es zusammengesetzt ist, lebhafter zurück als es das rothe und violette zurückwirft.
626.
Damit aber diese Versuche desto lebhafter erscheinen, so muß man solche Körper wählen, welche die vollsten und leb- haftesten Farben haben, und zwey solche Körper müssen mit einander verglichen werden. Z. B. wenn man Zinnober und Ultramarinblau
627.
Mit Pulvern sollte man, wie schon oft gesagt, nicht operiren; denn wie kann man hindern, daß ihre ungleichen Theile Schatten werfen?
628.
zusammen (neben einander) in rothes homogenes Licht hält, so werden sie beyde roth erscheinen;
629.
Dieß sagt er hier auch nur, um es gleich wieder zurückzunehmen.
630.
aber der Zinnober wird von einem starken leuchtenden und glänzenden Roth seyn, und der Ultramarin von einem schwachen dunklen und finstern Roth.
631.
Und das von Rechtswegen: denn Gelbroth erhebt das Gelbrothe und zerstört das Blaue.
es zuſammengeſetzt iſt, lebhafter zuruͤck als es das rothe und violette zuruͤckwirft.
626.
Damit aber dieſe Verſuche deſto lebhafter erſcheinen, ſo muß man ſolche Koͤrper waͤhlen, welche die vollſten und leb- hafteſten Farben haben, und zwey ſolche Koͤrper muͤſſen mit einander verglichen werden. Z. B. wenn man Zinnober und Ultramarinblau
627.
Mit Pulvern ſollte man, wie ſchon oft geſagt, nicht operiren; denn wie kann man hindern, daß ihre ungleichen Theile Schatten werfen?
628.
zuſammen (neben einander) in rothes homogenes Licht haͤlt, ſo werden ſie beyde roth erſcheinen;
629.
Dieß ſagt er hier auch nur, um es gleich wieder zuruͤckzunehmen.
630.
aber der Zinnober wird von einem ſtarken leuchtenden und glaͤnzenden Roth ſeyn, und der Ultramarin von einem ſchwachen dunklen und finſtern Roth.
631.
Und das von Rechtswegen: denn Gelbroth erhebt das Gelbrothe und zerſtoͤrt das Blaue.
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es zuſammengeſetzt iſt, lebhafter zuruͤck als es das rothe und
violette zuruͤckwirft.
626.
Damit aber dieſe Verſuche deſto lebhafter erſcheinen, ſo
muß man ſolche Koͤrper waͤhlen, welche die vollſten und leb-
hafteſten Farben haben, und zwey ſolche Koͤrper muͤſſen mit
einander verglichen werden. Z. B. wenn man Zinnober und
Ultramarinblau
627.
Mit Pulvern ſollte man, wie ſchon oft geſagt,
nicht operiren; denn wie kann man hindern, daß ihre
ungleichen Theile Schatten werfen?
628.
zuſammen (neben einander) in rothes homogenes Licht
haͤlt, ſo werden ſie beyde roth erſcheinen;
629.
Dieß ſagt er hier auch nur, um es gleich wieder
zuruͤckzunehmen.
630.
aber der Zinnober wird von einem ſtarken leuchtenden
und glaͤnzenden Roth ſeyn, und der Ultramarin von einem
ſchwachen dunklen und finſtern Roth.
631.
Und das von Rechtswegen: denn Gelbroth erhebt
das Gelbrothe und zerſtoͤrt das Blaue.
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Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810, S. 628. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre01_1810/682>, abgerufen am 13.05.2024.
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