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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr.

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Ein Reichsinstitut für Familienforschnng

dem Plan nicht günstig, weil man, wie das besonders in der Rede des Herrn
Geh. Oberregierungsrates Freiherrn v. Stein hervortrat, durch eine solche
psychiatrische Zentrale Eingriffe in die Rechte der Bundesstaaten bezw. der
Provinzen und Kreise innerhalb der Bundesstaaten fürchtet. Diese Scheu ist
zwar nach meiner Auffassung völlig unbegründet, da diese psychiatrische Zentrale
rein wissenschaftlichen Charakter haben soll, ohne organisatorisch in die Aufgaben
der Jrrenpflegc einzugreifen, so daß ich also inhaltlich diesen Einwand nicht
anerkennen kann, aber praktisch wird eben die bisherige Denzentralisation des
Jrrenwesens der Einrichtung einer solchen psychiatrischen Abteilung vorläufig
ebenso hinderlich sein, wie sich das bisher stets auch bei den von anderer Seite
vorgebrachten Forderungen eines Reichsirrengesetzes immer wieder gezeigt hat.
Bei diesem Hinweis auf ein Reichs-Jrrengesetz möchte ich bemerken, daß die
von mir vorgeschlagene Abteilung inhaltlich von einem solchen ganz unabhängig ist.

Zu meinem Vorschlag haben bisher in den Fachzeitschriften Alzheimer*)
in München und Auerbach**) in Frankfurt a. M. Stellung genommen. Beide
äußern sich im wesentlichen zustimmend zu meinem Plan, wobei ich von einigen
Differenzpunkten in der Frage der Organisation, die sich besonders auf die von
mir vorgeschlagene klinische Abteilung beziehen, vorläufig absehe. Besonders
Auerbach äußert sich durchaus im Sinne meines Vorschlages, wobei er besonders
auf die Vorbeugung der Nervenkrankheiten eingeht. Er sagt dort:

"Wie sehr aber auch für diese Frage eine Zentralstelle nottut, die das statistische
Material, insbesondere auch über die Heilerfolge, die Belegung und die Betriebskosten der
betreffenden Anstalten, ebenso wie die schon nicht mehr geringfügige Literatur sammelt, ver¬
arbeitet und den Interessenten, namentlich der Kommunal- und, Provinzialverwaltungen sowie
den Landesversicherungsanstalten zugänglich macht, das kann für keinen Sachverständigen
mehr dem geringsten Zweifel unterliegen. Und wo könnte das zweckmäßiger geschehen als
in einer neurologisch-Psychiatrischen Sektion des Reichsgesundheitsamtes? Über die Einzel¬
heiten der Organisation einer derartigen Abteilung müßten natürlich noch eingehende Be¬
ratungen gepflogen werden. Vorläufig dürfte eS sich darum handeln, alle die Aufgaben und
Arbeiten namhaft zu machen, deren Erledigung ihr obliegen würde. Es erscheint dringend
wünschenswert, daß sich recht viele Fachgenossen hieran beteiligen."

Ich begrüße es lebhaft, daß mein Plan einer psychiatrischen Abteilung des
Reichsgesundheitsamtes trotz der vorläufigen Widersprüche von seiten der
Petitionskommission des Reichstages in den Fachzeitschriften von verschiedenen
Seiten Unterstützung findet, und auch die Verhandlungen in der Kaiser-Wilhelm-
Gesellschaft sprechen für die prinzipielle Richtigkeit des Vorschlags, besonders
was den vierten Punkt, die Abteilung für Vererbungslehre und psychische
Hygiene, betrifft.




*) Alzheimer: "Ist die Einrichtung einer Psychiatrischen Abteilung im Reichsgesundheits¬
amt erstrebenswert?" Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie, 1911, Bd. VI,
S. 242.
Auerbach: "Die Errichtung einer besonderen Abteilung im NeichSgesundheitsamt zur
Bekämpfung der Nerven- und Geisteskrankheiten", Psychiatrisch-Neurologische Wochenschrift,
1912, XIII. Jahrgang, Ur. 43.
Ein Reichsinstitut für Familienforschnng

dem Plan nicht günstig, weil man, wie das besonders in der Rede des Herrn
Geh. Oberregierungsrates Freiherrn v. Stein hervortrat, durch eine solche
psychiatrische Zentrale Eingriffe in die Rechte der Bundesstaaten bezw. der
Provinzen und Kreise innerhalb der Bundesstaaten fürchtet. Diese Scheu ist
zwar nach meiner Auffassung völlig unbegründet, da diese psychiatrische Zentrale
rein wissenschaftlichen Charakter haben soll, ohne organisatorisch in die Aufgaben
der Jrrenpflegc einzugreifen, so daß ich also inhaltlich diesen Einwand nicht
anerkennen kann, aber praktisch wird eben die bisherige Denzentralisation des
Jrrenwesens der Einrichtung einer solchen psychiatrischen Abteilung vorläufig
ebenso hinderlich sein, wie sich das bisher stets auch bei den von anderer Seite
vorgebrachten Forderungen eines Reichsirrengesetzes immer wieder gezeigt hat.
Bei diesem Hinweis auf ein Reichs-Jrrengesetz möchte ich bemerken, daß die
von mir vorgeschlagene Abteilung inhaltlich von einem solchen ganz unabhängig ist.

Zu meinem Vorschlag haben bisher in den Fachzeitschriften Alzheimer*)
in München und Auerbach**) in Frankfurt a. M. Stellung genommen. Beide
äußern sich im wesentlichen zustimmend zu meinem Plan, wobei ich von einigen
Differenzpunkten in der Frage der Organisation, die sich besonders auf die von
mir vorgeschlagene klinische Abteilung beziehen, vorläufig absehe. Besonders
Auerbach äußert sich durchaus im Sinne meines Vorschlages, wobei er besonders
auf die Vorbeugung der Nervenkrankheiten eingeht. Er sagt dort:

„Wie sehr aber auch für diese Frage eine Zentralstelle nottut, die das statistische
Material, insbesondere auch über die Heilerfolge, die Belegung und die Betriebskosten der
betreffenden Anstalten, ebenso wie die schon nicht mehr geringfügige Literatur sammelt, ver¬
arbeitet und den Interessenten, namentlich der Kommunal- und, Provinzialverwaltungen sowie
den Landesversicherungsanstalten zugänglich macht, das kann für keinen Sachverständigen
mehr dem geringsten Zweifel unterliegen. Und wo könnte das zweckmäßiger geschehen als
in einer neurologisch-Psychiatrischen Sektion des Reichsgesundheitsamtes? Über die Einzel¬
heiten der Organisation einer derartigen Abteilung müßten natürlich noch eingehende Be¬
ratungen gepflogen werden. Vorläufig dürfte eS sich darum handeln, alle die Aufgaben und
Arbeiten namhaft zu machen, deren Erledigung ihr obliegen würde. Es erscheint dringend
wünschenswert, daß sich recht viele Fachgenossen hieran beteiligen."

Ich begrüße es lebhaft, daß mein Plan einer psychiatrischen Abteilung des
Reichsgesundheitsamtes trotz der vorläufigen Widersprüche von seiten der
Petitionskommission des Reichstages in den Fachzeitschriften von verschiedenen
Seiten Unterstützung findet, und auch die Verhandlungen in der Kaiser-Wilhelm-
Gesellschaft sprechen für die prinzipielle Richtigkeit des Vorschlags, besonders
was den vierten Punkt, die Abteilung für Vererbungslehre und psychische
Hygiene, betrifft.




*) Alzheimer: „Ist die Einrichtung einer Psychiatrischen Abteilung im Reichsgesundheits¬
amt erstrebenswert?" Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie, 1911, Bd. VI,
S. 242.
Auerbach: „Die Errichtung einer besonderen Abteilung im NeichSgesundheitsamt zur
Bekämpfung der Nerven- und Geisteskrankheiten", Psychiatrisch-Neurologische Wochenschrift,
1912, XIII. Jahrgang, Ur. 43.
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[0575] Ein Reichsinstitut für Familienforschnng dem Plan nicht günstig, weil man, wie das besonders in der Rede des Herrn Geh. Oberregierungsrates Freiherrn v. Stein hervortrat, durch eine solche psychiatrische Zentrale Eingriffe in die Rechte der Bundesstaaten bezw. der Provinzen und Kreise innerhalb der Bundesstaaten fürchtet. Diese Scheu ist zwar nach meiner Auffassung völlig unbegründet, da diese psychiatrische Zentrale rein wissenschaftlichen Charakter haben soll, ohne organisatorisch in die Aufgaben der Jrrenpflegc einzugreifen, so daß ich also inhaltlich diesen Einwand nicht anerkennen kann, aber praktisch wird eben die bisherige Denzentralisation des Jrrenwesens der Einrichtung einer solchen psychiatrischen Abteilung vorläufig ebenso hinderlich sein, wie sich das bisher stets auch bei den von anderer Seite vorgebrachten Forderungen eines Reichsirrengesetzes immer wieder gezeigt hat. Bei diesem Hinweis auf ein Reichs-Jrrengesetz möchte ich bemerken, daß die von mir vorgeschlagene Abteilung inhaltlich von einem solchen ganz unabhängig ist. Zu meinem Vorschlag haben bisher in den Fachzeitschriften Alzheimer*) in München und Auerbach**) in Frankfurt a. M. Stellung genommen. Beide äußern sich im wesentlichen zustimmend zu meinem Plan, wobei ich von einigen Differenzpunkten in der Frage der Organisation, die sich besonders auf die von mir vorgeschlagene klinische Abteilung beziehen, vorläufig absehe. Besonders Auerbach äußert sich durchaus im Sinne meines Vorschlages, wobei er besonders auf die Vorbeugung der Nervenkrankheiten eingeht. Er sagt dort: „Wie sehr aber auch für diese Frage eine Zentralstelle nottut, die das statistische Material, insbesondere auch über die Heilerfolge, die Belegung und die Betriebskosten der betreffenden Anstalten, ebenso wie die schon nicht mehr geringfügige Literatur sammelt, ver¬ arbeitet und den Interessenten, namentlich der Kommunal- und, Provinzialverwaltungen sowie den Landesversicherungsanstalten zugänglich macht, das kann für keinen Sachverständigen mehr dem geringsten Zweifel unterliegen. Und wo könnte das zweckmäßiger geschehen als in einer neurologisch-Psychiatrischen Sektion des Reichsgesundheitsamtes? Über die Einzel¬ heiten der Organisation einer derartigen Abteilung müßten natürlich noch eingehende Be¬ ratungen gepflogen werden. Vorläufig dürfte eS sich darum handeln, alle die Aufgaben und Arbeiten namhaft zu machen, deren Erledigung ihr obliegen würde. Es erscheint dringend wünschenswert, daß sich recht viele Fachgenossen hieran beteiligen." Ich begrüße es lebhaft, daß mein Plan einer psychiatrischen Abteilung des Reichsgesundheitsamtes trotz der vorläufigen Widersprüche von seiten der Petitionskommission des Reichstages in den Fachzeitschriften von verschiedenen Seiten Unterstützung findet, und auch die Verhandlungen in der Kaiser-Wilhelm- Gesellschaft sprechen für die prinzipielle Richtigkeit des Vorschlags, besonders was den vierten Punkt, die Abteilung für Vererbungslehre und psychische Hygiene, betrifft. *) Alzheimer: „Ist die Einrichtung einer Psychiatrischen Abteilung im Reichsgesundheits¬ amt erstrebenswert?" Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie, 1911, Bd. VI, S. 242. Auerbach: „Die Errichtung einer besonderen Abteilung im NeichSgesundheitsamt zur Bekämpfung der Nerven- und Geisteskrankheiten", Psychiatrisch-Neurologische Wochenschrift, 1912, XIII. Jahrgang, Ur. 43.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_320416/575>, abgerufen am 01.11.2024.