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Hug, Gallus Joseph: Die christliche Familie im Kampfe gegen feindliche Mächte. Vorträge über christliche Ehe und Erziehung. Freiburg (Schweiz), 1896.

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I. C. VII, u 1) "Keines ist Herr über seinen Leib, sondern
in dieser Beziehung Unterthan des andern."
Will dich
daher eine Person zum Ehebruche verführen, so sage ihr:
"Das ist nicht mein Leib, sondern der gehört der Gattin."
Wollen dagegen Männer die Keuschheit der Frau zum
Falle bringen, soll sie antworten: "Dieser Leib gehört
nicht mir, sondern dem Manne."

Aber wie ist das möglich? Wie könnet ihr gegen-
seitig zu solchen Hoheitsrechten gelangen? Gehört denn
der Leib durch die Erschaffung, durch die Erlösung, durch
die Heiligung nicht dem dreieinigen Gott? Freilich. Aber
wie kann denn der hl. Chrysostomus sagen: Der Leib des
Weibes gehört dem Manne, er hat ein hl. Recht darauf?
Hat er etwa zu viel gesagt? - Er hat die reinste Wahr-
heit ausgesprochen; aber eine Wahrheit, welche die Braut
wie die Eheleute mit Furcht und Zittern erfüllen soll.

Sehet einmal! Ihr erscheinet am Altare nicht bloß
um unter euch vor Gott einen Vertrag zu schließen, sondern
sogar mit dem dreieinigen Gott. Wie so? "Siehe,"
spricht gleichsam Gott zum Bräutigam, "siehe, der Leib
dieser Braut gehört mir, ich habe ihn erschaffen, gebildet;
er gehört meinem göttlichen Sohne, der ihn mit seinem
Blute erlöst und erkauft hat; er gehört dem hl. Geiste,
der ihn schon bei der hl. Taufe zu seinem Tempel geweiht
hat: Du hast bis jetzt Ehrfurcht und Scheu vor ihm ge-
habt, um ja nicht unser göttliches Eigenthumsrecht irgend
wie zu verletzen; aber siehe von jetzt an trete ich dir von
unsern Hoheitsrechten so viel ab, daß diese Braut die
Mutter glücklicher Kinder werden kann,"
Aehnlich sagt
der allmächtige Gott zur Braut, um ihr das entsprechende
Eigenthumsrecht über den Leib ihres Bräutigams abzu-
treten. "Aber so haben wir jene Handlungen nie aufge-
faßt."
Mag wohl sein. Denn je weniger wir nach dem
Beispiele der Väter den Rosenkranz andächtig beten und

I. C. VII, u 1) „Keines ist Herr über seinen Leib, sondern
in dieser Beziehung Unterthan des andern.“
Will dich
daher eine Person zum Ehebruche verführen, so sage ihr:
„Das ist nicht mein Leib, sondern der gehört der Gattin.“
Wollen dagegen Männer die Keuschheit der Frau zum
Falle bringen, soll sie antworten: „Dieser Leib gehört
nicht mir, sondern dem Manne.“

Aber wie ist das möglich? Wie könnet ihr gegen-
seitig zu solchen Hoheitsrechten gelangen? Gehört denn
der Leib durch die Erschaffung, durch die Erlösung, durch
die Heiligung nicht dem dreieinigen Gott? Freilich. Aber
wie kann denn der hl. Chrysostomus sagen: Der Leib des
Weibes gehört dem Manne, er hat ein hl. Recht darauf?
Hat er etwa zu viel gesagt? – Er hat die reinste Wahr-
heit ausgesprochen; aber eine Wahrheit, welche die Braut
wie die Eheleute mit Furcht und Zittern erfüllen soll.

Sehet einmal! Ihr erscheinet am Altare nicht bloß
um unter euch vor Gott einen Vertrag zu schließen, sondern
sogar mit dem dreieinigen Gott. Wie so? „Siehe,“
spricht gleichsam Gott zum Bräutigam, „siehe, der Leib
dieser Braut gehört mir, ich habe ihn erschaffen, gebildet;
er gehört meinem göttlichen Sohne, der ihn mit seinem
Blute erlöst und erkauft hat; er gehört dem hl. Geiste,
der ihn schon bei der hl. Taufe zu seinem Tempel geweiht
hat: Du hast bis jetzt Ehrfurcht und Scheu vor ihm ge-
habt, um ja nicht unser göttliches Eigenthumsrecht irgend
wie zu verletzen; aber siehe von jetzt an trete ich dir von
unsern Hoheitsrechten so viel ab, daß diese Braut die
Mutter glücklicher Kinder werden kann,“
Aehnlich sagt
der allmächtige Gott zur Braut, um ihr das entsprechende
Eigenthumsrecht über den Leib ihres Bräutigams abzu-
treten. „Aber so haben wir jene Handlungen nie aufge-
faßt.“
Mag wohl sein. Denn je weniger wir nach dem
Beispiele der Väter den Rosenkranz andächtig beten und

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[107/0119] I. C. VII, u 1) „Keines ist Herr über seinen Leib, sondern in dieser Beziehung Unterthan des andern.“ Will dich daher eine Person zum Ehebruche verführen, so sage ihr: „Das ist nicht mein Leib, sondern der gehört der Gattin.“ Wollen dagegen Männer die Keuschheit der Frau zum Falle bringen, soll sie antworten: „Dieser Leib gehört nicht mir, sondern dem Manne.“ Aber wie ist das möglich? Wie könnet ihr gegen- seitig zu solchen Hoheitsrechten gelangen? Gehört denn der Leib durch die Erschaffung, durch die Erlösung, durch die Heiligung nicht dem dreieinigen Gott? Freilich. Aber wie kann denn der hl. Chrysostomus sagen: Der Leib des Weibes gehört dem Manne, er hat ein hl. Recht darauf? Hat er etwa zu viel gesagt? – Er hat die reinste Wahr- heit ausgesprochen; aber eine Wahrheit, welche die Braut wie die Eheleute mit Furcht und Zittern erfüllen soll. Sehet einmal! Ihr erscheinet am Altare nicht bloß um unter euch vor Gott einen Vertrag zu schließen, sondern sogar mit dem dreieinigen Gott. Wie so? „Siehe,“ spricht gleichsam Gott zum Bräutigam, „siehe, der Leib dieser Braut gehört mir, ich habe ihn erschaffen, gebildet; er gehört meinem göttlichen Sohne, der ihn mit seinem Blute erlöst und erkauft hat; er gehört dem hl. Geiste, der ihn schon bei der hl. Taufe zu seinem Tempel geweiht hat: Du hast bis jetzt Ehrfurcht und Scheu vor ihm ge- habt, um ja nicht unser göttliches Eigenthumsrecht irgend wie zu verletzen; aber siehe von jetzt an trete ich dir von unsern Hoheitsrechten so viel ab, daß diese Braut die Mutter glücklicher Kinder werden kann,“ Aehnlich sagt der allmächtige Gott zur Braut, um ihr das entsprechende Eigenthumsrecht über den Leib ihres Bräutigams abzu- treten. „Aber so haben wir jene Handlungen nie aufge- faßt.“ Mag wohl sein. Denn je weniger wir nach dem Beispiele der Väter den Rosenkranz andächtig beten und

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Zitationshilfe: Hug, Gallus Joseph: Die christliche Familie im Kampfe gegen feindliche Mächte. Vorträge über christliche Ehe und Erziehung. Freiburg (Schweiz), 1896, S. 107. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hug_familie_1896/119>, abgerufen am 30.04.2024.