Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.rhaten ist / vnd den Wein sein Blut / wölches für vns vergossenAnno 1533. ist zur vergebung der Sünden. Nach dem Gebett meldet der Diener die verordnung Christi / vnnd die Wort / die er dabey geredt hat / auff daß das Volck diese Wort hörend / einfeltig glaube / daß auch das gegenwertige Brot / der Leib Christi / vnnd der Wein / sein Blut sey / dasselbige alsdann mit begierde vnnd lust empfahe / vnd seiner Wolthat dabey gedencke. Vnnd im Beschluß am ende des Büchleins stehen diese Wort: Diß Büchlein ist vormals getruckt zu Zürich / aber mit grossem gebrechen. Darumb so jemands derselbigen eins fürkeme / er lasse es fahren / vnnd richte sich nach diesem hie zu Wittenberg gedruckt. Auß disem ist jetzt auch leichtlich abzunemmen / was das fürDer Caluinischen Theologen zu Wit tenberg Anno 1571. betrug. ein böses Stück gewest sey / daß die Caluinischen Theologen / so zu Wittenberg den elenden Lermen angerichtet / vnnd derwegen auß dem Lande verwiesen worden / ein Confession der Waldenser / Anno 1573. haben trucken lassen / durchauß auff Sacramentierischen Schlag gerichtet / vnd doch auff die vorige D. Lutheri Vorrede sich beruffen / als hette der thewre bestendige Mann / solchen Sacramentschwarm / durch seine Praefation gebillichet. Nun setzen sie aber jhren jetzigen Caluinischen Glauben / der vorigen Confession stracks zuwider / in dem sie in jhrer newen Confession / vnnd in andern Büchlein / mehr also schreiben: Christus sey im Sacrament mit seinem geistlichen Leibe / aber nicht mit dem Wesen seines waren Leibes / mit wölchem er gehn Himmel gefahren / vnd sitze allda zur Rechten seines Vatters / biß an den jüngsten tag / an einem ort wallend. Item / Er könne sich nicht erweitern / noch leiblich genossen werden / noch sich mehren / sondern bleibe gantz / warhafftig vnnd wesentlich im Himmel / vnd werde von den frommen nicht leiblich / sondern nur geistlich genossen / modo praesentiae suae esse in sublimi, in hoc Mundo autem Christum esse modo spirituali, & c. rhaten ist / vnd den Wein sein Blut / wölches für vns vergossenAnno 1533. ist zur vergebung der Sünden. Nach dem Gebett meldet der Diener die verordnung Christi / vnnd die Wort / die er dabey geredt hat / auff daß das Volck diese Wort hörend / einfeltig glaube / daß auch das gegenwertige Brot / der Leib Christi / vnnd der Wein / sein Blut sey / dasselbige alsdann mit begierde vnnd lust empfahe / vnd seiner Wolthat dabey gedencke. Vnnd im Beschluß am ende des Büchleins stehen diese Wort: Diß Büchlein ist vormals getruckt zu Zürich / aber mit grossem gebrechen. Darumb so jemands derselbigen eins fürkeme / er lasse es fahren / vnnd richte sich nach diesem hie zu Wittenberg gedruckt. Auß disem ist jetzt auch leichtlich abzunemmen / was das fürDer Caluinischen Theologen zu Wit tenberg Anno 1571. betrug. ein böses Stück gewest sey / daß die Caluinischen Theologen / so zu Wittenberg den elenden Lermen angerichtet / vnnd derwegen auß dem Lande verwiesen worden / ein Confession der Waldenser / Anno 1573. haben trucken lassen / durchauß auff Sacramentierischen Schlag gerichtet / vnd doch auff die vorige D. Lutheri Vorrede sich beruffen / als hette der thewre bestendige Mann / solchen Sacramentschwarm / durch seine Praefation gebillichet. Nun setzen sie aber jhren jetzigen Caluinischen Glauben / der vorigen Confession stracks zuwider / in dem sie in jhrer newen Confession / vnnd in andern Büchlein / mehr also schreiben: Christus sey im Sacrament mit seinem geistlichen Leibe / aber nicht mit dem Wesen seines waren Leibes / mit wölchem er gehn Himmel gefahren / vnd sitze allda zur Rechten seines Vatters / biß an den jüngsten tag / an einem ort wallend. Item / Er könne sich nicht erweitern / noch leiblich genossen werden / noch sich mehren / sondern bleibe gantz / warhafftig vnnd wesentlich im Himmel / vnd werde von den frommen nicht leiblich / sondern nur geistlich genossen / modo praesentiae suae esse in sublimi, in hoc Mundo autem Christum esse modo spirituali, & c. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0281" n="265"/> rhaten ist / vnd den Wein sein Blut / wölches für vns vergossen<note place="right">Anno 1533.</note> ist zur vergebung der Sünden. 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Nun setzen sie aber jhren jetzigen Caluinischen Glauben / der vorigen Confession stracks zuwider / in dem sie in jhrer newen Confession / vnnd in andern Büchlein / mehr also schreiben: Christus sey im Sacrament mit seinem geistlichen Leibe / aber nicht mit dem Wesen seines waren Leibes / mit wölchem er gehn Himmel gefahren / vnd sitze allda zur Rechten seines Vatters / biß an den jüngsten tag / an einem ort wallend. Item / Er könne sich nicht erweitern / noch leiblich genossen werden / noch sich mehren / sondern bleibe gantz / warhafftig vnnd wesentlich im Himmel / vnd werde von den frommen nicht leiblich / sondern nur geistlich genossen / modo praesentiae suae esse in sublimi, in hoc Mundo autem Christum esse modo spirituali, & c.</p> </div> </body> </text> </TEI> [265/0281]
rhaten ist / vnd den Wein sein Blut / wölches für vns vergossen ist zur vergebung der Sünden. Nach dem Gebett meldet der Diener die verordnung Christi / vnnd die Wort / die er dabey geredt hat / auff daß das Volck diese Wort hörend / einfeltig glaube / daß auch das gegenwertige Brot / der Leib Christi / vnnd der Wein / sein Blut sey / dasselbige alsdann mit begierde vnnd lust empfahe / vnd seiner Wolthat dabey gedencke.
Anno 1533. Vnnd im Beschluß am ende des Büchleins stehen diese Wort: Diß Büchlein ist vormals getruckt zu Zürich / aber mit grossem gebrechen. Darumb so jemands derselbigen eins fürkeme / er lasse es fahren / vnnd richte sich nach diesem hie zu Wittenberg gedruckt.
Auß disem ist jetzt auch leichtlich abzunemmen / was das für ein böses Stück gewest sey / daß die Caluinischen Theologen / so zu Wittenberg den elenden Lermen angerichtet / vnnd derwegen auß dem Lande verwiesen worden / ein Confession der Waldenser / Anno 1573. haben trucken lassen / durchauß auff Sacramentierischen Schlag gerichtet / vnd doch auff die vorige D. Lutheri Vorrede sich beruffen / als hette der thewre bestendige Mann / solchen Sacramentschwarm / durch seine Praefation gebillichet. Nun setzen sie aber jhren jetzigen Caluinischen Glauben / der vorigen Confession stracks zuwider / in dem sie in jhrer newen Confession / vnnd in andern Büchlein / mehr also schreiben: Christus sey im Sacrament mit seinem geistlichen Leibe / aber nicht mit dem Wesen seines waren Leibes / mit wölchem er gehn Himmel gefahren / vnd sitze allda zur Rechten seines Vatters / biß an den jüngsten tag / an einem ort wallend. Item / Er könne sich nicht erweitern / noch leiblich genossen werden / noch sich mehren / sondern bleibe gantz / warhafftig vnnd wesentlich im Himmel / vnd werde von den frommen nicht leiblich / sondern nur geistlich genossen / modo praesentiae suae esse in sublimi, in hoc Mundo autem Christum esse modo spirituali, & c.
Der Caluinischen Theologen zu Wit tenberg Anno 1571. betrug.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 265. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/281>, abgerufen am 16.06.2024. |