digen vnd schreiben durchgifftet wirdt. Gott wolle die frommenAnno 1561. gnediglich für solchem gifft bewaren / vnnd in seiner Warheit bey seinem Wort erhalten / vnd dem trotzigen Teuffel endlich wehren / Amen.
Nach erzehlung deß Bremischen handels in der lehre vom heiligen Abendmal / wollen wir der dritten handlung auch gedencken / die in demselbigen Anno 1561. im Monat Julio von den ErbarnLüneburgische zusammen kunfft / Abschied vnnd Artickel. Sächsischen Seestätten / so der Augspurgischen Confession verwandt / in der Statt Lüneburg / fürgenommen vnnd verrichtet worden / allda sie durch jhre Politische abgesandten / vnnd fürnemme Theologos sich gegeneinander von allerley streitigen Artickeln / so damal hin vnnd wider erreget waren / erkleret / vnnd mit einander verglichen / wie solche vergleichung auch bald publiciret / vnnd zu Leiptzig öffentlich gedruckt worden / vnnd lautet der Artickel von den Sacramentarijs, welcher hieher zu dieser erzehlung gehöret / also:
Die Papisten schwermen vom Abendmal / daß auch ausser vnd wider die klaren Wort der einsetzung Christi / man dennoch davon recht gleuben / vnnd damit handeln möge / das thun Zwinglius vnd Caluinus auch.
Et rursum: Daran ist kein zweiffel / daß die Sacramentarij anfenglich Anno 1530. vnnd nachmals von jahren zu jahren in öffentlichen Schrifften / auch gemeinen gehaltenen Colloquijs von der Augspurgischen Confession verwandten / sind abgesondert / außgeschlossen / vnnd mit jhrer lehre verdammet vnnd verworffen worden / darzu der zehende Artickel in der Augspurgischen Confession namhafftig wider jhre lehre gestellet ist / welcher also saget: De coena Domini docent, quod corpus & sanguis Christi vere adsint, & distribuantur vescentibus in coena Domini, & improbant secus docentes.
Vnd wirdt dieser Artickel also declarirt in Apologia: Decimus articulus approbatus est, in quo confitemur nos sentire,
digen vnd schreiben durchgifftet wirdt. Gott wolle die frommenAnno 1561. gnediglich für solchem gifft bewaren / vnnd in seiner Warheit bey seinem Wort erhalten / vnd dem trotzigen Teuffel endlich wehren / Amen.
Nach erzehlung deß Bremischen handels in der lehre vom heiligen Abendmal / wollen wir der dritten handlung auch gedencken / die in demselbigen Anno 1561. im Monat Julio von den ErbarnLüneburgische zusam̃en kunfft / Abschied vnnd Artickel. Sächsischen Seestätten / so der Augspurgischen Confession verwandt / in der Statt Lüneburg / fürgenommen vnnd verrichtet worden / allda sie durch jhre Politische abgesandten / vnnd fürnemme Theologos sich gegeneinander von allerley streitigen Artickeln / so damal hin vnnd wider erreget waren / erkleret / vnnd mit einander verglichen / wie solche vergleichung auch bald publiciret / vnnd zu Leiptzig öffentlich gedruckt worden / vnnd lautet der Artickel von den Sacramentarijs, welcher hieher zu dieser erzehlung gehöret / also:
Die Papisten schwermen vom Abendmal / daß auch ausser vnd wider die klaren Wort der einsetzung Christi / man dennoch davon recht gleuben / vnnd damit handeln möge / das thun Zwinglius vnd Caluinus auch.
Et rursum: Daran ist kein zweiffel / daß die Sacramentarij anfenglich Anno 1530. vnnd nachmals von jahren zu jahren in öffentlichen Schrifften / auch gemeinen gehaltenen Colloquijs von der Augspurgischen Confession verwandten / sind abgesondert / außgeschlossen / vnnd mit jhrer lehre verdammet vnnd verworffen worden / darzu der zehende Artickel in der Augspurgischen Confession namhafftig wider jhre lehre gestellet ist / welcher also saget: De coena Domini docent, quòd corpus & sanguis Christi verè adsint, & distribuantur vescentibus in coena Domini, & improbant secus docentes.
Vnd wirdt dieser Artickel also declarirt in Apologia: Decimus articulus approbatus est, in quo confitemur nos sentire,
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digen vnd schreiben durchgifftet wirdt. Gott wolle die frommen<noteplace="right">Anno 1561.</note> gnediglich für solchem gifft bewaren / vnnd in seiner Warheit bey seinem Wort erhalten / vnd dem trotzigen Teuffel endlich wehren / Amen.</p><p>Nach erzehlung deß Bremischen handels in der lehre vom heiligen Abendmal / wollen wir der dritten handlung auch gedencken / die in demselbigen Anno 1561. im Monat Julio von den Erbarn<noteplace="right">Lüneburgische zusam̃en kunfft / Abschied vnnd Artickel.</note> Sächsischen Seestätten / so der Augspurgischen Confession verwandt / in der Statt Lüneburg / fürgenommen vnnd verrichtet worden / allda sie durch jhre Politische abgesandten / vnnd fürnemme Theologos sich gegeneinander von allerley streitigen Artickeln / so damal hin vnnd wider erreget waren / erkleret / vnnd mit einander verglichen / wie solche vergleichung auch bald publiciret / vnnd zu Leiptzig öffentlich gedruckt worden / vnnd lautet der Artickel von den Sacramentarijs, welcher hieher zu dieser erzehlung gehöret / also:</p><p>Die Papisten schwermen vom Abendmal / daß auch ausser vnd wider die klaren Wort der einsetzung Christi / man dennoch davon recht gleuben / vnnd damit handeln möge / das thun Zwinglius vnd Caluinus auch.</p><p>Et rursum: Daran ist kein zweiffel / daß die Sacramentarij anfenglich Anno 1530. vnnd nachmals von jahren zu jahren in öffentlichen Schrifften / auch gemeinen gehaltenen Colloquijs von der Augspurgischen Confession verwandten / sind abgesondert / außgeschlossen / vnnd mit jhrer lehre verdammet vnnd verworffen worden / darzu der zehende Artickel in der Augspurgischen Confession namhafftig wider jhre lehre gestellet ist / welcher also saget: De coena Domini docent, quòd corpus & sanguis Christi verè adsint, & distribuantur vescentibus in coena Domini, & improbant secus docentes.</p><p>Vnd wirdt dieser Artickel also declarirt in Apologia: Decimus articulus approbatus est, in quo confitemur nos sentire,
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digen vnd schreiben durchgifftet wirdt. Gott wolle die frommen gnediglich für solchem gifft bewaren / vnnd in seiner Warheit bey seinem Wort erhalten / vnd dem trotzigen Teuffel endlich wehren / Amen.
Anno 1561. Nach erzehlung deß Bremischen handels in der lehre vom heiligen Abendmal / wollen wir der dritten handlung auch gedencken / die in demselbigen Anno 1561. im Monat Julio von den Erbarn Sächsischen Seestätten / so der Augspurgischen Confession verwandt / in der Statt Lüneburg / fürgenommen vnnd verrichtet worden / allda sie durch jhre Politische abgesandten / vnnd fürnemme Theologos sich gegeneinander von allerley streitigen Artickeln / so damal hin vnnd wider erreget waren / erkleret / vnnd mit einander verglichen / wie solche vergleichung auch bald publiciret / vnnd zu Leiptzig öffentlich gedruckt worden / vnnd lautet der Artickel von den Sacramentarijs, welcher hieher zu dieser erzehlung gehöret / also:
Lüneburgische zusam̃en kunfft / Abschied vnnd Artickel. Die Papisten schwermen vom Abendmal / daß auch ausser vnd wider die klaren Wort der einsetzung Christi / man dennoch davon recht gleuben / vnnd damit handeln möge / das thun Zwinglius vnd Caluinus auch.
Et rursum: Daran ist kein zweiffel / daß die Sacramentarij anfenglich Anno 1530. vnnd nachmals von jahren zu jahren in öffentlichen Schrifften / auch gemeinen gehaltenen Colloquijs von der Augspurgischen Confession verwandten / sind abgesondert / außgeschlossen / vnnd mit jhrer lehre verdammet vnnd verworffen worden / darzu der zehende Artickel in der Augspurgischen Confession namhafftig wider jhre lehre gestellet ist / welcher also saget: De coena Domini docent, quòd corpus & sanguis Christi verè adsint, & distribuantur vescentibus in coena Domini, & improbant secus docentes.
Vnd wirdt dieser Artickel also declarirt in Apologia: Decimus articulus approbatus est, in quo confitemur nos sentire,
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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 685. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/701>, abgerufen am 17.06.2024.
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