Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584.Es ist aber gewißlich vnd warhafftig ein GOTT vnd Richter im Himmel / der auff seine Kirche vnd gemeind achtung gibt / vnd vber der von jm offenbarten warheit helt / vnd endlich derselbenzeugniß gibet / Wie lange ob schwer dieselbe auch gedrucket vnd verfolget wird. Vnd demnach / in weltlichen hendeln so nuhr diß zeitliche leben betreffen / man vber niemandt mit recht vnd billichkeit ein 1. vrteil fellen / noch den stab brechen kan (man wölle dann mit wissentlicher Tyranney vber vnd wider vnschuldige Leuth / vnerkanter sachen wüten) wo man nicht zuvorn auß desselben eigner bekendtniß gewiß befunden / oder durch beweysung / so klarer sein müssen / alß das helle Mittagsliecht / dargethan hat / was desselben mißhandlung sey / Auch das gesetz der natur lehret / dz man 2. nicht / den einen parth allein / sondern beyde parth notdurfftig vnd gnugsam hören soll / Vnd dz niemand zugleich richter vnd parth sein könne. Viel mehr aber Göttlicher befehl ist / das man in sachen 3. / Gottes ehr / vnd vnsere Christliche Religion belangendt / der warheit sich gründtlich erkündigen / die geister / ob sie auß Gott sind prüfen / in verdammung der rechtglaubigen lehr / vnd verfolgung vnschüldiger frommer Christen / für betrübung vnd lesterung des H. Geistes / sich hüten vnd fürsehen soll. Vnd ein jeder am Jüngsten gericht / nicht allein von seinem thun / sondern 4. auch von seinem eignen glauben / wie Tertullianus schreibet / für dem gestrengen richtstuel Christi schwere rechnung wird geben müssen. Als werden dennoch bedechtige vnd Gottselige Christen / denen dieser dreyer Menner / oder ander vnser widerwertigen schmehe vnd lesterschrifften wider vns zuhanden kommen / nicht vnbillich jhnen ein nachdencken machen / Ob es sich auch gegen Gott also werde verantworten lassen / Das man vnter den schein / des von diesen dreyen Mennern angemasten verdammens / ohne gnugsamen vorstandt vnd erkendtniß der streitigen sachen / sich frembder sünden theilhafftig mache / Vnd entweder wissentlich oder vnwissentlich / die warheit vnd Christum selbst in seinen gliedmassen verfolge / oder ja vmb der / mit vnbilligkeit zugedrungenen parteyischen Namen willen / ein abschew trage / die warheit zuerkennen. Es ist aber gewißlich vnd warhafftig ein GOTT vnd Richter im Himmel / der auff seine Kirche vnd gemeind achtung gibt / vnd vber der von jm offenbartẽ warheit helt / vñ endlich derselbẽzeugniß gibet / Wie lange ob schwer dieselbe auch gedrucket vñ verfolget wird. Vnd demnach / in weltlichen hendeln so nuhr diß zeitliche leben betreffen / man vber niemandt mit recht vnd billichkeit ein 1. vrteil fellen / noch den stab brechen kan (man wölle dann mit wissentlicher Tyranney vber vnd wider vnschuldige Leuth / vnerkanter sachen wüten) wo man nicht zuvorn auß desselben eigner bekendtniß gewiß befunden / oder durch beweysung / so klarer sein müssen / alß das helle Mittagsliecht / dargethan hat / was desselben mißhandlung sey / Auch das gesetz der natur lehret / dz man 2. nicht / den einẽ parth allein / sondern beyde parth notdurfftig vnd gnugsam hörẽ soll / Vnd dz niemand zugleich richter vnd parth sein könne. Viel mehr aber Göttlicher befehl ist / das man in sachen 3. / Gottes ehr / vnd vnsere Christliche Religion belangendt / der warheit sich gründtlich erkündigen / die geister / ob sie auß Gott sind prüfen / in verdammung der rechtglaubigen lehr / vnd verfolgung vnschüldiger from̃er Christen / für betrübung vnd lesterung des H. Geistes / sich hüten vnd fürsehen soll. Vnd ein jeder am Jüngsten gericht / nicht allein von seinem thun / sondern 4. auch võ seinem eignẽ glauben / wie Tertullianus schreibet / für dem gestrengẽ richtstuel Christi schwere rechnũg wird geben müssen. Als werden dennoch bedechtige vnd Gottselige Christen / denen dieser dreyer Menner / oder ander vnser widerwertigẽ schmehe vnd lesterschrifften wider vns zuhanden kommen / nicht vnbillich jhnen ein nachdencken machen / Ob es sich auch gegen Gott also werde verantworten lassen / Das man vnter dẽ schein / des von diesen dreyen Mennern angemasten verdammens / ohne gnugsamẽ vorstandt vnd erkendtniß der streitigen sachen / sich frembder sündẽ theilhafftig mache / Vnd entweder wissentlich oder vnwissentlich / die warheit vnd Christum selbst in seinen gliedmassen verfolge / oder ja vmb der / mit vnbilligkeit zugedrungenen parteyischen Namen willen / ein abschew trage / die warheit zuerkennen. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0301"/> <p>Es ist aber gewißlich vnd warhafftig ein <hi rendition="#i">GOTT</hi> vnd Richter im Himmel / der auff seine Kirche vnd gemeind achtung gibt / vnd vber der von jm offenbartẽ warheit helt / vñ endlich derselbẽzeugniß gibet / Wie lange ob schwer dieselbe auch gedrucket vñ verfolget wird.</p> <p>Vnd demnach / in weltlichen hendeln so nuhr diß zeitliche leben betreffen / man vber niemandt mit recht vnd billichkeit ein<note place="right"><hi rendition="#i">1.</hi></note> vrteil fellen / noch den stab brechen kan (man wölle dann mit wissentlicher Tyranney vber vnd wider vnschuldige Leuth / vnerkanter sachen wüten) wo man nicht zuvorn auß desselben eigner bekendtniß gewiß befunden / oder durch beweysung / so klarer sein müssen / alß das helle Mittagsliecht / dargethan hat / was desselben mißhandlung sey / Auch das gesetz der natur lehret / dz man<note place="right"><hi rendition="#i">2.</hi></note> nicht / den einẽ parth allein / sondern beyde parth notdurfftig vnd gnugsam hörẽ soll / Vnd dz niemand zugleich richter vnd parth sein könne. 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Es ist aber gewißlich vnd warhafftig ein GOTT vnd Richter im Himmel / der auff seine Kirche vnd gemeind achtung gibt / vnd vber der von jm offenbartẽ warheit helt / vñ endlich derselbẽzeugniß gibet / Wie lange ob schwer dieselbe auch gedrucket vñ verfolget wird.
Vnd demnach / in weltlichen hendeln so nuhr diß zeitliche leben betreffen / man vber niemandt mit recht vnd billichkeit ein vrteil fellen / noch den stab brechen kan (man wölle dann mit wissentlicher Tyranney vber vnd wider vnschuldige Leuth / vnerkanter sachen wüten) wo man nicht zuvorn auß desselben eigner bekendtniß gewiß befunden / oder durch beweysung / so klarer sein müssen / alß das helle Mittagsliecht / dargethan hat / was desselben mißhandlung sey / Auch das gesetz der natur lehret / dz man nicht / den einẽ parth allein / sondern beyde parth notdurfftig vnd gnugsam hörẽ soll / Vnd dz niemand zugleich richter vnd parth sein könne. Viel mehr aber Göttlicher befehl ist / das man in sachen / Gottes ehr / vnd vnsere Christliche Religion belangendt / der warheit sich gründtlich erkündigen / die geister / ob sie auß Gott sind prüfen / in verdammung der rechtglaubigen lehr / vnd verfolgung vnschüldiger from̃er Christen / für betrübung vnd lesterung des H. Geistes / sich hüten vnd fürsehen soll. Vnd ein jeder am Jüngsten gericht / nicht allein von seinem thun / sondern auch võ seinem eignẽ glauben / wie Tertullianus schreibet / für dem gestrengẽ richtstuel Christi schwere rechnũg wird geben müssen.
1.
2.
3.
4. Als werden dennoch bedechtige vnd Gottselige Christen / denen dieser dreyer Menner / oder ander vnser widerwertigẽ schmehe vnd lesterschrifften wider vns zuhanden kommen / nicht vnbillich jhnen ein nachdencken machen / Ob es sich auch gegen Gott also werde verantworten lassen / Das man vnter dẽ schein / des von diesen dreyen Mennern angemasten verdammens / ohne gnugsamẽ vorstandt vnd erkendtniß der streitigen sachen / sich frembder sündẽ theilhafftig mache / Vnd entweder wissentlich oder vnwissentlich / die warheit vnd Christum selbst in seinen gliedmassen verfolge / oder ja vmb der / mit vnbilligkeit zugedrungenen parteyischen Namen willen / ein abschew trage / die warheit zuerkennen.
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