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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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nuiren, und zugleich gnädiglich gesinnen wollen, daß sie sich in allen und ieden die Churfürstliche Regierung betreffenden Geschäfften und Vorfallenheiten an uns zu halten, massen wir im Werck begriffen, der Possession dieses Churfürstenthums und übriger Fürstenthümer und Landen uns selbst zu nähern, euch ersuchend, ihr derentwegen uns nichts praejudicirliches vorgehen zu lassen geruhen wollet, eurer sowohl mündlich gegen bemeldten unsern Abgeschickten, als schrifftlicher Antwort erwartende, verbleiben wir denenselbigen mit gnädigem Willen wohl beygethan. Datum Straßburg, den 17. (27.) Maji, Anno 1685.

Des Herren Vetterns

Dienst-williger, wie auch der übrigen Herren Regierungs-Räthe geneigt -williger, Leopold Ludwig, Pfaltzgraf.

LXXV.
Antwort der Chur-Pfältzischen Regierung zu Heydelberg auf vorherstehendes Pfaltzgräflich-Veldentzisches Schreiben, welches, nebst der Antwort wieder an den Cavalier, der es überbracht, zurücke gegeben worden, de Anno 1685.

DEm Cavallier von Ihro Durchläuchtigkeit dem Hertzogen zu Veldentz etc. ist zu bedeuten: Es hätten der Chur-Pfaltz Groß-Hofmeister, und geheime Räthe, Ihrer Durchläuchtigkeit neuerlich formirende Praetension aus dero erst heut, auf gnädigsten Befehl ihrer Hochfürstlichen Durchläuchtigkeit, des Herrn Teutschmeisters, als Seiner Churfürstli-

nuiren, und zugleich gnädiglich gesinnen wollen, daß sie sich in allen und ieden die Churfürstliche Regierung betreffenden Geschäfften und Vorfallenheiten an uns zu halten, massen wir im Werck begriffen, der Possession dieses Churfürstenthums und übriger Fürstenthümer und Landen uns selbst zu nähern, euch ersuchend, ihr derentwegen uns nichts praejudicirliches vorgehen zu lassen geruhen wollet, eurer sowohl mündlich gegen bemeldten unsern Abgeschickten, als schrifftlicher Antwort erwartende, verbleiben wir denenselbigen mit gnädigem Willen wohl beygethan. Datum Straßburg, den 17. (27.) Maji, Anno 1685.

Des Herren Vetterns

Dienst-williger, wie auch der übrigen Herren Regierungs-Räthe geneigt -williger, Leopold Ludwig, Pfaltzgraf.

LXXV.
Antwort der Chur-Pfältzischen Regierung zu Heydelberg auf vorherstehendes Pfaltzgräflich-Veldentzisches Schreiben, welches, nebst der Antwort wieder an den Cavalier, der es überbracht, zurücke gegeben worden, de Anno 1685.

DEm Cavallier von Ihro Durchläuchtigkeit dem Hertzogen zu Veldentz etc. ist zu bedeuten: Es hätten der Chur-Pfaltz Groß-Hofmeister, und geheime Räthe, Ihrer Durchläuchtigkeit neuerlich formirende Praetension aus dero erst heut, auf gnädigsten Befehl ihrer Hochfürstlichen Durchläuchtigkeit, des Herrn Teutschmeisters, als Seiner Churfürstli-

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                     dieses Churfürstenthums und übriger Fürstenthümer und Landen uns selbst zu
                     nähern, euch ersuchend, ihr derentwegen uns nichts praejudicirliches vorgehen zu
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                     Abgeschickten, als schrifftlicher Antwort erwartende, verbleiben wir
                     denenselbigen mit gnädigem Willen wohl beygethan. Datum Straßburg, den 17. (27.)
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[193/0229] nuiren, und zugleich gnädiglich gesinnen wollen, daß sie sich in allen und ieden die Churfürstliche Regierung betreffenden Geschäfften und Vorfallenheiten an uns zu halten, massen wir im Werck begriffen, der Possession dieses Churfürstenthums und übriger Fürstenthümer und Landen uns selbst zu nähern, euch ersuchend, ihr derentwegen uns nichts praejudicirliches vorgehen zu lassen geruhen wollet, eurer sowohl mündlich gegen bemeldten unsern Abgeschickten, als schrifftlicher Antwort erwartende, verbleiben wir denenselbigen mit gnädigem Willen wohl beygethan. Datum Straßburg, den 17. (27.) Maji, Anno 1685. Des Herren Vetterns Dienst-williger, wie auch der übrigen Herren Regierungs-Räthe geneigt -williger, Leopold Ludwig, Pfaltzgraf. LXXV. Antwort der Chur-Pfältzischen Regierung zu Heydelberg auf vorherstehendes Pfaltzgräflich-Veldentzisches Schreiben, welches, nebst der Antwort wieder an den Cavalier, der es überbracht, zurücke gegeben worden, de Anno 1685. DEm Cavallier von Ihro Durchläuchtigkeit dem Hertzogen zu Veldentz etc. ist zu bedeuten: Es hätten der Chur-Pfaltz Groß-Hofmeister, und geheime Räthe, Ihrer Durchläuchtigkeit neuerlich formirende Praetension aus dero erst heut, auf gnädigsten Befehl ihrer Hochfürstlichen Durchläuchtigkeit, des Herrn Teutschmeisters, als Seiner Churfürstli-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 193. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/229>, abgerufen am 30.04.2024.