Kapitalanlagen von je 21/2 £, die beide Surplusprofite bilden, aber von abnehmender Höhe.
2) 1 qr. zu 3 £; eine Kapitalanlage, wo der individuelle Pro- duktionspreis gleich wäre dem regulirenden Produktionspreis.
3) 1 qr. zu 4 £; eine Kapitalanlage, wo der individuelle Pro- duktionspreis 25 % höher ist als der regulirende Preis.
Wir hätten dann 51/2 qrs. per Acre zu 13 £, bei einer Kapital- anlage von 10 £; vier Mal die ursprüngliche Kapitalanlage, aber noch nicht drei Mal das Produkt der ersten Kapitalanlage.
51/2 qrs. zu 13 £ gibt 2£ Durchschnittsproduktionpreis per qr., also beim regulirenden Produktionspreis von 3 £ einen Ueberschuss von £ per qr., der sich in Rente verwandeln kann. 51/2 qrs. zum Verkauf zum regulirenden Preis von 3 £ geben 161/2 £. Nach Abzug der Produktionskosten von 13 £ bleiben 31/2 £ Surplusprofit oder Rente, die zum jetzigen Durch- schnittsproduktionspreis des qrs. für B, also zu 2£ per qr. berechnet, 1 qr. repräsentiren. Die Geldrente wäre um 1 £ gefallen, die Kornrente um ungefähr 1/2 qr., aber trotzdem, dass die vierte zuschüssige Kapitalanlage auf B nicht nur keinen Sur- plusprofit, sondern weniger als den Durchschnittsprofit producirt, existirt nach wie vor Surplusprofit und Rente. Nehmen wir an, dass ausser der Kapitalanlage 3) auch die unter 2) über dem regulirenden Produktionspreis producirt, so ist die Gesammtproduk- tion; 31/2 qrs. zu 6 £ + 2 qrs. zu 8 £, zusammen 51/2 qrs. zu 14 £ Produktionskosten. Der Durchschnittsproduktionspreis per qr. wäre 2£ und liesse einen Ueberschuss von £. Die 51/2 qrs., verkauft zu 3 £, ergeben 161/2 £; davon ab die 14 £ Produktionskosten, lässt 21/2 £ für Rente. Dies gäbe beim jetzigen durchschnittlichen Produktionspreis auf B qr. Es fällt also noch immer Rente ab, obwohl weniger als vorher.
Es zeigt uns dies jedenfalls, dass auf den bessern Ländereien mit zusätzlichen Kapitalanlagen, deren Produkt mehr kostet als der regulirende Produktionspreis, die Rente, wenigstens innerhalb der Grenzen der zulässigen Praxis, nicht verschwinden, sondern nur abnehmen muss, und zwar im Verhältniss, einerseits des ali- quoten Theils, den dieses unfruchtbarere Kapital von der gesamm- ten Kapitalauslage bildet, andrerseits der Abnahme seiner Frucht- barkeit. Der Durchschnittspreis seines Produkts stände immer noch unter dem regulirenden Preis, und liesse daher immer noch einen, in Rente verwandelbaren Surplusprofit.
Nehmen wir nun an, dass der Durchschnittspreis des qr. von B
Kapitalanlagen von je 2½ £, die beide Surplusprofite bilden, aber von abnehmender Höhe.
2) 1 qr. zu 3 £; eine Kapitalanlage, wo der individuelle Pro- duktionspreis gleich wäre dem regulirenden Produktionspreis.
3) 1 qr. zu 4 £; eine Kapitalanlage, wo der individuelle Pro- duktionspreis 25 % höher ist als der regulirende Preis.
Wir hätten dann 5½ qrs. per Acre zu 13 £, bei einer Kapital- anlage von 10 £; vier Mal die ursprüngliche Kapitalanlage, aber noch nicht drei Mal das Produkt der ersten Kapitalanlage.
5½ qrs. zu 13 £ gibt 2£ Durchschnittsproduktionpreis per qr., also beim regulirenden Produktionspreis von 3 £ einen Ueberschuss von £ per qr., der sich in Rente verwandeln kann. 5½ qrs. zum Verkauf zum regulirenden Preis von 3 £ geben 16½ £. Nach Abzug der Produktionskosten von 13 £ bleiben 3½ £ Surplusprofit oder Rente, die zum jetzigen Durch- schnittsproduktionspreis des qrs. für B, also zu 2£ per qr. berechnet, 1 qr. repräsentiren. Die Geldrente wäre um 1 £ gefallen, die Kornrente um ungefähr ½ qr., aber trotzdem, dass die vierte zuschüssige Kapitalanlage auf B nicht nur keinen Sur- plusprofit, sondern weniger als den Durchschnittsprofit producirt, existirt nach wie vor Surplusprofit und Rente. Nehmen wir an, dass ausser der Kapitalanlage 3) auch die unter 2) über dem regulirenden Produktionspreis producirt, so ist die Gesammtproduk- tion; 3½ qrs. zu 6 £ + 2 qrs. zu 8 £, zusammen 5½ qrs. zu 14 £ Produktionskosten. Der Durchschnittsproduktionspreis per qr. wäre 2£ und liesse einen Ueberschuss von £. Die 5½ qrs., verkauft zu 3 £, ergeben 16½ £; davon ab die 14 £ Produktionskosten, lässt 2½ £ für Rente. Dies gäbe beim jetzigen durchschnittlichen Produktionspreis auf B qr. Es fällt also noch immer Rente ab, obwohl weniger als vorher.
Es zeigt uns dies jedenfalls, dass auf den bessern Ländereien mit zusätzlichen Kapitalanlagen, deren Produkt mehr kostet als der regulirende Produktionspreis, die Rente, wenigstens innerhalb der Grenzen der zulässigen Praxis, nicht verschwinden, sondern nur abnehmen muss, und zwar im Verhältniss, einerseits des ali- quoten Theils, den dieses unfruchtbarere Kapital von der gesamm- ten Kapitalauslage bildet, andrerseits der Abnahme seiner Frucht- barkeit. Der Durchschnittspreis seines Produkts stände immer noch unter dem regulirenden Preis, und liesse daher immer noch einen, in Rente verwandelbaren Surplusprofit.
Nehmen wir nun an, dass der Durchschnittspreis des qr. von B
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[264/0273]
Kapitalanlagen von je 2½ £, die beide Surplusprofite bilden, aber
von abnehmender Höhe.
2) 1 qr. zu 3 £; eine Kapitalanlage, wo der individuelle Pro-
duktionspreis gleich wäre dem regulirenden Produktionspreis.
3) 1 qr. zu 4 £; eine Kapitalanlage, wo der individuelle Pro-
duktionspreis 25 % höher ist als der regulirende Preis.
Wir hätten dann 5½ qrs. per Acre zu 13 £, bei einer Kapital-
anlage von 10 £; vier Mal die ursprüngliche Kapitalanlage, aber
noch nicht drei Mal das Produkt der ersten Kapitalanlage.
5½ qrs. zu 13 £ gibt 2[FORMEL] £ Durchschnittsproduktionpreis
per qr., also beim regulirenden Produktionspreis von 3 £ einen
Ueberschuss von [FORMEL] £ per qr., der sich in Rente verwandeln
kann. 5½ qrs. zum Verkauf zum regulirenden Preis von 3 £
geben 16½ £. Nach Abzug der Produktionskosten von 13 £
bleiben 3½ £ Surplusprofit oder Rente, die zum jetzigen Durch-
schnittsproduktionspreis des qrs. für B, also zu 2[FORMEL] £ per qr.
berechnet, 1[FORMEL] qr. repräsentiren. Die Geldrente wäre um 1 £
gefallen, die Kornrente um ungefähr ½ qr., aber trotzdem, dass
die vierte zuschüssige Kapitalanlage auf B nicht nur keinen Sur-
plusprofit, sondern weniger als den Durchschnittsprofit producirt,
existirt nach wie vor Surplusprofit und Rente. Nehmen wir an,
dass ausser der Kapitalanlage 3) auch die unter 2) über dem
regulirenden Produktionspreis producirt, so ist die Gesammtproduk-
tion; 3½ qrs. zu 6 £ + 2 qrs. zu 8 £, zusammen 5½ qrs. zu
14 £ Produktionskosten. Der Durchschnittsproduktionspreis per
qr. wäre 2[FORMEL] £ und liesse einen Ueberschuss von [FORMEL] £. Die
5½ qrs., verkauft zu 3 £, ergeben 16½ £; davon ab die 14 £
Produktionskosten, lässt 2½ £ für Rente. Dies gäbe beim jetzigen
durchschnittlichen Produktionspreis auf B [FORMEL] qr. Es fällt also
noch immer Rente ab, obwohl weniger als vorher.
Es zeigt uns dies jedenfalls, dass auf den bessern Ländereien
mit zusätzlichen Kapitalanlagen, deren Produkt mehr kostet als
der regulirende Produktionspreis, die Rente, wenigstens innerhalb
der Grenzen der zulässigen Praxis, nicht verschwinden, sondern
nur abnehmen muss, und zwar im Verhältniss, einerseits des ali-
quoten Theils, den dieses unfruchtbarere Kapital von der gesamm-
ten Kapitalauslage bildet, andrerseits der Abnahme seiner Frucht-
barkeit. Der Durchschnittspreis seines Produkts stände immer noch
unter dem regulirenden Preis, und liesse daher immer noch einen,
in Rente verwandelbaren Surplusprofit.
Nehmen wir nun an, dass der Durchschnittspreis des qr. von B
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 264. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/273>, abgerufen am 18.06.2024.
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