her, irgend eine ewige Wahrheit, ohne welche die bürgerliche Glückseligkeit bestehen kann, in ein Gesetz; irgend eine dem Staate gleichgül- tige Religionsmeinung in Landesverordnung zu verwandeln! Haltet auf Thun und Lassen der Menschen; ziehet dieses vor den Richter- stuhl weiser Gesetze, und überlasset uns das Denken und Reden, wie es uns unser aller Vater, zum unveräusserlichen Erbgute beschie- den, als ein unwandelbares Recht eingegeben hat. Ist etwa die Verbindung zwischen Recht und Meinung zu verjähret, und der Zeitpunkt noch icht gekommen, daß sie, ohne besorgli- chen Schaden, völlig aufgehoben werden könne; so suchet wenigstens ihren verderblichen Ein- fluß, so viel an euch ist, zu mildern, dem zu grau gewordenen Vorurtheile *) weise Schran- ken zu setzen. Bahnet einer glücklichen Nachkom- menschaft wenigstens den Weg zu jener Höhe der Cultur, zu jener allgemeinen Menschendul-
dung,
*) Leider! hören wir auch schon den Congreß in Amerika das alte Lied anstimmen, und von einer herrschenden Religion sprechen.
her, irgend eine ewige Wahrheit, ohne welche die buͤrgerliche Gluͤckſeligkeit beſtehen kann, in ein Geſetz; irgend eine dem Staate gleichguͤl- tige Religionsmeinung in Landesverordnung zu verwandeln! Haltet auf Thun und Laſſen der Menſchen; ziehet dieſes vor den Richter- ſtuhl weiſer Geſetze, und uͤberlaſſet uns das Denken und Reden, wie es uns unſer aller Vater, zum unveraͤuſſerlichen Erbgute beſchie- den, als ein unwandelbares Recht eingegeben hat. Iſt etwa die Verbindung zwiſchen Recht und Meinung zu verjaͤhret, und der Zeitpunkt noch icht gekommen, daß ſie, ohne beſorgli- chen Schaden, voͤllig aufgehoben werden koͤnne; ſo ſuchet wenigſtens ihren verderblichen Ein- fluß, ſo viel an euch iſt, zu mildern, dem zu grau gewordenen Vorurtheile *) weiſe Schran- ken zu ſetzen. Bahnet einer gluͤcklichen Nachkom- menſchaft wenigſtens den Weg zu jener Hoͤhe der Cultur, zu jener allgemeinen Menſchendul-
dung,
*) Leider! hoͤren wir auch ſchon den Congreß in Amerika das alte Lied anſtimmen, und von einer herrſchenden Religion ſprechen.
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her, irgend eine ewige Wahrheit, ohne welche
die buͤrgerliche Gluͤckſeligkeit beſtehen kann, in
ein Geſetz; irgend eine dem Staate gleichguͤl-
tige Religionsmeinung in Landesverordnung
zu verwandeln! Haltet auf Thun und Laſſen
der Menſchen; ziehet dieſes vor den Richter-
ſtuhl weiſer Geſetze, und uͤberlaſſet uns das
Denken und Reden, wie es uns unſer aller
Vater, zum unveraͤuſſerlichen Erbgute beſchie-
den, als ein unwandelbares Recht eingegeben
hat. Iſt etwa die Verbindung zwiſchen Recht
und Meinung zu verjaͤhret, und der Zeitpunkt
noch icht gekommen, daß ſie, ohne beſorgli-
chen Schaden, voͤllig aufgehoben werden koͤnne;
ſo ſuchet wenigſtens ihren verderblichen Ein-
fluß, ſo viel an euch iſt, zu mildern, dem zu
grau gewordenen Vorurtheile *) weiſe Schran-
ken zu ſetzen. Bahnet einer gluͤcklichen Nachkom-
menſchaft wenigſtens den Weg zu jener Hoͤhe der
Cultur, zu jener allgemeinen Menſchendul-
dung,
*) Leider! hoͤren wir auch ſchon den Congreß in
Amerika das alte Lied anſtimmen, und von
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Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783, S. 140. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mendelssohn_jerusalem_1783/242>, abgerufen am 17.06.2024.
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