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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Ueber das ursprünglichste Mass des Güterwerthes.
aber dafür vorsorgen, deren Befriedigung für sie die höchste
Bedeutung hat. Bleibt ihnen ein Ueberschuss, so werden sie den-
selben der Befriedigung derjenigen Bedürfnisse zuführen, welche
im Grade der Bedeutung jenen obigen Bedürfnissbefriedigungen
zunächst stehen, und so fort den allfälligen Rest der Befriedigung
der dem Grade nach nächst wichtigen Bedürfnisse *).

Fragen wir nun, welchen Werth für einen wirthschaftenden
Menschen, der sich im Besitze einer Güterquantität befindet,
irgend eine Theilquantität hievon hat, so präcisirt sich die Frage,
mit Rücksicht auf das Wesen des Werthes, dahin: Welche Be-
dürfnissbefriedigung würde nicht erfolgen, wofern das wirth-
schaftende Subject über jene Theilquantität nicht verfügen könnte,
das ist, nur die ihm verfügbare Gesammtquantität nach Abzug
jener Theilquantität in seiner Gewalt hätte? Die Antwort hier-
auf ergibt sich aus der obigen Darlegung des Wesens der
menschlichen Wirthschaft und lautet dahin, dass eine jede
wirthschaftende Person in diesem Falle mit der ihr dann noch
erübrigenden Güterquantität jedenfalls ihre wichtigeren Bedürf-
nisse mit Hintansetzung der minder wichtigen befriedigen würde,
und demnach nur jene der bisher gesicherten Bedürfniss-
befriedigungen nicht erfolgen würden, welche für dieselbe die ge-
ringste Bedeutung haben.

Es sind demnach in jedem concreten Falle von
der Verfügung über eine bestimmte Theilquantität
der einer wirthschaftenden Person verfügbaren

*) Ist ein Gut zur Befriedigung mehrerer, der Art nach verschiedenen
Bedürfnisse tauglich, deren einzelne Acte wieder eine, je nach dem Grade
der Vollständigkeit der bereits erfolgten Befriedigung der bezüglichen Be-
dürfnisse sich abschwächende Bedeutung haben, so verwenden die wirthschaf-
tenden Menschen auch in diesem Falle die ihnen verfügbaren Quantitäten des-
selben zunächst zur Sicherstellung jener Acte der in Rede stehenden Bedürfniss-
befriedigungen, welche für sie ohne Rücksicht auf die Art des Bedürfnisses
die höchste Bedeutung haben, den Rest zur Sicherstellung, jener concreten
Bedürfnissbefriedigungen, welche in Rücksicht auf ihre Bedeutung den erstern
zunächst stehen und so fort zur Sicherstellung der minder wichtigen Bedürf-
nisse, ein Vorgehen, welches den Erfolg hat, dass die wichtigsten jener con-
creten Bedürfnisse, die nicht mehr zur Befriedigung gelangen, bei allen Arten
der obigen Bedürfnisse jeweilig von gleicher Bedeutung sind, also alle Bedürf-
nisse bis zu einem gleichen Grade der Wichtigkeit der concreten Acte der-
selben zur Befriedigung gelangen.

Ueber das ursprünglichste Mass des Güterwerthes.
aber dafür vorsorgen, deren Befriedigung für sie die höchste
Bedeutung hat. Bleibt ihnen ein Ueberschuss, so werden sie den-
selben der Befriedigung derjenigen Bedürfnisse zuführen, welche
im Grade der Bedeutung jenen obigen Bedürfnissbefriedigungen
zunächst stehen, und so fort den allfälligen Rest der Befriedigung
der dem Grade nach nächst wichtigen Bedürfnisse *).

Fragen wir nun, welchen Werth für einen wirthschaftenden
Menschen, der sich im Besitze einer Güterquantität befindet,
irgend eine Theilquantität hievon hat, so präcisirt sich die Frage,
mit Rücksicht auf das Wesen des Werthes, dahin: Welche Be-
dürfnissbefriedigung würde nicht erfolgen, wofern das wirth-
schaftende Subject über jene Theilquantität nicht verfügen könnte,
das ist, nur die ihm verfügbare Gesammtquantität nach Abzug
jener Theilquantität in seiner Gewalt hätte? Die Antwort hier-
auf ergibt sich aus der obigen Darlegung des Wesens der
menschlichen Wirthschaft und lautet dahin, dass eine jede
wirthschaftende Person in diesem Falle mit der ihr dann noch
erübrigenden Güterquantität jedenfalls ihre wichtigeren Bedürf-
nisse mit Hintansetzung der minder wichtigen befriedigen würde,
und demnach nur jene der bisher gesicherten Bedürfniss-
befriedigungen nicht erfolgen würden, welche für dieselbe die ge-
ringste Bedeutung haben.

Es sind demnach in jedem concreten Falle von
der Verfügung über eine bestimmte Theilquantität
der einer wirthschaftenden Person verfügbaren

*) Ist ein Gut zur Befriedigung mehrerer, der Art nach verschiedenen
Bedürfnisse tauglich, deren einzelne Acte wieder eine, je nach dem Grade
der Vollständigkeit der bereits erfolgten Befriedigung der bezüglichen Be-
dürfnisse sich abschwächende Bedeutung haben, so verwenden die wirthschaf-
tenden Menschen auch in diesem Falle die ihnen verfügbaren Quantitäten des-
selben zunächst zur Sicherstellung jener Acte der in Rede stehenden Bedürfniss-
befriedigungen, welche für sie ohne Rücksicht auf die Art des Bedürfnisses
die höchste Bedeutung haben, den Rest zur Sicherstellung, jener concreten
Bedürfnissbefriedigungen, welche in Rücksicht auf ihre Bedeutung den erstern
zunächst stehen und so fort zur Sicherstellung der minder wichtigen Bedürf-
nisse, ein Vorgehen, welches den Erfolg hat, dass die wichtigsten jener con-
creten Bedürfnisse, die nicht mehr zur Befriedigung gelangen, bei allen Arten
der obigen Bedürfnisse jeweilig von gleicher Bedeutung sind, also alle Bedürf-
nisse bis zu einem gleichen Grade der Wichtigkeit der concreten Acte der-
selben zur Befriedigung gelangen.
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[98/0116] Ueber das ursprünglichste Mass des Güterwerthes. aber dafür vorsorgen, deren Befriedigung für sie die höchste Bedeutung hat. Bleibt ihnen ein Ueberschuss, so werden sie den- selben der Befriedigung derjenigen Bedürfnisse zuführen, welche im Grade der Bedeutung jenen obigen Bedürfnissbefriedigungen zunächst stehen, und so fort den allfälligen Rest der Befriedigung der dem Grade nach nächst wichtigen Bedürfnisse *). Fragen wir nun, welchen Werth für einen wirthschaftenden Menschen, der sich im Besitze einer Güterquantität befindet, irgend eine Theilquantität hievon hat, so präcisirt sich die Frage, mit Rücksicht auf das Wesen des Werthes, dahin: Welche Be- dürfnissbefriedigung würde nicht erfolgen, wofern das wirth- schaftende Subject über jene Theilquantität nicht verfügen könnte, das ist, nur die ihm verfügbare Gesammtquantität nach Abzug jener Theilquantität in seiner Gewalt hätte? Die Antwort hier- auf ergibt sich aus der obigen Darlegung des Wesens der menschlichen Wirthschaft und lautet dahin, dass eine jede wirthschaftende Person in diesem Falle mit der ihr dann noch erübrigenden Güterquantität jedenfalls ihre wichtigeren Bedürf- nisse mit Hintansetzung der minder wichtigen befriedigen würde, und demnach nur jene der bisher gesicherten Bedürfniss- befriedigungen nicht erfolgen würden, welche für dieselbe die ge- ringste Bedeutung haben. Es sind demnach in jedem concreten Falle von der Verfügung über eine bestimmte Theilquantität der einer wirthschaftenden Person verfügbaren *) Ist ein Gut zur Befriedigung mehrerer, der Art nach verschiedenen Bedürfnisse tauglich, deren einzelne Acte wieder eine, je nach dem Grade der Vollständigkeit der bereits erfolgten Befriedigung der bezüglichen Be- dürfnisse sich abschwächende Bedeutung haben, so verwenden die wirthschaf- tenden Menschen auch in diesem Falle die ihnen verfügbaren Quantitäten des- selben zunächst zur Sicherstellung jener Acte der in Rede stehenden Bedürfniss- befriedigungen, welche für sie ohne Rücksicht auf die Art des Bedürfnisses die höchste Bedeutung haben, den Rest zur Sicherstellung, jener concreten Bedürfnissbefriedigungen, welche in Rücksicht auf ihre Bedeutung den erstern zunächst stehen und so fort zur Sicherstellung der minder wichtigen Bedürf- nisse, ein Vorgehen, welches den Erfolg hat, dass die wichtigsten jener con- creten Bedürfnisse, die nicht mehr zur Befriedigung gelangen, bei allen Arten der obigen Bedürfnisse jeweilig von gleicher Bedeutung sind, also alle Bedürf- nisse bis zu einem gleichen Grade der Wichtigkeit der concreten Acte der- selben zur Befriedigung gelangen.

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/116>, abgerufen am 30.04.2024.