Livius die Plebs noch bestimmter als den steuerpflichti- gen Stand 16).
Im Jahr 315 entstand aus völligem Mißwachs eine entsetzliche Hungersnoth. Um dem Elend Gränzen zu setzen ward auf das Geschrey des Volks eine außeror- dentliche Magistratur, die Präfectur der Annona, er- richtet, wozu L. Minucius, wie es scheint vom Volke, ernannt ward. Die im Ausland versuchten Einkäufe schlugen fehl; vielleicht hatte das Mißjahr seine Ver- wüstungen weit erstreckt: nur aus Etrurien empfing die Stadt einige Zufuhr. Der Präfect ward zu den trau- rigsten und fruchtlosesten Zwangmitteln genöthigt: alles vorräthige Getreide ward verzeichnet, und die Besitzer gezwungen alles was sie über einen monatlichen Bedarf für ihr Haus verwahrten, dem Staat zu verkaufen. Die Kornhändler wurden als Verbrecher verfolgt. Es ist nicht zweydeutig daß der Präfect die Rationen be- stimmte, welche allen Bürgern zu festgesetzten Preisen aus den Magazinen überlassen wurden; für die unglück- lichen Sklaven ward nur ein Theil des Brodtes wel- ches sie zur Sättigung bedurften, angewiesen. Aber Mangel und Theurung waren so drückend, daß viele Plebejer sich verzweifelnd in den Strohm stürzten.
In dieser Noth beschämten die erfolgvollen Anstren- gungen eines Privatmanns die fruchtlosen und verderb-
16) Livius V. c. 20. Ut eo minus tributi plebes conferret. Ebendaselbst: Satius esse reconciliari eo dono plebis ani- mos: exhaustis atque exinanitis tributo tot annorum succurri.
Livius die Plebs noch beſtimmter als den ſteuerpflichti- gen Stand 16).
Im Jahr 315 entſtand aus voͤlligem Mißwachs eine entſetzliche Hungersnoth. Um dem Elend Graͤnzen zu ſetzen ward auf das Geſchrey des Volks eine außeror- dentliche Magiſtratur, die Praͤfectur der Annona, er- richtet, wozu L. Minucius, wie es ſcheint vom Volke, ernannt ward. Die im Ausland verſuchten Einkaͤufe ſchlugen fehl; vielleicht hatte das Mißjahr ſeine Ver- wuͤſtungen weit erſtreckt: nur aus Etrurien empfing die Stadt einige Zufuhr. Der Praͤfect ward zu den trau- rigſten und fruchtloſeſten Zwangmitteln genoͤthigt: alles vorraͤthige Getreide ward verzeichnet, und die Beſitzer gezwungen alles was ſie uͤber einen monatlichen Bedarf fuͤr ihr Haus verwahrten, dem Staat zu verkaufen. Die Kornhaͤndler wurden als Verbrecher verfolgt. Es iſt nicht zweydeutig daß der Praͤfect die Rationen be- ſtimmte, welche allen Buͤrgern zu feſtgeſetzten Preiſen aus den Magazinen uͤberlaſſen wurden; fuͤr die ungluͤck- lichen Sklaven ward nur ein Theil des Brodtes wel- ches ſie zur Saͤttigung bedurften, angewieſen. Aber Mangel und Theurung waren ſo druͤckend, daß viele Plebejer ſich verzweifelnd in den Strohm ſtuͤrzten.
In dieſer Noth beſchaͤmten die erfolgvollen Anſtren- gungen eines Privatmanns die fruchtloſen und verderb-
16) Livius V. c. 20. Ut eo minus tributi plebes conferret. Ebendaſelbſt: Satius esse reconciliari eo dono plebis ani- mos: exhaustis atque exinanitis tributo tot annorum succurri.
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Livius die Plebs noch beſtimmter als den ſteuerpflichti-
gen Stand 16).
Im Jahr 315 entſtand aus voͤlligem Mißwachs eine
entſetzliche Hungersnoth. Um dem Elend Graͤnzen zu
ſetzen ward auf das Geſchrey des Volks eine außeror-
dentliche Magiſtratur, die Praͤfectur der Annona, er-
richtet, wozu L. Minucius, wie es ſcheint vom Volke,
ernannt ward. Die im Ausland verſuchten Einkaͤufe
ſchlugen fehl; vielleicht hatte das Mißjahr ſeine Ver-
wuͤſtungen weit erſtreckt: nur aus Etrurien empfing die
Stadt einige Zufuhr. Der Praͤfect ward zu den trau-
rigſten und fruchtloſeſten Zwangmitteln genoͤthigt: alles
vorraͤthige Getreide ward verzeichnet, und die Beſitzer
gezwungen alles was ſie uͤber einen monatlichen Bedarf
fuͤr ihr Haus verwahrten, dem Staat zu verkaufen.
Die Kornhaͤndler wurden als Verbrecher verfolgt. Es
iſt nicht zweydeutig daß der Praͤfect die Rationen be-
ſtimmte, welche allen Buͤrgern zu feſtgeſetzten Preiſen
aus den Magazinen uͤberlaſſen wurden; fuͤr die ungluͤck-
lichen Sklaven ward nur ein Theil des Brodtes wel-
ches ſie zur Saͤttigung bedurften, angewieſen. Aber
Mangel und Theurung waren ſo druͤckend, daß viele
Plebejer ſich verzweifelnd in den Strohm ſtuͤrzten.
In dieſer Noth beſchaͤmten die erfolgvollen Anſtren-
gungen eines Privatmanns die fruchtloſen und verderb-
16) Livius V. c. 20. Ut eo minus tributi plebes conferret.
Ebendaſelbſt: Satius esse reconciliari eo dono plebis ani-
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/203>, abgerufen am 19.05.2024.
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