und ursprünglich aus Aelius Gallus erhalten ist 88). Diese redet ausdrücklich von einem Fundus. Ferner: wie der Besitz des benutzenden Privatus gegen den Staat precar war, so ohne Zweifel auch der des Clienten ge- gen den Patron, der ihm von seinem Antheil der Domaine ein kleines Grundstück eingeräumt hatte 89). Solche Beleh- nungen dauerten natürlich fort als die alte Clientel längst nicht mehr bestand: das Gesetz gebot, nach Appian, die Ansiedelung freyer Insten im Verhältniß der Fläche jedes Landguts 90). Man nenne es keine moderne Idee wenn angenommen wird, diese, obwohl sie nothwendig in einem gegenseitig ganz freyen Verhältniß standen, wären durch eine Kathe und ein Paar Morgen für die Dauer ihrer Dienste mit dem Gut verbunden gewesen. Sie waren nicht nothwendig römische Bürger, auch freye Italiker konnten in dieses Verhältniß treten, wie in der alten Clientel. Ein solcher Client war, auf des alten Catos Gut, Salonius, dessen Tochter er heirathete. Was in
88) Bey Festus s. v. Possessio. Uti nunc possidetis eum fundum: anstatt eas aedes, in den Pandecten. Es ist un- möglich die Ansichten welche bey lebhaftem Ideenwechsel dem Freunde ursprünglich mehr als uns selbst gehören, die welche er weckte, zu scheiden, obgleich sie in ihrem Ur- sprung unser eigentlich nicht sind. Das mitgetheilte können wir als seine freye Gabe nennen: die obenstehende Bemer- kung hat Savigny mir mitgetheilt.
89) Th. I. S. 236. Sie gaben ihnen, sagt Festus, Land, wie ihren eigenen Söhnen: und jeder Besitz des Sohns war precar nach des Vaters Willkühr.
90) Appian de bell. civil. I. p. 354. ed. Steph.
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und urſpruͤnglich aus Aelius Gallus erhalten iſt 88). Dieſe redet ausdruͤcklich von einem Fundus. Ferner: wie der Beſitz des benutzenden Privatus gegen den Staat precar war, ſo ohne Zweifel auch der des Clienten ge- gen den Patron, der ihm von ſeinem Antheil der Domaine ein kleines Grundſtuͤck eingeraͤumt hatte 89). Solche Beleh- nungen dauerten natuͤrlich fort als die alte Clientel laͤngſt nicht mehr beſtand: das Geſetz gebot, nach Appian, die Anſiedelung freyer Inſten im Verhaͤltniß der Flaͤche jedes Landguts 90). Man nenne es keine moderne Idee wenn angenommen wird, dieſe, obwohl ſie nothwendig in einem gegenſeitig ganz freyen Verhaͤltniß ſtanden, waͤren durch eine Kathe und ein Paar Morgen fuͤr die Dauer ihrer Dienſte mit dem Gut verbunden geweſen. Sie waren nicht nothwendig roͤmiſche Buͤrger, auch freye Italiker konnten in dieſes Verhaͤltniß treten, wie in der alten Clientel. Ein ſolcher Client war, auf des alten Catos Gut, Salonius, deſſen Tochter er heirathete. Was in
88) Bey Feſtus s. v. Possessio. Uti nunc possidetis eum fundum: anſtatt eas ædes, in den Pandecten. Es iſt un- moͤglich die Anſichten welche bey lebhaftem Ideenwechſel dem Freunde urſpruͤnglich mehr als uns ſelbſt gehoͤren, die welche er weckte, zu ſcheiden, obgleich ſie in ihrem Ur- ſprung unſer eigentlich nicht ſind. Das mitgetheilte koͤnnen wir als ſeine freye Gabe nennen: die obenſtehende Bemer- kung hat Savigny mir mitgetheilt.
89) Th. I. S. 236. Sie gaben ihnen, ſagt Feſtus, Land, wie ihren eigenen Soͤhnen: und jeder Beſitz des Sohns war precar nach des Vaters Willkuͤhr.
90) Appian de bell. civil. I. p. 354. ed. Steph.
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und urſpruͤnglich aus Aelius Gallus erhalten iſt 88).
Dieſe redet ausdruͤcklich von einem Fundus. Ferner:
wie der Beſitz des benutzenden Privatus gegen den Staat
precar war, ſo ohne Zweifel auch der des Clienten ge-
gen den Patron, der ihm von ſeinem Antheil der Domaine
ein kleines Grundſtuͤck eingeraͤumt hatte 89). Solche Beleh-
nungen dauerten natuͤrlich fort als die alte Clientel laͤngſt
nicht mehr beſtand: das Geſetz gebot, nach Appian, die
Anſiedelung freyer Inſten im Verhaͤltniß der Flaͤche jedes
Landguts 90). Man nenne es keine moderne Idee wenn
angenommen wird, dieſe, obwohl ſie nothwendig in einem
gegenſeitig ganz freyen Verhaͤltniß ſtanden, waͤren durch
eine Kathe und ein Paar Morgen fuͤr die Dauer ihrer
Dienſte mit dem Gut verbunden geweſen. Sie waren
nicht nothwendig roͤmiſche Buͤrger, auch freye Italiker
konnten in dieſes Verhaͤltniß treten, wie in der alten
Clientel. Ein ſolcher Client war, auf des alten Catos
Gut, Salonius, deſſen Tochter er heirathete. Was in
88) Bey Feſtus s. v. Possessio. Uti nunc possidetis eum
fundum: anſtatt eas ædes, in den Pandecten. Es iſt un-
moͤglich die Anſichten welche bey lebhaftem Ideenwechſel
dem Freunde urſpruͤnglich mehr als uns ſelbſt gehoͤren, die
welche er weckte, zu ſcheiden, obgleich ſie in ihrem Ur-
ſprung unſer eigentlich nicht ſind. Das mitgetheilte koͤnnen
wir als ſeine freye Gabe nennen: die obenſtehende Bemer-
kung hat Savigny mir mitgetheilt.
89) Th. I. S. 236. Sie gaben ihnen, ſagt Feſtus, Land,
wie ihren eigenen Soͤhnen: und jeder Beſitz des Sohns
war precar nach des Vaters Willkuͤhr.
90) Appian de bell. civil. I. p. 354. ed. Steph.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 371. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/387>, abgerufen am 16.06.2024.
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