Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.NIemandt sol allhie in der Stadt freien vnd wonen / Er habe dann zuuor die Bürgerschafft / Bey einer festunge zu vormeiden. ES darff keins Bürgers Kindt die Bürgerschafft gewinnen / Es were dann das er aus der Stadt züge / vnd anderswor wonhafftig were / vnd darselbst eigen Fewr vnd Rauch hielte / Jar vnd Tag / wolt er darnach wiederkommen / so solt er die Bürgerschafft von newes gewinnen. WEr allhie Bürger oder Burgerinne werden wil / vnd also von vns angenommen wird / der sol vns vor die Bürgerschafft geben / was wir jeder zeit darauff gesetzt haben / vnd damit die Bürgerschafft gewinnen. WO vns ein Bürger oder Bürgerinne hinterstellig Schoss vnd andere vnpflicht zu geben schüldig / oder etzliche seine Güter allhie zu Weichbilde gelegen / hette / daruon er vns das gebürliche Schoss vnd andere vnpflicht nicht vorschaffen wolte / sondern züge von hier hinweg / sich ausserhalbe vnser Stadt anderswor zu besetzen / NIemandt sol allhie in der Stadt freien vnd wonen / Er habe dann zuuor die Bürgerschafft / Bey einer festunge zu vormeiden. ES darff keins Bürgers Kindt die Bürgerschafft gewinnen / Es were dann das er aus der Stadt züge / vnd anderswor wonhafftig were / vnd darselbst eigen Fewr vnd Rauch hielte / Jar vnd Tag / wolt er darnach wiederkommen / so solt er die Bürgerschafft von newes gewinnen. WEr allhie Bürger oder Burgerinne werden wil / vnd also von vns angenommen wird / der sol vns vor die Bürgerschafft geben / was wir jeder zeit darauff gesetzt haben / vnd damit die Bürgerschafft gewinnen. WO vns ein Bürger oder Bürgerinne hinterstellig Schoss vnd andere vnpflicht zu geben schüldig / oder etzliche seine Güter allhie zu Weichbilde gelegen / hette / daruon er vns das gebürliche Schoss vnd andere vnpflicht nicht vorschaffen wolte / sondern züge von hier hinweg / sich ausserhalbe vnser Stadt anderswor zu besetzen / <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0108"/> <p>NIemandt sol allhie in der Stadt freien vnd wonen / Er habe dann zuuor die Bürgerschafft / Bey einer festunge zu vormeiden.</p> <p>ES darff keins Bürgers Kindt die Bürgerschafft gewinnen / Es were dann das er aus der Stadt züge / vnd anderswor wonhafftig were / vnd darselbst eigen Fewr vnd Rauch hielte / Jar vnd Tag / wolt er darnach wiederkommen / so solt er die Bürgerschafft von newes gewinnen.</p> <p>WEr allhie Bürger oder Burgerinne werden wil / vnd also von vns angenommen wird / der sol vns vor die Bürgerschafft geben / was wir jeder zeit darauff gesetzt haben / vnd damit die Bürgerschafft gewinnen.</p> <p>WO vns ein Bürger oder Bürgerinne hinterstellig Schoss vnd andere vnpflicht zu geben schüldig / oder etzliche seine Güter allhie zu Weichbilde gelegen / hette / daruon er vns das gebürliche Schoss vnd andere vnpflicht nicht vorschaffen wolte / sondern züge von hier hinweg / sich ausserhalbe vnser Stadt anderswor zu besetzen / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0108]
NIemandt sol allhie in der Stadt freien vnd wonen / Er habe dann zuuor die Bürgerschafft / Bey einer festunge zu vormeiden.
ES darff keins Bürgers Kindt die Bürgerschafft gewinnen / Es were dann das er aus der Stadt züge / vnd anderswor wonhafftig were / vnd darselbst eigen Fewr vnd Rauch hielte / Jar vnd Tag / wolt er darnach wiederkommen / so solt er die Bürgerschafft von newes gewinnen.
WEr allhie Bürger oder Burgerinne werden wil / vnd also von vns angenommen wird / der sol vns vor die Bürgerschafft geben / was wir jeder zeit darauff gesetzt haben / vnd damit die Bürgerschafft gewinnen.
WO vns ein Bürger oder Bürgerinne hinterstellig Schoss vnd andere vnpflicht zu geben schüldig / oder etzliche seine Güter allhie zu Weichbilde gelegen / hette / daruon er vns das gebürliche Schoss vnd andere vnpflicht nicht vorschaffen wolte / sondern züge von hier hinweg / sich ausserhalbe vnser Stadt anderswor zu besetzen /
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