Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.Gregor, Name von 16 Päpsten, unter denen G. I. u. G. VII. (s. d.) welthistor. Ruhm errangen. - G. II., ein 669 geb. Römer, regierte 715-31 voll Energie und Geisteskraft. Sandte den Bonifacius (s. d.) als Missionär nach Deutschland, bestätigte 726 die Bilderverehrung und that den griech. Kaiser in Bann, verfuhr mit großer Staatsklugheit gegen die Langobarden. - G. III., ein Syrer, folgte dem Vorigen 731 und führte ganz in seinem Geiste den Bilderstreit u. die Vertheidigung gegen die langobardischen Herrscher bis 741 fort. - G. IV., ein Römer, 827-43, suchte vergeblich den Streit zwischen Ludwig d. F. u. dessen Söhnen zu vermitteln u. erndtete mehr Ruhm, indem er die Errichtung des Erzstuhles Hamburg bestätigte u. den hl. Ansgar zum Legaten des Nordens und Erzbischof machte. - G. V., früher Bruno, ein Deutscher, wurde durch den Einfluß seines Vetters, des Kaisers Otto III., 996 Papst und st. 999 im 27. Lebensjahre. Crescentius und der Gegenpapst Johann XVI. verbitterten sein Pontificat. - G. VI. nannte sich ein Gegenpapst Benedicts VIII., der 1012-18 von Kaiser Heinrich III. gehalten u. aufgegeben wurde. Gezählt wird jedoch als G. VI. der fromme Erzpriester Johannes Gratian, welcher dem lasterhaften Benedict IX. entgegengestellt, von seinem Schüler Hildebrand und von Damiani gehalten wurde (1044-16). Es ist trotz eines Selbstgeständnisses zweifelhaft, ob G. VI. durch Simonie Papst wurde, gewiß aber, daß 1046 eine Synode von Sutri ihn absetzte u. der Kaiser Heinrich ihn gefangen nach Deutschland führte, wo er 2 Jahre später gest. sein soll. - G. VIII., nannte sich der Erzbischof Mauritius von Braga, welcher von der kaiserl. Partei 1118 gewählt, von Calixt II. aber 1121 überflügelt, von den Römern vielfach mißhandelt wurde u. nach langer Einkerkerung in einem Kloster st. Der rechtmäßige G. VIII., früher Anton de Mora aus Benevent, regierte 1187 nur 2 Monate, während denen er mit Feuereifer für einen neuen Kreuzzug gewirkt hatte. - G. IX., früher Cardinal Hugolino, wurde fast 90jährig 1227 geweiht, nachdem Konrad von Fürstenberg (s. d.) verzichtet hatte. Neffe u. würdiger Nachfolger Innocenz III., bannte er sogleich u. 1228 abermals den wortbrüchigen Kaiser Friedrich II., bis derselbe von seinem polit. Ausflug nach Palästina zurückkehrte, worauf 1230 der Friede von San Germano geschlossen ward. G. nützte 1235 dem Kaiser, indem er sich gegen den Aufstand des Königs Heinrich erhob, aber die Tyrannei Friedrichs II. zwang ihn zum Bund mit den Städten gegen den Kaiser, gegen welchen er 1239 abermals Bann und Absetzung aussprach. Der Kaiser und Enzio hintertrieben ein Concil und von Feinden umschlossen st. G. IX. 1241, nachdem er auch die Wiedervereinigung der griech. und röm. Kirche angestrebt. - G. X., ein Theobald Visconti, reg. 1271-76, hielt zu Lyon ein allgem. Concil, um einen Kreuzzug u. Einigung der Griechen u. Lateiner zu Stande zu bringen, trug zur Beendigung des Interregnums das seinige bei und ordnete mit vieler Mühe die Papstwahl. - G. XI., früher Peter Beaufort aus der Diöcese Limoges, u. Neffe Clemens VI., regierte 1370-77 zu Avignon, verlegte alsdann den Sitz des Papstthums wieder nach Rom, warnte vor Wiklefs Lehren und st. 1278, erst 47jährig. - G. XII., früher Cardinal Angelo Corrario, wurde 1406 von der röm. Partei erwählt und blieb in Rom, während Benedict XIII. zu Avignon lebte. Das Concil von Pisa setzte beide Päpste ab, doch erst auf dem Konstanzerconcil vertauschte G. XII. seine Würde mit der eines Cardinalbischofes von Porto und st. 1417. - G. XIII., früher Hugo Buoncompagno, 1572 durch Granvellas Einfluß einmüthig erwählt, ein großer Förderer der Wissenschaft, Gründer vieler Collegien, auch des Collegium germanicum. Seine angebl. Feier der Pariser Bluthochzeit ist eine längst widerlegte Verläumdung, indem zu Rom die Unterdrückung einer Verschwörung u. Rettung des franz. Königs gefeiert wurde. An G. XIII. mahnt würdiger der Gregorianische Kalender (s. d.), sein Streben für einen Türkenkrieg und Einigung mit den Griechen. G. XIII. st. 1585 u. hinterließ den Kirchenstaat ziemlich Gregor, Name von 16 Päpsten, unter denen G. I. u. G. VII. (s. d.) welthistor. Ruhm errangen. – G. II., ein 669 geb. Römer, regierte 715–31 voll Energie und Geisteskraft. Sandte den Bonifacius (s. d.) als Missionär nach Deutschland, bestätigte 726 die Bilderverehrung und that den griech. Kaiser in Bann, verfuhr mit großer Staatsklugheit gegen die Langobarden. – G. III., ein Syrer, folgte dem Vorigen 731 und führte ganz in seinem Geiste den Bilderstreit u. die Vertheidigung gegen die langobardischen Herrscher bis 741 fort. – G. IV., ein Römer, 827–43, suchte vergeblich den Streit zwischen Ludwig d. F. u. dessen Söhnen zu vermitteln u. erndtete mehr Ruhm, indem er die Errichtung des Erzstuhles Hamburg bestätigte u. den hl. Ansgar zum Legaten des Nordens und Erzbischof machte. – G. V., früher Bruno, ein Deutscher, wurde durch den Einfluß seines Vetters, des Kaisers Otto III., 996 Papst und st. 999 im 27. Lebensjahre. Crescentius und der Gegenpapst Johann XVI. verbitterten sein Pontificat. – G. VI. nannte sich ein Gegenpapst Benedicts VIII., der 1012–18 von Kaiser Heinrich III. gehalten u. aufgegeben wurde. Gezählt wird jedoch als G. VI. der fromme Erzpriester Johannes Gratian, welcher dem lasterhaften Benedict IX. entgegengestellt, von seinem Schüler Hildebrand und von Damiani gehalten wurde (1044–16). Es ist trotz eines Selbstgeständnisses zweifelhaft, ob G. VI. durch Simonie Papst wurde, gewiß aber, daß 1046 eine Synode von Sutri ihn absetzte u. der Kaiser Heinrich ihn gefangen nach Deutschland führte, wo er 2 Jahre später gest. sein soll. – G. VIII., nannte sich der Erzbischof Mauritius von Braga, welcher von der kaiserl. Partei 1118 gewählt, von Calixt II. aber 1121 überflügelt, von den Römern vielfach mißhandelt wurde u. nach langer Einkerkerung in einem Kloster st. Der rechtmäßige G. VIII., früher Anton de Mora aus Benevent, regierte 1187 nur 2 Monate, während denen er mit Feuereifer für einen neuen Kreuzzug gewirkt hatte. – G. IX., früher Cardinal Hugolino, wurde fast 90jährig 1227 geweiht, nachdem Konrad von Fürstenberg (s. d.) verzichtet hatte. Neffe u. würdiger Nachfolger Innocenz III., bannte er sogleich u. 1228 abermals den wortbrüchigen Kaiser Friedrich II., bis derselbe von seinem polit. Ausflug nach Palästina zurückkehrte, worauf 1230 der Friede von San Germano geschlossen ward. G. nützte 1235 dem Kaiser, indem er sich gegen den Aufstand des Königs Heinrich erhob, aber die Tyrannei Friedrichs II. zwang ihn zum Bund mit den Städten gegen den Kaiser, gegen welchen er 1239 abermals Bann und Absetzung aussprach. Der Kaiser und Enzio hintertrieben ein Concil und von Feinden umschlossen st. G. IX. 1241, nachdem er auch die Wiedervereinigung der griech. und röm. Kirche angestrebt. – G. X., ein Theobald Visconti, reg. 1271–76, hielt zu Lyon ein allgem. Concil, um einen Kreuzzug u. Einigung der Griechen u. Lateiner zu Stande zu bringen, trug zur Beendigung des Interregnums das seinige bei und ordnete mit vieler Mühe die Papstwahl. – G. XI., früher Peter Beaufort aus der Diöcese Limoges, u. Neffe Clemens VI., regierte 1370–77 zu Avignon, verlegte alsdann den Sitz des Papstthums wieder nach Rom, warnte vor Wiklefs Lehren und st. 1278, erst 47jährig. – G. XII., früher Cardinal Angelo Corrario, wurde 1406 von der röm. Partei erwählt und blieb in Rom, während Benedict XIII. zu Avignon lebte. Das Concil von Pisa setzte beide Päpste ab, doch erst auf dem Konstanzerconcil vertauschte G. XII. seine Würde mit der eines Cardinalbischofes von Porto und st. 1417. – G. XIII., früher Hugo Buoncompagno, 1572 durch Granvellas Einfluß einmüthig erwählt, ein großer Förderer der Wissenschaft, Gründer vieler Collegien, auch des Collegium germanicum. Seine angebl. Feier der Pariser Bluthochzeit ist eine längst widerlegte Verläumdung, indem zu Rom die Unterdrückung einer Verschwörung u. Rettung des franz. Königs gefeiert wurde. An G. XIII. mahnt würdiger der Gregorianische Kalender (s. d.), sein Streben für einen Türkenkrieg und Einigung mit den Griechen. G. XIII. st. 1585 u. hinterließ den Kirchenstaat ziemlich <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p> <pb facs="#f0133" n="132"/> </p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Gregor</hi>, Name von 16 Päpsten, unter denen G. I. u. G. VII. (s. d.) welthistor. Ruhm errangen. – G. II., ein 669 geb. Römer, regierte 715–31 voll Energie und Geisteskraft. Sandte den Bonifacius (s. d.) als Missionär nach Deutschland, bestätigte 726 die Bilderverehrung und that den griech. Kaiser in Bann, verfuhr mit großer Staatsklugheit gegen die Langobarden. – G. III., ein Syrer, folgte dem Vorigen 731 und führte ganz in seinem Geiste den Bilderstreit u. die Vertheidigung gegen die langobardischen Herrscher bis 741 fort. – G. IV., ein Römer, 827–43, suchte vergeblich den Streit zwischen Ludwig d. F. u. dessen Söhnen zu vermitteln u. erndtete mehr Ruhm, indem er die Errichtung des Erzstuhles Hamburg bestätigte u. den hl. Ansgar zum Legaten des Nordens und Erzbischof machte. – G. V., früher Bruno, ein Deutscher, wurde durch den Einfluß seines Vetters, des Kaisers Otto III., 996 Papst und st. 999 im 27. Lebensjahre. Crescentius und der Gegenpapst Johann XVI. verbitterten sein Pontificat. – G. VI. nannte sich ein Gegenpapst Benedicts VIII., der 1012–18 von Kaiser Heinrich III. gehalten u. aufgegeben wurde. Gezählt wird jedoch als G. VI. der fromme Erzpriester Johannes Gratian, welcher dem lasterhaften Benedict IX. entgegengestellt, von seinem Schüler Hildebrand und von Damiani gehalten wurde (1044–16). Es ist trotz eines Selbstgeständnisses zweifelhaft, ob G. VI. durch Simonie Papst wurde, gewiß aber, daß 1046 eine Synode von Sutri ihn absetzte u. der Kaiser Heinrich ihn gefangen nach Deutschland führte, wo er 2 Jahre später gest. sein soll. – G. VIII., nannte sich der Erzbischof Mauritius von Braga, welcher von der kaiserl. Partei 1118 gewählt, von Calixt II. aber 1121 überflügelt, von den Römern vielfach mißhandelt wurde u. nach langer Einkerkerung in einem Kloster st. Der rechtmäßige G. VIII., früher Anton de Mora aus Benevent, regierte 1187 nur 2 Monate, während denen er mit Feuereifer für einen neuen Kreuzzug gewirkt hatte. – G. IX., früher Cardinal Hugolino, wurde fast 90jährig 1227 geweiht, nachdem Konrad von Fürstenberg (s. d.) verzichtet hatte. Neffe u. würdiger Nachfolger Innocenz III., bannte er sogleich u. 1228 abermals den wortbrüchigen Kaiser Friedrich II., bis derselbe von seinem polit. Ausflug nach Palästina zurückkehrte, worauf 1230 der Friede von San Germano geschlossen ward. G. nützte 1235 dem Kaiser, indem er sich gegen den Aufstand des Königs Heinrich erhob, aber die Tyrannei Friedrichs II. zwang ihn zum Bund mit den Städten gegen den Kaiser, gegen welchen er 1239 abermals Bann und Absetzung aussprach. Der Kaiser und Enzio hintertrieben ein Concil und von Feinden umschlossen st. G. IX. 1241, nachdem er auch die Wiedervereinigung der griech. und röm. Kirche angestrebt. – G. X., ein Theobald Visconti, reg. 1271–76, hielt zu Lyon ein allgem. Concil, um einen Kreuzzug u. Einigung der Griechen u. Lateiner zu Stande zu bringen, trug zur Beendigung des Interregnums das seinige bei und ordnete mit vieler Mühe die Papstwahl. – G. XI., früher Peter Beaufort aus der Diöcese Limoges, u. Neffe Clemens VI., regierte 1370–77 zu Avignon, verlegte alsdann den Sitz des Papstthums wieder nach Rom, warnte vor Wiklefs Lehren und st. 1278, erst 47jährig. – G. XII., früher Cardinal Angelo Corrario, wurde 1406 von der röm. Partei erwählt und blieb in Rom, während Benedict XIII. zu Avignon lebte. Das Concil von Pisa setzte beide Päpste ab, doch erst auf dem Konstanzerconcil vertauschte G. XII. seine Würde mit der eines Cardinalbischofes von Porto und st. 1417. – G. XIII., früher Hugo Buoncompagno, 1572 durch Granvellas Einfluß einmüthig erwählt, ein großer Förderer der Wissenschaft, Gründer vieler Collegien, auch des <hi rendition="#i">Collegium germanicum</hi>. Seine angebl. Feier der Pariser Bluthochzeit ist eine längst widerlegte Verläumdung, indem zu Rom die Unterdrückung einer Verschwörung u. Rettung des franz. Königs gefeiert wurde. An G. XIII. mahnt würdiger der <hi rendition="#g">Gregorianische Kalender</hi> (s. d.), sein Streben für einen Türkenkrieg und Einigung mit den Griechen. G. XIII. st. 1585 u. hinterließ den Kirchenstaat ziemlich </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [132/0133]
Gregor, Name von 16 Päpsten, unter denen G. I. u. G. VII. (s. d.) welthistor. Ruhm errangen. – G. II., ein 669 geb. Römer, regierte 715–31 voll Energie und Geisteskraft. Sandte den Bonifacius (s. d.) als Missionär nach Deutschland, bestätigte 726 die Bilderverehrung und that den griech. Kaiser in Bann, verfuhr mit großer Staatsklugheit gegen die Langobarden. – G. III., ein Syrer, folgte dem Vorigen 731 und führte ganz in seinem Geiste den Bilderstreit u. die Vertheidigung gegen die langobardischen Herrscher bis 741 fort. – G. IV., ein Römer, 827–43, suchte vergeblich den Streit zwischen Ludwig d. F. u. dessen Söhnen zu vermitteln u. erndtete mehr Ruhm, indem er die Errichtung des Erzstuhles Hamburg bestätigte u. den hl. Ansgar zum Legaten des Nordens und Erzbischof machte. – G. V., früher Bruno, ein Deutscher, wurde durch den Einfluß seines Vetters, des Kaisers Otto III., 996 Papst und st. 999 im 27. Lebensjahre. Crescentius und der Gegenpapst Johann XVI. verbitterten sein Pontificat. – G. VI. nannte sich ein Gegenpapst Benedicts VIII., der 1012–18 von Kaiser Heinrich III. gehalten u. aufgegeben wurde. Gezählt wird jedoch als G. VI. der fromme Erzpriester Johannes Gratian, welcher dem lasterhaften Benedict IX. entgegengestellt, von seinem Schüler Hildebrand und von Damiani gehalten wurde (1044–16). Es ist trotz eines Selbstgeständnisses zweifelhaft, ob G. VI. durch Simonie Papst wurde, gewiß aber, daß 1046 eine Synode von Sutri ihn absetzte u. der Kaiser Heinrich ihn gefangen nach Deutschland führte, wo er 2 Jahre später gest. sein soll. – G. VIII., nannte sich der Erzbischof Mauritius von Braga, welcher von der kaiserl. Partei 1118 gewählt, von Calixt II. aber 1121 überflügelt, von den Römern vielfach mißhandelt wurde u. nach langer Einkerkerung in einem Kloster st. Der rechtmäßige G. VIII., früher Anton de Mora aus Benevent, regierte 1187 nur 2 Monate, während denen er mit Feuereifer für einen neuen Kreuzzug gewirkt hatte. – G. IX., früher Cardinal Hugolino, wurde fast 90jährig 1227 geweiht, nachdem Konrad von Fürstenberg (s. d.) verzichtet hatte. Neffe u. würdiger Nachfolger Innocenz III., bannte er sogleich u. 1228 abermals den wortbrüchigen Kaiser Friedrich II., bis derselbe von seinem polit. Ausflug nach Palästina zurückkehrte, worauf 1230 der Friede von San Germano geschlossen ward. G. nützte 1235 dem Kaiser, indem er sich gegen den Aufstand des Königs Heinrich erhob, aber die Tyrannei Friedrichs II. zwang ihn zum Bund mit den Städten gegen den Kaiser, gegen welchen er 1239 abermals Bann und Absetzung aussprach. Der Kaiser und Enzio hintertrieben ein Concil und von Feinden umschlossen st. G. IX. 1241, nachdem er auch die Wiedervereinigung der griech. und röm. Kirche angestrebt. – G. X., ein Theobald Visconti, reg. 1271–76, hielt zu Lyon ein allgem. Concil, um einen Kreuzzug u. Einigung der Griechen u. Lateiner zu Stande zu bringen, trug zur Beendigung des Interregnums das seinige bei und ordnete mit vieler Mühe die Papstwahl. – G. XI., früher Peter Beaufort aus der Diöcese Limoges, u. Neffe Clemens VI., regierte 1370–77 zu Avignon, verlegte alsdann den Sitz des Papstthums wieder nach Rom, warnte vor Wiklefs Lehren und st. 1278, erst 47jährig. – G. XII., früher Cardinal Angelo Corrario, wurde 1406 von der röm. Partei erwählt und blieb in Rom, während Benedict XIII. zu Avignon lebte. Das Concil von Pisa setzte beide Päpste ab, doch erst auf dem Konstanzerconcil vertauschte G. XII. seine Würde mit der eines Cardinalbischofes von Porto und st. 1417. – G. XIII., früher Hugo Buoncompagno, 1572 durch Granvellas Einfluß einmüthig erwählt, ein großer Förderer der Wissenschaft, Gründer vieler Collegien, auch des Collegium germanicum. Seine angebl. Feier der Pariser Bluthochzeit ist eine längst widerlegte Verläumdung, indem zu Rom die Unterdrückung einer Verschwörung u. Rettung des franz. Königs gefeiert wurde. An G. XIII. mahnt würdiger der Gregorianische Kalender (s. d.), sein Streben für einen Türkenkrieg und Einigung mit den Griechen. G. XIII. st. 1585 u. hinterließ den Kirchenstaat ziemlich
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-08-19T11:47:08Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-08-19T11:47:08Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |