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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 6. Köln, 6. Juni 1848.

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sammlung in die Provinz im Publicum verbreitet seien. Die erfolgreichen Anstrengungen der Reaction ließen sich einmal nicht mehr fortleugnen, wenn man nur offene Augen und Ohren haben wolle. Die Vorgänge in Neapel und Wien steigerten das Mißtrauen. Dies treffe aber weniger das Staatsministerium, welches vielleicht ebenfalls dupirt werde, sondern ginge darüber hinaus. Es wurden demgemäß die Anträge gestellt:

daß das Staatsministerium als die oberste Verwaltungsbehörde dem dringenden Verlangen der noch unbewaffneten, aber zum Waffentragen berechtigten Berliner Bevölkerung durch sofortige, wenigstens theilweise Bewaffnung nachgebe, event. zur Beruhigung der Gemüther das Recht der Volksbewaffnung in einem öffentlichen Erlasse anerkenne und gleichzeitig die Communalbehörde zu einer gerechten, gleich- und zweckmäßigern Vertheilung der Waffen anweise.

Eine Gefahr durch Bewaffnung des Arbeiterstandes sei nicht vorhanden, da derselbe trotz der über alle Maßen aufgeregten Zeit und der drückenden Noth sich bisher durch seine Haltung des größten Vertrauens würdig erwiesen habe und die sittliche Lage der Hauptstadt in den Zeiten der größte Ruhe weit schlechter als jetzt geweser sei; dagegen möge das Ministerium die Gefahren der Erregnng nicht gering schätzen und nicht aus seinem einseitigen Standpunkte zu hell sehen.

Nachdem der Minister-Präsident das Conseil versammelt hatte, eröffnete er der auf 1 Uhr wiederbestellten Deputation, welcher sich noch Delegirte der Maschinenbauer und einer Volksversammlung angeschlossen hatten, das die heutige Beschwerde die erste sei, welche dem Ministerium über diesen Gegenstand zu Ohren komme; es finde sich daher außer Stande in der gewünschten Eile etwas Entscheidendes zu thun. Eine gleichmäßige Volksbewaffnung erfordere eine Million Gewehre, mithin bedeutende Mehrausgaben, die das Ministerium der Nationalversammlung gegenüber nicht auf seine Verantwortung nehmen könne. Es dürfe aber die Versicherung gegeben werden, daß der Nationalversammlung ein über Volksbewaffnung sprechender Gesetzentwurf binnen Kurzem zur Berathung werde vorgelegt werden. Das Mißtrauen gegen das Ministerium, daß das auch keineswegs zu hell sehe, sei unbegründet: jede, auch die entfernteste Absicht der Reaction sei ihm völlig fremd. Es erwarte sein Urtheil zunächst von der Versammlung - wenn diese nicht ausreiche - von der Nation; dem werde es sich willig beugen. Die verbreiteten, das Publicum aufregenden Gerüchte halte es für durchaus grundlos: die in der unschuldigsten Absicht geschehenen Waffenversendungen seien öffentlich, nicht heimlich erfolgt; für die augenblickliche Vermehrung der Waffenlieferung in Berlin könne das Ministerium vor dem Beschlusse der Nationalversammlung nichts thun. Dagegen erkenne er - der Präsident - persönlich die Unzweckmäßigkeit der hiesigen Waffenvertheilung an. Dieselbe sei jedoch eine selbstständige Maßregel der Communalbehörde gewesen und es bliebe ihm nichts übrig, als die letztere zur sofortigen Prüfung und Abstellung der Mängel anzuregen.

(B. Z.-H.)
Berlin, 3. Juni.

Hr. Aschoff, der unmöglich gewordene Chef der Bürgerwehr, hat endlich abgedankt und Major Blesson hat das Kommando provisorisch übernommen. Die Zeitungshalle bemerkt über diese Ernennung: Wenn Hr. Blesson in dieser neuen Charge dieselbe Thätigkeit entwickelt, welche er bei der Organisation der hiesigen Kleinkinder-Bewahr-Anstalten an den Tag gelegt, so läßt sich für das Bürgerwehr-Institut eine große Zukunft voraussagen. Hr. Blesson hat gleich damit angefangen, das Zeughaus wieder mit Militair besetzen zu lassen, und zwar, wie er behauptete, in Folge eines Beschlusses der Bürgerwehr. Der Bürgerwehrklub hat nun eine Erklärung erlassen, daß von sämmtlichen, der Sitzung vom 2. Mai beiwohnenden 450-500 Mitgliedern der verschiedensten Bezirke, kein Einziger von einem solchen Beschlusse etwas wisse. - Der Klnb hat bei allen Bezirken anf Ernennung einer Kommission angetragen, welche Kandidaten zur Stelle eines Kommandeurs der Bürgerwehr vorschlagen soll. - Der Klub protestirte ebenfalls gegen die Bekanntmachung des Grafen Keller, wonach das Schloß, "zur Erleichterung der Bürgerwehr," Nachts mit einem Gitter verschlossen werden soll. Er erklärt dem Herrn Keller, die Bürgerwehr fühle sich stark genug, das Schloß auch ohne Gitter zu bewachen, sie habe sich über zu schweren Dienst im Schloß noch nie beklagt, und sie wisse nichts von dem angeblichen "Uebereinkommen," wovon Hr. Keller spreche. Ueberdies sey es ein altes, verjährtes Recht der berliner Einwohner, zu allen Zeiten, eine augenblickliche Sicherheitsmaßregel ausgenommen, das Schloß frei zu passiren. Der Klub protestire um so mehr, als die Maßregel schon Unzufriedenheit und Mißtrauen unter den Einwohnern verbreitet habe. - Auf die Aufforderung eines Deputirten der Studenten, sich dem am Sonntag stattfindenden Zuge nach dem Grabe der im März Gefallenen anzuschließen, wurde der Klubvorstand in die Aula deputirt, um die Ordnung des Zuges u. s. w. zu besprechen und zugleich gegen den sogenannten Sicherheits-Ausschuß zu protestiren, der sich gegen den Zug ausgesprochen. Uebrigens war die Versammlung einverstanden, für den Fall, daß am Sonntag Generalmarsch geschlagen würde, zu erscheinen.

(Nach der Z.-H.)

- Wozu die Polizei in Berlin sich hergibt, beweist folgende Bekanntmachung: Auf den Antrag des Verf. des Aufrufs an Deutschland, namentlich an Preußen, welcher die Tilgung der Staatsschulden durch monatliche freiwillige Beiträge (!) zum Gegenstande hat, bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß: daß 10,000 Exemp. jenes Aufrufs an die hiesigen Hauseigenthümer vertheilt sind und der Verf. den Wunsch hegt, daß von dort aus den Herren Bezirksvorstehern Nachricht über den Erfolg der Ansprache gegeben werden möchte (!). Berlin, 29. Mai 1848. Kgl. Polizei-Präsidium. v. Minutoli. - Was geht es das "Kgl. Polizei-Präsidium" an, welche "Wünsche" der Verf. des Aufrufs an Deutschland etc. etc. hegt?

- Der demokratische Klub hat durch Maueranschlag das Kriegsministerium bei der Kammer verklagt, wegen eines Erlasses des Gen. Reyher, der den Soldaten das freie Vereinigungsrecht entzieht. - Die Z. H. versichert, es sei den Soldaten, namentlich denen des 24. Regiments verboten worden, Volksversammlungen zu besuchen und Maueranschläge zu lesen!

-Die Bewaffnung der Eisen-Arbeiter hat angefangen. 500 Stück alte Gewehre sind den Borsig'schen Arbeitern ausgeliefert - freilich nicht genug um den sechsten Theil dieser Arbeiter zu bewaffnen; Hr. Borsig, Bürgerwehr-Major, erklärt freilich, diese 500 genügten vorläufig hinreichend.

Gestern fand zur allgemeinen Freude eine Versöhnung unter dem bewaffneten Studenten-Korps statt, wobei von der akademischen Jugend einstimmig beschlossen wurde, die bisher gegen sie bestandenen Rechte des Universitätssenats nicht mehr anzuerkennen, da solche eigentlich schon durch die Errungenschaft vom 18. März zu gelten aufgehört haben. Gegen die durch den Senat ausgesprochene Relegation einiger Kommilitonen, so wie gegen die verweigerte Immatrikulation anderer Studirenden, welche bei der Demonstration mit dem Ausstecken einer schwarzen Fahne und mit dem Wehen schwarzer Tücher während der Parade der Bürgerwehr vor dem Könige sich betheiligt haben, wollen sämmtliche Studenten Protest einlegen, weil dem Senat ein solches Recht nicht mehr zustehe. Man ist auf die Entscheidung des Kultusministeriums über diese Angelegenheit sehr gespannt.

(D. Z.)
Berlin, 2. Juni.

Die Eisenbahn-Arbeiter in den Maschinen-Fabriken erhalten nun auch zur Sicherheit Berlins Gewehre aus dem Zeughause. Außer diesen will man noch andere Arbeiter, die einen eigenen Hausstand haben und in Betreff ihres Lebenswandels makellos dastehen, nach und nach in die Reihen der Bürgerwehr aufnehmen.

Berlin, 3. Juni.

Nach dem heutigen Militär-Wochenblatt ist dem General-Adjutanten v. Ratzmer und dem General-Lieutenant und General-Adjutanten Grafen Rostiz mit Pension der Abschied bewilligt worden.

Berlin.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Kassel, 1. Juni.

Die Direktion der Friedrich-Wilhelm-Nordbahn hat allen ihren Beamten durch einen Erlaß verboten, an öffentlichen Demonstrationen Theil zu nehmen, und zwar deshalb, weil das Freudenfeuer auf dem Kratzenberge am 17. Mai (zur Feier der Eröffnung der Frankfurter Nationalversammlung) von dem Bureaupersonale der Direktion ausgegangen sein soll. Ein Beamter des technischen Bureau's, welcher sich geweigert hatte, den Erlaß zu unterzeichnen, ist von dem Oberingenieur Splingard in Kassel auf eine Nebenstation versetzt worden. Dafür hat den Letzteren eine Volksmenge über 1000 Menschen gestern Abend mit einer furchtbaren Katzenmusik beehrt. Aehnliche Serenaden wurden dem Verwalter der städtischen Armengelder und dem Polizeidirektor gebracht. Der Lärm dauerte durch die Nacht bis gegen 2 Uhr; die Bürgerwehr fand sich nirgend veranlaßt einzuschreiten, was gewiß nur zu billigen ist, da sonst ein blutiger Zusammenstoß mit den größtentheils bewaffneten Tumultuanten nicht zu vermeiden gewesen wäre.

(Fr. J.)
München, 31. Mai.

Militärische Vorsichtsmaßregeln sind heute getroffen, weil man ähnliche Demonstrationen wie von den Schuhmachern auch von andern Gewerben befürchtet; doch wie es scheint ohne Grund. Wohl aber könnte sich der allgemeine Unmuth gegen die Polizei kehren, welche die Schuhmacher gestern geknebelt abführen ließ, ohne daß im Publikum verlautete, daß sie sich widersetzt hätten. Ein Polizei-Offiziant, der in dem Abzeichen des Landwehrkorps bei ihrer Arretirung mitwirkte, wird aus demselben austreten müssen. Ein Aehnliches widerfuhr gleich bei dessen Entstehen einem Ministerialbeamten, der als Lolite bezeichnet wurde, und dem bekannten Alemanenkommerce beigewohnt haben soll.

(Fr. J.)
München, 31. Mai.

Die A. A. Z. sagt in einer übrigens beschönigenden Korrespondenz über die Entfernung der fremden Schumachergesellen von hier: "Das Verfahren der Polizeibehörde war doch etwas zu summarisch, und die Art ihrer Fortschaffung mußte das menschliche Gefühl beleidigen. Man führte sie zwei und zwei geschlossen(die Redaktion bemerkt, es seien blos 15 oder 16 Gesellen geschlossen worden, welche mit Stöcken versehen in eine Versammlung ihrer Meister eindrangen. Mit Stöcken! Dafür mußten sie allerdings geschlossen werden!) und so plötzlich von hier ab, daß viele sich nicht einmal mit dem Allernöthigsten versehen konnten, ja verbot ihnen sogar den Wiederbesuch der Stadt für die nächsten zwei Jahre". Und worin bestanden die Forderungen dieser Leute, die man so schnöde behandelt hat? Sie verlangten: bessere, gesunde Schlafstätten und Betten für die in den Meisterwohnungen schlafenden Gesellen, bessere Reinlichkeits-Hülfsmittel in den Werkstätten, Bestreitung gewisser kleinen Ausgaben für nöthige Utensilien durch die Meister und endlich Erhöhung des Arbeitslohns um einige Kreuzer für jedes Stück Arbeit.

XHamburg, 3. Juni.

Heute fand die erste Versammlung des deutschen Gewerbestandes Statt. Es hatten sich eine große Anzahl von Deputirten eingefunden, aus Berlin, Magdeburg, Braunschweig, Bremen, Hannover, Kassel, Mecklenburg, Oldenburg und Holstein. Zum Präsidenten erwählte man ad interim Hrn. Wischmann aus Bremen, den Verfasser der Bremer Adresse.

Der Präsident leitete die Versammlung mit einer historischen Uebersicht ein. Deutschland habe sich in verschiedenen Perioden mit dem Handwerkerstande befaßt. Der wichtigste Beschluß sei der Reichstagsbeschluß vom Jahre 1731, er habe die jetzige Zunftverfassung hervorgerufen. Seit der Zeit habe man aber stillgestanden und sei nicht fortgeschritten, weshalb der Zopf so lang geworden. Man wolle weder Zunftzwang noch Gewerbefreiheit, keins von beiden sei genügend, sondern man wolle eine Gewerbeordnung, eine Organisation der Gewerbe. Gewerbefreiheit wie sie in Preußen seit 1810 bestanden, untergrabe den Handwerkerstand, der bisherige Zunftzwang mache aber den geschickten Arbeiter dem reichen Meister unterthan und erlaube ihm nicht, selbstständig zu werden. Der Verein zum Schutze des deutschen Gewerbestandes hat einen Abriß einer neuen Gewerbeordnung entworfen, welcher folgende Paragraphen enthält:

I. Organisation der Gewerbe. A. Innungen, Gilden, Genossenschaften. 1. Innere Organisation derselben: a. Vorstand, b. Prüfungsausschuß, c. Schiedsgerichte. 2. Verhältniß zwischen Lehrling und Meister: Rechte und Pflichten derselben. 3. Ausbildung zum Gewerbe: a. Gewerbeschulen, b. wiederholte Lehrlings-Prüfungen, c. Gesellenstück. 4. Meisterwerden: a. Kein Meistergeld, die Tüchtigkeit statt des Geldes, b. Niemand kann vor dem 25. Jahre Meister werden. B. Allgemeine Gewerbekasse. C. Gründung von Magazinen. D. Jährliche Gewerbeausstellung. E. Als berathende verwaltende und richterliche Behörde steht an der Spitze des gesammten Gewerbestandes 1. Eine Gewerbekammer, gebildet a. durch Abgeordnete aus den Innungen und Gilden, b. durch Hinzuziehung Sachverständiger. 2. Ein Gewerberath. Derselbe wird gebildet: a. durch Wahl der Gewerbekammer, b. durch Abgeordnete oder Kommissarien des Staats. 3. Ein Gewerbe-Gericht, gebildet a. durch Mitglieder des Gewerberathes, b. durch richterliche Personen, c. durch Geschworne, dle die Gewerbekammer erwählt.

II. Handel und Gewerbe.1. Fabrikartiger Betrieb, 2. Detailhandel, 3. Marktgerechtigkeit, 4. Schutz der Gewerbe.

III. Staat und Gewerbe. 1. Der Staat im Gewerberath durch Kommissarien vertreten, 2. Jeder Gewerbtreibende hat bei dem Bürgerwerden seinen Fähigkeitsnachweis durch den Gewerbe-Rath nachzuweisen, 3. jeder Bürger, welcher ein Gewerbe ausüben will, hat den Fähigkeitsnachweis vor Ausübung desselben zu liefern, 4. die Staatsarbeiten, durch den Gewerberath taxirt, sollen durch denselben den betreffenden Innungen und Gilden in ihrer Gesammtheit überwiesen werden, 5. Verpflichtung des Staats, vor Einführung neuer, die gewerblichen Interessen berührender Gesetze, die betreffenden Gesetzentwürfe der Gewerbekammer und dem Gewerbe-Rath zur Begutachtung vorzulegen.

Dieser Entwurf wird nun morgen debattirt werden, heute ward die Zeit der Debattirung der Vorfragen gewidmet. Die Sprecher, alle schlichte Handwerker, sprechen mit großer Sicherheit und Sprach-Gewandtheit. Unter den Rednern zeichneten sich besonders aus die Herren Heckmann aus Kassel, Behrens aus Magdeburg, Bislich aus Berlin, Selenka, Kielmannsegg, Deputirter des Tischleramtes zu Berlin, Decker aus Berlin, Rickhahn, Vogelsang, Koll und Hausemann aus Hamburg. Einzelne der Deputirten vertraten ganze Länder, Provinzen oder Städte wie Hr. Heckmann, der den hessischen Handwerkerstand vertritt und Behrens, welcher Deputirter aller sächsischer Städte ist, welche eine Vorberathung in Magdeburg abgehalten und Hrn. Behrens zu ihrem gemeinsamen Delegirten gewählt hatten.

Schweiz.

In der Tagsatzung vom 31. Mai ließ der Präsident ein Schreiben des Vororts verlesen, dessen Inhalt folgender : Der Lombardische Geschäftsträger zeigt an, daß von Paris aus eine französisch-italienische Legion sich auf den Weg nach der Lombardei gemacht, und ersucht, man möge Maßregeln treffen, damit der Durchzug dieser Leute, die durchaus kein Vertrauen genießen und der italiänischen Sache eher schaden als nützen würden, verhindert werde. Der Vorort macht davon der Tagsatzung Anzeige und setzt die Kantone in Kenntniß.

(S. M.)
Italien.

In Neapel, wo es bis zum 22. Mai ruhig war, ist der Herzog v. Serracapriola am 19. zum Vicepräsidenten des Staatsraths ernannt; Niccolo Gigli zum Gnaden- und Justizminister (Paul Ruggiero unterschrieb übrigens auch noch am 19. ein Dekret als Gnaden- und Justizministers); die Nationalgarde von Neapel wird wiederholt aufgefordert ihre Waffen abzuliefern, besonders auch die Säbel, kurzen Degen, Dolche u. s. w.; vom 21. an wird Haussuchung nach Waffen stattfinden; General Gabriel Pepe ist wieder freigegeben. Daß die Polizei den Lazzaroni einen Theil ihrer Beute wieder abgejagt, hat unter letzteren etwas böses Blut gemacht. Viele Deputirte sind in ihre Wahldistrikte gereist, um hier an die Spitze einer Bewegung zu treten. In Ariano - das ist offiziell - ist der Versuch eine provisorische Regierung zu gründen unterdrückt und in Folge davon die Nationalgarde aufgelöst (wie es scheint fand jener Versuch am 14. statt); in Foggia wurde er durch die Nationalgarde vereitelt: in Trani und in den Abruzzen waren Unruhen im royalistischrn Sinne; in der Umgegend von Neapel hatten beginnende Unruhen sich gelegt, als man erfuhr der König wolle die Konstitution aufrechthalten. In Pizzo war ein provisorisches Gouvernement errichtet; ebenso in Cosenza; ein Cirkular lief an die Nationalgardenchefs der Umgegend, sie sollten sich mit ihren Leuten in Cosenza versammeln um gegen Neapel zu ziehen; an vielen Orten Calabriens waren die Truppen entwaffnet. In Civitavecchia langten (19.) fünf Schiffe von Baudins Geschwader an, mit 3000 Flüchtlingen aus Neapel, unter denen sieben Deputirte. Von Bologna kam General Statella - geflüchtet oder freigelassen - in Florenz an (26.), um nach Neapel zu gehen; der Wirth zum Pelikan bei dem er absteigen wollte nahm ihn nicht auf, und nachdem der Zurückgewiesene sich weiter geflüchtet hatte, ward sein Reisewagen vom Volk festgehalten, fortgeschleppt und verbrannt; und in ihm befindlichen werthvollen Gegenstände wurden der Civica übergeben.

A. A. Z.

- In Neapel, wo die Truppen in den letzten Tagen bessern Sold als sonst erhielten, war es noch am 26. Mai ruhig. Die Kammern waren bis zum 1. Juli eingerufen. Am 26. rückten die bisher vor Vicenza gelegenen Oesterreicher über Caldiero in der Richtung nach Verona. Peschiera hat sich nach dem Mailänder Bülletin vom 29., nicht ergeben, und ist nach jenem abgelaufenen Waffenstillstand wieder beschossen worden.

Botzen, 30. Mai.
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Französische Republik.
Paris, 2, Juni.

In der Nationalversammlung von heute war Alles erstaunt, als Jules Favres im Namen der Kommission die Autorisation zur gerichtlichen Verfolgung Louis Blancs verlangte. Die Kommission hatte diesen Beschluß gefaßt mit einer Majorität von 15 gegen 3 Stimmen. Die Debatte über diesen Antrag wird auf morgen, Samstag den 3. Juni, festgesetzt. Nach einigen unerheblichen Diskussionen erhält Billault das Wort als Berichterstatter des Comite's der Finanzen und schlägt ein Dekret vor, wonach die vor dem 24. ausgegebenen und seit dieser Epoche erneuerten und noch in Cirkulation befindlichen Schatzbons convertirt werden sollen in 5proz. Renten zum Kurse von 70 Fr. Derselbe Vorschlag solle den Deponenten in Sparkassen gemacht werden. Diese Verwandlung der schwebenden Schuld in eine konsolidirte soll jedoch nur für Träger von Schatzbons und Sparkassenbücher Statt finden, die in 14 Tagen nach Promulgation des Dekrets nicht eine Erklärung an den Finanzminister eingeschickt haben, worin sie die Konsolidation anzunehmen verweigern. Der Finanzminister Leelere erklärt, daß er das System des Herrn Billault aus allen Kräften bekämpfen wird. In der Anmaßung des Finanzcomite's, Dekrete vorzuschlagen, erblickt er eine Usurpation. Er betrachtet den Rückkauf der Eisenbahnen als die Grundlage des neuen Finanzsystems der Republik.

An der Tagesordnung ist sodann der Vorschlag von Pietri bezüglich der Abschaffung des Verbannungsgesetzes von 1832 gegen die Familie Bonaparte. Herr Daragon schlägt vor, das Gesetz nicht abzuschaffen, sondern zur Tagesordnung überzugehen und sie zu motiviren wie folgt: "In Erwägung, daß die Wahl von 3 Mitgliedern der Familie Napoleon faktisch das Gesetz von 1832 abgeschafft hat, geht die Nationalversammlung zur Tagesordnung über. Cremieux unterstützt den Vorschlag d'Aragons. Die Versammlung weist den Vorschlag d'Aragons zurück und beschließt, den Vorschlag Pietri's in Erwägung zu ztehen. Es kommt sodann zur Debatte

sammlung in die Provinz im Publicum verbreitet seien. Die erfolgreichen Anstrengungen der Reaction ließen sich einmal nicht mehr fortleugnen, wenn man nur offene Augen und Ohren haben wolle. Die Vorgänge in Neapel und Wien steigerten das Mißtrauen. Dies treffe aber weniger das Staatsministerium, welches vielleicht ebenfalls dupirt werde, sondern ginge darüber hinaus. Es wurden demgemäß die Anträge gestellt:

daß das Staatsministerium als die oberste Verwaltungsbehörde dem dringenden Verlangen der noch unbewaffneten, aber zum Waffentragen berechtigten Berliner Bevölkerung durch sofortige, wenigstens theilweise Bewaffnung nachgebe, event. zur Beruhigung der Gemüther das Recht der Volksbewaffnung in einem öffentlichen Erlasse anerkenne und gleichzeitig die Communalbehörde zu einer gerechten, gleich- und zweckmäßigern Vertheilung der Waffen anweise.

Eine Gefahr durch Bewaffnung des Arbeiterstandes sei nicht vorhanden, da derselbe trotz der über alle Maßen aufgeregten Zeit und der drückenden Noth sich bisher durch seine Haltung des größten Vertrauens würdig erwiesen habe und die sittliche Lage der Hauptstadt in den Zeiten der größte Ruhe weit schlechter als jetzt geweser sei; dagegen möge das Ministerium die Gefahren der Erregnng nicht gering schätzen und nicht aus seinem einseitigen Standpunkte zu hell sehen.

Nachdem der Minister-Präsident das Conseil versammelt hatte, eröffnete er der auf 1 Uhr wiederbestellten Deputation, welcher sich noch Delegirte der Maschinenbauer und einer Volksversammlung angeschlossen hatten, das die heutige Beschwerde die erste sei, welche dem Ministerium über diesen Gegenstand zu Ohren komme; es finde sich daher außer Stande in der gewünschten Eile etwas Entscheidendes zu thun. Eine gleichmäßige Volksbewaffnung erfordere eine Million Gewehre, mithin bedeutende Mehrausgaben, die das Ministerium der Nationalversammlung gegenüber nicht auf seine Verantwortung nehmen könne. Es dürfe aber die Versicherung gegeben werden, daß der Nationalversammlung ein über Volksbewaffnung sprechender Gesetzentwurf binnen Kurzem zur Berathung werde vorgelegt werden. Das Mißtrauen gegen das Ministerium, daß das auch keineswegs zu hell sehe, sei unbegründet: jede, auch die entfernteste Absicht der Reaction sei ihm völlig fremd. Es erwarte sein Urtheil zunächst von der Versammlung ‒ wenn diese nicht ausreiche ‒ von der Nation; dem werde es sich willig beugen. Die verbreiteten, das Publicum aufregenden Gerüchte halte es für durchaus grundlos: die in der unschuldigsten Absicht geschehenen Waffenversendungen seien öffentlich, nicht heimlich erfolgt; für die augenblickliche Vermehrung der Waffenlieferung in Berlin könne das Ministerium vor dem Beschlusse der Nationalversammlung nichts thun. Dagegen erkenne er ‒ der Präsident ‒ persönlich die Unzweckmäßigkeit der hiesigen Waffenvertheilung an. Dieselbe sei jedoch eine selbstständige Maßregel der Communalbehörde gewesen und es bliebe ihm nichts übrig, als die letztere zur sofortigen Prüfung und Abstellung der Mängel anzuregen.

(B. Z.-H.)
Berlin, 3. Juni.

Hr. Aschoff, der unmöglich gewordene Chef der Bürgerwehr, hat endlich abgedankt und Major Blesson hat das Kommando provisorisch übernommen. Die Zeitungshalle bemerkt über diese Ernennung: Wenn Hr. Blesson in dieser neuen Charge dieselbe Thätigkeit entwickelt, welche er bei der Organisation der hiesigen Kleinkinder-Bewahr-Anstalten an den Tag gelegt, so läßt sich für das Bürgerwehr-Institut eine große Zukunft voraussagen. Hr. Blesson hat gleich damit angefangen, das Zeughaus wieder mit Militair besetzen zu lassen, und zwar, wie er behauptete, in Folge eines Beschlusses der Bürgerwehr. Der Bürgerwehrklub hat nun eine Erklärung erlassen, daß von sämmtlichen, der Sitzung vom 2. Mai beiwohnenden 450-500 Mitgliedern der verschiedensten Bezirke, kein Einziger von einem solchen Beschlusse etwas wisse. ‒ Der Klnb hat bei allen Bezirken anf Ernennung einer Kommission angetragen, welche Kandidaten zur Stelle eines Kommandeurs der Bürgerwehr vorschlagen soll. ‒ Der Klub protestirte ebenfalls gegen die Bekanntmachung des Grafen Keller, wonach das Schloß, „zur Erleichterung der Bürgerwehr,“ Nachts mit einem Gitter verschlossen werden soll. Er erklärt dem Herrn Keller, die Bürgerwehr fühle sich stark genug, das Schloß auch ohne Gitter zu bewachen, sie habe sich über zu schweren Dienst im Schloß noch nie beklagt, und sie wisse nichts von dem angeblichen „Uebereinkommen,“ wovon Hr. Keller spreche. Ueberdies sey es ein altes, verjährtes Recht der berliner Einwohner, zu allen Zeiten, eine augenblickliche Sicherheitsmaßregel ausgenommen, das Schloß frei zu passiren. Der Klub protestire um so mehr, als die Maßregel schon Unzufriedenheit und Mißtrauen unter den Einwohnern verbreitet habe. ‒ Auf die Aufforderung eines Deputirten der Studenten, sich dem am Sonntag stattfindenden Zuge nach dem Grabe der im März Gefallenen anzuschließen, wurde der Klubvorstand in die Aula deputirt, um die Ordnung des Zuges u. s. w. zu besprechen und zugleich gegen den sogenannten Sicherheits-Ausschuß zu protestiren, der sich gegen den Zug ausgesprochen. Uebrigens war die Versammlung einverstanden, für den Fall, daß am Sonntag Generalmarsch geschlagen würde, zu erscheinen.

(Nach der Z.-H.)

‒ Wozu die Polizei in Berlin sich hergibt, beweist folgende Bekanntmachung: Auf den Antrag des Verf. des Aufrufs an Deutschland, namentlich an Preußen, welcher die Tilgung der Staatsschulden durch monatliche freiwillige Beiträge (!) zum Gegenstande hat, bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß: daß 10,000 Exemp. jenes Aufrufs an die hiesigen Hauseigenthümer vertheilt sind und der Verf. den Wunsch hegt, daß von dort aus den Herren Bezirksvorstehern Nachricht über den Erfolg der Ansprache gegeben werden möchte (!). Berlin, 29. Mai 1848. Kgl. Polizei-Präsidium. v. Minutoli. ‒ Was geht es das „Kgl. Polizei-Präsidium“ an, welche „Wünsche“ der Verf. des Aufrufs an Deutschland etc. etc. hegt?

‒ Der demokratische Klub hat durch Maueranschlag das Kriegsministerium bei der Kammer verklagt, wegen eines Erlasses des Gen. Reyher, der den Soldaten das freie Vereinigungsrecht entzieht. ‒ Die Z. H. versichert, es sei den Soldaten, namentlich denen des 24. Regiments verboten worden, Volksversammlungen zu besuchen und Maueranschläge zu lesen!

‒Die Bewaffnung der Eisen-Arbeiter hat angefangen. 500 Stück alte Gewehre sind den Borsig'schen Arbeitern ausgeliefert ‒ freilich nicht genug um den sechsten Theil dieser Arbeiter zu bewaffnen; Hr. Borsig, Bürgerwehr-Major, erklärt freilich, diese 500 genügten vorläufig hinreichend.

Gestern fand zur allgemeinen Freude eine Versöhnung unter dem bewaffneten Studenten-Korps statt, wobei von der akademischen Jugend einstimmig beschlossen wurde, die bisher gegen sie bestandenen Rechte des Universitätssenats nicht mehr anzuerkennen, da solche eigentlich schon durch die Errungenschaft vom 18. März zu gelten aufgehört haben. Gegen die durch den Senat ausgesprochene Relegation einiger Kommilitonen, so wie gegen die verweigerte Immatrikulation anderer Studirenden, welche bei der Demonstration mit dem Ausstecken einer schwarzen Fahne und mit dem Wehen schwarzer Tücher während der Parade der Bürgerwehr vor dem Könige sich betheiligt haben, wollen sämmtliche Studenten Protest einlegen, weil dem Senat ein solches Recht nicht mehr zustehe. Man ist auf die Entscheidung des Kultusministeriums über diese Angelegenheit sehr gespannt.

(D. Z.)
Berlin, 2. Juni.

Die Eisenbahn-Arbeiter in den Maschinen-Fabriken erhalten nun auch zur Sicherheit Berlins Gewehre aus dem Zeughause. Außer diesen will man noch andere Arbeiter, die einen eigenen Hausstand haben und in Betreff ihres Lebenswandels makellos dastehen, nach und nach in die Reihen der Bürgerwehr aufnehmen.

Berlin, 3. Juni.

Nach dem heutigen Militär-Wochenblatt ist dem General-Adjutanten v. Ratzmer und dem General-Lieutenant und General-Adjutanten Grafen Rostiz mit Pension der Abschied bewilligt worden.

Berlin.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Kassel, 1. Juni.

Die Direktion der Friedrich-Wilhelm-Nordbahn hat allen ihren Beamten durch einen Erlaß verboten, an öffentlichen Demonstrationen Theil zu nehmen, und zwar deshalb, weil das Freudenfeuer auf dem Kratzenberge am 17. Mai (zur Feier der Eröffnung der Frankfurter Nationalversammlung) von dem Bureaupersonale der Direktion ausgegangen sein soll. Ein Beamter des technischen Bureau's, welcher sich geweigert hatte, den Erlaß zu unterzeichnen, ist von dem Oberingenieur Splingard in Kassel auf eine Nebenstation versetzt worden. Dafür hat den Letzteren eine Volksmenge über 1000 Menschen gestern Abend mit einer furchtbaren Katzenmusik beehrt. Aehnliche Serenaden wurden dem Verwalter der städtischen Armengelder und dem Polizeidirektor gebracht. Der Lärm dauerte durch die Nacht bis gegen 2 Uhr; die Bürgerwehr fand sich nirgend veranlaßt einzuschreiten, was gewiß nur zu billigen ist, da sonst ein blutiger Zusammenstoß mit den größtentheils bewaffneten Tumultuanten nicht zu vermeiden gewesen wäre.

(Fr. J.)
München, 31. Mai.

Militärische Vorsichtsmaßregeln sind heute getroffen, weil man ähnliche Demonstrationen wie von den Schuhmachern auch von andern Gewerben befürchtet; doch wie es scheint ohne Grund. Wohl aber könnte sich der allgemeine Unmuth gegen die Polizei kehren, welche die Schuhmacher gestern geknebelt abführen ließ, ohne daß im Publikum verlautete, daß sie sich widersetzt hätten. Ein Polizei-Offiziant, der in dem Abzeichen des Landwehrkorps bei ihrer Arretirung mitwirkte, wird aus demselben austreten müssen. Ein Aehnliches widerfuhr gleich bei dessen Entstehen einem Ministerialbeamten, der als Lolite bezeichnet wurde, und dem bekannten Alemanenkommerce beigewohnt haben soll.

(Fr. J.)
München, 31. Mai.

Die A. A. Z. sagt in einer übrigens beschönigenden Korrespondenz über die Entfernung der fremden Schumachergesellen von hier: „Das Verfahren der Polizeibehörde war doch etwas zu summarisch, und die Art ihrer Fortschaffung mußte das menschliche Gefühl beleidigen. Man führte sie zwei und zwei geschlossen(die Redaktion bemerkt, es seien blos 15 oder 16 Gesellen geschlossen worden, welche mit Stöcken versehen in eine Versammlung ihrer Meister eindrangen. Mit Stöcken! Dafür mußten sie allerdings geschlossen werden!) und so plötzlich von hier ab, daß viele sich nicht einmal mit dem Allernöthigsten versehen konnten, ja verbot ihnen sogar den Wiederbesuch der Stadt für die nächsten zwei Jahre“. Und worin bestanden die Forderungen dieser Leute, die man so schnöde behandelt hat? Sie verlangten: bessere, gesunde Schlafstätten und Betten für die in den Meisterwohnungen schlafenden Gesellen, bessere Reinlichkeits-Hülfsmittel in den Werkstätten, Bestreitung gewisser kleinen Ausgaben für nöthige Utensilien durch die Meister und endlich Erhöhung des Arbeitslohns um einige Kreuzer für jedes Stück Arbeit.

XHamburg, 3. Juni.

Heute fand die erste Versammlung des deutschen Gewerbestandes Statt. Es hatten sich eine große Anzahl von Deputirten eingefunden, aus Berlin, Magdeburg, Braunschweig, Bremen, Hannover, Kassel, Mecklenburg, Oldenburg und Holstein. Zum Präsidenten erwählte man ad interim Hrn. Wischmann aus Bremen, den Verfasser der Bremer Adresse.

Der Präsident leitete die Versammlung mit einer historischen Uebersicht ein. Deutschland habe sich in verschiedenen Perioden mit dem Handwerkerstande befaßt. Der wichtigste Beschluß sei der Reichstagsbeschluß vom Jahre 1731, er habe die jetzige Zunftverfassung hervorgerufen. Seit der Zeit habe man aber stillgestanden und sei nicht fortgeschritten, weshalb der Zopf so lang geworden. Man wolle weder Zunftzwang noch Gewerbefreiheit, keins von beiden sei genügend, sondern man wolle eine Gewerbeordnung, eine Organisation der Gewerbe. Gewerbefreiheit wie sie in Preußen seit 1810 bestanden, untergrabe den Handwerkerstand, der bisherige Zunftzwang mache aber den geschickten Arbeiter dem reichen Meister unterthan und erlaube ihm nicht, selbstständig zu werden. Der Verein zum Schutze des deutschen Gewerbestandes hat einen Abriß einer neuen Gewerbeordnung entworfen, welcher folgende Paragraphen enthält:

I. Organisation der Gewerbe. A. Innungen, Gilden, Genossenschaften. 1. Innere Organisation derselben: a. Vorstand, b. Prüfungsausschuß, c. Schiedsgerichte. 2. Verhältniß zwischen Lehrling und Meister: Rechte und Pflichten derselben. 3. Ausbildung zum Gewerbe: a. Gewerbeschulen, b. wiederholte Lehrlings-Prüfungen, c. Gesellenstück. 4. Meisterwerden: a. Kein Meistergeld, die Tüchtigkeit statt des Geldes, b. Niemand kann vor dem 25. Jahre Meister werden. B. Allgemeine Gewerbekasse. C. Gründung von Magazinen. D. Jährliche Gewerbeausstellung. E. Als berathende verwaltende und richterliche Behörde steht an der Spitze des gesammten Gewerbestandes 1. Eine Gewerbekammer, gebildet a. durch Abgeordnete aus den Innungen und Gilden, b. durch Hinzuziehung Sachverständiger. 2. Ein Gewerberath. Derselbe wird gebildet: a. durch Wahl der Gewerbekammer, b. durch Abgeordnete oder Kommissarien des Staats. 3. Ein Gewerbe-Gericht, gebildet a. durch Mitglieder des Gewerberathes, b. durch richterliche Personen, c. durch Geschworne, dle die Gewerbekammer erwählt.

II. Handel und Gewerbe.1. Fabrikartiger Betrieb, 2. Detailhandel, 3. Marktgerechtigkeit, 4. Schutz der Gewerbe.

III. Staat und Gewerbe. 1. Der Staat im Gewerberath durch Kommissarien vertreten, 2. Jeder Gewerbtreibende hat bei dem Bürgerwerden seinen Fähigkeitsnachweis durch den Gewerbe-Rath nachzuweisen, 3. jeder Bürger, welcher ein Gewerbe ausüben will, hat den Fähigkeitsnachweis vor Ausübung desselben zu liefern, 4. die Staatsarbeiten, durch den Gewerberath taxirt, sollen durch denselben den betreffenden Innungen und Gilden in ihrer Gesammtheit überwiesen werden, 5. Verpflichtung des Staats, vor Einführung neuer, die gewerblichen Interessen berührender Gesetze, die betreffenden Gesetzentwürfe der Gewerbekammer und dem Gewerbe-Rath zur Begutachtung vorzulegen.

Dieser Entwurf wird nun morgen debattirt werden, heute ward die Zeit der Debattirung der Vorfragen gewidmet. Die Sprecher, alle schlichte Handwerker, sprechen mit großer Sicherheit und Sprach-Gewandtheit. Unter den Rednern zeichneten sich besonders aus die Herren Heckmann aus Kassel, Behrens aus Magdeburg, Bislich aus Berlin, Selenka, Kielmannsegg, Deputirter des Tischleramtes zu Berlin, Decker aus Berlin, Rickhahn, Vogelsang, Koll und Hausemann aus Hamburg. Einzelne der Deputirten vertraten ganze Länder, Provinzen oder Städte wie Hr. Heckmann, der den hessischen Handwerkerstand vertritt und Behrens, welcher Deputirter aller sächsischer Städte ist, welche eine Vorberathung in Magdeburg abgehalten und Hrn. Behrens zu ihrem gemeinsamen Delegirten gewählt hatten.

Schweiz.

In der Tagsatzung vom 31. Mai ließ der Präsident ein Schreiben des Vororts verlesen, dessen Inhalt folgender : Der Lombardische Geschäftsträger zeigt an, daß von Paris aus eine französisch-italienische Legion sich auf den Weg nach der Lombardei gemacht, und ersucht, man möge Maßregeln treffen, damit der Durchzug dieser Leute, die durchaus kein Vertrauen genießen und der italiänischen Sache eher schaden als nützen würden, verhindert werde. Der Vorort macht davon der Tagsatzung Anzeige und setzt die Kantone in Kenntniß.

(S. M.)
Italien.

In Neapel, wo es bis zum 22. Mai ruhig war, ist der Herzog v. Serracapriola am 19. zum Vicepräsidenten des Staatsraths ernannt; Niccolo Gigli zum Gnaden- und Justizminister (Paul Ruggiero unterschrieb übrigens auch noch am 19. ein Dekret als Gnaden- und Justizministers); die Nationalgarde von Neapel wird wiederholt aufgefordert ihre Waffen abzuliefern, besonders auch die Säbel, kurzen Degen, Dolche u. s. w.; vom 21. an wird Haussuchung nach Waffen stattfinden; General Gabriel Pepe ist wieder freigegeben. Daß die Polizei den Lazzaroni einen Theil ihrer Beute wieder abgejagt, hat unter letzteren etwas böses Blut gemacht. Viele Deputirte sind in ihre Wahldistrikte gereist, um hier an die Spitze einer Bewegung zu treten. In Ariano ‒ das ist offiziell ‒ ist der Versuch eine provisorische Regierung zu gründen unterdrückt und in Folge davon die Nationalgarde aufgelöst (wie es scheint fand jener Versuch am 14. statt); in Foggia wurde er durch die Nationalgarde vereitelt: in Trani und in den Abruzzen waren Unruhen im royalistischrn Sinne; in der Umgegend von Neapel hatten beginnende Unruhen sich gelegt, als man erfuhr der König wolle die Konstitution aufrechthalten. In Pizzo war ein provisorisches Gouvernement errichtet; ebenso in Cosenza; ein Cirkular lief an die Nationalgardenchefs der Umgegend, sie sollten sich mit ihren Leuten in Cosenza versammeln um gegen Neapel zu ziehen; an vielen Orten Calabriens waren die Truppen entwaffnet. In Civitavecchia langten (19.) fünf Schiffe von Baudins Geschwader an, mit 3000 Flüchtlingen aus Neapel, unter denen sieben Deputirte. Von Bologna kam General Statella ‒ geflüchtet oder freigelassen ‒ in Florenz an (26.), um nach Neapel zu gehen; der Wirth zum Pelikan bei dem er absteigen wollte nahm ihn nicht auf, und nachdem der Zurückgewiesene sich weiter geflüchtet hatte, ward sein Reisewagen vom Volk festgehalten, fortgeschleppt und verbrannt; und in ihm befindlichen werthvollen Gegenstände wurden der Civica übergeben.

A. A. Z.

‒ In Neapel, wo die Truppen in den letzten Tagen bessern Sold als sonst erhielten, war es noch am 26. Mai ruhig. Die Kammern waren bis zum 1. Juli eingerufen. Am 26. rückten die bisher vor Vicenza gelegenen Oesterreicher über Caldiero in der Richtung nach Verona. Peschiera hat sich nach dem Mailänder Bülletin vom 29., nicht ergeben, und ist nach jenem abgelaufenen Waffenstillstand wieder beschossen worden.

Botzen, 30. Mai.
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Französische Republik.
Paris, 2, Juni.

In der Nationalversammlung von heute war Alles erstaunt, als Jules Favres im Namen der Kommission die Autorisation zur gerichtlichen Verfolgung Louis Blancs verlangte. Die Kommission hatte diesen Beschluß gefaßt mit einer Majorität von 15 gegen 3 Stimmen. Die Debatte über diesen Antrag wird auf morgen, Samstag den 3. Juni, festgesetzt. Nach einigen unerheblichen Diskussionen erhält Billault das Wort als Berichterstatter des Comité's der Finanzen und schlägt ein Dekret vor, wonach die vor dem 24. ausgegebenen und seit dieser Epoche erneuerten und noch in Cirkulation befindlichen Schatzbons convertirt werden sollen in 5proz. Renten zum Kurse von 70 Fr. Derselbe Vorschlag solle den Deponenten in Sparkassen gemacht werden. Diese Verwandlung der schwebenden Schuld in eine konsolidirte soll jedoch nur für Träger von Schatzbons und Sparkassenbücher Statt finden, die in 14 Tagen nach Promulgation des Dekrets nicht eine Erklärung an den Finanzminister eingeschickt haben, worin sie die Konsolidation anzunehmen verweigern. Der Finanzminister Leelere erklärt, daß er das System des Herrn Billault aus allen Kräften bekämpfen wird. In der Anmaßung des Finanzcomité's, Dekrete vorzuschlagen, erblickt er eine Usurpation. Er betrachtet den Rückkauf der Eisenbahnen als die Grundlage des neuen Finanzsystems der Republik.

An der Tagesordnung ist sodann der Vorschlag von Piètri bezüglich der Abschaffung des Verbannungsgesetzes von 1832 gegen die Familie Bonaparte. Herr Daragon schlägt vor, das Gesetz nicht abzuschaffen, sondern zur Tagesordnung überzugehen und sie zu motiviren wie folgt: „In Erwägung, daß die Wahl von 3 Mitgliedern der Familie Napoleon faktisch das Gesetz von 1832 abgeschafft hat, geht die Nationalversammlung zur Tagesordnung über. Cremieux unterstützt den Vorschlag d'Aragons. Die Versammlung weist den Vorschlag d'Aragons zurück und beschließt, den Vorschlag Piétri's in Erwägung zu ztehen. Es kommt sodann zur Debatte

<TEI>
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sammlung in die                         Provinz im Publicum verbreitet seien. Die erfolgreichen Anstrengungen der                         Reaction ließen sich einmal nicht mehr fortleugnen, wenn man nur offene                         Augen und Ohren haben wolle. Die Vorgänge in Neapel und Wien steigerten das                         Mißtrauen. Dies treffe aber weniger das Staatsministerium, welches                         vielleicht ebenfalls dupirt werde, sondern ginge darüber hinaus. Es wurden                         demgemäß die Anträge gestellt:</p>
          <p>daß das Staatsministerium als die oberste Verwaltungsbehörde dem dringenden                         Verlangen der noch unbewaffneten, aber zum Waffentragen berechtigten                         Berliner Bevölkerung durch <hi rendition="#g">sofortige,</hi> wenigstens <hi rendition="#g">theilweise</hi> Bewaffnung nachgebe, event. zur                         Beruhigung der Gemüther das Recht der Volksbewaffnung in einem öffentlichen                         Erlasse anerkenne und gleichzeitig die Communalbehörde zu einer gerechten,                         gleich- und zweckmäßigern Vertheilung der Waffen anweise.</p>
          <p>Eine Gefahr durch Bewaffnung des Arbeiterstandes sei nicht vorhanden, da                         derselbe trotz der über alle Maßen aufgeregten Zeit und der drückenden Noth                         sich bisher durch seine Haltung des größten Vertrauens würdig erwiesen habe                         und die sittliche Lage der Hauptstadt in den Zeiten der größte Ruhe weit                         schlechter als jetzt geweser sei; dagegen möge das Ministerium die Gefahren                         der Erregnng nicht gering schätzen und nicht aus seinem einseitigen                         Standpunkte zu hell sehen.</p>
          <p>Nachdem der Minister-Präsident das Conseil versammelt hatte, eröffnete er der                         auf 1 Uhr wiederbestellten Deputation, welcher sich noch Delegirte der                         Maschinenbauer und einer Volksversammlung angeschlossen hatten, das die <hi rendition="#g">heutige</hi> Beschwerde die <hi rendition="#g">erste</hi> sei, welche dem Ministerium über diesen Gegenstand zu Ohren komme; es finde                         sich daher außer Stande in der gewünschten Eile etwas Entscheidendes zu                         thun. Eine gleichmäßige Volksbewaffnung erfordere eine Million Gewehre,                         mithin bedeutende Mehrausgaben, die das Ministerium der Nationalversammlung                         gegenüber nicht auf seine Verantwortung nehmen könne. Es dürfe aber die                         Versicherung gegeben werden, daß der Nationalversammlung ein über                         Volksbewaffnung sprechender Gesetzentwurf binnen Kurzem zur Berathung werde                         vorgelegt werden. Das Mißtrauen gegen das Ministerium, daß das auch                         keineswegs zu hell sehe, sei unbegründet: jede, auch die entfernteste                         Absicht der Reaction sei ihm völlig fremd. Es erwarte sein Urtheil zunächst                         von der Versammlung &#x2012; wenn diese nicht ausreiche &#x2012; von der Nation; dem werde                         es sich willig beugen. Die verbreiteten, das Publicum aufregenden Gerüchte                         halte es für durchaus grundlos: die in der unschuldigsten Absicht                         geschehenen Waffenversendungen seien öffentlich, nicht heimlich erfolgt; für                         die augenblickliche Vermehrung der Waffenlieferung in Berlin könne das                         Ministerium vor dem Beschlusse der Nationalversammlung nichts thun. Dagegen                         erkenne er &#x2012; der Präsident &#x2012; persönlich die Unzweckmäßigkeit der hiesigen                         Waffenvertheilung an. Dieselbe sei jedoch eine selbstständige Maßregel der                         Communalbehörde gewesen und es bliebe ihm nichts übrig, als die letztere zur                         sofortigen Prüfung und Abstellung der Mängel anzuregen.</p>
          <bibl>(B. Z.-H.)</bibl>
        </div>
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          <head><hi rendition="#g">Berlin,</hi> 3. Juni.</head>
          <p>Hr. Aschoff, der unmöglich gewordene Chef der Bürgerwehr, hat endlich                         abgedankt und Major Blesson hat das Kommando provisorisch übernommen. Die                         Zeitungshalle bemerkt über diese Ernennung: Wenn Hr. Blesson in dieser neuen                         Charge dieselbe Thätigkeit entwickelt, welche er bei der Organisation der                         hiesigen Kleinkinder-Bewahr-Anstalten an den Tag gelegt, so läßt sich für                         das Bürgerwehr-Institut eine große Zukunft voraussagen. Hr. Blesson hat                         gleich damit angefangen, das Zeughaus wieder mit Militair besetzen zu                         lassen, und zwar, wie er behauptete, in Folge eines Beschlusses der                         Bürgerwehr. Der Bürgerwehrklub hat nun eine Erklärung erlassen, daß von                         sämmtlichen, der Sitzung vom 2. Mai beiwohnenden 450-500 Mitgliedern der                         verschiedensten Bezirke, kein Einziger von einem solchen Beschlusse etwas                         wisse. &#x2012; Der Klnb hat bei allen Bezirken anf Ernennung einer Kommission                         angetragen, welche Kandidaten zur Stelle eines Kommandeurs der Bürgerwehr                         vorschlagen soll. &#x2012; Der Klub protestirte ebenfalls gegen die Bekanntmachung                         des Grafen Keller, wonach das Schloß, &#x201E;zur Erleichterung der Bürgerwehr,&#x201C;                         Nachts mit einem Gitter verschlossen werden soll. Er erklärt dem Herrn                         Keller, die Bürgerwehr fühle sich stark genug, das Schloß auch ohne Gitter                         zu bewachen, sie habe sich über zu schweren Dienst im Schloß noch nie                         beklagt, und sie wisse nichts von dem angeblichen &#x201E;Uebereinkommen,&#x201C; wovon                         Hr. Keller spreche. Ueberdies sey es ein altes, verjährtes Recht der                         berliner Einwohner, zu allen Zeiten, eine augenblickliche                         Sicherheitsmaßregel ausgenommen, das Schloß frei zu passiren. Der Klub                         protestire um so mehr, als die Maßregel schon Unzufriedenheit und Mißtrauen                         unter den Einwohnern verbreitet habe. &#x2012; Auf die Aufforderung eines                         Deputirten der Studenten, sich dem am Sonntag stattfindenden Zuge nach dem                         Grabe der im März Gefallenen anzuschließen, wurde der Klubvorstand in die                         Aula deputirt, um die Ordnung des Zuges u. s. w. zu besprechen und zugleich                         gegen den sogenannten Sicherheits-Ausschuß zu protestiren, der sich gegen                         den Zug ausgesprochen. Uebrigens war die Versammlung einverstanden, für den                         Fall, daß am Sonntag Generalmarsch geschlagen würde, zu erscheinen.</p>
          <bibl>(Nach der Z.-H.)</bibl>
          <p>&#x2012; Wozu die Polizei in Berlin sich hergibt, beweist folgende Bekanntmachung:                         Auf den Antrag des Verf. des <hi rendition="#g">Aufrufs an Deutschland,                             namentlich an Preußen,</hi> welcher die Tilgung der Staatsschulden durch                         monatliche freiwillige Beiträge (!) zum Gegenstande hat, bringe ich                         hierdurch zur öffentlichen Kenntniß: daß 10,000 Exemp. jenes Aufrufs an die                         hiesigen Hauseigenthümer vertheilt sind und der Verf. den Wunsch hegt, daß                         von dort aus den Herren Bezirksvorstehern Nachricht über den Erfolg der                         Ansprache gegeben werden möchte (!). Berlin, 29. Mai 1848. Kgl.                         Polizei-Präsidium. v. Minutoli. &#x2012; Was geht es das &#x201E;Kgl. Polizei-Präsidium&#x201C;                         an, welche &#x201E;Wünsche&#x201C; der Verf. des Aufrufs an Deutschland etc. etc.                         hegt?</p>
          <p>&#x2012; Der demokratische Klub hat durch Maueranschlag das Kriegsministerium bei                         der Kammer verklagt, wegen eines Erlasses des Gen. Reyher, der den Soldaten                         das freie Vereinigungsrecht entzieht. &#x2012; Die Z. H. versichert, es sei den                         Soldaten, namentlich denen des 24. Regiments verboten worden, <hi rendition="#g">Volksversammlungen zu besuchen und Maueranschläge zu                             lesen!</hi></p>
          <p>&#x2012;Die Bewaffnung der Eisen-Arbeiter hat angefangen. 500 Stück alte Gewehre                         sind den Borsig'schen Arbeitern ausgeliefert &#x2012; freilich nicht genug um den                         sechsten Theil dieser Arbeiter zu bewaffnen; Hr. Borsig, Bürgerwehr-Major,                         erklärt freilich, diese 500 genügten vorläufig hinreichend.</p>
          <p>Gestern fand zur allgemeinen Freude eine Versöhnung unter dem bewaffneten                         Studenten-Korps statt, wobei von der akademischen Jugend einstimmig                         beschlossen wurde, die bisher gegen sie bestandenen Rechte des                         Universitätssenats nicht mehr anzuerkennen, da solche eigentlich schon durch                         die Errungenschaft vom 18. März zu gelten aufgehört haben. Gegen die durch                         den Senat ausgesprochene Relegation einiger Kommilitonen, so wie gegen die                         verweigerte Immatrikulation anderer Studirenden, welche bei der                         Demonstration mit dem Ausstecken einer schwarzen Fahne und mit dem Wehen                         schwarzer Tücher während der Parade der Bürgerwehr vor dem Könige sich                         betheiligt haben, wollen sämmtliche Studenten Protest einlegen, weil dem                         Senat ein solches Recht nicht mehr zustehe. Man ist auf die Entscheidung des                         Kultusministeriums über diese Angelegenheit sehr gespannt.</p>
          <bibl>(D. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar006_010" type="jArticle">
          <head><hi rendition="#g">Berlin,</hi> 2. Juni.</head>
          <p>Die Eisenbahn-Arbeiter in den Maschinen-Fabriken erhalten nun auch zur                         Sicherheit Berlins Gewehre aus dem Zeughause. Außer diesen will man noch                         andere Arbeiter, die einen eigenen Hausstand haben und in Betreff ihres                         Lebenswandels makellos dastehen, nach und nach in die Reihen der Bürgerwehr                         aufnehmen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar006_011" type="jArticle">
          <head><hi rendition="#g">Berlin,</hi> 3. Juni.</head>
          <p>Nach dem heutigen Militär-Wochenblatt ist dem General-Adjutanten v. Ratzmer                         und dem General-Lieutenant und General-Adjutanten Grafen Rostiz mit Pension                         der Abschied bewilligt worden.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar006_012_c" type="jArticle">
          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vereinbarungsdebatten vom 3. Juni 1848. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 71.</bibl></note>
          <head> <hi rendition="#g">Berlin.</hi> </head>
          <gap reason="copyright"/>
        </div>
        <div xml:id="ar006_013" type="jArticle">
          <head><hi rendition="#g">Kassel,</hi> 1. Juni.</head>
          <p>Die Direktion der Friedrich-Wilhelm-Nordbahn hat allen ihren Beamten durch                         einen Erlaß verboten, an öffentlichen Demonstrationen Theil zu nehmen, und                         zwar deshalb, weil das Freudenfeuer auf dem Kratzenberge am 17. Mai (zur                         Feier der Eröffnung der Frankfurter Nationalversammlung) von dem                         Bureaupersonale der Direktion ausgegangen sein soll. Ein Beamter des                         technischen Bureau's, welcher sich geweigert hatte, den Erlaß zu                         unterzeichnen, ist von dem Oberingenieur Splingard in Kassel auf eine                         Nebenstation versetzt worden. Dafür hat den Letzteren eine Volksmenge über                         1000 Menschen gestern Abend mit einer furchtbaren Katzenmusik beehrt.                         Aehnliche Serenaden wurden dem Verwalter der städtischen Armengelder und dem                         Polizeidirektor gebracht. Der Lärm dauerte durch die Nacht bis gegen 2 Uhr;                         die Bürgerwehr fand sich nirgend veranlaßt einzuschreiten, was gewiß nur zu                         billigen ist, da sonst ein blutiger Zusammenstoß mit den größtentheils                         bewaffneten Tumultuanten nicht zu vermeiden gewesen wäre.</p>
          <bibl>(Fr. J.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar006_014" type="jArticle">
          <head><hi rendition="#g">München,</hi> 31. Mai.</head>
          <p>Militärische Vorsichtsmaßregeln sind heute getroffen, weil man ähnliche                         Demonstrationen wie von den Schuhmachern auch von andern Gewerben                         befürchtet; doch wie es scheint ohne Grund. Wohl aber könnte sich der                         allgemeine Unmuth gegen die Polizei kehren, welche die Schuhmacher gestern                         geknebelt abführen ließ, ohne daß im Publikum verlautete, daß sie sich                         widersetzt hätten. Ein Polizei-Offiziant, der in dem Abzeichen des                         Landwehrkorps bei ihrer Arretirung mitwirkte, wird aus demselben austreten                         müssen. Ein Aehnliches widerfuhr gleich bei dessen Entstehen einem                         Ministerialbeamten, der als Lolite bezeichnet wurde, und dem bekannten                         Alemanenkommerce beigewohnt haben soll.</p>
          <bibl>(Fr. J.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar006_015" type="jArticle">
          <head><hi rendition="#g">München,</hi> 31. Mai.</head>
          <p>Die A. A. Z. sagt in einer übrigens beschönigenden Korrespondenz über die                         Entfernung der fremden Schumachergesellen von hier: &#x201E;Das Verfahren der                         Polizeibehörde war doch etwas zu summarisch, und die Art ihrer Fortschaffung                         mußte das menschliche Gefühl beleidigen. Man führte sie zwei und zwei <hi rendition="#g">geschlossen</hi>(die Redaktion bemerkt, es seien <hi rendition="#g">blos</hi> 15 oder 16 Gesellen geschlossen worden, welche                         mit Stöcken versehen in eine Versammlung ihrer Meister eindrangen. Mit                         Stöcken! Dafür mußten sie allerdings geschlossen werden!) und so plötzlich                         von hier ab, daß viele sich nicht einmal mit dem Allernöthigsten versehen                         konnten, ja verbot ihnen sogar den Wiederbesuch der Stadt für die nächsten                         zwei Jahre&#x201C;. Und worin bestanden die Forderungen dieser Leute, die man so                         schnöde behandelt hat? Sie verlangten: bessere, gesunde Schlafstätten und                         Betten für die in den Meisterwohnungen schlafenden Gesellen, bessere                         Reinlichkeits-Hülfsmittel in den Werkstätten, Bestreitung gewisser kleinen                         Ausgaben für nöthige Utensilien durch die Meister und endlich Erhöhung des                         Arbeitslohns um einige Kreuzer für jedes Stück Arbeit.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar006_016" type="jArticle">
          <head><bibl><author>X</author></bibl><hi rendition="#g">Hamburg,</hi> 3.                         Juni.</head>
          <p>Heute fand die erste Versammlung des deutschen Gewerbestandes Statt. Es                         hatten sich eine große Anzahl von Deputirten eingefunden, aus Berlin,                         Magdeburg, Braunschweig, Bremen, Hannover, Kassel, Mecklenburg, Oldenburg                         und Holstein. Zum Präsidenten erwählte man ad interim Hrn. Wischmann aus                         Bremen, den Verfasser der Bremer Adresse.</p>
          <p>Der Präsident leitete die Versammlung mit einer historischen Uebersicht ein.                         Deutschland habe sich in verschiedenen Perioden mit dem Handwerkerstande                         befaßt. Der wichtigste Beschluß sei der Reichstagsbeschluß vom Jahre 1731,                         er habe die jetzige Zunftverfassung hervorgerufen. Seit der Zeit habe man                         aber stillgestanden und sei nicht fortgeschritten, weshalb der Zopf so lang                         geworden. Man wolle weder Zunftzwang noch Gewerbefreiheit, keins von beiden                         sei genügend, sondern man wolle eine Gewerbeordnung, eine Organisation der                         Gewerbe. Gewerbefreiheit wie sie in Preußen seit 1810 bestanden, untergrabe                         den Handwerkerstand, der bisherige Zunftzwang mache aber den geschickten                         Arbeiter dem reichen Meister unterthan und erlaube ihm nicht, selbstständig                         zu werden. Der Verein zum Schutze des deutschen Gewerbestandes hat einen                         Abriß einer neuen Gewerbeordnung entworfen, welcher folgende Paragraphen                         enthält:</p>
          <p>I. <hi rendition="#g">Organisation der Gewerbe.</hi> A. Innungen, Gilden,                         Genossenschaften. 1. Innere Organisation derselben: a. Vorstand, b.                         Prüfungsausschuß, c. Schiedsgerichte. 2. Verhältniß zwischen Lehrling und                         Meister: Rechte und Pflichten derselben. 3. Ausbildung zum Gewerbe: a.                         Gewerbeschulen, b. wiederholte Lehrlings-Prüfungen, c. Gesellenstück. 4.                         Meisterwerden: a. Kein Meistergeld, die Tüchtigkeit statt des Geldes, b.                         Niemand kann vor dem 25. Jahre Meister werden. B. <hi rendition="#g">Allgemeine Gewerbekasse.</hi> C. Gründung von Magazinen. D. Jährliche                         Gewerbeausstellung. E. Als berathende verwaltende und richterliche Behörde                         steht an der Spitze des gesammten Gewerbestandes 1. Eine Gewerbekammer,                         gebildet a. durch Abgeordnete aus den Innungen und Gilden, b. durch                         Hinzuziehung Sachverständiger. 2. <hi rendition="#g">Ein Gewerberath.</hi> Derselbe wird gebildet: a. durch Wahl der Gewerbekammer, b. durch                         Abgeordnete oder Kommissarien des Staats. 3. <hi rendition="#g">Ein                             Gewerbe-Gericht,</hi> gebildet a. durch Mitglieder des Gewerberathes, b.                         durch richterliche Personen, c. durch Geschworne, dle die Gewerbekammer                         erwählt.</p>
          <p>II. <hi rendition="#g">Handel und Gewerbe.</hi>1. Fabrikartiger Betrieb, 2.                         Detailhandel, 3. Marktgerechtigkeit, 4. Schutz der Gewerbe.</p>
          <p>III. <hi rendition="#g">Staat und Gewerbe.</hi> 1. Der Staat im Gewerberath                         durch Kommissarien vertreten, 2. Jeder Gewerbtreibende hat bei dem                         Bürgerwerden seinen Fähigkeitsnachweis durch den Gewerbe-Rath nachzuweisen,                         3. jeder Bürger, welcher ein Gewerbe ausüben will, hat den                         Fähigkeitsnachweis vor Ausübung desselben zu liefern, 4. die Staatsarbeiten,                         durch den Gewerberath taxirt, sollen durch denselben den betreffenden                         Innungen und Gilden in ihrer Gesammtheit überwiesen werden, 5. Verpflichtung                         des Staats, vor Einführung neuer, die gewerblichen Interessen berührender                         Gesetze, die betreffenden Gesetzentwürfe der Gewerbekammer und dem                         Gewerbe-Rath zur Begutachtung vorzulegen.</p>
          <p>Dieser Entwurf wird nun morgen debattirt werden, heute ward die Zeit der                         Debattirung der Vorfragen gewidmet. Die Sprecher, alle schlichte Handwerker,                         sprechen mit großer Sicherheit und Sprach-Gewandtheit. Unter den Rednern                         zeichneten sich besonders aus die Herren Heckmann aus Kassel, Behrens aus                         Magdeburg, Bislich aus Berlin, Selenka, Kielmannsegg, Deputirter des                         Tischleramtes zu Berlin, Decker aus Berlin, Rickhahn, Vogelsang, Koll und                         Hausemann aus Hamburg. Einzelne der Deputirten vertraten ganze Länder,                         Provinzen oder Städte wie Hr. Heckmann, der den hessischen Handwerkerstand                         vertritt und Behrens, welcher Deputirter aller sächsischer Städte ist,                         welche eine Vorberathung in Magdeburg abgehalten und Hrn. Behrens zu ihrem                         gemeinsamen Delegirten gewählt hatten.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#g">Schweiz.</hi> </head>
        <div xml:id="ar006_017" type="jArticle">
          <p>In der Tagsatzung vom 31. Mai ließ der Präsident ein Schreiben des Vororts                         verlesen, dessen Inhalt folgender : Der Lombardische Geschäftsträger zeigt                         an, daß von Paris aus eine französisch-italienische Legion sich auf den Weg                         nach der Lombardei gemacht, und ersucht, man möge Maßregeln treffen, damit                         der Durchzug dieser Leute, die durchaus kein Vertrauen genießen und der                         italiänischen Sache eher schaden als nützen würden, verhindert werde. Der                         Vorort macht davon der Tagsatzung Anzeige und setzt die Kantone in                         Kenntniß.</p>
          <bibl>(S. M.)</bibl>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#g">Italien.</hi> </head>
        <div xml:id="ar006_018" type="jArticle">
          <p>In <hi rendition="#g">Neapel,</hi> wo es bis zum 22. Mai ruhig war, ist der                         Herzog v. Serracapriola am 19. zum Vicepräsidenten des Staatsraths ernannt;                         Niccolo Gigli zum Gnaden- und Justizminister (Paul Ruggiero unterschrieb                         übrigens auch noch am 19. ein Dekret als Gnaden- und Justizministers); die                         Nationalgarde von Neapel wird wiederholt aufgefordert ihre Waffen                         abzuliefern, besonders auch die Säbel, kurzen Degen, Dolche u. s. w.; vom                         21. an wird Haussuchung nach Waffen stattfinden; General Gabriel Pepe ist                         wieder freigegeben. Daß die Polizei den Lazzaroni einen Theil ihrer Beute                         wieder abgejagt, hat unter letzteren etwas böses Blut gemacht. Viele                         Deputirte sind in ihre Wahldistrikte gereist, um hier an die Spitze einer                         Bewegung zu treten. In Ariano &#x2012; das ist offiziell &#x2012; ist der Versuch eine                         provisorische Regierung zu gründen unterdrückt und in Folge davon die                         Nationalgarde aufgelöst (wie es scheint fand jener Versuch am 14. statt); in                         Foggia wurde er durch die Nationalgarde vereitelt: in Trani und in den                         Abruzzen waren Unruhen im royalistischrn Sinne; in der Umgegend von Neapel                         hatten beginnende Unruhen sich gelegt, als man erfuhr der König wolle die                         Konstitution aufrechthalten. In Pizzo war ein provisorisches Gouvernement                         errichtet; ebenso in Cosenza; ein Cirkular lief an die Nationalgardenchefs                         der Umgegend, sie sollten sich mit ihren Leuten in Cosenza versammeln um                         gegen Neapel zu ziehen; an vielen Orten Calabriens waren die Truppen                         entwaffnet. In Civitavecchia langten (19.) fünf Schiffe von Baudins                         Geschwader an, mit 3000 Flüchtlingen aus Neapel, unter denen sieben                         Deputirte. Von Bologna kam General Statella &#x2012; geflüchtet oder freigelassen &#x2012;                         in Florenz an (26.), um nach Neapel zu gehen; der Wirth zum Pelikan bei dem                         er absteigen wollte nahm ihn nicht auf, und nachdem der Zurückgewiesene sich                         weiter geflüchtet hatte, ward sein Reisewagen vom Volk festgehalten,                         fortgeschleppt und verbrannt; und in ihm befindlichen werthvollen                         Gegenstände wurden der Civica übergeben.</p>
          <bibl>A. A. Z.</bibl>
          <p>&#x2012; In Neapel, wo die Truppen in den letzten Tagen bessern Sold als sonst                         erhielten, war es noch am 26. Mai ruhig. Die Kammern waren bis zum 1. Juli                         eingerufen. Am 26. rückten die bisher vor Vicenza gelegenen Oesterreicher                         über Caldiero in der Richtung nach Verona. <hi rendition="#g">Peschiera</hi> hat sich nach dem Mailänder Bülletin vom 29., nicht ergeben, und ist nach                         jenem abgelaufenen Waffenstillstand wieder beschossen worden.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar006_019_c" type="jArticle">
          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Peschiera soll entsetzt sein. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 73.</bibl></note>
          <head><hi rendition="#g">Botzen,</hi> 30. Mai.</head>
          <gap reason="copyright"/>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Französische Republik.</head>
        <div xml:id="ar006_020" type="jArticle">
          <head><hi rendition="#g">Paris,</hi> 2, Juni.</head>
          <p>In der Nationalversammlung von heute war Alles erstaunt, als Jules Favres im                         Namen der Kommission die Autorisation zur gerichtlichen Verfolgung Louis                         Blancs verlangte. Die Kommission hatte diesen Beschluß gefaßt mit einer                         Majorität von 15 gegen 3 Stimmen. Die Debatte über diesen Antrag wird auf                         morgen, Samstag den 3. Juni, festgesetzt. Nach einigen unerheblichen                         Diskussionen erhält Billault das Wort als Berichterstatter des Comité's der                         Finanzen und schlägt ein Dekret vor, wonach die vor dem 24. ausgegebenen und                         seit dieser Epoche erneuerten und noch in Cirkulation befindlichen                         Schatzbons convertirt werden sollen in 5proz. Renten zum Kurse von 70 Fr.                         Derselbe Vorschlag solle den Deponenten in Sparkassen gemacht werden. Diese                         Verwandlung der schwebenden Schuld in eine konsolidirte soll jedoch nur für                         Träger von Schatzbons und Sparkassenbücher Statt finden, die in 14 Tagen                         nach Promulgation des Dekrets nicht eine Erklärung an den Finanzminister                         eingeschickt haben, worin sie die Konsolidation anzunehmen verweigern. Der                         Finanzminister Leelere erklärt, daß er das System des Herrn Billault aus                         allen Kräften bekämpfen wird. In der Anmaßung des Finanzcomité's, Dekrete                         vorzuschlagen, erblickt er eine Usurpation. Er betrachtet den Rückkauf der                         Eisenbahnen als die Grundlage des neuen Finanzsystems der Republik.</p>
          <p>An der Tagesordnung ist sodann der Vorschlag von Piètri bezüglich der                         Abschaffung des Verbannungsgesetzes von 1832 gegen die Familie Bonaparte.                         Herr Daragon schlägt vor, das Gesetz nicht abzuschaffen, sondern zur                         Tagesordnung überzugehen und sie zu motiviren wie folgt: &#x201E;In Erwägung, daß                         die Wahl von 3 Mitgliedern der Familie Napoleon faktisch das Gesetz von 1832                         abgeschafft hat, geht die Nationalversammlung zur Tagesordnung über.                         Cremieux unterstützt den Vorschlag d'Aragons. Die Versammlung weist den                         Vorschlag d'Aragons zurück und beschließt, den Vorschlag Piétri's in                         Erwägung zu ztehen. Es kommt sodann zur Debatte
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0023/0003] sammlung in die Provinz im Publicum verbreitet seien. Die erfolgreichen Anstrengungen der Reaction ließen sich einmal nicht mehr fortleugnen, wenn man nur offene Augen und Ohren haben wolle. Die Vorgänge in Neapel und Wien steigerten das Mißtrauen. Dies treffe aber weniger das Staatsministerium, welches vielleicht ebenfalls dupirt werde, sondern ginge darüber hinaus. Es wurden demgemäß die Anträge gestellt: daß das Staatsministerium als die oberste Verwaltungsbehörde dem dringenden Verlangen der noch unbewaffneten, aber zum Waffentragen berechtigten Berliner Bevölkerung durch sofortige, wenigstens theilweise Bewaffnung nachgebe, event. zur Beruhigung der Gemüther das Recht der Volksbewaffnung in einem öffentlichen Erlasse anerkenne und gleichzeitig die Communalbehörde zu einer gerechten, gleich- und zweckmäßigern Vertheilung der Waffen anweise. Eine Gefahr durch Bewaffnung des Arbeiterstandes sei nicht vorhanden, da derselbe trotz der über alle Maßen aufgeregten Zeit und der drückenden Noth sich bisher durch seine Haltung des größten Vertrauens würdig erwiesen habe und die sittliche Lage der Hauptstadt in den Zeiten der größte Ruhe weit schlechter als jetzt geweser sei; dagegen möge das Ministerium die Gefahren der Erregnng nicht gering schätzen und nicht aus seinem einseitigen Standpunkte zu hell sehen. Nachdem der Minister-Präsident das Conseil versammelt hatte, eröffnete er der auf 1 Uhr wiederbestellten Deputation, welcher sich noch Delegirte der Maschinenbauer und einer Volksversammlung angeschlossen hatten, das die heutige Beschwerde die erste sei, welche dem Ministerium über diesen Gegenstand zu Ohren komme; es finde sich daher außer Stande in der gewünschten Eile etwas Entscheidendes zu thun. Eine gleichmäßige Volksbewaffnung erfordere eine Million Gewehre, mithin bedeutende Mehrausgaben, die das Ministerium der Nationalversammlung gegenüber nicht auf seine Verantwortung nehmen könne. Es dürfe aber die Versicherung gegeben werden, daß der Nationalversammlung ein über Volksbewaffnung sprechender Gesetzentwurf binnen Kurzem zur Berathung werde vorgelegt werden. Das Mißtrauen gegen das Ministerium, daß das auch keineswegs zu hell sehe, sei unbegründet: jede, auch die entfernteste Absicht der Reaction sei ihm völlig fremd. Es erwarte sein Urtheil zunächst von der Versammlung ‒ wenn diese nicht ausreiche ‒ von der Nation; dem werde es sich willig beugen. Die verbreiteten, das Publicum aufregenden Gerüchte halte es für durchaus grundlos: die in der unschuldigsten Absicht geschehenen Waffenversendungen seien öffentlich, nicht heimlich erfolgt; für die augenblickliche Vermehrung der Waffenlieferung in Berlin könne das Ministerium vor dem Beschlusse der Nationalversammlung nichts thun. Dagegen erkenne er ‒ der Präsident ‒ persönlich die Unzweckmäßigkeit der hiesigen Waffenvertheilung an. Dieselbe sei jedoch eine selbstständige Maßregel der Communalbehörde gewesen und es bliebe ihm nichts übrig, als die letztere zur sofortigen Prüfung und Abstellung der Mängel anzuregen. (B. Z.-H.) Berlin, 3. Juni. Hr. Aschoff, der unmöglich gewordene Chef der Bürgerwehr, hat endlich abgedankt und Major Blesson hat das Kommando provisorisch übernommen. Die Zeitungshalle bemerkt über diese Ernennung: Wenn Hr. Blesson in dieser neuen Charge dieselbe Thätigkeit entwickelt, welche er bei der Organisation der hiesigen Kleinkinder-Bewahr-Anstalten an den Tag gelegt, so läßt sich für das Bürgerwehr-Institut eine große Zukunft voraussagen. Hr. Blesson hat gleich damit angefangen, das Zeughaus wieder mit Militair besetzen zu lassen, und zwar, wie er behauptete, in Folge eines Beschlusses der Bürgerwehr. Der Bürgerwehrklub hat nun eine Erklärung erlassen, daß von sämmtlichen, der Sitzung vom 2. Mai beiwohnenden 450-500 Mitgliedern der verschiedensten Bezirke, kein Einziger von einem solchen Beschlusse etwas wisse. ‒ Der Klnb hat bei allen Bezirken anf Ernennung einer Kommission angetragen, welche Kandidaten zur Stelle eines Kommandeurs der Bürgerwehr vorschlagen soll. ‒ Der Klub protestirte ebenfalls gegen die Bekanntmachung des Grafen Keller, wonach das Schloß, „zur Erleichterung der Bürgerwehr,“ Nachts mit einem Gitter verschlossen werden soll. Er erklärt dem Herrn Keller, die Bürgerwehr fühle sich stark genug, das Schloß auch ohne Gitter zu bewachen, sie habe sich über zu schweren Dienst im Schloß noch nie beklagt, und sie wisse nichts von dem angeblichen „Uebereinkommen,“ wovon Hr. Keller spreche. Ueberdies sey es ein altes, verjährtes Recht der berliner Einwohner, zu allen Zeiten, eine augenblickliche Sicherheitsmaßregel ausgenommen, das Schloß frei zu passiren. Der Klub protestire um so mehr, als die Maßregel schon Unzufriedenheit und Mißtrauen unter den Einwohnern verbreitet habe. ‒ Auf die Aufforderung eines Deputirten der Studenten, sich dem am Sonntag stattfindenden Zuge nach dem Grabe der im März Gefallenen anzuschließen, wurde der Klubvorstand in die Aula deputirt, um die Ordnung des Zuges u. s. w. zu besprechen und zugleich gegen den sogenannten Sicherheits-Ausschuß zu protestiren, der sich gegen den Zug ausgesprochen. Uebrigens war die Versammlung einverstanden, für den Fall, daß am Sonntag Generalmarsch geschlagen würde, zu erscheinen. (Nach der Z.-H.) ‒ Wozu die Polizei in Berlin sich hergibt, beweist folgende Bekanntmachung: Auf den Antrag des Verf. des Aufrufs an Deutschland, namentlich an Preußen, welcher die Tilgung der Staatsschulden durch monatliche freiwillige Beiträge (!) zum Gegenstande hat, bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß: daß 10,000 Exemp. jenes Aufrufs an die hiesigen Hauseigenthümer vertheilt sind und der Verf. den Wunsch hegt, daß von dort aus den Herren Bezirksvorstehern Nachricht über den Erfolg der Ansprache gegeben werden möchte (!). Berlin, 29. Mai 1848. Kgl. Polizei-Präsidium. v. Minutoli. ‒ Was geht es das „Kgl. Polizei-Präsidium“ an, welche „Wünsche“ der Verf. des Aufrufs an Deutschland etc. etc. hegt? ‒ Der demokratische Klub hat durch Maueranschlag das Kriegsministerium bei der Kammer verklagt, wegen eines Erlasses des Gen. Reyher, der den Soldaten das freie Vereinigungsrecht entzieht. ‒ Die Z. H. versichert, es sei den Soldaten, namentlich denen des 24. Regiments verboten worden, Volksversammlungen zu besuchen und Maueranschläge zu lesen! ‒Die Bewaffnung der Eisen-Arbeiter hat angefangen. 500 Stück alte Gewehre sind den Borsig'schen Arbeitern ausgeliefert ‒ freilich nicht genug um den sechsten Theil dieser Arbeiter zu bewaffnen; Hr. Borsig, Bürgerwehr-Major, erklärt freilich, diese 500 genügten vorläufig hinreichend. Gestern fand zur allgemeinen Freude eine Versöhnung unter dem bewaffneten Studenten-Korps statt, wobei von der akademischen Jugend einstimmig beschlossen wurde, die bisher gegen sie bestandenen Rechte des Universitätssenats nicht mehr anzuerkennen, da solche eigentlich schon durch die Errungenschaft vom 18. März zu gelten aufgehört haben. Gegen die durch den Senat ausgesprochene Relegation einiger Kommilitonen, so wie gegen die verweigerte Immatrikulation anderer Studirenden, welche bei der Demonstration mit dem Ausstecken einer schwarzen Fahne und mit dem Wehen schwarzer Tücher während der Parade der Bürgerwehr vor dem Könige sich betheiligt haben, wollen sämmtliche Studenten Protest einlegen, weil dem Senat ein solches Recht nicht mehr zustehe. Man ist auf die Entscheidung des Kultusministeriums über diese Angelegenheit sehr gespannt. (D. Z.) Berlin, 2. Juni. Die Eisenbahn-Arbeiter in den Maschinen-Fabriken erhalten nun auch zur Sicherheit Berlins Gewehre aus dem Zeughause. Außer diesen will man noch andere Arbeiter, die einen eigenen Hausstand haben und in Betreff ihres Lebenswandels makellos dastehen, nach und nach in die Reihen der Bürgerwehr aufnehmen. Berlin, 3. Juni. Nach dem heutigen Militär-Wochenblatt ist dem General-Adjutanten v. Ratzmer und dem General-Lieutenant und General-Adjutanten Grafen Rostiz mit Pension der Abschied bewilligt worden. Berlin. _ Kassel, 1. Juni. Die Direktion der Friedrich-Wilhelm-Nordbahn hat allen ihren Beamten durch einen Erlaß verboten, an öffentlichen Demonstrationen Theil zu nehmen, und zwar deshalb, weil das Freudenfeuer auf dem Kratzenberge am 17. Mai (zur Feier der Eröffnung der Frankfurter Nationalversammlung) von dem Bureaupersonale der Direktion ausgegangen sein soll. Ein Beamter des technischen Bureau's, welcher sich geweigert hatte, den Erlaß zu unterzeichnen, ist von dem Oberingenieur Splingard in Kassel auf eine Nebenstation versetzt worden. Dafür hat den Letzteren eine Volksmenge über 1000 Menschen gestern Abend mit einer furchtbaren Katzenmusik beehrt. Aehnliche Serenaden wurden dem Verwalter der städtischen Armengelder und dem Polizeidirektor gebracht. Der Lärm dauerte durch die Nacht bis gegen 2 Uhr; die Bürgerwehr fand sich nirgend veranlaßt einzuschreiten, was gewiß nur zu billigen ist, da sonst ein blutiger Zusammenstoß mit den größtentheils bewaffneten Tumultuanten nicht zu vermeiden gewesen wäre. (Fr. J.) München, 31. Mai. Militärische Vorsichtsmaßregeln sind heute getroffen, weil man ähnliche Demonstrationen wie von den Schuhmachern auch von andern Gewerben befürchtet; doch wie es scheint ohne Grund. Wohl aber könnte sich der allgemeine Unmuth gegen die Polizei kehren, welche die Schuhmacher gestern geknebelt abführen ließ, ohne daß im Publikum verlautete, daß sie sich widersetzt hätten. Ein Polizei-Offiziant, der in dem Abzeichen des Landwehrkorps bei ihrer Arretirung mitwirkte, wird aus demselben austreten müssen. Ein Aehnliches widerfuhr gleich bei dessen Entstehen einem Ministerialbeamten, der als Lolite bezeichnet wurde, und dem bekannten Alemanenkommerce beigewohnt haben soll. (Fr. J.) München, 31. Mai. Die A. A. Z. sagt in einer übrigens beschönigenden Korrespondenz über die Entfernung der fremden Schumachergesellen von hier: „Das Verfahren der Polizeibehörde war doch etwas zu summarisch, und die Art ihrer Fortschaffung mußte das menschliche Gefühl beleidigen. Man führte sie zwei und zwei geschlossen(die Redaktion bemerkt, es seien blos 15 oder 16 Gesellen geschlossen worden, welche mit Stöcken versehen in eine Versammlung ihrer Meister eindrangen. Mit Stöcken! Dafür mußten sie allerdings geschlossen werden!) und so plötzlich von hier ab, daß viele sich nicht einmal mit dem Allernöthigsten versehen konnten, ja verbot ihnen sogar den Wiederbesuch der Stadt für die nächsten zwei Jahre“. Und worin bestanden die Forderungen dieser Leute, die man so schnöde behandelt hat? Sie verlangten: bessere, gesunde Schlafstätten und Betten für die in den Meisterwohnungen schlafenden Gesellen, bessere Reinlichkeits-Hülfsmittel in den Werkstätten, Bestreitung gewisser kleinen Ausgaben für nöthige Utensilien durch die Meister und endlich Erhöhung des Arbeitslohns um einige Kreuzer für jedes Stück Arbeit. XHamburg, 3. Juni. Heute fand die erste Versammlung des deutschen Gewerbestandes Statt. Es hatten sich eine große Anzahl von Deputirten eingefunden, aus Berlin, Magdeburg, Braunschweig, Bremen, Hannover, Kassel, Mecklenburg, Oldenburg und Holstein. Zum Präsidenten erwählte man ad interim Hrn. Wischmann aus Bremen, den Verfasser der Bremer Adresse. Der Präsident leitete die Versammlung mit einer historischen Uebersicht ein. Deutschland habe sich in verschiedenen Perioden mit dem Handwerkerstande befaßt. Der wichtigste Beschluß sei der Reichstagsbeschluß vom Jahre 1731, er habe die jetzige Zunftverfassung hervorgerufen. Seit der Zeit habe man aber stillgestanden und sei nicht fortgeschritten, weshalb der Zopf so lang geworden. Man wolle weder Zunftzwang noch Gewerbefreiheit, keins von beiden sei genügend, sondern man wolle eine Gewerbeordnung, eine Organisation der Gewerbe. Gewerbefreiheit wie sie in Preußen seit 1810 bestanden, untergrabe den Handwerkerstand, der bisherige Zunftzwang mache aber den geschickten Arbeiter dem reichen Meister unterthan und erlaube ihm nicht, selbstständig zu werden. Der Verein zum Schutze des deutschen Gewerbestandes hat einen Abriß einer neuen Gewerbeordnung entworfen, welcher folgende Paragraphen enthält: I. Organisation der Gewerbe. A. Innungen, Gilden, Genossenschaften. 1. Innere Organisation derselben: a. Vorstand, b. Prüfungsausschuß, c. Schiedsgerichte. 2. Verhältniß zwischen Lehrling und Meister: Rechte und Pflichten derselben. 3. Ausbildung zum Gewerbe: a. Gewerbeschulen, b. wiederholte Lehrlings-Prüfungen, c. Gesellenstück. 4. Meisterwerden: a. Kein Meistergeld, die Tüchtigkeit statt des Geldes, b. Niemand kann vor dem 25. Jahre Meister werden. B. Allgemeine Gewerbekasse. C. Gründung von Magazinen. D. Jährliche Gewerbeausstellung. E. Als berathende verwaltende und richterliche Behörde steht an der Spitze des gesammten Gewerbestandes 1. Eine Gewerbekammer, gebildet a. durch Abgeordnete aus den Innungen und Gilden, b. durch Hinzuziehung Sachverständiger. 2. Ein Gewerberath. Derselbe wird gebildet: a. durch Wahl der Gewerbekammer, b. durch Abgeordnete oder Kommissarien des Staats. 3. Ein Gewerbe-Gericht, gebildet a. durch Mitglieder des Gewerberathes, b. durch richterliche Personen, c. durch Geschworne, dle die Gewerbekammer erwählt. II. Handel und Gewerbe.1. Fabrikartiger Betrieb, 2. Detailhandel, 3. Marktgerechtigkeit, 4. Schutz der Gewerbe. III. Staat und Gewerbe. 1. Der Staat im Gewerberath durch Kommissarien vertreten, 2. Jeder Gewerbtreibende hat bei dem Bürgerwerden seinen Fähigkeitsnachweis durch den Gewerbe-Rath nachzuweisen, 3. jeder Bürger, welcher ein Gewerbe ausüben will, hat den Fähigkeitsnachweis vor Ausübung desselben zu liefern, 4. die Staatsarbeiten, durch den Gewerberath taxirt, sollen durch denselben den betreffenden Innungen und Gilden in ihrer Gesammtheit überwiesen werden, 5. Verpflichtung des Staats, vor Einführung neuer, die gewerblichen Interessen berührender Gesetze, die betreffenden Gesetzentwürfe der Gewerbekammer und dem Gewerbe-Rath zur Begutachtung vorzulegen. Dieser Entwurf wird nun morgen debattirt werden, heute ward die Zeit der Debattirung der Vorfragen gewidmet. Die Sprecher, alle schlichte Handwerker, sprechen mit großer Sicherheit und Sprach-Gewandtheit. Unter den Rednern zeichneten sich besonders aus die Herren Heckmann aus Kassel, Behrens aus Magdeburg, Bislich aus Berlin, Selenka, Kielmannsegg, Deputirter des Tischleramtes zu Berlin, Decker aus Berlin, Rickhahn, Vogelsang, Koll und Hausemann aus Hamburg. Einzelne der Deputirten vertraten ganze Länder, Provinzen oder Städte wie Hr. Heckmann, der den hessischen Handwerkerstand vertritt und Behrens, welcher Deputirter aller sächsischer Städte ist, welche eine Vorberathung in Magdeburg abgehalten und Hrn. Behrens zu ihrem gemeinsamen Delegirten gewählt hatten. Schweiz. In der Tagsatzung vom 31. Mai ließ der Präsident ein Schreiben des Vororts verlesen, dessen Inhalt folgender : Der Lombardische Geschäftsträger zeigt an, daß von Paris aus eine französisch-italienische Legion sich auf den Weg nach der Lombardei gemacht, und ersucht, man möge Maßregeln treffen, damit der Durchzug dieser Leute, die durchaus kein Vertrauen genießen und der italiänischen Sache eher schaden als nützen würden, verhindert werde. Der Vorort macht davon der Tagsatzung Anzeige und setzt die Kantone in Kenntniß. (S. M.) Italien. In Neapel, wo es bis zum 22. Mai ruhig war, ist der Herzog v. Serracapriola am 19. zum Vicepräsidenten des Staatsraths ernannt; Niccolo Gigli zum Gnaden- und Justizminister (Paul Ruggiero unterschrieb übrigens auch noch am 19. ein Dekret als Gnaden- und Justizministers); die Nationalgarde von Neapel wird wiederholt aufgefordert ihre Waffen abzuliefern, besonders auch die Säbel, kurzen Degen, Dolche u. s. w.; vom 21. an wird Haussuchung nach Waffen stattfinden; General Gabriel Pepe ist wieder freigegeben. Daß die Polizei den Lazzaroni einen Theil ihrer Beute wieder abgejagt, hat unter letzteren etwas böses Blut gemacht. Viele Deputirte sind in ihre Wahldistrikte gereist, um hier an die Spitze einer Bewegung zu treten. In Ariano ‒ das ist offiziell ‒ ist der Versuch eine provisorische Regierung zu gründen unterdrückt und in Folge davon die Nationalgarde aufgelöst (wie es scheint fand jener Versuch am 14. statt); in Foggia wurde er durch die Nationalgarde vereitelt: in Trani und in den Abruzzen waren Unruhen im royalistischrn Sinne; in der Umgegend von Neapel hatten beginnende Unruhen sich gelegt, als man erfuhr der König wolle die Konstitution aufrechthalten. In Pizzo war ein provisorisches Gouvernement errichtet; ebenso in Cosenza; ein Cirkular lief an die Nationalgardenchefs der Umgegend, sie sollten sich mit ihren Leuten in Cosenza versammeln um gegen Neapel zu ziehen; an vielen Orten Calabriens waren die Truppen entwaffnet. In Civitavecchia langten (19.) fünf Schiffe von Baudins Geschwader an, mit 3000 Flüchtlingen aus Neapel, unter denen sieben Deputirte. Von Bologna kam General Statella ‒ geflüchtet oder freigelassen ‒ in Florenz an (26.), um nach Neapel zu gehen; der Wirth zum Pelikan bei dem er absteigen wollte nahm ihn nicht auf, und nachdem der Zurückgewiesene sich weiter geflüchtet hatte, ward sein Reisewagen vom Volk festgehalten, fortgeschleppt und verbrannt; und in ihm befindlichen werthvollen Gegenstände wurden der Civica übergeben. A. A. Z. ‒ In Neapel, wo die Truppen in den letzten Tagen bessern Sold als sonst erhielten, war es noch am 26. Mai ruhig. Die Kammern waren bis zum 1. Juli eingerufen. Am 26. rückten die bisher vor Vicenza gelegenen Oesterreicher über Caldiero in der Richtung nach Verona. Peschiera hat sich nach dem Mailänder Bülletin vom 29., nicht ergeben, und ist nach jenem abgelaufenen Waffenstillstand wieder beschossen worden. Botzen, 30. Mai. _ Französische Republik. Paris, 2, Juni. In der Nationalversammlung von heute war Alles erstaunt, als Jules Favres im Namen der Kommission die Autorisation zur gerichtlichen Verfolgung Louis Blancs verlangte. Die Kommission hatte diesen Beschluß gefaßt mit einer Majorität von 15 gegen 3 Stimmen. Die Debatte über diesen Antrag wird auf morgen, Samstag den 3. Juni, festgesetzt. Nach einigen unerheblichen Diskussionen erhält Billault das Wort als Berichterstatter des Comité's der Finanzen und schlägt ein Dekret vor, wonach die vor dem 24. ausgegebenen und seit dieser Epoche erneuerten und noch in Cirkulation befindlichen Schatzbons convertirt werden sollen in 5proz. Renten zum Kurse von 70 Fr. Derselbe Vorschlag solle den Deponenten in Sparkassen gemacht werden. Diese Verwandlung der schwebenden Schuld in eine konsolidirte soll jedoch nur für Träger von Schatzbons und Sparkassenbücher Statt finden, die in 14 Tagen nach Promulgation des Dekrets nicht eine Erklärung an den Finanzminister eingeschickt haben, worin sie die Konsolidation anzunehmen verweigern. Der Finanzminister Leelere erklärt, daß er das System des Herrn Billault aus allen Kräften bekämpfen wird. In der Anmaßung des Finanzcomité's, Dekrete vorzuschlagen, erblickt er eine Usurpation. Er betrachtet den Rückkauf der Eisenbahnen als die Grundlage des neuen Finanzsystems der Republik. An der Tagesordnung ist sodann der Vorschlag von Piètri bezüglich der Abschaffung des Verbannungsgesetzes von 1832 gegen die Familie Bonaparte. Herr Daragon schlägt vor, das Gesetz nicht abzuschaffen, sondern zur Tagesordnung überzugehen und sie zu motiviren wie folgt: „In Erwägung, daß die Wahl von 3 Mitgliedern der Familie Napoleon faktisch das Gesetz von 1832 abgeschafft hat, geht die Nationalversammlung zur Tagesordnung über. Cremieux unterstützt den Vorschlag d'Aragons. Die Versammlung weist den Vorschlag d'Aragons zurück und beschließt, den Vorschlag Piétri's in Erwägung zu ztehen. Es kommt sodann zur Debatte

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Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 6. Köln, 6. Juni 1848, S. 0023. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz006_1848/3>, abgerufen am 29.04.2024.