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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 61. Köln, 31. Juli 1848.

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"warum überhaupt eine Erklärung nicht abgegeben werden kann; "angenommen."

Statt §. 5. des Ausschusses wird Edel's Amendement genehmigt. Erst nach Abgabe der ministeriellen Erklärung kann eine sofortige Berathung über den Gegenstand stattfinden, wenn ein Antrag gestellt ist, den die Versammlung für dringlich hält.

Folgt Punkt II. der Tagesordnung.

Soiron präsidirt weiter. Er frägt: ob Schoder seinen Antrag der Dringlichkeit begründen darf? (Ja!) (Siehe Tagesordnung Nr. 2).

Schober (Stuttgart). Der bisherige Weg über die Berathung der Grundrechte könne nicht fortgehen. Man muß eilen. Es seien noch 43 §. mit verschiedenen Absätzen, und Gott weiß wie vielen Amendements zu berathen. Zu jedem §. zwei Sitzungen angesetzt, würden wenigstens noch 6 Monate erheischen. Er schlägt ein Radikalmittel vor. (Bewegung). Dies sei sein Antrag. - Dieser lautet:

1) es seien sämmtliche zu dem Entwurfe der Grundrechte eingebrachte und binnen einer Frist von zehn Tagen noch einzubringende Amendements dem Verfassungsausschusse, beziehungsweise - wo nämlich volkswirthschaftliche Interessen in Rücksicht kommen - dem vereinigten Verfassungs-und volkswirthschaftlichen Ausschusse zu überweisen, mit dem Auftrage, nach sorgfältiger Prüfung derselben nach Umständen einen modifizirten Entwurf vorzulegen, welcher mit den etwa zu einzelnen Paragraphen abgegebenen Minoritätsgutachten der National-Versammlung vorgelegt würde;

2) es sei sofort ohne Diskussion jeder einzelne Paragraph, und zwar sowohl die Mehrheits- als die etwaigen Minderheits-Anträge, zum Schluß aer aber Entwurf im Ganzen zur Abstimmung zu bringen.

Mein Antrag ist zwar formell, aber er ist doch materieller wie mancher andere der hier jetzt und später vorgebracht werden kann. - Ich beantrage nun: diese meine Anträge als dringlich an den Verfassungsausschuß zu verweisen,

Simonaus Trier. Stellt den Antrag: über Schoders Antrag selbst gleich zu verhandeln.

Waiz (Göttingen) stellt als 3. Antrag: Ueber den Schoderschen Antrag keinen sofortigen Bericht des Ausschusses zu verlangen. Die Radikalkur des Hrn. Schoder sei noch nicht nöthig, man solle die Schoder'schen Anträge einfach (d. h. nicht als dringlich) an den Verfassungsausschuß verweisen.

Dieser Antrag von Waiz wird angenommen, nachdem v. Soiron und Beseler sich über die Reihenfolge der Abstimmungen gestritten haben, und die Anträge von Simon aus Trier und Schoder verworfen worden sind.

Nr. 3 der Tagesordnung: Anträge Lette's und Biedermanns über Abkürzung der Berathung in Betreff der Amendements.

Es sprechen: v. Lindenau (Berichterstatter), Lette, Moritz, Mohl, Edel, Reichensperger, Bresgen und Biedermann, während die meisten Abgeordneten den Saal verlassen.

Die National-Versammlung nimmt einen Antrag Moritz Mohls an, wonach über alle 4 Lette-Biedermannschen-Anträge zur Tagesordnung, "d. h. zum Mittag Essen " übergegangen werden soll. (Allgemeine heitere Aufregung in der Versammlung. Erstaunen auf den Gallerien).

Tagesordnung für Montag. - (Sonnabend und Sonntag Ruhe).

1) Neue Präsidenten-Wahl.

2) Flaggen-Angelegenheit.

Dienstag. Fortsetzung der Grundrechte.

Frankfurt, 28. Juli.

Heute 7 Uhr früh, vor der Sitzung der National-Versammlung war das feierliche Begräbnis des Abgeordn. Johann Georg Wirth, woran, obschon es aus Polizeigründen frühzeitig angeordnet, die Turner mit thren Fahnen, der Handwerkerverein etc. etc. Antheil nahmen.

Robert Blum hielt eine Predigt.

* Berlin, 28. Juli.

Ueber die Abführung Mieroslawski's aus Posen erfährt man hier, daß er auf die Dazwischenkunft Arago's, des französischen Gesandten, nach der französischen Gränze gebracht worden. Ich theile dies Gerücht mit, so wie es eben zirkulirt, ohne dessen Richtigkeit zu verbürgen.

103 Berlin, 28. Juli.

Das Ministerium hat sich endlich in der deutschen Frage vernehmen lassen, aber wir haben nichts Neues erfahren. Die Krisis wird nur noch verlängert. Wie die Stimmung gegenwärtig in der Stadt und auch in den Provinzen ist, kann nur eine Entscheidung, die sich wirklich auf die eine oder auf die andere Seite stellt, die Aufregung wieder niederdrücken.

Nach Eröffnung der heutigen Sitzung der Vereinbarungsversammlung machte der Ministerpräsident eine Erklärung folgenden Inhalts:

"Es ist bereits gestern zur öffentlichen Kenntniß gekommen, daß die Unterhandlungen über den Waffenstillstand zwischen dem Ober-Befehlshaber der deutschen Truppen in Schleswig und dem dänischen Obergeneral ohne Erfolg geblieben sind. Ich finde nöthig, dieser Bekanntmachung hinzuzufügen, daß das zeitige Mißlingen unserer Bestrebungen in einer Sache, welche Gegenstand unserer äußersten Anstrengungen unablässig gewesen, nicht die Hoffnung zerstört habe, in nicht langer Frist das erwünschte Ziel zu erreichen. Alles, was in dieser Beziehung zu thun möglich war, ist augenblicklich geschehen. Die Lage der Dinge gestattet nicht, Ihnen heute über die stattgefundenen Verhandlungen, über das Verhalten der Regierung nähere Mittheilung zu machen. Ich hoffe indeß, der Augenblick ist nahe, wo dieses wird geschehen können; ich hoffe, daß er Ihnen die Ueberzeugung gewähren wird, daß die Regierung des Königs keinen Augenblick die ernste, ja, die fast unerträgliche Lage des Ostseehandels und aller ihrer verderblichen Folgen für einen so großen Theil der Monarchie eben so wenig verkannt hat, als die Aufrechthaltung der Ehre Preußens und Deutschlands in ihrem ganzen Umfange.

Ich will bei dieser Gelegenheit einen anderen Umstand berühren, der in den verflossenen Tagen eine bemerkbare Aufregung hervorgerufen hat; ich meine die durch die öffentlichen Blätter bekannt gewordene Aufforderung des Kriegs-Ministers der deutschen Centralgewalt. Ich erblicke in dieser Aufforderung nicht eine so große Schwierigkeit, als man ihr beizulegen geneigt scheint. Es ist vielleicht eine ungewöhnliche Bezeichnung, aber ich fühle mich nicht im Stande meine Anschauung anders auszudrücken, als indem ich ausspreche, daß ich sicher hoffe, es werde diese häusliche Angelegenheit in unserem deutschen Vaterlande der Form, so wie dem Wesen nach, unschwer zu einer Verständigung zu führen sein. Wie wir fortfahren werden, mit Aufrichtigkeit und Hingebung die Einheit Deutschlands zu fördern, so werden wir dennoch alle Maßregeln vermeiden, welche die zur Stärke Deutschlands nothwendige Würde und Selbstständigkeit Preußens gefährden könnten."

Die Erklärung des Ministerpräsidenten wurde von der Rechten mit sehr vielem Beifall aufgenommen, aber die gewöhnlichen Verhandlungen sofort begonnen. Zuerst haben drei dringende Anträge das Vorrecht vor der Tagesordnung.

Abgeordnete Harkort beantragt, die Abgaben der Bergwerke auf höchstens 5 pCt. vom Reinertrag zu ermäßigen, und diesen Gesetzvorschlag der Fachkommission zur ferneren Berathung zu überweisen, welches angenommen wird.

Abgeordnete v. Pokrzywnicki beantragt, daß sofort eine Kommission von acht Mitgliedern erwählt werde, welche, mit Benutzung aller Materialen des Ministeriums und der über diesen Gegenstand eingegangenen Petitionen, zu prüfen habe, ob Veranlassung gegeben ist von der Richtung der Ostbahn abzuweichen, und ob der bereits begonnene Bau auf der Strecke zwischen Driesen und Bromberg wieder aufgegeben werden soll. - Er begründet seinen Antrag noch folgendermaßen: Meine neuliche Interpellation über diesen Gegenstand hatte den Zweck, das Recht dieser Versammlung in Anerkennung zu bringen, über die Richtung einer Eisenbahn ein Wort mitzusprechen, welches auch vom Ministerium anerkannt wurde, da uns der Finanzminister die baldige Vorlegung eines Gesetzes über die Ostbahn versprochen hat. Wenn wir aber den Bau der Ostbahn in der jetzigen Richtung fortdauern lassen, so sind wir in der Bestimmung der Richtung der Bahn schon im Voraus captivirt. Gesetzt, es stellte sich heraus, daß eine andere Richtung eben so vortheilhaft wäre, so würden wir doch gezwungen sein, die schon jetzt eingeschlagene zu wählen, wenn wir nicht die bereits darauf verwendeten Kosten ganz verlieren wollten. Denn wenn wir auch einen Regreß an den verantwortlichen Minister nehmen wollten, so würde doch dessen Vermögen zum Ersatz nicht ausreichen. Aus diesen Gründen beantrage ich, die Arbeiten an der jetzigen Richtung bis zur völligen Entscheidung einstweilen einzustellen. Wenn der Minister meinte, daß die Arbeiten nur begonnen hätten, um brodlose Arbeiter zu beschäftigen, so könnten doch die Arbeiten an einem andern Punkt beginnen, wo die Richtung unzweifelhaft ist, wie an der Zweigbahn, zwischen Dirschau und Danzig.

Einige Redner sprachen dagegen, da nimmt Rodbertus (der frühere Minister) das Wort, und greift das Ministerium hinsichtlich seines ganzen Verfahrens in dieser Angelegenheit auf's Stärkste an. Er stellt der Versammlung vor, zu erwägen, daß es gilt, einen Beschluß zu fassen, über die vortheilhafteste Verwendung von 28 Millionen, auf wie hoch die Ostbahn veranschlagt sei. Wir können keinesfalls die Vorlagen des Ministeriums abwarten. Er könne überhaupt den vom Ministerium vorgeschlagenen Finanzmaßregeln seine Zustimmung nicht geben. Die Versammlung möge ebenso wie der Vereinigte Landtag die Genehmigung zum Bau der Ostbahn an die vorgeschlagenen Finanzmaßregeln knüpfen und wie jener Landtag auf seine Rechte eifersüchtig sein, umsomehr, da wir größere Rechte haben.

Die Rede Rodbertus wird mit vielem Beifall aufgenommen, da er sich mit derselben entschieden in Opposition gegen das Ministerium gesetzt hat.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Milde, sucht das Ministerium gegen die gemachten Angriffe zu entschuldigen. Er meint, daß die Beschlußnahme der Versammlung über die Verwendung der Gelder nicht umgegangen worden sei, da zu den Arbeiten an der Ostbahn nur die auf den gewöhnlichen Etat aufgestellten Summen für öffentliche Arbeiten verwendet wurden, um brodlose Arbeiter seit Anfangs Juni dadurch zu beschäftigen. Er spricht sich gegen die Niedersetzung einer Kommission aus.

Trotz des Widerspruchs des Ministers wird doch die Niedersetzung einer Kommission beschlossen.

Hierauf beantragen die Abgeordneten Neuenburg, D'Ester und mehrere Andere aus der Rheinprovinz folgenden Gesetzentwurf, welcher der Fachkommission mit der Weisung zugehen soll, ihn über acht Tage der Plenarsitzung wieder vorzulegen. Der einzige Paragraph lautet:

"Alle Steuern von dem in den preußischen Staaten erzeugten Wein sind aufgehoben."

Neuenburg begründet den Antrag folgendermaßen. Die im preußischen Staate bestehende Weinsteuer haftet auf dem rohen Ertrage und entspricht deshalb, so wie wegen ihrer Konkurrenz mit der vom reinen Ertrage zu zahlenden Grundsteuer, bei deren Feststellung auf die Weinsteuer gar keine Rücksicht genommen worden ist, keineswegs den Prinzipien einer gerechten und gleichmäßigen Besteuerung. Die Weinsteuer fällt aber auch fast ausschließlich einer Bevölkerung zur Last, welche sich schon seit vielen Jahren im größten Nothstande befindet, wodurch die Regierung schon oft und namentlich auch noch im letzten Jahre genöthigt gewesen ist, die fragliche Steuer gänzlich zu erlassen. Dieser Nothstand währt in gesteigertem Maße fort, und es ist daher dringendes Erforderniß, durch Aufhebung einer, schon an und für sich gar nicht zu rechtfertigenden Belastung wenigstens einige Erleichterung herbeizuführen. Die Dringlichkeit der Berathung dieses Gesetzes, und die schnellste Erlassung desselben ist durchaus nothwendig, wenn das Gesetz für alle Weinproduzenten Werth haben, und namentlich für diejenigen, welche schon während der Weinlese zum Verkaufe der Weintrauben gezwungen sind, den Erfolg nicht ganz verlieren soll. Ueberdies macht auch die Ermittelung des Steuerbetrags während und nach der Weinlese höchst gehässige und zugleich kostspielige Kontrollmaßregeln unerläßlich, welche gleichfalls nur durch baldige Erlassung des beantragten Gesetzes vermieden werden können.

Obgleich sich der Finanzminister Hansemann gegen das Gesetz aussprach, indem er unter andern sagte: es würde sich fragen, ob die beantragte Maßregel geeignet sein würde, den beabsichtigten Zweck zu erreichen, - wurde dennoch der Antrag mit großer Majorität angenommen.

Auf der Tagesordnung ist zuerst der Bericht der Centralabtheilung über die Gesetzesvorlage, betreffend "die Aufhebung des eximirten Gerichtsstandes in Kriminal- und fiskalischen Untersuchungen und Injuriensachen."

Es erhebt sich hierüber eine fürchterlich langweilige Debatte. Man erkennt den Fortschritt an, der soweit in dem vorliegenden Gesetzentwurfe enthalten, als derselbe auf dem Grundsatze der Gleichheit vor dem Gesetze beruht. Dagegen wird andererseits hervorgehoben, der Gesetzentwurf entspreche den in der Justiz nöthigen Reformen nur zu einem kleinen Theile. Seine Bedeutsamkeit sei bei der nicht beträchtlichen Zahl von Verbrechen und Injurien Eximirter, und da im Wesentlichen nur die Führung und Aburtheilung derartiger Untersuchungen und Prozesse den Obergerichten abgenommen und den Untergerichten übertragen werde, von geringem Belange. Bei der angekündigten Reorganisation des gesammten Justizwesens liege daher keine genügende Veranlassung zu baldigem Erlasse dieses Specialgesetzes vor, und um so weniger, als bei dem Fortbestehen der Patrimonialgerichtsbarkeit die Gerichtsherren unter die Jurisdiktion ihrer eigenen Gerichtshalter fallen würden, hierdurch aber neues Mißtrauen hinsichtlich unparteiischer Rechtspflege entstehen dürfte.

Der Justizminister erklärte dagegen: daß die Regierung durch das vorliegende Gesetz darthun wolle, wie sie bemüht sei, den Erwartungen des Volkes entgegenzukommen, und daß noch die gegenwärtige Versammlung der Vorlage einer neuen Kriminalordnung und eines neuen Kriminalrechts entgegensehen könne.

Andere Redner hoben hervor, daß die baldige, auch nur theilweise Einführung des Grundsatzes der völligen Gleichheit vor dem Gesetze den Beifall des Landes erhalten, und eine Bürgschaft für die beschleunigte gänzliche Durchführung dieses Prinzips geben werde. Die Fälle der Untersuchungen und Injurienprozesse gegen Gerichtsherren bis zur Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit werden jedenfalls sehr selten sein und wegen der Möglichkeit weniger derartiger Fälle läßt sich das gänzliche Vorenthalten der Wohlthat des Gesetzentwurfs nicht rechtfertigen.

Von andern Rednern wurde in Anregung gebracht, ob das Gesetz nicht auch auf den Militär- und Gerichtsstand der Studenten, so wie auf die Exemtion der Richter und der gerichtlichen Polizeibeamten im Bezirke des Appellations-Gerichtes zu Köln Anwendung finden solle.

Die Centralabtheilung hat sich jedoch für den Fortbestand dieser Exemtionen, unter Ausdehnung auf alle Richter, entschieden. Man rechnete diese Exemtionen theils nicht zu dem persönlich privilegirten Gerichtsstande, theils fand man sich zur derzeitigen Aufrechthaltung veranlaßt, weil der eximirte Gerichtsstande des Militärs und der Studenten wesentlich mit in den disciplinarischen Verhältnissen begründet sei, und der Aufhebung desselben umfassende Veränderungen der Organisation beider Berufsstände vorhergehen müßten, die Exemtion der Richter aber zur Zeit noch als eine Gewähr unpartheiischer Gerechtigkeit im Interesse des Volkes aufzufassen sei.

Ein Amendement wollte auch die Aufhebung des eximirten Gerichtsstandes in Civilsachen vom 1. Dezember 1848 ab; ein Unteramendement trug auf "auf gleichzeitige Aufhebung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit" an, es wurden aber beide abgelehnt, weil die nöthigen Vorbereitungen zu dieser Aufhebung zu umfassend seien, um die Durchführung bis zu einem gewissen Termine vorher bestimmen zu können.

Nachdem der Justizminister Märker sich nachdrücklich für den Entwurf, wie er aus der Centralabtheilung hervorgegangen, ausgesprochen und versichert hatte, daß nur, wenn dieser Entwurf ganz so angenommen würde, daß Justizministerium in den Stand gesetzt sei, die Vorlagen wegen Einrichtung der Geschwornengerichte auszuarbeiten, wurde das Amendement wegen Aufhebung des militärischen Gerichtsstandes, welches Jung und Borchardt glänzend vertheidigten, mit 166 gegen 151 Stimmen verworfen. Ebenso erging es allen andern und so wurden die einzelnen §. §. des Gesetzentwurfs angenommen. Der ganze Entwurf kommt, nach der Geschäftsordnung, in der nächsten Sitzung nochmals zur Abstimmung.

Endlich kommt der Kommissions-Bericht, betreffend den Antrag des Staatsanwaldes v. Kirchmann, die Genehmigung zu der gerichtlichen Verfolgung des AbgeordnetenKuhr zu ertheilen, zur Verhandlung.

Der Abgeordnete, Rittergutsbesitzer und Landwehr-Rittmeister Kuhr aus Splitter bei Tilsit, ist der Fortnahme eines Gewehrs und einiger Kugeln bei, der in der Nacht vom 14. Juni stattgehabten Erstürmung des Zeughauses, beschuldigt. Die Centralabtheilung beantragt: "die von dem Staatsanwalde nachgesuchte Genehmigung zur gerichtlichen Verfolgung des Abgeordneten Rittmeister. Kuhr, wegen Theilnahme an dem am 14. Juni d. J. vorgefallenen Excesse am hiesigen Zeughause, zu ertheilen."

Borchardt erklärt sich gegen die Bewilligung. Er verliest die aufgenommenen Protokolle, woraus sich ergiebt, daß Kuhr das Gewehr von einem Manne vor dem Zeughause empfangen habe und er nur die Konstruktion des Zünd-Nadelgewehrs, als eine neue Erfindung, prüfen wollte. Kuhr habe dies auch Alles selbst erzählt, als er das Gewehr nach seiner Wohnung brachte. - Borchardt sprach noch im Allgemeinen gegen den Antrag, wurde aber sehr oft von der Rechten tumultarisch unterbrochen und nur mit großer Mühe konnte ihm der Präsident das Wort verschaffen. Die Rechte will durchaus nichts mehr hören, sondern nur abstimmen. Dafür rächen sich Einige von der Linken und tragen auf namentliche Abstimmung an. Der Antrag wurde mit großer Majorität angenommen und daher wird der Abgeordnete Kuhr nächstens mit vor Gericht erscheinen.

* Berlin, 29. Juni.

Die neuliche Interpellation wegen der Militärärzte hat gefruchtet. Die desfallsige Kabinetsordre steht im heutigen Stabs-Anzeiger. Die Staatsärzte 1. Klasse erhalten Premier-Lieutenants-, die 2. Klasse Seconde-Lieutenantsrang. (Stabsärzte 2. Klasse sind alle bisherigen Pensionärärzte des Friedrich-Wilhelms-Instituts.) Mehrere Klassen von Unterärzten erhalten Gehalts-Erhöhung von 5 Thlr. monatlich, und die Aerzte mit Offiziersrang bekommen Epaulettes. Die Ordonnanz, contrasign. mit Schreckenstein, ist datirt Sanssouci, 25. Juli. Weitere Reformen im Militär-Medizinalwesen werden vorbehalten.

103 Berlin, 28. Juli.

Man erzählt, daß heute Morgen nach 11 Uhr eine Depesche des Reichsverwesers eingelaufen sei, wonach die Verfügung des Reichs-Kriegsministers Peucker, die Huldigung der Truppen am 6. August, zurückgenommen sei. So viel ist gewiß, daß der Minister-Präsident, nachdem er die Erklärung in der Vereinbarer-Versammlung abgegeben hatte, nach dem Vorzimmer des Sitzungslokals gerufen wurde und dort Depeschen in Empfang nahm, die sehr befriedigend für ihn sein mußten, da er gut gelaunt zurückkehrte. - Andererseits wird jedoch das Gerücht mitgetheilt, daß vorgestern ein großer Familienrath in Sanssouci abgehalten wurde, welchem außer Auerswald und Hansemann auch Camphausen beiwohnte und wo beschlossen sein soll: in Betracht, daß der König von seinem gegebenen Worte: "Preußen soll in Deutschland aufgehen", nicht zurückgehen könne, solle er abdanken, der Prinz von Preußen dagegen die Regierung übernehmen und Preußen ganz als selbstständigen Staat, wie er vor der Revolution war, Deutschland gegenüber erhalten. Um aber das Volk andererseits zufrieden zu stellen, wolle man eine wirklich demokratisch-konstitutionelle Verfassung mit einer Kammer und allen versprochenen Freiheiten geben, um so die Worte des Königs eine Verfassung auf "breitester Grundlage" zu erfüllen.

119 Berlin, 28. Juli.

Als Herr von Auerswald in der heutigen Sitzung über die deutsche Affaire sein Pensum hergesagt hatte, klatschte die Rechte, höchst beifällig wie ein vergnügter Va ter, wenn sein Junge die aufgegebenen Sprüche gut memorirt hat. - Von größerer Bedeutung dürfte die heute entschieden herausgetretene Opposition gegen das Ministerium, namentlich gegen die Finanz-Maneuvres des Herrn Hansemann sein. Man sah während dieser Rede Herrn Hansemann und seinen Kompagnon Herrn Milde in sehr eifrigem Gespräch, alles das buchstäblich hinter dem Rücken des gewaltigen Schreckenstein, welcher in ihrer Mitte sitzt. Der große General und Barrikadenvernichter wurde von den beiden Finanzmännern vollständig umzingelt. "Prophete rechts, Prophete links, - das Weltkind in der Mitten!"

Uebrigens ist der Untergang der Welt außerordentlich nahe, denn Dienstag wollen sämmtliche Setzer und Drucker aufhören zu arbeiten, und eine Existenz der Welt ohne Muhme Voß und Onkel Spener ist für uns nicht denkbar. - Auf der Tagesordnung für Dienstag befindet sich eine Interpellation an das Ministerium wegen des neuen Instituts der Konstabler, welche eifrig fortfahren sich der Berliner Bevölkerung verhaßt zu machen. Die Anzahl der bereits Verhafteten ist ganz beträchtlich.

Berlin, 28. Juli.

Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts-und Medizinal-Angelegenheiten hat auf Grund des Bundes-Beschlusses vom 2. April d. J. die Beschränkungen aufgehoben, welche den Juristen-Fakultäten der Landes-Universitäten durch frühere Bundes-Beschlüsse und Ministerial-Verfügungen bei der Annahme der von außerhalb eingesandten Akten in Kriminal- und Polizeisachen zum Spruch auferlegt waren.

(Pr. St.-A.)

- Das Konstabler-Institut hat sich in den wenigen Tagen seiner Existenz bereits mit Ruhm bedeckt. Ein Handwerksbursch mit lahmem Fuß und von elendem Aussehen schleppte sich an der Kranzlerschen Konditorei vorüber, ein dort sitzender Herr rief ihn an und schenkte ihm ein Zweigroschenstück, gleich an der Ecke faßte ihn ein Konstabler; der Herr, welcher dies bemerkte, rief den Burschen abermals heran, der Konstabler kam mit und bestand darauf, den "Bettler" festnehmen zu müssen, worauf der Herr vor der Konditorei dem Beschenkten noch ein Viergroschenstück gab und dem Konstabler bedeutete, daß er sich in die Freiheit des Gebens und Nehmens nicht zu mischen habe. - Vorgestern Abend unter den Linden wurden die Herren Held und Abgeordneter Graf Reichenbach von Konstablern angefallen. Ein hiesiger Bürger ging mit seiner Frau und einer andern Dame am späten Abend aus einer Gesellschaft nach Hause, unterweges tritt der Herr in einen offenen Laden, um sich eine Cigarre anzuzünden; die Damen bleiben indeß vor der Thüre stehen, plötzlich werden sie von Konstablern angefallen, welche sie als umherschwärmende Dirnen arretiren wollen, der Herr stürzt aus dem Laden, und als er sagt, daß die Damen zu ihm gehörten, werden ihm von Seiten der Herren Konstabler - gemeine Zoten zur Antwort; nur die Dazwischenkunft einiger Nachtwächter verhinderte die wirkliche Arretirung der Damen. - Fort mit diesem elenden, unverantwortlichen Institute! Wir brauchen und wollen keine Lauerer auf unseren Schritten und Tritten, keine Spione, die unsere Gespräche behorchen und denunciren, keine Bettelvögte, keine an allen Ecken faullenzende, und aus langer Weile die Vorübergehenden hänselirende Müßiggänger. Seitdem die Konstabler da sind wird schon wieder mehr gestohlen, wie die Anmeldungen von Diebstählen beweisen; kein Wunder, je mehr Aufseher, desto mehr Laster!

(B. Z.-H.)
* Wien, 26. Juli.

Sehr viele Personen im übrigen Deutschland glauben, daß wir hier in Bezug auf den Krieg in Italien sammt und sonders einer so zu nennenden patriotischen Hunds-

„warum überhaupt eine Erklärung nicht abgegeben werden kann; „angenommen.

Statt §. 5. des Ausschusses wird Edel's Amendement genehmigt. Erst nach Abgabe der ministeriellen Erklärung kann eine sofortige Berathung über den Gegenstand stattfinden, wenn ein Antrag gestellt ist, den die Versammlung für dringlich hält.

Folgt Punkt II. der Tagesordnung.

Soiron präsidirt weiter. Er frägt: ob Schoder seinen Antrag der Dringlichkeit begründen darf? (Ja!) (Siehe Tagesordnung Nr. 2).

Schober (Stuttgart). Der bisherige Weg über die Berathung der Grundrechte könne nicht fortgehen. Man muß eilen. Es seien noch 43 §. mit verschiedenen Absätzen, und Gott weiß wie vielen Amendements zu berathen. Zu jedem §. zwei Sitzungen angesetzt, würden wenigstens noch 6 Monate erheischen. Er schlägt ein Radikalmittel vor. (Bewegung). Dies sei sein Antrag. ‒ Dieser lautet:

1) es seien sämmtliche zu dem Entwurfe der Grundrechte eingebrachte und binnen einer Frist von zehn Tagen noch einzubringende Amendements dem Verfassungsausschusse, beziehungsweise ‒ wo nämlich volkswirthschaftliche Interessen in Rücksicht kommen ‒ dem vereinigten Verfassungs-und volkswirthschaftlichen Ausschusse zu überweisen, mit dem Auftrage, nach sorgfältiger Prüfung derselben nach Umständen einen modifizirten Entwurf vorzulegen, welcher mit den etwa zu einzelnen Paragraphen abgegebenen Minoritätsgutachten der National-Versammlung vorgelegt würde;

2) es sei sofort ohne Diskussion jeder einzelne Paragraph, und zwar sowohl die Mehrheits- als die etwaigen Minderheits-Anträge, zum Schluß aer aber Entwurf im Ganzen zur Abstimmung zu bringen.

Mein Antrag ist zwar formell, aber er ist doch materieller wie mancher andere der hier jetzt und später vorgebracht werden kann. ‒ Ich beantrage nun: diese meine Anträge als dringlich an den Verfassungsausschuß zu verweisen,

Simonaus Trier. Stellt den Antrag: über Schoders Antrag selbst gleich zu verhandeln.

Waiz (Göttingen) stellt als 3. Antrag: Ueber den Schoderschen Antrag keinen sofortigen Bericht des Ausschusses zu verlangen. Die Radikalkur des Hrn. Schoder sei noch nicht nöthig, man solle die Schoder'schen Anträge einfach (d. h. nicht als dringlich) an den Verfassungsausschuß verweisen.

Dieser Antrag von Waiz wird angenommen, nachdem v. Soiron und Beseler sich über die Reihenfolge der Abstimmungen gestritten haben, und die Anträge von Simon aus Trier und Schoder verworfen worden sind.

Nr. 3 der Tagesordnung: Anträge Lette's und Biedermanns über Abkürzung der Berathung in Betreff der Amendements.

Es sprechen: v. Lindenau (Berichterstatter), Lette, Moritz, Mohl, Edel, Reichensperger, Bresgen und Biedermann, während die meisten Abgeordneten den Saal verlassen.

Die National-Versammlung nimmt einen Antrag Moritz Mohls an, wonach über alle 4 Lette-Biedermannschen-Anträge zur Tagesordnung, „d. h. zum Mittag Essen “ übergegangen werden soll. (Allgemeine heitere Aufregung in der Versammlung. Erstaunen auf den Gallerien).

Tagesordnung für Montag. ‒ (Sonnabend und Sonntag Ruhe).

1) Neue Präsidenten-Wahl.

2) Flaggen-Angelegenheit.

Dienstag. Fortsetzung der Grundrechte.

Frankfurt, 28. Juli.

Heute 7 Uhr früh, vor der Sitzung der National-Versammlung war das feierliche Begräbnis des Abgeordn. Johann Georg Wirth, woran, obschon es aus Polizeigründen frühzeitig angeordnet, die Turner mit thren Fahnen, der Handwerkerverein etc. etc. Antheil nahmen.

Robert Blum hielt eine Predigt.

* Berlin, 28. Juli.

Ueber die Abführung Mieroslawski's aus Posen erfährt man hier, daß er auf die Dazwischenkunft Arago's, des französischen Gesandten, nach der französischen Gränze gebracht worden. Ich theile dies Gerücht mit, so wie es eben zirkulirt, ohne dessen Richtigkeit zu verbürgen.

103 Berlin, 28. Juli.

Das Ministerium hat sich endlich in der deutschen Frage vernehmen lassen, aber wir haben nichts Neues erfahren. Die Krisis wird nur noch verlängert. Wie die Stimmung gegenwärtig in der Stadt und auch in den Provinzen ist, kann nur eine Entscheidung, die sich wirklich auf die eine oder auf die andere Seite stellt, die Aufregung wieder niederdrücken.

Nach Eröffnung der heutigen Sitzung der Vereinbarungsversammlung machte der Ministerpräsident eine Erklärung folgenden Inhalts:

„Es ist bereits gestern zur öffentlichen Kenntniß gekommen, daß die Unterhandlungen über den Waffenstillstand zwischen dem Ober-Befehlshaber der deutschen Truppen in Schleswig und dem dänischen Obergeneral ohne Erfolg geblieben sind. Ich finde nöthig, dieser Bekanntmachung hinzuzufügen, daß das zeitige Mißlingen unserer Bestrebungen in einer Sache, welche Gegenstand unserer äußersten Anstrengungen unablässig gewesen, nicht die Hoffnung zerstört habe, in nicht langer Frist das erwünschte Ziel zu erreichen. Alles, was in dieser Beziehung zu thun möglich war, ist augenblicklich geschehen. Die Lage der Dinge gestattet nicht, Ihnen heute über die stattgefundenen Verhandlungen, über das Verhalten der Regierung nähere Mittheilung zu machen. Ich hoffe indeß, der Augenblick ist nahe, wo dieses wird geschehen können; ich hoffe, daß er Ihnen die Ueberzeugung gewähren wird, daß die Regierung des Königs keinen Augenblick die ernste, ja, die fast unerträgliche Lage des Ostseehandels und aller ihrer verderblichen Folgen für einen so großen Theil der Monarchie eben so wenig verkannt hat, als die Aufrechthaltung der Ehre Preußens und Deutschlands in ihrem ganzen Umfange.

Ich will bei dieser Gelegenheit einen anderen Umstand berühren, der in den verflossenen Tagen eine bemerkbare Aufregung hervorgerufen hat; ich meine die durch die öffentlichen Blätter bekannt gewordene Aufforderung des Kriegs-Ministers der deutschen Centralgewalt. Ich erblicke in dieser Aufforderung nicht eine so große Schwierigkeit, als man ihr beizulegen geneigt scheint. Es ist vielleicht eine ungewöhnliche Bezeichnung, aber ich fühle mich nicht im Stande meine Anschauung anders auszudrücken, als indem ich ausspreche, daß ich sicher hoffe, es werde diese häusliche Angelegenheit in unserem deutschen Vaterlande der Form, so wie dem Wesen nach, unschwer zu einer Verständigung zu führen sein. Wie wir fortfahren werden, mit Aufrichtigkeit und Hingebung die Einheit Deutschlands zu fördern, so werden wir dennoch alle Maßregeln vermeiden, welche die zur Stärke Deutschlands nothwendige Würde und Selbstständigkeit Preußens gefährden könnten.“

Die Erklärung des Ministerpräsidenten wurde von der Rechten mit sehr vielem Beifall aufgenommen, aber die gewöhnlichen Verhandlungen sofort begonnen. Zuerst haben drei dringende Anträge das Vorrecht vor der Tagesordnung.

Abgeordnete Harkort beantragt, die Abgaben der Bergwerke auf höchstens 5 pCt. vom Reinertrag zu ermäßigen, und diesen Gesetzvorschlag der Fachkommission zur ferneren Berathung zu überweisen, welches angenommen wird.

Abgeordnete v. Pokrzywnicki beantragt, daß sofort eine Kommission von acht Mitgliedern erwählt werde, welche, mit Benutzung aller Materialen des Ministeriums und der über diesen Gegenstand eingegangenen Petitionen, zu prüfen habe, ob Veranlassung gegeben ist von der Richtung der Ostbahn abzuweichen, und ob der bereits begonnene Bau auf der Strecke zwischen Driesen und Bromberg wieder aufgegeben werden soll. ‒ Er begründet seinen Antrag noch folgendermaßen: Meine neuliche Interpellation über diesen Gegenstand hatte den Zweck, das Recht dieser Versammlung in Anerkennung zu bringen, über die Richtung einer Eisenbahn ein Wort mitzusprechen, welches auch vom Ministerium anerkannt wurde, da uns der Finanzminister die baldige Vorlegung eines Gesetzes über die Ostbahn versprochen hat. Wenn wir aber den Bau der Ostbahn in der jetzigen Richtung fortdauern lassen, so sind wir in der Bestimmung der Richtung der Bahn schon im Voraus captivirt. Gesetzt, es stellte sich heraus, daß eine andere Richtung eben so vortheilhaft wäre, so würden wir doch gezwungen sein, die schon jetzt eingeschlagene zu wählen, wenn wir nicht die bereits darauf verwendeten Kosten ganz verlieren wollten. Denn wenn wir auch einen Regreß an den verantwortlichen Minister nehmen wollten, so würde doch dessen Vermögen zum Ersatz nicht ausreichen. Aus diesen Gründen beantrage ich, die Arbeiten an der jetzigen Richtung bis zur völligen Entscheidung einstweilen einzustellen. Wenn der Minister meinte, daß die Arbeiten nur begonnen hätten, um brodlose Arbeiter zu beschäftigen, so könnten doch die Arbeiten an einem andern Punkt beginnen, wo die Richtung unzweifelhaft ist, wie an der Zweigbahn, zwischen Dirschau und Danzig.

Einige Redner sprachen dagegen, da nimmt Rodbertus (der frühere Minister) das Wort, und greift das Ministerium hinsichtlich seines ganzen Verfahrens in dieser Angelegenheit auf's Stärkste an. Er stellt der Versammlung vor, zu erwägen, daß es gilt, einen Beschluß zu fassen, über die vortheilhafteste Verwendung von 28 Millionen, auf wie hoch die Ostbahn veranschlagt sei. Wir können keinesfalls die Vorlagen des Ministeriums abwarten. Er könne überhaupt den vom Ministerium vorgeschlagenen Finanzmaßregeln seine Zustimmung nicht geben. Die Versammlung möge ebenso wie der Vereinigte Landtag die Genehmigung zum Bau der Ostbahn an die vorgeschlagenen Finanzmaßregeln knüpfen und wie jener Landtag auf seine Rechte eifersüchtig sein, umsomehr, da wir größere Rechte haben.

Die Rede Rodbertus wird mit vielem Beifall aufgenommen, da er sich mit derselben entschieden in Opposition gegen das Ministerium gesetzt hat.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Milde, sucht das Ministerium gegen die gemachten Angriffe zu entschuldigen. Er meint, daß die Beschlußnahme der Versammlung über die Verwendung der Gelder nicht umgegangen worden sei, da zu den Arbeiten an der Ostbahn nur die auf den gewöhnlichen Etat aufgestellten Summen für öffentliche Arbeiten verwendet wurden, um brodlose Arbeiter seit Anfangs Juni dadurch zu beschäftigen. Er spricht sich gegen die Niedersetzung einer Kommission aus.

Trotz des Widerspruchs des Ministers wird doch die Niedersetzung einer Kommission beschlossen.

Hierauf beantragen die Abgeordneten Neuenburg, D'Ester und mehrere Andere aus der Rheinprovinz folgenden Gesetzentwurf, welcher der Fachkommission mit der Weisung zugehen soll, ihn über acht Tage der Plenarsitzung wieder vorzulegen. Der einzige Paragraph lautet:

„Alle Steuern von dem in den preußischen Staaten erzeugten Wein sind aufgehoben.“

Neuenburg begründet den Antrag folgendermaßen. Die im preußischen Staate bestehende Weinsteuer haftet auf dem rohen Ertrage und entspricht deshalb, so wie wegen ihrer Konkurrenz mit der vom reinen Ertrage zu zahlenden Grundsteuer, bei deren Feststellung auf die Weinsteuer gar keine Rücksicht genommen worden ist, keineswegs den Prinzipien einer gerechten und gleichmäßigen Besteuerung. Die Weinsteuer fällt aber auch fast ausschließlich einer Bevölkerung zur Last, welche sich schon seit vielen Jahren im größten Nothstande befindet, wodurch die Regierung schon oft und namentlich auch noch im letzten Jahre genöthigt gewesen ist, die fragliche Steuer gänzlich zu erlassen. Dieser Nothstand währt in gesteigertem Maße fort, und es ist daher dringendes Erforderniß, durch Aufhebung einer, schon an und für sich gar nicht zu rechtfertigenden Belastung wenigstens einige Erleichterung herbeizuführen. Die Dringlichkeit der Berathung dieses Gesetzes, und die schnellste Erlassung desselben ist durchaus nothwendig, wenn das Gesetz für alle Weinproduzenten Werth haben, und namentlich für diejenigen, welche schon während der Weinlese zum Verkaufe der Weintrauben gezwungen sind, den Erfolg nicht ganz verlieren soll. Ueberdies macht auch die Ermittelung des Steuerbetrags während und nach der Weinlese höchst gehässige und zugleich kostspielige Kontrollmaßregeln unerläßlich, welche gleichfalls nur durch baldige Erlassung des beantragten Gesetzes vermieden werden können.

Obgleich sich der Finanzminister Hansemann gegen das Gesetz aussprach, indem er unter andern sagte: es würde sich fragen, ob die beantragte Maßregel geeignet sein würde, den beabsichtigten Zweck zu erreichen, ‒ wurde dennoch der Antrag mit großer Majorität angenommen.

Auf der Tagesordnung ist zuerst der Bericht der Centralabtheilung über die Gesetzesvorlage, betreffend „die Aufhebung des eximirten Gerichtsstandes in Kriminal- und fiskalischen Untersuchungen und Injuriensachen.“

Es erhebt sich hierüber eine fürchterlich langweilige Debatte. Man erkennt den Fortschritt an, der soweit in dem vorliegenden Gesetzentwurfe enthalten, als derselbe auf dem Grundsatze der Gleichheit vor dem Gesetze beruht. Dagegen wird andererseits hervorgehoben, der Gesetzentwurf entspreche den in der Justiz nöthigen Reformen nur zu einem kleinen Theile. Seine Bedeutsamkeit sei bei der nicht beträchtlichen Zahl von Verbrechen und Injurien Eximirter, und da im Wesentlichen nur die Führung und Aburtheilung derartiger Untersuchungen und Prozesse den Obergerichten abgenommen und den Untergerichten übertragen werde, von geringem Belange. Bei der angekündigten Reorganisation des gesammten Justizwesens liege daher keine genügende Veranlassung zu baldigem Erlasse dieses Specialgesetzes vor, und um so weniger, als bei dem Fortbestehen der Patrimonialgerichtsbarkeit die Gerichtsherren unter die Jurisdiktion ihrer eigenen Gerichtshalter fallen würden, hierdurch aber neues Mißtrauen hinsichtlich unparteiischer Rechtspflege entstehen dürfte.

Der Justizminister erklärte dagegen: daß die Regierung durch das vorliegende Gesetz darthun wolle, wie sie bemüht sei, den Erwartungen des Volkes entgegenzukommen, und daß noch die gegenwärtige Versammlung der Vorlage einer neuen Kriminalordnung und eines neuen Kriminalrechts entgegensehen könne.

Andere Redner hoben hervor, daß die baldige, auch nur theilweise Einführung des Grundsatzes der völligen Gleichheit vor dem Gesetze den Beifall des Landes erhalten, und eine Bürgschaft für die beschleunigte gänzliche Durchführung dieses Prinzips geben werde. Die Fälle der Untersuchungen und Injurienprozesse gegen Gerichtsherren bis zur Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit werden jedenfalls sehr selten sein und wegen der Möglichkeit weniger derartiger Fälle läßt sich das gänzliche Vorenthalten der Wohlthat des Gesetzentwurfs nicht rechtfertigen.

Von andern Rednern wurde in Anregung gebracht, ob das Gesetz nicht auch auf den Militär- und Gerichtsstand der Studenten, so wie auf die Exemtion der Richter und der gerichtlichen Polizeibeamten im Bezirke des Appellations-Gerichtes zu Köln Anwendung finden solle.

Die Centralabtheilung hat sich jedoch für den Fortbestand dieser Exemtionen, unter Ausdehnung auf alle Richter, entschieden. Man rechnete diese Exemtionen theils nicht zu dem persönlich privilegirten Gerichtsstande, theils fand man sich zur derzeitigen Aufrechthaltung veranlaßt, weil der eximirte Gerichtsstande des Militärs und der Studenten wesentlich mit in den disciplinarischen Verhältnissen begründet sei, und der Aufhebung desselben umfassende Veränderungen der Organisation beider Berufsstände vorhergehen müßten, die Exemtion der Richter aber zur Zeit noch als eine Gewähr unpartheiischer Gerechtigkeit im Interesse des Volkes aufzufassen sei.

Ein Amendement wollte auch die Aufhebung des eximirten Gerichtsstandes in Civilsachen vom 1. Dezember 1848 ab; ein Unteramendement trug auf „auf gleichzeitige Aufhebung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit“ an, es wurden aber beide abgelehnt, weil die nöthigen Vorbereitungen zu dieser Aufhebung zu umfassend seien, um die Durchführung bis zu einem gewissen Termine vorher bestimmen zu können.

Nachdem der Justizminister Märker sich nachdrücklich für den Entwurf, wie er aus der Centralabtheilung hervorgegangen, ausgesprochen und versichert hatte, daß nur, wenn dieser Entwurf ganz so angenommen würde, daß Justizministerium in den Stand gesetzt sei, die Vorlagen wegen Einrichtung der Geschwornengerichte auszuarbeiten, wurde das Amendement wegen Aufhebung des militärischen Gerichtsstandes, welches Jung und Borchardt glänzend vertheidigten, mit 166 gegen 151 Stimmen verworfen. Ebenso erging es allen andern und so wurden die einzelnen §. §. des Gesetzentwurfs angenommen. Der ganze Entwurf kommt, nach der Geschäftsordnung, in der nächsten Sitzung nochmals zur Abstimmung.

Endlich kommt der Kommissions-Bericht, betreffend den Antrag des Staatsanwaldes v. Kirchmann, die Genehmigung zu der gerichtlichen Verfolgung des AbgeordnetenKuhr zu ertheilen, zur Verhandlung.

Der Abgeordnete, Rittergutsbesitzer und Landwehr-Rittmeister Kuhr aus Splitter bei Tilsit, ist der Fortnahme eines Gewehrs und einiger Kugeln bei, der in der Nacht vom 14. Juni stattgehabten Erstürmung des Zeughauses, beschuldigt. Die Centralabtheilung beantragt: „die von dem Staatsanwalde nachgesuchte Genehmigung zur gerichtlichen Verfolgung des Abgeordneten Rittmeister. Kuhr, wegen Theilnahme an dem am 14. Juni d. J. vorgefallenen Excesse am hiesigen Zeughause, zu ertheilen.“

Borchardt erklärt sich gegen die Bewilligung. Er verliest die aufgenommenen Protokolle, woraus sich ergiebt, daß Kuhr das Gewehr von einem Manne vor dem Zeughause empfangen habe und er nur die Konstruktion des Zünd-Nadelgewehrs, als eine neue Erfindung, prüfen wollte. Kuhr habe dies auch Alles selbst erzählt, als er das Gewehr nach seiner Wohnung brachte. ‒ Borchardt sprach noch im Allgemeinen gegen den Antrag, wurde aber sehr oft von der Rechten tumultarisch unterbrochen und nur mit großer Mühe konnte ihm der Präsident das Wort verschaffen. Die Rechte will durchaus nichts mehr hören, sondern nur abstimmen. Dafür rächen sich Einige von der Linken und tragen auf namentliche Abstimmung an. Der Antrag wurde mit großer Majorität angenommen und daher wird der Abgeordnete Kuhr nächstens mit vor Gericht erscheinen.

* Berlin, 29. Juni.

Die neuliche Interpellation wegen der Militärärzte hat gefruchtet. Die desfallsige Kabinetsordre steht im heutigen Stabs-Anzeiger. Die Staatsärzte 1. Klasse erhalten Premier-Lieutenants-, die 2. Klasse Seconde-Lieutenantsrang. (Stabsärzte 2. Klasse sind alle bisherigen Pensionärärzte des Friedrich-Wilhelms-Instituts.) Mehrere Klassen von Unterärzten erhalten Gehalts-Erhöhung von 5 Thlr. monatlich, und die Aerzte mit Offiziersrang bekommen Epaulettes. Die Ordonnanz, contrasign. mit Schreckenstein, ist datirt Sanssouci, 25. Juli. Weitere Reformen im Militär-Medizinalwesen werden vorbehalten.

103 Berlin, 28. Juli.

Man erzählt, daß heute Morgen nach 11 Uhr eine Depesche des Reichsverwesers eingelaufen sei, wonach die Verfügung des Reichs-Kriegsministers Peucker, die Huldigung der Truppen am 6. August, zurückgenommen sei. So viel ist gewiß, daß der Minister-Präsident, nachdem er die Erklärung in der Vereinbarer-Versammlung abgegeben hatte, nach dem Vorzimmer des Sitzungslokals gerufen wurde und dort Depeschen in Empfang nahm, die sehr befriedigend für ihn sein mußten, da er gut gelaunt zurückkehrte. ‒ Andererseits wird jedoch das Gerücht mitgetheilt, daß vorgestern ein großer Familienrath in Sanssouci abgehalten wurde, welchem außer Auerswald und Hansemann auch Camphausen beiwohnte und wo beschlossen sein soll: in Betracht, daß der König von seinem gegebenen Worte: „Preußen soll in Deutschland aufgehen“, nicht zurückgehen könne, solle er abdanken, der Prinz von Preußen dagegen die Regierung übernehmen und Preußen ganz als selbstständigen Staat, wie er vor der Revolution war, Deutschland gegenüber erhalten. Um aber das Volk andererseits zufrieden zu stellen, wolle man eine wirklich demokratisch-konstitutionelle Verfassung mit einer Kammer und allen versprochenen Freiheiten geben, um so die Worte des Königs eine Verfassung auf „breitester Grundlage“ zu erfüllen.

119 Berlin, 28. Juli.

Als Herr von Auerswald in der heutigen Sitzung über die deutsche Affaire sein Pensum hergesagt hatte, klatschte die Rechte, höchst beifällig wie ein vergnügter Va ter, wenn sein Junge die aufgegebenen Sprüche gut memorirt hat. ‒ Von größerer Bedeutung dürfte die heute entschieden herausgetretene Opposition gegen das Ministerium, namentlich gegen die Finanz-Maneuvres des Herrn Hansemann sein. Man sah während dieser Rede Herrn Hansemann und seinen Kompagnon Herrn Milde in sehr eifrigem Gespräch, alles das buchstäblich hinter dem Rücken des gewaltigen Schreckenstein, welcher in ihrer Mitte sitzt. Der große General und Barrikadenvernichter wurde von den beiden Finanzmännern vollständig umzingelt. „Prophete rechts, Prophete links, ‒ das Weltkind in der Mitten!“

Uebrigens ist der Untergang der Welt außerordentlich nahe, denn Dienstag wollen sämmtliche Setzer und Drucker aufhören zu arbeiten, und eine Existenz der Welt ohne Muhme Voß und Onkel Spener ist für uns nicht denkbar. ‒ Auf der Tagesordnung für Dienstag befindet sich eine Interpellation an das Ministerium wegen des neuen Instituts der Konstabler, welche eifrig fortfahren sich der Berliner Bevölkerung verhaßt zu machen. Die Anzahl der bereits Verhafteten ist ganz beträchtlich.

Berlin, 28. Juli.

Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts-und Medizinal-Angelegenheiten hat auf Grund des Bundes-Beschlusses vom 2. April d. J. die Beschränkungen aufgehoben, welche den Juristen-Fakultäten der Landes-Universitäten durch frühere Bundes-Beschlüsse und Ministerial-Verfügungen bei der Annahme der von außerhalb eingesandten Akten in Kriminal- und Polizeisachen zum Spruch auferlegt waren.

(Pr. St.-A.)

‒ Das Konstabler-Institut hat sich in den wenigen Tagen seiner Existenz bereits mit Ruhm bedeckt. Ein Handwerksbursch mit lahmem Fuß und von elendem Aussehen schleppte sich an der Kranzlerschen Konditorei vorüber, ein dort sitzender Herr rief ihn an und schenkte ihm ein Zweigroschenstück, gleich an der Ecke faßte ihn ein Konstabler; der Herr, welcher dies bemerkte, rief den Burschen abermals heran, der Konstabler kam mit und bestand darauf, den „Bettler“ festnehmen zu müssen, worauf der Herr vor der Konditorei dem Beschenkten noch ein Viergroschenstück gab und dem Konstabler bedeutete, daß er sich in die Freiheit des Gebens und Nehmens nicht zu mischen habe. ‒ Vorgestern Abend unter den Linden wurden die Herren Held und Abgeordneter Graf Reichenbach von Konstablern angefallen. Ein hiesiger Bürger ging mit seiner Frau und einer andern Dame am späten Abend aus einer Gesellschaft nach Hause, unterweges tritt der Herr in einen offenen Laden, um sich eine Cigarre anzuzünden; die Damen bleiben indeß vor der Thüre stehen, plötzlich werden sie von Konstablern angefallen, welche sie als umherschwärmende Dirnen arretiren wollen, der Herr stürzt aus dem Laden, und als er sagt, daß die Damen zu ihm gehörten, werden ihm von Seiten der Herren Konstabler ‒ gemeine Zoten zur Antwort; nur die Dazwischenkunft einiger Nachtwächter verhinderte die wirkliche Arretirung der Damen. ‒ Fort mit diesem elenden, unverantwortlichen Institute! Wir brauchen und wollen keine Lauerer auf unseren Schritten und Tritten, keine Spione, die unsere Gespräche behorchen und denunciren, keine Bettelvögte, keine an allen Ecken faullenzende, und aus langer Weile die Vorübergehenden hänselirende Müßiggänger. Seitdem die Konstabler da sind wird schon wieder mehr gestohlen, wie die Anmeldungen von Diebstählen beweisen; kein Wunder, je mehr Aufseher, desto mehr Laster!

(B. Z.-H.)
* Wien, 26. Juli.

Sehr viele Personen im übrigen Deutschland glauben, daß wir hier in Bezug auf den Krieg in Italien sammt und sonders einer so zu nennenden patriotischen Hunds-

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          <p><pb facs="#f0002" n="0304"/>
&#x201E;warum überhaupt eine Erklärung       nicht abgegeben werden kann; &#x201E;<hi rendition="#g">angenommen.</hi>&#x201C;</p>
          <p>Statt §. 5. des Ausschusses wird Edel's Amendement <hi rendition="#g">genehmigt.</hi> Erst       nach Abgabe der ministeriellen Erklärung kann eine sofortige Berathung über den Gegenstand       stattfinden, wenn ein Antrag gestellt ist, den die Versammlung für dringlich hält.</p>
          <p>Folgt Punkt II. der Tagesordnung.</p>
          <p><hi rendition="#g">Soiron</hi> präsidirt weiter. Er frägt: ob Schoder seinen Antrag der       Dringlichkeit begründen darf? (Ja!) (Siehe Tagesordnung Nr. 2).</p>
          <p><hi rendition="#g">Schober</hi> (Stuttgart). Der bisherige Weg über die Berathung der       Grundrechte könne nicht fortgehen. Man muß eilen. Es seien noch 43 §. mit verschiedenen       Absätzen, und Gott weiß wie vielen Amendements zu berathen. Zu jedem §. zwei Sitzungen       angesetzt, würden wenigstens noch 6 Monate erheischen. Er schlägt ein Radikalmittel vor.       (Bewegung). Dies sei sein Antrag. &#x2012; Dieser lautet: </p>
          <p>1) es seien sämmtliche zu dem Entwurfe der Grundrechte eingebrachte und binnen einer Frist       von zehn Tagen noch einzubringende Amendements dem Verfassungsausschusse, beziehungsweise &#x2012; wo       nämlich volkswirthschaftliche Interessen in Rücksicht kommen &#x2012; dem vereinigten Verfassungs-und       volkswirthschaftlichen Ausschusse zu überweisen, mit dem Auftrage, nach sorgfältiger Prüfung       derselben nach Umständen einen modifizirten Entwurf vorzulegen, welcher mit den etwa zu       einzelnen Paragraphen abgegebenen Minoritätsgutachten der National-Versammlung vorgelegt       würde;</p>
          <p>2) es sei sofort ohne Diskussion jeder einzelne Paragraph, und zwar sowohl die Mehrheits-       als die etwaigen Minderheits-Anträge, zum Schluß aer aber Entwurf im Ganzen zur Abstimmung zu       bringen.</p>
          <p>Mein Antrag ist zwar formell, aber er ist doch materieller wie mancher andere der hier jetzt       und später vorgebracht werden kann. &#x2012; Ich beantrage nun: diese meine Anträge als dringlich an       den Verfassungsausschuß zu verweisen, </p>
          <p><hi rendition="#g">Simon</hi>aus Trier. Stellt den Antrag: über Schoders Antrag selbst       gleich zu verhandeln.</p>
          <p><hi rendition="#g">Waiz</hi> (Göttingen) stellt als 3. Antrag: Ueber den Schoderschen Antrag       keinen sofortigen Bericht des Ausschusses zu verlangen. Die Radikalkur des Hrn. Schoder sei       noch nicht nöthig, man solle die Schoder'schen Anträge einfach (d. h. nicht als dringlich) an       den Verfassungsausschuß verweisen.</p>
          <p>Dieser Antrag von Waiz wird <hi rendition="#g">angenommen,</hi> nachdem v. Soiron und       Beseler sich über die Reihenfolge der Abstimmungen gestritten haben, und die Anträge von Simon       aus Trier und Schoder verworfen worden sind.</p>
          <p>Nr. 3 der Tagesordnung: Anträge Lette's und Biedermanns über Abkürzung der Berathung in       Betreff der Amendements.</p>
          <p>Es sprechen: v. Lindenau (Berichterstatter), Lette, Moritz, Mohl, Edel, Reichensperger,       Bresgen und Biedermann, während die meisten Abgeordneten den Saal verlassen.</p>
          <p>Die National-Versammlung nimmt einen Antrag Moritz Mohls an, wonach über alle 4       Lette-Biedermannschen-Anträge zur Tagesordnung, &#x201E;d. h. zum Mittag Essen &#x201C; übergegangen werden       soll. (Allgemeine heitere Aufregung in der Versammlung. Erstaunen auf den Gallerien).</p>
          <p>Tagesordnung für Montag. &#x2012; (Sonnabend und Sonntag Ruhe). </p>
          <p>1) Neue Präsidenten-Wahl.</p>
          <p>2) Flaggen-Angelegenheit. </p>
          <p>Dienstag. Fortsetzung der Grundrechte. </p>
        </div>
        <div xml:id="ar061_004" type="jArticle">
          <head>Frankfurt, 28. Juli.</head>
          <p>Heute 7 Uhr früh, vor der Sitzung der National-Versammlung war das feierliche Begräbnis des       Abgeordn. Johann Georg Wirth, woran, obschon es aus Polizeigründen frühzeitig angeordnet, die       Turner mit thren Fahnen, der Handwerkerverein etc. etc. Antheil nahmen. </p>
          <p>Robert Blum hielt eine Predigt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar061_005" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 28. Juli.</head>
          <p>Ueber die Abführung Mieroslawski's aus Posen erfährt man hier, daß er auf die       Dazwischenkunft Arago's, des französischen Gesandten, nach der französischen Gränze gebracht       worden. Ich theile dies Gerücht mit, so wie es eben zirkulirt, ohne dessen Richtigkeit zu       verbürgen. </p>
        </div>
        <div xml:id="ar061_006" type="jArticle">
          <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 28. Juli.</head>
          <p>Das Ministerium hat sich endlich in der deutschen Frage vernehmen lassen, aber wir haben       nichts Neues erfahren. Die Krisis wird nur noch verlängert. Wie die Stimmung gegenwärtig in       der Stadt und auch in den Provinzen ist, kann nur eine Entscheidung, die sich wirklich auf die       eine oder auf die andere Seite stellt, die Aufregung wieder niederdrücken.</p>
          <p>Nach Eröffnung der heutigen Sitzung der Vereinbarungsversammlung machte der <hi rendition="#g">Ministerpräsident</hi> eine Erklärung folgenden Inhalts:</p>
          <p>&#x201E;Es ist bereits gestern zur öffentlichen Kenntniß gekommen, daß die Unterhandlungen über den       Waffenstillstand zwischen dem Ober-Befehlshaber der deutschen Truppen in Schleswig und dem       dänischen Obergeneral ohne Erfolg geblieben sind. Ich finde nöthig, dieser Bekanntmachung       hinzuzufügen, daß das zeitige Mißlingen unserer Bestrebungen in einer Sache, welche Gegenstand       unserer äußersten Anstrengungen unablässig gewesen, nicht die Hoffnung zerstört habe, in nicht       langer Frist das erwünschte Ziel zu erreichen. Alles, was in dieser Beziehung zu thun möglich       war, ist augenblicklich geschehen. Die Lage der Dinge gestattet nicht, Ihnen heute über die       stattgefundenen Verhandlungen, über das Verhalten der Regierung nähere Mittheilung zu machen.       Ich hoffe indeß, der Augenblick ist nahe, wo dieses wird geschehen können; ich hoffe, daß er       Ihnen die Ueberzeugung gewähren wird, daß die Regierung des Königs keinen Augenblick die       ernste, ja, die fast unerträgliche Lage des Ostseehandels und aller ihrer verderblichen Folgen       für einen so großen Theil der Monarchie eben so wenig verkannt hat, als die Aufrechthaltung       der Ehre Preußens und Deutschlands in ihrem ganzen Umfange.</p>
          <p>Ich will bei dieser Gelegenheit einen anderen Umstand berühren, der in den verflossenen       Tagen eine bemerkbare Aufregung hervorgerufen hat; ich meine die durch die öffentlichen       Blätter bekannt gewordene Aufforderung des Kriegs-Ministers der deutschen Centralgewalt. Ich       erblicke in dieser Aufforderung nicht eine so große Schwierigkeit, als man ihr beizulegen       geneigt scheint. Es ist vielleicht eine ungewöhnliche Bezeichnung, aber ich fühle mich nicht       im Stande meine Anschauung anders auszudrücken, als indem ich ausspreche, daß ich sicher       hoffe, es werde diese häusliche Angelegenheit in unserem deutschen Vaterlande der Form, so wie       dem Wesen nach, unschwer zu einer Verständigung zu führen sein. Wie wir fortfahren werden, mit       Aufrichtigkeit und Hingebung die Einheit Deutschlands zu fördern, so werden wir dennoch alle       Maßregeln vermeiden, welche die zur Stärke Deutschlands nothwendige Würde und       Selbstständigkeit Preußens gefährden könnten.&#x201C;</p>
          <p>Die Erklärung des Ministerpräsidenten wurde von der Rechten mit sehr vielem Beifall       aufgenommen, aber die gewöhnlichen Verhandlungen sofort begonnen. Zuerst haben drei dringende       Anträge das Vorrecht vor der Tagesordnung.</p>
          <p>Abgeordnete <hi rendition="#g">Harkort</hi> beantragt, die Abgaben der Bergwerke auf       höchstens 5 pCt. vom Reinertrag zu ermäßigen, und diesen Gesetzvorschlag der Fachkommission       zur ferneren Berathung zu überweisen, welches angenommen wird.</p>
          <p>Abgeordnete <hi rendition="#g">v. Pokrzywnicki</hi> beantragt, daß sofort eine Kommission       von acht Mitgliedern erwählt werde, welche, mit Benutzung aller Materialen des Ministeriums       und der über diesen Gegenstand eingegangenen Petitionen, zu prüfen habe, ob Veranlassung       gegeben ist von der Richtung der Ostbahn abzuweichen, und ob der bereits begonnene Bau auf der       Strecke zwischen Driesen und Bromberg wieder aufgegeben werden soll. &#x2012; Er begründet seinen       Antrag noch folgendermaßen: Meine neuliche Interpellation über diesen Gegenstand hatte den       Zweck, das Recht dieser Versammlung in Anerkennung zu bringen, über die Richtung einer       Eisenbahn ein Wort mitzusprechen, welches auch vom Ministerium anerkannt wurde, da uns der       Finanzminister die baldige Vorlegung eines Gesetzes über die Ostbahn versprochen hat. Wenn wir       aber den Bau der Ostbahn in der jetzigen Richtung fortdauern lassen, so sind wir in der       Bestimmung der Richtung der Bahn schon im Voraus captivirt. Gesetzt, es stellte sich heraus,       daß eine andere Richtung eben so vortheilhaft wäre, so würden wir doch gezwungen sein, die       schon jetzt eingeschlagene zu wählen, wenn wir nicht die bereits darauf verwendeten Kosten       ganz verlieren wollten. Denn wenn wir auch einen Regreß an den verantwortlichen Minister       nehmen wollten, so würde doch dessen Vermögen zum Ersatz nicht ausreichen. Aus diesen Gründen       beantrage ich, die Arbeiten an der jetzigen Richtung bis zur völligen Entscheidung einstweilen       einzustellen. Wenn der Minister meinte, daß die Arbeiten nur begonnen hätten, um brodlose       Arbeiter zu beschäftigen, so könnten doch die Arbeiten an einem andern Punkt beginnen, wo die       Richtung unzweifelhaft ist, wie an der Zweigbahn, zwischen Dirschau und Danzig.</p>
          <p>Einige Redner sprachen dagegen, da nimmt <hi rendition="#g">Rodbertus</hi> (der frühere       Minister) das Wort, und greift das Ministerium hinsichtlich seines ganzen Verfahrens in dieser       Angelegenheit auf's Stärkste an. Er stellt der Versammlung vor, zu erwägen, daß es gilt, einen       Beschluß zu fassen, über die vortheilhafteste Verwendung von 28 Millionen, auf wie hoch die       Ostbahn veranschlagt sei. Wir können keinesfalls die Vorlagen des Ministeriums abwarten. <hi rendition="#g">Er könne überhaupt den vom Ministerium vorgeschlagenen Finanzmaßregeln seine        Zustimmung nicht geben.</hi> Die Versammlung möge ebenso wie der Vereinigte Landtag die       Genehmigung zum Bau der Ostbahn an die vorgeschlagenen Finanzmaßregeln knüpfen und wie jener       Landtag auf seine Rechte eifersüchtig sein, umsomehr, da wir größere Rechte haben.</p>
          <p>Die Rede <hi rendition="#g">Rodbertus</hi> wird mit vielem Beifall aufgenommen, da er sich       mit derselben entschieden in Opposition gegen das Ministerium gesetzt hat.</p>
          <p>Der Minister der öffentlichen Arbeiten, <hi rendition="#g">Milde,</hi> sucht das Ministerium       gegen die gemachten Angriffe zu entschuldigen. Er meint, daß die Beschlußnahme der Versammlung       über die Verwendung der Gelder nicht umgegangen worden sei, da zu den Arbeiten an der Ostbahn       nur die auf den gewöhnlichen Etat aufgestellten Summen für öffentliche Arbeiten verwendet       wurden, um brodlose Arbeiter seit Anfangs Juni dadurch zu beschäftigen. Er spricht sich gegen       die Niedersetzung einer Kommission aus.</p>
          <p>Trotz des Widerspruchs des Ministers wird doch die Niedersetzung einer Kommission       beschlossen.</p>
          <p>Hierauf beantragen die Abgeordneten <hi rendition="#g">Neuenburg, D'Ester</hi> und mehrere       Andere aus der Rheinprovinz folgenden Gesetzentwurf, welcher der Fachkommission mit der       Weisung zugehen soll, ihn über acht Tage der Plenarsitzung wieder vorzulegen. Der einzige       Paragraph lautet: </p>
          <p>&#x201E;Alle Steuern von dem in den preußischen Staaten erzeugten Wein sind aufgehoben.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Neuenburg</hi> begründet den Antrag folgendermaßen. Die im preußischen       Staate bestehende Weinsteuer haftet auf dem rohen Ertrage und entspricht <hi rendition="#g">deshalb,</hi> so wie wegen ihrer Konkurrenz mit der vom reinen Ertrage zu zahlenden       Grundsteuer, bei deren Feststellung auf die Weinsteuer gar keine Rücksicht genommen worden       ist, keineswegs den Prinzipien einer gerechten und gleichmäßigen Besteuerung. Die Weinsteuer       fällt aber auch fast ausschließlich einer Bevölkerung zur Last, welche sich schon seit vielen       Jahren im größten Nothstande befindet, wodurch die Regierung schon oft und namentlich auch       noch im letzten Jahre genöthigt gewesen ist, die fragliche Steuer gänzlich zu erlassen. Dieser       Nothstand währt in gesteigertem Maße fort, und es ist daher dringendes Erforderniß, durch       Aufhebung einer, schon an und für sich gar nicht zu rechtfertigenden Belastung wenigstens       einige Erleichterung herbeizuführen. Die Dringlichkeit der Berathung dieses Gesetzes, und die       schnellste Erlassung desselben ist durchaus nothwendig, wenn das Gesetz für <hi rendition="#g">alle</hi> Weinproduzenten Werth haben, und namentlich für diejenigen, welche schon während       der Weinlese zum Verkaufe der Weintrauben gezwungen sind, den Erfolg nicht ganz verlieren       soll. Ueberdies macht auch die Ermittelung des Steuerbetrags während und nach der Weinlese       höchst gehässige und zugleich kostspielige Kontrollmaßregeln unerläßlich, welche gleichfalls       nur durch baldige Erlassung des beantragten Gesetzes vermieden werden können.</p>
          <p>Obgleich sich der Finanzminister <hi rendition="#g">Hansemann</hi> gegen das Gesetz       aussprach, indem er unter andern sagte: es würde sich fragen, ob die beantragte Maßregel       geeignet sein würde, den beabsichtigten Zweck zu erreichen, &#x2012; wurde dennoch der Antrag mit       großer Majorität angenommen.</p>
          <p>Auf der Tagesordnung ist zuerst der Bericht der Centralabtheilung über die Gesetzesvorlage,       betreffend &#x201E;die Aufhebung des eximirten Gerichtsstandes in Kriminal- und fiskalischen       Untersuchungen und Injuriensachen.&#x201C;</p>
          <p>Es erhebt sich hierüber eine fürchterlich langweilige Debatte. Man erkennt den Fortschritt       an, der soweit in dem vorliegenden Gesetzentwurfe enthalten, als derselbe auf dem Grundsatze       der Gleichheit vor dem Gesetze beruht. Dagegen wird andererseits hervorgehoben, der       Gesetzentwurf entspreche den in der Justiz nöthigen Reformen nur zu einem kleinen Theile.       Seine Bedeutsamkeit sei bei der nicht beträchtlichen Zahl von Verbrechen und Injurien       Eximirter, und da im Wesentlichen nur die Führung und Aburtheilung derartiger Untersuchungen       und Prozesse den Obergerichten abgenommen und den Untergerichten übertragen werde, von       geringem Belange. Bei der angekündigten Reorganisation des gesammten Justizwesens liege daher       keine genügende Veranlassung zu baldigem Erlasse dieses Specialgesetzes vor, und um so       weniger, als bei dem Fortbestehen der Patrimonialgerichtsbarkeit die Gerichtsherren unter die       Jurisdiktion ihrer eigenen Gerichtshalter fallen würden, hierdurch aber neues Mißtrauen       hinsichtlich unparteiischer Rechtspflege entstehen dürfte.</p>
          <p>Der <hi rendition="#g">Justizminister</hi> erklärte dagegen: daß die Regierung durch das       vorliegende Gesetz darthun wolle, wie sie bemüht sei, den Erwartungen des Volkes       entgegenzukommen, und daß noch die gegenwärtige Versammlung der Vorlage einer neuen       Kriminalordnung und eines neuen Kriminalrechts entgegensehen könne.</p>
          <p>Andere Redner hoben hervor, daß die baldige, auch nur theilweise Einführung des Grundsatzes       der völligen Gleichheit vor dem Gesetze den Beifall des Landes erhalten, und eine Bürgschaft       für die beschleunigte gänzliche Durchführung dieses Prinzips geben werde. Die Fälle der       Untersuchungen und Injurienprozesse gegen Gerichtsherren bis zur Aufhebung der       Patrimonialgerichtsbarkeit werden jedenfalls sehr selten sein und wegen der Möglichkeit       weniger derartiger Fälle läßt sich das gänzliche Vorenthalten der Wohlthat des Gesetzentwurfs       nicht rechtfertigen.</p>
          <p>Von andern Rednern wurde in Anregung gebracht, ob das Gesetz nicht auch auf den Militär- und       Gerichtsstand der Studenten, so wie auf die Exemtion der Richter und der gerichtlichen       Polizeibeamten im Bezirke des Appellations-Gerichtes zu Köln Anwendung finden solle.</p>
          <p>Die Centralabtheilung hat sich jedoch für den Fortbestand dieser Exemtionen, unter       Ausdehnung auf alle Richter, entschieden. Man rechnete diese Exemtionen theils nicht zu dem       persönlich privilegirten Gerichtsstande, theils fand man sich zur derzeitigen Aufrechthaltung       veranlaßt, weil der eximirte Gerichtsstande des Militärs und der Studenten wesentlich mit in       den disciplinarischen Verhältnissen begründet sei, und der Aufhebung desselben umfassende       Veränderungen der Organisation beider Berufsstände vorhergehen müßten, die Exemtion der       Richter aber zur Zeit noch als eine Gewähr unpartheiischer Gerechtigkeit im Interesse des       Volkes aufzufassen sei.</p>
          <p>Ein Amendement wollte auch die Aufhebung des eximirten Gerichtsstandes in Civilsachen vom 1.       Dezember 1848 ab; ein Unteramendement trug auf &#x201E;auf gleichzeitige Aufhebung der       Patrimonial-Gerichtsbarkeit&#x201C; an, es wurden aber beide abgelehnt, weil die nöthigen       Vorbereitungen zu dieser Aufhebung zu umfassend seien, um die Durchführung bis zu einem       gewissen Termine vorher bestimmen zu können.</p>
          <p>Nachdem der <hi rendition="#g">Justizminister Märker</hi> sich nachdrücklich für den       Entwurf, wie er aus der Centralabtheilung hervorgegangen, ausgesprochen und versichert hatte,       daß nur, wenn dieser Entwurf ganz so angenommen würde, daß Justizministerium in den Stand       gesetzt sei, die Vorlagen wegen Einrichtung der Geschwornengerichte auszuarbeiten, wurde das       Amendement wegen Aufhebung des militärischen Gerichtsstandes, welches <hi rendition="#g">Jung</hi> und <hi rendition="#g">Borchardt</hi> glänzend vertheidigten, mit 166 gegen 151       Stimmen verworfen. Ebenso erging es allen andern und so wurden die einzelnen §. §. des       Gesetzentwurfs angenommen. Der ganze Entwurf kommt, nach der Geschäftsordnung, in der nächsten       Sitzung nochmals zur Abstimmung.</p>
          <p>Endlich kommt der Kommissions-Bericht, betreffend den Antrag des Staatsanwaldes v. <hi rendition="#g">Kirchmann,</hi> die Genehmigung zu der gerichtlichen Verfolgung des        Abgeordneten<hi rendition="#g">Kuhr</hi> zu ertheilen, zur Verhandlung.</p>
          <p>Der Abgeordnete, Rittergutsbesitzer und Landwehr-Rittmeister <hi rendition="#g">Kuhr</hi> aus Splitter bei Tilsit, ist der Fortnahme eines Gewehrs und einiger Kugeln bei, der in der       Nacht vom 14. Juni stattgehabten Erstürmung des Zeughauses, beschuldigt. Die Centralabtheilung       beantragt: &#x201E;die von dem Staatsanwalde nachgesuchte Genehmigung zur gerichtlichen Verfolgung       des Abgeordneten Rittmeister. <hi rendition="#g">Kuhr,</hi> wegen Theilnahme an dem am 14.       Juni d. J. vorgefallenen Excesse am hiesigen Zeughause, zu ertheilen.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Borchardt</hi> erklärt sich gegen die Bewilligung. Er verliest die       aufgenommenen Protokolle, woraus sich ergiebt, daß <hi rendition="#g">Kuhr</hi> das Gewehr von       einem Manne vor dem Zeughause empfangen habe und er nur die Konstruktion des       Zünd-Nadelgewehrs, als eine neue Erfindung, prüfen wollte. <hi rendition="#g">Kuhr</hi> habe       dies auch Alles selbst erzählt, als er das Gewehr nach seiner Wohnung brachte. &#x2012; <hi rendition="#g">Borchardt</hi> sprach noch im Allgemeinen gegen den Antrag, wurde aber sehr       oft von der Rechten tumultarisch unterbrochen und nur mit großer Mühe konnte ihm der Präsident       das Wort verschaffen. Die Rechte will durchaus nichts mehr hören, sondern nur abstimmen. Dafür       rächen sich Einige von der Linken und tragen auf namentliche Abstimmung an. Der Antrag wurde       mit großer Majorität angenommen und daher wird der Abgeordnete <hi rendition="#g">Kuhr</hi> nächstens mit vor Gericht erscheinen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar061_007" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 29. Juni.</head>
          <p>Die neuliche Interpellation wegen der Militärärzte hat gefruchtet. Die desfallsige       Kabinetsordre steht im heutigen Stabs-Anzeiger. Die Staatsärzte 1. Klasse erhalten       Premier-Lieutenants-, die 2. Klasse Seconde-Lieutenantsrang. (Stabsärzte 2. Klasse sind alle       bisherigen Pensionärärzte des Friedrich-Wilhelms-Instituts.) Mehrere Klassen von Unterärzten       erhalten Gehalts-Erhöhung von 5 Thlr. monatlich, und die Aerzte mit Offiziersrang bekommen       Epaulettes. Die Ordonnanz, contrasign. mit Schreckenstein, ist datirt Sanssouci, 25. Juli.       Weitere Reformen im Militär-Medizinalwesen werden vorbehalten. </p>
        </div>
        <div xml:id="ar061_008" type="jArticle">
          <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 28. Juli. </head>
          <p>Man erzählt, daß heute Morgen nach 11 Uhr eine Depesche des Reichsverwesers eingelaufen sei,       wonach die Verfügung des Reichs-Kriegsministers <hi rendition="#g">Peucker,</hi> die Huldigung       der Truppen am 6. August, zurückgenommen sei. So viel ist gewiß, daß der Minister-Präsident,       nachdem er die Erklärung in der Vereinbarer-Versammlung abgegeben hatte, nach dem Vorzimmer       des Sitzungslokals gerufen wurde und dort Depeschen in Empfang nahm, die sehr befriedigend für       ihn sein mußten, da er gut gelaunt zurückkehrte. &#x2012; Andererseits wird jedoch das Gerücht       mitgetheilt, daß vorgestern ein großer Familienrath in Sanssouci abgehalten wurde, welchem       außer Auerswald und Hansemann auch Camphausen beiwohnte und wo beschlossen sein soll: in       Betracht, daß der König von seinem gegebenen Worte: &#x201E;Preußen soll in Deutschland aufgehen&#x201C;,       nicht zurückgehen könne, solle er abdanken, der Prinz von Preußen dagegen die Regierung       übernehmen und Preußen ganz als selbstständigen Staat, wie er vor der Revolution war,       Deutschland gegenüber erhalten. Um aber das Volk andererseits zufrieden zu stellen, wolle man       eine wirklich demokratisch-konstitutionelle Verfassung mit <hi rendition="#g">einer</hi> Kammer und allen versprochenen Freiheiten geben, um so die Worte des Königs eine Verfassung       auf &#x201E;breitester Grundlage&#x201C; zu erfüllen. </p>
        </div>
        <div xml:id="ar061_009" type="jArticle">
          <head><bibl><author>119</author></bibl> Berlin, 28. Juli. </head>
          <p>Als Herr von Auerswald in der heutigen Sitzung über die deutsche Affaire sein Pensum       hergesagt hatte, klatschte die Rechte, höchst beifällig wie ein vergnügter Va ter, wenn sein       Junge die aufgegebenen Sprüche gut memorirt hat. &#x2012; Von größerer Bedeutung dürfte die heute       entschieden herausgetretene Opposition gegen das Ministerium, namentlich gegen die       Finanz-Maneuvres des Herrn Hansemann sein. Man sah während dieser Rede Herrn Hansemann und       seinen Kompagnon Herrn Milde in sehr eifrigem Gespräch, alles das buchstäblich hinter dem       Rücken des gewaltigen Schreckenstein, welcher in ihrer Mitte sitzt. Der große General und       Barrikadenvernichter wurde von den beiden Finanzmännern vollständig umzingelt. &#x201E;Prophete       rechts, Prophete links, &#x2012; das Weltkind in der Mitten!&#x201C;</p>
          <p>Uebrigens ist der Untergang der Welt außerordentlich nahe, denn Dienstag wollen sämmtliche       Setzer und Drucker aufhören zu arbeiten, und eine Existenz der Welt ohne Muhme Voß und Onkel       Spener ist für uns nicht denkbar. &#x2012; Auf der Tagesordnung für Dienstag befindet sich eine       Interpellation an das Ministerium wegen des neuen Instituts der Konstabler, welche eifrig       fortfahren sich der Berliner Bevölkerung verhaßt zu machen. Die Anzahl der bereits Verhafteten       ist ganz beträchtlich.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar061_010" type="jArticle">
          <head>Berlin, 28. Juli.</head>
          <p>Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts-und Medizinal-Angelegenheiten hat auf Grund des       Bundes-Beschlusses vom 2. April d. J. die Beschränkungen aufgehoben, welche den       Juristen-Fakultäten der Landes-Universitäten durch frühere Bundes-Beschlüsse und       Ministerial-Verfügungen bei der Annahme der von außerhalb eingesandten Akten in Kriminal- und       Polizeisachen zum Spruch auferlegt waren.</p>
          <bibl>(Pr. St.-A.)</bibl>
          <p> &#x2012; Das Konstabler-Institut hat sich in den wenigen Tagen seiner Existenz bereits mit Ruhm       bedeckt. Ein Handwerksbursch mit lahmem Fuß und von elendem Aussehen schleppte sich an der       Kranzlerschen Konditorei vorüber, ein dort sitzender Herr rief ihn an und schenkte ihm ein       Zweigroschenstück, gleich an der Ecke faßte ihn ein Konstabler; der Herr, welcher dies       bemerkte, rief den Burschen abermals heran, der Konstabler kam mit und bestand darauf, den       &#x201E;Bettler&#x201C; festnehmen zu müssen, worauf der Herr vor der Konditorei dem Beschenkten noch ein       Viergroschenstück gab und dem Konstabler bedeutete, daß er sich in die Freiheit des Gebens und       Nehmens nicht zu mischen habe. &#x2012; Vorgestern Abend unter den Linden wurden die Herren Held und       Abgeordneter Graf Reichenbach von Konstablern angefallen. Ein hiesiger Bürger ging mit seiner       Frau und einer andern Dame am späten Abend aus einer Gesellschaft nach Hause, unterweges tritt       der Herr in einen offenen Laden, um sich eine Cigarre anzuzünden; die Damen bleiben indeß vor       der Thüre stehen, plötzlich werden sie von Konstablern angefallen, welche sie als       umherschwärmende Dirnen arretiren wollen, der Herr stürzt aus dem Laden, und als er sagt, daß       die Damen zu ihm gehörten, werden ihm von Seiten der Herren Konstabler &#x2012; gemeine Zoten zur       Antwort; nur die Dazwischenkunft einiger Nachtwächter verhinderte die wirkliche Arretirung der       Damen. &#x2012; Fort mit diesem elenden, unverantwortlichen Institute! Wir brauchen und wollen keine       Lauerer auf unseren Schritten und Tritten, keine Spione, die unsere Gespräche behorchen und       denunciren, keine Bettelvögte, keine an allen Ecken faullenzende, und aus langer Weile die       Vorübergehenden hänselirende Müßiggänger. Seitdem die Konstabler da sind wird schon wieder       mehr gestohlen, wie die Anmeldungen von Diebstählen beweisen; kein Wunder, je mehr Aufseher,       desto mehr Laster!</p>
          <bibl>(B. Z.-H.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar061_011" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Wien, 26. Juli.</head>
          <p>Sehr viele Personen im übrigen Deutschland glauben, daß wir hier in Bezug auf den Krieg in       Italien sammt und sonders einer so zu nennenden patriotischen Hunds-
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0304/0002] „warum überhaupt eine Erklärung nicht abgegeben werden kann; „angenommen.“ Statt §. 5. des Ausschusses wird Edel's Amendement genehmigt. Erst nach Abgabe der ministeriellen Erklärung kann eine sofortige Berathung über den Gegenstand stattfinden, wenn ein Antrag gestellt ist, den die Versammlung für dringlich hält. Folgt Punkt II. der Tagesordnung. Soiron präsidirt weiter. Er frägt: ob Schoder seinen Antrag der Dringlichkeit begründen darf? (Ja!) (Siehe Tagesordnung Nr. 2). Schober (Stuttgart). Der bisherige Weg über die Berathung der Grundrechte könne nicht fortgehen. Man muß eilen. Es seien noch 43 §. mit verschiedenen Absätzen, und Gott weiß wie vielen Amendements zu berathen. Zu jedem §. zwei Sitzungen angesetzt, würden wenigstens noch 6 Monate erheischen. Er schlägt ein Radikalmittel vor. (Bewegung). Dies sei sein Antrag. ‒ Dieser lautet: 1) es seien sämmtliche zu dem Entwurfe der Grundrechte eingebrachte und binnen einer Frist von zehn Tagen noch einzubringende Amendements dem Verfassungsausschusse, beziehungsweise ‒ wo nämlich volkswirthschaftliche Interessen in Rücksicht kommen ‒ dem vereinigten Verfassungs-und volkswirthschaftlichen Ausschusse zu überweisen, mit dem Auftrage, nach sorgfältiger Prüfung derselben nach Umständen einen modifizirten Entwurf vorzulegen, welcher mit den etwa zu einzelnen Paragraphen abgegebenen Minoritätsgutachten der National-Versammlung vorgelegt würde; 2) es sei sofort ohne Diskussion jeder einzelne Paragraph, und zwar sowohl die Mehrheits- als die etwaigen Minderheits-Anträge, zum Schluß aer aber Entwurf im Ganzen zur Abstimmung zu bringen. Mein Antrag ist zwar formell, aber er ist doch materieller wie mancher andere der hier jetzt und später vorgebracht werden kann. ‒ Ich beantrage nun: diese meine Anträge als dringlich an den Verfassungsausschuß zu verweisen, Simonaus Trier. Stellt den Antrag: über Schoders Antrag selbst gleich zu verhandeln. Waiz (Göttingen) stellt als 3. Antrag: Ueber den Schoderschen Antrag keinen sofortigen Bericht des Ausschusses zu verlangen. Die Radikalkur des Hrn. Schoder sei noch nicht nöthig, man solle die Schoder'schen Anträge einfach (d. h. nicht als dringlich) an den Verfassungsausschuß verweisen. Dieser Antrag von Waiz wird angenommen, nachdem v. Soiron und Beseler sich über die Reihenfolge der Abstimmungen gestritten haben, und die Anträge von Simon aus Trier und Schoder verworfen worden sind. Nr. 3 der Tagesordnung: Anträge Lette's und Biedermanns über Abkürzung der Berathung in Betreff der Amendements. Es sprechen: v. Lindenau (Berichterstatter), Lette, Moritz, Mohl, Edel, Reichensperger, Bresgen und Biedermann, während die meisten Abgeordneten den Saal verlassen. Die National-Versammlung nimmt einen Antrag Moritz Mohls an, wonach über alle 4 Lette-Biedermannschen-Anträge zur Tagesordnung, „d. h. zum Mittag Essen “ übergegangen werden soll. (Allgemeine heitere Aufregung in der Versammlung. Erstaunen auf den Gallerien). Tagesordnung für Montag. ‒ (Sonnabend und Sonntag Ruhe). 1) Neue Präsidenten-Wahl. 2) Flaggen-Angelegenheit. Dienstag. Fortsetzung der Grundrechte. Frankfurt, 28. Juli. Heute 7 Uhr früh, vor der Sitzung der National-Versammlung war das feierliche Begräbnis des Abgeordn. Johann Georg Wirth, woran, obschon es aus Polizeigründen frühzeitig angeordnet, die Turner mit thren Fahnen, der Handwerkerverein etc. etc. Antheil nahmen. Robert Blum hielt eine Predigt. * Berlin, 28. Juli. Ueber die Abführung Mieroslawski's aus Posen erfährt man hier, daß er auf die Dazwischenkunft Arago's, des französischen Gesandten, nach der französischen Gränze gebracht worden. Ich theile dies Gerücht mit, so wie es eben zirkulirt, ohne dessen Richtigkeit zu verbürgen. 103 Berlin, 28. Juli. Das Ministerium hat sich endlich in der deutschen Frage vernehmen lassen, aber wir haben nichts Neues erfahren. Die Krisis wird nur noch verlängert. Wie die Stimmung gegenwärtig in der Stadt und auch in den Provinzen ist, kann nur eine Entscheidung, die sich wirklich auf die eine oder auf die andere Seite stellt, die Aufregung wieder niederdrücken. Nach Eröffnung der heutigen Sitzung der Vereinbarungsversammlung machte der Ministerpräsident eine Erklärung folgenden Inhalts: „Es ist bereits gestern zur öffentlichen Kenntniß gekommen, daß die Unterhandlungen über den Waffenstillstand zwischen dem Ober-Befehlshaber der deutschen Truppen in Schleswig und dem dänischen Obergeneral ohne Erfolg geblieben sind. Ich finde nöthig, dieser Bekanntmachung hinzuzufügen, daß das zeitige Mißlingen unserer Bestrebungen in einer Sache, welche Gegenstand unserer äußersten Anstrengungen unablässig gewesen, nicht die Hoffnung zerstört habe, in nicht langer Frist das erwünschte Ziel zu erreichen. Alles, was in dieser Beziehung zu thun möglich war, ist augenblicklich geschehen. Die Lage der Dinge gestattet nicht, Ihnen heute über die stattgefundenen Verhandlungen, über das Verhalten der Regierung nähere Mittheilung zu machen. Ich hoffe indeß, der Augenblick ist nahe, wo dieses wird geschehen können; ich hoffe, daß er Ihnen die Ueberzeugung gewähren wird, daß die Regierung des Königs keinen Augenblick die ernste, ja, die fast unerträgliche Lage des Ostseehandels und aller ihrer verderblichen Folgen für einen so großen Theil der Monarchie eben so wenig verkannt hat, als die Aufrechthaltung der Ehre Preußens und Deutschlands in ihrem ganzen Umfange. Ich will bei dieser Gelegenheit einen anderen Umstand berühren, der in den verflossenen Tagen eine bemerkbare Aufregung hervorgerufen hat; ich meine die durch die öffentlichen Blätter bekannt gewordene Aufforderung des Kriegs-Ministers der deutschen Centralgewalt. Ich erblicke in dieser Aufforderung nicht eine so große Schwierigkeit, als man ihr beizulegen geneigt scheint. Es ist vielleicht eine ungewöhnliche Bezeichnung, aber ich fühle mich nicht im Stande meine Anschauung anders auszudrücken, als indem ich ausspreche, daß ich sicher hoffe, es werde diese häusliche Angelegenheit in unserem deutschen Vaterlande der Form, so wie dem Wesen nach, unschwer zu einer Verständigung zu führen sein. Wie wir fortfahren werden, mit Aufrichtigkeit und Hingebung die Einheit Deutschlands zu fördern, so werden wir dennoch alle Maßregeln vermeiden, welche die zur Stärke Deutschlands nothwendige Würde und Selbstständigkeit Preußens gefährden könnten.“ Die Erklärung des Ministerpräsidenten wurde von der Rechten mit sehr vielem Beifall aufgenommen, aber die gewöhnlichen Verhandlungen sofort begonnen. Zuerst haben drei dringende Anträge das Vorrecht vor der Tagesordnung. Abgeordnete Harkort beantragt, die Abgaben der Bergwerke auf höchstens 5 pCt. vom Reinertrag zu ermäßigen, und diesen Gesetzvorschlag der Fachkommission zur ferneren Berathung zu überweisen, welches angenommen wird. Abgeordnete v. Pokrzywnicki beantragt, daß sofort eine Kommission von acht Mitgliedern erwählt werde, welche, mit Benutzung aller Materialen des Ministeriums und der über diesen Gegenstand eingegangenen Petitionen, zu prüfen habe, ob Veranlassung gegeben ist von der Richtung der Ostbahn abzuweichen, und ob der bereits begonnene Bau auf der Strecke zwischen Driesen und Bromberg wieder aufgegeben werden soll. ‒ Er begründet seinen Antrag noch folgendermaßen: Meine neuliche Interpellation über diesen Gegenstand hatte den Zweck, das Recht dieser Versammlung in Anerkennung zu bringen, über die Richtung einer Eisenbahn ein Wort mitzusprechen, welches auch vom Ministerium anerkannt wurde, da uns der Finanzminister die baldige Vorlegung eines Gesetzes über die Ostbahn versprochen hat. Wenn wir aber den Bau der Ostbahn in der jetzigen Richtung fortdauern lassen, so sind wir in der Bestimmung der Richtung der Bahn schon im Voraus captivirt. Gesetzt, es stellte sich heraus, daß eine andere Richtung eben so vortheilhaft wäre, so würden wir doch gezwungen sein, die schon jetzt eingeschlagene zu wählen, wenn wir nicht die bereits darauf verwendeten Kosten ganz verlieren wollten. Denn wenn wir auch einen Regreß an den verantwortlichen Minister nehmen wollten, so würde doch dessen Vermögen zum Ersatz nicht ausreichen. Aus diesen Gründen beantrage ich, die Arbeiten an der jetzigen Richtung bis zur völligen Entscheidung einstweilen einzustellen. Wenn der Minister meinte, daß die Arbeiten nur begonnen hätten, um brodlose Arbeiter zu beschäftigen, so könnten doch die Arbeiten an einem andern Punkt beginnen, wo die Richtung unzweifelhaft ist, wie an der Zweigbahn, zwischen Dirschau und Danzig. Einige Redner sprachen dagegen, da nimmt Rodbertus (der frühere Minister) das Wort, und greift das Ministerium hinsichtlich seines ganzen Verfahrens in dieser Angelegenheit auf's Stärkste an. Er stellt der Versammlung vor, zu erwägen, daß es gilt, einen Beschluß zu fassen, über die vortheilhafteste Verwendung von 28 Millionen, auf wie hoch die Ostbahn veranschlagt sei. Wir können keinesfalls die Vorlagen des Ministeriums abwarten. Er könne überhaupt den vom Ministerium vorgeschlagenen Finanzmaßregeln seine Zustimmung nicht geben. Die Versammlung möge ebenso wie der Vereinigte Landtag die Genehmigung zum Bau der Ostbahn an die vorgeschlagenen Finanzmaßregeln knüpfen und wie jener Landtag auf seine Rechte eifersüchtig sein, umsomehr, da wir größere Rechte haben. Die Rede Rodbertus wird mit vielem Beifall aufgenommen, da er sich mit derselben entschieden in Opposition gegen das Ministerium gesetzt hat. Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Milde, sucht das Ministerium gegen die gemachten Angriffe zu entschuldigen. Er meint, daß die Beschlußnahme der Versammlung über die Verwendung der Gelder nicht umgegangen worden sei, da zu den Arbeiten an der Ostbahn nur die auf den gewöhnlichen Etat aufgestellten Summen für öffentliche Arbeiten verwendet wurden, um brodlose Arbeiter seit Anfangs Juni dadurch zu beschäftigen. Er spricht sich gegen die Niedersetzung einer Kommission aus. Trotz des Widerspruchs des Ministers wird doch die Niedersetzung einer Kommission beschlossen. Hierauf beantragen die Abgeordneten Neuenburg, D'Ester und mehrere Andere aus der Rheinprovinz folgenden Gesetzentwurf, welcher der Fachkommission mit der Weisung zugehen soll, ihn über acht Tage der Plenarsitzung wieder vorzulegen. Der einzige Paragraph lautet: „Alle Steuern von dem in den preußischen Staaten erzeugten Wein sind aufgehoben.“ Neuenburg begründet den Antrag folgendermaßen. Die im preußischen Staate bestehende Weinsteuer haftet auf dem rohen Ertrage und entspricht deshalb, so wie wegen ihrer Konkurrenz mit der vom reinen Ertrage zu zahlenden Grundsteuer, bei deren Feststellung auf die Weinsteuer gar keine Rücksicht genommen worden ist, keineswegs den Prinzipien einer gerechten und gleichmäßigen Besteuerung. Die Weinsteuer fällt aber auch fast ausschließlich einer Bevölkerung zur Last, welche sich schon seit vielen Jahren im größten Nothstande befindet, wodurch die Regierung schon oft und namentlich auch noch im letzten Jahre genöthigt gewesen ist, die fragliche Steuer gänzlich zu erlassen. Dieser Nothstand währt in gesteigertem Maße fort, und es ist daher dringendes Erforderniß, durch Aufhebung einer, schon an und für sich gar nicht zu rechtfertigenden Belastung wenigstens einige Erleichterung herbeizuführen. Die Dringlichkeit der Berathung dieses Gesetzes, und die schnellste Erlassung desselben ist durchaus nothwendig, wenn das Gesetz für alle Weinproduzenten Werth haben, und namentlich für diejenigen, welche schon während der Weinlese zum Verkaufe der Weintrauben gezwungen sind, den Erfolg nicht ganz verlieren soll. Ueberdies macht auch die Ermittelung des Steuerbetrags während und nach der Weinlese höchst gehässige und zugleich kostspielige Kontrollmaßregeln unerläßlich, welche gleichfalls nur durch baldige Erlassung des beantragten Gesetzes vermieden werden können. Obgleich sich der Finanzminister Hansemann gegen das Gesetz aussprach, indem er unter andern sagte: es würde sich fragen, ob die beantragte Maßregel geeignet sein würde, den beabsichtigten Zweck zu erreichen, ‒ wurde dennoch der Antrag mit großer Majorität angenommen. Auf der Tagesordnung ist zuerst der Bericht der Centralabtheilung über die Gesetzesvorlage, betreffend „die Aufhebung des eximirten Gerichtsstandes in Kriminal- und fiskalischen Untersuchungen und Injuriensachen.“ Es erhebt sich hierüber eine fürchterlich langweilige Debatte. Man erkennt den Fortschritt an, der soweit in dem vorliegenden Gesetzentwurfe enthalten, als derselbe auf dem Grundsatze der Gleichheit vor dem Gesetze beruht. Dagegen wird andererseits hervorgehoben, der Gesetzentwurf entspreche den in der Justiz nöthigen Reformen nur zu einem kleinen Theile. Seine Bedeutsamkeit sei bei der nicht beträchtlichen Zahl von Verbrechen und Injurien Eximirter, und da im Wesentlichen nur die Führung und Aburtheilung derartiger Untersuchungen und Prozesse den Obergerichten abgenommen und den Untergerichten übertragen werde, von geringem Belange. Bei der angekündigten Reorganisation des gesammten Justizwesens liege daher keine genügende Veranlassung zu baldigem Erlasse dieses Specialgesetzes vor, und um so weniger, als bei dem Fortbestehen der Patrimonialgerichtsbarkeit die Gerichtsherren unter die Jurisdiktion ihrer eigenen Gerichtshalter fallen würden, hierdurch aber neues Mißtrauen hinsichtlich unparteiischer Rechtspflege entstehen dürfte. Der Justizminister erklärte dagegen: daß die Regierung durch das vorliegende Gesetz darthun wolle, wie sie bemüht sei, den Erwartungen des Volkes entgegenzukommen, und daß noch die gegenwärtige Versammlung der Vorlage einer neuen Kriminalordnung und eines neuen Kriminalrechts entgegensehen könne. Andere Redner hoben hervor, daß die baldige, auch nur theilweise Einführung des Grundsatzes der völligen Gleichheit vor dem Gesetze den Beifall des Landes erhalten, und eine Bürgschaft für die beschleunigte gänzliche Durchführung dieses Prinzips geben werde. Die Fälle der Untersuchungen und Injurienprozesse gegen Gerichtsherren bis zur Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit werden jedenfalls sehr selten sein und wegen der Möglichkeit weniger derartiger Fälle läßt sich das gänzliche Vorenthalten der Wohlthat des Gesetzentwurfs nicht rechtfertigen. Von andern Rednern wurde in Anregung gebracht, ob das Gesetz nicht auch auf den Militär- und Gerichtsstand der Studenten, so wie auf die Exemtion der Richter und der gerichtlichen Polizeibeamten im Bezirke des Appellations-Gerichtes zu Köln Anwendung finden solle. Die Centralabtheilung hat sich jedoch für den Fortbestand dieser Exemtionen, unter Ausdehnung auf alle Richter, entschieden. Man rechnete diese Exemtionen theils nicht zu dem persönlich privilegirten Gerichtsstande, theils fand man sich zur derzeitigen Aufrechthaltung veranlaßt, weil der eximirte Gerichtsstande des Militärs und der Studenten wesentlich mit in den disciplinarischen Verhältnissen begründet sei, und der Aufhebung desselben umfassende Veränderungen der Organisation beider Berufsstände vorhergehen müßten, die Exemtion der Richter aber zur Zeit noch als eine Gewähr unpartheiischer Gerechtigkeit im Interesse des Volkes aufzufassen sei. Ein Amendement wollte auch die Aufhebung des eximirten Gerichtsstandes in Civilsachen vom 1. Dezember 1848 ab; ein Unteramendement trug auf „auf gleichzeitige Aufhebung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit“ an, es wurden aber beide abgelehnt, weil die nöthigen Vorbereitungen zu dieser Aufhebung zu umfassend seien, um die Durchführung bis zu einem gewissen Termine vorher bestimmen zu können. Nachdem der Justizminister Märker sich nachdrücklich für den Entwurf, wie er aus der Centralabtheilung hervorgegangen, ausgesprochen und versichert hatte, daß nur, wenn dieser Entwurf ganz so angenommen würde, daß Justizministerium in den Stand gesetzt sei, die Vorlagen wegen Einrichtung der Geschwornengerichte auszuarbeiten, wurde das Amendement wegen Aufhebung des militärischen Gerichtsstandes, welches Jung und Borchardt glänzend vertheidigten, mit 166 gegen 151 Stimmen verworfen. Ebenso erging es allen andern und so wurden die einzelnen §. §. des Gesetzentwurfs angenommen. Der ganze Entwurf kommt, nach der Geschäftsordnung, in der nächsten Sitzung nochmals zur Abstimmung. Endlich kommt der Kommissions-Bericht, betreffend den Antrag des Staatsanwaldes v. Kirchmann, die Genehmigung zu der gerichtlichen Verfolgung des AbgeordnetenKuhr zu ertheilen, zur Verhandlung. Der Abgeordnete, Rittergutsbesitzer und Landwehr-Rittmeister Kuhr aus Splitter bei Tilsit, ist der Fortnahme eines Gewehrs und einiger Kugeln bei, der in der Nacht vom 14. Juni stattgehabten Erstürmung des Zeughauses, beschuldigt. Die Centralabtheilung beantragt: „die von dem Staatsanwalde nachgesuchte Genehmigung zur gerichtlichen Verfolgung des Abgeordneten Rittmeister. Kuhr, wegen Theilnahme an dem am 14. Juni d. J. vorgefallenen Excesse am hiesigen Zeughause, zu ertheilen.“ Borchardt erklärt sich gegen die Bewilligung. Er verliest die aufgenommenen Protokolle, woraus sich ergiebt, daß Kuhr das Gewehr von einem Manne vor dem Zeughause empfangen habe und er nur die Konstruktion des Zünd-Nadelgewehrs, als eine neue Erfindung, prüfen wollte. Kuhr habe dies auch Alles selbst erzählt, als er das Gewehr nach seiner Wohnung brachte. ‒ Borchardt sprach noch im Allgemeinen gegen den Antrag, wurde aber sehr oft von der Rechten tumultarisch unterbrochen und nur mit großer Mühe konnte ihm der Präsident das Wort verschaffen. Die Rechte will durchaus nichts mehr hören, sondern nur abstimmen. Dafür rächen sich Einige von der Linken und tragen auf namentliche Abstimmung an. Der Antrag wurde mit großer Majorität angenommen und daher wird der Abgeordnete Kuhr nächstens mit vor Gericht erscheinen. * Berlin, 29. Juni. Die neuliche Interpellation wegen der Militärärzte hat gefruchtet. Die desfallsige Kabinetsordre steht im heutigen Stabs-Anzeiger. Die Staatsärzte 1. Klasse erhalten Premier-Lieutenants-, die 2. Klasse Seconde-Lieutenantsrang. (Stabsärzte 2. Klasse sind alle bisherigen Pensionärärzte des Friedrich-Wilhelms-Instituts.) Mehrere Klassen von Unterärzten erhalten Gehalts-Erhöhung von 5 Thlr. monatlich, und die Aerzte mit Offiziersrang bekommen Epaulettes. Die Ordonnanz, contrasign. mit Schreckenstein, ist datirt Sanssouci, 25. Juli. Weitere Reformen im Militär-Medizinalwesen werden vorbehalten. 103 Berlin, 28. Juli. Man erzählt, daß heute Morgen nach 11 Uhr eine Depesche des Reichsverwesers eingelaufen sei, wonach die Verfügung des Reichs-Kriegsministers Peucker, die Huldigung der Truppen am 6. August, zurückgenommen sei. So viel ist gewiß, daß der Minister-Präsident, nachdem er die Erklärung in der Vereinbarer-Versammlung abgegeben hatte, nach dem Vorzimmer des Sitzungslokals gerufen wurde und dort Depeschen in Empfang nahm, die sehr befriedigend für ihn sein mußten, da er gut gelaunt zurückkehrte. ‒ Andererseits wird jedoch das Gerücht mitgetheilt, daß vorgestern ein großer Familienrath in Sanssouci abgehalten wurde, welchem außer Auerswald und Hansemann auch Camphausen beiwohnte und wo beschlossen sein soll: in Betracht, daß der König von seinem gegebenen Worte: „Preußen soll in Deutschland aufgehen“, nicht zurückgehen könne, solle er abdanken, der Prinz von Preußen dagegen die Regierung übernehmen und Preußen ganz als selbstständigen Staat, wie er vor der Revolution war, Deutschland gegenüber erhalten. Um aber das Volk andererseits zufrieden zu stellen, wolle man eine wirklich demokratisch-konstitutionelle Verfassung mit einer Kammer und allen versprochenen Freiheiten geben, um so die Worte des Königs eine Verfassung auf „breitester Grundlage“ zu erfüllen. 119 Berlin, 28. Juli. Als Herr von Auerswald in der heutigen Sitzung über die deutsche Affaire sein Pensum hergesagt hatte, klatschte die Rechte, höchst beifällig wie ein vergnügter Va ter, wenn sein Junge die aufgegebenen Sprüche gut memorirt hat. ‒ Von größerer Bedeutung dürfte die heute entschieden herausgetretene Opposition gegen das Ministerium, namentlich gegen die Finanz-Maneuvres des Herrn Hansemann sein. Man sah während dieser Rede Herrn Hansemann und seinen Kompagnon Herrn Milde in sehr eifrigem Gespräch, alles das buchstäblich hinter dem Rücken des gewaltigen Schreckenstein, welcher in ihrer Mitte sitzt. Der große General und Barrikadenvernichter wurde von den beiden Finanzmännern vollständig umzingelt. „Prophete rechts, Prophete links, ‒ das Weltkind in der Mitten!“ Uebrigens ist der Untergang der Welt außerordentlich nahe, denn Dienstag wollen sämmtliche Setzer und Drucker aufhören zu arbeiten, und eine Existenz der Welt ohne Muhme Voß und Onkel Spener ist für uns nicht denkbar. ‒ Auf der Tagesordnung für Dienstag befindet sich eine Interpellation an das Ministerium wegen des neuen Instituts der Konstabler, welche eifrig fortfahren sich der Berliner Bevölkerung verhaßt zu machen. Die Anzahl der bereits Verhafteten ist ganz beträchtlich. Berlin, 28. Juli. Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts-und Medizinal-Angelegenheiten hat auf Grund des Bundes-Beschlusses vom 2. April d. J. die Beschränkungen aufgehoben, welche den Juristen-Fakultäten der Landes-Universitäten durch frühere Bundes-Beschlüsse und Ministerial-Verfügungen bei der Annahme der von außerhalb eingesandten Akten in Kriminal- und Polizeisachen zum Spruch auferlegt waren. (Pr. St.-A.) ‒ Das Konstabler-Institut hat sich in den wenigen Tagen seiner Existenz bereits mit Ruhm bedeckt. Ein Handwerksbursch mit lahmem Fuß und von elendem Aussehen schleppte sich an der Kranzlerschen Konditorei vorüber, ein dort sitzender Herr rief ihn an und schenkte ihm ein Zweigroschenstück, gleich an der Ecke faßte ihn ein Konstabler; der Herr, welcher dies bemerkte, rief den Burschen abermals heran, der Konstabler kam mit und bestand darauf, den „Bettler“ festnehmen zu müssen, worauf der Herr vor der Konditorei dem Beschenkten noch ein Viergroschenstück gab und dem Konstabler bedeutete, daß er sich in die Freiheit des Gebens und Nehmens nicht zu mischen habe. ‒ Vorgestern Abend unter den Linden wurden die Herren Held und Abgeordneter Graf Reichenbach von Konstablern angefallen. Ein hiesiger Bürger ging mit seiner Frau und einer andern Dame am späten Abend aus einer Gesellschaft nach Hause, unterweges tritt der Herr in einen offenen Laden, um sich eine Cigarre anzuzünden; die Damen bleiben indeß vor der Thüre stehen, plötzlich werden sie von Konstablern angefallen, welche sie als umherschwärmende Dirnen arretiren wollen, der Herr stürzt aus dem Laden, und als er sagt, daß die Damen zu ihm gehörten, werden ihm von Seiten der Herren Konstabler ‒ gemeine Zoten zur Antwort; nur die Dazwischenkunft einiger Nachtwächter verhinderte die wirkliche Arretirung der Damen. ‒ Fort mit diesem elenden, unverantwortlichen Institute! Wir brauchen und wollen keine Lauerer auf unseren Schritten und Tritten, keine Spione, die unsere Gespräche behorchen und denunciren, keine Bettelvögte, keine an allen Ecken faullenzende, und aus langer Weile die Vorübergehenden hänselirende Müßiggänger. Seitdem die Konstabler da sind wird schon wieder mehr gestohlen, wie die Anmeldungen von Diebstählen beweisen; kein Wunder, je mehr Aufseher, desto mehr Laster! (B. Z.-H.) * Wien, 26. Juli. Sehr viele Personen im übrigen Deutschland glauben, daß wir hier in Bezug auf den Krieg in Italien sammt und sonders einer so zu nennenden patriotischen Hunds-

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 61. Köln, 31. Juli 1848, S. 0304. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz061_1848/2>, abgerufen am 27.04.2024.