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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 117. Köln, 15. Oktober 1848.

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[Deutschland]

[Fortsetzung] Wir erklären unsere Anhänglichkeit an die Dynastie, an die constitutionell demokratische Monarchie, wir erklären fest und feierlich, daß ein einiges, selbstständiges Oesterreich wieder erstehen soll aus dem Chaos, welches perfide Organe des Umsturzes heute aus Oesterreich gemacht.

Nur in einem selbstständigen Oesterreich kann Böhmen, kann seine Hauptstadt gedeihen.

Wir vertrauen dem Kaiser und bauen fest auf sein kaiserliches Wort, ohne Furcht vor dem hohlen Gespenste der Reaction, mit welchem ein irregeleiteter Theil der Bevölkerung sich schrecken, sich mißbrauchen läßt, von einer Partei des verbrecherischen Umtriebes; in dieser Partei allein liegt die Gefahr der wahren Volksfreiheit.

Böhmens Bevölkerung erwartet, Treue und Anhänglichkeit bietend, auch Treue von seinem Könige!

Wir fordern Prags loyale Bewohner auf, durch festes, inniges Zusammenstehen Ordnung und Ruhe aufrecht zu halten, jede Aufreizung geschäftiger Agenten der Wiener Umsturz-Partei entschieden von sich zu weisen und aufmerksam zu verfolgen.

Wir warnen die Einwohner Prags vor den Gefahren jenes anarchischen Treibens, das Böhmen in Unglück und ewige Dienstbarkeit zu schlagen gedenket; darum haltet fest und treu zusammen; uns Böhmen sei der geschichtliche Ruhm vorbehalten, aller Verdächtigung zum Hohn eine treue Stütze geblieben zu sein der Monarchie!

Eintracht gibt Kraft, darum bewahret die Eintracht, in ihr liegt der Sieg über unsere Feinde, wie über unsere Verläumder.

Prag, den 9. October 1848.

Von dem Bürgermeister und Stadtverordneten-Collegium.

Manka, Bürgermeister. - Prokop Richter. - Dr. Roskosny. - C.A.Fiedler. - Franz Dittrich. - F. L. Jaros. - Dr. Jos. Fryc. - Joh. Slawik. - Wenzel Seidl. - Joh. Meisner. - Joh. Nowotny. - Johan Spott. - V. J. Rott. - Karl Suchy. - Med. Dr. Hofrichter. - Dr. A. M. Pinkas.

!!! Frankfurt, 12. Oktober.

Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung über die Grundrechte. Präsident: Simson.

Breuning erstattet Bericht in der Schmidt-Wiesnerschen und Gagern-Simsenschen Angelegenheit. Die Anträge lauten:

1. Die Abgeordneten Schmidt aus Schlesien und Wiesner haben, Jeder besonders, folgende schriftliche Erklärung:

Ich erkläre hierdurch, daß ich den in der Sitzung vom 5. Oktober 1848 von mir gestellten Antrag, also lautend:

In Erwägung, daß es wünschenswerth ist, daß die National-Versammlung in ihrem wahren Charakter vor das Volk trete, beantragen wir:

Die National-Versammlung möge ohne weiteres die verlangten Verhaftungen genehmigen.

gez. Schmidt aus Schlesien. Wiesner.

hiermit, wegen der darin liegenden gröblichen Mißachtung der Würde der National-Versammlung förmlich zurücknehme, dem Vorsitzenden zur Mittheilung an die National-Versammlung zu übergeben.

2. Die genannten Abgeordneten sind, bis sie dem vorstehenden Beschlusse, jeder so weit er ihn betrifft, Genüge geleistet, zur Ausübung ihrer Funktionen als Abgeordnete nicht zuzulassen.

In Betreff des Präsidenten v. Gagern und Vicepräsidenten Simson, beantragt die Versammlung über die von Schaffrath desfalls gestellten Anträge Tagesordnung.

Blum beantragt: der seit unendlicher Zeit ruhende Bericht in der Brentanoschen Angelegenheit sei vor den eben angezeigten Berichten auf die Tagesordnung zu setzen.

Präsident Simson findet dies Verlangen gerecht und wird dahin wirken. (Bravo)

Rühl interpellirt das Reichsministerium, von wem die ausnahmsweise in Frankfurt zusammengezogenen Truppenmassen bezahlt würden. (Bravo! Gelächter).

Eisenmann: Das Ministerium habe auf seine Interpellationen Betreffs Ungarns und Oesterreichs noch nicht geantwortet; jetzt sei es dazu zu spät. Er wünscht einen Antrag zu stellen.

Präsident: Der Minister sei jetzt nicht da, würde vielleicht noch im Laufe der Sitzung antworten.

Jucho stellt einen dringlichen Antrag: den Belagerungszustand an dem Tage aufzuheben, an welchen das Reichsgesetz zum Schutze der National-Versammlung in Kraft tritt, weil dann weder zum Schutze der Versammlung noch zur Ruhe der Stadt besondere Maßregeln nöthig. Zur Begründung der Dringlichkeit erhält er das Wort nicht. (Links höhnisch Bravo)

Berger aus Wien: Dringlicher Antrag von bedeutend vielen Unterschriften unterzeichnet. In Erwägung der großen Verdienste, welche die Majorität der Wiener Reichsversammlung und die Demokraten Wiens bei dem letzten heldenmüthigen Kampfe erworben, wolle die National-Versammlung erklären:, Die Wiener Reichsversammlung und die Barrikadenkämpfer haben sich um das Vaterland wohl verdient gemacht. (Links kräftiges Bravo. Centrum ruhig)

Der Antrag wird für nicht dringlich erachtet. (Links: Bravo)

Berger: Ich nehme meinen Antrag, der nur als ein dringlicher Werth hat, zurück. (Rechts Unterbrechungen. Berger läßt sich nicht stören) Ich will ihn nicht in den Ausschuß, damit man einst mit dem Dichter sagen kann, "den Antrag sah Niemand wieder!" (Bravo links.) Die in meinem Antrag verlangte Erklärung wird unsre Partei abgeben, wahrscheinlich nicht (an die Centren) zu ihrer Zufriedenheit. (Bravo!)

Eisenmann beantragt dringlich: von Seiten der Centralgewalt Reichskommissäre an den Oesterreichischen Kaiser zu senden, um in der gegenwärtigen Lage der Dinge für das Sachgemäße zu sorgen. Wird nicht zur Begründung der Dringlichkeit zugelassen. (Links: Bravo!)

Zitz verlangt, der Ausschuß, welcher in der Anklage- und Verhaftungs-Angelegenheit Bericht zu erstatten hat, soll sich beeilen, damit die patriotische Ungeduld der Herren von Rechts gestillt wird. (Gelächter. Bravo!)

Hergenhahn (im Namen des Ausschusses) Morgen wird der Bericht fertig.

Wiegard frägt den Ausschuß, welcher Jahns Antrag (auf in Anklageversetzung der ganzen Linken) zu begutachten hat, ob derselbe bald berichten wird? (Heiterkeit).

Simson (Namens des Ausschusses) wird bald dafür sorgen.

Schmerling (Reichsminister) beantwortet die Rühlsche Interpellation. (S. oben.) Das Reichsministerium hat beschlossen, allen ausnahmsweise verwendeten Reichstruppen Entschädigung zu Theil werden zu lassen, welche aber keine neue oder besondere Auflage verursachen wird. Betreffs der Wiener Angelegenheiten hat das Ministerium mit dem Reichverweser seine Maßnahmen getroffen, und wird der National-Versammlung demnächst seine Mittheilungen machen.

Tagesordnung.

Berichterstatter Beseler spricht eine Stunde über § 31 und 32 der Grundrechte.

Abstimmung.

Nach Ablehnung von 6 bis 7 Anträgen kommt das Minoritätserachten von M. Mohl, Ph. Schwarzenberg und Pagenstecher (nach dem Antrag Röslers) zur namentlichen Abstimmung. Dasselbe lautet:

"Die Familien-Fideikommisse aller Art, die Majorate, Minorate, Seniorate und dergleichen Abweichungen von der gemeinrechtlichen gleichen Erbfolge sind aufgehoben und treten bei dem nächsten Todes-oder anderen Besitzveränderungsfalle außer Kraft. Das Nähere über die Art und Weise der Ausführung haben die Gesetzgebungen der Einzelstaaten anzuordnen."

Der Antrag wird abgestimmt mit Vorbehalt der Abstimmung über die Fideikommisse der regierenden Häuser insbesondere. Der Antrag wird mit 208 Stimmen gegen 194 Stimmen verworfen (Bravo höhnisch links).

Der Antrag des Ausschusses für Volkswirthschaft:

"Alle Fideikommisse sind aufgehoben. Das Nähere über die Art und Weise der Ausführung haben die Gesetzgebungen der Einzelstaaten anzuordnen."

Der Antrag ist mit 204 gegen 174 Stimmen abgelehnt. (Links höhnisch Bravo).

Ein Antrag von Haubenschmied, Lette etc.:

"die Familien-Fideikommisse sind aufzuheben. Die Art und Bedingungen der Aufhebung bestimmt die Gesetzgebung der einzelnen Staaten,"
wird angenommen.

Der Antrag von Sprengel, Sellmer etc.:

"Die Bestimmungen über die Familien-Fideikommisse der regierenden fürstlichen Häuser bleiben den Landesgesetzgebungen vorbehalten,"
wird angenommen.

Der Antrag von Wachsmuth etc.:

"Gleiche Bestimmungen wie für die Familien-Fideikommisse gelten für die Stammgüter,"
wird angenommen.

In beiden Anträgen waren Linke und linkes Centrum einig.

Unter dem Titel "Lehen" wird der Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses mit 222 Stimmen gegen 169 Stimmen angenommen.

Derselbe lautet:

"Aller Lehensverband ist aufgehoben. Das Nähere über die Art und Weise der Ausführung haben die Gesetzgebungen der Einzelstaaten anzuordnen." (Bravo.)

Die angenommenen Anträge bilden die Materie der §§ 31 und 32. Man kommt zur Abstimmung der §§ 34 und 35, Artikel VIII.

§. 34. Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus.

Es sollen keine Patrimonialgerichte bestehen.

Wird angenommen.

Dazu ein Amendement von Werner aus Koblenz:

"Die richterliche Gewalt wird selbstständig von den Gerichten ausgeübt. Kabinets- oder Ministerialjustiz ist unstatthaft."

wird unter freudiger Aufregung angenommen. (Linke und linkes Centrum).

§35. Es soll keinen priviligirten Gerichtsstand der Personen oder Güter geben.

Wird angenommen.

Dazu ein Zusatz-Antrag des Ausschusses für Gesetzgebung:

"Die Militairgerichtsbarkeit ist auf die Aburtheilung militairischer Verbrechen und Vergehen, so wie der Militairdisciplinarvergehen beschränkt, vorbehaltlich der Bestimmungen für den Kriegsstand.

§. 36. A. Anträge des Verfassungs-Ausschusses.

Kein Richter darf außer durch Urtheil und Recht von seinem Amte entfernt werden.

Kein Richter darf wider seinen Willen versetzt werden.

Der Richter darf wider seinen Willen nur auf Grund eines gerichtlichen Beschlusses in den durch das Gesetz bestimmten Fallen und Formen in Ruhestand versetzt werden.

Minoritäts-Erachten. Kein Richter darf wider seinen Willen versetzt oder in den Ruhestand gesetzt werden. (Beseler, Droysen, Jürgens, Gagern, Waiz).

Nach Lesung der Amendements zu dem § beschließt die Versammlung auf die Diskussion zu verzichten. (Bravo.) Bei der Abstimmung wird ein Antrag von Werner aus Coblenz: "Kein Richter darf außer durch Urtheil und Recht von seinem Amte entfernt oder suspendirt werden." mit 212 Stimmen gegen 156 Stimmen angenommen. Dazu ein Antrag von Wulffen: "oder an Rang und Gehalt beeintrachtigt werden."

Alinea 2 des Verfassungs-Ausschusses (S. oben) wird angenommen.

Dazu ein beschränkender Zusatz: "außer durch richterlichen Beschluß in den durch das Gesetz bestimmten Fällen und Formen."

Alinea 3 des Verfassungs-Ausschusses (S. oben) angenommen.

Ein Zusatz etwa des Inhalts: "kein Richter darf außerordentliche Gehaltszulagen oder Prämien erhalten" wird nur von der Linken genehmigt. (Heiterkeit).

§. 37. Das Gerichtsverfahren soll öffentlich und mündlich sein.

Auf die Diskussion wird verzichtet. Der §. 37 wird angenommen (Fast einstimmig). Ein Zusatz von Trutzschler: "und das Urtheil von Schwurgerichten gesprochen werden", wird verworfen. Ein Zusatz-Antrag: "Ausnahmen bestimmt das Gesetz" wird verworfen. (Bravo links und linkes Centrum). -

§. 38. "In Strafsachen gilt der Anklageprozeß, Schwurgerichte sollen jedenfalls in schwereren Strafsachen und bei allen politischen Vergehen urtheilen."

Die Amendements werden gelesen. Auf die Diskussion wird verzichtet.

Der §. wird nach dem Verfassungs-Ausschuß angenommen. - Ein Antrag von Trützschler und Genossen: "über die Zulässigkeit der Anklage urtheilen Geschworene", wird verworfen. (Links: oh!)

§. 39. A. Antrag des Verfassungs-Ausschusses.

Die bürgerliche Rechtspflege soll in Sachen besonderer Berufserfahrung durch Männer aus dem Volke geübt werden. (Handelsgerichte, Fabrikgericht:, Landwirthschaftsgerichte u. s. w.)

Minoritäts-Erachten. Dieser Paragraph (39) sei nicht in die Grundrechte aufzunehmen. (Mühlfeld, Bassermann, Tellkampf, Scheller, Andrian).

Der volkswirthschaftliche Ausschuß schlägt vor: "Die bürgerliche Rechtspflege soll in Sachen besonderer Berufserfahrung durch fachkundige von den Berufsgenossen frei gewählte Richter geübt oder mitgeübt werden."

Ohne Diskussion wird der §. nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß angenommen.

§. 40. "Rechtspflege und Verwaltung sollen getrennt sein."

Der §. wird ohne Diskussion einstimmig angenommen. Dazu ein Antrag von Wulfen: "Ebenso soll die streitige Gerichtsbarkeit von der freiwilligen getrennt sein", mit 191 Stimmen gegen 188 Stimmen verworfen. (Mit 3 Stimmen).

Ein Zusatzantrag von Teichert: "Der Polizei steht nirgend Strafgewalt zu. - Im deutschen Kriegsheer gilt nur ein und dasselbe Kriegsgesetz, auf Schwurgerichte und öffentliches Verfahren gegründet", wird angenommen. (Linke und linkes Centrum). [Also das Heer hat durchgänig Schwurgerichte; Civil nicht. -]

§. 41. "Die Verwaltungsrechtspflege hört auf; über alle Rechtsverletzungen entscheiden die Gerichte."

Ohne Diskussion und ohne (!) Amendements angenommen.

§. 42. "Rechtskräftige Urtheile deutscher Gerichte sind in jedem deutschen Lande gleich den Erkenntnissen der Gerichte dieses Landes vollziehbar."

Auf die Diskussion wird verzichtet. - Der Antrag des Verfassungsausschusses wird verworfen.

Ein Antrag von Spatz dagegen: "Rechtskräftige Urtheile deutscher Gerichte und öffentliche authentische Urkunden sind in allen deutschen Landen gleich wirksam und vollziehbar"; mit 208 Stimmen gegen 172 angenommen. - Hiermit Art. VIII. beendet.

Schoder beantragt: Der Verfassungsausschuß soll so schnell als möglich alle bisher angenommenen Paragraphen zusammenstellen und drucken lassen, damit die zweite Berathung derselben spätestens nach 8 Tagen beginnen könne. -

von Trützschler mit mehreren beantragt, bei der zweiten Berathung verschiedene formelle Abänderungen vorzunehmen. (Wird auf Morgen zurückgelegt.)

Wesendonk stellt den dringlichen Antrag: "Das Reichministerium solle der Nationalversammlung alsbald den Beschluß mittheilen, welchen es nach Schmerling's Erklärung, in Verbindung mit dem Reichsverweser, in Folge der neuesten österreichischen Ereignisse gefaßt hat". - Die Dringlichkeit wird nicht erkannt.

Wiesner mit Anderen: In Folge des Beschlusses, wonach es der Centralgewalt nur im Einverständniß mit der Nationalversammlung zusteht, Beschlüsse über Krieg und Frieden zu fassen, und in Erwägung, daß Reichstruppen gegen die Demokraten Wiens geschickt werden sollen (rechts Gelächter - links: Ruhe! das ist die Reaktion!) beantragt; - die Nationalversammlung soll beschließen. dies sofort zu verhindern. - Die Dringlichkeit wird abgelehnt.

Schüler aus Jena und Mehrere beantragen dringlich: "Die Nationalversammlung soll beschließen, jeder Schritt. welcher bezweckt, in die neuesten Wiener und österreichischen Verhältnisse einzugreifen, sei ungesetzlich. - (Große Sensation, links Bravo.) Der Antrag wird als nicht dringlich erkannt. -

Graf Wartensleben, Backhaus, Eisenmann und Mehrere beantragen als dringlich: "In Erwägung der neuesten österreichischen Verhältnisse, vor allen Dingen die Berathung der Verfassung vorzunehmen."

Berlin, 12. Okt.

Vorgestern, am 10., erhielt das in Brandenburg garnisonirende 20. Infanterieregiment, das erst kürzlich aus Schleswig-Holstein dorthin wieder zurückgekehrt war, die Ordre zum Ausmarsch, und zwar wurden Küstrin, Frankfurt a. d. O. und Guben als die neuen Garnisonen bezeichnet. Die Soldaten zeigten sich wenig geneigt, den ihnen liebgewordenen Ort zu verlassen, ebenso war es der allgemeine Wunsch der Bürgerschaft, gerade jenes Militär, namentlich das Füsilierbataillon zu behalten. Auf gestern, den 11., wurde eine große Bürgerversammlung auf dem Markt angesagt, zu welcher sich Nachmittags auch viele Personen einfanden. Als man darüber berieth, was zu thun sei, um die Maßregel abzuwenden, erschien der Oberbürgermeister und erklärte, daß eine Versammlung unter freiem Himmel nicht zulässig sei. Die Bürger zogen sich darauf in ein geschlossenes Lokal zurück, um hier weiter zu berathen, und beschlossen, demnächst den Obristlieutenant von ihrem Wunsche in Kenntniß zu setzen. Von dem Obrist-Lieutenant wurde der Deputation die Antwort, daß die Ordre nicht zurückgenommen werden könne und daß es beim Abmarsch der Soldaten am 12. sein Bewenden habe. Eine hierauf nochmals an jenen Offizier abgesandte Deputation erklärte diesem, daß die Bürgerschaft eine Deputation an den Kriegsminister nach Berlin senden wolle und bat, daß mit dem Abmarsche der Soldaten jedenfalls bis zur Rückkehr der Deputation gewartet werden möchte. Die Deputation der Bürgerschaft Brandenburgs, bestehend aus vier dortigen Bürgern, kam gestern Abends spät hier an, begab sich sogleich in die Wohnung des Hrn. Kriegsministers und da sie denselben nicht antraf, verweilte sie in der Wohnung bis gegen 12 Uhr Nachts, wo der Hr. Minister zurückkam. Dieser empfing in sehr humaner Weise die Deputirten, bedauerte, daß sie ihn nicht im Ministerrathe, von dem er so eben komme, aufgesucht, erklärte jedoch, als die Deputirten ihm ihr Anliegen mittheilten, daß er in dieser Sache nichts thun könne, daß Hr. v. Wrangel allein darüber zu bestimmen hätte, und verwies sie schließlich an diesen. Nachdem noch die Deputation durch den General Jaenicke, an den Hr. v. Pfuel sie zunächst verwiesen, erfuhr, daß nur Hr. v. Wrangel ihnen eine entscheidende Antwort in ihrer Sache geben könne, begaben sich die vier Herren sofort nach Charlottenburg zum Hauptquartier. Nachts 1 Uhr kamen sie an, ließen sich durch den General Hahn dem Hr. v. Wrangel melden und wurden, nachdem sie den Ersteren mit ihrer äußerst dringenden Angelegenheit bekannt gemacht hatten, von Hrn. v. Wrangel vorgelassen. Dieser, im Bette liegend richtete sich etwas auf, als die vier Herren eintraten und fragte, was sie wünschten? - "Wir sind von der Stadt Brandenburg hergeschickt, um zu erklären, daß die dortige Bürgerschaft wünscht, das Militär zu behalten, und daß sie entschlossen ist, den Ausmarsch der Soldaten zu hindern" - - Der im Bette liegende General ließ nicht weiter reden, fragte barsch: "was [Fortsetzung]

[Fortsetzung] änderten Grundsätze und Gefühle, die siegreich sich erhebende Idee internationaler Gerechtigkeit, haben auch die Verhältnisse der Nationen zu einander verändert.

Und haben wir auch im Jahre 1831 unglücklich gestritten, so haben wir doch gezeigt, daß der russische Koloß tönerne Füße habe.

Se. M. der König: Ich bin anderer Meinung und glaube, daß der Koloß eiserne Füße habe.

Kraszewski: Nun, die neuesten Ereignisse haben uns bewiesen, daß auch manche andere eiserne Füße zu tönernen werden können.

Die Minister traten bei diesen Worten näher zum Könige, und Brodowski, einen Schritt vortretend, sagte mit lauter Stimme:

Die Gefühle heiliger Anhänglichkeit an die Sache der Väter, an die Sprache und Sitte des Volkes sind im Großherzogthum in keinem einzigen Punkte geschont worden, obgleich selbst die Wiener Traktate die Unantastbarkeit dieses Heiligsten, was die Natur in die Herzen der Menschen geschrieben, garantirt hatten. Aber den Behörden im Großherzogthum waren auch diese Konventionen von 1815 zu freisinnig, zu gerecht und für den Zweck der Regierung nicht angemessen.

Hierauf sprach wieder Kraszewski, seine unterbrochene Rede aufnehmend:

Ew. Majestät haben an die schrecklichen Ereignisse in Galizien im Jahre 1846 erinnert. Die unselige Zerrüttung der geselligen Zustände in Galizien ist aber lediglich dem Machiavellismus der österreichischen Regierung zuzuschreiben; im Krakauischen, da, wohin sich dieser zerstörende und demoralisirende Einfluß von Oben nicht erstreckte, da war die Nation Eins gewesen. Die Mordthaten in Galizien sind durch eine, die innere Zerwürfniß erregende und unterhaltende feindselige Administration vorbereitet und zuletzt sogar bezahlt worden. Die galizische Stände haben seit Jahren wegen der Ablösung der Roboten petitionirt, aber der österreichischen Regierung war es genehmer, den Samen der Zwietracht, als den des Friedens zu pflegen.

Sr. Maj. der König: Dies ist nicht wahr. Der Aufstand der Bauern ist ein selbst erregter gewesen, indem die galizischen Bauern, obgleich sie dieselben Wohlthaten wie die posen'schen nicht genossen, doch die Wiederkehr eines Zustandes befürchteten, der sie wiederum wie im alten Polen, unter die völlige Willkühr der Herrn bringen würde. Ich habe es von den höchstgestellten Personen des österreichischen Staates sagen hören: "die Commotionen in Italien, die Zerrüttungen in der Schweiz haben uns viel geschadet, die finanzielle Krisis hat uns viele Schwierigkeiten gebracht, aber nichts ist für unsere Monarchie so verderblich gewesen, als der Aufstand der polnischen Bauern gegen den Adel und zu Gunsten der Regierung.

Kraszewski: Dies mag sein, aber die offiziellen Dokumente haben hinlänglich dargethan, daß der Aufstand der Bauern durch die Beamten bewirkt worden, die auf die Köpfe der Gutsbesitzer einen Preis gesetzt haben.

Sr. Maj. der König: Ich habe mein Wort gegeben, daß dies nicht der Fall gewesen.

Kraszewski: Nun so hat sich wenigstens die österreichische Regierung vor dem Verdachte eines solchen Verbrechens nicht gerechtfertigt.

Sr. Mnj. der König: Dies zu thun, würde unter ihrer Würde gewesen sein.

Kraszewski: Die Rechtfertigung vor einer solchen Anklage ist meines Erachtens Pflicht eines Jeden, er mag hoch stehen, oder niedrig.

Sr. Maj. der König: Unsere Sitte ist es nicht. (Die letzten Worte, die nicht ohne gewisse Erregtheit gesprochen wurden, unterbrachen diese merkwürdige Unterredung.) Der König wendete sich hierauf zu dem Erzbischofe, den er ungefähr so anredete:

"An Sie, verehrter Herr Erzbischof, der Sie mir so viele Beweise aufrichtiger Liebe gegeben haben, wende ich mich namentlich mit der Bitte, beruhigen Sie, ich beschwöre Sie, das Volk, und unterdrücken Sie durch öffentliche Aufforderungen eine Bewegung, die die Provinz ins Verderben stürzen kann. Bei dem Volke ist noch Religion, und es wird Ihren Aufforderungen Gehör geben."

Der Erzbischof von Gnesen und Posen schloß das ganze Anliegen der Deputation durch folgende Worte:

Unter den Unterthanen Ew. Königl. Majestät gibt es gewiß keinen Einzigen, dessen Herz wahrer und dankbarer, denn das meinige, an Ew. Majestät hinge. Um deswillen flehe ich Ew. Majestät noch einmal um die Gewährung unserer gerechten Bitten, als um das einzige Mittel, um, wie Ew. Majestät selbst sich ausdrückten, unsäglich Unglück von der Provinz abzuwenden.

Hierauf wurde die Audienz von dem Minister Grafen v. Arnim für beendet erklärt; wegen der Berathung über die einzelnen Punkte verwies der König die Deputation an die Minister, ließ sich dann die Mitglieder der Deputation durch den Erzbischof vorstellen, sprach an sie einzelne Worte und entließ sie.

(Aus der höchst interessanten Schrift von Adalbert Lipski: "Beiträge zur Beurtheilung der Ereignisse im Großherzogthum Posen im Jahre 1848." 1. Heft. Berlin, gedruckt bei den Gebr. Unger.)

[Deutschland]

[Fortsetzung] Wir erklären unsere Anhänglichkeit an die Dynastie, an die constitutionell demokratische Monarchie, wir erklären fest und feierlich, daß ein einiges, selbstständiges Oesterreich wieder erstehen soll aus dem Chaos, welches perfide Organe des Umsturzes heute aus Oesterreich gemacht.

Nur in einem selbstständigen Oesterreich kann Böhmen, kann seine Hauptstadt gedeihen.

Wir vertrauen dem Kaiser und bauen fest auf sein kaiserliches Wort, ohne Furcht vor dem hohlen Gespenste der Reaction, mit welchem ein irregeleiteter Theil der Bevölkerung sich schrecken, sich mißbrauchen läßt, von einer Partei des verbrecherischen Umtriebes; in dieser Partei allein liegt die Gefahr der wahren Volksfreiheit.

Böhmens Bevölkerung erwartet, Treue und Anhänglichkeit bietend, auch Treue von seinem Könige!

Wir fordern Prags loyale Bewohner auf, durch festes, inniges Zusammenstehen Ordnung und Ruhe aufrecht zu halten, jede Aufreizung geschäftiger Agenten der Wiener Umsturz-Partei entschieden von sich zu weisen und aufmerksam zu verfolgen.

Wir warnen die Einwohner Prags vor den Gefahren jenes anarchischen Treibens, das Böhmen in Unglück und ewige Dienstbarkeit zu schlagen gedenket; darum haltet fest und treu zusammen; uns Böhmen sei der geschichtliche Ruhm vorbehalten, aller Verdächtigung zum Hohn eine treue Stütze geblieben zu sein der Monarchie!

Eintracht gibt Kraft, darum bewahret die Eintracht, in ihr liegt der Sieg über unsere Feinde, wie über unsere Verläumder.

Prag, den 9. October 1848.

Von dem Bürgermeister und Stadtverordneten-Collegium.

Manka, Bürgermeister. ‒ Prokop Richter. ‒ Dr. Roskosny. ‒ C.A.Fiedler. ‒ Franz Dittrich. ‒ F. L. Jaros. ‒ Dr. Jos. Fryc. ‒ Joh. Slawik. ‒ Wenzel Seidl. ‒ Joh. Meisner. ‒ Joh. Nowotny. ‒ Johan Spott. ‒ V. J. Rott. ‒ Karl Suchy. ‒ Med. Dr. Hofrichter. ‒ Dr. A. M. Pinkas.

!!! Frankfurt, 12. Oktober.

Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung über die Grundrechte. Präsident: Simson.

Breuning erstattet Bericht in der Schmidt-Wiesnerschen und Gagern-Simsenschen Angelegenheit. Die Anträge lauten:

1. Die Abgeordneten Schmidt aus Schlesien und Wiesner haben, Jeder besonders, folgende schriftliche Erklärung:

Ich erkläre hierdurch, daß ich den in der Sitzung vom 5. Oktober 1848 von mir gestellten Antrag, also lautend:

In Erwägung, daß es wünschenswerth ist, daß die National-Versammlung in ihrem wahren Charakter vor das Volk trete, beantragen wir:

Die National-Versammlung möge ohne weiteres die verlangten Verhaftungen genehmigen.

gez. Schmidt aus Schlesien. Wiesner.

hiermit, wegen der darin liegenden gröblichen Mißachtung der Würde der National-Versammlung förmlich zurücknehme, dem Vorsitzenden zur Mittheilung an die National-Versammlung zu übergeben.

2. Die genannten Abgeordneten sind, bis sie dem vorstehenden Beschlusse, jeder so weit er ihn betrifft, Genüge geleistet, zur Ausübung ihrer Funktionen als Abgeordnete nicht zuzulassen.

In Betreff des Präsidenten v. Gagern und Vicepräsidenten Simson, beantragt die Versammlung über die von Schaffrath desfalls gestellten Anträge Tagesordnung.

Blum beantragt: der seit unendlicher Zeit ruhende Bericht in der Brentanoschen Angelegenheit sei vor den eben angezeigten Berichten auf die Tagesordnung zu setzen.

Präsident Simson findet dies Verlangen gerecht und wird dahin wirken. (Bravo)

Rühl interpellirt das Reichsministerium, von wem die ausnahmsweise in Frankfurt zusammengezogenen Truppenmassen bezahlt würden. (Bravo! Gelächter).

Eisenmann: Das Ministerium habe auf seine Interpellationen Betreffs Ungarns und Oesterreichs noch nicht geantwortet; jetzt sei es dazu zu spät. Er wünscht einen Antrag zu stellen.

Präsident: Der Minister sei jetzt nicht da, würde vielleicht noch im Laufe der Sitzung antworten.

Jucho stellt einen dringlichen Antrag: den Belagerungszustand an dem Tage aufzuheben, an welchen das Reichsgesetz zum Schutze der National-Versammlung in Kraft tritt, weil dann weder zum Schutze der Versammlung noch zur Ruhe der Stadt besondere Maßregeln nöthig. Zur Begründung der Dringlichkeit erhält er das Wort nicht. (Links höhnisch Bravo)

Berger aus Wien: Dringlicher Antrag von bedeutend vielen Unterschriften unterzeichnet. In Erwägung der großen Verdienste, welche die Majorität der Wiener Reichsversammlung und die Demokraten Wiens bei dem letzten heldenmüthigen Kampfe erworben, wolle die National-Versammlung erklären:, Die Wiener Reichsversammlung und die Barrikadenkämpfer haben sich um das Vaterland wohl verdient gemacht. (Links kräftiges Bravo. Centrum ruhig)

Der Antrag wird für nicht dringlich erachtet. (Links: Bravo)

Berger: Ich nehme meinen Antrag, der nur als ein dringlicher Werth hat, zurück. (Rechts Unterbrechungen. Berger läßt sich nicht stören) Ich will ihn nicht in den Ausschuß, damit man einst mit dem Dichter sagen kann, „den Antrag sah Niemand wieder!“ (Bravo links.) Die in meinem Antrag verlangte Erklärung wird unsre Partei abgeben, wahrscheinlich nicht (an die Centren) zu ihrer Zufriedenheit. (Bravo!)

Eisenmann beantragt dringlich: von Seiten der Centralgewalt Reichskommissäre an den Oesterreichischen Kaiser zu senden, um in der gegenwärtigen Lage der Dinge für das Sachgemäße zu sorgen. Wird nicht zur Begründung der Dringlichkeit zugelassen. (Links: Bravo!)

Zitz verlangt, der Ausschuß, welcher in der Anklage- und Verhaftungs-Angelegenheit Bericht zu erstatten hat, soll sich beeilen, damit die patriotische Ungeduld der Herren von Rechts gestillt wird. (Gelächter. Bravo!)

Hergenhahn (im Namen des Ausschusses) Morgen wird der Bericht fertig.

Wiegard frägt den Ausschuß, welcher Jahns Antrag (auf in Anklageversetzung der ganzen Linken) zu begutachten hat, ob derselbe bald berichten wird? (Heiterkeit).

Simson (Namens des Ausschusses) wird bald dafür sorgen.

Schmerling (Reichsminister) beantwortet die Rühlsche Interpellation. (S. oben.) Das Reichsministerium hat beschlossen, allen ausnahmsweise verwendeten Reichstruppen Entschädigung zu Theil werden zu lassen, welche aber keine neue oder besondere Auflage verursachen wird. Betreffs der Wiener Angelegenheiten hat das Ministerium mit dem Reichverweser seine Maßnahmen getroffen, und wird der National-Versammlung demnächst seine Mittheilungen machen.

Tagesordnung.

Berichterstatter Beseler spricht eine Stunde über § 31 und 32 der Grundrechte.

Abstimmung.

Nach Ablehnung von 6 bis 7 Anträgen kommt das Minoritätserachten von M. Mohl, Ph. Schwarzenberg und Pagenstecher (nach dem Antrag Röslers) zur namentlichen Abstimmung. Dasselbe lautet:

„Die Familien-Fideikommisse aller Art, die Majorate, Minorate, Seniorate und dergleichen Abweichungen von der gemeinrechtlichen gleichen Erbfolge sind aufgehoben und treten bei dem nächsten Todes-oder anderen Besitzveränderungsfalle außer Kraft. Das Nähere über die Art und Weise der Ausführung haben die Gesetzgebungen der Einzelstaaten anzuordnen.“

Der Antrag wird abgestimmt mit Vorbehalt der Abstimmung über die Fideikommisse der regierenden Häuser insbesondere. Der Antrag wird mit 208 Stimmen gegen 194 Stimmen verworfen (Bravo höhnisch links).

Der Antrag des Ausschusses für Volkswirthschaft:

„Alle Fideikommisse sind aufgehoben. Das Nähere über die Art und Weise der Ausführung haben die Gesetzgebungen der Einzelstaaten anzuordnen.“

Der Antrag ist mit 204 gegen 174 Stimmen abgelehnt. (Links höhnisch Bravo).

Ein Antrag von Haubenschmied, Lette etc.:

„die Familien-Fideikommisse sind aufzuheben. Die Art und Bedingungen der Aufhebung bestimmt die Gesetzgebung der einzelnen Staaten,“
wird angenommen.

Der Antrag von Sprengel, Sellmer etc.:

„Die Bestimmungen über die Familien-Fideikommisse der regierenden fürstlichen Häuser bleiben den Landesgesetzgebungen vorbehalten,“
wird angenommen.

Der Antrag von Wachsmuth etc.:

„Gleiche Bestimmungen wie für die Familien-Fideikommisse gelten für die Stammgüter,“
wird angenommen.

In beiden Anträgen waren Linke und linkes Centrum einig.

Unter dem Titel „Lehen“ wird der Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses mit 222 Stimmen gegen 169 Stimmen angenommen.

Derselbe lautet:

„Aller Lehensverband ist aufgehoben. Das Nähere über die Art und Weise der Ausführung haben die Gesetzgebungen der Einzelstaaten anzuordnen.“ (Bravo.)

Die angenommenen Anträge bilden die Materie der §§ 31 und 32. Man kommt zur Abstimmung der §§ 34 und 35, Artikel VIII.

§. 34. Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus.

Es sollen keine Patrimonialgerichte bestehen.

Wird angenommen.

Dazu ein Amendement von Werner aus Koblenz:

„Die richterliche Gewalt wird selbstständig von den Gerichten ausgeübt. Kabinets- oder Ministerialjustiz ist unstatthaft.“

wird unter freudiger Aufregung angenommen. (Linke und linkes Centrum).

§35. Es soll keinen priviligirten Gerichtsstand der Personen oder Güter geben.

Wird angenommen.

Dazu ein Zusatz-Antrag des Ausschusses für Gesetzgebung:

„Die Militairgerichtsbarkeit ist auf die Aburtheilung militairischer Verbrechen und Vergehen, so wie der Militairdisciplinarvergehen beschränkt, vorbehaltlich der Bestimmungen für den Kriegsstand.

§. 36. A. Anträge des Verfassungs-Ausschusses.

Kein Richter darf außer durch Urtheil und Recht von seinem Amte entfernt werden.

Kein Richter darf wider seinen Willen versetzt werden.

Der Richter darf wider seinen Willen nur auf Grund eines gerichtlichen Beschlusses in den durch das Gesetz bestimmten Fallen und Formen in Ruhestand versetzt werden.

Minoritäts-Erachten. Kein Richter darf wider seinen Willen versetzt oder in den Ruhestand gesetzt werden. (Beseler, Droysen, Jürgens, Gagern, Waiz).

Nach Lesung der Amendements zu dem § beschließt die Versammlung auf die Diskussion zu verzichten. (Bravo.) Bei der Abstimmung wird ein Antrag von Werner aus Coblenz: „Kein Richter darf außer durch Urtheil und Recht von seinem Amte entfernt oder suspendirt werden.“ mit 212 Stimmen gegen 156 Stimmen angenommen. Dazu ein Antrag von Wulffen: „oder an Rang und Gehalt beeintrachtigt werden.“

Alinea 2 des Verfassungs-Ausschusses (S. oben) wird angenommen.

Dazu ein beschränkender Zusatz: „außer durch richterlichen Beschluß in den durch das Gesetz bestimmten Fällen und Formen.“

Alinea 3 des Verfassungs-Ausschusses (S. oben) angenommen.

Ein Zusatz etwa des Inhalts: „kein Richter darf außerordentliche Gehaltszulagen oder Prämien erhalten“ wird nur von der Linken genehmigt. (Heiterkeit).

§. 37. Das Gerichtsverfahren soll öffentlich und mündlich sein.

Auf die Diskussion wird verzichtet. Der §. 37 wird angenommen (Fast einstimmig). Ein Zusatz von Trutzschler: „und das Urtheil von Schwurgerichten gesprochen werden“, wird verworfen. Ein Zusatz-Antrag: „Ausnahmen bestimmt das Gesetz“ wird verworfen. (Bravo links und linkes Centrum). ‒

§. 38. „In Strafsachen gilt der Anklageprozeß, Schwurgerichte sollen jedenfalls in schwereren Strafsachen und bei allen politischen Vergehen urtheilen.“

Die Amendements werden gelesen. Auf die Diskussion wird verzichtet.

Der §. wird nach dem Verfassungs-Ausschuß angenommen. ‒ Ein Antrag von Trützschler und Genossen: „über die Zulässigkeit der Anklage urtheilen Geschworene“, wird verworfen. (Links: oh!)

§. 39. A. Antrag des Verfassungs-Ausschusses.

Die bürgerliche Rechtspflege soll in Sachen besonderer Berufserfahrung durch Männer aus dem Volke geübt werden. (Handelsgerichte, Fabrikgericht:, Landwirthschaftsgerichte u. s. w.)

Minoritäts-Erachten. Dieser Paragraph (39) sei nicht in die Grundrechte aufzunehmen. (Mühlfeld, Bassermann, Tellkampf, Scheller, Andrian).

Der volkswirthschaftliche Ausschuß schlägt vor: „Die bürgerliche Rechtspflege soll in Sachen besonderer Berufserfahrung durch fachkundige von den Berufsgenossen frei gewählte Richter geübt oder mitgeübt werden.“

Ohne Diskussion wird der §. nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß angenommen.

§. 40. „Rechtspflege und Verwaltung sollen getrennt sein.“

Der §. wird ohne Diskussion einstimmig angenommen. Dazu ein Antrag von Wulfen: „Ebenso soll die streitige Gerichtsbarkeit von der freiwilligen getrennt sein“, mit 191 Stimmen gegen 188 Stimmen verworfen. (Mit 3 Stimmen).

Ein Zusatzantrag von Teichert: „Der Polizei steht nirgend Strafgewalt zu. ‒ Im deutschen Kriegsheer gilt nur ein und dasselbe Kriegsgesetz, auf Schwurgerichte und öffentliches Verfahren gegründet“, wird angenommen. (Linke und linkes Centrum). [Also das Heer hat durchgänig Schwurgerichte; Civil nicht. ‒]

§. 41. „Die Verwaltungsrechtspflege hört auf; über alle Rechtsverletzungen entscheiden die Gerichte.“

Ohne Diskussion und ohne (!) Amendements angenommen.

§. 42. „Rechtskräftige Urtheile deutscher Gerichte sind in jedem deutschen Lande gleich den Erkenntnissen der Gerichte dieses Landes vollziehbar.“

Auf die Diskussion wird verzichtet. ‒ Der Antrag des Verfassungsausschusses wird verworfen.

Ein Antrag von Spatz dagegen: „Rechtskräftige Urtheile deutscher Gerichte und öffentliche authentische Urkunden sind in allen deutschen Landen gleich wirksam und vollziehbar“; mit 208 Stimmen gegen 172 angenommen. ‒ Hiermit Art. VIII. beendet.

Schoder beantragt: Der Verfassungsausschuß soll so schnell als möglich alle bisher angenommenen Paragraphen zusammenstellen und drucken lassen, damit die zweite Berathung derselben spätestens nach 8 Tagen beginnen könne. ‒

von Trützschler mit mehreren beantragt, bei der zweiten Berathung verschiedene formelle Abänderungen vorzunehmen. (Wird auf Morgen zurückgelegt.)

Wesendonk stellt den dringlichen Antrag: „Das Reichministerium solle der Nationalversammlung alsbald den Beschluß mittheilen, welchen es nach Schmerling's Erklärung, in Verbindung mit dem Reichsverweser, in Folge der neuesten österreichischen Ereignisse gefaßt hat“. ‒ Die Dringlichkeit wird nicht erkannt.

Wiesner mit Anderen: In Folge des Beschlusses, wonach es der Centralgewalt nur im Einverständniß mit der Nationalversammlung zusteht, Beschlüsse über Krieg und Frieden zu fassen, und in Erwägung, daß Reichstruppen gegen die Demokraten Wiens geschickt werden sollen (rechts Gelächter ‒ links: Ruhe! das ist die Reaktion!) beantragt; ‒ die Nationalversammlung soll beschließen. dies sofort zu verhindern. ‒ Die Dringlichkeit wird abgelehnt.

Schüler aus Jena und Mehrere beantragen dringlich: „Die Nationalversammlung soll beschließen, jeder Schritt. welcher bezweckt, in die neuesten Wiener und österreichischen Verhältnisse einzugreifen, sei ungesetzlich. ‒ (Große Sensation, links Bravo.) Der Antrag wird als nicht dringlich erkannt. ‒

Graf Wartensleben, Backhaus, Eisenmann und Mehrere beantragen als dringlich: „In Erwägung der neuesten österreichischen Verhältnisse, vor allen Dingen die Berathung der Verfassung vorzunehmen.“

Berlin, 12. Okt.

Vorgestern, am 10., erhielt das in Brandenburg garnisonirende 20. Infanterieregiment, das erst kürzlich aus Schleswig-Holstein dorthin wieder zurückgekehrt war, die Ordre zum Ausmarsch, und zwar wurden Küstrin, Frankfurt a. d. O. und Guben als die neuen Garnisonen bezeichnet. Die Soldaten zeigten sich wenig geneigt, den ihnen liebgewordenen Ort zu verlassen, ebenso war es der allgemeine Wunsch der Bürgerschaft, gerade jenes Militär, namentlich das Füsilierbataillon zu behalten. Auf gestern, den 11., wurde eine große Bürgerversammlung auf dem Markt angesagt, zu welcher sich Nachmittags auch viele Personen einfanden. Als man darüber berieth, was zu thun sei, um die Maßregel abzuwenden, erschien der Oberbürgermeister und erklärte, daß eine Versammlung unter freiem Himmel nicht zulässig sei. Die Bürger zogen sich darauf in ein geschlossenes Lokal zurück, um hier weiter zu berathen, und beschlossen, demnächst den Obristlieutenant von ihrem Wunsche in Kenntniß zu setzen. Von dem Obrist-Lieutenant wurde der Deputation die Antwort, daß die Ordre nicht zurückgenommen werden könne und daß es beim Abmarsch der Soldaten am 12. sein Bewenden habe. Eine hierauf nochmals an jenen Offizier abgesandte Deputation erklärte diesem, daß die Bürgerschaft eine Deputation an den Kriegsminister nach Berlin senden wolle und bat, daß mit dem Abmarsche der Soldaten jedenfalls bis zur Rückkehr der Deputation gewartet werden möchte. Die Deputation der Bürgerschaft Brandenburgs, bestehend aus vier dortigen Bürgern, kam gestern Abends spät hier an, begab sich sogleich in die Wohnung des Hrn. Kriegsministers und da sie denselben nicht antraf, verweilte sie in der Wohnung bis gegen 12 Uhr Nachts, wo der Hr. Minister zurückkam. Dieser empfing in sehr humaner Weise die Deputirten, bedauerte, daß sie ihn nicht im Ministerrathe, von dem er so eben komme, aufgesucht, erklärte jedoch, als die Deputirten ihm ihr Anliegen mittheilten, daß er in dieser Sache nichts thun könne, daß Hr. v. Wrangel allein darüber zu bestimmen hätte, und verwies sie schließlich an diesen. Nachdem noch die Deputation durch den General Jaenicke, an den Hr. v. Pfuel sie zunächst verwiesen, erfuhr, daß nur Hr. v. Wrangel ihnen eine entscheidende Antwort in ihrer Sache geben könne, begaben sich die vier Herren sofort nach Charlottenburg zum Hauptquartier. Nachts 1 Uhr kamen sie an, ließen sich durch den General Hahn dem Hr. v. Wrangel melden und wurden, nachdem sie den Ersteren mit ihrer äußerst dringenden Angelegenheit bekannt gemacht hatten, von Hrn. v. Wrangel vorgelassen. Dieser, im Bette liegend richtete sich etwas auf, als die vier Herren eintraten und fragte, was sie wünschten? ‒ „Wir sind von der Stadt Brandenburg hergeschickt, um zu erklären, daß die dortige Bürgerschaft wünscht, das Militär zu behalten, und daß sie entschlossen ist, den Ausmarsch der Soldaten zu hindern“ ‒ ‒ Der im Bette liegende General ließ nicht weiter reden, fragte barsch: „was [Fortsetzung]

[Fortsetzung] änderten Grundsätze und Gefühle, die siegreich sich erhebende Idee internationaler Gerechtigkeit, haben auch die Verhältnisse der Nationen zu einander verändert.

Und haben wir auch im Jahre 1831 unglücklich gestritten, so haben wir doch gezeigt, daß der russische Koloß tönerne Füße habe.

Se. M. der König: Ich bin anderer Meinung und glaube, daß der Koloß eiserne Füße habe.

Kraszewski: Nun, die neuesten Ereignisse haben uns bewiesen, daß auch manche andere eiserne Füße zu tönernen werden können.

Die Minister traten bei diesen Worten näher zum Könige, und Brodowski, einen Schritt vortretend, sagte mit lauter Stimme:

Die Gefühle heiliger Anhänglichkeit an die Sache der Väter, an die Sprache und Sitte des Volkes sind im Großherzogthum in keinem einzigen Punkte geschont worden, obgleich selbst die Wiener Traktate die Unantastbarkeit dieses Heiligsten, was die Natur in die Herzen der Menschen geschrieben, garantirt hatten. Aber den Behörden im Großherzogthum waren auch diese Konventionen von 1815 zu freisinnig, zu gerecht und für den Zweck der Regierung nicht angemessen.

Hierauf sprach wieder Kraszewski, seine unterbrochene Rede aufnehmend:

Ew. Majestät haben an die schrecklichen Ereignisse in Galizien im Jahre 1846 erinnert. Die unselige Zerrüttung der geselligen Zustände in Galizien ist aber lediglich dem Machiavellismus der österreichischen Regierung zuzuschreiben; im Krakauischen, da, wohin sich dieser zerstörende und demoralisirende Einfluß von Oben nicht erstreckte, da war die Nation Eins gewesen. Die Mordthaten in Galizien sind durch eine, die innere Zerwürfniß erregende und unterhaltende feindselige Administration vorbereitet und zuletzt sogar bezahlt worden. Die galizische Stände haben seit Jahren wegen der Ablösung der Roboten petitionirt, aber der österreichischen Regierung war es genehmer, den Samen der Zwietracht, als den des Friedens zu pflegen.

Sr. Maj. der König: Dies ist nicht wahr. Der Aufstand der Bauern ist ein selbst erregter gewesen, indem die galizischen Bauern, obgleich sie dieselben Wohlthaten wie die posen'schen nicht genossen, doch die Wiederkehr eines Zustandes befürchteten, der sie wiederum wie im alten Polen, unter die völlige Willkühr der Herrn bringen würde. Ich habe es von den höchstgestellten Personen des österreichischen Staates sagen hören: „die Commotionen in Italien, die Zerrüttungen in der Schweiz haben uns viel geschadet, die finanzielle Krisis hat uns viele Schwierigkeiten gebracht, aber nichts ist für unsere Monarchie so verderblich gewesen, als der Aufstand der polnischen Bauern gegen den Adel und zu Gunsten der Regierung.

Kraszewski: Dies mag sein, aber die offiziellen Dokumente haben hinlänglich dargethan, daß der Aufstand der Bauern durch die Beamten bewirkt worden, die auf die Köpfe der Gutsbesitzer einen Preis gesetzt haben.

Sr. Maj. der König: Ich habe mein Wort gegeben, daß dies nicht der Fall gewesen.

Kraszewski: Nun so hat sich wenigstens die österreichische Regierung vor dem Verdachte eines solchen Verbrechens nicht gerechtfertigt.

Sr. Mnj. der König: Dies zu thun, würde unter ihrer Würde gewesen sein.

Kraszewski: Die Rechtfertigung vor einer solchen Anklage ist meines Erachtens Pflicht eines Jeden, er mag hoch stehen, oder niedrig.

Sr. Maj. der König: Unsere Sitte ist es nicht. (Die letzten Worte, die nicht ohne gewisse Erregtheit gesprochen wurden, unterbrachen diese merkwürdige Unterredung.) Der König wendete sich hierauf zu dem Erzbischofe, den er ungefähr so anredete:

„An Sie, verehrter Herr Erzbischof, der Sie mir so viele Beweise aufrichtiger Liebe gegeben haben, wende ich mich namentlich mit der Bitte, beruhigen Sie, ich beschwöre Sie, das Volk, und unterdrücken Sie durch öffentliche Aufforderungen eine Bewegung, die die Provinz ins Verderben stürzen kann. Bei dem Volke ist noch Religion, und es wird Ihren Aufforderungen Gehör geben.“

Der Erzbischof von Gnesen und Posen schloß das ganze Anliegen der Deputation durch folgende Worte:

Unter den Unterthanen Ew. Königl. Majestät gibt es gewiß keinen Einzigen, dessen Herz wahrer und dankbarer, denn das meinige, an Ew. Majestät hinge. Um deswillen flehe ich Ew. Majestät noch einmal um die Gewährung unserer gerechten Bitten, als um das einzige Mittel, um, wie Ew. Majestät selbst sich ausdrückten, unsäglich Unglück von der Provinz abzuwenden.

Hierauf wurde die Audienz von dem Minister Grafen v. Arnim für beendet erklärt; wegen der Berathung über die einzelnen Punkte verwies der König die Deputation an die Minister, ließ sich dann die Mitglieder der Deputation durch den Erzbischof vorstellen, sprach an sie einzelne Worte und entließ sie.

(Aus der höchst interessanten Schrift von Adalbert Lipski: „Beiträge zur Beurtheilung der Ereignisse im Großherzogthum Posen im Jahre 1848.“ 1. Heft. Berlin, gedruckt bei den Gebr. Unger.)

<TEI>
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        <head>[Deutschland]</head>
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          <p><ref type="link_fsg">[Fortsetzung]</ref> Wir erklären unsere Anhänglichkeit an die Dynastie, an die constitutionell demokratische Monarchie, wir erklären fest und feierlich, daß ein einiges, selbstständiges Oesterreich wieder erstehen soll aus dem Chaos, welches perfide Organe des Umsturzes heute aus Oesterreich gemacht.</p>
          <p>Nur in einem selbstständigen Oesterreich kann Böhmen, kann seine Hauptstadt gedeihen.</p>
          <p>Wir vertrauen dem Kaiser und bauen fest auf sein kaiserliches Wort, ohne Furcht vor dem hohlen Gespenste der Reaction, mit welchem ein irregeleiteter Theil der Bevölkerung sich schrecken, sich mißbrauchen läßt, von einer Partei des verbrecherischen Umtriebes; in dieser Partei allein liegt die Gefahr der wahren Volksfreiheit.</p>
          <p>Böhmens Bevölkerung erwartet, Treue und Anhänglichkeit bietend, auch Treue von seinem Könige!</p>
          <p>Wir fordern Prags loyale Bewohner auf, durch festes, inniges Zusammenstehen Ordnung und Ruhe aufrecht zu halten, jede Aufreizung geschäftiger Agenten der Wiener Umsturz-Partei entschieden von sich zu weisen und aufmerksam zu verfolgen.</p>
          <p>Wir warnen die Einwohner Prags vor den Gefahren jenes anarchischen Treibens, das Böhmen in Unglück und ewige Dienstbarkeit zu schlagen gedenket; darum haltet fest und treu zusammen; uns Böhmen sei der geschichtliche Ruhm vorbehalten, aller Verdächtigung zum Hohn eine treue Stütze geblieben zu sein der Monarchie!</p>
          <p>Eintracht gibt Kraft, darum bewahret die Eintracht, in ihr liegt der Sieg über unsere Feinde, wie über unsere Verläumder.</p>
          <p>Prag, den 9. October 1848.</p>
          <p>Von dem Bürgermeister und Stadtverordneten-Collegium.</p>
          <p>Manka, Bürgermeister. &#x2012; Prokop Richter. &#x2012; Dr. Roskosny. &#x2012; C.A.Fiedler. &#x2012; Franz Dittrich. &#x2012; F. L. Jaros. &#x2012; Dr. Jos. Fryc. &#x2012; Joh. Slawik. &#x2012; Wenzel Seidl. &#x2012; Joh. Meisner. &#x2012; Joh. Nowotny. &#x2012; Johan Spott. &#x2012; V. J. Rott. &#x2012; Karl Suchy. &#x2012; Med. Dr. Hofrichter. &#x2012; Dr. A. M. Pinkas.</p>
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          <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 12. Oktober.</head>
          <p>Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung über die Grundrechte. Präsident: Simson.</p>
          <p><hi rendition="#g">Breuning</hi> erstattet Bericht in der Schmidt-Wiesnerschen und Gagern-Simsenschen Angelegenheit. Die Anträge lauten:</p>
          <p>1. Die Abgeordneten Schmidt aus Schlesien und Wiesner haben, Jeder besonders, folgende schriftliche Erklärung:</p>
          <p>Ich erkläre hierdurch, daß ich den in der Sitzung vom 5. Oktober 1848 von mir gestellten Antrag, also lautend:</p>
          <p>In Erwägung, daß es wünschenswerth ist, daß die National-Versammlung in ihrem wahren Charakter vor das Volk trete, beantragen wir:</p>
          <p>Die National-Versammlung möge ohne weiteres die verlangten Verhaftungen genehmigen.</p>
          <p>gez. <hi rendition="#g">Schmidt</hi> aus Schlesien. <hi rendition="#g">Wiesner.</hi> </p>
          <p>hiermit, wegen der darin liegenden gröblichen Mißachtung der Würde der National-Versammlung förmlich zurücknehme, dem Vorsitzenden zur Mittheilung an die National-Versammlung zu übergeben.</p>
          <p>2. Die genannten Abgeordneten sind, bis sie dem vorstehenden Beschlusse, jeder so weit er ihn betrifft, Genüge geleistet, zur Ausübung ihrer Funktionen als Abgeordnete nicht zuzulassen.</p>
          <p>In Betreff des Präsidenten v. Gagern und Vicepräsidenten Simson, beantragt die Versammlung über die von Schaffrath desfalls gestellten Anträge Tagesordnung.</p>
          <p><hi rendition="#g">Blum</hi> beantragt: der seit unendlicher Zeit ruhende Bericht in der Brentanoschen Angelegenheit sei vor den eben angezeigten Berichten auf die Tagesordnung zu setzen.</p>
          <p>Präsident <hi rendition="#g">Simson</hi> findet dies Verlangen gerecht und wird dahin wirken. (Bravo)</p>
          <p><hi rendition="#g">Rühl</hi> interpellirt das Reichsministerium, von wem die ausnahmsweise in Frankfurt zusammengezogenen Truppenmassen bezahlt würden. (Bravo! Gelächter).</p>
          <p><hi rendition="#g">Eisenmann:</hi> Das Ministerium habe auf seine Interpellationen Betreffs Ungarns und Oesterreichs noch nicht geantwortet; jetzt sei es dazu zu spät. Er wünscht einen Antrag zu stellen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident:</hi> Der Minister sei jetzt nicht da, würde vielleicht noch im Laufe der Sitzung antworten.</p>
          <p><hi rendition="#g">Jucho</hi> stellt einen dringlichen Antrag: den Belagerungszustand an dem Tage aufzuheben, an welchen das Reichsgesetz zum Schutze der National-Versammlung in Kraft tritt, weil dann weder zum Schutze der Versammlung noch zur Ruhe der Stadt besondere Maßregeln nöthig. Zur Begründung der Dringlichkeit erhält er das Wort nicht. (Links höhnisch Bravo)</p>
          <p><hi rendition="#g">Berger</hi> aus Wien: Dringlicher Antrag von bedeutend vielen Unterschriften unterzeichnet. In Erwägung der großen Verdienste, welche die Majorität der Wiener Reichsversammlung und die Demokraten Wiens bei dem letzten heldenmüthigen Kampfe erworben, wolle die National-Versammlung erklären:, Die Wiener Reichsversammlung und die Barrikadenkämpfer haben sich um das Vaterland wohl verdient gemacht. (Links kräftiges Bravo. Centrum ruhig)</p>
          <p>Der Antrag wird für nicht dringlich erachtet. (Links: Bravo)</p>
          <p><hi rendition="#g">Berger:</hi> Ich nehme meinen Antrag, der nur als ein dringlicher Werth hat, zurück. (Rechts Unterbrechungen. Berger läßt sich nicht stören) Ich will ihn nicht in den Ausschuß, damit man einst mit dem Dichter sagen kann, &#x201E;den Antrag sah Niemand wieder!&#x201C; (Bravo links.) Die in meinem Antrag verlangte Erklärung wird unsre Partei abgeben, wahrscheinlich nicht (an die Centren) zu ihrer Zufriedenheit. (Bravo!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Eisenmann</hi> beantragt dringlich: von Seiten der Centralgewalt Reichskommissäre an den Oesterreichischen Kaiser zu senden, um in der gegenwärtigen Lage der Dinge für das Sachgemäße zu sorgen. Wird nicht zur Begründung der Dringlichkeit zugelassen. (Links: Bravo!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Zitz</hi> verlangt, der Ausschuß, welcher in der Anklage- und Verhaftungs-Angelegenheit Bericht zu erstatten hat, soll sich beeilen, damit die patriotische Ungeduld der Herren von Rechts gestillt wird. (Gelächter. Bravo!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Hergenhahn</hi> (im Namen des Ausschusses) Morgen wird der Bericht fertig.</p>
          <p><hi rendition="#g">Wiegard</hi> frägt den Ausschuß, welcher Jahns Antrag (auf in Anklageversetzung der ganzen Linken) zu begutachten hat, ob derselbe bald berichten wird? (Heiterkeit).</p>
          <p><hi rendition="#g">Simson</hi> (Namens des Ausschusses) wird bald dafür sorgen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Schmerling</hi> (Reichsminister) beantwortet die Rühlsche Interpellation. (S. oben.) Das Reichsministerium hat beschlossen, allen ausnahmsweise verwendeten Reichstruppen Entschädigung zu Theil werden zu lassen, welche aber keine neue oder besondere Auflage verursachen wird. Betreffs der Wiener Angelegenheiten hat das Ministerium mit dem Reichverweser seine Maßnahmen getroffen, und wird der National-Versammlung demnächst seine Mittheilungen machen.</p>
          <p>Tagesordnung.</p>
          <p>Berichterstatter <hi rendition="#g">Beseler</hi> spricht eine Stunde über § 31 und 32 der Grundrechte.</p>
          <p>Abstimmung.</p>
          <p>Nach Ablehnung von 6 bis 7 Anträgen kommt das Minoritätserachten von M. Mohl, Ph. Schwarzenberg und Pagenstecher (nach dem Antrag Röslers) zur namentlichen Abstimmung. Dasselbe lautet:</p>
          <p>&#x201E;Die Familien-Fideikommisse aller Art, die Majorate, Minorate, Seniorate und dergleichen Abweichungen von der gemeinrechtlichen gleichen Erbfolge sind aufgehoben und treten bei dem nächsten Todes-oder anderen Besitzveränderungsfalle außer Kraft. Das Nähere über die Art und Weise der Ausführung haben die Gesetzgebungen der Einzelstaaten anzuordnen.&#x201C;</p>
          <p>Der Antrag wird abgestimmt mit Vorbehalt der Abstimmung über die Fideikommisse der regierenden Häuser insbesondere. Der Antrag wird mit 208 Stimmen gegen 194 Stimmen verworfen (Bravo höhnisch links).</p>
          <p>Der Antrag des Ausschusses für Volkswirthschaft:</p>
          <p>&#x201E;Alle Fideikommisse sind aufgehoben. Das Nähere über die Art und Weise der Ausführung haben die Gesetzgebungen der Einzelstaaten anzuordnen.&#x201C;</p>
          <p>Der Antrag ist mit 204 gegen 174 Stimmen abgelehnt. (Links höhnisch Bravo).</p>
          <p>Ein Antrag von Haubenschmied, Lette etc.:</p>
          <p>&#x201E;die Familien-Fideikommisse sind aufzuheben. Die Art und Bedingungen der Aufhebung bestimmt die Gesetzgebung der einzelnen Staaten,&#x201C;<lb/>
wird angenommen.</p>
          <p>Der Antrag von Sprengel, Sellmer etc.:</p>
          <p>&#x201E;Die Bestimmungen über die Familien-Fideikommisse der regierenden fürstlichen Häuser bleiben den Landesgesetzgebungen vorbehalten,&#x201C;<lb/>
wird angenommen.</p>
          <p>Der Antrag von Wachsmuth etc.:</p>
          <p>&#x201E;Gleiche Bestimmungen wie für die Familien-Fideikommisse gelten für die Stammgüter,&#x201C;<lb/>
wird angenommen.</p>
          <p>In beiden Anträgen waren Linke und linkes Centrum einig.</p>
          <p>Unter dem Titel &#x201E;Lehen&#x201C; wird der Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses mit 222 Stimmen gegen 169 Stimmen angenommen.</p>
          <p>Derselbe lautet:</p>
          <p>&#x201E;Aller Lehensverband ist aufgehoben. Das Nähere über die Art und Weise der Ausführung haben die Gesetzgebungen der Einzelstaaten anzuordnen.&#x201C; (Bravo.)</p>
          <p>Die angenommenen Anträge bilden die Materie der §§ 31 und 32. Man kommt zur Abstimmung der §§ 34 und 35, Artikel VIII.</p>
          <p>§. 34. Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus.</p>
          <p>Es sollen keine Patrimonialgerichte bestehen.</p>
          <p>Wird angenommen.</p>
          <p>Dazu ein Amendement von Werner aus Koblenz:</p>
          <p>&#x201E;Die richterliche Gewalt wird selbstständig von den Gerichten ausgeübt. Kabinets- oder Ministerialjustiz ist unstatthaft.&#x201C;</p>
          <p>wird unter freudiger Aufregung angenommen. (Linke und linkes Centrum).</p>
          <p>§35. Es soll keinen priviligirten Gerichtsstand der Personen oder Güter geben.</p>
          <p>Wird angenommen.</p>
          <p>Dazu ein Zusatz-Antrag des Ausschusses für Gesetzgebung:</p>
          <p>&#x201E;Die Militairgerichtsbarkeit ist auf die Aburtheilung militairischer Verbrechen und Vergehen, so wie der Militairdisciplinarvergehen beschränkt, vorbehaltlich der Bestimmungen für den Kriegsstand.</p>
          <p>§. 36. A. Anträge des Verfassungs-Ausschusses.</p>
          <p>Kein Richter darf außer durch Urtheil und Recht von seinem Amte entfernt werden.</p>
          <p>Kein Richter darf wider seinen Willen versetzt werden.</p>
          <p>Der Richter darf wider seinen Willen nur auf Grund eines gerichtlichen Beschlusses in den durch das Gesetz bestimmten Fallen und Formen in Ruhestand versetzt werden.</p>
          <p>Minoritäts-Erachten. Kein Richter darf wider seinen Willen versetzt oder in den Ruhestand gesetzt werden. (Beseler, Droysen, Jürgens, Gagern, Waiz).</p>
          <p>Nach Lesung der Amendements zu dem § beschließt die Versammlung auf die Diskussion zu verzichten. (Bravo.) Bei der Abstimmung wird ein Antrag von Werner aus Coblenz: &#x201E;Kein Richter darf außer durch Urtheil und Recht von seinem Amte entfernt oder suspendirt werden.&#x201C; mit 212 Stimmen gegen 156 Stimmen angenommen. Dazu ein Antrag von Wulffen: &#x201E;oder an Rang und Gehalt beeintrachtigt werden.&#x201C;</p>
          <p>Alinea 2 des Verfassungs-Ausschusses (S. oben) wird angenommen.</p>
          <p>Dazu ein beschränkender Zusatz: &#x201E;außer durch richterlichen Beschluß in den durch das Gesetz bestimmten Fällen und Formen.&#x201C;</p>
          <p>Alinea 3 des Verfassungs-Ausschusses (S. oben) angenommen.</p>
          <p>Ein Zusatz etwa des Inhalts: &#x201E;kein Richter darf außerordentliche Gehaltszulagen oder Prämien erhalten&#x201C; wird nur von der Linken genehmigt. (Heiterkeit).</p>
          <p>§. 37. Das Gerichtsverfahren soll öffentlich und mündlich sein.</p>
          <p>Auf die Diskussion wird verzichtet. Der §. 37 wird angenommen (Fast einstimmig). Ein Zusatz von Trutzschler: &#x201E;und das Urtheil von Schwurgerichten gesprochen werden&#x201C;, wird verworfen. Ein Zusatz-Antrag: &#x201E;Ausnahmen bestimmt das Gesetz&#x201C; wird verworfen. (Bravo links und linkes Centrum). &#x2012;</p>
          <p>§. 38. &#x201E;In Strafsachen gilt der Anklageprozeß, Schwurgerichte sollen jedenfalls in schwereren Strafsachen und bei allen politischen Vergehen urtheilen.&#x201C;</p>
          <p>Die Amendements werden gelesen. Auf die Diskussion wird verzichtet.</p>
          <p>Der §. wird nach dem Verfassungs-Ausschuß angenommen. &#x2012; Ein Antrag von Trützschler und Genossen: &#x201E;über die Zulässigkeit der Anklage urtheilen Geschworene&#x201C;, wird verworfen. (Links: oh!)</p>
          <p>§. 39. A. Antrag des Verfassungs-Ausschusses.</p>
          <p>Die bürgerliche Rechtspflege soll in Sachen besonderer Berufserfahrung durch Männer aus dem Volke geübt werden. (Handelsgerichte, Fabrikgericht:, Landwirthschaftsgerichte u. s. w.)</p>
          <p>Minoritäts-Erachten. Dieser Paragraph (39) sei nicht in die Grundrechte aufzunehmen. (Mühlfeld, Bassermann, Tellkampf, Scheller, Andrian).</p>
          <p>Der volkswirthschaftliche Ausschuß schlägt vor: &#x201E;Die bürgerliche Rechtspflege soll in Sachen besonderer Berufserfahrung durch fachkundige von den Berufsgenossen frei gewählte Richter geübt oder mitgeübt werden.&#x201C;</p>
          <p>Ohne Diskussion wird der §. nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß angenommen.</p>
          <p>§. 40. &#x201E;Rechtspflege und Verwaltung sollen getrennt sein.&#x201C;</p>
          <p>Der §. wird ohne Diskussion einstimmig angenommen. Dazu ein Antrag von Wulfen: &#x201E;Ebenso soll die streitige Gerichtsbarkeit von der freiwilligen getrennt sein&#x201C;, mit 191 Stimmen gegen 188 Stimmen verworfen. (Mit 3 Stimmen).</p>
          <p>Ein Zusatzantrag von Teichert: &#x201E;Der Polizei steht nirgend Strafgewalt zu. &#x2012; Im deutschen Kriegsheer gilt nur ein und dasselbe Kriegsgesetz, auf Schwurgerichte und öffentliches Verfahren gegründet&#x201C;, wird angenommen. (Linke und linkes Centrum). [Also das Heer hat durchgänig Schwurgerichte; Civil nicht. &#x2012;]</p>
          <p>§. 41. &#x201E;Die Verwaltungsrechtspflege hört auf; über alle Rechtsverletzungen entscheiden die Gerichte.&#x201C;</p>
          <p>Ohne Diskussion und ohne (!) Amendements angenommen.</p>
          <p>§. 42. &#x201E;Rechtskräftige Urtheile deutscher Gerichte sind in jedem deutschen Lande gleich den Erkenntnissen der Gerichte dieses Landes vollziehbar.&#x201C;</p>
          <p>Auf die Diskussion wird verzichtet. &#x2012; Der Antrag des Verfassungsausschusses wird verworfen.</p>
          <p>Ein Antrag von <hi rendition="#g">Spatz</hi> dagegen: &#x201E;Rechtskräftige Urtheile deutscher Gerichte und öffentliche authentische Urkunden sind in allen deutschen Landen gleich wirksam und vollziehbar&#x201C;; mit 208 Stimmen gegen 172 angenommen. &#x2012; Hiermit Art. VIII. beendet.</p>
          <p><hi rendition="#g">Schoder</hi> beantragt: Der Verfassungsausschuß soll so schnell als möglich alle bisher angenommenen Paragraphen zusammenstellen und drucken lassen, damit die zweite Berathung derselben spätestens nach 8 Tagen beginnen könne. &#x2012;</p>
          <p><hi rendition="#g">von Trützschler</hi> mit mehreren beantragt, bei der zweiten Berathung verschiedene formelle Abänderungen vorzunehmen. (Wird auf Morgen zurückgelegt.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Wesendonk</hi> stellt den dringlichen Antrag: &#x201E;Das Reichministerium solle der Nationalversammlung alsbald den Beschluß mittheilen, welchen es nach Schmerling's Erklärung, in Verbindung mit dem Reichsverweser, in Folge der neuesten österreichischen Ereignisse gefaßt hat&#x201C;. &#x2012; Die Dringlichkeit wird nicht erkannt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Wiesner</hi> mit Anderen: In Folge des Beschlusses, wonach es der Centralgewalt nur im Einverständniß mit der Nationalversammlung zusteht, Beschlüsse über Krieg und Frieden zu fassen, und in Erwägung, daß Reichstruppen gegen die Demokraten Wiens geschickt werden sollen (rechts Gelächter &#x2012; links: Ruhe! das ist die Reaktion!) beantragt; &#x2012; die Nationalversammlung soll beschließen. dies sofort zu verhindern. &#x2012; Die Dringlichkeit wird abgelehnt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Schüler</hi> aus Jena und Mehrere beantragen dringlich: &#x201E;Die Nationalversammlung soll beschließen, jeder Schritt. welcher bezweckt, in die neuesten Wiener und österreichischen Verhältnisse einzugreifen, sei ungesetzlich. &#x2012; (Große Sensation, links Bravo.) Der Antrag wird als nicht dringlich erkannt. &#x2012;</p>
          <p>Graf <hi rendition="#g">Wartensleben, Backhaus, Eisenmann</hi> und Mehrere beantragen als dringlich: &#x201E;In Erwägung der neuesten österreichischen Verhältnisse, vor allen Dingen die Berathung der Verfassung vorzunehmen.&#x201C;</p>
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        <div xml:id="ar117_012" type="jArticle">
          <head>Berlin, 12. Okt.</head>
          <p>Vorgestern, am 10., erhielt das in Brandenburg garnisonirende 20. Infanterieregiment, das erst kürzlich aus Schleswig-Holstein dorthin wieder zurückgekehrt war, die Ordre zum Ausmarsch, und zwar wurden Küstrin, Frankfurt a. d. O. und Guben als die neuen Garnisonen bezeichnet. Die Soldaten zeigten sich wenig geneigt, den ihnen liebgewordenen Ort zu verlassen, ebenso war es der allgemeine Wunsch der Bürgerschaft, gerade jenes Militär, namentlich das Füsilierbataillon zu behalten. Auf gestern, den 11., wurde eine große Bürgerversammlung auf dem Markt angesagt, zu welcher sich Nachmittags auch viele Personen einfanden. Als man darüber berieth, was zu thun sei, um die Maßregel abzuwenden, erschien der Oberbürgermeister und erklärte, daß eine Versammlung unter freiem Himmel nicht zulässig sei. Die Bürger zogen sich darauf in ein geschlossenes Lokal zurück, um hier weiter zu berathen, und beschlossen, demnächst den Obristlieutenant von ihrem Wunsche in Kenntniß zu setzen. Von dem Obrist-Lieutenant wurde der Deputation die Antwort, daß die Ordre nicht zurückgenommen werden könne und daß es beim Abmarsch der Soldaten am 12. sein Bewenden habe. Eine hierauf nochmals an jenen Offizier abgesandte Deputation erklärte diesem, daß die Bürgerschaft eine Deputation an den Kriegsminister nach Berlin senden wolle und bat, daß mit dem Abmarsche der Soldaten jedenfalls bis zur Rückkehr der Deputation gewartet werden möchte. Die Deputation der Bürgerschaft Brandenburgs, bestehend aus vier dortigen Bürgern, kam gestern Abends spät hier an, begab sich sogleich in die Wohnung des Hrn. Kriegsministers und da sie denselben nicht antraf, verweilte sie in der Wohnung bis gegen 12 Uhr Nachts, wo der Hr. Minister zurückkam. Dieser empfing in sehr humaner Weise die Deputirten, bedauerte, daß sie ihn nicht im Ministerrathe, von dem er so eben komme, aufgesucht, erklärte jedoch, als die Deputirten ihm ihr Anliegen mittheilten, daß er in dieser Sache nichts thun könne, daß Hr. v. Wrangel allein darüber zu bestimmen hätte, und verwies sie schließlich an diesen. Nachdem noch die Deputation durch den General Jaenicke, an den Hr. v. Pfuel sie zunächst verwiesen, erfuhr, daß nur Hr. v. Wrangel ihnen eine entscheidende Antwort in ihrer Sache geben könne, begaben sich die vier Herren sofort nach Charlottenburg zum Hauptquartier. Nachts 1 Uhr kamen sie an, ließen sich durch den General Hahn dem Hr. v. Wrangel melden und wurden, nachdem sie den Ersteren mit ihrer äußerst dringenden Angelegenheit bekannt gemacht hatten, von Hrn. v. Wrangel vorgelassen. Dieser, im Bette liegend richtete sich etwas auf, als die vier Herren eintraten und fragte, was sie wünschten? &#x2012; &#x201E;Wir sind von der Stadt Brandenburg hergeschickt, um zu erklären, daß die dortige Bürgerschaft wünscht, das Militär zu behalten, und daß sie entschlossen ist, den Ausmarsch der Soldaten zu hindern&#x201C; &#x2012; &#x2012; Der im Bette liegende General ließ nicht weiter reden, fragte barsch: &#x201E;was <ref type="link_fsg">[Fortsetzung]</ref>                </p>
        </div>
      </div>
      <div type="jFeuilleton" n="1">
        <div xml:id="ar117_013" type="jArticle">
          <p><ref type="link_fsg">[Fortsetzung]</ref> änderten Grundsätze und Gefühle, die siegreich sich erhebende Idee internationaler Gerechtigkeit, haben auch die Verhältnisse der Nationen zu einander verändert.</p>
          <p>Und haben wir auch im Jahre 1831 unglücklich gestritten, so haben wir doch gezeigt, daß der russische Koloß tönerne Füße habe.</p>
          <p><hi rendition="#g">Se. M. der König:</hi> Ich bin anderer Meinung und glaube, daß der Koloß eiserne Füße habe.</p>
          <p><hi rendition="#g">Kraszewski:</hi> Nun, die neuesten Ereignisse haben uns bewiesen, daß auch manche andere eiserne Füße zu tönernen werden können.</p>
          <p>Die Minister traten bei diesen Worten näher zum Könige, und <hi rendition="#g">Brodowski,</hi> einen Schritt vortretend, sagte mit lauter Stimme:</p>
          <p>Die Gefühle heiliger Anhänglichkeit an die Sache der Väter, an die Sprache und Sitte des Volkes sind im Großherzogthum in keinem einzigen Punkte geschont worden, obgleich selbst die Wiener Traktate die Unantastbarkeit dieses Heiligsten, was die Natur in die Herzen der Menschen geschrieben, garantirt hatten. Aber den Behörden im Großherzogthum waren auch diese Konventionen von 1815 zu freisinnig, zu gerecht und für den Zweck der Regierung nicht angemessen.</p>
          <p>Hierauf sprach wieder Kraszewski, seine unterbrochene Rede aufnehmend:</p>
          <p>Ew. Majestät haben an die schrecklichen Ereignisse in Galizien im Jahre 1846 erinnert. Die unselige Zerrüttung der geselligen Zustände in Galizien ist aber lediglich dem Machiavellismus der österreichischen Regierung zuzuschreiben; im Krakauischen, da, wohin sich dieser zerstörende und demoralisirende Einfluß von Oben nicht erstreckte, da war die Nation Eins gewesen. Die Mordthaten in Galizien sind durch eine, die innere Zerwürfniß erregende und unterhaltende feindselige Administration vorbereitet und zuletzt sogar bezahlt worden. Die galizische Stände haben seit Jahren wegen der Ablösung der Roboten petitionirt, aber der österreichischen Regierung war es genehmer, den Samen der Zwietracht, als den des Friedens zu pflegen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Sr. Maj. der König:</hi> Dies ist nicht wahr. Der Aufstand der Bauern ist ein selbst erregter gewesen, indem die galizischen Bauern, obgleich sie dieselben Wohlthaten wie die posen'schen nicht genossen, doch die Wiederkehr eines Zustandes befürchteten, der sie wiederum wie im alten Polen, unter die völlige Willkühr der Herrn bringen würde. Ich habe es von den höchstgestellten Personen des österreichischen Staates sagen hören: &#x201E;die Commotionen in Italien, die Zerrüttungen in der Schweiz haben uns viel geschadet, die finanzielle Krisis hat uns viele Schwierigkeiten gebracht, aber nichts ist für unsere Monarchie so verderblich gewesen, als der Aufstand der polnischen Bauern gegen den Adel und zu Gunsten der Regierung.</p>
          <p><hi rendition="#g">Kraszewski:</hi> Dies mag sein, aber die offiziellen Dokumente haben hinlänglich dargethan, daß der Aufstand der Bauern durch die Beamten bewirkt worden, die auf die Köpfe der Gutsbesitzer einen Preis gesetzt haben.</p>
          <p><hi rendition="#g">Sr. Maj. der König:</hi> Ich habe mein Wort gegeben, daß dies nicht der Fall gewesen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Kraszewski:</hi> Nun so hat sich wenigstens die österreichische Regierung vor dem Verdachte eines solchen Verbrechens nicht gerechtfertigt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Sr. Mnj. der König:</hi> Dies zu thun, würde unter ihrer Würde gewesen sein.</p>
          <p><hi rendition="#g">Kraszewski:</hi> Die Rechtfertigung vor einer solchen Anklage ist meines Erachtens Pflicht eines Jeden, er mag hoch stehen, oder niedrig.</p>
          <p><hi rendition="#g">Sr. Maj. der König:</hi> Unsere Sitte ist es nicht. (Die letzten Worte, die nicht ohne gewisse Erregtheit gesprochen wurden, unterbrachen diese merkwürdige Unterredung.) Der König wendete sich hierauf zu dem Erzbischofe, den er ungefähr so anredete:</p>
          <p>&#x201E;An Sie, verehrter Herr Erzbischof, der Sie mir so viele Beweise aufrichtiger Liebe gegeben haben, wende ich mich namentlich mit der Bitte, beruhigen Sie, ich beschwöre Sie, das Volk, und unterdrücken Sie durch öffentliche Aufforderungen eine Bewegung, die die Provinz ins Verderben stürzen kann. Bei dem Volke ist noch Religion, und es wird Ihren Aufforderungen Gehör geben.&#x201C;</p>
          <p>Der Erzbischof von Gnesen und Posen schloß das ganze Anliegen der Deputation durch folgende Worte:</p>
          <p>Unter den Unterthanen Ew. Königl. Majestät gibt es gewiß keinen Einzigen, dessen Herz wahrer und dankbarer, denn das meinige, an Ew. Majestät hinge. Um deswillen flehe ich Ew. Majestät noch einmal um die Gewährung unserer gerechten Bitten, als um das einzige Mittel, um, wie Ew. Majestät selbst sich ausdrückten, unsäglich Unglück von der Provinz abzuwenden.</p>
          <p>Hierauf wurde die Audienz von dem Minister Grafen v. Arnim für beendet erklärt; wegen der Berathung über die einzelnen Punkte verwies der König die Deputation an die Minister, ließ sich dann die Mitglieder der Deputation durch den Erzbischof vorstellen, sprach an sie einzelne Worte und entließ sie.</p>
          <p>(Aus der höchst interessanten Schrift von <hi rendition="#g">Adalbert Lipski:</hi> &#x201E;Beiträge zur Beurtheilung der Ereignisse im Großherzogthum Posen im Jahre 1848.&#x201C; 1. Heft. Berlin, gedruckt bei den Gebr. Unger.)</p>
        </div>
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</TEI>
[0585/0003] [Deutschland] [Fortsetzung] Wir erklären unsere Anhänglichkeit an die Dynastie, an die constitutionell demokratische Monarchie, wir erklären fest und feierlich, daß ein einiges, selbstständiges Oesterreich wieder erstehen soll aus dem Chaos, welches perfide Organe des Umsturzes heute aus Oesterreich gemacht. Nur in einem selbstständigen Oesterreich kann Böhmen, kann seine Hauptstadt gedeihen. Wir vertrauen dem Kaiser und bauen fest auf sein kaiserliches Wort, ohne Furcht vor dem hohlen Gespenste der Reaction, mit welchem ein irregeleiteter Theil der Bevölkerung sich schrecken, sich mißbrauchen läßt, von einer Partei des verbrecherischen Umtriebes; in dieser Partei allein liegt die Gefahr der wahren Volksfreiheit. Böhmens Bevölkerung erwartet, Treue und Anhänglichkeit bietend, auch Treue von seinem Könige! Wir fordern Prags loyale Bewohner auf, durch festes, inniges Zusammenstehen Ordnung und Ruhe aufrecht zu halten, jede Aufreizung geschäftiger Agenten der Wiener Umsturz-Partei entschieden von sich zu weisen und aufmerksam zu verfolgen. Wir warnen die Einwohner Prags vor den Gefahren jenes anarchischen Treibens, das Böhmen in Unglück und ewige Dienstbarkeit zu schlagen gedenket; darum haltet fest und treu zusammen; uns Böhmen sei der geschichtliche Ruhm vorbehalten, aller Verdächtigung zum Hohn eine treue Stütze geblieben zu sein der Monarchie! Eintracht gibt Kraft, darum bewahret die Eintracht, in ihr liegt der Sieg über unsere Feinde, wie über unsere Verläumder. Prag, den 9. October 1848. Von dem Bürgermeister und Stadtverordneten-Collegium. Manka, Bürgermeister. ‒ Prokop Richter. ‒ Dr. Roskosny. ‒ C.A.Fiedler. ‒ Franz Dittrich. ‒ F. L. Jaros. ‒ Dr. Jos. Fryc. ‒ Joh. Slawik. ‒ Wenzel Seidl. ‒ Joh. Meisner. ‒ Joh. Nowotny. ‒ Johan Spott. ‒ V. J. Rott. ‒ Karl Suchy. ‒ Med. Dr. Hofrichter. ‒ Dr. A. M. Pinkas. !!! Frankfurt, 12. Oktober. Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung über die Grundrechte. Präsident: Simson. Breuning erstattet Bericht in der Schmidt-Wiesnerschen und Gagern-Simsenschen Angelegenheit. Die Anträge lauten: 1. Die Abgeordneten Schmidt aus Schlesien und Wiesner haben, Jeder besonders, folgende schriftliche Erklärung: Ich erkläre hierdurch, daß ich den in der Sitzung vom 5. Oktober 1848 von mir gestellten Antrag, also lautend: In Erwägung, daß es wünschenswerth ist, daß die National-Versammlung in ihrem wahren Charakter vor das Volk trete, beantragen wir: Die National-Versammlung möge ohne weiteres die verlangten Verhaftungen genehmigen. gez. Schmidt aus Schlesien. Wiesner. hiermit, wegen der darin liegenden gröblichen Mißachtung der Würde der National-Versammlung förmlich zurücknehme, dem Vorsitzenden zur Mittheilung an die National-Versammlung zu übergeben. 2. Die genannten Abgeordneten sind, bis sie dem vorstehenden Beschlusse, jeder so weit er ihn betrifft, Genüge geleistet, zur Ausübung ihrer Funktionen als Abgeordnete nicht zuzulassen. In Betreff des Präsidenten v. Gagern und Vicepräsidenten Simson, beantragt die Versammlung über die von Schaffrath desfalls gestellten Anträge Tagesordnung. Blum beantragt: der seit unendlicher Zeit ruhende Bericht in der Brentanoschen Angelegenheit sei vor den eben angezeigten Berichten auf die Tagesordnung zu setzen. Präsident Simson findet dies Verlangen gerecht und wird dahin wirken. (Bravo) Rühl interpellirt das Reichsministerium, von wem die ausnahmsweise in Frankfurt zusammengezogenen Truppenmassen bezahlt würden. (Bravo! Gelächter). Eisenmann: Das Ministerium habe auf seine Interpellationen Betreffs Ungarns und Oesterreichs noch nicht geantwortet; jetzt sei es dazu zu spät. Er wünscht einen Antrag zu stellen. Präsident: Der Minister sei jetzt nicht da, würde vielleicht noch im Laufe der Sitzung antworten. Jucho stellt einen dringlichen Antrag: den Belagerungszustand an dem Tage aufzuheben, an welchen das Reichsgesetz zum Schutze der National-Versammlung in Kraft tritt, weil dann weder zum Schutze der Versammlung noch zur Ruhe der Stadt besondere Maßregeln nöthig. Zur Begründung der Dringlichkeit erhält er das Wort nicht. (Links höhnisch Bravo) Berger aus Wien: Dringlicher Antrag von bedeutend vielen Unterschriften unterzeichnet. In Erwägung der großen Verdienste, welche die Majorität der Wiener Reichsversammlung und die Demokraten Wiens bei dem letzten heldenmüthigen Kampfe erworben, wolle die National-Versammlung erklären:, Die Wiener Reichsversammlung und die Barrikadenkämpfer haben sich um das Vaterland wohl verdient gemacht. (Links kräftiges Bravo. Centrum ruhig) Der Antrag wird für nicht dringlich erachtet. (Links: Bravo) Berger: Ich nehme meinen Antrag, der nur als ein dringlicher Werth hat, zurück. (Rechts Unterbrechungen. Berger läßt sich nicht stören) Ich will ihn nicht in den Ausschuß, damit man einst mit dem Dichter sagen kann, „den Antrag sah Niemand wieder!“ (Bravo links.) Die in meinem Antrag verlangte Erklärung wird unsre Partei abgeben, wahrscheinlich nicht (an die Centren) zu ihrer Zufriedenheit. (Bravo!) Eisenmann beantragt dringlich: von Seiten der Centralgewalt Reichskommissäre an den Oesterreichischen Kaiser zu senden, um in der gegenwärtigen Lage der Dinge für das Sachgemäße zu sorgen. Wird nicht zur Begründung der Dringlichkeit zugelassen. (Links: Bravo!) Zitz verlangt, der Ausschuß, welcher in der Anklage- und Verhaftungs-Angelegenheit Bericht zu erstatten hat, soll sich beeilen, damit die patriotische Ungeduld der Herren von Rechts gestillt wird. (Gelächter. Bravo!) Hergenhahn (im Namen des Ausschusses) Morgen wird der Bericht fertig. Wiegard frägt den Ausschuß, welcher Jahns Antrag (auf in Anklageversetzung der ganzen Linken) zu begutachten hat, ob derselbe bald berichten wird? (Heiterkeit). Simson (Namens des Ausschusses) wird bald dafür sorgen. Schmerling (Reichsminister) beantwortet die Rühlsche Interpellation. (S. oben.) Das Reichsministerium hat beschlossen, allen ausnahmsweise verwendeten Reichstruppen Entschädigung zu Theil werden zu lassen, welche aber keine neue oder besondere Auflage verursachen wird. Betreffs der Wiener Angelegenheiten hat das Ministerium mit dem Reichverweser seine Maßnahmen getroffen, und wird der National-Versammlung demnächst seine Mittheilungen machen. Tagesordnung. Berichterstatter Beseler spricht eine Stunde über § 31 und 32 der Grundrechte. Abstimmung. Nach Ablehnung von 6 bis 7 Anträgen kommt das Minoritätserachten von M. Mohl, Ph. Schwarzenberg und Pagenstecher (nach dem Antrag Röslers) zur namentlichen Abstimmung. Dasselbe lautet: „Die Familien-Fideikommisse aller Art, die Majorate, Minorate, Seniorate und dergleichen Abweichungen von der gemeinrechtlichen gleichen Erbfolge sind aufgehoben und treten bei dem nächsten Todes-oder anderen Besitzveränderungsfalle außer Kraft. Das Nähere über die Art und Weise der Ausführung haben die Gesetzgebungen der Einzelstaaten anzuordnen.“ Der Antrag wird abgestimmt mit Vorbehalt der Abstimmung über die Fideikommisse der regierenden Häuser insbesondere. Der Antrag wird mit 208 Stimmen gegen 194 Stimmen verworfen (Bravo höhnisch links). Der Antrag des Ausschusses für Volkswirthschaft: „Alle Fideikommisse sind aufgehoben. Das Nähere über die Art und Weise der Ausführung haben die Gesetzgebungen der Einzelstaaten anzuordnen.“ Der Antrag ist mit 204 gegen 174 Stimmen abgelehnt. (Links höhnisch Bravo). Ein Antrag von Haubenschmied, Lette etc.: „die Familien-Fideikommisse sind aufzuheben. Die Art und Bedingungen der Aufhebung bestimmt die Gesetzgebung der einzelnen Staaten,“ wird angenommen. Der Antrag von Sprengel, Sellmer etc.: „Die Bestimmungen über die Familien-Fideikommisse der regierenden fürstlichen Häuser bleiben den Landesgesetzgebungen vorbehalten,“ wird angenommen. Der Antrag von Wachsmuth etc.: „Gleiche Bestimmungen wie für die Familien-Fideikommisse gelten für die Stammgüter,“ wird angenommen. In beiden Anträgen waren Linke und linkes Centrum einig. Unter dem Titel „Lehen“ wird der Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses mit 222 Stimmen gegen 169 Stimmen angenommen. Derselbe lautet: „Aller Lehensverband ist aufgehoben. Das Nähere über die Art und Weise der Ausführung haben die Gesetzgebungen der Einzelstaaten anzuordnen.“ (Bravo.) Die angenommenen Anträge bilden die Materie der §§ 31 und 32. Man kommt zur Abstimmung der §§ 34 und 35, Artikel VIII. §. 34. Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus. Es sollen keine Patrimonialgerichte bestehen. Wird angenommen. Dazu ein Amendement von Werner aus Koblenz: „Die richterliche Gewalt wird selbstständig von den Gerichten ausgeübt. Kabinets- oder Ministerialjustiz ist unstatthaft.“ wird unter freudiger Aufregung angenommen. (Linke und linkes Centrum). §35. Es soll keinen priviligirten Gerichtsstand der Personen oder Güter geben. Wird angenommen. Dazu ein Zusatz-Antrag des Ausschusses für Gesetzgebung: „Die Militairgerichtsbarkeit ist auf die Aburtheilung militairischer Verbrechen und Vergehen, so wie der Militairdisciplinarvergehen beschränkt, vorbehaltlich der Bestimmungen für den Kriegsstand. §. 36. A. Anträge des Verfassungs-Ausschusses. Kein Richter darf außer durch Urtheil und Recht von seinem Amte entfernt werden. Kein Richter darf wider seinen Willen versetzt werden. Der Richter darf wider seinen Willen nur auf Grund eines gerichtlichen Beschlusses in den durch das Gesetz bestimmten Fallen und Formen in Ruhestand versetzt werden. Minoritäts-Erachten. Kein Richter darf wider seinen Willen versetzt oder in den Ruhestand gesetzt werden. (Beseler, Droysen, Jürgens, Gagern, Waiz). Nach Lesung der Amendements zu dem § beschließt die Versammlung auf die Diskussion zu verzichten. (Bravo.) Bei der Abstimmung wird ein Antrag von Werner aus Coblenz: „Kein Richter darf außer durch Urtheil und Recht von seinem Amte entfernt oder suspendirt werden.“ mit 212 Stimmen gegen 156 Stimmen angenommen. Dazu ein Antrag von Wulffen: „oder an Rang und Gehalt beeintrachtigt werden.“ Alinea 2 des Verfassungs-Ausschusses (S. oben) wird angenommen. Dazu ein beschränkender Zusatz: „außer durch richterlichen Beschluß in den durch das Gesetz bestimmten Fällen und Formen.“ Alinea 3 des Verfassungs-Ausschusses (S. oben) angenommen. Ein Zusatz etwa des Inhalts: „kein Richter darf außerordentliche Gehaltszulagen oder Prämien erhalten“ wird nur von der Linken genehmigt. (Heiterkeit). §. 37. Das Gerichtsverfahren soll öffentlich und mündlich sein. Auf die Diskussion wird verzichtet. Der §. 37 wird angenommen (Fast einstimmig). Ein Zusatz von Trutzschler: „und das Urtheil von Schwurgerichten gesprochen werden“, wird verworfen. Ein Zusatz-Antrag: „Ausnahmen bestimmt das Gesetz“ wird verworfen. (Bravo links und linkes Centrum). ‒ §. 38. „In Strafsachen gilt der Anklageprozeß, Schwurgerichte sollen jedenfalls in schwereren Strafsachen und bei allen politischen Vergehen urtheilen.“ Die Amendements werden gelesen. Auf die Diskussion wird verzichtet. Der §. wird nach dem Verfassungs-Ausschuß angenommen. ‒ Ein Antrag von Trützschler und Genossen: „über die Zulässigkeit der Anklage urtheilen Geschworene“, wird verworfen. (Links: oh!) §. 39. A. Antrag des Verfassungs-Ausschusses. Die bürgerliche Rechtspflege soll in Sachen besonderer Berufserfahrung durch Männer aus dem Volke geübt werden. (Handelsgerichte, Fabrikgericht:, Landwirthschaftsgerichte u. s. w.) Minoritäts-Erachten. Dieser Paragraph (39) sei nicht in die Grundrechte aufzunehmen. (Mühlfeld, Bassermann, Tellkampf, Scheller, Andrian). Der volkswirthschaftliche Ausschuß schlägt vor: „Die bürgerliche Rechtspflege soll in Sachen besonderer Berufserfahrung durch fachkundige von den Berufsgenossen frei gewählte Richter geübt oder mitgeübt werden.“ Ohne Diskussion wird der §. nach dem volkswirthschaftlichen Ausschuß angenommen. §. 40. „Rechtspflege und Verwaltung sollen getrennt sein.“ Der §. wird ohne Diskussion einstimmig angenommen. Dazu ein Antrag von Wulfen: „Ebenso soll die streitige Gerichtsbarkeit von der freiwilligen getrennt sein“, mit 191 Stimmen gegen 188 Stimmen verworfen. (Mit 3 Stimmen). Ein Zusatzantrag von Teichert: „Der Polizei steht nirgend Strafgewalt zu. ‒ Im deutschen Kriegsheer gilt nur ein und dasselbe Kriegsgesetz, auf Schwurgerichte und öffentliches Verfahren gegründet“, wird angenommen. (Linke und linkes Centrum). [Also das Heer hat durchgänig Schwurgerichte; Civil nicht. ‒] §. 41. „Die Verwaltungsrechtspflege hört auf; über alle Rechtsverletzungen entscheiden die Gerichte.“ Ohne Diskussion und ohne (!) Amendements angenommen. §. 42. „Rechtskräftige Urtheile deutscher Gerichte sind in jedem deutschen Lande gleich den Erkenntnissen der Gerichte dieses Landes vollziehbar.“ Auf die Diskussion wird verzichtet. ‒ Der Antrag des Verfassungsausschusses wird verworfen. Ein Antrag von Spatz dagegen: „Rechtskräftige Urtheile deutscher Gerichte und öffentliche authentische Urkunden sind in allen deutschen Landen gleich wirksam und vollziehbar“; mit 208 Stimmen gegen 172 angenommen. ‒ Hiermit Art. VIII. beendet. Schoder beantragt: Der Verfassungsausschuß soll so schnell als möglich alle bisher angenommenen Paragraphen zusammenstellen und drucken lassen, damit die zweite Berathung derselben spätestens nach 8 Tagen beginnen könne. ‒ von Trützschler mit mehreren beantragt, bei der zweiten Berathung verschiedene formelle Abänderungen vorzunehmen. (Wird auf Morgen zurückgelegt.) Wesendonk stellt den dringlichen Antrag: „Das Reichministerium solle der Nationalversammlung alsbald den Beschluß mittheilen, welchen es nach Schmerling's Erklärung, in Verbindung mit dem Reichsverweser, in Folge der neuesten österreichischen Ereignisse gefaßt hat“. ‒ Die Dringlichkeit wird nicht erkannt. Wiesner mit Anderen: In Folge des Beschlusses, wonach es der Centralgewalt nur im Einverständniß mit der Nationalversammlung zusteht, Beschlüsse über Krieg und Frieden zu fassen, und in Erwägung, daß Reichstruppen gegen die Demokraten Wiens geschickt werden sollen (rechts Gelächter ‒ links: Ruhe! das ist die Reaktion!) beantragt; ‒ die Nationalversammlung soll beschließen. dies sofort zu verhindern. ‒ Die Dringlichkeit wird abgelehnt. Schüler aus Jena und Mehrere beantragen dringlich: „Die Nationalversammlung soll beschließen, jeder Schritt. welcher bezweckt, in die neuesten Wiener und österreichischen Verhältnisse einzugreifen, sei ungesetzlich. ‒ (Große Sensation, links Bravo.) Der Antrag wird als nicht dringlich erkannt. ‒ Graf Wartensleben, Backhaus, Eisenmann und Mehrere beantragen als dringlich: „In Erwägung der neuesten österreichischen Verhältnisse, vor allen Dingen die Berathung der Verfassung vorzunehmen.“ Berlin, 12. Okt. Vorgestern, am 10., erhielt das in Brandenburg garnisonirende 20. Infanterieregiment, das erst kürzlich aus Schleswig-Holstein dorthin wieder zurückgekehrt war, die Ordre zum Ausmarsch, und zwar wurden Küstrin, Frankfurt a. d. O. und Guben als die neuen Garnisonen bezeichnet. Die Soldaten zeigten sich wenig geneigt, den ihnen liebgewordenen Ort zu verlassen, ebenso war es der allgemeine Wunsch der Bürgerschaft, gerade jenes Militär, namentlich das Füsilierbataillon zu behalten. Auf gestern, den 11., wurde eine große Bürgerversammlung auf dem Markt angesagt, zu welcher sich Nachmittags auch viele Personen einfanden. Als man darüber berieth, was zu thun sei, um die Maßregel abzuwenden, erschien der Oberbürgermeister und erklärte, daß eine Versammlung unter freiem Himmel nicht zulässig sei. Die Bürger zogen sich darauf in ein geschlossenes Lokal zurück, um hier weiter zu berathen, und beschlossen, demnächst den Obristlieutenant von ihrem Wunsche in Kenntniß zu setzen. Von dem Obrist-Lieutenant wurde der Deputation die Antwort, daß die Ordre nicht zurückgenommen werden könne und daß es beim Abmarsch der Soldaten am 12. sein Bewenden habe. Eine hierauf nochmals an jenen Offizier abgesandte Deputation erklärte diesem, daß die Bürgerschaft eine Deputation an den Kriegsminister nach Berlin senden wolle und bat, daß mit dem Abmarsche der Soldaten jedenfalls bis zur Rückkehr der Deputation gewartet werden möchte. Die Deputation der Bürgerschaft Brandenburgs, bestehend aus vier dortigen Bürgern, kam gestern Abends spät hier an, begab sich sogleich in die Wohnung des Hrn. Kriegsministers und da sie denselben nicht antraf, verweilte sie in der Wohnung bis gegen 12 Uhr Nachts, wo der Hr. Minister zurückkam. Dieser empfing in sehr humaner Weise die Deputirten, bedauerte, daß sie ihn nicht im Ministerrathe, von dem er so eben komme, aufgesucht, erklärte jedoch, als die Deputirten ihm ihr Anliegen mittheilten, daß er in dieser Sache nichts thun könne, daß Hr. v. Wrangel allein darüber zu bestimmen hätte, und verwies sie schließlich an diesen. Nachdem noch die Deputation durch den General Jaenicke, an den Hr. v. Pfuel sie zunächst verwiesen, erfuhr, daß nur Hr. v. Wrangel ihnen eine entscheidende Antwort in ihrer Sache geben könne, begaben sich die vier Herren sofort nach Charlottenburg zum Hauptquartier. Nachts 1 Uhr kamen sie an, ließen sich durch den General Hahn dem Hr. v. Wrangel melden und wurden, nachdem sie den Ersteren mit ihrer äußerst dringenden Angelegenheit bekannt gemacht hatten, von Hrn. v. Wrangel vorgelassen. Dieser, im Bette liegend richtete sich etwas auf, als die vier Herren eintraten und fragte, was sie wünschten? ‒ „Wir sind von der Stadt Brandenburg hergeschickt, um zu erklären, daß die dortige Bürgerschaft wünscht, das Militär zu behalten, und daß sie entschlossen ist, den Ausmarsch der Soldaten zu hindern“ ‒ ‒ Der im Bette liegende General ließ nicht weiter reden, fragte barsch: „was [Fortsetzung] [Fortsetzung] änderten Grundsätze und Gefühle, die siegreich sich erhebende Idee internationaler Gerechtigkeit, haben auch die Verhältnisse der Nationen zu einander verändert. Und haben wir auch im Jahre 1831 unglücklich gestritten, so haben wir doch gezeigt, daß der russische Koloß tönerne Füße habe. Se. M. der König: Ich bin anderer Meinung und glaube, daß der Koloß eiserne Füße habe. Kraszewski: Nun, die neuesten Ereignisse haben uns bewiesen, daß auch manche andere eiserne Füße zu tönernen werden können. Die Minister traten bei diesen Worten näher zum Könige, und Brodowski, einen Schritt vortretend, sagte mit lauter Stimme: Die Gefühle heiliger Anhänglichkeit an die Sache der Väter, an die Sprache und Sitte des Volkes sind im Großherzogthum in keinem einzigen Punkte geschont worden, obgleich selbst die Wiener Traktate die Unantastbarkeit dieses Heiligsten, was die Natur in die Herzen der Menschen geschrieben, garantirt hatten. Aber den Behörden im Großherzogthum waren auch diese Konventionen von 1815 zu freisinnig, zu gerecht und für den Zweck der Regierung nicht angemessen. Hierauf sprach wieder Kraszewski, seine unterbrochene Rede aufnehmend: Ew. Majestät haben an die schrecklichen Ereignisse in Galizien im Jahre 1846 erinnert. Die unselige Zerrüttung der geselligen Zustände in Galizien ist aber lediglich dem Machiavellismus der österreichischen Regierung zuzuschreiben; im Krakauischen, da, wohin sich dieser zerstörende und demoralisirende Einfluß von Oben nicht erstreckte, da war die Nation Eins gewesen. Die Mordthaten in Galizien sind durch eine, die innere Zerwürfniß erregende und unterhaltende feindselige Administration vorbereitet und zuletzt sogar bezahlt worden. Die galizische Stände haben seit Jahren wegen der Ablösung der Roboten petitionirt, aber der österreichischen Regierung war es genehmer, den Samen der Zwietracht, als den des Friedens zu pflegen. Sr. Maj. der König: Dies ist nicht wahr. Der Aufstand der Bauern ist ein selbst erregter gewesen, indem die galizischen Bauern, obgleich sie dieselben Wohlthaten wie die posen'schen nicht genossen, doch die Wiederkehr eines Zustandes befürchteten, der sie wiederum wie im alten Polen, unter die völlige Willkühr der Herrn bringen würde. Ich habe es von den höchstgestellten Personen des österreichischen Staates sagen hören: „die Commotionen in Italien, die Zerrüttungen in der Schweiz haben uns viel geschadet, die finanzielle Krisis hat uns viele Schwierigkeiten gebracht, aber nichts ist für unsere Monarchie so verderblich gewesen, als der Aufstand der polnischen Bauern gegen den Adel und zu Gunsten der Regierung. Kraszewski: Dies mag sein, aber die offiziellen Dokumente haben hinlänglich dargethan, daß der Aufstand der Bauern durch die Beamten bewirkt worden, die auf die Köpfe der Gutsbesitzer einen Preis gesetzt haben. Sr. Maj. der König: Ich habe mein Wort gegeben, daß dies nicht der Fall gewesen. Kraszewski: Nun so hat sich wenigstens die österreichische Regierung vor dem Verdachte eines solchen Verbrechens nicht gerechtfertigt. Sr. Mnj. der König: Dies zu thun, würde unter ihrer Würde gewesen sein. Kraszewski: Die Rechtfertigung vor einer solchen Anklage ist meines Erachtens Pflicht eines Jeden, er mag hoch stehen, oder niedrig. Sr. Maj. der König: Unsere Sitte ist es nicht. (Die letzten Worte, die nicht ohne gewisse Erregtheit gesprochen wurden, unterbrachen diese merkwürdige Unterredung.) Der König wendete sich hierauf zu dem Erzbischofe, den er ungefähr so anredete: „An Sie, verehrter Herr Erzbischof, der Sie mir so viele Beweise aufrichtiger Liebe gegeben haben, wende ich mich namentlich mit der Bitte, beruhigen Sie, ich beschwöre Sie, das Volk, und unterdrücken Sie durch öffentliche Aufforderungen eine Bewegung, die die Provinz ins Verderben stürzen kann. Bei dem Volke ist noch Religion, und es wird Ihren Aufforderungen Gehör geben.“ Der Erzbischof von Gnesen und Posen schloß das ganze Anliegen der Deputation durch folgende Worte: Unter den Unterthanen Ew. Königl. Majestät gibt es gewiß keinen Einzigen, dessen Herz wahrer und dankbarer, denn das meinige, an Ew. Majestät hinge. Um deswillen flehe ich Ew. Majestät noch einmal um die Gewährung unserer gerechten Bitten, als um das einzige Mittel, um, wie Ew. Majestät selbst sich ausdrückten, unsäglich Unglück von der Provinz abzuwenden. Hierauf wurde die Audienz von dem Minister Grafen v. Arnim für beendet erklärt; wegen der Berathung über die einzelnen Punkte verwies der König die Deputation an die Minister, ließ sich dann die Mitglieder der Deputation durch den Erzbischof vorstellen, sprach an sie einzelne Worte und entließ sie. (Aus der höchst interessanten Schrift von Adalbert Lipski: „Beiträge zur Beurtheilung der Ereignisse im Großherzogthum Posen im Jahre 1848.“ 1. Heft. Berlin, gedruckt bei den Gebr. Unger.)

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 117. Köln, 15. Oktober 1848, S. 0585. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz117_1848/3>, abgerufen am 27.04.2024.