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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 139. Köln, 10. November 1848.

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haben. Diese von der Sicherheit angezeigten Verfügungen sind jedoch einzig und allein nur durch den hartnäckigen Widerstand herbeigerufen worden, welchen die Partei der Bewegung und Empörung der rechtmäßigen Gewalt entgegengesetzt, und mit ihrem Terrorismus selbst die aus der Mitte der Bewohner der Hauptstadt aufgestellte Repräsentation der Art einzuschüchtern gewußt hat, daß selbe die bereits angebotene und abgeschlossene Kapitulation zuzuhalten nicht im Stande war, daher die Stadt gegenüber des k. k. Armee-Oberkommando's als treulos und wortbrüchig erscheinen ließ. Wenn der gutgesinnte Theil der Bevölkerung, zu dem ich nach meiner Ueberzeugung den größeren Theil der Bevölkerung rechnen kann, mich in der mir übertragenen schwierigen Aufgabe unterstützt, und mir dazu die Hand bietet, den Uebergang von der Anarchie zu dem geregelten, konstitutionnellen Rechtszustande zu beschleunigen, werde ich es mir zur gewissenhaften und angenehmsten Pflicht machen, der Bevölkerung Wiens alle jene Erleichterungen zukommen zu lassen, welche mit dem Belagerungszustande verträglich sind.

Dieser kann ja ohnehin nur den Uebelgesinnten fühlbar treffen, der Gutgesinnte kann und soll davon nicht betroffen werden. Ich fordere Gehorsam dem Gesetze, Achtung und Folgsamkeit den öffentlichen Behörden und den von ihnen ergehenden Verfügungen, Schutz dem öffentlichen und Privat-Eigenthum.

Ich wünsche, daß Alle zu den gewohnten rechtlichen Beschäftigungen zurückkehren, und daß die Bewohner Wiens durch die That beweisen, daß es ihnen um die Erhaltung der Ruhe und Ordnung Ernst sei; dann werde auch ich mich in die Lage gesetzt sehen, den freien Verkehr zwischen der Stadt und den Vorstädten gleich zu eröffnen.

Mit der gesicherten Ruhe und Ordnung werden sich alle Erwerbsquellen wieder eröffnen, es wird sich der Privat-Kredit herstellen und befestigen, und es wird Wien wieder jenes gemüthliche Aussehen erlangen, welches seinen Zustand zum beneidenswerthen in der Monarchie und im Auslande gemacht hat.

Sehr glücklich werde ich mich schätzen, diesen Wunsch zur Wirklichkeit realisirt zu sehen, und mit dieser Aussicht auf eine segensreiche Zukunft begrüße ich die Bewohner der unter meine Obhut gestellten Hauptstadt.

Wien, am 3. November 1848.

Von dem Vorstande der Central-Kommission k. k. Stadt-Kommandantur.

Freiherr von Cordon,

k. k. General-Major.

Kundmachung.

Um den Verkehr zwischen der Stadt und den Vorstädten zu erleichtern, habe ich zu bestimmen gefunden, daß an dem Burg-, alten Kärnthner-, Stuben-, Rothenthurm- und Schottenthore von 5 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends die freie Passage den Fußgehern und Fahrenden in der Art geöffnet werden soll, daß Jedermann während diesen Stunden die bezeichneten Thore passiren kann, ohne einen Passirschein zu benöthigen.

Nach 7 Uhr Abends wird jedoch die Passage nur gegen Vorweisung eines Passirscheines gestattet werden.

Wien, am 4. November 1848.

Von der Central-Kommission der Stadt-Kommandantur.

Kundmachung.

Auf hohen Befehl bringt der Gemeinderath der Stadt Wien folgende von der Central-Kommission der k. k. Stadt-Kommandantur angeordnete Maßregel zur allgemeinen Kenntniß:

Unter den Bedingungen, welche der Herr Armee-Oberkommandant Se. Durchlaucht der Fürst zu Windischgrätz in seiner Proklamation vom 23. Oktober d. J. für die Uebergabe der Hauptstadt Wien festgesetzt hat, erscheint im §. 3 die anbefohlene Auslieferung der durch nachträgliche Zuschriften bezeichneten Individuen, als: des gewesenen königl. ungarischen Unterstaatssekretärs Pulsky, des polnischen Emissärs Bem, des Nationalgarde-Oberkommandanten Messenhauser, des bei diesem Kommando verwendeten Fenneberg, und endlich des als Aufwiegler bezeichneten Schütte. Wegen der besonderen Gefährlichkeit dieser fünf Individuen, und weil sie als die Hauptursachen der letzten Empörung, die auf den Umsturz der Monarchie hingearbeitet hat, angesehen werden, wird von Sr. Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz mit unnachsichtlicher Strenge auf ihre Habhaftwerdung gedrungen, und hievon die Möglichkeit abhängig gemacht, den freien Verkehr zwischen der Stadt und ihren Vorstädten herzustellen, und überhaupt die möglichsten Erleichterungen in dem Belagerungszustande eintreten zu lassen. Zu diesem Ende werden jene Wohnparteien, bei denen sich etwa ein oder das andere dieser Individuen aufhalten sollte, dringendst aufgefordert, binnen 6 Stunden davon die Anzeige zu machen, weil sonst gegen den Dawiderhandelnden das standrechtliche Verfahren eintreten würde.

Wien, am 4. November 1848.

Vom Gemeinderathe der Stadt Wien.

Kundmachung.

Das hohe k. k. Militär-Kommando hat, um die Versehung der Hauptstadt mit den nöthigen Lebensmitteln so schnell als möglich zu bewerkstelligen, nachfolgende Bestimmungen getroffen:

Sämmtlichen Landparteien und Markt-Viktualienhändlern vom Lande werden zur freien Zufuhr aller Lebensmittel die Linien Wiens geöffnet, und es steht diesen Marktparteien der Besuch der in den Vorstädten Wiens befindlichen gewöhnlichen Marktplätze frei.

Sie haben sich jedoch bei ihrem Eintritte, sowie bei der Rückkehr durch die Linien mit Richterzetteln auszuweisen, auf welchen von den Ortsgerichten bei der strengsten Verantwortlichkeit der Name, Charakter und Wohnort der Landparteien genau aufgeführt sein muß.

Bei der Rückkehr haben sich diese Marktparteien an den Linien der weiteren Untersuchung, welche erforderlichen Falls mit denselben vorgenommen werden wird, zu unterziehen.

Jene Marktparteien, welche nach ihrer bisherigen Gepflogenheit die Marktplätze in der inneren Stadt zu besuchen beabsichtigen, werden vorläufig bei dem Schotten-, Kärnthner- und Rothenthurmthore in die' innere Stadt eingelassen, und sie haben sich bei ihrem Eintritte den Anordnungen der Stadtthor-Kommandanten und der städtischen Markt-Inspektion zu fügen.

Der Heu-, Stroh- und Körnermarkt, dann der Schlacht- und Jungviehmarkt wird zum gewöhnlichen Verkehre unter den gesetzlichen Modalitäten und unter jenen Vorsichten eröffnet, welche in Absicht auf die Visitirung der Marktparteien bei den Linien bereits oben vorgezeichnet wurden.

Wien, am 3. November 1848.

Vom Gemeinderathe der Stadt Wien.

Kundmachung.

Im Laufe der letzten Ereignisse sollen beträchtliche Pulvervorräthe theils in die Stadt gebracht, theils daselbst auch erzeugt worden sein, ohne die Ueberzeugung hegen zu können, daß dieselben auch verbraucht oder abgegeben worden wären.

Da sich in Folge dessen die gegründete Besorgniß aufdrängt, daß noch in einigen Häusern der Stadt und Vorstädte Pulver aufbewahrt oder versteckt sei, und daher Stadt und Vorstädte durch irgend eine Unvorsichtigkeit der größten Gefahr ausgesetzt werden könnten, so sieht sich der Gemeinderath zu der dringenden Aufforderung an sämmtliche Hauseigenthümer und Haus-Administratoren veranlaßt, die ihrer Obsorge anvertrauten Häuser sogleich von den Boden- bis zu den Keller-Lokalitäten, insbesondere aber die in denselben befindlichen Magazine auf das Sorgsamste zu untersuchen, und bei eigener Verantwortung alle daselbst vorfindigen Pulvervorräthe an die Direktion des k. k. Zeughauses abzuliefern.

Wien, am 3. November 1848.

Vom Gemeinderathe der Stadt Wien.

Wien, 4. Nov.

Der gestrige Tag verlief so wie der heutige ganz ungestört. Das Militär kampirt fortwährend in den lebhaftesten Straßen der Stadt. Die Stimmung der Stadt ist sehr gedrückt. Die Stadt ist durch Militär noch immer von den Vorstädten abgesperrt und dadurch jede Kommunikation gehemmt. Der Gemeinderath gab gestern wieder sein erstes Lebenszeichen. Er macht die Hauseigenthümer dafür verantwortlich, daß die Entwaffnung bald beendet werde, welches zu bewerkstelligen der Marschall einen neuen Termin von 12 Stunden mit dem Beisatze bewilligte, daß jeder, der nach dieser Frist mit Waffen getroffen wird, der standrechtlichen Behandlung verfällt. Der Verkehr stockt gänzlich; alle Kaufmannsläden sind geschlossen. Der Mangel an Silbergeld ist ungeheuer fühlbar. Die Soldaten erhalten ihre Löhnungen mit Banknoten ausgezahlt; da ihnen dieselben natürlich Niemand wechseln kann, so glauben sie, es wäre dieses eine Bosheit des Volkes. Dieselben scheinen wenig Kenntniß von der Lage der östreichischen Finanzen zu haben.

Die meisten hiesigen Redakteure, insofern man ihrer habhaft werden konnte, sind verhaftet. Von den Deserteuren, die ihre Truppen verließen, um sich an das Volk anzuschließen, sind bereits Viele wieder eingebracht und sogleich erschossen worden. Wien ist so ruhig, daß man beinahe nicht glauben kann, es habe daselbst je eine Aufregung geherrscht.

Der Reichstag hatte am 31. Okt. noch eine Sitzung gehalten, in welcher, obgleich die Anzahl von 172 Mitgliedern nicht beschlußfähig war, eine Adreße an den Kaiser angenommen wurde, die gegen die Vertagung des Reichstages bis zum 15. November und die Verlegung nach Kremsier protestirt.

Wien, 6. Novbr.

Gestern wurden einige Stadtthore zur freien Passage geöffnet, welches uns Gelegenheit bot, einen Rundgang durch die Vorstädte zu machen. Schauderhafte Kriegsverwüstung zeigte sich uns überall, wo der Angriff der Truppen statt gefunden hatte. Besonders ist die Jägerzeile, Landstraße und Weißgerbern hart hergenommen worden.

Beinahe der größere Theil der stattlichen Gebäude, welche die Jägerzeil einsäumten, und die unläugbar zur Zierde Wiens gehörten, liegt in Asche, und nur schwarzgebrannte Mauern stehen noch als öde Ruinen da. Der Kampf muß dort furchtbar wüthend gewesen sein. Jedes Haus scheint eine Festung gebildet zu haben, die nur im Sturme genommen werden konnte. Die Unzahl von Kanonenkugeln des schwersten Kalibers, die in den Mauern stecken und unter dem Schutte liegen, geben Bestätigung von einer riesenhaften Gegenwehr. Daß die aus Wiener Bevölkerung bestehende Mobilgarde in dem Kampfe der Oktobertage eine in der Geschichte beispiellos dastehende Unerschrockenheit, Aufopferung und Hingebung für eine Sache, zu deren Gunsten sie die Führer im höchsten Grade zu begeistern wußten, bewiesen hat, kann Niemand ableugnen, der den Gang und die Dauer des Kampfes beobachtete. Als am 31. der Kampf neuerlich begann, mögen es kaum 3 bis 400 Mobilgarden gewesen sein, welche die Stadtwälle noch besetzt hielten, und eine ganze Armee von dem konventionsmäßigen Einmarsche in die Stadt durch beinahe 3 Stunden abhielten. Man spricht, daß Alle, welche am Abende dieses Tages noch mit den Waffen in der Hand betroffen werden, zur Armee assentirt werden sollen. - Das 1. Armeekorps der in Wien lagernden k. k. Truppen ist bereits zum Abmarsche nach Ungarn gegen Preßburg und Pesth aufgebrochen. Fürst Windischgrätz soll dasselbe begleiten; General Cordon hat das Kommando der Stadt Wien übernommen.

(A. O.-Z.)
Wien, 4. November, Nachmittags.

Bis jetzt sind noch so wenige Passier- und Geleitscheine, mit welchen man vor die Barrieren kommen kann, ertheilt worden, und die Untersuchungen bei allen, die die Linien passieren, ist so streng, daß auch dieser Weg, Waffen wegzubringen, für die erstere Zeit, und in so lange Wien zwei Meilen im Umkreise in Belagerungszustand erklärt bleibt, gänzlich versperrt ist. Zudem muß die zur Waffenübernahme bestimmte Kommission bereits an den ungeheuren Quantitäten Waffen, welche seit drei Tagen eingeliefert wurden, recht gut erkennen, daß von dem erstürmten kaiserlichen Zeughaus nichts oder nur wenig abgehen kann, und von den eingelieferten Privatwaffen noch ein drittes Zeughaus gefüllt werden kann. Ich war heute Augenzeuge, wie sich unter den bei einer Thorwache zusammengetragenen Waffen aller Art mehrere Offiziere die schönsten und werthvollsten Säbel aussuchten und als gute Beute forttragen ließen, obgleich der Herr Oberbefehlshaber in seiner Proklamation die Zusicherung giebt, daß die abgelieferten, mit dem Namen des Eigenthümers bezeichneten Waffen, wieder zurückerstattet werden. Eine ähnliche Zusicherung wurde auch den Pragern und mehreren Deputationen, die zu dieser Zeit von Wien nach Prag kamen und ihre Waffen abgeben mußten, gegeben, bis jetzt aber nicht erfüllt.

Großen Schaden hat auch ein Theil der Vorstädte Landstraße und Metzleindorf erlitten. Der Brandschaden dürfte in diesen Theilen weniger groß gewesen sein, da außer den ausgedehnten Maschinenfabriken der Wien-Gloggnitzer Eisenbahn keine industriellen Bauten in Flammen aufgingen, aber geplündert und gemordet wurde mehr als in der Leopoldstadt, und man konnte dieser Tage Banknoten von einhundert Gulden, deren Werth die Räuber nicht kannten, um einige Silberzwanziger kaufen; ein Packet verschiedener österreichischer Staatspapiere, im Werthe von 22,000 Fl., wurde einem Bekannten von einem Kroaten um fünf Zwanziger verkauft, welcher aus der dabei befindlichen Ankaufs-Note den Eigenthümer erkannte und demselben das so wohlfeil zurückgekaufte Habe vor einer Stunde zurückstellte.

Die Verfolgungen und Verhaftungen aller Freigesinnten, von welchen eine genaue Proscriptionsliste in Windischgrätzs Händen ist und den wieder neu auflebenden Polizeibehörden viel zu schaffen macht, sind noch immer an der Tagesordnung. In welchen Lokalitäten diese Unglücklichen verkümmern und als Hochverräther ihr Leben enden werden, wird möglichst zu verbergen gesucht - einige sechszig Personen, so hörte ich heute von verschiedenen Personen erzählen, sollen bereits gestern erschossen worden sein, darunter nennt man Bem, Messenhauser, Maler Aigner, Hauptmann der akademischen Legion, Bilderhändler Kellner, Hauptmann der mobilen Garde, Dichter Kaiser, Dr. Becher Riederhuber, Hrezka, Gritzner, Haug, die 4 Letztern sind Redakteure und Mitarbeiter der Constitution, dessen Gründer Häfner wahrscheinlich auch nicht mehr am Leben ist.

Robert Blum soll heute früh gefänglich eingezogen worden sein, also als Frankfurter Reichstagsdeputirter nicht geschützt.

Prof. Füster, erzählt man, habe sich erschossen. Dies Alles ist nur als umlaufendes Gerücht im Publikum bekannt, für Denjenigen aber, der Gelegenheit hat, den Despotismus, welchen die jetzigen Gewalthaber ausüben, zu beobachten, durchaus nicht befremdend, sondern sehr wahrscheinlich. Die Reichstagslokalitäten sind vom Militär besetzt und können nicht benutzt werden. - Was bis zum 15. Nov. mit der konstituirenden Versammlung geschehen und ob solche in Wien verbleiben oder in Kremsier tagen wird, dürfte uns die nächste Zukunft anschaulich machen.

Bereits heute hat sich ein Armeekorps zur Bestrafung Ungarns in Marsch gesetzt; aus Polen, Siebenbürgen und Croatien sind viele Truppen zu derselben Bestimmung marschfertig gemacht worden. Alles ist der Meinung, daß die ungarische Nation einen verzweifelten Kampf kämpfen wird. Die Ungarn haben bei Todesstrafe die Ausfuhr von Lebensmitteln aller Art nach Oestreich verboten. Welche enorme Theurung muß dieser Krieg, der die Pulsader der östreichischen Industrie abschneidet, hervorbringen, da Ungarn die Kornkammer von Oestreich ist und Fett und Fleisch, die sonst in den größten Quantitäten von den Donaufürstenthümern importirt wurden, auch nicht mehr zu transportiren sind, da keine Dampfschiffe und sonstige Kommunikationsmittel zu benutzen sind und in der Moldau und Wallachei große Unruhen ausgebrochen und ebenfalls Noth, Elend und Viehseuche herrscht.

(A. O. Ztg.)
Wien.

Zur Paralele zwischen den verläumdeten Proletartern, den "Räubern" und den kroatischen "Freunden der Ordnung und verfassungsmäßigen Freiheit" diene auch folgende Notiz der speichelleckenden "Const. Blätter aus Böhmen":

Am meisten Furcht hatte man wegen eines Angriffs auf die Bank. Das Volk hat sich, was Eigenthum betrifft, vortrefflich benommen; noch wurde kein Angriff auf dasselbe bekannt, und kein Fall von Plünderung oder ärgerem Exzesse ist bekannt geworden. Allein das Silber in der Bank war gar zu lockend, obwohl es in dreifach gewölbten Kellern liegt. Die Bücher wurden einzeln bei mehren Privaten untergebracht; die fertigen Banknoten aber in die Keller gelegt, und die Vorrichtung bereit gehalten, um diese nöthigenfalls unter Wasser zu stellen. Eine solche Vorrichtung soll beim Bau der Bank getroffen worden sein; man brauchte sie aber nicht, denn es geschah kein Angriff.

* Wien.

Die würdige Frankfurter Centralgewalt hat eine Note an das k. k. Justizministerium zu Wien erlassen. Etwa um gegen die Mordthaten, Schändungen, Plünderungen, Brandstiftungen u. s. w. drohend zu protestiren? Nein! Der würdige Justizminister R. Mohl, dieser abgelegte liberale Professor, hat ein neues Mittel gefunden, um "das Vaterland vor dem Versinken in ein Meer von Blut und Greuel zu bewahren." Er protestirt gegen etwaigen Gebrauch, den der weichherzige Ferdinand von seinem Amnestierechte zu machen sich veranlaßt finden könnte. Er protestirt gegen die Möglichkeit eines solchen Einfalls des Chalyfen. Die Reichsgewalt hat die Pointe ihres Wirkens gefunden. Unbezahlbarer Einfall der Reichsgewalt und der "politisch hervorragenden Person Mohl." Den folgenden Erlaß muß man in Erz gießen und als Gesetztafel in dem Allerheiligsten der Paulskirche aufhängen.

Aller heroischster Mohl!

"Es geht durch alle öffentlichen Blätter die Erzählung, daß in Folge der jüngsten Ereignisse in Wien ein Arbeiter in einer öffentlichen Versammlung (es wird sogar der Reichstag selbst genannt) erschienen sei, sich seines Antheils an der Ermordung des Generals Latour zu rühmen. (Nr. 285.) Derselbe soll die Versammlung nicht nur unangefochten verlassen, sondern zum Theil sogar Beifall erhalten haben. Ferner werden Aktenstücke bekannt gemacht, in welchen einerseits Amnestie für alle während jener Ereignisse vorgefallenen Handlungen verlangt, andererseits dieses Verlangen, ohne Unterscheidung zwischen politischen Vergehen und gemeinen Verbrechen, in Erwägung genommen wird. Ob diese Thatsachen wahr sind, ist natürlich hier in der Entfernung und bei der Verwirrung aller Nachrichten nicht zu ermessen. Wenn Dem aber so wäre, so hält sich das Reichsministerium in einer für die Sicherheit und das Wohl ganz Deutschlands so verhängnißvollen Sache für eben so berechtigt als verpflichtet, nachstehende Erwägungen dem kaiserl. Justizministerium mitzutheilen.

Die provisorische Centralgewalt ist natürlich an sich weit entfernt, sich irgend einen Einfluß auf das Begnadigungs- oder Amnestirungsrecht Sr. Maj. des Kaisers von Oestreich anzumaßen; allein sie kann doch nicht unbemerkt lassen, daß die Art und Weise der Ausübung dieses Rechts in der vorliegenden Sache einen höchst verderblichen Einfluß auf ganz Deutschland ausüben könnte.

In den letzten Wochen sind wiederholt Morde an politisch hervorragenden Personen begangen worden, zum Theil unter Umständen, welche einem Barbarenvolke zur Schmach gereichen würden. Eine Straflosigkeit dieser Verbrechen müßte den verderblichsten Einfluß auf das Rechtsgefühl der ganzen Nation ausüben, alle Begriffe von Schuld und Strafbarkeit verwirren. Ueberdies ist es ja bekannt, daß Beispiele von Mordthaten nur allzu leicht Nachahmung finden, namentlich wenn sie gar, wie dies jetzt leider in Deutschland nicht selten geschieht, wo nicht geradezu gelobt, doch wenigstens entschuldigt und als etwas sich von selbst Verstehendes dargestellt werden. Die provisorische Centralgewalt für Deutschland könnte es daher nur tief beklagen, wenn die verantwortlichen Räthe einer deutschen Regierung politische Begnadigungen und Amnestien auch auf solche schauderhafte Verbrechen ausdehnen, anstatt alle Kraft der Gesetze zu deren schleunigsten Entdeckung und rechtlicher Bestrafung anwenden würden; davon gar nicht zu reden, daß ein Zusammenwerfen politischer Handlungen und ihrer Begnadigung mit den gräulichsten Missethaten nichts weniger als gerecht gegen die Urheber der erstern ist, welche man doch für entschuldbar hält oder versöhnen will. Das Reichsministerium ist überzeugt, daß das kaiserl. Justizministerium diese Ansicht völlig theilt, und es steht daher auch einer Erfüllung des Wunsches mit Vertrauen entgegen, daß das kaiserl. Justizministerium ihm über den Thatbestand, welcher obigen Nachrichten zu Grunde liegt, gefällige baldige Mittheilung mache, und daß es bei seinen Anträgen auf Begnadigung und Amnestirung diejenigen Gränzen beobachten möge, bei deren Aufrechterhaltung allein die Reichssicherheit in Deutschland aufrecht erhalten und das Vaterland vor dem Versinken in ein Meer von Blut und Gräuel bewahrt werden kann. Frankfurt, 14. October 1848.

Der Reichsminister der Justiz, Mohl, Dr. Mettenius.

* Prag, 4. Nov.

Unsere Deputirten sind gestern unverrichteter Sache von Olmütz zurückgekommen. Die Lobkowitz'sche Beleidigung soll ein "Mißverständniß" gewesen sein. Nichtssagende Worte, die noch dazu von dem kaiserlichen Idioten abgelesen wurden, waren Alles, was die Deputirten zu erlangen im Stande waren. Etwelche Wessenberg'sche Schönrednerei und Schwarzenberg'sche Lanzknechtsgrobheit bildeten die angenehme Zugabe.

Hier herrscht große Aufregung, und man fürchtet, daß das Proletariat einen Schlag beabsichtigt. Das Zeughaus ist deswegen besetzt, die Bürgerwehr vermehrt und Kavallerie in die Stadt gezogen worden.

* Aus Oesterreichisch-Schlesien, 4. Nov.

Die Bauern in unsern deutschen Bezirken erheben sich. Am 2. November wurde, trotz des Einschreitens der Jägerndorfer Nationalgarde, das Schloß des Grafen Heinrich Arco in Gotschdorf von wüthenden Massen demolirt; in Geppersdorf (eine Stunde von Gotschdorf) beabsichtigte man auch einen Angriff, weshalb sich der Ex-Polizeiminister Sedlnitzky nach Olmütz flüchtete; auf der Herrschaft des Baron Scribensky in Schönhof sind große Verwüstungen angerichtet worden, und auf den Gütern des Grafen Larisch-Mönnich stand ein Ausbruch zu erwarten. Alle diese Vorfälle haben mit den Scenen in Gallizien vom Jahre 1846 eine drohende Aehnlichkeit.

Frankfurt, 7. November.

Sitzung der National-Versammlung. (In der reformirten Kirche).

Tagesordnung.

1. Ersatzwahl eines Mitgliedes in den Ausschuß für die Geschäftsordnung.

2. Berathung über den Antrag des Abgeordneten Biedermann, das Verhältniß der königlich sächsischen Regierung und Ständekammer zur Centralgewalt betreffend.

3. Berathung über den Antrag des Abgeordneten Jordan aus Berlin, die Posenschen Verhältnisse betreffend.

4. Berathung des vom Abgeordneten Fischer, Namens des Ausschusses für die Geschäftsordnung erstatteten Berichts, über Anträge auf Abänderung der §§ 24 und 32 der Geschäftsordnung.

5. Fortsetzung der Berathung über Abschnitt III. des Verfassungsentwurfs.

Vor der Tagesordnung.

Präsident theilt mit, daß ein landwisthschaftlicher Verein in Frankfurt zusammengetreten und sich den Herrn National-Versammlern zu geneigter Theilnahme empfiehlt.

Abg. Pektorazi (Oesterreich) tritt aus.

Das königl. preußische Stadtgericht von Rosenberg (Oppeler Kreis) schreibt an die National-Versammlung wegen gegen den Abg. Minkus erhobener Anklage. (Derselbe wird denunzirt, eine Masse scheußlicher Aeußerungen gethan und Aufwiegelungen in seinem Wahlkreise verbrochen zu haben.) Die königl. Regierung zu Oppeln und das Rosenberger Stadtgericht erheben deshalb Anklage gegen Minkus, und beantragen die Erlaubniß zur Untersuchung. Präsident erklärt das Stadtgericht nicht für kompetent, sich geradezu an die National-Versammlung zu wenden.

Die ganze Sache geht an den bekannten (Polizei-Untersuchungs-) Ausschuß. Schmerling (Minister) theilt mit, daß die Mißbilligungen der Reichskommissäre von der linken Seite des Hauses ungerecht sind.

haben. Diese von der Sicherheit angezeigten Verfügungen sind jedoch einzig und allein nur durch den hartnäckigen Widerstand herbeigerufen worden, welchen die Partei der Bewegung und Empörung der rechtmäßigen Gewalt entgegengesetzt, und mit ihrem Terrorismus selbst die aus der Mitte der Bewohner der Hauptstadt aufgestellte Repräsentation der Art einzuschüchtern gewußt hat, daß selbe die bereits angebotene und abgeschlossene Kapitulation zuzuhalten nicht im Stande war, daher die Stadt gegenüber des k. k. Armee-Oberkommando's als treulos und wortbrüchig erscheinen ließ. Wenn der gutgesinnte Theil der Bevölkerung, zu dem ich nach meiner Ueberzeugung den größeren Theil der Bevölkerung rechnen kann, mich in der mir übertragenen schwierigen Aufgabe unterstützt, und mir dazu die Hand bietet, den Uebergang von der Anarchie zu dem geregelten, konstitutionnellen Rechtszustande zu beschleunigen, werde ich es mir zur gewissenhaften und angenehmsten Pflicht machen, der Bevölkerung Wiens alle jene Erleichterungen zukommen zu lassen, welche mit dem Belagerungszustande verträglich sind.

Dieser kann ja ohnehin nur den Uebelgesinnten fühlbar treffen, der Gutgesinnte kann und soll davon nicht betroffen werden. Ich fordere Gehorsam dem Gesetze, Achtung und Folgsamkeit den öffentlichen Behörden und den von ihnen ergehenden Verfügungen, Schutz dem öffentlichen und Privat-Eigenthum.

Ich wünsche, daß Alle zu den gewohnten rechtlichen Beschäftigungen zurückkehren, und daß die Bewohner Wiens durch die That beweisen, daß es ihnen um die Erhaltung der Ruhe und Ordnung Ernst sei; dann werde auch ich mich in die Lage gesetzt sehen, den freien Verkehr zwischen der Stadt und den Vorstädten gleich zu eröffnen.

Mit der gesicherten Ruhe und Ordnung werden sich alle Erwerbsquellen wieder eröffnen, es wird sich der Privat-Kredit herstellen und befestigen, und es wird Wien wieder jenes gemüthliche Aussehen erlangen, welches seinen Zustand zum beneidenswerthen in der Monarchie und im Auslande gemacht hat.

Sehr glücklich werde ich mich schätzen, diesen Wunsch zur Wirklichkeit realisirt zu sehen, und mit dieser Aussicht auf eine segensreiche Zukunft begrüße ich die Bewohner der unter meine Obhut gestellten Hauptstadt.

Wien, am 3. November 1848.

Von dem Vorstande der Central-Kommission k. k. Stadt-Kommandantur.

Freiherr von Cordon,

k. k. General-Major.

Kundmachung.

Um den Verkehr zwischen der Stadt und den Vorstädten zu erleichtern, habe ich zu bestimmen gefunden, daß an dem Burg-, alten Kärnthner-, Stuben-, Rothenthurm- und Schottenthore von 5 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends die freie Passage den Fußgehern und Fahrenden in der Art geöffnet werden soll, daß Jedermann während diesen Stunden die bezeichneten Thore passiren kann, ohne einen Passirschein zu benöthigen.

Nach 7 Uhr Abends wird jedoch die Passage nur gegen Vorweisung eines Passirscheines gestattet werden.

Wien, am 4. November 1848.

Von der Central-Kommission der Stadt-Kommandantur.

Kundmachung.

Auf hohen Befehl bringt der Gemeinderath der Stadt Wien folgende von der Central-Kommission der k. k. Stadt-Kommandantur angeordnete Maßregel zur allgemeinen Kenntniß:

Unter den Bedingungen, welche der Herr Armee-Oberkommandant Se. Durchlaucht der Fürst zu Windischgrätz in seiner Proklamation vom 23. Oktober d. J. für die Uebergabe der Hauptstadt Wien festgesetzt hat, erscheint im §. 3 die anbefohlene Auslieferung der durch nachträgliche Zuschriften bezeichneten Individuen, als: des gewesenen königl. ungarischen Unterstaatssekretärs Pulsky, des polnischen Emissärs Bem, des Nationalgarde-Oberkommandanten Messenhauser, des bei diesem Kommando verwendeten Fenneberg, und endlich des als Aufwiegler bezeichneten Schütte. Wegen der besonderen Gefährlichkeit dieser fünf Individuen, und weil sie als die Hauptursachen der letzten Empörung, die auf den Umsturz der Monarchie hingearbeitet hat, angesehen werden, wird von Sr. Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz mit unnachsichtlicher Strenge auf ihre Habhaftwerdung gedrungen, und hievon die Möglichkeit abhängig gemacht, den freien Verkehr zwischen der Stadt und ihren Vorstädten herzustellen, und überhaupt die möglichsten Erleichterungen in dem Belagerungszustande eintreten zu lassen. Zu diesem Ende werden jene Wohnparteien, bei denen sich etwa ein oder das andere dieser Individuen aufhalten sollte, dringendst aufgefordert, binnen 6 Stunden davon die Anzeige zu machen, weil sonst gegen den Dawiderhandelnden das standrechtliche Verfahren eintreten würde.

Wien, am 4. November 1848.

Vom Gemeinderathe der Stadt Wien.

Kundmachung.

Das hohe k. k. Militär-Kommando hat, um die Versehung der Hauptstadt mit den nöthigen Lebensmitteln so schnell als möglich zu bewerkstelligen, nachfolgende Bestimmungen getroffen:

Sämmtlichen Landparteien und Markt-Viktualienhändlern vom Lande werden zur freien Zufuhr aller Lebensmittel die Linien Wiens geöffnet, und es steht diesen Marktparteien der Besuch der in den Vorstädten Wiens befindlichen gewöhnlichen Marktplätze frei.

Sie haben sich jedoch bei ihrem Eintritte, sowie bei der Rückkehr durch die Linien mit Richterzetteln auszuweisen, auf welchen von den Ortsgerichten bei der strengsten Verantwortlichkeit der Name, Charakter und Wohnort der Landparteien genau aufgeführt sein muß.

Bei der Rückkehr haben sich diese Marktparteien an den Linien der weiteren Untersuchung, welche erforderlichen Falls mit denselben vorgenommen werden wird, zu unterziehen.

Jene Marktparteien, welche nach ihrer bisherigen Gepflogenheit die Marktplätze in der inneren Stadt zu besuchen beabsichtigen, werden vorläufig bei dem Schotten-, Kärnthner- und Rothenthurmthore in die' innere Stadt eingelassen, und sie haben sich bei ihrem Eintritte den Anordnungen der Stadtthor-Kommandanten und der städtischen Markt-Inspektion zu fügen.

Der Heu-, Stroh- und Körnermarkt, dann der Schlacht- und Jungviehmarkt wird zum gewöhnlichen Verkehre unter den gesetzlichen Modalitäten und unter jenen Vorsichten eröffnet, welche in Absicht auf die Visitirung der Marktparteien bei den Linien bereits oben vorgezeichnet wurden.

Wien, am 3. November 1848.

Vom Gemeinderathe der Stadt Wien.

Kundmachung.

Im Laufe der letzten Ereignisse sollen beträchtliche Pulvervorräthe theils in die Stadt gebracht, theils daselbst auch erzeugt worden sein, ohne die Ueberzeugung hegen zu können, daß dieselben auch verbraucht oder abgegeben worden wären.

Da sich in Folge dessen die gegründete Besorgniß aufdrängt, daß noch in einigen Häusern der Stadt und Vorstädte Pulver aufbewahrt oder versteckt sei, und daher Stadt und Vorstädte durch irgend eine Unvorsichtigkeit der größten Gefahr ausgesetzt werden könnten, so sieht sich der Gemeinderath zu der dringenden Aufforderung an sämmtliche Hauseigenthümer und Haus-Administratoren veranlaßt, die ihrer Obsorge anvertrauten Häuser sogleich von den Boden- bis zu den Keller-Lokalitäten, insbesondere aber die in denselben befindlichen Magazine auf das Sorgsamste zu untersuchen, und bei eigener Verantwortung alle daselbst vorfindigen Pulvervorräthe an die Direktion des k. k. Zeughauses abzuliefern.

Wien, am 3. November 1848.

Vom Gemeinderathe der Stadt Wien.

Wien, 4. Nov.

Der gestrige Tag verlief so wie der heutige ganz ungestört. Das Militär kampirt fortwährend in den lebhaftesten Straßen der Stadt. Die Stimmung der Stadt ist sehr gedrückt. Die Stadt ist durch Militär noch immer von den Vorstädten abgesperrt und dadurch jede Kommunikation gehemmt. Der Gemeinderath gab gestern wieder sein erstes Lebenszeichen. Er macht die Hauseigenthümer dafür verantwortlich, daß die Entwaffnung bald beendet werde, welches zu bewerkstelligen der Marschall einen neuen Termin von 12 Stunden mit dem Beisatze bewilligte, daß jeder, der nach dieser Frist mit Waffen getroffen wird, der standrechtlichen Behandlung verfällt. Der Verkehr stockt gänzlich; alle Kaufmannsläden sind geschlossen. Der Mangel an Silbergeld ist ungeheuer fühlbar. Die Soldaten erhalten ihre Löhnungen mit Banknoten ausgezahlt; da ihnen dieselben natürlich Niemand wechseln kann, so glauben sie, es wäre dieses eine Bosheit des Volkes. Dieselben scheinen wenig Kenntniß von der Lage der östreichischen Finanzen zu haben.

Die meisten hiesigen Redakteure, insofern man ihrer habhaft werden konnte, sind verhaftet. Von den Deserteuren, die ihre Truppen verließen, um sich an das Volk anzuschließen, sind bereits Viele wieder eingebracht und sogleich erschossen worden. Wien ist so ruhig, daß man beinahe nicht glauben kann, es habe daselbst je eine Aufregung geherrscht.

Der Reichstag hatte am 31. Okt. noch eine Sitzung gehalten, in welcher, obgleich die Anzahl von 172 Mitgliedern nicht beschlußfähig war, eine Adreße an den Kaiser angenommen wurde, die gegen die Vertagung des Reichstages bis zum 15. November und die Verlegung nach Kremsier protestirt.

Wien, 6. Novbr.

Gestern wurden einige Stadtthore zur freien Passage geöffnet, welches uns Gelegenheit bot, einen Rundgang durch die Vorstädte zu machen. Schauderhafte Kriegsverwüstung zeigte sich uns überall, wo der Angriff der Truppen statt gefunden hatte. Besonders ist die Jägerzeile, Landstraße und Weißgerbern hart hergenommen worden.

Beinahe der größere Theil der stattlichen Gebäude, welche die Jägerzeil einsäumten, und die unläugbar zur Zierde Wiens gehörten, liegt in Asche, und nur schwarzgebrannte Mauern stehen noch als öde Ruinen da. Der Kampf muß dort furchtbar wüthend gewesen sein. Jedes Haus scheint eine Festung gebildet zu haben, die nur im Sturme genommen werden konnte. Die Unzahl von Kanonenkugeln des schwersten Kalibers, die in den Mauern stecken und unter dem Schutte liegen, geben Bestätigung von einer riesenhaften Gegenwehr. Daß die aus Wiener Bevölkerung bestehende Mobilgarde in dem Kampfe der Oktobertage eine in der Geschichte beispiellos dastehende Unerschrockenheit, Aufopferung und Hingebung für eine Sache, zu deren Gunsten sie die Führer im höchsten Grade zu begeistern wußten, bewiesen hat, kann Niemand ableugnen, der den Gang und die Dauer des Kampfes beobachtete. Als am 31. der Kampf neuerlich begann, mögen es kaum 3 bis 400 Mobilgarden gewesen sein, welche die Stadtwälle noch besetzt hielten, und eine ganze Armee von dem konventionsmäßigen Einmarsche in die Stadt durch beinahe 3 Stunden abhielten. Man spricht, daß Alle, welche am Abende dieses Tages noch mit den Waffen in der Hand betroffen werden, zur Armee assentirt werden sollen. ‒ Das 1. Armeekorps der in Wien lagernden k. k. Truppen ist bereits zum Abmarsche nach Ungarn gegen Preßburg und Pesth aufgebrochen. Fürst Windischgrätz soll dasselbe begleiten; General Cordon hat das Kommando der Stadt Wien übernommen.

(A. O.-Z.)
Wien, 4. November, Nachmittags.

Bis jetzt sind noch so wenige Passier- und Geleitscheine, mit welchen man vor die Barrieren kommen kann, ertheilt worden, und die Untersuchungen bei allen, die die Linien passieren, ist so streng, daß auch dieser Weg, Waffen wegzubringen, für die erstere Zeit, und in so lange Wien zwei Meilen im Umkreise in Belagerungszustand erklärt bleibt, gänzlich versperrt ist. Zudem muß die zur Waffenübernahme bestimmte Kommission bereits an den ungeheuren Quantitäten Waffen, welche seit drei Tagen eingeliefert wurden, recht gut erkennen, daß von dem erstürmten kaiserlichen Zeughaus nichts oder nur wenig abgehen kann, und von den eingelieferten Privatwaffen noch ein drittes Zeughaus gefüllt werden kann. Ich war heute Augenzeuge, wie sich unter den bei einer Thorwache zusammengetragenen Waffen aller Art mehrere Offiziere die schönsten und werthvollsten Säbel aussuchten und als gute Beute forttragen ließen, obgleich der Herr Oberbefehlshaber in seiner Proklamation die Zusicherung giebt, daß die abgelieferten, mit dem Namen des Eigenthümers bezeichneten Waffen, wieder zurückerstattet werden. Eine ähnliche Zusicherung wurde auch den Pragern und mehreren Deputationen, die zu dieser Zeit von Wien nach Prag kamen und ihre Waffen abgeben mußten, gegeben, bis jetzt aber nicht erfüllt.

Großen Schaden hat auch ein Theil der Vorstädte Landstraße und Metzleindorf erlitten. Der Brandschaden dürfte in diesen Theilen weniger groß gewesen sein, da außer den ausgedehnten Maschinenfabriken der Wien-Gloggnitzer Eisenbahn keine industriellen Bauten in Flammen aufgingen, aber geplündert und gemordet wurde mehr als in der Leopoldstadt, und man konnte dieser Tage Banknoten von einhundert Gulden, deren Werth die Räuber nicht kannten, um einige Silberzwanziger kaufen; ein Packet verschiedener österreichischer Staatspapiere, im Werthe von 22,000 Fl., wurde einem Bekannten von einem Kroaten um fünf Zwanziger verkauft, welcher aus der dabei befindlichen Ankaufs-Note den Eigenthümer erkannte und demselben das so wohlfeil zurückgekaufte Habe vor einer Stunde zurückstellte.

Die Verfolgungen und Verhaftungen aller Freigesinnten, von welchen eine genaue Proscriptionsliste in Windischgrätzs Händen ist und den wieder neu auflebenden Polizeibehörden viel zu schaffen macht, sind noch immer an der Tagesordnung. In welchen Lokalitäten diese Unglücklichen verkümmern und als Hochverräther ihr Leben enden werden, wird möglichst zu verbergen gesucht ‒ einige sechszig Personen, so hörte ich heute von verschiedenen Personen erzählen, sollen bereits gestern erschossen worden sein, darunter nennt man Bem, Messenhauser, Maler Aigner, Hauptmann der akademischen Legion, Bilderhändler Kellner, Hauptmann der mobilen Garde, Dichter Kaiser, Dr. Becher Riederhuber, Hrezka, Gritzner, Haug, die 4 Letztern sind Redakteure und Mitarbeiter der Constitution, dessen Gründer Häfner wahrscheinlich auch nicht mehr am Leben ist.

Robert Blum soll heute früh gefänglich eingezogen worden sein, also als Frankfurter Reichstagsdeputirter nicht geschützt.

Prof. Füster, erzählt man, habe sich erschossen. Dies Alles ist nur als umlaufendes Gerücht im Publikum bekannt, für Denjenigen aber, der Gelegenheit hat, den Despotismus, welchen die jetzigen Gewalthaber ausüben, zu beobachten, durchaus nicht befremdend, sondern sehr wahrscheinlich. Die Reichstagslokalitäten sind vom Militär besetzt und können nicht benutzt werden. ‒ Was bis zum 15. Nov. mit der konstituirenden Versammlung geschehen und ob solche in Wien verbleiben oder in Kremsier tagen wird, dürfte uns die nächste Zukunft anschaulich machen.

Bereits heute hat sich ein Armeekorps zur Bestrafung Ungarns in Marsch gesetzt; aus Polen, Siebenbürgen und Croatien sind viele Truppen zu derselben Bestimmung marschfertig gemacht worden. Alles ist der Meinung, daß die ungarische Nation einen verzweifelten Kampf kämpfen wird. Die Ungarn haben bei Todesstrafe die Ausfuhr von Lebensmitteln aller Art nach Oestreich verboten. Welche enorme Theurung muß dieser Krieg, der die Pulsader der östreichischen Industrie abschneidet, hervorbringen, da Ungarn die Kornkammer von Oestreich ist und Fett und Fleisch, die sonst in den größten Quantitäten von den Donaufürstenthümern importirt wurden, auch nicht mehr zu transportiren sind, da keine Dampfschiffe und sonstige Kommunikationsmittel zu benutzen sind und in der Moldau und Wallachei große Unruhen ausgebrochen und ebenfalls Noth, Elend und Viehseuche herrscht.

(A. O. Ztg.)
Wien.

Zur Paralele zwischen den verläumdeten Proletartern, den „Räubern„ und den kroatischen „Freunden der Ordnung und verfassungsmäßigen Freiheit“ diene auch folgende Notiz der speichelleckenden “Const. Blätter aus Böhmen“:

Am meisten Furcht hatte man wegen eines Angriffs auf die Bank. Das Volk hat sich, was Eigenthum betrifft, vortrefflich benommen; noch wurde kein Angriff auf dasselbe bekannt, und kein Fall von Plünderung oder ärgerem Exzesse ist bekannt geworden. Allein das Silber in der Bank war gar zu lockend, obwohl es in dreifach gewölbten Kellern liegt. Die Bücher wurden einzeln bei mehren Privaten untergebracht; die fertigen Banknoten aber in die Keller gelegt, und die Vorrichtung bereit gehalten, um diese nöthigenfalls unter Wasser zu stellen. Eine solche Vorrichtung soll beim Bau der Bank getroffen worden sein; man brauchte sie aber nicht, denn es geschah kein Angriff.

* Wien.

Die würdige Frankfurter Centralgewalt hat eine Note an das k. k. Justizministerium zu Wien erlassen. Etwa um gegen die Mordthaten, Schändungen, Plünderungen, Brandstiftungen u. s. w. drohend zu protestiren? Nein! Der würdige Justizminister R. Mohl, dieser abgelegte liberale Professor, hat ein neues Mittel gefunden, um „das Vaterland vor dem Versinken in ein Meer von Blut und Greuel zu bewahren.“ Er protestirt gegen etwaigen Gebrauch, den der weichherzige Ferdinand von seinem Amnestierechte zu machen sich veranlaßt finden könnte. Er protestirt gegen die Möglichkeit eines solchen Einfalls des Chalyfen. Die Reichsgewalt hat die Pointe ihres Wirkens gefunden. Unbezahlbarer Einfall der Reichsgewalt und der „politisch hervorragenden Person Mohl.“ Den folgenden Erlaß muß man in Erz gießen und als Gesetztafel in dem Allerheiligsten der Paulskirche aufhängen.

Aller heroischster Mohl!

„Es geht durch alle öffentlichen Blätter die Erzählung, daß in Folge der jüngsten Ereignisse in Wien ein Arbeiter in einer öffentlichen Versammlung (es wird sogar der Reichstag selbst genannt) erschienen sei, sich seines Antheils an der Ermordung des Generals Latour zu rühmen. (Nr. 285.) Derselbe soll die Versammlung nicht nur unangefochten verlassen, sondern zum Theil sogar Beifall erhalten haben. Ferner werden Aktenstücke bekannt gemacht, in welchen einerseits Amnestie für alle während jener Ereignisse vorgefallenen Handlungen verlangt, andererseits dieses Verlangen, ohne Unterscheidung zwischen politischen Vergehen und gemeinen Verbrechen, in Erwägung genommen wird. Ob diese Thatsachen wahr sind, ist natürlich hier in der Entfernung und bei der Verwirrung aller Nachrichten nicht zu ermessen. Wenn Dem aber so wäre, so hält sich das Reichsministerium in einer für die Sicherheit und das Wohl ganz Deutschlands so verhängnißvollen Sache für eben so berechtigt als verpflichtet, nachstehende Erwägungen dem kaiserl. Justizministerium mitzutheilen.

Die provisorische Centralgewalt ist natürlich an sich weit entfernt, sich irgend einen Einfluß auf das Begnadigungs- oder Amnestirungsrecht Sr. Maj. des Kaisers von Oestreich anzumaßen; allein sie kann doch nicht unbemerkt lassen, daß die Art und Weise der Ausübung dieses Rechts in der vorliegenden Sache einen höchst verderblichen Einfluß auf ganz Deutschland ausüben könnte.

In den letzten Wochen sind wiederholt Morde an politisch hervorragenden Personen begangen worden, zum Theil unter Umständen, welche einem Barbarenvolke zur Schmach gereichen würden. Eine Straflosigkeit dieser Verbrechen müßte den verderblichsten Einfluß auf das Rechtsgefühl der ganzen Nation ausüben, alle Begriffe von Schuld und Strafbarkeit verwirren. Ueberdies ist es ja bekannt, daß Beispiele von Mordthaten nur allzu leicht Nachahmung finden, namentlich wenn sie gar, wie dies jetzt leider in Deutschland nicht selten geschieht, wo nicht geradezu gelobt, doch wenigstens entschuldigt und als etwas sich von selbst Verstehendes dargestellt werden. Die provisorische Centralgewalt für Deutschland könnte es daher nur tief beklagen, wenn die verantwortlichen Räthe einer deutschen Regierung politische Begnadigungen und Amnestien auch auf solche schauderhafte Verbrechen ausdehnen, anstatt alle Kraft der Gesetze zu deren schleunigsten Entdeckung und rechtlicher Bestrafung anwenden würden; davon gar nicht zu reden, daß ein Zusammenwerfen politischer Handlungen und ihrer Begnadigung mit den gräulichsten Missethaten nichts weniger als gerecht gegen die Urheber der erstern ist, welche man doch für entschuldbar hält oder versöhnen will. Das Reichsministerium ist überzeugt, daß das kaiserl. Justizministerium diese Ansicht völlig theilt, und es steht daher auch einer Erfüllung des Wunsches mit Vertrauen entgegen, daß das kaiserl. Justizministerium ihm über den Thatbestand, welcher obigen Nachrichten zu Grunde liegt, gefällige baldige Mittheilung mache, und daß es bei seinen Anträgen auf Begnadigung und Amnestirung diejenigen Gränzen beobachten möge, bei deren Aufrechterhaltung allein die Reichssicherheit in Deutschland aufrecht erhalten und das Vaterland vor dem Versinken in ein Meer von Blut und Gräuel bewahrt werden kann. Frankfurt, 14. October 1848.

Der Reichsminister der Justiz, Mohl, Dr. Mettenius.

* Prag, 4. Nov.

Unsere Deputirten sind gestern unverrichteter Sache von Olmütz zurückgekommen. Die Lobkowitz'sche Beleidigung soll ein „Mißverständniß“ gewesen sein. Nichtssagende Worte, die noch dazu von dem kaiserlichen Idioten abgelesen wurden, waren Alles, was die Deputirten zu erlangen im Stande waren. Etwelche Wessenberg'sche Schönrednerei und Schwarzenberg'sche Lanzknechtsgrobheit bildeten die angenehme Zugabe.

Hier herrscht große Aufregung, und man fürchtet, daß das Proletariat einen Schlag beabsichtigt. Das Zeughaus ist deswegen besetzt, die Bürgerwehr vermehrt und Kavallerie in die Stadt gezogen worden.

* Aus Oesterreichisch-Schlesien, 4. Nov.

Die Bauern in unsern deutschen Bezirken erheben sich. Am 2. November wurde, trotz des Einschreitens der Jägerndorfer Nationalgarde, das Schloß des Grafen Heinrich Arco in Gotschdorf von wüthenden Massen demolirt; in Geppersdorf (eine Stunde von Gotschdorf) beabsichtigte man auch einen Angriff, weshalb sich der Ex-Polizeiminister Sedlnitzky nach Olmütz flüchtete; auf der Herrschaft des Baron Scribensky in Schönhof sind große Verwüstungen angerichtet worden, und auf den Gütern des Grafen Larisch-Mönnich stand ein Ausbruch zu erwarten. Alle diese Vorfälle haben mit den Scenen in Gallizien vom Jahre 1846 eine drohende Aehnlichkeit.

Frankfurt, 7. November.

Sitzung der National-Versammlung. (In der reformirten Kirche).

Tagesordnung.

1. Ersatzwahl eines Mitgliedes in den Ausschuß für die Geschäftsordnung.

2. Berathung über den Antrag des Abgeordneten Biedermann, das Verhältniß der königlich sächsischen Regierung und Ständekammer zur Centralgewalt betreffend.

3. Berathung über den Antrag des Abgeordneten Jordan aus Berlin, die Posenschen Verhältnisse betreffend.

4. Berathung des vom Abgeordneten Fischer, Namens des Ausschusses für die Geschäftsordnung erstatteten Berichts, über Anträge auf Abänderung der §§ 24 und 32 der Geschäftsordnung.

5. Fortsetzung der Berathung über Abschnitt III. des Verfassungsentwurfs.

Vor der Tagesordnung.

Präsident theilt mit, daß ein landwisthschaftlicher Verein in Frankfurt zusammengetreten und sich den Herrn National-Versammlern zu geneigter Theilnahme empfiehlt.

Abg. Pektorazi (Oesterreich) tritt aus.

Das königl. preußische Stadtgericht von Rosenberg (Oppeler Kreis) schreibt an die National-Versammlung wegen gegen den Abg. Minkus erhobener Anklage. (Derselbe wird denunzirt, eine Masse scheußlicher Aeußerungen gethan und Aufwiegelungen in seinem Wahlkreise verbrochen zu haben.) Die königl. Regierung zu Oppeln und das Rosenberger Stadtgericht erheben deshalb Anklage gegen Minkus, und beantragen die Erlaubniß zur Untersuchung. Präsident erklärt das Stadtgericht nicht für kompetent, sich geradezu an die National-Versammlung zu wenden.

Die ganze Sache geht an den bekannten (Polizei-Untersuchungs-) Ausschuß. Schmerling (Minister) theilt mit, daß die Mißbilligungen der Reichskommissäre von der linken Seite des Hauses ungerecht sind.

<TEI>
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haben. Diese von der Sicherheit angezeigten Verfügungen sind jedoch einzig und allein nur durch den hartnäckigen Widerstand herbeigerufen worden, welchen die Partei der Bewegung und Empörung der rechtmäßigen Gewalt entgegengesetzt, und mit ihrem Terrorismus selbst die aus der Mitte der Bewohner der Hauptstadt aufgestellte Repräsentation der Art einzuschüchtern gewußt hat, daß selbe die bereits angebotene und abgeschlossene Kapitulation zuzuhalten nicht im Stande war, daher die Stadt gegenüber des k. k. Armee-Oberkommando's als treulos und wortbrüchig erscheinen ließ. Wenn der gutgesinnte Theil der Bevölkerung, zu dem ich nach meiner Ueberzeugung den größeren Theil der Bevölkerung rechnen kann, mich in der mir übertragenen schwierigen Aufgabe unterstützt, und mir dazu die Hand bietet, den Uebergang von der Anarchie zu dem geregelten, konstitutionnellen Rechtszustande zu beschleunigen, werde ich es mir zur gewissenhaften und angenehmsten Pflicht machen, der Bevölkerung Wiens alle jene Erleichterungen zukommen zu lassen, welche mit dem Belagerungszustande verträglich sind.</p>
          <p>Dieser kann ja ohnehin nur den Uebelgesinnten fühlbar treffen, der Gutgesinnte kann und soll davon nicht betroffen werden. Ich fordere Gehorsam dem Gesetze, Achtung und Folgsamkeit den öffentlichen Behörden und den von ihnen ergehenden Verfügungen, Schutz dem öffentlichen und Privat-Eigenthum.</p>
          <p>Ich wünsche, daß Alle zu den gewohnten rechtlichen Beschäftigungen zurückkehren, und daß die Bewohner Wiens durch die That beweisen, daß es ihnen um die Erhaltung der Ruhe und Ordnung Ernst sei; dann werde auch ich mich in die Lage gesetzt sehen, den freien Verkehr zwischen der Stadt und den Vorstädten gleich zu eröffnen.</p>
          <p>Mit der gesicherten Ruhe und Ordnung werden sich alle Erwerbsquellen wieder eröffnen, es wird sich der Privat-Kredit herstellen und befestigen, und es wird Wien wieder jenes gemüthliche Aussehen erlangen, welches seinen Zustand zum beneidenswerthen in der Monarchie und im Auslande gemacht hat.</p>
          <p>Sehr glücklich werde ich mich schätzen, diesen Wunsch zur Wirklichkeit realisirt zu sehen, und mit dieser Aussicht auf eine segensreiche Zukunft begrüße ich die Bewohner der unter meine Obhut gestellten Hauptstadt.</p>
          <p>Wien, am 3. November 1848.</p>
          <p>Von dem Vorstande der Central-Kommission k. k. Stadt-Kommandantur.</p>
          <p>Freiherr von <hi rendition="#g">Cordon,</hi> </p>
          <p>k. k. General-Major.</p>
          <p><hi rendition="#g">Kundmachung</hi>.</p>
          <p>Um den Verkehr zwischen der Stadt und den Vorstädten zu erleichtern, habe ich zu bestimmen gefunden, daß an dem Burg-, alten Kärnthner-, Stuben-, Rothenthurm- und Schottenthore von 5 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends die freie Passage den Fußgehern und Fahrenden in der Art geöffnet werden soll, daß Jedermann während diesen Stunden die bezeichneten Thore passiren kann, ohne einen Passirschein zu benöthigen.</p>
          <p>Nach 7 Uhr Abends wird jedoch die Passage nur gegen Vorweisung eines Passirscheines gestattet werden.</p>
          <p>Wien, am 4. November 1848.</p>
          <p>Von der Central-Kommission der Stadt-Kommandantur.</p>
          <p><hi rendition="#g">Kundmachung</hi>.</p>
          <p>Auf hohen Befehl bringt der Gemeinderath der Stadt Wien folgende von der Central-Kommission der k. k. Stadt-Kommandantur angeordnete Maßregel zur allgemeinen Kenntniß:</p>
          <p>Unter den Bedingungen, welche der Herr Armee-Oberkommandant Se. Durchlaucht der Fürst zu Windischgrätz in seiner Proklamation vom 23. Oktober d. J. für die Uebergabe der Hauptstadt Wien festgesetzt hat, erscheint im §. 3 die anbefohlene Auslieferung der durch nachträgliche Zuschriften bezeichneten Individuen, als: des gewesenen königl. ungarischen Unterstaatssekretärs Pulsky, des polnischen Emissärs Bem, des Nationalgarde-Oberkommandanten Messenhauser, des bei diesem Kommando verwendeten Fenneberg, und endlich des als Aufwiegler bezeichneten Schütte. Wegen der besonderen Gefährlichkeit dieser fünf Individuen, und weil sie als die Hauptursachen der letzten Empörung, die auf den Umsturz der Monarchie hingearbeitet hat, angesehen werden, wird von Sr. Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz mit unnachsichtlicher Strenge auf ihre Habhaftwerdung gedrungen, und hievon die Möglichkeit abhängig gemacht, den freien Verkehr zwischen der Stadt und ihren Vorstädten herzustellen, und überhaupt die möglichsten Erleichterungen in dem Belagerungszustande eintreten zu lassen. Zu diesem Ende werden jene Wohnparteien, bei denen sich etwa ein oder das andere dieser Individuen aufhalten sollte, dringendst aufgefordert, binnen 6 Stunden davon die Anzeige zu machen, weil sonst gegen den Dawiderhandelnden das standrechtliche Verfahren eintreten würde.</p>
          <p>Wien, am 4. November 1848.</p>
          <p>Vom Gemeinderathe der Stadt Wien.</p>
          <p><hi rendition="#g">Kundmachung</hi>.</p>
          <p>Das hohe k. k. Militär-Kommando hat, um die Versehung der Hauptstadt mit den nöthigen Lebensmitteln so schnell als möglich zu bewerkstelligen, nachfolgende Bestimmungen getroffen:</p>
          <p>Sämmtlichen Landparteien und Markt-Viktualienhändlern vom Lande werden zur freien Zufuhr aller Lebensmittel die Linien Wiens geöffnet, und es steht diesen Marktparteien der Besuch der in den Vorstädten Wiens befindlichen gewöhnlichen Marktplätze frei.</p>
          <p>Sie haben sich jedoch bei ihrem Eintritte, sowie bei der Rückkehr durch die Linien mit Richterzetteln auszuweisen, auf welchen von den Ortsgerichten bei der strengsten Verantwortlichkeit der Name, Charakter und Wohnort der Landparteien genau aufgeführt sein muß.</p>
          <p>Bei der Rückkehr haben sich diese Marktparteien an den Linien der weiteren Untersuchung, welche erforderlichen Falls mit denselben vorgenommen werden wird, zu unterziehen.</p>
          <p>Jene Marktparteien, welche nach ihrer bisherigen Gepflogenheit die Marktplätze in der inneren Stadt zu besuchen beabsichtigen, werden vorläufig bei dem Schotten-, Kärnthner- und Rothenthurmthore in die' innere Stadt eingelassen, und sie haben sich bei ihrem Eintritte den Anordnungen der Stadtthor-Kommandanten und der städtischen Markt-Inspektion zu fügen.</p>
          <p>Der Heu-, Stroh- und Körnermarkt, dann der Schlacht- und Jungviehmarkt wird zum gewöhnlichen Verkehre unter den gesetzlichen Modalitäten und unter jenen Vorsichten eröffnet, welche in Absicht auf die Visitirung der Marktparteien bei den Linien bereits oben vorgezeichnet wurden.</p>
          <p>Wien, am 3. November 1848.</p>
          <p>Vom Gemeinderathe der Stadt Wien.</p>
          <p><hi rendition="#g">Kundmachung</hi>.</p>
          <p>Im Laufe der letzten Ereignisse sollen beträchtliche Pulvervorräthe theils in die Stadt gebracht, theils daselbst auch erzeugt worden sein, ohne die Ueberzeugung hegen zu können, daß dieselben auch verbraucht oder abgegeben worden wären.</p>
          <p>Da sich in Folge dessen die gegründete Besorgniß aufdrängt, daß noch in einigen Häusern der Stadt und Vorstädte Pulver aufbewahrt oder versteckt sei, und daher Stadt und Vorstädte durch irgend eine Unvorsichtigkeit der größten Gefahr ausgesetzt werden könnten, so sieht sich der Gemeinderath zu der dringenden Aufforderung an sämmtliche Hauseigenthümer und Haus-Administratoren veranlaßt, die ihrer Obsorge anvertrauten Häuser sogleich von den Boden- bis zu den Keller-Lokalitäten, insbesondere aber die in denselben befindlichen Magazine auf das Sorgsamste zu untersuchen, und bei eigener Verantwortung alle daselbst vorfindigen Pulvervorräthe an die Direktion des k. k. Zeughauses abzuliefern.</p>
          <p>Wien, am 3. November 1848.</p>
          <p>Vom Gemeinderathe der Stadt Wien.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar139_014" type="jArticle">
          <head>Wien, 4. Nov.</head>
          <p>Der gestrige Tag verlief so wie der heutige ganz ungestört. Das Militär kampirt fortwährend in den lebhaftesten Straßen der Stadt. Die Stimmung der Stadt ist sehr gedrückt. Die Stadt ist durch Militär noch immer von den Vorstädten abgesperrt und dadurch jede Kommunikation gehemmt. Der Gemeinderath gab gestern wieder sein erstes Lebenszeichen. Er macht die Hauseigenthümer dafür verantwortlich, daß die Entwaffnung bald beendet werde, welches zu bewerkstelligen der Marschall einen neuen Termin von 12 Stunden mit dem Beisatze bewilligte, daß jeder, der nach dieser Frist mit Waffen getroffen wird, der standrechtlichen Behandlung verfällt. Der Verkehr stockt gänzlich; alle Kaufmannsläden sind geschlossen. Der Mangel an Silbergeld ist ungeheuer fühlbar. Die Soldaten erhalten ihre Löhnungen mit Banknoten ausgezahlt; da ihnen dieselben natürlich Niemand wechseln kann, so glauben sie, es wäre dieses eine Bosheit des Volkes. Dieselben scheinen wenig Kenntniß von der Lage der östreichischen Finanzen zu haben.</p>
          <p>Die meisten hiesigen Redakteure, insofern man ihrer habhaft werden konnte, sind verhaftet. Von den Deserteuren, die ihre Truppen verließen, um sich an das Volk anzuschließen, sind bereits Viele wieder eingebracht und sogleich erschossen worden. Wien ist so ruhig, daß man beinahe nicht glauben kann, es habe daselbst je eine Aufregung geherrscht.</p>
          <p>Der Reichstag hatte am 31. Okt. noch eine Sitzung gehalten, in welcher, obgleich die Anzahl von 172 Mitgliedern nicht beschlußfähig war, eine Adreße an den Kaiser angenommen wurde, die gegen die Vertagung des Reichstages bis zum 15. November und die Verlegung nach Kremsier protestirt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar139_015" type="jArticle">
          <head>Wien, 6. Novbr.</head>
          <p>Gestern wurden einige Stadtthore zur freien Passage geöffnet, welches uns Gelegenheit bot, einen Rundgang durch die Vorstädte zu machen. Schauderhafte Kriegsverwüstung zeigte sich uns überall, wo der Angriff der Truppen statt gefunden hatte. Besonders ist die Jägerzeile, Landstraße und Weißgerbern hart hergenommen worden.</p>
          <p>Beinahe der größere Theil der stattlichen Gebäude, welche die Jägerzeil einsäumten, und die unläugbar zur Zierde Wiens gehörten, liegt in Asche, und nur schwarzgebrannte Mauern stehen noch als öde Ruinen da. Der Kampf muß dort furchtbar wüthend gewesen sein. Jedes Haus scheint eine Festung gebildet zu haben, die nur im Sturme genommen werden konnte. Die Unzahl von Kanonenkugeln des schwersten Kalibers, die in den Mauern stecken und unter dem Schutte liegen, geben Bestätigung von einer riesenhaften Gegenwehr. Daß die aus Wiener Bevölkerung bestehende Mobilgarde in dem Kampfe der Oktobertage eine in der Geschichte beispiellos dastehende Unerschrockenheit, Aufopferung und Hingebung für eine Sache, zu deren Gunsten sie die Führer im höchsten Grade zu begeistern wußten, bewiesen hat, kann Niemand ableugnen, der den Gang und die Dauer des Kampfes beobachtete. Als am 31. der Kampf neuerlich begann, mögen es kaum 3 bis 400 Mobilgarden gewesen sein, welche die Stadtwälle noch besetzt hielten, und eine ganze Armee von dem konventionsmäßigen Einmarsche in die Stadt durch beinahe 3 Stunden abhielten. Man spricht, daß Alle, welche am Abende dieses Tages noch mit den Waffen in der Hand betroffen werden, zur Armee assentirt werden sollen. &#x2012; Das 1. Armeekorps der in Wien lagernden k. k. Truppen ist bereits zum Abmarsche nach Ungarn gegen Preßburg und Pesth aufgebrochen. Fürst Windischgrätz soll dasselbe begleiten; General Cordon hat das Kommando der Stadt Wien übernommen.</p>
          <bibl>(A. O.-Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar139_016" type="jArticle">
          <head>Wien, 4. November, Nachmittags.</head>
          <p>Bis jetzt sind noch so wenige Passier- und Geleitscheine, mit welchen man vor die Barrieren kommen kann, ertheilt worden, und die Untersuchungen bei allen, die die Linien passieren, ist so streng, daß auch dieser Weg, Waffen wegzubringen, für die erstere Zeit, und in so lange Wien zwei Meilen im Umkreise in Belagerungszustand erklärt bleibt, gänzlich versperrt ist. Zudem muß die zur Waffenübernahme bestimmte Kommission bereits an den ungeheuren Quantitäten Waffen, welche seit drei Tagen eingeliefert wurden, recht gut erkennen, daß von dem erstürmten kaiserlichen Zeughaus nichts oder nur wenig abgehen kann, und von den eingelieferten Privatwaffen noch ein drittes Zeughaus gefüllt werden kann. Ich war heute Augenzeuge, wie sich unter den bei einer Thorwache zusammengetragenen Waffen aller Art mehrere Offiziere die schönsten und werthvollsten Säbel aussuchten und als gute Beute forttragen ließen, obgleich der Herr Oberbefehlshaber in seiner Proklamation die Zusicherung giebt, daß die abgelieferten, mit dem Namen des Eigenthümers bezeichneten Waffen, wieder zurückerstattet werden. Eine ähnliche Zusicherung wurde auch den Pragern und mehreren Deputationen, die zu dieser Zeit von Wien nach Prag kamen und ihre Waffen abgeben mußten, gegeben, bis jetzt aber nicht erfüllt.</p>
          <p>Großen Schaden hat auch ein Theil der Vorstädte Landstraße und Metzleindorf erlitten. Der Brandschaden dürfte in diesen Theilen weniger groß gewesen sein, da außer den ausgedehnten Maschinenfabriken der Wien-Gloggnitzer Eisenbahn keine industriellen Bauten in Flammen aufgingen, aber geplündert und gemordet wurde mehr als in der Leopoldstadt, und man konnte dieser Tage Banknoten von einhundert Gulden, deren Werth die Räuber nicht kannten, um einige Silberzwanziger kaufen; ein Packet verschiedener österreichischer Staatspapiere, im Werthe von 22,000 Fl., wurde einem Bekannten von einem Kroaten um fünf Zwanziger verkauft, welcher aus der dabei befindlichen Ankaufs-Note den Eigenthümer erkannte und demselben das so wohlfeil zurückgekaufte Habe vor einer Stunde zurückstellte.</p>
          <p>Die Verfolgungen und Verhaftungen aller Freigesinnten, von welchen eine genaue Proscriptionsliste in Windischgrätzs Händen ist und den wieder neu auflebenden Polizeibehörden viel zu schaffen macht, sind noch immer an der Tagesordnung. In welchen Lokalitäten diese Unglücklichen verkümmern und als Hochverräther ihr Leben enden werden, wird möglichst zu verbergen gesucht &#x2012; einige sechszig Personen, so hörte ich heute von verschiedenen Personen erzählen, sollen bereits gestern erschossen worden sein, darunter nennt man <hi rendition="#g">Bem, Messenhauser,</hi> Maler <hi rendition="#g">Aigner,</hi> Hauptmann der akademischen Legion, Bilderhändler <hi rendition="#g">Kellner,</hi> Hauptmann der mobilen Garde, Dichter <hi rendition="#g">Kaiser, Dr. Becher Riederhuber, Hrezka, Gritzner, Haug,</hi> die 4 Letztern sind Redakteure und Mitarbeiter der Constitution, dessen Gründer Häfner wahrscheinlich auch nicht mehr am Leben ist.</p>
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          <p>Prof. <hi rendition="#g">Füster,</hi> erzählt man, habe sich erschossen. Dies Alles ist nur als umlaufendes Gerücht im Publikum bekannt, für Denjenigen aber, der Gelegenheit hat, den Despotismus, welchen die jetzigen Gewalthaber ausüben, zu beobachten, durchaus nicht befremdend, sondern sehr wahrscheinlich. Die Reichstagslokalitäten sind vom Militär besetzt und können nicht benutzt werden. &#x2012; Was bis zum 15. Nov. mit der konstituirenden Versammlung geschehen und ob solche in Wien verbleiben oder in Kremsier tagen wird, dürfte uns die nächste Zukunft anschaulich machen.</p>
          <p>Bereits heute hat sich ein Armeekorps zur Bestrafung Ungarns in Marsch gesetzt; aus Polen, Siebenbürgen und Croatien sind viele Truppen zu derselben Bestimmung marschfertig gemacht worden. Alles ist der Meinung, daß die ungarische Nation einen verzweifelten Kampf kämpfen wird. Die Ungarn haben bei Todesstrafe die Ausfuhr von Lebensmitteln aller Art nach Oestreich verboten. Welche enorme Theurung muß dieser Krieg, der die Pulsader der östreichischen Industrie abschneidet, hervorbringen, da Ungarn die Kornkammer von Oestreich ist und Fett und Fleisch, die sonst in den größten Quantitäten von den Donaufürstenthümern importirt wurden, auch nicht mehr zu transportiren sind, da keine Dampfschiffe und sonstige Kommunikationsmittel zu benutzen sind und in der Moldau und Wallachei große Unruhen ausgebrochen und ebenfalls Noth, Elend und Viehseuche herrscht.</p>
          <bibl>(A. O. Ztg.)</bibl>
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          <p><hi rendition="#g">Die würdige Frankfurter Centralgewalt hat eine Note an das k. k. Justizministerium zu Wien erlassen.</hi> Etwa um gegen die Mordthaten, Schändungen, Plünderungen, Brandstiftungen u. s. w. drohend zu protestiren? Nein! Der würdige Justizminister R. Mohl, dieser abgelegte liberale Professor, hat ein neues Mittel gefunden, um &#x201E;das Vaterland vor dem Versinken in ein Meer von Blut und Greuel zu bewahren.&#x201C; Er protestirt gegen etwaigen Gebrauch, den der weichherzige Ferdinand von seinem Amnestierechte zu machen sich veranlaßt finden könnte. Er protestirt gegen die Möglichkeit eines solchen Einfalls des Chalyfen. Die Reichsgewalt hat die Pointe ihres Wirkens gefunden. Unbezahlbarer Einfall der Reichsgewalt und der &#x201E;politisch hervorragenden Person Mohl.&#x201C; Den folgenden Erlaß muß man in Erz gießen und als Gesetztafel in dem Allerheiligsten der Paulskirche aufhängen.</p>
          <p>Aller heroischster Mohl!</p>
          <p>&#x201E;Es geht durch alle öffentlichen Blätter die Erzählung, daß in Folge der jüngsten Ereignisse in Wien ein Arbeiter in einer öffentlichen Versammlung (es wird sogar der Reichstag selbst genannt) erschienen sei, sich seines Antheils an der Ermordung des Generals Latour zu rühmen. (Nr. 285.) Derselbe soll die Versammlung nicht nur unangefochten verlassen, sondern zum Theil sogar Beifall erhalten haben. Ferner werden Aktenstücke bekannt gemacht, in welchen einerseits Amnestie für alle während jener Ereignisse vorgefallenen Handlungen verlangt, andererseits dieses Verlangen, ohne Unterscheidung zwischen politischen Vergehen und gemeinen Verbrechen, in Erwägung genommen wird. Ob diese Thatsachen wahr sind, ist natürlich hier in der Entfernung und bei der Verwirrung aller Nachrichten nicht zu ermessen. Wenn Dem aber so wäre, so hält sich das Reichsministerium in einer für die Sicherheit und das Wohl ganz Deutschlands so verhängnißvollen Sache für eben so berechtigt als verpflichtet, nachstehende Erwägungen dem kaiserl. Justizministerium mitzutheilen.</p>
          <p>Die provisorische Centralgewalt ist natürlich an sich weit entfernt, sich irgend einen Einfluß auf das Begnadigungs- oder Amnestirungsrecht Sr. Maj. des Kaisers von Oestreich anzumaßen; allein sie kann doch nicht unbemerkt lassen, daß die Art und Weise der Ausübung dieses Rechts in der vorliegenden Sache einen höchst verderblichen Einfluß auf ganz Deutschland ausüben könnte.</p>
          <p>In den letzten Wochen sind wiederholt Morde an politisch hervorragenden Personen begangen worden, zum Theil unter Umständen, welche einem Barbarenvolke zur Schmach gereichen würden. Eine Straflosigkeit dieser Verbrechen müßte den verderblichsten Einfluß auf das Rechtsgefühl der ganzen Nation ausüben, alle Begriffe von Schuld und Strafbarkeit verwirren. Ueberdies ist es ja bekannt, daß Beispiele von Mordthaten nur allzu leicht Nachahmung finden, namentlich wenn sie gar, wie dies jetzt leider in Deutschland nicht selten geschieht, wo nicht geradezu gelobt, doch wenigstens entschuldigt und als etwas sich von selbst Verstehendes dargestellt werden. Die provisorische Centralgewalt für Deutschland könnte es daher nur tief beklagen, wenn die verantwortlichen Räthe einer deutschen Regierung politische Begnadigungen und Amnestien auch auf solche schauderhafte Verbrechen ausdehnen, anstatt alle Kraft der Gesetze zu deren schleunigsten Entdeckung und rechtlicher Bestrafung anwenden würden; davon gar nicht zu reden, daß ein Zusammenwerfen politischer Handlungen und ihrer Begnadigung mit den gräulichsten Missethaten nichts weniger als gerecht gegen die Urheber der erstern ist, welche man doch für entschuldbar hält oder versöhnen will. Das Reichsministerium ist überzeugt, daß das kaiserl. Justizministerium diese Ansicht völlig theilt, und es steht daher auch einer Erfüllung des Wunsches mit Vertrauen entgegen, daß das kaiserl. Justizministerium ihm über den Thatbestand, welcher obigen Nachrichten zu Grunde liegt, gefällige baldige Mittheilung mache, und daß es bei seinen Anträgen auf Begnadigung und Amnestirung diejenigen Gränzen beobachten möge, bei deren Aufrechterhaltung allein die Reichssicherheit in Deutschland aufrecht erhalten und das Vaterland vor dem Versinken in ein Meer von Blut und Gräuel bewahrt werden kann. Frankfurt, 14. October 1848.</p>
          <p>Der Reichsminister der Justiz, <hi rendition="#g">Mohl,</hi> Dr. Mettenius.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar139_019" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Prag, 4. Nov.</head>
          <p>Unsere Deputirten sind gestern unverrichteter Sache von Olmütz zurückgekommen. Die Lobkowitz'sche Beleidigung soll ein &#x201E;Mißverständniß&#x201C; gewesen sein. Nichtssagende Worte, die noch dazu von dem kaiserlichen Idioten <hi rendition="#g">abgelesen</hi> wurden, waren Alles, was die Deputirten zu erlangen im Stande waren. Etwelche Wessenberg'sche Schönrednerei und Schwarzenberg'sche Lanzknechtsgrobheit bildeten die angenehme Zugabe.</p>
          <p>Hier herrscht große Aufregung, und man fürchtet, daß das Proletariat einen Schlag beabsichtigt. Das Zeughaus ist deswegen besetzt, die Bürgerwehr vermehrt und Kavallerie in die Stadt gezogen worden.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar139_020" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Aus Oesterreichisch-Schlesien, 4. Nov.</head>
          <p>Die Bauern in unsern deutschen Bezirken erheben sich. Am 2. November wurde, trotz des Einschreitens der Jägerndorfer Nationalgarde, das Schloß des Grafen Heinrich Arco in Gotschdorf von wüthenden Massen demolirt; in Geppersdorf (eine Stunde von Gotschdorf) beabsichtigte man auch einen Angriff, weshalb sich der Ex-Polizeiminister Sedlnitzky nach Olmütz flüchtete; auf der Herrschaft des Baron Scribensky in Schönhof sind große Verwüstungen angerichtet worden, und auf den Gütern des Grafen Larisch-Mönnich stand ein Ausbruch zu erwarten. Alle diese Vorfälle haben mit den Scenen in Gallizien vom Jahre 1846 eine drohende Aehnlichkeit.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar139_021" type="jArticle">
          <head>Frankfurt, 7. November.</head>
          <p>Sitzung der National-Versammlung. (In der reformirten Kirche).</p>
          <p>Tagesordnung.</p>
          <p>1. Ersatzwahl eines Mitgliedes in den Ausschuß für die Geschäftsordnung.</p>
          <p>2. Berathung über den Antrag des Abgeordneten Biedermann, das Verhältniß der königlich sächsischen Regierung und Ständekammer zur Centralgewalt betreffend.</p>
          <p>3. Berathung über den Antrag des Abgeordneten Jordan aus Berlin, die Posenschen Verhältnisse betreffend.</p>
          <p>4. Berathung des vom Abgeordneten Fischer, Namens des Ausschusses für die Geschäftsordnung erstatteten Berichts, über Anträge auf Abänderung der §§ 24 und 32 der Geschäftsordnung.</p>
          <p>5. Fortsetzung der Berathung über Abschnitt III. des Verfassungsentwurfs.</p>
          <p>Vor der Tagesordnung.</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident</hi> theilt mit, daß ein landwisthschaftlicher Verein in Frankfurt zusammengetreten und sich den Herrn National-Versammlern zu geneigter Theilnahme empfiehlt.</p>
          <p>Abg. Pektorazi (Oesterreich) tritt aus.</p>
          <p>Das königl. preußische Stadtgericht von Rosenberg (Oppeler Kreis) schreibt an die National-Versammlung wegen gegen den Abg. Minkus erhobener Anklage. (Derselbe wird denunzirt, eine Masse scheußlicher Aeußerungen gethan und Aufwiegelungen in seinem Wahlkreise verbrochen zu haben.) Die königl. Regierung zu Oppeln und das Rosenberger Stadtgericht erheben deshalb Anklage gegen Minkus, und beantragen die Erlaubniß zur Untersuchung. Präsident erklärt das Stadtgericht nicht für kompetent, sich geradezu an die National-Versammlung zu wenden.</p>
          <p>Die ganze Sache geht an den bekannten (Polizei-Untersuchungs-) Ausschuß. <hi rendition="#g">Schmerling</hi> (Minister) theilt mit, daß die Mißbilligungen der Reichskommissäre von der linken Seite des Hauses ungerecht sind.</p>
        </div>
      </div>
    </body>
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</TEI>
[0709/0003] haben. Diese von der Sicherheit angezeigten Verfügungen sind jedoch einzig und allein nur durch den hartnäckigen Widerstand herbeigerufen worden, welchen die Partei der Bewegung und Empörung der rechtmäßigen Gewalt entgegengesetzt, und mit ihrem Terrorismus selbst die aus der Mitte der Bewohner der Hauptstadt aufgestellte Repräsentation der Art einzuschüchtern gewußt hat, daß selbe die bereits angebotene und abgeschlossene Kapitulation zuzuhalten nicht im Stande war, daher die Stadt gegenüber des k. k. Armee-Oberkommando's als treulos und wortbrüchig erscheinen ließ. Wenn der gutgesinnte Theil der Bevölkerung, zu dem ich nach meiner Ueberzeugung den größeren Theil der Bevölkerung rechnen kann, mich in der mir übertragenen schwierigen Aufgabe unterstützt, und mir dazu die Hand bietet, den Uebergang von der Anarchie zu dem geregelten, konstitutionnellen Rechtszustande zu beschleunigen, werde ich es mir zur gewissenhaften und angenehmsten Pflicht machen, der Bevölkerung Wiens alle jene Erleichterungen zukommen zu lassen, welche mit dem Belagerungszustande verträglich sind. Dieser kann ja ohnehin nur den Uebelgesinnten fühlbar treffen, der Gutgesinnte kann und soll davon nicht betroffen werden. Ich fordere Gehorsam dem Gesetze, Achtung und Folgsamkeit den öffentlichen Behörden und den von ihnen ergehenden Verfügungen, Schutz dem öffentlichen und Privat-Eigenthum. Ich wünsche, daß Alle zu den gewohnten rechtlichen Beschäftigungen zurückkehren, und daß die Bewohner Wiens durch die That beweisen, daß es ihnen um die Erhaltung der Ruhe und Ordnung Ernst sei; dann werde auch ich mich in die Lage gesetzt sehen, den freien Verkehr zwischen der Stadt und den Vorstädten gleich zu eröffnen. Mit der gesicherten Ruhe und Ordnung werden sich alle Erwerbsquellen wieder eröffnen, es wird sich der Privat-Kredit herstellen und befestigen, und es wird Wien wieder jenes gemüthliche Aussehen erlangen, welches seinen Zustand zum beneidenswerthen in der Monarchie und im Auslande gemacht hat. Sehr glücklich werde ich mich schätzen, diesen Wunsch zur Wirklichkeit realisirt zu sehen, und mit dieser Aussicht auf eine segensreiche Zukunft begrüße ich die Bewohner der unter meine Obhut gestellten Hauptstadt. Wien, am 3. November 1848. Von dem Vorstande der Central-Kommission k. k. Stadt-Kommandantur. Freiherr von Cordon, k. k. General-Major. Kundmachung. Um den Verkehr zwischen der Stadt und den Vorstädten zu erleichtern, habe ich zu bestimmen gefunden, daß an dem Burg-, alten Kärnthner-, Stuben-, Rothenthurm- und Schottenthore von 5 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends die freie Passage den Fußgehern und Fahrenden in der Art geöffnet werden soll, daß Jedermann während diesen Stunden die bezeichneten Thore passiren kann, ohne einen Passirschein zu benöthigen. Nach 7 Uhr Abends wird jedoch die Passage nur gegen Vorweisung eines Passirscheines gestattet werden. Wien, am 4. November 1848. Von der Central-Kommission der Stadt-Kommandantur. Kundmachung. Auf hohen Befehl bringt der Gemeinderath der Stadt Wien folgende von der Central-Kommission der k. k. Stadt-Kommandantur angeordnete Maßregel zur allgemeinen Kenntniß: Unter den Bedingungen, welche der Herr Armee-Oberkommandant Se. Durchlaucht der Fürst zu Windischgrätz in seiner Proklamation vom 23. Oktober d. J. für die Uebergabe der Hauptstadt Wien festgesetzt hat, erscheint im §. 3 die anbefohlene Auslieferung der durch nachträgliche Zuschriften bezeichneten Individuen, als: des gewesenen königl. ungarischen Unterstaatssekretärs Pulsky, des polnischen Emissärs Bem, des Nationalgarde-Oberkommandanten Messenhauser, des bei diesem Kommando verwendeten Fenneberg, und endlich des als Aufwiegler bezeichneten Schütte. Wegen der besonderen Gefährlichkeit dieser fünf Individuen, und weil sie als die Hauptursachen der letzten Empörung, die auf den Umsturz der Monarchie hingearbeitet hat, angesehen werden, wird von Sr. Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz mit unnachsichtlicher Strenge auf ihre Habhaftwerdung gedrungen, und hievon die Möglichkeit abhängig gemacht, den freien Verkehr zwischen der Stadt und ihren Vorstädten herzustellen, und überhaupt die möglichsten Erleichterungen in dem Belagerungszustande eintreten zu lassen. Zu diesem Ende werden jene Wohnparteien, bei denen sich etwa ein oder das andere dieser Individuen aufhalten sollte, dringendst aufgefordert, binnen 6 Stunden davon die Anzeige zu machen, weil sonst gegen den Dawiderhandelnden das standrechtliche Verfahren eintreten würde. Wien, am 4. November 1848. Vom Gemeinderathe der Stadt Wien. Kundmachung. Das hohe k. k. Militär-Kommando hat, um die Versehung der Hauptstadt mit den nöthigen Lebensmitteln so schnell als möglich zu bewerkstelligen, nachfolgende Bestimmungen getroffen: Sämmtlichen Landparteien und Markt-Viktualienhändlern vom Lande werden zur freien Zufuhr aller Lebensmittel die Linien Wiens geöffnet, und es steht diesen Marktparteien der Besuch der in den Vorstädten Wiens befindlichen gewöhnlichen Marktplätze frei. Sie haben sich jedoch bei ihrem Eintritte, sowie bei der Rückkehr durch die Linien mit Richterzetteln auszuweisen, auf welchen von den Ortsgerichten bei der strengsten Verantwortlichkeit der Name, Charakter und Wohnort der Landparteien genau aufgeführt sein muß. Bei der Rückkehr haben sich diese Marktparteien an den Linien der weiteren Untersuchung, welche erforderlichen Falls mit denselben vorgenommen werden wird, zu unterziehen. Jene Marktparteien, welche nach ihrer bisherigen Gepflogenheit die Marktplätze in der inneren Stadt zu besuchen beabsichtigen, werden vorläufig bei dem Schotten-, Kärnthner- und Rothenthurmthore in die' innere Stadt eingelassen, und sie haben sich bei ihrem Eintritte den Anordnungen der Stadtthor-Kommandanten und der städtischen Markt-Inspektion zu fügen. Der Heu-, Stroh- und Körnermarkt, dann der Schlacht- und Jungviehmarkt wird zum gewöhnlichen Verkehre unter den gesetzlichen Modalitäten und unter jenen Vorsichten eröffnet, welche in Absicht auf die Visitirung der Marktparteien bei den Linien bereits oben vorgezeichnet wurden. Wien, am 3. November 1848. Vom Gemeinderathe der Stadt Wien. Kundmachung. Im Laufe der letzten Ereignisse sollen beträchtliche Pulvervorräthe theils in die Stadt gebracht, theils daselbst auch erzeugt worden sein, ohne die Ueberzeugung hegen zu können, daß dieselben auch verbraucht oder abgegeben worden wären. Da sich in Folge dessen die gegründete Besorgniß aufdrängt, daß noch in einigen Häusern der Stadt und Vorstädte Pulver aufbewahrt oder versteckt sei, und daher Stadt und Vorstädte durch irgend eine Unvorsichtigkeit der größten Gefahr ausgesetzt werden könnten, so sieht sich der Gemeinderath zu der dringenden Aufforderung an sämmtliche Hauseigenthümer und Haus-Administratoren veranlaßt, die ihrer Obsorge anvertrauten Häuser sogleich von den Boden- bis zu den Keller-Lokalitäten, insbesondere aber die in denselben befindlichen Magazine auf das Sorgsamste zu untersuchen, und bei eigener Verantwortung alle daselbst vorfindigen Pulvervorräthe an die Direktion des k. k. Zeughauses abzuliefern. Wien, am 3. November 1848. Vom Gemeinderathe der Stadt Wien. Wien, 4. Nov. Der gestrige Tag verlief so wie der heutige ganz ungestört. Das Militär kampirt fortwährend in den lebhaftesten Straßen der Stadt. Die Stimmung der Stadt ist sehr gedrückt. Die Stadt ist durch Militär noch immer von den Vorstädten abgesperrt und dadurch jede Kommunikation gehemmt. Der Gemeinderath gab gestern wieder sein erstes Lebenszeichen. Er macht die Hauseigenthümer dafür verantwortlich, daß die Entwaffnung bald beendet werde, welches zu bewerkstelligen der Marschall einen neuen Termin von 12 Stunden mit dem Beisatze bewilligte, daß jeder, der nach dieser Frist mit Waffen getroffen wird, der standrechtlichen Behandlung verfällt. Der Verkehr stockt gänzlich; alle Kaufmannsläden sind geschlossen. Der Mangel an Silbergeld ist ungeheuer fühlbar. Die Soldaten erhalten ihre Löhnungen mit Banknoten ausgezahlt; da ihnen dieselben natürlich Niemand wechseln kann, so glauben sie, es wäre dieses eine Bosheit des Volkes. Dieselben scheinen wenig Kenntniß von der Lage der östreichischen Finanzen zu haben. Die meisten hiesigen Redakteure, insofern man ihrer habhaft werden konnte, sind verhaftet. Von den Deserteuren, die ihre Truppen verließen, um sich an das Volk anzuschließen, sind bereits Viele wieder eingebracht und sogleich erschossen worden. Wien ist so ruhig, daß man beinahe nicht glauben kann, es habe daselbst je eine Aufregung geherrscht. Der Reichstag hatte am 31. Okt. noch eine Sitzung gehalten, in welcher, obgleich die Anzahl von 172 Mitgliedern nicht beschlußfähig war, eine Adreße an den Kaiser angenommen wurde, die gegen die Vertagung des Reichstages bis zum 15. November und die Verlegung nach Kremsier protestirt. Wien, 6. Novbr. Gestern wurden einige Stadtthore zur freien Passage geöffnet, welches uns Gelegenheit bot, einen Rundgang durch die Vorstädte zu machen. Schauderhafte Kriegsverwüstung zeigte sich uns überall, wo der Angriff der Truppen statt gefunden hatte. Besonders ist die Jägerzeile, Landstraße und Weißgerbern hart hergenommen worden. Beinahe der größere Theil der stattlichen Gebäude, welche die Jägerzeil einsäumten, und die unläugbar zur Zierde Wiens gehörten, liegt in Asche, und nur schwarzgebrannte Mauern stehen noch als öde Ruinen da. Der Kampf muß dort furchtbar wüthend gewesen sein. Jedes Haus scheint eine Festung gebildet zu haben, die nur im Sturme genommen werden konnte. Die Unzahl von Kanonenkugeln des schwersten Kalibers, die in den Mauern stecken und unter dem Schutte liegen, geben Bestätigung von einer riesenhaften Gegenwehr. Daß die aus Wiener Bevölkerung bestehende Mobilgarde in dem Kampfe der Oktobertage eine in der Geschichte beispiellos dastehende Unerschrockenheit, Aufopferung und Hingebung für eine Sache, zu deren Gunsten sie die Führer im höchsten Grade zu begeistern wußten, bewiesen hat, kann Niemand ableugnen, der den Gang und die Dauer des Kampfes beobachtete. Als am 31. der Kampf neuerlich begann, mögen es kaum 3 bis 400 Mobilgarden gewesen sein, welche die Stadtwälle noch besetzt hielten, und eine ganze Armee von dem konventionsmäßigen Einmarsche in die Stadt durch beinahe 3 Stunden abhielten. Man spricht, daß Alle, welche am Abende dieses Tages noch mit den Waffen in der Hand betroffen werden, zur Armee assentirt werden sollen. ‒ Das 1. Armeekorps der in Wien lagernden k. k. Truppen ist bereits zum Abmarsche nach Ungarn gegen Preßburg und Pesth aufgebrochen. Fürst Windischgrätz soll dasselbe begleiten; General Cordon hat das Kommando der Stadt Wien übernommen. (A. O.-Z.) Wien, 4. November, Nachmittags. Bis jetzt sind noch so wenige Passier- und Geleitscheine, mit welchen man vor die Barrieren kommen kann, ertheilt worden, und die Untersuchungen bei allen, die die Linien passieren, ist so streng, daß auch dieser Weg, Waffen wegzubringen, für die erstere Zeit, und in so lange Wien zwei Meilen im Umkreise in Belagerungszustand erklärt bleibt, gänzlich versperrt ist. Zudem muß die zur Waffenübernahme bestimmte Kommission bereits an den ungeheuren Quantitäten Waffen, welche seit drei Tagen eingeliefert wurden, recht gut erkennen, daß von dem erstürmten kaiserlichen Zeughaus nichts oder nur wenig abgehen kann, und von den eingelieferten Privatwaffen noch ein drittes Zeughaus gefüllt werden kann. Ich war heute Augenzeuge, wie sich unter den bei einer Thorwache zusammengetragenen Waffen aller Art mehrere Offiziere die schönsten und werthvollsten Säbel aussuchten und als gute Beute forttragen ließen, obgleich der Herr Oberbefehlshaber in seiner Proklamation die Zusicherung giebt, daß die abgelieferten, mit dem Namen des Eigenthümers bezeichneten Waffen, wieder zurückerstattet werden. Eine ähnliche Zusicherung wurde auch den Pragern und mehreren Deputationen, die zu dieser Zeit von Wien nach Prag kamen und ihre Waffen abgeben mußten, gegeben, bis jetzt aber nicht erfüllt. Großen Schaden hat auch ein Theil der Vorstädte Landstraße und Metzleindorf erlitten. Der Brandschaden dürfte in diesen Theilen weniger groß gewesen sein, da außer den ausgedehnten Maschinenfabriken der Wien-Gloggnitzer Eisenbahn keine industriellen Bauten in Flammen aufgingen, aber geplündert und gemordet wurde mehr als in der Leopoldstadt, und man konnte dieser Tage Banknoten von einhundert Gulden, deren Werth die Räuber nicht kannten, um einige Silberzwanziger kaufen; ein Packet verschiedener österreichischer Staatspapiere, im Werthe von 22,000 Fl., wurde einem Bekannten von einem Kroaten um fünf Zwanziger verkauft, welcher aus der dabei befindlichen Ankaufs-Note den Eigenthümer erkannte und demselben das so wohlfeil zurückgekaufte Habe vor einer Stunde zurückstellte. Die Verfolgungen und Verhaftungen aller Freigesinnten, von welchen eine genaue Proscriptionsliste in Windischgrätzs Händen ist und den wieder neu auflebenden Polizeibehörden viel zu schaffen macht, sind noch immer an der Tagesordnung. In welchen Lokalitäten diese Unglücklichen verkümmern und als Hochverräther ihr Leben enden werden, wird möglichst zu verbergen gesucht ‒ einige sechszig Personen, so hörte ich heute von verschiedenen Personen erzählen, sollen bereits gestern erschossen worden sein, darunter nennt man Bem, Messenhauser, Maler Aigner, Hauptmann der akademischen Legion, Bilderhändler Kellner, Hauptmann der mobilen Garde, Dichter Kaiser, Dr. Becher Riederhuber, Hrezka, Gritzner, Haug, die 4 Letztern sind Redakteure und Mitarbeiter der Constitution, dessen Gründer Häfner wahrscheinlich auch nicht mehr am Leben ist. Robert Blum soll heute früh gefänglich eingezogen worden sein, also als Frankfurter Reichstagsdeputirter nicht geschützt. Prof. Füster, erzählt man, habe sich erschossen. Dies Alles ist nur als umlaufendes Gerücht im Publikum bekannt, für Denjenigen aber, der Gelegenheit hat, den Despotismus, welchen die jetzigen Gewalthaber ausüben, zu beobachten, durchaus nicht befremdend, sondern sehr wahrscheinlich. Die Reichstagslokalitäten sind vom Militär besetzt und können nicht benutzt werden. ‒ Was bis zum 15. Nov. mit der konstituirenden Versammlung geschehen und ob solche in Wien verbleiben oder in Kremsier tagen wird, dürfte uns die nächste Zukunft anschaulich machen. Bereits heute hat sich ein Armeekorps zur Bestrafung Ungarns in Marsch gesetzt; aus Polen, Siebenbürgen und Croatien sind viele Truppen zu derselben Bestimmung marschfertig gemacht worden. Alles ist der Meinung, daß die ungarische Nation einen verzweifelten Kampf kämpfen wird. Die Ungarn haben bei Todesstrafe die Ausfuhr von Lebensmitteln aller Art nach Oestreich verboten. Welche enorme Theurung muß dieser Krieg, der die Pulsader der östreichischen Industrie abschneidet, hervorbringen, da Ungarn die Kornkammer von Oestreich ist und Fett und Fleisch, die sonst in den größten Quantitäten von den Donaufürstenthümern importirt wurden, auch nicht mehr zu transportiren sind, da keine Dampfschiffe und sonstige Kommunikationsmittel zu benutzen sind und in der Moldau und Wallachei große Unruhen ausgebrochen und ebenfalls Noth, Elend und Viehseuche herrscht. (A. O. Ztg.) Wien. Zur Paralele zwischen den verläumdeten Proletartern, den „Räubern„ und den kroatischen „Freunden der Ordnung und verfassungsmäßigen Freiheit“ diene auch folgende Notiz der speichelleckenden “Const. Blätter aus Böhmen“: Am meisten Furcht hatte man wegen eines Angriffs auf die Bank. Das Volk hat sich, was Eigenthum betrifft, vortrefflich benommen; noch wurde kein Angriff auf dasselbe bekannt, und kein Fall von Plünderung oder ärgerem Exzesse ist bekannt geworden. Allein das Silber in der Bank war gar zu lockend, obwohl es in dreifach gewölbten Kellern liegt. Die Bücher wurden einzeln bei mehren Privaten untergebracht; die fertigen Banknoten aber in die Keller gelegt, und die Vorrichtung bereit gehalten, um diese nöthigenfalls unter Wasser zu stellen. Eine solche Vorrichtung soll beim Bau der Bank getroffen worden sein; man brauchte sie aber nicht, denn es geschah kein Angriff. * Wien. Die würdige Frankfurter Centralgewalt hat eine Note an das k. k. Justizministerium zu Wien erlassen. Etwa um gegen die Mordthaten, Schändungen, Plünderungen, Brandstiftungen u. s. w. drohend zu protestiren? Nein! Der würdige Justizminister R. Mohl, dieser abgelegte liberale Professor, hat ein neues Mittel gefunden, um „das Vaterland vor dem Versinken in ein Meer von Blut und Greuel zu bewahren.“ Er protestirt gegen etwaigen Gebrauch, den der weichherzige Ferdinand von seinem Amnestierechte zu machen sich veranlaßt finden könnte. Er protestirt gegen die Möglichkeit eines solchen Einfalls des Chalyfen. Die Reichsgewalt hat die Pointe ihres Wirkens gefunden. Unbezahlbarer Einfall der Reichsgewalt und der „politisch hervorragenden Person Mohl.“ Den folgenden Erlaß muß man in Erz gießen und als Gesetztafel in dem Allerheiligsten der Paulskirche aufhängen. Aller heroischster Mohl! „Es geht durch alle öffentlichen Blätter die Erzählung, daß in Folge der jüngsten Ereignisse in Wien ein Arbeiter in einer öffentlichen Versammlung (es wird sogar der Reichstag selbst genannt) erschienen sei, sich seines Antheils an der Ermordung des Generals Latour zu rühmen. (Nr. 285.) Derselbe soll die Versammlung nicht nur unangefochten verlassen, sondern zum Theil sogar Beifall erhalten haben. Ferner werden Aktenstücke bekannt gemacht, in welchen einerseits Amnestie für alle während jener Ereignisse vorgefallenen Handlungen verlangt, andererseits dieses Verlangen, ohne Unterscheidung zwischen politischen Vergehen und gemeinen Verbrechen, in Erwägung genommen wird. Ob diese Thatsachen wahr sind, ist natürlich hier in der Entfernung und bei der Verwirrung aller Nachrichten nicht zu ermessen. Wenn Dem aber so wäre, so hält sich das Reichsministerium in einer für die Sicherheit und das Wohl ganz Deutschlands so verhängnißvollen Sache für eben so berechtigt als verpflichtet, nachstehende Erwägungen dem kaiserl. Justizministerium mitzutheilen. Die provisorische Centralgewalt ist natürlich an sich weit entfernt, sich irgend einen Einfluß auf das Begnadigungs- oder Amnestirungsrecht Sr. Maj. des Kaisers von Oestreich anzumaßen; allein sie kann doch nicht unbemerkt lassen, daß die Art und Weise der Ausübung dieses Rechts in der vorliegenden Sache einen höchst verderblichen Einfluß auf ganz Deutschland ausüben könnte. In den letzten Wochen sind wiederholt Morde an politisch hervorragenden Personen begangen worden, zum Theil unter Umständen, welche einem Barbarenvolke zur Schmach gereichen würden. Eine Straflosigkeit dieser Verbrechen müßte den verderblichsten Einfluß auf das Rechtsgefühl der ganzen Nation ausüben, alle Begriffe von Schuld und Strafbarkeit verwirren. Ueberdies ist es ja bekannt, daß Beispiele von Mordthaten nur allzu leicht Nachahmung finden, namentlich wenn sie gar, wie dies jetzt leider in Deutschland nicht selten geschieht, wo nicht geradezu gelobt, doch wenigstens entschuldigt und als etwas sich von selbst Verstehendes dargestellt werden. Die provisorische Centralgewalt für Deutschland könnte es daher nur tief beklagen, wenn die verantwortlichen Räthe einer deutschen Regierung politische Begnadigungen und Amnestien auch auf solche schauderhafte Verbrechen ausdehnen, anstatt alle Kraft der Gesetze zu deren schleunigsten Entdeckung und rechtlicher Bestrafung anwenden würden; davon gar nicht zu reden, daß ein Zusammenwerfen politischer Handlungen und ihrer Begnadigung mit den gräulichsten Missethaten nichts weniger als gerecht gegen die Urheber der erstern ist, welche man doch für entschuldbar hält oder versöhnen will. Das Reichsministerium ist überzeugt, daß das kaiserl. Justizministerium diese Ansicht völlig theilt, und es steht daher auch einer Erfüllung des Wunsches mit Vertrauen entgegen, daß das kaiserl. Justizministerium ihm über den Thatbestand, welcher obigen Nachrichten zu Grunde liegt, gefällige baldige Mittheilung mache, und daß es bei seinen Anträgen auf Begnadigung und Amnestirung diejenigen Gränzen beobachten möge, bei deren Aufrechterhaltung allein die Reichssicherheit in Deutschland aufrecht erhalten und das Vaterland vor dem Versinken in ein Meer von Blut und Gräuel bewahrt werden kann. Frankfurt, 14. October 1848. Der Reichsminister der Justiz, Mohl, Dr. Mettenius. * Prag, 4. Nov. Unsere Deputirten sind gestern unverrichteter Sache von Olmütz zurückgekommen. Die Lobkowitz'sche Beleidigung soll ein „Mißverständniß“ gewesen sein. Nichtssagende Worte, die noch dazu von dem kaiserlichen Idioten abgelesen wurden, waren Alles, was die Deputirten zu erlangen im Stande waren. Etwelche Wessenberg'sche Schönrednerei und Schwarzenberg'sche Lanzknechtsgrobheit bildeten die angenehme Zugabe. Hier herrscht große Aufregung, und man fürchtet, daß das Proletariat einen Schlag beabsichtigt. Das Zeughaus ist deswegen besetzt, die Bürgerwehr vermehrt und Kavallerie in die Stadt gezogen worden. * Aus Oesterreichisch-Schlesien, 4. Nov. Die Bauern in unsern deutschen Bezirken erheben sich. Am 2. November wurde, trotz des Einschreitens der Jägerndorfer Nationalgarde, das Schloß des Grafen Heinrich Arco in Gotschdorf von wüthenden Massen demolirt; in Geppersdorf (eine Stunde von Gotschdorf) beabsichtigte man auch einen Angriff, weshalb sich der Ex-Polizeiminister Sedlnitzky nach Olmütz flüchtete; auf der Herrschaft des Baron Scribensky in Schönhof sind große Verwüstungen angerichtet worden, und auf den Gütern des Grafen Larisch-Mönnich stand ein Ausbruch zu erwarten. Alle diese Vorfälle haben mit den Scenen in Gallizien vom Jahre 1846 eine drohende Aehnlichkeit. Frankfurt, 7. November. Sitzung der National-Versammlung. (In der reformirten Kirche). Tagesordnung. 1. Ersatzwahl eines Mitgliedes in den Ausschuß für die Geschäftsordnung. 2. Berathung über den Antrag des Abgeordneten Biedermann, das Verhältniß der königlich sächsischen Regierung und Ständekammer zur Centralgewalt betreffend. 3. Berathung über den Antrag des Abgeordneten Jordan aus Berlin, die Posenschen Verhältnisse betreffend. 4. Berathung des vom Abgeordneten Fischer, Namens des Ausschusses für die Geschäftsordnung erstatteten Berichts, über Anträge auf Abänderung der §§ 24 und 32 der Geschäftsordnung. 5. Fortsetzung der Berathung über Abschnitt III. des Verfassungsentwurfs. Vor der Tagesordnung. Präsident theilt mit, daß ein landwisthschaftlicher Verein in Frankfurt zusammengetreten und sich den Herrn National-Versammlern zu geneigter Theilnahme empfiehlt. Abg. Pektorazi (Oesterreich) tritt aus. Das königl. preußische Stadtgericht von Rosenberg (Oppeler Kreis) schreibt an die National-Versammlung wegen gegen den Abg. Minkus erhobener Anklage. (Derselbe wird denunzirt, eine Masse scheußlicher Aeußerungen gethan und Aufwiegelungen in seinem Wahlkreise verbrochen zu haben.) Die königl. Regierung zu Oppeln und das Rosenberger Stadtgericht erheben deshalb Anklage gegen Minkus, und beantragen die Erlaubniß zur Untersuchung. Präsident erklärt das Stadtgericht nicht für kompetent, sich geradezu an die National-Versammlung zu wenden. Die ganze Sache geht an den bekannten (Polizei-Untersuchungs-) Ausschuß. Schmerling (Minister) theilt mit, daß die Mißbilligungen der Reichskommissäre von der linken Seite des Hauses ungerecht sind.

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 139. Köln, 10. November 1848, S. 0709. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz139_1848/3>, abgerufen am 28.04.2024.