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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 279. Köln, 22. April 1849.

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weit unterstützt, daß er zielen konnte und mit den Worten: "er hat doch auf mich gezielt" den Gegner tödtlich verwundete. Herr v. Neander ist der Sohn des Bischofs von gleichem Namen und 22 Jahre alt. Brandt war hier im vorigen Sommer der Kommandant des bewaffneten Studentenkorps.

Wie Hr. Rintelen sich beim Eintritt in's Ministerium die Präsidentenstelle in Münster zusichern ließ, so hat Hr. Simons sich die eines Präsidenten des rheinischen Revisions- und Kassationshofes vorbehalten.

Es ist wirklich bemerkenswerth, wie die Parteileidenschaft unsere zweite Kammer so verblendet hat, daß bei den Wahlen zu den Fachkommissionen nicht nach Kenntnissen gefragt wurde, sondern die Abtheilungen, deren Majorität besonders konservativ war, die unwissendsten Menschen wählten, wie den würdigen Commis Herrmann etc.

Die Allg. Zeitungs-Korrespondenz brachte dieser Tage den Inhalt der Antwortsnote des preuß. Kabinets an das östreichische, welcher bei dem bekannten Blödsinn deutscher Zeitungen trotz der durchaus nicht diplomatischen Ausdrücke und Wendungen in derselben, in gutem Glauben aufgenommen wurde. Wir brauchen wohl nicht zu sagen, daß das Ganze eine arge Mystifikation ist. Eine kleine Gesellschaft hat sich den Scherz erlaubt, den Redakteur der A. Z. K. zu täuschen, eine Note zu fabriziren und sie demselben so glaublich zu machen, daß er sie aufnahm. Die Nachricht machte natürlich großes Aufsehen, die Börse staunte, ja es sollte schon das Ministerium interpellirt werden, weil selbst die "Spenersche" und "Nationalzeitung" die Pseudonote aufgenommen hatten.

In der zweiten Kammer ist folgender Gesetzentwurf eingereicht und der Fachkommission für Justiz überwiesen:

Einziger Artikel.

"Die in der Armee bestehenden Ehrengerichte, so wie die darüber ergangenen Gesetze und Verordnungen, insbesondere die "Verordnung über die Ehrengerichte" vom 20. Juli 1843 und die "Verordnung über das Verfahren bei Untersuchung der zwischen Offizieren vorfallenden Streitigkeiten und Beleidigungen, so wie über die Bestrafung des Zweikampfes unter Offizieren" von demselben Datum, werden hierdurch aufgehoben."

Motive. Die Ehrengerichte sind ein Institut, das in vielen Fällen nur der politischen Inquisition dient, das in keiner Weise für die neueste Zeit und die gänzlich umgestalteten Verhältnisse paßt. (Stein, Görtz-Wrisberg, Temme, Waldeck, Jacobi, Berends, v. Unruh, Phillips, Schulze (Delitsch), Rhoden, Kosch, Zacher, Caspary, Körfgen etc.)

Da dieser Antrag auch vom rechten Centrum, wie die Unterschrift Rhoden's beweist, unterstützt ist, so kann seine Annahme nicht bezweifelt werden.

In den nächsten Tagen wird den Kammern folgender Gesetzentwurf vom Ministerium vorgelegt werden: "Wir Friedrich Wilhelm von G. G. König v. Preußen etc. verordnen auf Antrag unseres Staatsministeriums: in Erwägung, daß die Vermögens-Confiscation durch den Art. 9 der Verf.-Urkunde aufgehoben und hierdurch die Substituirung einer andern Strafe für das Verbrechen der Desertion und des Austritts militärpflichtiger Personen zu einem dringenden Bedürfniß geworden ist, auf Grund des Art. 105 der Verf.-Urkunde für den ganzen Umfang unserer Monarchie was folgt:

Gegen Deserteure, deren man nicht habhaft werden kann, so wie gegen diejenigen Personen, welche, um sich der Pflicht zum Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, die preußischen Lande verlassen, soll anstatt der Vermögens-Confiscation auf Geldbuße von 50 bis 1000 Thlr. erkannt werden. Die Bestimmungen über das Verfahren bleiben unverändert."

Die Prinzessin v. Preußen bemühet sich sehr um die Popularität des süßen Pöbels. Sie war am Sonntag in dem Theater Urania, wo eine Vorstellung zum Besten der Vorschußkasse des Bezirks gegeben wurde, und unterhielt sich sehr leutselig mit dem Besitzer des Lokals. Acht Tage vorher hatte sie erst ein ähnliches Lokal, die Concordia, mit ihrem Besuche beehrt. Böswillige könnten darin eine Bestätigung einiger von uns vor mehreren Tagen mitgetheilten Gerüchte erblicken, die sich auf die Abdankung des Königs beziehen.

Man hofft, daß die Leipziger Messe gut ausfallen wird, weil die an unseren Gränzen stehende Russen als gute Schmuggler bewährt sind. Russische Offiziere haben schon in früheren Jahren, wenn die Gränze besetzt war, ganze Wagen voll Contrebande aus dem Preußischen nach russisch Polen gebracht, weil kein Gränzoffiziant es wagte, sie anzuhalten. So hätten wir doch einen Vortheil bei der Anhäufung des russischen Militärs an unseren Gränzen.

Sitzung der zweiten Kammer.

Nach Verlesung des Protokolls protestirt Vincke gegen einen Passus desselben, betreffend des Antrages, die Protokolle der Kammer in polnischer Sprache drucken zu lassen. Es erhebt sich eine kleine Debatte darüber. Vincke behauptet, daß der gestrige Beschluß reglementswidrig gefaßt sei, das habe auch gestern schon Hr. v. Platow gesagt und dieser Einspruch müsse ins Protokoll aufgenommen werden. Die Majorität entscheidet sich für die Aufnahme dieses Passus. -

Behnsch bringt zur Sprache, daß die Verfassungs-Revisions-Commission nun schon über 6 Wochen zusammen sei, ohne daß man das Geringste von ihrer Thätigkeit gehört habe. Diejenige Partei, welche die Majorität in dieser Commission bildet, beschuldigte die Nationalversammlung, daß sie das Verfassungswerk absichtlich verzögert habe. Die Verfassungs-Commission der Nationalversammlung habe aber in der kurzen Zeit vom 7. Juni bis 25 Juli den ganzen Verfassungs-Entwurf zu Stande gebracht, während die jetzige Commission seit 6 Wochen nur bis zu den Grundrechten gekommen ist. Wohl weiß ich, daß man zwei Tage in dieser Commission über die Beibehaltung der Fideicommisse debattirte. Der Vorsitzende möge doch alle Woche einen Bericht über die Fortschritte der Commission der Kammer mittheilen.

Auerswald als Vorsitzender der Verfassungs-Commission besteigt sehr gereizt die Tribüne, ergeht sich in Redensarten und Beleidigungen, so daß er sogar vom Präsidenten Grabow zur Ordnung verwiesen wird, aber er kann die Commission von dem ihr gemachten Vorwurf nicht reinigen. Ueber die bisherige Thätigkeit der Commission will er sich jetzt nicht auslassen, weil die Zeit nicht dazu sei. -

Nachdem noch von vielen Rednern sowohl über diesen Gegenstand, als über die in den letzten Tagen so oft erwähnte Petition des Piusvereins in Aachen, und andere Persönlichkeiten gesprochen ist, geht man zur Tagesordnung über. -

Geßler stellt den dringenden Antrag, die Geschäftsordnung dahin zu ändern, daß zur Unterstützung eines dringenden Antrages nicht mehr wie bisher 120 Mitglieder genügen sollen, sondern die Majorität müsse jeden dringenden Antrag unterstützen. Als Grund wird der von der Häufung der Dringlichkeits-Anträge zu befürchtende Nachtheil für den Geschäftsgang der Kammer angegeben. Der Antrag wird unterstützt.

Bucher hat eine Interpellation an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten eingereicht, über den Erlaß des Preuß. Consuls in London, daß der dänische Waffenstillstand bis zum 15. April verlängert sei, wodurch dem diesseitigen Handelsstande viele Nachtheile entstanden.

Der Minister will Montag oder Dienstag antworten.

Bleibtreu interpellirt den Kriegsminister, warum die verfassungswidrige Beistimmung noch nicht aufgeheben sei, daß die mit Versetzung bestraften Soldaten der Garde in die Linienregimenter gesteckt werden. -

Der Kriegsminister will über 8 Tage antworten!! -

Hierauf kommt man zur Debatte über das Klubgesetz §. 9.

Otto (Trier) und Großjohann sprechen gegen Blömer für den §. 9., welcher lautet: "Sobald der Abgeordnete der Polizeibehörde die Versammlung für aufgelöst erklärt hat, sind alle Anwesenden verpflichtet, sich sofort zu entfernen. Diese Aufforderung kann nöthigenfalls durch die bewaffnete Macht zur Ausführung gebracht werden." - Der erste Satz wird angenommen, dagegen statt des zweiten Satzes ein Amendement von Pilet lautend:

"Jene Erklärung kann nöthigenfalls durch die bewaffnete Macht zur Ausführung gebracht werden."

Ein Zusatz-Amendement von Schulze (Delitzsch) und Genossen:

"Polizei-Beamte, welche die ihnen beigelegten Befugnisse bei der Auflösung einer Versammlung überschreiten, sind auf Antrag jeden Theilnehmers, insofern sie nach den Gesetzen wegen Mißbrauchs ihres Amtes keine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldbuße zu 50 Thlr. oder Gefängniß bis zu sechs Wochen zu bestrafen,"

wird nach namentlicher Abstimmung mit 168 gegen 165 Stimmen angenommen. Schneeweiß stimmte mit der Linken für das Amendement.

Da sich Manteuffel für das Amendement des Abg. Pilet erklärt, verzichten alle Redner auf das Wort über §. 11 Das Amendement lautet:

"Niemand darf in einer Versammlung bewaffnet erscheinen, mit Ausnahme der im Dienst befindlichen Polizeibeamten und der von der Obrigkeit requirirten bewaffneten Macht,"

und wird einstimmig angenommen. -

Der Berichterstatter Scherer St. Georg wendet sich hierauf in seinem Referat gegen die "demokratische" Correspondenz und diejenigen ihrer Freunde der zweiten Kammer, welche es wagten ihr gestern Beifall zu spenden. Er sucht aus ihr zu beweisen, wie gefahrlich die Clubs seien, wie sie zur gewaltsamen Revolution, zum Umsturz aller Verhältnisse dienten und erheitert dadurch und durch andere kleine Scherze die hohe Versammlung. Er hofft, daß man ziemlich einmüthig für den § stimmen werde, da die Gefahr so sehr gewaltig sei. -

Endlich kammt man zur Abstimmung. Verschiedene Amendements werden angenommen, andere nach namentlicher Abstimmung mit 167 gegen 167 und mit 167 gegen 165 Stimmen verworfen.

Ein Amendement von Kleist-Retzow will den gestern verworfenen §. 5 wieder herstellen; es lautet:

"Die Ortspolizeibehörde ist befugt, in jede solche Versammlung zwei Polizeibeamte zu senden."

Nach namentlicher Abstimmung wird dies Amendement mit 250 gegen 79 Stimmen verworfen. Wenzel (Ratibor) Harkort, Auerswald stimmen mit der Linken. -

X Königsberg, 16. April.

Am 15. Oktober v. J. fand im benachbarten Friedlander Landkreise eine Volksversammlung Statt, bei welcher der Abgeordnete des hiesigen Arbeitervereins, Friedrich Grünhagen, den versammelten Landleuten den Nutzen der Revolution, sowie die Nothwendigkeit des Bestehens dieser Bewegung auseinandersetzte, damit der Plünderung der Arbeit durch das Kapital ein Ende gemacht würde. Grünhagen stellte dabei für den andern Fall der Bourgeoisie den unausbleiblichen revolutionären Terrorismus in Aussicht. Für diese Rede wurde Grünhagen vom Landrathamte zu Pöhlen auf Aussage zweier amtlich abgeordneten Kundschafter auf Grund des §. 151 zur Kriminaluntersuchung gezogen, gab jedoch zu der ihm im hiesigen Inquisitoritat bekannt gemachten Kriminaldenunziation des Patrimonialgerichts zu Pöhlen bei Domnaut folgende Erklärung zu Protokoll:

"Meine Erfahrung in früheren Verfahren des Gerichts zwingt mich, den Richtern im bisherigen Prozeßgange alles und jedes Vertrauen zu entziehen, demgemäß ich jede Vernehmung durch selbige verweigere. Ich bin bereit, vor dem öffentlichen Gerichte, wie solches im Frühjahr vorigen Jahres von dem revolutionären Volke errungen, zu erscheinen. Die Herstellung desselben ist seit Jahr und Tag Pflicht der Behörden, unter deren Nachlässigkeit zu leiden ich keine Luft habe."

Auf die Verwarnung anzuwendender Zwangsmittel antwortete Grünhagen mit einem offenen Aufrufe an das Volk, das ihn vor Mißhandlungen zu schützen verpflichtet sei. - Darauf wurde er nochmals unter Androhung von gewaltsamer Abführung zu heute vorgeladen. Er erscheint nicht, sondern richtet einen Brief an das Inquisitoriat, den die hiesigen braven Blätter zu publiziren sich weigern, und den ich Ihnen hiermit dem Wortlaut nach mittheile:

"Auf die mir zum 16. April gewordene abermalige Vorladung in Untersuchungssachen gegen die Volksredner zu Pöhlen am 15. Oktober v. J. seitens des hiesigen Inquisitoriats, entgegne ich mit der Hinweisung auf den bereits zu Protokoll gegebenen, und dem Inhalte nach in der hiesigen Zeitung veröffentlichten Protest gegen das geheime Verfahren: Ich verweigere mein persönliches Erscheinen, weil

einmal das Gericht kein Recht haben kann, solches zu verlangen;

zweitens ich mich dem üblen Eindruck, welchen der Geruch der in den Räumen des Gerichts herrschenden Verwesung in jedem wohlgesinnten Menschen hervorbringen muß, nicht abermals nutzlos hingeben mag;

drittens weil das Ohr und die Feder eines Beamten meine Worte weder zu fassen, noch wiederzugeben vermögen.

Ad I. Das Recht bestreite ich auf Grund des vorjährigen Frühjahrs, auf Grund der vom Könige vor dem Volke und auf dessen Verlangen abgehaltenen Leichenschau, bei der er sich von den unglücklichen Folgen seiner verblendeten Regierung vor den verstümmelten Leichnamen seiner Ernährer, des Volks, überzeugt haben wird, auf Grund der im Friedrichshain verwesenden Schlachtopfer jener Tage; - - dem Gericht überlasse ich als Grund noch einige, wahrscheinlich todtgeborene Gesetze hinzuzufügen.

Ad II. Den übeln Eindruck der Stätte des geheimen Gerichts, welches für mich nur eine Nachgeburt der Santa Casa und heiligen Hermandad der Priester und Jesuiten ist, erfährt jeder gesunde Mensch, welcher sie betritt.

Ad III. Die Auslassung, welche das Gericht von mir nur erhalten kann, ist

ad generalia:

Ich bin meinem Stande nach ein durch die Königlichen und Ortsbehörden bei seinem Erwerbe geplünderter Arbeiter.

Zur Sache:

Ich habe in Pöhlen den 15. Oktober (Königs Geburtstag) gefeiert und die versammelten Landleute von dem Vortheil der Revolution mit Erfolg zu überzeugen gestrebt, sie aufgefordert, sich diese Vortheile zu erhalten und sie auszudehnen, dadurch, daß sie an der Revolution fest hielten.

Jede weitere Auslassung verweise ich vor das Geschworenengericht, welches vor dem Volke über mich entscheiden mag.

Königsberg, 14. April 1849.

Friedrich Grünhagen."

In diesem Augenblick wird wahrscheinlich die übliche Polizisten- und Gensd'armen-Schaar gegen ihn auf den Beinen sein.

24 Breslau, 18. April.

Auf dem am 16. d. stattgefundenen Bankett zur Feier der Vereinigung des bisherigen Arbeiter-Vereins mit dem sozial-demokratischen Arbeiter-Verein wurde folgende kurze, energische Anrede des Kaufmann F. A. Stilch mit rauschendem Beifall begrüßt:

"Gruß und Bruderschaft, meine Freunde! Börne sagte einmal: Gott behüte uns nur vor unsern Freunden, mit unsern Feinden werden wir dann schon fertig werden," und er hat recht, denn falsche Freunde sind tausendmal gefährlicher als ehrliche Feinde. Es wird daher auch ohne Schaden sein, wenn wir einmal eine kleine Musterung im Lager der Demokratie selbst vornehmen. Wenn wir dabei mit etwas Kritik zu Werke gehen, so finden wir drei von einander sehr wesentlich verschiedene Parteien, und zwar

1) eine Partei, die ein bestimmtes, festes Prinzip hat und dasselbe durch das Wort Demokratie frei, ehrlich und offen ausdrücken will;

2) eine Partei, die zwar auch ein bestimmtes aber von jenem ganz entgegengesetztes Prinzip hat, und welches sie vorläufig noch durch das Wort Demokratie verhüllen und verbergen will;

3) eine Partei, die gar kein Prinzip und deshalb auch weder etwas auszudrücken noch zu verbergen hat.

In die erste Cathegorie gehören diejenigen Demokraten, welche, indem sie von dem Prinzipe der Gerechtigkeit für Alle ausgehen, das Schicksal des Menschen von der Herrschaft des materiellen persönlichen Eigenthums erlösen, und das Wohl des Individuums auf die Quelle aller menschlichen Güter - die Arbeit - basiren wollen, so, daß es künftighin jedem Einzelnen leicht werde, mit Hülfe der Organisation der Arbeit und der Assoziation der Interessen zu der Stufe bürgerlicher Wohlfahrt zu gelangen, wie sie dem Grade seiner gemeinnützigen Leistungen entsprechend ist. Diese Demokraten sind die Vertreter des vierten Standes, d. h. der Arbeiter und zwar der Arbeiter des Kopfes sowohl als auch der Arbeiter des Kopfes und der Hand zugleich - aller Arbeiter, und sie heißen die Sozialisten, die Rothen.

In die zweite Cathegorie gehören diejenigen Demokraten, welche von dem Prinzipe des Rechtsbodens, d. h. des Vereinbarungsvertrages zwischen der Intelligenz und Besitz-Aristokratie ausgehen, und sich von den Sozial- oder rothen Demokraten dadurch unterscheiden, daß sie nicht wie Jene die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abschaffen, sondern dieselbe blos etwas verallgemeinern wollen. Ihr Streben hat daher nur den Zweck, das bisher nur von den großen Kapitalstyrannen am arbeitenden Volke ausgeübte Plünderungssystem auch den kleinen Kapitalisten, den kleinen Eigenthümern zugänglich zu machen. Mit einem Worte, sie wollen dem ausgesaugten, blutarmen Volke die Erleichterung dadurch verschaffen, daß sie zu den bereits schon an ihm saugenden Hunderten von Vampyren noch Tausende von kleinen Blutegeln hinzuzufügen streben. Diese Demokraten, die sich die Gemäßigten nennen, sind die Vertreter des dritten Standes, die Vertreter der Bourgeoisie, die Blauen.

In die dritte Categorie gehören, wie schon gesagt, alle diejenigen Demokraten, welche gar kein Prinzip haben Ueber diese läßt sich nicht viel sagen, denn wo nichts ist, da hat die Kritik das Recht verloren. - Sie stehen also eigentlich unter der Kritik und würden deshalb verächtlich sein, wenn sie sich nicht lächerlich machten, und zwar durch den aufgeblasenen geistigen und moralischen Bettelstolz, mit welchen sie alle eines Prinzipes sich bewußten consequenten Männer "Prinzipienreiter" schelten. Ihr Ideal ist das Chamäleon, d. h. ein Thier, welches in verschiedenen Farben schillert, ohne davon eine wirklich an sich zu haben. Daher sagt ihnen auch die schwarze Farbe am Meisten zu, gerade weil sie der Mangel alles Lichtes ist. Als politische große Kinder greifen sie wohl auch hin und wieder gern einmal nach der rothen Farbe, aber, wenn es nur die Großmutter zeitig genug gewahr wird, und ihnen zuruft "Pepä!" so werfen sie sie gleich wieder weg und wischen sie sich die Patschchen ab. Da sie aber auch gern die Goldpüppchen aller Parteien sein und bleiben möchten, so haben sie sich noch einen Streifen Gold hinzugesellt. Diese Demokraten sind die Freßgevattern der Demokratie und heißen "die Schwarz-Roth-Goldnen."

Wir, Soldaten, des rothen Paniers, die wir stolz darauf sind, in dem Lager der Demokratie als Tirailleurs voranzuschreiten, wir bringen unserer Fahne den Toast dadurch, daß wir unsere alte Parole dreimal wiederholen: "Die rothe Demokratie stirbt, aber sie ergiebt sich nicht!"

* Wien, 16. April.

Die nach Italien von Olmütz abgegangenen Friedensbedingungen weichen von dem früheren Vorschlage durch strengere Bestimmungen ab. - Die Menge der leerstehenden Wohnungen ist ganz unglaublich. In der Leopoldstadt findet man einige Anschlagzettel mit der Ueberschrift: "Hier sind Wohnungen um jeden Preis zu vermiethen." - Das Wiener Kriminalgericht hat den Exdeputirten Dr. Goldmark zur strafgerichtlichen Untersuchung wegen Hochverrath und Mitschuld am Morde (des Grafen Latour) qualifizirt erkannt und dessen Verfolgung angeordnet. - Heute erschien ein Plakat an den Straßenecken, worin Feldmarschall-Lieutenant Böhm seine Ernennung zum Kommandirenden in Ober- und Nieder-Oestreich und zum provisorischen Stellvertreter des zur Armee abgegangenen Gouverneurs Welden anzeigt. Er werde, heißt es darin, gleich seinem Vorgänger, strengste Gerechtigkeit ausüben, die ruhigen Bürger zu schützen und die Pläne der Uebelgesinnten zu vereiteln wissen. - Aus Laibach wird gemeldet, daß das daselbst stationirte Bataillon des italienischen Infanterie-Regiments Ferdinand d'Este Marschordre nach Linz erhalten habe. Die Veranlassung sei die Desertion von 0 Mann dieses Bataillons gewesen, welche die Abneigung, nach Ungarn zu ziehen, nicht zu bekämpfen vermocht hätten. Den Deserteurs sind Gränzer nachgeschickt worden.

Die "Wiener Zeitung" meldet: "Ueber Allerhöchste Anordnung wird ein Reserve-Corps von 22 bis 25,000 Mann auf dem Marchfelde bei Wien und ein zweites solches Corps von beiläufig 15,000 M. in der Gegend bei Pettau in Untersteiermark, beide bis längstens den 10. k. Mts. zusammengezogen sein. - Dem Vernehmen nach soll auch ein Reserve-Corps von größerer Stärke als die ersteren in Böhmen, und zwar in der Gegend zwischen Tabor und Budweis gebildet werden."

Die Generale Graf Zichy, Graf Ludolf, Mertz und Auer, welche vor einigen Tagen in den Ruhestand versetzt wurden, sind insgesammt vor dem Kriegsgericht gestanden und muß diese Maßregel vielleicht nur als der Vorläufer weiterer Urtheile betrachtet werden. Graf Zichy hat bekanntlich die Uebergabe Venedigs verschuldet, Graf Ludolf schloß eine Convention in Treviso ab, während General-Major Auer Udine ohne Schwertstreich räumte. Feldmarschall-Lieutenant Mertz dagegen wird wegen der Uebergabe Komorns an die ungarischen Truppen zur Verantwortung gezogen, denn der Verlust dieser wichtigen Festung, die den Lauf der Donau sperrt und jetzt so viele Opfer verlangt, wird schmerzlich genug empfunden. Die Pensionirung des Feldmarschall-Lieutenants Graf Wrbna, der zuletzt Stadt-Kommandant in Buda-Pesth war, gehört ebenfalls in diese Kategorie, denn hat auch Wrbna keinen Verrath begangen, so ließ er sich doch ernsthafte Mißgriffe zu Schulden kommen, wie denn, namentlich der traurige Unfall bei bei Szolnok ihm zugeschrieben wird. Obschon er wegen seiner Unfähigkeit im Felde sofort des Kommando's über das zweite Armee-Corps enthoben ward, das Graf Schlick übernahm, so konnte sich die aristokratische Vetternliebe des Fürsten Windischgrätz doch nicht zum Aeußersten entschließen und Graf Wrbna ward zum Stadt-Kommandanten ernannt, in welcher Eigenschaft er sich ebenfalls nicht die nöthige Achtung zu verschaffen wußte, bis endlich aus Olmütz seine Pensionirung erfolgte. - Ob Fürst Windischgrätz den ihm zugedachten Posten eines Oberhofmeisters Sr. Majestät des Kaisers annehmen werde, wird vielseitig bezweifelt; denn ist auch die Oberhofmeisterstelle des Kaisers der erste Posten bei Hofe, so ist doch der Sturz zu stark, als daß er nicht in der Brust des eben so loyalen als empfindlichen Feldmarschalls eine bittere Empfindung aufstacheln sollte.

(Brl. Ztg.)

Die Furcht der "Schwarzgelben" vor dem Anrücken der Ungarn ist unglaublich. Es sind, von entsetzlicher Angst und bösem standrechtlichem Gewissen getrieben, schon 1030 Personen blos innerhalb zweier Tage nach Linz gereist, um da die weitere Entwicklung der Dinge abzuwarten.

Nach der "Brünner Zeitung" wird der Standrechtskaiser gegen Ende des Monats die Reise nach Wien antreten (?).

Aus Mestre wird Folgendes berichtet:

Ein Theil der sardinischen Flotte soll entschlossen sein, den Regierungsanordnungen blind zu gehorchen. Eine Fraktion der Mannschaft hegt aber republikanische Tendenzen, und scheint große Lust zu haben, sich und die Schiffe zur Disposition der Venetianer zu stellen.

Ein Aufruf des Gemeinderaths der Stadt Salzburg fordert die Bewohner des Innviertels auf, sich im Geiste der oktroyirten Verfassung mit dem Kronland Salzburg zu vereinigen.

068 Wien, 16. April.

Es ist das neue Gemeindegesetz amtlich publizirt worden. Es paßt vollkommen zu den übrigen standrechtlichen Oktroyirungen. Ich erwähne blos Einiges daraus:

Nach §. 1 ist die freie Gemeinde "in der Regel die vermessene Catastral- (d. i. Steuer-) Gemeinde." - Man unterscheidet: "Gemeindeglieder und Fremde." Erstere theilen sich in "Gemeindebürger" und "Gemeindeangehörige."

Nach §. 8 sind Gemeindebürger jene, welche dermalen von Grundbesitz oder ständigem Gewerbe Steuer zahlen, oder - von der Gemeinde förmlich als solche anerkannt werden.

§. 9. Wer auf andere Art, als in Folge Erbrechtes in direkter Linie Grundbesitz erwirbt, kann die Rechte eines Gemeindebürgers

weit unterstützt, daß er zielen konnte und mit den Worten: „er hat doch auf mich gezielt“ den Gegner tödtlich verwundete. Herr v. Neander ist der Sohn des Bischofs von gleichem Namen und 22 Jahre alt. Brandt war hier im vorigen Sommer der Kommandant des bewaffneten Studentenkorps.

Wie Hr. Rintelen sich beim Eintritt in's Ministerium die Präsidentenstelle in Münster zusichern ließ, so hat Hr. Simons sich die eines Präsidenten des rheinischen Revisions- und Kassationshofes vorbehalten.

Es ist wirklich bemerkenswerth, wie die Parteileidenschaft unsere zweite Kammer so verblendet hat, daß bei den Wahlen zu den Fachkommissionen nicht nach Kenntnissen gefragt wurde, sondern die Abtheilungen, deren Majorität besonders konservativ war, die unwissendsten Menschen wählten, wie den würdigen Commis Herrmann etc.

Die Allg. Zeitungs-Korrespondenz brachte dieser Tage den Inhalt der Antwortsnote des preuß. Kabinets an das östreichische, welcher bei dem bekannten Blödsinn deutscher Zeitungen trotz der durchaus nicht diplomatischen Ausdrücke und Wendungen in derselben, in gutem Glauben aufgenommen wurde. Wir brauchen wohl nicht zu sagen, daß das Ganze eine arge Mystifikation ist. Eine kleine Gesellschaft hat sich den Scherz erlaubt, den Redakteur der A. Z. K. zu täuschen, eine Note zu fabriziren und sie demselben so glaublich zu machen, daß er sie aufnahm. Die Nachricht machte natürlich großes Aufsehen, die Börse staunte, ja es sollte schon das Ministerium interpellirt werden, weil selbst die „Spenersche“ und „Nationalzeitung“ die Pseudonote aufgenommen hatten.

In der zweiten Kammer ist folgender Gesetzentwurf eingereicht und der Fachkommission für Justiz überwiesen:

Einziger Artikel.

„Die in der Armee bestehenden Ehrengerichte, so wie die darüber ergangenen Gesetze und Verordnungen, insbesondere die „Verordnung über die Ehrengerichte“ vom 20. Juli 1843 und die „Verordnung über das Verfahren bei Untersuchung der zwischen Offizieren vorfallenden Streitigkeiten und Beleidigungen, so wie über die Bestrafung des Zweikampfes unter Offizieren“ von demselben Datum, werden hierdurch aufgehoben.“

Motive. Die Ehrengerichte sind ein Institut, das in vielen Fällen nur der politischen Inquisition dient, das in keiner Weise für die neueste Zeit und die gänzlich umgestalteten Verhältnisse paßt. (Stein, Görtz-Wrisberg, Temme, Waldeck, Jacobi, Berends, v. Unruh, Phillips, Schulze (Delitsch), Rhoden, Kosch, Zacher, Caspary, Körfgen etc.)

Da dieser Antrag auch vom rechten Centrum, wie die Unterschrift Rhoden's beweist, unterstützt ist, so kann seine Annahme nicht bezweifelt werden.

In den nächsten Tagen wird den Kammern folgender Gesetzentwurf vom Ministerium vorgelegt werden: „Wir Friedrich Wilhelm von G. G. König v. Preußen etc. verordnen auf Antrag unseres Staatsministeriums: in Erwägung, daß die Vermögens-Confiscation durch den Art. 9 der Verf.-Urkunde aufgehoben und hierdurch die Substituirung einer andern Strafe für das Verbrechen der Desertion und des Austritts militärpflichtiger Personen zu einem dringenden Bedürfniß geworden ist, auf Grund des Art. 105 der Verf.-Urkunde für den ganzen Umfang unserer Monarchie was folgt:

Gegen Deserteure, deren man nicht habhaft werden kann, so wie gegen diejenigen Personen, welche, um sich der Pflicht zum Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, die preußischen Lande verlassen, soll anstatt der Vermögens-Confiscation auf Geldbuße von 50 bis 1000 Thlr. erkannt werden. Die Bestimmungen über das Verfahren bleiben unverändert.“

Die Prinzessin v. Preußen bemühet sich sehr um die Popularität des süßen Pöbels. Sie war am Sonntag in dem Theater Urania, wo eine Vorstellung zum Besten der Vorschußkasse des Bezirks gegeben wurde, und unterhielt sich sehr leutselig mit dem Besitzer des Lokals. Acht Tage vorher hatte sie erst ein ähnliches Lokal, die Concordia, mit ihrem Besuche beehrt. Böswillige könnten darin eine Bestätigung einiger von uns vor mehreren Tagen mitgetheilten Gerüchte erblicken, die sich auf die Abdankung des Königs beziehen.

Man hofft, daß die Leipziger Messe gut ausfallen wird, weil die an unseren Gränzen stehende Russen als gute Schmuggler bewährt sind. Russische Offiziere haben schon in früheren Jahren, wenn die Gränze besetzt war, ganze Wagen voll Contrebande aus dem Preußischen nach russisch Polen gebracht, weil kein Gränzoffiziant es wagte, sie anzuhalten. So hätten wir doch einen Vortheil bei der Anhäufung des russischen Militärs an unseren Gränzen.

Sitzung der zweiten Kammer.

Nach Verlesung des Protokolls protestirt Vincke gegen einen Passus desselben, betreffend des Antrages, die Protokolle der Kammer in polnischer Sprache drucken zu lassen. Es erhebt sich eine kleine Debatte darüber. Vincke behauptet, daß der gestrige Beschluß reglementswidrig gefaßt sei, das habe auch gestern schon Hr. v. Platow gesagt und dieser Einspruch müsse ins Protokoll aufgenommen werden. Die Majorität entscheidet sich für die Aufnahme dieses Passus. ‒

Behnsch bringt zur Sprache, daß die Verfassungs-Revisions-Commission nun schon über 6 Wochen zusammen sei, ohne daß man das Geringste von ihrer Thätigkeit gehört habe. Diejenige Partei, welche die Majorität in dieser Commission bildet, beschuldigte die Nationalversammlung, daß sie das Verfassungswerk absichtlich verzögert habe. Die Verfassungs-Commission der Nationalversammlung habe aber in der kurzen Zeit vom 7. Juni bis 25 Juli den ganzen Verfassungs-Entwurf zu Stande gebracht, während die jetzige Commission seit 6 Wochen nur bis zu den Grundrechten gekommen ist. Wohl weiß ich, daß man zwei Tage in dieser Commission über die Beibehaltung der Fideicommisse debattirte. Der Vorsitzende möge doch alle Woche einen Bericht über die Fortschritte der Commission der Kammer mittheilen.

Auerswald als Vorsitzender der Verfassungs-Commission besteigt sehr gereizt die Tribüne, ergeht sich in Redensarten und Beleidigungen, so daß er sogar vom Präsidenten Grabow zur Ordnung verwiesen wird, aber er kann die Commission von dem ihr gemachten Vorwurf nicht reinigen. Ueber die bisherige Thätigkeit der Commission will er sich jetzt nicht auslassen, weil die Zeit nicht dazu sei. ‒

Nachdem noch von vielen Rednern sowohl über diesen Gegenstand, als über die in den letzten Tagen so oft erwähnte Petition des Piusvereins in Aachen, und andere Persönlichkeiten gesprochen ist, geht man zur Tagesordnung über. ‒

Geßler stellt den dringenden Antrag, die Geschäftsordnung dahin zu ändern, daß zur Unterstützung eines dringenden Antrages nicht mehr wie bisher 120 Mitglieder genügen sollen, sondern die Majorität müsse jeden dringenden Antrag unterstützen. Als Grund wird der von der Häufung der Dringlichkeits-Anträge zu befürchtende Nachtheil für den Geschäftsgang der Kammer angegeben. Der Antrag wird unterstützt.

Bucher hat eine Interpellation an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten eingereicht, über den Erlaß des Preuß. Consuls in London, daß der dänische Waffenstillstand bis zum 15. April verlängert sei, wodurch dem diesseitigen Handelsstande viele Nachtheile entstanden.

Der Minister will Montag oder Dienstag antworten.

Bleibtreu interpellirt den Kriegsminister, warum die verfassungswidrige Beistimmung noch nicht aufgeheben sei, daß die mit Versetzung bestraften Soldaten der Garde in die Linienregimenter gesteckt werden. ‒

Der Kriegsminister will über 8 Tage antworten!! ‒

Hierauf kommt man zur Debatte über das Klubgesetz §. 9.

Otto (Trier) und Großjohann sprechen gegen Blömer für den §. 9., welcher lautet: „Sobald der Abgeordnete der Polizeibehörde die Versammlung für aufgelöst erklärt hat, sind alle Anwesenden verpflichtet, sich sofort zu entfernen. Diese Aufforderung kann nöthigenfalls durch die bewaffnete Macht zur Ausführung gebracht werden.“ ‒ Der erste Satz wird angenommen, dagegen statt des zweiten Satzes ein Amendement von Pilet lautend:

„Jene Erklärung kann nöthigenfalls durch die bewaffnete Macht zur Ausführung gebracht werden.“

Ein Zusatz-Amendement von Schulze (Delitzsch) und Genossen:

„Polizei-Beamte, welche die ihnen beigelegten Befugnisse bei der Auflösung einer Versammlung überschreiten, sind auf Antrag jeden Theilnehmers, insofern sie nach den Gesetzen wegen Mißbrauchs ihres Amtes keine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldbuße zu 50 Thlr. oder Gefängniß bis zu sechs Wochen zu bestrafen,“

wird nach namentlicher Abstimmung mit 168 gegen 165 Stimmen angenommen. Schneeweiß stimmte mit der Linken für das Amendement.

Da sich Manteuffel für das Amendement des Abg. Pilet erklärt, verzichten alle Redner auf das Wort über §. 11 Das Amendement lautet:

„Niemand darf in einer Versammlung bewaffnet erscheinen, mit Ausnahme der im Dienst befindlichen Polizeibeamten und der von der Obrigkeit requirirten bewaffneten Macht,“

und wird einstimmig angenommen.

Der Berichterstatter Scherer St. Georg wendet sich hierauf in seinem Referat gegen die „demokratische“ Correspondenz und diejenigen ihrer Freunde der zweiten Kammer, welche es wagten ihr gestern Beifall zu spenden. Er sucht aus ihr zu beweisen, wie gefahrlich die Clubs seien, wie sie zur gewaltsamen Revolution, zum Umsturz aller Verhältnisse dienten und erheitert dadurch und durch andere kleine Scherze die hohe Versammlung. Er hofft, daß man ziemlich einmüthig für den § stimmen werde, da die Gefahr so sehr gewaltig sei. ‒

Endlich kammt man zur Abstimmung. Verschiedene Amendements werden angenommen, andere nach namentlicher Abstimmung mit 167 gegen 167 und mit 167 gegen 165 Stimmen verworfen.

Ein Amendement von Kleist-Retzow will den gestern verworfenen §. 5 wieder herstellen; es lautet:

„Die Ortspolizeibehörde ist befugt, in jede solche Versammlung zwei Polizeibeamte zu senden.“

Nach namentlicher Abstimmung wird dies Amendement mit 250 gegen 79 Stimmen verworfen. Wenzel (Ratibor) Harkort, Auerswald stimmen mit der Linken. ‒

X Königsberg, 16. April.

Am 15. Oktober v. J. fand im benachbarten Friedlander Landkreise eine Volksversammlung Statt, bei welcher der Abgeordnete des hiesigen Arbeitervereins, Friedrich Grünhagen, den versammelten Landleuten den Nutzen der Revolution, sowie die Nothwendigkeit des Bestehens dieser Bewegung auseinandersetzte, damit der Plünderung der Arbeit durch das Kapital ein Ende gemacht würde. Grünhagen stellte dabei für den andern Fall der Bourgeoisie den unausbleiblichen revolutionären Terrorismus in Aussicht. Für diese Rede wurde Grünhagen vom Landrathamte zu Pöhlen auf Aussage zweier amtlich abgeordneten Kundschafter auf Grund des §. 151 zur Kriminaluntersuchung gezogen, gab jedoch zu der ihm im hiesigen Inquisitoritat bekannt gemachten Kriminaldenunziation des Patrimonialgerichts zu Pöhlen bei Domnaut folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine Erfahrung in früheren Verfahren des Gerichts zwingt mich, den Richtern im bisherigen Prozeßgange alles und jedes Vertrauen zu entziehen, demgemäß ich jede Vernehmung durch selbige verweigere. Ich bin bereit, vor dem öffentlichen Gerichte, wie solches im Frühjahr vorigen Jahres von dem revolutionären Volke errungen, zu erscheinen. Die Herstellung desselben ist seit Jahr und Tag Pflicht der Behörden, unter deren Nachlässigkeit zu leiden ich keine Luft habe.“

Auf die Verwarnung anzuwendender Zwangsmittel antwortete Grünhagen mit einem offenen Aufrufe an das Volk, das ihn vor Mißhandlungen zu schützen verpflichtet sei. ‒ Darauf wurde er nochmals unter Androhung von gewaltsamer Abführung zu heute vorgeladen. Er erscheint nicht, sondern richtet einen Brief an das Inquisitoriat, den die hiesigen braven Blätter zu publiziren sich weigern, und den ich Ihnen hiermit dem Wortlaut nach mittheile:

„Auf die mir zum 16. April gewordene abermalige Vorladung in Untersuchungssachen gegen die Volksredner zu Pöhlen am 15. Oktober v. J. seitens des hiesigen Inquisitoriats, entgegne ich mit der Hinweisung auf den bereits zu Protokoll gegebenen, und dem Inhalte nach in der hiesigen Zeitung veröffentlichten Protest gegen das geheime Verfahren: Ich verweigere mein persönliches Erscheinen, weil

einmal das Gericht kein Recht haben kann, solches zu verlangen;

zweitens ich mich dem üblen Eindruck, welchen der Geruch der in den Räumen des Gerichts herrschenden Verwesung in jedem wohlgesinnten Menschen hervorbringen muß, nicht abermals nutzlos hingeben mag;

drittens weil das Ohr und die Feder eines Beamten meine Worte weder zu fassen, noch wiederzugeben vermögen.

Ad I. Das Recht bestreite ich auf Grund des vorjährigen Frühjahrs, auf Grund der vom Könige vor dem Volke und auf dessen Verlangen abgehaltenen Leichenschau, bei der er sich von den unglücklichen Folgen seiner verblendeten Regierung vor den verstümmelten Leichnamen seiner Ernährer, des Volks, überzeugt haben wird, auf Grund der im Friedrichshain verwesenden Schlachtopfer jener Tage; ‒ ‒ dem Gericht überlasse ich als Grund noch einige, wahrscheinlich todtgeborene Gesetze hinzuzufügen.

Ad II. Den übeln Eindruck der Stätte des geheimen Gerichts, welches für mich nur eine Nachgeburt der Santa Casa und heiligen Hermandad der Priester und Jesuiten ist, erfährt jeder gesunde Mensch, welcher sie betritt.

Ad III. Die Auslassung, welche das Gericht von mir nur erhalten kann, ist

ad generalia:

Ich bin meinem Stande nach ein durch die Königlichen und Ortsbehörden bei seinem Erwerbe geplünderter Arbeiter.

Zur Sache:

Ich habe in Pöhlen den 15. Oktober (Königs Geburtstag) gefeiert und die versammelten Landleute von dem Vortheil der Revolution mit Erfolg zu überzeugen gestrebt, sie aufgefordert, sich diese Vortheile zu erhalten und sie auszudehnen, dadurch, daß sie an der Revolution fest hielten.

Jede weitere Auslassung verweise ich vor das Geschworenengericht, welches vor dem Volke über mich entscheiden mag.

Königsberg, 14. April 1849.

Friedrich Grünhagen.

In diesem Augenblick wird wahrscheinlich die übliche Polizisten- und Gensd'armen-Schaar gegen ihn auf den Beinen sein.

24 Breslau, 18. April.

Auf dem am 16. d. stattgefundenen Bankett zur Feier der Vereinigung des bisherigen Arbeiter-Vereins mit dem sozial-demokratischen Arbeiter-Verein wurde folgende kurze, energische Anrede des Kaufmann F. A. Stilch mit rauschendem Beifall begrüßt:

„Gruß und Bruderschaft, meine Freunde! Börne sagte einmal: Gott behüte uns nur vor unsern Freunden, mit unsern Feinden werden wir dann schon fertig werden,“ und er hat recht, denn falsche Freunde sind tausendmal gefährlicher als ehrliche Feinde. Es wird daher auch ohne Schaden sein, wenn wir einmal eine kleine Musterung im Lager der Demokratie selbst vornehmen. Wenn wir dabei mit etwas Kritik zu Werke gehen, so finden wir drei von einander sehr wesentlich verschiedene Parteien, und zwar

1) eine Partei, die ein bestimmtes, festes Prinzip hat und dasselbe durch das Wort Demokratie frei, ehrlich und offen ausdrücken will;

2) eine Partei, die zwar auch ein bestimmtes aber von jenem ganz entgegengesetztes Prinzip hat, und welches sie vorläufig noch durch das Wort Demokratie verhüllen und verbergen will;

3) eine Partei, die gar kein Prinzip und deshalb auch weder etwas auszudrücken noch zu verbergen hat.

In die erste Cathegorie gehören diejenigen Demokraten, welche, indem sie von dem Prinzipe der Gerechtigkeit für Alle ausgehen, das Schicksal des Menschen von der Herrschaft des materiellen persönlichen Eigenthums erlösen, und das Wohl des Individuums auf die Quelle aller menschlichen Güter ‒ die Arbeit ‒ basiren wollen, so, daß es künftighin jedem Einzelnen leicht werde, mit Hülfe der Organisation der Arbeit und der Assoziation der Interessen zu der Stufe bürgerlicher Wohlfahrt zu gelangen, wie sie dem Grade seiner gemeinnützigen Leistungen entsprechend ist. Diese Demokraten sind die Vertreter des vierten Standes, d. h. der Arbeiter und zwar der Arbeiter des Kopfes sowohl als auch der Arbeiter des Kopfes und der Hand zugleich ‒ aller Arbeiter, und sie heißen die Sozialisten, die Rothen.

In die zweite Cathegorie gehören diejenigen Demokraten, welche von dem Prinzipe des Rechtsbodens, d. h. des Vereinbarungsvertrages zwischen der Intelligenz und Besitz-Aristokratie ausgehen, und sich von den Sozial- oder rothen Demokraten dadurch unterscheiden, daß sie nicht wie Jene die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abschaffen, sondern dieselbe blos etwas verallgemeinern wollen. Ihr Streben hat daher nur den Zweck, das bisher nur von den großen Kapitalstyrannen am arbeitenden Volke ausgeübte Plünderungssystem auch den kleinen Kapitalisten, den kleinen Eigenthümern zugänglich zu machen. Mit einem Worte, sie wollen dem ausgesaugten, blutarmen Volke die Erleichterung dadurch verschaffen, daß sie zu den bereits schon an ihm saugenden Hunderten von Vampyren noch Tausende von kleinen Blutegeln hinzuzufügen streben. Diese Demokraten, die sich die Gemäßigten nennen, sind die Vertreter des dritten Standes, die Vertreter der Bourgeoisie, die Blauen.

In die dritte Categorie gehören, wie schon gesagt, alle diejenigen Demokraten, welche gar kein Prinzip haben Ueber diese läßt sich nicht viel sagen, denn wo nichts ist, da hat die Kritik das Recht verloren. ‒ Sie stehen also eigentlich unter der Kritik und würden deshalb verächtlich sein, wenn sie sich nicht lächerlich machten, und zwar durch den aufgeblasenen geistigen und moralischen Bettelstolz, mit welchen sie alle eines Prinzipes sich bewußten consequenten Männer „Prinzipienreiter“ schelten. Ihr Ideal ist das Chamäleon, d. h. ein Thier, welches in verschiedenen Farben schillert, ohne davon eine wirklich an sich zu haben. Daher sagt ihnen auch die schwarze Farbe am Meisten zu, gerade weil sie der Mangel alles Lichtes ist. Als politische große Kinder greifen sie wohl auch hin und wieder gern einmal nach der rothen Farbe, aber, wenn es nur die Großmutter zeitig genug gewahr wird, und ihnen zuruft „Pepä!“ so werfen sie sie gleich wieder weg und wischen sie sich die Patschchen ab. Da sie aber auch gern die Goldpüppchen aller Parteien sein und bleiben möchten, so haben sie sich noch einen Streifen Gold hinzugesellt. Diese Demokraten sind die Freßgevattern der Demokratie und heißen „die Schwarz-Roth-Goldnen.“

Wir, Soldaten, des rothen Paniers, die wir stolz darauf sind, in dem Lager der Demokratie als Tirailleurs voranzuschreiten, wir bringen unserer Fahne den Toast dadurch, daß wir unsere alte Parole dreimal wiederholen: „Die rothe Demokratie stirbt, aber sie ergiebt sich nicht!“

* Wien, 16. April.

Die nach Italien von Olmütz abgegangenen Friedensbedingungen weichen von dem früheren Vorschlage durch strengere Bestimmungen ab. ‒ Die Menge der leerstehenden Wohnungen ist ganz unglaublich. In der Leopoldstadt findet man einige Anschlagzettel mit der Ueberschrift: „Hier sind Wohnungen um jeden Preis zu vermiethen.“ ‒ Das Wiener Kriminalgericht hat den Exdeputirten Dr. Goldmark zur strafgerichtlichen Untersuchung wegen Hochverrath und Mitschuld am Morde (des Grafen Latour) qualifizirt erkannt und dessen Verfolgung angeordnet. ‒ Heute erschien ein Plakat an den Straßenecken, worin Feldmarschall-Lieutenant Böhm seine Ernennung zum Kommandirenden in Ober- und Nieder-Oestreich und zum provisorischen Stellvertreter des zur Armee abgegangenen Gouverneurs Welden anzeigt. Er werde, heißt es darin, gleich seinem Vorgänger, strengste Gerechtigkeit ausüben, die ruhigen Bürger zu schützen und die Pläne der Uebelgesinnten zu vereiteln wissen. ‒ Aus Laibach wird gemeldet, daß das daselbst stationirte Bataillon des italienischen Infanterie-Regiments Ferdinand d'Este Marschordre nach Linz erhalten habe. Die Veranlassung sei die Desertion von 0 Mann dieses Bataillons gewesen, welche die Abneigung, nach Ungarn zu ziehen, nicht zu bekämpfen vermocht hätten. Den Deserteurs sind Gränzer nachgeschickt worden.

Die „Wiener Zeitung“ meldet: „Ueber Allerhöchste Anordnung wird ein Reserve-Corps von 22 bis 25,000 Mann auf dem Marchfelde bei Wien und ein zweites solches Corps von beiläufig 15,000 M. in der Gegend bei Pettau in Untersteiermark, beide bis längstens den 10. k. Mts. zusammengezogen sein. ‒ Dem Vernehmen nach soll auch ein Reserve-Corps von größerer Stärke als die ersteren in Böhmen, und zwar in der Gegend zwischen Tabor und Budweis gebildet werden.“

Die Generale Graf Zichy, Graf Ludolf, Mertz und Auer, welche vor einigen Tagen in den Ruhestand versetzt wurden, sind insgesammt vor dem Kriegsgericht gestanden und muß diese Maßregel vielleicht nur als der Vorläufer weiterer Urtheile betrachtet werden. Graf Zichy hat bekanntlich die Uebergabe Venedigs verschuldet, Graf Ludolf schloß eine Convention in Treviso ab, während General-Major Auer Udine ohne Schwertstreich räumte. Feldmarschall-Lieutenant Mertz dagegen wird wegen der Uebergabe Komorns an die ungarischen Truppen zur Verantwortung gezogen, denn der Verlust dieser wichtigen Festung, die den Lauf der Donau sperrt und jetzt so viele Opfer verlangt, wird schmerzlich genug empfunden. Die Pensionirung des Feldmarschall-Lieutenants Graf Wrbna, der zuletzt Stadt-Kommandant in Buda-Pesth war, gehört ebenfalls in diese Kategorie, denn hat auch Wrbna keinen Verrath begangen, so ließ er sich doch ernsthafte Mißgriffe zu Schulden kommen, wie denn, namentlich der traurige Unfall bei bei Szolnok ihm zugeschrieben wird. Obschon er wegen seiner Unfähigkeit im Felde sofort des Kommando's über das zweite Armee-Corps enthoben ward, das Graf Schlick übernahm, so konnte sich die aristokratische Vetternliebe des Fürsten Windischgrätz doch nicht zum Aeußersten entschließen und Graf Wrbna ward zum Stadt-Kommandanten ernannt, in welcher Eigenschaft er sich ebenfalls nicht die nöthige Achtung zu verschaffen wußte, bis endlich aus Olmütz seine Pensionirung erfolgte. ‒ Ob Fürst Windischgrätz den ihm zugedachten Posten eines Oberhofmeisters Sr. Majestät des Kaisers annehmen werde, wird vielseitig bezweifelt; denn ist auch die Oberhofmeisterstelle des Kaisers der erste Posten bei Hofe, so ist doch der Sturz zu stark, als daß er nicht in der Brust des eben so loyalen als empfindlichen Feldmarschalls eine bittere Empfindung aufstacheln sollte.

(Brl. Ztg.)

Die Furcht der „Schwarzgelben“ vor dem Anrücken der Ungarn ist unglaublich. Es sind, von entsetzlicher Angst und bösem standrechtlichem Gewissen getrieben, schon 1030 Personen blos innerhalb zweier Tage nach Linz gereist, um da die weitere Entwicklung der Dinge abzuwarten.

Nach der „Brünner Zeitung“ wird der Standrechtskaiser gegen Ende des Monats die Reise nach Wien antreten (?).

Aus Mestre wird Folgendes berichtet:

Ein Theil der sardinischen Flotte soll entschlossen sein, den Regierungsanordnungen blind zu gehorchen. Eine Fraktion der Mannschaft hegt aber republikanische Tendenzen, und scheint große Lust zu haben, sich und die Schiffe zur Disposition der Venetianer zu stellen.

Ein Aufruf des Gemeinderaths der Stadt Salzburg fordert die Bewohner des Innviertels auf, sich im Geiste der oktroyirten Verfassung mit dem Kronland Salzburg zu vereinigen.

068 Wien, 16. April.

Es ist das neue Gemeindegesetz amtlich publizirt worden. Es paßt vollkommen zu den übrigen standrechtlichen Oktroyirungen. Ich erwähne blos Einiges daraus:

Nach §. 1 ist die freie Gemeinde „in der Regel die vermessene Catastral- (d. i. Steuer-) Gemeinde.“ ‒ Man unterscheidet: „Gemeindeglieder und Fremde.“ Erstere theilen sich in „Gemeindebürger“ und „Gemeindeangehörige.“

Nach §. 8 sind Gemeindebürger jene, welche dermalen von Grundbesitz oder ständigem Gewerbe Steuer zahlen, oder ‒ von der Gemeinde förmlich als solche anerkannt werden.

§. 9. Wer auf andere Art, als in Folge Erbrechtes in direkter Linie Grundbesitz erwirbt, kann die Rechte eines Gemeindebürgers

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weit unterstützt, daß er zielen konnte und mit den Worten: &#x201E;er hat doch auf mich gezielt&#x201C; den Gegner tödtlich verwundete. Herr v. Neander ist der Sohn des Bischofs von gleichem Namen und 22 Jahre alt. Brandt war hier im vorigen Sommer der Kommandant des bewaffneten Studentenkorps.</p>
          <p>Wie Hr. Rintelen sich beim Eintritt in's Ministerium die Präsidentenstelle in Münster zusichern ließ, so hat Hr. Simons sich die eines Präsidenten des rheinischen Revisions- und Kassationshofes vorbehalten.</p>
          <p>Es ist wirklich bemerkenswerth, wie die Parteileidenschaft unsere zweite Kammer so verblendet hat, daß bei den Wahlen zu den Fachkommissionen nicht nach Kenntnissen gefragt wurde, sondern die Abtheilungen, deren Majorität besonders konservativ war, die unwissendsten Menschen wählten, wie den würdigen Commis Herrmann etc.</p>
          <p>Die Allg. Zeitungs-Korrespondenz brachte dieser Tage den Inhalt der Antwortsnote des preuß. Kabinets an das östreichische, welcher bei dem bekannten Blödsinn deutscher Zeitungen trotz der durchaus nicht diplomatischen Ausdrücke und Wendungen in derselben, in gutem Glauben aufgenommen wurde. Wir brauchen wohl nicht zu sagen, daß das Ganze eine arge Mystifikation ist. Eine kleine Gesellschaft hat sich den Scherz erlaubt, den Redakteur der A. Z. K. zu täuschen, eine Note zu fabriziren und sie demselben so glaublich zu machen, daß er sie aufnahm. Die Nachricht machte natürlich großes Aufsehen, die Börse staunte, ja es sollte schon das Ministerium interpellirt werden, weil selbst die &#x201E;Spenersche&#x201C; und &#x201E;Nationalzeitung&#x201C; die Pseudonote aufgenommen hatten.</p>
          <p>In der zweiten Kammer ist folgender Gesetzentwurf eingereicht und der Fachkommission für Justiz überwiesen:</p>
          <p>Einziger Artikel.</p>
          <p>&#x201E;Die in der Armee bestehenden Ehrengerichte, so wie die darüber ergangenen Gesetze und Verordnungen, insbesondere die &#x201E;Verordnung über die Ehrengerichte&#x201C; vom 20. Juli 1843 und die &#x201E;Verordnung über das Verfahren bei Untersuchung der zwischen Offizieren vorfallenden Streitigkeiten und Beleidigungen, so wie über die Bestrafung des Zweikampfes unter Offizieren&#x201C; von demselben Datum, werden hierdurch aufgehoben.&#x201C;</p>
          <p>Motive. Die Ehrengerichte sind ein Institut, das in vielen Fällen nur der politischen Inquisition dient, das in keiner Weise für die neueste Zeit und die gänzlich umgestalteten Verhältnisse paßt. (Stein, Görtz-Wrisberg, Temme, Waldeck, Jacobi, Berends, v. Unruh, Phillips, Schulze (Delitsch), Rhoden, Kosch, Zacher, Caspary, Körfgen etc.)</p>
          <p>Da dieser Antrag auch vom rechten Centrum, wie die Unterschrift Rhoden's beweist, unterstützt ist, so kann seine Annahme nicht bezweifelt werden.</p>
          <p>In den nächsten Tagen wird den Kammern folgender Gesetzentwurf vom Ministerium vorgelegt werden: &#x201E;Wir Friedrich Wilhelm von G. G. König v. Preußen etc. verordnen auf Antrag unseres Staatsministeriums: in Erwägung, daß die Vermögens-Confiscation durch den Art. 9 der Verf.-Urkunde aufgehoben und hierdurch die Substituirung einer andern Strafe für das Verbrechen der Desertion und des Austritts militärpflichtiger Personen zu einem dringenden Bedürfniß geworden ist, auf Grund des Art. 105 der Verf.-Urkunde für den ganzen Umfang unserer Monarchie was folgt:</p>
          <p>Gegen Deserteure, deren man nicht habhaft werden kann, so wie gegen diejenigen Personen, welche, um sich der Pflicht zum Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, die preußischen Lande verlassen, soll anstatt der Vermögens-Confiscation auf Geldbuße von 50 bis 1000 Thlr. erkannt werden. Die Bestimmungen über das Verfahren bleiben unverändert.&#x201C;</p>
          <p>Die Prinzessin v. Preußen bemühet sich sehr um die Popularität des süßen Pöbels. Sie war am Sonntag in dem Theater Urania, wo eine Vorstellung zum Besten der Vorschußkasse des Bezirks gegeben wurde, und unterhielt sich sehr leutselig mit dem Besitzer des Lokals. Acht Tage vorher hatte sie erst ein ähnliches Lokal, die Concordia, mit ihrem Besuche beehrt. Böswillige könnten darin eine Bestätigung einiger von uns vor mehreren Tagen mitgetheilten Gerüchte erblicken, die sich auf die Abdankung des Königs beziehen.</p>
          <p>Man hofft, daß die Leipziger Messe gut ausfallen wird, weil die an unseren Gränzen stehende Russen als gute Schmuggler bewährt sind. Russische Offiziere haben schon in früheren Jahren, wenn die Gränze besetzt war, ganze Wagen voll Contrebande aus dem Preußischen nach russisch Polen gebracht, weil kein Gränzoffiziant es wagte, sie anzuhalten. So hätten wir doch einen Vortheil bei der Anhäufung des russischen Militärs an unseren Gränzen.</p>
          <p> <hi rendition="#b">Sitzung der zweiten Kammer.</hi> </p>
          <p>Nach Verlesung des Protokolls protestirt Vincke gegen einen Passus desselben, betreffend des Antrages, die Protokolle der Kammer in polnischer Sprache drucken zu lassen. Es erhebt sich eine kleine Debatte darüber. <hi rendition="#g">Vincke</hi> behauptet, daß der gestrige Beschluß reglementswidrig gefaßt sei, das habe auch gestern schon Hr. v. Platow gesagt und dieser Einspruch müsse ins Protokoll aufgenommen werden. Die Majorität entscheidet sich für die Aufnahme dieses Passus. &#x2012;</p>
          <p><hi rendition="#g">Behnsch</hi> bringt zur Sprache, daß die Verfassungs-Revisions-Commission nun schon über 6 Wochen zusammen sei, ohne daß man das Geringste von ihrer Thätigkeit gehört habe. Diejenige Partei, welche die Majorität in dieser Commission bildet, beschuldigte die Nationalversammlung, daß sie das Verfassungswerk absichtlich verzögert habe. Die Verfassungs-Commission der Nationalversammlung habe aber in der kurzen Zeit vom 7. Juni bis 25 Juli den ganzen Verfassungs-Entwurf zu Stande gebracht, während die jetzige Commission seit 6 Wochen nur bis zu den Grundrechten gekommen ist. Wohl weiß ich, daß man zwei Tage in dieser Commission über die Beibehaltung der Fideicommisse debattirte. Der Vorsitzende möge doch alle Woche einen Bericht über die Fortschritte der Commission der Kammer mittheilen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Auerswald</hi> als Vorsitzender der Verfassungs-Commission besteigt sehr gereizt die Tribüne, ergeht sich in Redensarten und Beleidigungen, so daß er sogar vom Präsidenten Grabow zur Ordnung verwiesen wird, aber er kann die Commission von dem ihr gemachten Vorwurf nicht reinigen. Ueber die bisherige Thätigkeit der Commission will er sich jetzt nicht auslassen, weil die Zeit nicht dazu sei. &#x2012;</p>
          <p>Nachdem noch von vielen Rednern sowohl über diesen Gegenstand, als über die in den letzten Tagen so oft erwähnte Petition des Piusvereins in Aachen, und andere Persönlichkeiten gesprochen ist, geht man zur Tagesordnung über. &#x2012;</p>
          <p><hi rendition="#g">Geßler</hi> stellt den dringenden Antrag, die Geschäftsordnung dahin zu ändern, daß zur Unterstützung eines dringenden Antrages nicht mehr wie bisher 120 Mitglieder genügen sollen, sondern die Majorität müsse jeden dringenden Antrag unterstützen. Als Grund wird der von der Häufung der Dringlichkeits-Anträge zu befürchtende Nachtheil für den Geschäftsgang der Kammer angegeben. Der Antrag wird unterstützt.</p>
          <p><hi rendition="#g">Bucher</hi> hat eine Interpellation an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten eingereicht, über den Erlaß des Preuß. Consuls in London, daß der dänische Waffenstillstand bis zum 15. April verlängert sei, wodurch dem diesseitigen Handelsstande viele Nachtheile entstanden.</p>
          <p>Der Minister will Montag oder Dienstag antworten.</p>
          <p><hi rendition="#g">Bleibtreu</hi> interpellirt den Kriegsminister, warum die verfassungswidrige Beistimmung noch nicht aufgeheben sei, daß die mit Versetzung bestraften Soldaten der Garde in die Linienregimenter gesteckt werden. &#x2012;</p>
          <p>Der Kriegsminister will über 8 Tage antworten!! &#x2012;</p>
          <p>Hierauf kommt man zur Debatte über das Klubgesetz §. 9.</p>
          <p><hi rendition="#g">Otto</hi> (Trier) und <hi rendition="#g">Großjohann</hi> sprechen <hi rendition="#g">gegen Blömer für</hi> den §. 9., welcher lautet: &#x201E;Sobald der Abgeordnete der Polizeibehörde die Versammlung für aufgelöst erklärt hat, sind alle Anwesenden verpflichtet, sich sofort zu entfernen. Diese Aufforderung kann nöthigenfalls durch die bewaffnete Macht zur Ausführung gebracht werden.&#x201C; &#x2012; Der erste Satz wird angenommen, dagegen statt des zweiten Satzes ein Amendement von <hi rendition="#g">Pilet</hi> lautend:</p>
          <p>&#x201E;Jene Erklärung kann nöthigenfalls durch die bewaffnete Macht zur Ausführung gebracht werden.&#x201C;</p>
          <p>Ein Zusatz-Amendement von <hi rendition="#g">Schulze</hi> (Delitzsch) und Genossen:</p>
          <p>&#x201E;Polizei-Beamte, welche die ihnen beigelegten Befugnisse bei der Auflösung einer Versammlung überschreiten, sind auf Antrag jeden Theilnehmers, insofern sie nach den Gesetzen wegen Mißbrauchs ihres Amtes keine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldbuße zu 50 Thlr. oder Gefängniß bis zu sechs Wochen zu bestrafen,&#x201C;</p>
          <p>wird nach namentlicher Abstimmung mit 168 gegen 165 Stimmen <hi rendition="#g">angenommen. Schneeweiß</hi> stimmte mit der Linken für das Amendement.</p>
          <p>Da sich Manteuffel für das Amendement des Abg. Pilet erklärt, verzichten alle Redner auf das Wort über §. 11 Das Amendement lautet:</p>
          <p>&#x201E;Niemand darf in einer Versammlung bewaffnet erscheinen, mit Ausnahme der im Dienst befindlichen Polizeibeamten und der von der Obrigkeit requirirten bewaffneten Macht,&#x201C;</p>
          <p>und wird einstimmig <hi rendition="#g">angenommen.</hi> &#x2012;</p>
          <p>Der Berichterstatter Scherer St. Georg wendet sich hierauf in seinem Referat gegen die &#x201E;demokratische&#x201C; Correspondenz und diejenigen ihrer Freunde der zweiten Kammer, welche es wagten ihr gestern Beifall zu spenden. Er sucht aus ihr zu beweisen, wie gefahrlich die Clubs seien, wie sie zur gewaltsamen Revolution, zum Umsturz aller Verhältnisse dienten und erheitert dadurch und durch andere kleine Scherze die hohe Versammlung. Er hofft, daß man ziemlich einmüthig für den § stimmen werde, da die Gefahr so sehr gewaltig sei. &#x2012;</p>
          <p>Endlich kammt man zur Abstimmung. Verschiedene Amendements werden angenommen, andere nach namentlicher Abstimmung mit 167 gegen 167 und mit 167 gegen 165 Stimmen <hi rendition="#g">verworfen.</hi> </p>
          <p>Ein Amendement von <hi rendition="#g">Kleist-Retzow</hi> will den gestern verworfenen §. 5 wieder herstellen; es lautet:</p>
          <p>&#x201E;Die Ortspolizeibehörde ist befugt, in jede solche Versammlung zwei Polizeibeamte zu senden.&#x201C;</p>
          <p>Nach namentlicher Abstimmung wird dies Amendement mit 250 gegen 79 Stimmen <hi rendition="#g">verworfen.</hi> Wenzel (Ratibor) Harkort, Auerswald stimmen mit der Linken. &#x2012;</p>
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          <head><bibl><author>X</author></bibl> Königsberg, 16. April.</head>
          <p>Am 15. Oktober v. J. fand im benachbarten Friedlander Landkreise eine Volksversammlung Statt, bei welcher der Abgeordnete des hiesigen Arbeitervereins, <hi rendition="#g">Friedrich Grünhagen,</hi> den versammelten Landleuten den Nutzen der Revolution, sowie die Nothwendigkeit des Bestehens dieser Bewegung auseinandersetzte, damit der Plünderung der Arbeit durch das Kapital ein Ende gemacht würde. Grünhagen stellte dabei für den andern Fall der Bourgeoisie den unausbleiblichen revolutionären Terrorismus in Aussicht. Für diese Rede wurde Grünhagen vom Landrathamte zu Pöhlen auf Aussage zweier amtlich abgeordneten Kundschafter auf Grund des §. 151 zur Kriminaluntersuchung gezogen, gab jedoch zu der ihm im hiesigen Inquisitoritat bekannt gemachten Kriminaldenunziation des Patrimonialgerichts zu Pöhlen bei Domnaut folgende Erklärung zu Protokoll:</p>
          <p>&#x201E;Meine Erfahrung in früheren Verfahren des Gerichts zwingt mich, den Richtern im bisherigen Prozeßgange alles und jedes Vertrauen zu entziehen, demgemäß ich jede Vernehmung durch selbige verweigere. Ich bin bereit, vor dem öffentlichen Gerichte, wie solches im Frühjahr vorigen Jahres von dem revolutionären Volke errungen, zu erscheinen. Die Herstellung desselben ist seit Jahr und Tag Pflicht der Behörden, unter deren Nachlässigkeit zu leiden ich keine Luft habe.&#x201C;</p>
          <p>Auf die Verwarnung anzuwendender Zwangsmittel antwortete Grünhagen mit einem offenen Aufrufe an das Volk, das ihn vor Mißhandlungen zu schützen verpflichtet sei. &#x2012; Darauf wurde er nochmals unter Androhung von gewaltsamer Abführung zu heute vorgeladen. Er erscheint nicht, sondern richtet einen Brief an das Inquisitoriat, den die hiesigen braven Blätter zu publiziren sich weigern, und den ich Ihnen hiermit dem Wortlaut nach mittheile:</p>
          <p>&#x201E;Auf die mir zum 16. April gewordene abermalige Vorladung in Untersuchungssachen gegen die Volksredner zu Pöhlen am 15. Oktober v. J. seitens des hiesigen Inquisitoriats, entgegne ich mit der Hinweisung auf den bereits zu Protokoll gegebenen, und dem Inhalte nach in der hiesigen Zeitung veröffentlichten Protest gegen das geheime Verfahren: Ich verweigere mein persönliches Erscheinen, weil</p>
          <p><hi rendition="#g">einmal</hi> das Gericht kein Recht haben kann, solches zu verlangen;</p>
          <p><hi rendition="#g">zweitens</hi> ich mich dem üblen Eindruck, welchen der Geruch der in den Räumen des Gerichts herrschenden Verwesung in jedem wohlgesinnten Menschen hervorbringen muß, nicht abermals nutzlos hingeben mag;</p>
          <p><hi rendition="#g">drittens</hi> weil das Ohr und die Feder eines Beamten meine Worte weder zu fassen, noch wiederzugeben vermögen.</p>
          <p>Ad I. Das Recht bestreite ich auf Grund des vorjährigen Frühjahrs, auf Grund der vom Könige vor dem Volke und auf dessen Verlangen abgehaltenen Leichenschau, bei der er sich von den unglücklichen Folgen seiner verblendeten Regierung vor den verstümmelten Leichnamen seiner Ernährer, des Volks, überzeugt haben wird, auf Grund der im Friedrichshain verwesenden Schlachtopfer jener Tage; &#x2012; &#x2012; dem Gericht überlasse ich als Grund noch einige, wahrscheinlich todtgeborene Gesetze hinzuzufügen.</p>
          <p>Ad II. Den übeln Eindruck der Stätte des geheimen Gerichts, welches für mich nur eine Nachgeburt der Santa Casa und heiligen Hermandad der Priester und Jesuiten ist, erfährt jeder gesunde Mensch, welcher sie betritt.</p>
          <p>Ad III. Die Auslassung, welche das Gericht von mir nur erhalten kann, ist</p>
          <p>ad generalia:</p>
          <p>Ich bin meinem Stande nach ein durch die Königlichen und Ortsbehörden bei seinem Erwerbe geplünderter Arbeiter.</p>
          <p>Zur Sache:</p>
          <p>Ich habe in Pöhlen den 15. Oktober (Königs Geburtstag) gefeiert und die versammelten Landleute von dem Vortheil der Revolution mit Erfolg zu überzeugen gestrebt, sie aufgefordert, sich diese Vortheile zu erhalten und sie auszudehnen, dadurch, daß sie an der Revolution fest hielten.</p>
          <p>Jede weitere Auslassung verweise ich vor das Geschworenengericht, welches vor dem Volke über mich entscheiden mag.</p>
          <p>Königsberg, 14. April 1849.</p>
          <p><hi rendition="#g">Friedrich Grünhagen.</hi>&#x201C;</p>
          <p>In diesem Augenblick wird wahrscheinlich die übliche Polizisten- und Gensd'armen-Schaar gegen ihn auf den Beinen sein.</p>
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          <head><bibl><author>24</author></bibl> Breslau, 18. April.</head>
          <p>Auf dem am 16. d. stattgefundenen Bankett zur Feier der Vereinigung des bisherigen Arbeiter-Vereins mit dem sozial-demokratischen Arbeiter-Verein wurde folgende kurze, energische Anrede des Kaufmann F. A. Stilch mit rauschendem Beifall begrüßt:</p>
          <p>&#x201E;Gruß und Bruderschaft, meine Freunde! Börne sagte einmal: Gott behüte uns nur vor unsern Freunden, mit unsern Feinden werden wir dann schon fertig werden,&#x201C; und er hat recht, denn falsche Freunde sind tausendmal gefährlicher als ehrliche Feinde. Es wird daher auch ohne Schaden sein, wenn wir einmal eine kleine Musterung im Lager der Demokratie selbst vornehmen. Wenn wir dabei mit etwas Kritik zu Werke gehen, so finden wir drei von einander sehr wesentlich verschiedene Parteien, und zwar</p>
          <p>1) eine Partei, die ein bestimmtes, festes Prinzip hat und dasselbe durch das Wort Demokratie frei, ehrlich und offen ausdrücken will;</p>
          <p>2) eine Partei, die zwar auch ein bestimmtes aber von jenem ganz entgegengesetztes Prinzip hat, und welches sie vorläufig noch durch das Wort Demokratie verhüllen und verbergen will;</p>
          <p>3) eine Partei, die gar kein Prinzip und deshalb auch weder etwas auszudrücken noch zu verbergen hat.</p>
          <p>In die erste Cathegorie gehören diejenigen Demokraten, welche, indem sie von dem Prinzipe der Gerechtigkeit für Alle ausgehen, das Schicksal des Menschen von der Herrschaft des materiellen persönlichen Eigenthums erlösen, und das Wohl des Individuums auf die Quelle aller menschlichen Güter &#x2012; die Arbeit &#x2012; basiren wollen, so, daß es künftighin jedem Einzelnen leicht werde, mit Hülfe der Organisation der Arbeit und der Assoziation der Interessen zu der Stufe bürgerlicher Wohlfahrt zu gelangen, wie sie dem Grade seiner gemeinnützigen Leistungen entsprechend ist. Diese Demokraten sind die Vertreter des vierten Standes, d. h. der Arbeiter und zwar der Arbeiter des Kopfes sowohl als auch der Arbeiter des Kopfes und der Hand zugleich &#x2012; aller Arbeiter, und sie heißen die Sozialisten, die Rothen.</p>
          <p>In die zweite Cathegorie gehören diejenigen Demokraten, welche von dem Prinzipe des Rechtsbodens, d. h. des Vereinbarungsvertrages zwischen der Intelligenz und Besitz-Aristokratie ausgehen, und sich von den Sozial- oder rothen Demokraten dadurch unterscheiden, daß sie nicht wie Jene die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abschaffen, sondern dieselbe blos etwas verallgemeinern wollen. Ihr Streben hat daher nur den Zweck, das bisher nur von den großen Kapitalstyrannen am arbeitenden Volke ausgeübte Plünderungssystem auch den kleinen Kapitalisten, den kleinen Eigenthümern zugänglich zu machen. Mit einem Worte, sie wollen dem ausgesaugten, blutarmen Volke die Erleichterung dadurch verschaffen, daß sie zu den bereits schon an ihm saugenden Hunderten von Vampyren noch Tausende von kleinen Blutegeln hinzuzufügen streben. Diese Demokraten, die sich die Gemäßigten nennen, sind die Vertreter des dritten Standes, die Vertreter der Bourgeoisie, die Blauen.</p>
          <p>In die dritte Categorie gehören, wie schon gesagt, alle diejenigen Demokraten, welche gar kein Prinzip haben Ueber diese läßt sich nicht viel sagen, denn wo nichts ist, da hat die Kritik das Recht verloren. &#x2012; Sie stehen also eigentlich unter der Kritik und würden deshalb verächtlich sein, wenn sie sich nicht lächerlich machten, und zwar durch den aufgeblasenen geistigen und moralischen Bettelstolz, mit welchen sie alle eines Prinzipes sich bewußten consequenten Männer &#x201E;Prinzipienreiter&#x201C; schelten. Ihr Ideal ist das Chamäleon, d. h. ein Thier, welches in verschiedenen Farben schillert, ohne davon eine wirklich an sich zu haben. Daher sagt ihnen auch die schwarze Farbe am Meisten zu, gerade weil sie der Mangel alles Lichtes ist. Als politische große Kinder greifen sie wohl auch hin und wieder gern einmal nach der rothen Farbe, aber, wenn es nur die Großmutter zeitig genug gewahr wird, und ihnen zuruft &#x201E;Pepä!&#x201C; so werfen sie sie gleich wieder weg und wischen sie sich die Patschchen ab. Da sie aber auch gern die Goldpüppchen aller Parteien sein und bleiben möchten, so haben sie sich noch einen Streifen Gold hinzugesellt. Diese Demokraten sind die Freßgevattern der Demokratie und heißen &#x201E;die Schwarz-Roth-Goldnen.&#x201C;</p>
          <p>Wir, Soldaten, des rothen Paniers, die wir stolz darauf sind, in dem Lager der Demokratie als Tirailleurs voranzuschreiten, wir bringen unserer Fahne den Toast dadurch, daß wir unsere alte Parole dreimal wiederholen: &#x201E;Die rothe Demokratie stirbt, aber sie ergiebt sich nicht!&#x201C;</p>
        </div>
        <div xml:id="ar279_009" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Wien, 16. April.</head>
          <p>Die nach Italien von Olmütz abgegangenen Friedensbedingungen weichen von dem früheren Vorschlage durch strengere Bestimmungen ab. &#x2012; Die Menge der leerstehenden Wohnungen ist ganz unglaublich. In der Leopoldstadt findet man einige Anschlagzettel mit der Ueberschrift: &#x201E;Hier sind Wohnungen um jeden Preis zu vermiethen.&#x201C; &#x2012; Das Wiener Kriminalgericht hat den Exdeputirten Dr. <hi rendition="#g">Goldmark</hi> zur strafgerichtlichen Untersuchung wegen Hochverrath und Mitschuld am Morde (des Grafen Latour) qualifizirt erkannt und dessen Verfolgung angeordnet. &#x2012; Heute erschien ein Plakat an den Straßenecken, worin Feldmarschall-Lieutenant <hi rendition="#g">Böhm</hi> seine Ernennung zum Kommandirenden in Ober- und Nieder-Oestreich und zum provisorischen Stellvertreter des zur Armee abgegangenen Gouverneurs <hi rendition="#g">Welden</hi> anzeigt. Er werde, heißt es darin, gleich seinem Vorgänger, strengste Gerechtigkeit ausüben, die ruhigen Bürger zu schützen und die Pläne der Uebelgesinnten zu vereiteln wissen. &#x2012; Aus Laibach wird gemeldet, daß das daselbst stationirte Bataillon des italienischen Infanterie-Regiments Ferdinand d'Este Marschordre nach Linz erhalten habe. Die Veranlassung sei die Desertion von 0 Mann dieses Bataillons gewesen, welche die Abneigung, nach Ungarn zu ziehen, nicht zu bekämpfen vermocht hätten. Den Deserteurs sind Gränzer nachgeschickt worden.</p>
          <p>Die &#x201E;Wiener Zeitung&#x201C; meldet: &#x201E;Ueber Allerhöchste Anordnung wird ein Reserve-Corps von 22 bis 25,000 Mann auf dem Marchfelde bei Wien und ein zweites solches Corps von beiläufig 15,000 M. in der Gegend bei Pettau in Untersteiermark, beide bis längstens den 10. k. Mts. zusammengezogen sein. &#x2012; Dem Vernehmen nach soll auch ein Reserve-Corps von größerer Stärke als die ersteren in Böhmen, und zwar in der Gegend zwischen Tabor und Budweis gebildet werden.&#x201C;</p>
          <p>Die Generale Graf Zichy, Graf Ludolf, Mertz und Auer, welche vor einigen Tagen in den Ruhestand versetzt wurden, sind insgesammt vor dem Kriegsgericht gestanden und muß diese Maßregel vielleicht nur als der Vorläufer weiterer Urtheile betrachtet werden. Graf Zichy hat bekanntlich die Uebergabe Venedigs verschuldet, Graf Ludolf schloß eine Convention in Treviso ab, während General-Major Auer Udine ohne Schwertstreich räumte. Feldmarschall-Lieutenant Mertz dagegen wird wegen der Uebergabe Komorns an die ungarischen Truppen zur Verantwortung gezogen, denn der Verlust dieser wichtigen Festung, die den Lauf der Donau sperrt und jetzt so viele Opfer verlangt, wird schmerzlich genug empfunden. Die Pensionirung des Feldmarschall-Lieutenants Graf Wrbna, der zuletzt Stadt-Kommandant in Buda-Pesth war, gehört ebenfalls in diese Kategorie, denn hat auch Wrbna keinen Verrath begangen, so ließ er sich doch ernsthafte Mißgriffe zu Schulden kommen, wie denn, namentlich der traurige Unfall bei bei Szolnok ihm zugeschrieben wird. Obschon er wegen seiner Unfähigkeit im Felde sofort des Kommando's über das zweite Armee-Corps enthoben ward, das Graf Schlick übernahm, so konnte sich die aristokratische Vetternliebe des Fürsten Windischgrätz doch nicht zum Aeußersten entschließen und Graf Wrbna ward zum Stadt-Kommandanten ernannt, in welcher Eigenschaft er sich ebenfalls nicht die nöthige Achtung zu verschaffen wußte, bis endlich aus Olmütz seine Pensionirung erfolgte. &#x2012; Ob Fürst Windischgrätz den ihm zugedachten Posten eines Oberhofmeisters Sr. Majestät des Kaisers annehmen werde, wird vielseitig bezweifelt; denn ist auch die Oberhofmeisterstelle des Kaisers der erste Posten bei Hofe, so ist doch der Sturz zu stark, als daß er nicht in der Brust des eben so loyalen als empfindlichen Feldmarschalls eine bittere Empfindung aufstacheln sollte.</p>
          <bibl>(Brl. Ztg.)</bibl>
          <p>Die Furcht der &#x201E;Schwarzgelben&#x201C; vor dem Anrücken der Ungarn ist unglaublich. Es sind, von entsetzlicher Angst und bösem standrechtlichem Gewissen getrieben, schon 1030 Personen blos innerhalb zweier Tage nach Linz gereist, um da die weitere Entwicklung der Dinge abzuwarten.</p>
          <p>Nach der &#x201E;Brünner Zeitung&#x201C; wird der Standrechtskaiser gegen Ende des Monats die Reise nach Wien antreten (?).</p>
          <p>Aus Mestre wird Folgendes berichtet:</p>
          <p>Ein Theil der sardinischen Flotte soll entschlossen sein, den Regierungsanordnungen blind zu gehorchen. Eine Fraktion der Mannschaft hegt aber republikanische Tendenzen, und scheint große Lust zu haben, sich und die Schiffe zur Disposition der Venetianer zu stellen.</p>
          <p>Ein Aufruf des Gemeinderaths der Stadt Salzburg fordert die Bewohner des Innviertels auf, sich im Geiste der oktroyirten Verfassung mit dem Kronland Salzburg zu vereinigen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar279_010" type="jArticle">
          <head><bibl><author>068</author></bibl> Wien, 16. April.</head>
          <p>Es ist das neue Gemeindegesetz amtlich publizirt worden. Es paßt vollkommen zu den übrigen standrechtlichen Oktroyirungen. Ich erwähne blos Einiges daraus:</p>
          <p>Nach §. 1 ist die freie Gemeinde &#x201E;in der Regel die vermessene Catastral- (d. i. Steuer-) Gemeinde.&#x201C; &#x2012; Man unterscheidet: &#x201E;Gemeindeglieder und Fremde.&#x201C; Erstere theilen sich in &#x201E;Gemeindebürger&#x201C; und &#x201E;Gemeindeangehörige.&#x201C;</p>
          <p>Nach §. 8 sind Gemeindebürger jene, welche dermalen von Grundbesitz oder ständigem Gewerbe Steuer zahlen, oder &#x2012; von der Gemeinde förmlich als solche anerkannt werden.</p>
          <p>§. 9. Wer auf andere Art, als in Folge Erbrechtes in direkter Linie Grundbesitz erwirbt, kann die Rechte eines Gemeindebürgers
</p>
        </div>
      </div>
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</TEI>
[1572/0002] weit unterstützt, daß er zielen konnte und mit den Worten: „er hat doch auf mich gezielt“ den Gegner tödtlich verwundete. Herr v. Neander ist der Sohn des Bischofs von gleichem Namen und 22 Jahre alt. Brandt war hier im vorigen Sommer der Kommandant des bewaffneten Studentenkorps. Wie Hr. Rintelen sich beim Eintritt in's Ministerium die Präsidentenstelle in Münster zusichern ließ, so hat Hr. Simons sich die eines Präsidenten des rheinischen Revisions- und Kassationshofes vorbehalten. Es ist wirklich bemerkenswerth, wie die Parteileidenschaft unsere zweite Kammer so verblendet hat, daß bei den Wahlen zu den Fachkommissionen nicht nach Kenntnissen gefragt wurde, sondern die Abtheilungen, deren Majorität besonders konservativ war, die unwissendsten Menschen wählten, wie den würdigen Commis Herrmann etc. Die Allg. Zeitungs-Korrespondenz brachte dieser Tage den Inhalt der Antwortsnote des preuß. Kabinets an das östreichische, welcher bei dem bekannten Blödsinn deutscher Zeitungen trotz der durchaus nicht diplomatischen Ausdrücke und Wendungen in derselben, in gutem Glauben aufgenommen wurde. Wir brauchen wohl nicht zu sagen, daß das Ganze eine arge Mystifikation ist. Eine kleine Gesellschaft hat sich den Scherz erlaubt, den Redakteur der A. Z. K. zu täuschen, eine Note zu fabriziren und sie demselben so glaublich zu machen, daß er sie aufnahm. Die Nachricht machte natürlich großes Aufsehen, die Börse staunte, ja es sollte schon das Ministerium interpellirt werden, weil selbst die „Spenersche“ und „Nationalzeitung“ die Pseudonote aufgenommen hatten. In der zweiten Kammer ist folgender Gesetzentwurf eingereicht und der Fachkommission für Justiz überwiesen: Einziger Artikel. „Die in der Armee bestehenden Ehrengerichte, so wie die darüber ergangenen Gesetze und Verordnungen, insbesondere die „Verordnung über die Ehrengerichte“ vom 20. Juli 1843 und die „Verordnung über das Verfahren bei Untersuchung der zwischen Offizieren vorfallenden Streitigkeiten und Beleidigungen, so wie über die Bestrafung des Zweikampfes unter Offizieren“ von demselben Datum, werden hierdurch aufgehoben.“ Motive. Die Ehrengerichte sind ein Institut, das in vielen Fällen nur der politischen Inquisition dient, das in keiner Weise für die neueste Zeit und die gänzlich umgestalteten Verhältnisse paßt. (Stein, Görtz-Wrisberg, Temme, Waldeck, Jacobi, Berends, v. Unruh, Phillips, Schulze (Delitsch), Rhoden, Kosch, Zacher, Caspary, Körfgen etc.) Da dieser Antrag auch vom rechten Centrum, wie die Unterschrift Rhoden's beweist, unterstützt ist, so kann seine Annahme nicht bezweifelt werden. In den nächsten Tagen wird den Kammern folgender Gesetzentwurf vom Ministerium vorgelegt werden: „Wir Friedrich Wilhelm von G. G. König v. Preußen etc. verordnen auf Antrag unseres Staatsministeriums: in Erwägung, daß die Vermögens-Confiscation durch den Art. 9 der Verf.-Urkunde aufgehoben und hierdurch die Substituirung einer andern Strafe für das Verbrechen der Desertion und des Austritts militärpflichtiger Personen zu einem dringenden Bedürfniß geworden ist, auf Grund des Art. 105 der Verf.-Urkunde für den ganzen Umfang unserer Monarchie was folgt: Gegen Deserteure, deren man nicht habhaft werden kann, so wie gegen diejenigen Personen, welche, um sich der Pflicht zum Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, die preußischen Lande verlassen, soll anstatt der Vermögens-Confiscation auf Geldbuße von 50 bis 1000 Thlr. erkannt werden. Die Bestimmungen über das Verfahren bleiben unverändert.“ Die Prinzessin v. Preußen bemühet sich sehr um die Popularität des süßen Pöbels. Sie war am Sonntag in dem Theater Urania, wo eine Vorstellung zum Besten der Vorschußkasse des Bezirks gegeben wurde, und unterhielt sich sehr leutselig mit dem Besitzer des Lokals. Acht Tage vorher hatte sie erst ein ähnliches Lokal, die Concordia, mit ihrem Besuche beehrt. Böswillige könnten darin eine Bestätigung einiger von uns vor mehreren Tagen mitgetheilten Gerüchte erblicken, die sich auf die Abdankung des Königs beziehen. Man hofft, daß die Leipziger Messe gut ausfallen wird, weil die an unseren Gränzen stehende Russen als gute Schmuggler bewährt sind. Russische Offiziere haben schon in früheren Jahren, wenn die Gränze besetzt war, ganze Wagen voll Contrebande aus dem Preußischen nach russisch Polen gebracht, weil kein Gränzoffiziant es wagte, sie anzuhalten. So hätten wir doch einen Vortheil bei der Anhäufung des russischen Militärs an unseren Gränzen. Sitzung der zweiten Kammer. Nach Verlesung des Protokolls protestirt Vincke gegen einen Passus desselben, betreffend des Antrages, die Protokolle der Kammer in polnischer Sprache drucken zu lassen. Es erhebt sich eine kleine Debatte darüber. Vincke behauptet, daß der gestrige Beschluß reglementswidrig gefaßt sei, das habe auch gestern schon Hr. v. Platow gesagt und dieser Einspruch müsse ins Protokoll aufgenommen werden. Die Majorität entscheidet sich für die Aufnahme dieses Passus. ‒ Behnsch bringt zur Sprache, daß die Verfassungs-Revisions-Commission nun schon über 6 Wochen zusammen sei, ohne daß man das Geringste von ihrer Thätigkeit gehört habe. Diejenige Partei, welche die Majorität in dieser Commission bildet, beschuldigte die Nationalversammlung, daß sie das Verfassungswerk absichtlich verzögert habe. Die Verfassungs-Commission der Nationalversammlung habe aber in der kurzen Zeit vom 7. Juni bis 25 Juli den ganzen Verfassungs-Entwurf zu Stande gebracht, während die jetzige Commission seit 6 Wochen nur bis zu den Grundrechten gekommen ist. Wohl weiß ich, daß man zwei Tage in dieser Commission über die Beibehaltung der Fideicommisse debattirte. Der Vorsitzende möge doch alle Woche einen Bericht über die Fortschritte der Commission der Kammer mittheilen. Auerswald als Vorsitzender der Verfassungs-Commission besteigt sehr gereizt die Tribüne, ergeht sich in Redensarten und Beleidigungen, so daß er sogar vom Präsidenten Grabow zur Ordnung verwiesen wird, aber er kann die Commission von dem ihr gemachten Vorwurf nicht reinigen. Ueber die bisherige Thätigkeit der Commission will er sich jetzt nicht auslassen, weil die Zeit nicht dazu sei. ‒ Nachdem noch von vielen Rednern sowohl über diesen Gegenstand, als über die in den letzten Tagen so oft erwähnte Petition des Piusvereins in Aachen, und andere Persönlichkeiten gesprochen ist, geht man zur Tagesordnung über. ‒ Geßler stellt den dringenden Antrag, die Geschäftsordnung dahin zu ändern, daß zur Unterstützung eines dringenden Antrages nicht mehr wie bisher 120 Mitglieder genügen sollen, sondern die Majorität müsse jeden dringenden Antrag unterstützen. Als Grund wird der von der Häufung der Dringlichkeits-Anträge zu befürchtende Nachtheil für den Geschäftsgang der Kammer angegeben. Der Antrag wird unterstützt. Bucher hat eine Interpellation an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten eingereicht, über den Erlaß des Preuß. Consuls in London, daß der dänische Waffenstillstand bis zum 15. April verlängert sei, wodurch dem diesseitigen Handelsstande viele Nachtheile entstanden. Der Minister will Montag oder Dienstag antworten. Bleibtreu interpellirt den Kriegsminister, warum die verfassungswidrige Beistimmung noch nicht aufgeheben sei, daß die mit Versetzung bestraften Soldaten der Garde in die Linienregimenter gesteckt werden. ‒ Der Kriegsminister will über 8 Tage antworten!! ‒ Hierauf kommt man zur Debatte über das Klubgesetz §. 9. Otto (Trier) und Großjohann sprechen gegen Blömer für den §. 9., welcher lautet: „Sobald der Abgeordnete der Polizeibehörde die Versammlung für aufgelöst erklärt hat, sind alle Anwesenden verpflichtet, sich sofort zu entfernen. Diese Aufforderung kann nöthigenfalls durch die bewaffnete Macht zur Ausführung gebracht werden.“ ‒ Der erste Satz wird angenommen, dagegen statt des zweiten Satzes ein Amendement von Pilet lautend: „Jene Erklärung kann nöthigenfalls durch die bewaffnete Macht zur Ausführung gebracht werden.“ Ein Zusatz-Amendement von Schulze (Delitzsch) und Genossen: „Polizei-Beamte, welche die ihnen beigelegten Befugnisse bei der Auflösung einer Versammlung überschreiten, sind auf Antrag jeden Theilnehmers, insofern sie nach den Gesetzen wegen Mißbrauchs ihres Amtes keine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldbuße zu 50 Thlr. oder Gefängniß bis zu sechs Wochen zu bestrafen,“ wird nach namentlicher Abstimmung mit 168 gegen 165 Stimmen angenommen. Schneeweiß stimmte mit der Linken für das Amendement. Da sich Manteuffel für das Amendement des Abg. Pilet erklärt, verzichten alle Redner auf das Wort über §. 11 Das Amendement lautet: „Niemand darf in einer Versammlung bewaffnet erscheinen, mit Ausnahme der im Dienst befindlichen Polizeibeamten und der von der Obrigkeit requirirten bewaffneten Macht,“ und wird einstimmig angenommen. ‒ Der Berichterstatter Scherer St. Georg wendet sich hierauf in seinem Referat gegen die „demokratische“ Correspondenz und diejenigen ihrer Freunde der zweiten Kammer, welche es wagten ihr gestern Beifall zu spenden. Er sucht aus ihr zu beweisen, wie gefahrlich die Clubs seien, wie sie zur gewaltsamen Revolution, zum Umsturz aller Verhältnisse dienten und erheitert dadurch und durch andere kleine Scherze die hohe Versammlung. Er hofft, daß man ziemlich einmüthig für den § stimmen werde, da die Gefahr so sehr gewaltig sei. ‒ Endlich kammt man zur Abstimmung. Verschiedene Amendements werden angenommen, andere nach namentlicher Abstimmung mit 167 gegen 167 und mit 167 gegen 165 Stimmen verworfen. Ein Amendement von Kleist-Retzow will den gestern verworfenen §. 5 wieder herstellen; es lautet: „Die Ortspolizeibehörde ist befugt, in jede solche Versammlung zwei Polizeibeamte zu senden.“ Nach namentlicher Abstimmung wird dies Amendement mit 250 gegen 79 Stimmen verworfen. Wenzel (Ratibor) Harkort, Auerswald stimmen mit der Linken. ‒ X Königsberg, 16. April. Am 15. Oktober v. J. fand im benachbarten Friedlander Landkreise eine Volksversammlung Statt, bei welcher der Abgeordnete des hiesigen Arbeitervereins, Friedrich Grünhagen, den versammelten Landleuten den Nutzen der Revolution, sowie die Nothwendigkeit des Bestehens dieser Bewegung auseinandersetzte, damit der Plünderung der Arbeit durch das Kapital ein Ende gemacht würde. Grünhagen stellte dabei für den andern Fall der Bourgeoisie den unausbleiblichen revolutionären Terrorismus in Aussicht. Für diese Rede wurde Grünhagen vom Landrathamte zu Pöhlen auf Aussage zweier amtlich abgeordneten Kundschafter auf Grund des §. 151 zur Kriminaluntersuchung gezogen, gab jedoch zu der ihm im hiesigen Inquisitoritat bekannt gemachten Kriminaldenunziation des Patrimonialgerichts zu Pöhlen bei Domnaut folgende Erklärung zu Protokoll: „Meine Erfahrung in früheren Verfahren des Gerichts zwingt mich, den Richtern im bisherigen Prozeßgange alles und jedes Vertrauen zu entziehen, demgemäß ich jede Vernehmung durch selbige verweigere. Ich bin bereit, vor dem öffentlichen Gerichte, wie solches im Frühjahr vorigen Jahres von dem revolutionären Volke errungen, zu erscheinen. Die Herstellung desselben ist seit Jahr und Tag Pflicht der Behörden, unter deren Nachlässigkeit zu leiden ich keine Luft habe.“ Auf die Verwarnung anzuwendender Zwangsmittel antwortete Grünhagen mit einem offenen Aufrufe an das Volk, das ihn vor Mißhandlungen zu schützen verpflichtet sei. ‒ Darauf wurde er nochmals unter Androhung von gewaltsamer Abführung zu heute vorgeladen. Er erscheint nicht, sondern richtet einen Brief an das Inquisitoriat, den die hiesigen braven Blätter zu publiziren sich weigern, und den ich Ihnen hiermit dem Wortlaut nach mittheile: „Auf die mir zum 16. April gewordene abermalige Vorladung in Untersuchungssachen gegen die Volksredner zu Pöhlen am 15. Oktober v. J. seitens des hiesigen Inquisitoriats, entgegne ich mit der Hinweisung auf den bereits zu Protokoll gegebenen, und dem Inhalte nach in der hiesigen Zeitung veröffentlichten Protest gegen das geheime Verfahren: Ich verweigere mein persönliches Erscheinen, weil einmal das Gericht kein Recht haben kann, solches zu verlangen; zweitens ich mich dem üblen Eindruck, welchen der Geruch der in den Räumen des Gerichts herrschenden Verwesung in jedem wohlgesinnten Menschen hervorbringen muß, nicht abermals nutzlos hingeben mag; drittens weil das Ohr und die Feder eines Beamten meine Worte weder zu fassen, noch wiederzugeben vermögen. Ad I. Das Recht bestreite ich auf Grund des vorjährigen Frühjahrs, auf Grund der vom Könige vor dem Volke und auf dessen Verlangen abgehaltenen Leichenschau, bei der er sich von den unglücklichen Folgen seiner verblendeten Regierung vor den verstümmelten Leichnamen seiner Ernährer, des Volks, überzeugt haben wird, auf Grund der im Friedrichshain verwesenden Schlachtopfer jener Tage; ‒ ‒ dem Gericht überlasse ich als Grund noch einige, wahrscheinlich todtgeborene Gesetze hinzuzufügen. Ad II. Den übeln Eindruck der Stätte des geheimen Gerichts, welches für mich nur eine Nachgeburt der Santa Casa und heiligen Hermandad der Priester und Jesuiten ist, erfährt jeder gesunde Mensch, welcher sie betritt. Ad III. Die Auslassung, welche das Gericht von mir nur erhalten kann, ist ad generalia: Ich bin meinem Stande nach ein durch die Königlichen und Ortsbehörden bei seinem Erwerbe geplünderter Arbeiter. Zur Sache: Ich habe in Pöhlen den 15. Oktober (Königs Geburtstag) gefeiert und die versammelten Landleute von dem Vortheil der Revolution mit Erfolg zu überzeugen gestrebt, sie aufgefordert, sich diese Vortheile zu erhalten und sie auszudehnen, dadurch, daß sie an der Revolution fest hielten. Jede weitere Auslassung verweise ich vor das Geschworenengericht, welches vor dem Volke über mich entscheiden mag. Königsberg, 14. April 1849. Friedrich Grünhagen.“ In diesem Augenblick wird wahrscheinlich die übliche Polizisten- und Gensd'armen-Schaar gegen ihn auf den Beinen sein. 24 Breslau, 18. April. Auf dem am 16. d. stattgefundenen Bankett zur Feier der Vereinigung des bisherigen Arbeiter-Vereins mit dem sozial-demokratischen Arbeiter-Verein wurde folgende kurze, energische Anrede des Kaufmann F. A. Stilch mit rauschendem Beifall begrüßt: „Gruß und Bruderschaft, meine Freunde! Börne sagte einmal: Gott behüte uns nur vor unsern Freunden, mit unsern Feinden werden wir dann schon fertig werden,“ und er hat recht, denn falsche Freunde sind tausendmal gefährlicher als ehrliche Feinde. Es wird daher auch ohne Schaden sein, wenn wir einmal eine kleine Musterung im Lager der Demokratie selbst vornehmen. Wenn wir dabei mit etwas Kritik zu Werke gehen, so finden wir drei von einander sehr wesentlich verschiedene Parteien, und zwar 1) eine Partei, die ein bestimmtes, festes Prinzip hat und dasselbe durch das Wort Demokratie frei, ehrlich und offen ausdrücken will; 2) eine Partei, die zwar auch ein bestimmtes aber von jenem ganz entgegengesetztes Prinzip hat, und welches sie vorläufig noch durch das Wort Demokratie verhüllen und verbergen will; 3) eine Partei, die gar kein Prinzip und deshalb auch weder etwas auszudrücken noch zu verbergen hat. In die erste Cathegorie gehören diejenigen Demokraten, welche, indem sie von dem Prinzipe der Gerechtigkeit für Alle ausgehen, das Schicksal des Menschen von der Herrschaft des materiellen persönlichen Eigenthums erlösen, und das Wohl des Individuums auf die Quelle aller menschlichen Güter ‒ die Arbeit ‒ basiren wollen, so, daß es künftighin jedem Einzelnen leicht werde, mit Hülfe der Organisation der Arbeit und der Assoziation der Interessen zu der Stufe bürgerlicher Wohlfahrt zu gelangen, wie sie dem Grade seiner gemeinnützigen Leistungen entsprechend ist. Diese Demokraten sind die Vertreter des vierten Standes, d. h. der Arbeiter und zwar der Arbeiter des Kopfes sowohl als auch der Arbeiter des Kopfes und der Hand zugleich ‒ aller Arbeiter, und sie heißen die Sozialisten, die Rothen. In die zweite Cathegorie gehören diejenigen Demokraten, welche von dem Prinzipe des Rechtsbodens, d. h. des Vereinbarungsvertrages zwischen der Intelligenz und Besitz-Aristokratie ausgehen, und sich von den Sozial- oder rothen Demokraten dadurch unterscheiden, daß sie nicht wie Jene die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abschaffen, sondern dieselbe blos etwas verallgemeinern wollen. Ihr Streben hat daher nur den Zweck, das bisher nur von den großen Kapitalstyrannen am arbeitenden Volke ausgeübte Plünderungssystem auch den kleinen Kapitalisten, den kleinen Eigenthümern zugänglich zu machen. Mit einem Worte, sie wollen dem ausgesaugten, blutarmen Volke die Erleichterung dadurch verschaffen, daß sie zu den bereits schon an ihm saugenden Hunderten von Vampyren noch Tausende von kleinen Blutegeln hinzuzufügen streben. Diese Demokraten, die sich die Gemäßigten nennen, sind die Vertreter des dritten Standes, die Vertreter der Bourgeoisie, die Blauen. In die dritte Categorie gehören, wie schon gesagt, alle diejenigen Demokraten, welche gar kein Prinzip haben Ueber diese läßt sich nicht viel sagen, denn wo nichts ist, da hat die Kritik das Recht verloren. ‒ Sie stehen also eigentlich unter der Kritik und würden deshalb verächtlich sein, wenn sie sich nicht lächerlich machten, und zwar durch den aufgeblasenen geistigen und moralischen Bettelstolz, mit welchen sie alle eines Prinzipes sich bewußten consequenten Männer „Prinzipienreiter“ schelten. Ihr Ideal ist das Chamäleon, d. h. ein Thier, welches in verschiedenen Farben schillert, ohne davon eine wirklich an sich zu haben. Daher sagt ihnen auch die schwarze Farbe am Meisten zu, gerade weil sie der Mangel alles Lichtes ist. Als politische große Kinder greifen sie wohl auch hin und wieder gern einmal nach der rothen Farbe, aber, wenn es nur die Großmutter zeitig genug gewahr wird, und ihnen zuruft „Pepä!“ so werfen sie sie gleich wieder weg und wischen sie sich die Patschchen ab. Da sie aber auch gern die Goldpüppchen aller Parteien sein und bleiben möchten, so haben sie sich noch einen Streifen Gold hinzugesellt. Diese Demokraten sind die Freßgevattern der Demokratie und heißen „die Schwarz-Roth-Goldnen.“ Wir, Soldaten, des rothen Paniers, die wir stolz darauf sind, in dem Lager der Demokratie als Tirailleurs voranzuschreiten, wir bringen unserer Fahne den Toast dadurch, daß wir unsere alte Parole dreimal wiederholen: „Die rothe Demokratie stirbt, aber sie ergiebt sich nicht!“ * Wien, 16. April. Die nach Italien von Olmütz abgegangenen Friedensbedingungen weichen von dem früheren Vorschlage durch strengere Bestimmungen ab. ‒ Die Menge der leerstehenden Wohnungen ist ganz unglaublich. In der Leopoldstadt findet man einige Anschlagzettel mit der Ueberschrift: „Hier sind Wohnungen um jeden Preis zu vermiethen.“ ‒ Das Wiener Kriminalgericht hat den Exdeputirten Dr. Goldmark zur strafgerichtlichen Untersuchung wegen Hochverrath und Mitschuld am Morde (des Grafen Latour) qualifizirt erkannt und dessen Verfolgung angeordnet. ‒ Heute erschien ein Plakat an den Straßenecken, worin Feldmarschall-Lieutenant Böhm seine Ernennung zum Kommandirenden in Ober- und Nieder-Oestreich und zum provisorischen Stellvertreter des zur Armee abgegangenen Gouverneurs Welden anzeigt. Er werde, heißt es darin, gleich seinem Vorgänger, strengste Gerechtigkeit ausüben, die ruhigen Bürger zu schützen und die Pläne der Uebelgesinnten zu vereiteln wissen. ‒ Aus Laibach wird gemeldet, daß das daselbst stationirte Bataillon des italienischen Infanterie-Regiments Ferdinand d'Este Marschordre nach Linz erhalten habe. Die Veranlassung sei die Desertion von 0 Mann dieses Bataillons gewesen, welche die Abneigung, nach Ungarn zu ziehen, nicht zu bekämpfen vermocht hätten. Den Deserteurs sind Gränzer nachgeschickt worden. Die „Wiener Zeitung“ meldet: „Ueber Allerhöchste Anordnung wird ein Reserve-Corps von 22 bis 25,000 Mann auf dem Marchfelde bei Wien und ein zweites solches Corps von beiläufig 15,000 M. in der Gegend bei Pettau in Untersteiermark, beide bis längstens den 10. k. Mts. zusammengezogen sein. ‒ Dem Vernehmen nach soll auch ein Reserve-Corps von größerer Stärke als die ersteren in Böhmen, und zwar in der Gegend zwischen Tabor und Budweis gebildet werden.“ Die Generale Graf Zichy, Graf Ludolf, Mertz und Auer, welche vor einigen Tagen in den Ruhestand versetzt wurden, sind insgesammt vor dem Kriegsgericht gestanden und muß diese Maßregel vielleicht nur als der Vorläufer weiterer Urtheile betrachtet werden. Graf Zichy hat bekanntlich die Uebergabe Venedigs verschuldet, Graf Ludolf schloß eine Convention in Treviso ab, während General-Major Auer Udine ohne Schwertstreich räumte. Feldmarschall-Lieutenant Mertz dagegen wird wegen der Uebergabe Komorns an die ungarischen Truppen zur Verantwortung gezogen, denn der Verlust dieser wichtigen Festung, die den Lauf der Donau sperrt und jetzt so viele Opfer verlangt, wird schmerzlich genug empfunden. Die Pensionirung des Feldmarschall-Lieutenants Graf Wrbna, der zuletzt Stadt-Kommandant in Buda-Pesth war, gehört ebenfalls in diese Kategorie, denn hat auch Wrbna keinen Verrath begangen, so ließ er sich doch ernsthafte Mißgriffe zu Schulden kommen, wie denn, namentlich der traurige Unfall bei bei Szolnok ihm zugeschrieben wird. Obschon er wegen seiner Unfähigkeit im Felde sofort des Kommando's über das zweite Armee-Corps enthoben ward, das Graf Schlick übernahm, so konnte sich die aristokratische Vetternliebe des Fürsten Windischgrätz doch nicht zum Aeußersten entschließen und Graf Wrbna ward zum Stadt-Kommandanten ernannt, in welcher Eigenschaft er sich ebenfalls nicht die nöthige Achtung zu verschaffen wußte, bis endlich aus Olmütz seine Pensionirung erfolgte. ‒ Ob Fürst Windischgrätz den ihm zugedachten Posten eines Oberhofmeisters Sr. Majestät des Kaisers annehmen werde, wird vielseitig bezweifelt; denn ist auch die Oberhofmeisterstelle des Kaisers der erste Posten bei Hofe, so ist doch der Sturz zu stark, als daß er nicht in der Brust des eben so loyalen als empfindlichen Feldmarschalls eine bittere Empfindung aufstacheln sollte. (Brl. Ztg.) Die Furcht der „Schwarzgelben“ vor dem Anrücken der Ungarn ist unglaublich. Es sind, von entsetzlicher Angst und bösem standrechtlichem Gewissen getrieben, schon 1030 Personen blos innerhalb zweier Tage nach Linz gereist, um da die weitere Entwicklung der Dinge abzuwarten. Nach der „Brünner Zeitung“ wird der Standrechtskaiser gegen Ende des Monats die Reise nach Wien antreten (?). Aus Mestre wird Folgendes berichtet: Ein Theil der sardinischen Flotte soll entschlossen sein, den Regierungsanordnungen blind zu gehorchen. Eine Fraktion der Mannschaft hegt aber republikanische Tendenzen, und scheint große Lust zu haben, sich und die Schiffe zur Disposition der Venetianer zu stellen. Ein Aufruf des Gemeinderaths der Stadt Salzburg fordert die Bewohner des Innviertels auf, sich im Geiste der oktroyirten Verfassung mit dem Kronland Salzburg zu vereinigen. 068 Wien, 16. April. Es ist das neue Gemeindegesetz amtlich publizirt worden. Es paßt vollkommen zu den übrigen standrechtlichen Oktroyirungen. Ich erwähne blos Einiges daraus: Nach §. 1 ist die freie Gemeinde „in der Regel die vermessene Catastral- (d. i. Steuer-) Gemeinde.“ ‒ Man unterscheidet: „Gemeindeglieder und Fremde.“ Erstere theilen sich in „Gemeindebürger“ und „Gemeindeangehörige.“ Nach §. 8 sind Gemeindebürger jene, welche dermalen von Grundbesitz oder ständigem Gewerbe Steuer zahlen, oder ‒ von der Gemeinde förmlich als solche anerkannt werden. §. 9. Wer auf andere Art, als in Folge Erbrechtes in direkter Linie Grundbesitz erwirbt, kann die Rechte eines Gemeindebürgers

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 279. Köln, 22. April 1849, S. 1572. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz279i_1849/2>, abgerufen am 27.04.2024.