lischen Kirche ist? Keinen Zweifel wollte man übrig lassen 1). Die Protestanten wurden von den Stadtämtern entfernt: es ward kein Bürger weiter aufgenommnen, den man nicht katholisch erfand. Auf der Universität mußte nun auch in Wien jeder Doctorandus zuerst die Professio fidei unter- schreiben. Eine neue Schulordnung schrieb katholische For- mularien, Fasten, Kirchenbesuch, den ausschließlichen Ge- branch des Katechismus des Canisius vor. In Wien nahm man die protestantischen Bücher aus den Buchläden weg: in großen Haufen führte man sie in den bischöflichen Hof. An den Wassermauthen untersuchte man die ankommenden Kisten und confiscirte Bücher oder Gemählde, welche nicht gut katholisch waren 2).
Mit alle dem drang man noch nicht durch. In Kur- zem wurden zwar in Unteröstreich 13 Städte und Märkte reformirt: auch die Kammergüter, die verpfändeten Besitzthü- mer hatte man in seiner Hand: allein noch hielt der Adel eine gewaltige Opposition: die Städte ob der Enns waren enge mit ihm verbunden und ließen sich nicht anfechten 3).
Nichts desto minder hatten doch, wie man leicht er- kennt, viele von jenen Maaßregeln eine allgemeine Gültig- keit, der sich Niemand entziehen konnte: auf Steiermark äußerten sie eine unmittelbare Rückwirkung.
In dem Momente hatte sich hier Erzherzog Carl zu
1) Päpstliche, österreichische und baierische Confessionsartikel bei Raupach: Evang. Oestreich II, 307.
2) Khevenhiller: Ferd. Jahrb. I, 90. Hansitz: Germania sa- cra I, 632.
3) Raupach: Kleine Nachlese Ev. Oestr. IV, p. 17.
Fortgang derſelben in Deutſchland. Oeſtreich.
liſchen Kirche iſt? Keinen Zweifel wollte man uͤbrig laſſen 1). Die Proteſtanten wurden von den Stadtaͤmtern entfernt: es ward kein Buͤrger weiter aufgenommnen, den man nicht katholiſch erfand. Auf der Univerſitaͤt mußte nun auch in Wien jeder Doctorandus zuerſt die Profeſſio fidei unter- ſchreiben. Eine neue Schulordnung ſchrieb katholiſche For- mularien, Faſten, Kirchenbeſuch, den ausſchließlichen Ge- branch des Katechismus des Caniſius vor. In Wien nahm man die proteſtantiſchen Buͤcher aus den Buchlaͤden weg: in großen Haufen fuͤhrte man ſie in den biſchoͤflichen Hof. An den Waſſermauthen unterſuchte man die ankommenden Kiſten und confiscirte Buͤcher oder Gemaͤhlde, welche nicht gut katholiſch waren 2).
Mit alle dem drang man noch nicht durch. In Kur- zem wurden zwar in Unteroͤſtreich 13 Staͤdte und Maͤrkte reformirt: auch die Kammerguͤter, die verpfaͤndeten Beſitzthuͤ- mer hatte man in ſeiner Hand: allein noch hielt der Adel eine gewaltige Oppoſition: die Staͤdte ob der Enns waren enge mit ihm verbunden und ließen ſich nicht anfechten 3).
Nichts deſto minder hatten doch, wie man leicht er- kennt, viele von jenen Maaßregeln eine allgemeine Guͤltig- keit, der ſich Niemand entziehen konnte: auf Steiermark aͤußerten ſie eine unmittelbare Ruͤckwirkung.
In dem Momente hatte ſich hier Erzherzog Carl zu
1) Paͤpſtliche, oͤſterreichiſche und baieriſche Confeſſionsartikel bei Raupach: Evang. Oeſtreich II, 307.
2) Khevenhiller: Ferd. Jahrb. I, 90. Hansitz: Germania sa- cra I, 632.
3) Raupach: Kleine Nachleſe Ev. Oeſtr. IV, p. 17.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0139"n="127"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#g">Fortgang derſelben in Deutſchland. Oeſtreich</hi>.</fw><lb/>
liſchen Kirche iſt? Keinen Zweifel wollte man uͤbrig laſſen <noteplace="foot"n="1)">Paͤpſtliche, oͤſterreichiſche und baieriſche Confeſſionsartikel bei<lb/>
Raupach: Evang. Oeſtreich <hirendition="#aq">II,</hi> 307.</note>.<lb/>
Die Proteſtanten wurden von den Stadtaͤmtern entfernt:<lb/>
es ward kein Buͤrger weiter aufgenommnen, den man nicht<lb/>
katholiſch erfand. Auf der Univerſitaͤt mußte nun auch in<lb/>
Wien jeder Doctorandus zuerſt die Profeſſio fidei unter-<lb/>ſchreiben. Eine neue Schulordnung ſchrieb katholiſche For-<lb/>
mularien, Faſten, Kirchenbeſuch, den ausſchließlichen Ge-<lb/>
branch des Katechismus des Caniſius vor. In Wien nahm<lb/>
man die proteſtantiſchen Buͤcher aus den Buchlaͤden weg:<lb/>
in großen Haufen fuͤhrte man ſie in den biſchoͤflichen Hof.<lb/>
An den Waſſermauthen unterſuchte man die ankommenden<lb/>
Kiſten und confiscirte Buͤcher oder Gemaͤhlde, welche nicht<lb/>
gut katholiſch waren <noteplace="foot"n="2)">Khevenhiller: Ferd. Jahrb. <hirendition="#aq">I, 90. Hansitz: Germania sa-<lb/>
cra I,</hi> 632.</note>.</p><lb/><p>Mit alle dem drang man noch nicht durch. In Kur-<lb/>
zem wurden zwar in Unteroͤſtreich 13 Staͤdte und Maͤrkte<lb/>
reformirt: auch die Kammerguͤter, die verpfaͤndeten Beſitzthuͤ-<lb/>
mer hatte man in ſeiner Hand: allein noch hielt der Adel<lb/>
eine gewaltige Oppoſition: die Staͤdte ob der Enns waren<lb/>
enge mit ihm verbunden und ließen ſich nicht anfechten <noteplace="foot"n="3)">Raupach: Kleine Nachleſe Ev. Oeſtr. <hirendition="#aq">IV, p.</hi> 17.</note>.</p><lb/><p>Nichts deſto minder hatten doch, wie man leicht er-<lb/>
kennt, viele von jenen Maaßregeln eine allgemeine Guͤltig-<lb/>
keit, der ſich Niemand entziehen konnte: auf Steiermark<lb/>
aͤußerten ſie eine unmittelbare Ruͤckwirkung.</p><lb/><p>In dem Momente hatte ſich hier Erzherzog Carl zu<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[127/0139]
Fortgang derſelben in Deutſchland. Oeſtreich.
liſchen Kirche iſt? Keinen Zweifel wollte man uͤbrig laſſen 1).
Die Proteſtanten wurden von den Stadtaͤmtern entfernt:
es ward kein Buͤrger weiter aufgenommnen, den man nicht
katholiſch erfand. Auf der Univerſitaͤt mußte nun auch in
Wien jeder Doctorandus zuerſt die Profeſſio fidei unter-
ſchreiben. Eine neue Schulordnung ſchrieb katholiſche For-
mularien, Faſten, Kirchenbeſuch, den ausſchließlichen Ge-
branch des Katechismus des Caniſius vor. In Wien nahm
man die proteſtantiſchen Buͤcher aus den Buchlaͤden weg:
in großen Haufen fuͤhrte man ſie in den biſchoͤflichen Hof.
An den Waſſermauthen unterſuchte man die ankommenden
Kiſten und confiscirte Buͤcher oder Gemaͤhlde, welche nicht
gut katholiſch waren 2).
Mit alle dem drang man noch nicht durch. In Kur-
zem wurden zwar in Unteroͤſtreich 13 Staͤdte und Maͤrkte
reformirt: auch die Kammerguͤter, die verpfaͤndeten Beſitzthuͤ-
mer hatte man in ſeiner Hand: allein noch hielt der Adel
eine gewaltige Oppoſition: die Staͤdte ob der Enns waren
enge mit ihm verbunden und ließen ſich nicht anfechten 3).
Nichts deſto minder hatten doch, wie man leicht er-
kennt, viele von jenen Maaßregeln eine allgemeine Guͤltig-
keit, der ſich Niemand entziehen konnte: auf Steiermark
aͤußerten ſie eine unmittelbare Ruͤckwirkung.
In dem Momente hatte ſich hier Erzherzog Carl zu
1) Paͤpſtliche, oͤſterreichiſche und baieriſche Confeſſionsartikel bei
Raupach: Evang. Oeſtreich II, 307.
2) Khevenhiller: Ferd. Jahrb. I, 90. Hansitz: Germania sa-
cra I, 632.
3) Raupach: Kleine Nachleſe Ev. Oeſtr. IV, p. 17.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste02_1836/139>, abgerufen am 17.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.