Beisatz "nur der gläubigen Seele;" die Anmuthung, zu be- kennen, Christi Leib werde dem Munde dargereicht, wies er weit von sich. 1 In ihm, dem Urheber, erhob sich die ganze Energie seiner ursprünglichen Idee, und er war um keinen Schritt weiter zu bringen.
Das hinderte jedoch nicht, daß Basel, von Oekolam- padius geleitet, sich nicht jener Vermittelung zugeneigt hätte. Schon sprach man in der Schweiz von einer eigenthüm- lichen Lehre Oekolampads, die doch auch ziemlich zahlreiche Anhänger habe. 2
Ueberhaupt war von einem engern Bündniß zwischen beiden reformirten Parteien unaufhörlich auf das ernst- lichste die Rede. -- In gewissem Sinne bestand es schon dadurch, daß Strasburg und seit dem Juli 1530 auch Landgraf Philipp in das schweizerische Bürgerrecht getre- ten und zugleich Mitglieder des schmalkaldischen Bundes waren. Besonders auffallend finde ich Folgendes. In dem Geschichtsbuch Bullingers wird ein Bundesbrief mit- getheilt, welchen Zürich im Februar 1531 bei einer Zu- sammenkunft mit Bern und Basel vorlegte, mit der Be- merkung, daß er von einigen Deutschen schon angenommen worden. Indem ich denselben näher betrachte, finde ich, daß er von Wort zu Wort, von Anfang bis Ende nichts anderes ist, als die Formel des schmalkaldischen Bünd-
1 Schreiben bei Heß, Oekolampadius p. 341.
2 Aus der übrigens sehr inhaltsleeren Schrift Fabers de ad- mirabili catholicis -- -- data victoria, ersieht man dieß (cap. VI. Opp. III, 145). In einem Schreiben Landgraf Philipps Freitag nach Palmarum (W. A.) wird Oekolampadius ganz als einverstan- den betrachtet, "weil nun Oekolampadius und die andern in Sachen des Sacraments mit uns eins Verstand sein, und zu hoffen ist, daß die andern auch noch zu uns kommen werden.
Vermittelungsverſ. zwiſchen d. prot. Parteien.
Beiſatz „nur der gläubigen Seele;“ die Anmuthung, zu be- kennen, Chriſti Leib werde dem Munde dargereicht, wies er weit von ſich. 1 In ihm, dem Urheber, erhob ſich die ganze Energie ſeiner urſprünglichen Idee, und er war um keinen Schritt weiter zu bringen.
Das hinderte jedoch nicht, daß Baſel, von Oekolam- padius geleitet, ſich nicht jener Vermittelung zugeneigt hätte. Schon ſprach man in der Schweiz von einer eigenthüm- lichen Lehre Oekolampads, die doch auch ziemlich zahlreiche Anhänger habe. 2
Ueberhaupt war von einem engern Bündniß zwiſchen beiden reformirten Parteien unaufhörlich auf das ernſt- lichſte die Rede. — In gewiſſem Sinne beſtand es ſchon dadurch, daß Strasburg und ſeit dem Juli 1530 auch Landgraf Philipp in das ſchweizeriſche Bürgerrecht getre- ten und zugleich Mitglieder des ſchmalkaldiſchen Bundes waren. Beſonders auffallend finde ich Folgendes. In dem Geſchichtsbuch Bullingers wird ein Bundesbrief mit- getheilt, welchen Zürich im Februar 1531 bei einer Zu- ſammenkunft mit Bern und Baſel vorlegte, mit der Be- merkung, daß er von einigen Deutſchen ſchon angenommen worden. Indem ich denſelben näher betrachte, finde ich, daß er von Wort zu Wort, von Anfang bis Ende nichts anderes iſt, als die Formel des ſchmalkaldiſchen Bünd-
1 Schreiben bei Heß, Oekolampadius p. 341.
2 Aus der uͤbrigens ſehr inhaltsleeren Schrift Fabers de ad- mirabili catholicis — — data victoria, erſieht man dieß (cap. VI. Opp. III, 145). In einem Schreiben Landgraf Philipps Freitag nach Palmarum (W. A.) wird Oekolampadius ganz als einverſtan- den betrachtet, „weil nun Oekolampadius und die andern in Sachen des Sacraments mit uns eins Verſtand ſein, und zu hoffen iſt, daß die andern auch noch zu uns kommen werden.
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Vermittelungsverſ. zwiſchen d. prot. Parteien.
Beiſatz „nur der gläubigen Seele;“ die Anmuthung, zu be-
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er weit von ſich. 1 In ihm, dem Urheber, erhob ſich die
ganze Energie ſeiner urſprünglichen Idee, und er war um
keinen Schritt weiter zu bringen.
Das hinderte jedoch nicht, daß Baſel, von Oekolam-
padius geleitet, ſich nicht jener Vermittelung zugeneigt hätte.
Schon ſprach man in der Schweiz von einer eigenthüm-
lichen Lehre Oekolampads, die doch auch ziemlich zahlreiche
Anhänger habe. 2
Ueberhaupt war von einem engern Bündniß zwiſchen
beiden reformirten Parteien unaufhörlich auf das ernſt-
lichſte die Rede. — In gewiſſem Sinne beſtand es ſchon
dadurch, daß Strasburg und ſeit dem Juli 1530 auch
Landgraf Philipp in das ſchweizeriſche Bürgerrecht getre-
ten und zugleich Mitglieder des ſchmalkaldiſchen Bundes
waren. Beſonders auffallend finde ich Folgendes. In
dem Geſchichtsbuch Bullingers wird ein Bundesbrief mit-
getheilt, welchen Zürich im Februar 1531 bei einer Zu-
ſammenkunft mit Bern und Baſel vorlegte, mit der Be-
merkung, daß er von einigen Deutſchen ſchon angenommen
worden. Indem ich denſelben näher betrachte, finde ich,
daß er von Wort zu Wort, von Anfang bis Ende nichts
anderes iſt, als die Formel des ſchmalkaldiſchen Bünd-
1 Schreiben bei Heß, Oekolampadius p. 341.
2 Aus der uͤbrigens ſehr inhaltsleeren Schrift Fabers de ad-
mirabili catholicis — — data victoria, erſieht man dieß (cap. VI.
Opp. III, 145). In einem Schreiben Landgraf Philipps Freitag
nach Palmarum (W. A.) wird Oekolampadius ganz als einverſtan-
den betrachtet, „weil nun Oekolampadius und die andern in Sachen
des Sacraments mit uns eins Verſtand ſein, und zu hoffen iſt, daß
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 349. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/365>, abgerufen am 13.06.2024.
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