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Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880.

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Bau-Ausführung unterscheiden müssen und hat sich die Frage
vorzulegen, welche Persönlichkeiten zu jeder dieser drei Funktionen
herangezogen werden sollen. -- Da den Technikern, welchen
Prüfung und Beurtheilung der Entwürfe obliegt, naturgemäß
stets ein gewisser Einfluß auf die Auswahl der Entwerfenden zu¬
fallen muß, so möge der auf sie bezügliche Theil der Frage an
erster Stelle besprochen werden, während Entwurf und Aus¬
führung
, die bei rationellem Verfahren in der Regel stets in
eine Hand
zu legen sind, zusammen behandelt werden können. --

Ob ein Entwurf das Bauprogramm erfüllt und in wie
weit er den zur Verfügung stehenden Kosten entspricht, wird in
jedem Falle von der Behörde, bezw. den Behörden verschiedener
Instanz, beurtheilt werden müssen, in deren Dienstkreis der be¬
treffende Bau gehört -- d. h. dieses Urtheil wird nach wie vor
in den Händen derjenigen Techniker liegen, die jenen Amtsstellen
als Kontroll-Beamte beigegeben sind. Auch ein wesentlicher
Antheil an der Entscheidung über die technische und künst¬
lerische Seite des Entwurfs
gebührt ihnen ohne Zweifel,
wenn ihnen diese auch nicht allein verbleiben darf. Um jeder
Einseitigkeit eines solchen Urtheils von vorn herein vorzubeugen
-- zugleich auch um die öffentlichen Bauunternehmungen, welche
jetzt lediglich im Schooß der Behörden vorbereitet werden, wieder
zu dem zu machen, was sie sein sollen: zu einer Angelegenheit
des ganzen Volkes -- empfiehlt es sich vielmehr, jene Entscheidung
fernerhin von einer Körperschaft fällen zu lassen, in
der neben einigen Baubeamten des Staates auch eine
Anzahl der durch ihre Fachleistungen hervorragenden
unabhängigen Architekten Sitz und Stimme führt
.

Der Grundgedanke einer solchen Körperschaft, der dem Zuge
unserer Zeit nach Selbstverwaltung wohl durchaus entspricht, ist
ja bereits seit 30 Jahren in der Technischen Bau-Depu¬
tation
verwirklicht; nur daß die Mitglieder der letzteren dauernd
berufen sind, während im Interesse eines frischeren Lebens und
eines stetigen Zusammenhanges mit den Strömungen der Gegen¬
wart ein periodischer Wechsel der Persönlichkeiten zu for¬
dern wäre. Daß dieselben an der Beurtheilung eigener Projekte
sich nicht betheiligen dürften, ist vorausgesetzt.

Bau-Ausführung unterſcheiden müſſen und hat ſich die Frage
vorzulegen, welche Perſönlichkeiten zu jeder dieſer drei Funktionen
herangezogen werden ſollen. — Da den Technikern, welchen
Prüfung und Beurtheilung der Entwürfe obliegt, naturgemäß
ſtets ein gewiſſer Einfluß auf die Auswahl der Entwerfenden zu¬
fallen muß, ſo möge der auf ſie bezügliche Theil der Frage an
erſter Stelle beſprochen werden, während Entwurf und Aus¬
führung
, die bei rationellem Verfahren in der Regel ſtets in
eine Hand
zu legen ſind, zuſammen behandelt werden können. —

Ob ein Entwurf das Bauprogramm erfüllt und in wie
weit er den zur Verfügung ſtehenden Koſten entſpricht, wird in
jedem Falle von der Behörde, bezw. den Behörden verſchiedener
Inſtanz, beurtheilt werden müſſen, in deren Dienſtkreis der be¬
treffende Bau gehört — d. h. dieſes Urtheil wird nach wie vor
in den Händen derjenigen Techniker liegen, die jenen Amtsſtellen
als Kontroll-Beamte beigegeben ſind. Auch ein weſentlicher
Antheil an der Entſcheidung über die techniſche und künſt¬
leriſche Seite des Entwurfs
gebührt ihnen ohne Zweifel,
wenn ihnen dieſe auch nicht allein verbleiben darf. Um jeder
Einſeitigkeit eines ſolchen Urtheils von vorn herein vorzubeugen
— zugleich auch um die öffentlichen Bauunternehmungen, welche
jetzt lediglich im Schooß der Behörden vorbereitet werden, wieder
zu dem zu machen, was ſie ſein ſollen: zu einer Angelegenheit
des ganzen Volkes — empfiehlt es ſich vielmehr, jene Entſcheidung
fernerhin von einer Körperſchaft fällen zu laſſen, in
der neben einigen Baubeamten des Staates auch eine
Anzahl der durch ihre Fachleiſtungen hervorragenden
unabhängigen Architekten Sitz und Stimme führt
.

Der Grundgedanke einer ſolchen Körperſchaft, der dem Zuge
unſerer Zeit nach Selbſtverwaltung wohl durchaus entſpricht, iſt
ja bereits ſeit 30 Jahren in der Techniſchen Bau-Depu¬
tation
verwirklicht; nur daß die Mitglieder der letzteren dauernd
berufen ſind, während im Intereſſe eines friſcheren Lebens und
eines ſtetigen Zuſammenhanges mit den Strömungen der Gegen¬
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dern wäre. Daß dieſelben an der Beurtheilung eigener Projekte
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[14/0022] Bau-Ausführung unterſcheiden müſſen und hat ſich die Frage vorzulegen, welche Perſönlichkeiten zu jeder dieſer drei Funktionen herangezogen werden ſollen. — Da den Technikern, welchen Prüfung und Beurtheilung der Entwürfe obliegt, naturgemäß ſtets ein gewiſſer Einfluß auf die Auswahl der Entwerfenden zu¬ fallen muß, ſo möge der auf ſie bezügliche Theil der Frage an erſter Stelle beſprochen werden, während Entwurf und Aus¬ führung, die bei rationellem Verfahren in der Regel ſtets in eine Hand zu legen ſind, zuſammen behandelt werden können. — Ob ein Entwurf das Bauprogramm erfüllt und in wie weit er den zur Verfügung ſtehenden Koſten entſpricht, wird in jedem Falle von der Behörde, bezw. den Behörden verſchiedener Inſtanz, beurtheilt werden müſſen, in deren Dienſtkreis der be¬ treffende Bau gehört — d. h. dieſes Urtheil wird nach wie vor in den Händen derjenigen Techniker liegen, die jenen Amtsſtellen als Kontroll-Beamte beigegeben ſind. Auch ein weſentlicher Antheil an der Entſcheidung über die techniſche und künſt¬ leriſche Seite des Entwurfs gebührt ihnen ohne Zweifel, wenn ihnen dieſe auch nicht allein verbleiben darf. Um jeder Einſeitigkeit eines ſolchen Urtheils von vorn herein vorzubeugen — zugleich auch um die öffentlichen Bauunternehmungen, welche jetzt lediglich im Schooß der Behörden vorbereitet werden, wieder zu dem zu machen, was ſie ſein ſollen: zu einer Angelegenheit des ganzen Volkes — empfiehlt es ſich vielmehr, jene Entſcheidung fernerhin von einer Körperſchaft fällen zu laſſen, in der neben einigen Baubeamten des Staates auch eine Anzahl der durch ihre Fachleiſtungen hervorragenden unabhängigen Architekten Sitz und Stimme führt. Der Grundgedanke einer ſolchen Körperſchaft, der dem Zuge unſerer Zeit nach Selbſtverwaltung wohl durchaus entſpricht, iſt ja bereits ſeit 30 Jahren in der Techniſchen Bau-Depu¬ tation verwirklicht; nur daß die Mitglieder der letzteren dauernd berufen ſind, während im Intereſſe eines friſcheren Lebens und eines ſtetigen Zuſammenhanges mit den Strömungen der Gegen¬ wart ein periodiſcher Wechſel der Perſönlichkeiten zu for¬ dern wäre. Daß dieſelben an der Beurtheilung eigener Projekte ſich nicht betheiligen dürften, iſt vorausgeſetzt.

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Zitationshilfe: Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raschdorff_hochbau_1880/22>, abgerufen am 26.04.2024.