damit selbige, auf keine Weise mögen geschmäh- lert werden.
5. Es fraget sich, warum diese Niederländer, allezeit, lieber eine Gouvernandtin als einen Gouverneur über sich leiden?
VI. Die Prätensiones.
1. Bey diesem Punct ist zu bemercken, daß der gegenwärtige Besitzer dieser Lande, wegen der Burgundischen Erbschafft, auf alles zu prä- tendiren habe, was Franckreich ehemahls wider Recht, von den Niederlanden, und sonsten an sich gebracht.
2. Was einige Provintzen unter sich, auch an denen vereinigten Niederlanden, vor Anfor- derungen haben, gehöret mehr unter die Strei- tigkeiten, als eigentlich sogenannte Prätensiones.
3. Hieher gehörige Schrifften.
VII. Die Wappen.
1. Daß eine jede Provintz ihr besonder Wap- pen habe, ist richtig.
2. Warum aber der Kayser nur das von Braband und Flandern führe, soll untersuchet werden.
III. Die Staats-Historie.
I. Der alte Zustand gehet von den Zeiten an, da man von diesen Gegenden was zu sagen weiß, biß aufs V. Seculum.
1. Jn
XVII. Von den Niederlanden
damit ſelbige, auf keine Weiſe moͤgen geſchmaͤh- lert werden.
5. Es fraget ſich, warum dieſe Niederlaͤnder, allezeit, lieber eine Gouvernandtin als einen Gouverneur uͤber ſich leiden?
VI. Die Praͤtenſiones.
1. Bey dieſem Punct iſt zu bemercken, daß der gegenwaͤrtige Beſitzer dieſer Lande, wegen der Burgundiſchen Erbſchafft, auf alles zu praͤ- tendiren habe, was Franckreich ehemahls wider Recht, von den Niederlanden, und ſonſten an ſich gebracht.
2. Was einige Provintzen unter ſich, auch an denen vereinigten Niederlanden, vor Anfor- derungen haben, gehoͤret mehr unter die Strei- tigkeiten, als eigentlich ſogenannte Praͤtenſiones.
3. Hieher gehoͤrige Schrifften.
VII. Die Wappen.
1. Daß eine jede Provintz ihr beſonder Wap- pen habe, iſt richtig.
2. Warum aber der Kayſer nur das von Braband und Flandern fuͤhre, ſoll unterſuchet werden.
III. Die Staats-Hiſtorie.
I. Der alte Zuſtand gehet von den Zeiten an, da man von dieſen Gegenden was zu ſagen weiß, biß aufs V. Seculum.
1. Jn
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XVII. Von den Niederlanden
damit ſelbige, auf keine Weiſe moͤgen geſchmaͤh-
lert werden.
5. Es fraget ſich, warum dieſe Niederlaͤnder,
allezeit, lieber eine Gouvernandtin als einen
Gouverneur uͤber ſich leiden?
VI. Die Praͤtenſiones.
1. Bey dieſem Punct iſt zu bemercken, daß
der gegenwaͤrtige Beſitzer dieſer Lande, wegen
der Burgundiſchen Erbſchafft, auf alles zu praͤ-
tendiren habe, was Franckreich ehemahls wider
Recht, von den Niederlanden, und ſonſten an
ſich gebracht.
2. Was einige Provintzen unter ſich, auch
an denen vereinigten Niederlanden, vor Anfor-
derungen haben, gehoͤret mehr unter die Strei-
tigkeiten, als eigentlich ſogenannte Praͤtenſiones.
3. Hieher gehoͤrige Schrifften.
VII. Die Wappen.
1. Daß eine jede Provintz ihr beſonder Wap-
pen habe, iſt richtig.
2. Warum aber der Kayſer nur das von
Braband und Flandern fuͤhre, ſoll unterſuchet
werden.
III. Die Staats-Hiſtorie.
I. Der alte Zuſtand gehet von den Zeiten
an, da man von dieſen Gegenden was
zu ſagen weiß, biß aufs V. Seculum.
1. Jn
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 290. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/318>, abgerufen am 17.06.2024.
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