4. Er kauffte 1529. Utrecht, Gröningen und Ober-Yssel an sich, und besaß also die sämmtliche XVII. Niederländische Provintzien.
5. Deßgleichen auch sein Sohn Philippus II. und ließ sie durch Gouverneurs administriren.
6. Da man aber unter seiner Regierung an- fieng, der Niederländer ihre Freyheiten zu krän- cken, so entstund 1571. eine grosse Revolte, in welcher sich VII. Provintzen von dem Joch der Spanier loß gerissen.
7. Und also entstund seit 1579. der Unter- schied der Spanischen und Vereinigten Nie- derlande; von diesen wird unten folgen.
8. Die übrigen blieben unter Spanien biß 1700. da nach Caroli II. Todt der Succeßions- Krieg angieng, nach dessen Endigung im Utrech- tischen Frieden, diese Provintzen dem Kayser und Hauß Oesterreich zu Theil worden; in welchem Stand sie sich noch befinden.
9. Hieher gehörige Schrifften, werden un- ten vorkommen.
II. Von denen Vereinigten Niederlanden.
I. Die Geographische Beschaffenheit.
1. Nachricht von den alten und neuern Be- nennungen, dieser Gegenden.
2. Lage, Zahl, Grösse und Gräntzen, auch Clima, Longitudo und Latitudo derselben.
3. Die
XVII. Von den Niederlanden
4. Er kauffte 1529. Utrecht, Groͤningen und Ober-Yſſel an ſich, und beſaß alſo die ſaͤmmtliche XVII. Niederlaͤndiſche Provintzien.
5. Deßgleichen auch ſein Sohn Philippus II. und ließ ſie durch Gouverneurs adminiſtriren.
6. Da man aber unter ſeiner Regierung an- fieng, der Niederlaͤnder ihre Freyheiten zu kraͤn- cken, ſo entſtund 1571. eine groſſe Revolte, in welcher ſich VII. Provintzen von dem Joch der Spanier loß geriſſen.
7. Und alſo entſtund ſeit 1579. der Unter- ſchied der Spaniſchen und Vereinigten Nie- derlande; von dieſen wird unten folgen.
8. Die uͤbrigen blieben unter Spanien biß 1700. da nach Caroli II. Todt der Succeßions- Krieg angieng, nach deſſen Endigung im Utrech- tiſchen Frieden, dieſe Provintzen dem Kayſer und Hauß Oeſterreich zu Theil worden; in welchem Stand ſie ſich noch befinden.
9. Hieher gehoͤrige Schrifften, werden un- ten vorkommen.
II. Von denen Vereinigten Niederlanden.
I. Die Geographiſche Beſchaffenheit.
1. Nachricht von den alten und neuern Be- nennungen, dieſer Gegenden.
2. Lage, Zahl, Groͤſſe und Graͤntzen, auch Clima, Longitudo und Latitudo derſelben.
3. Die
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XVII. Von den Niederlanden
4. Er kauffte 1529. Utrecht, Groͤningen
und Ober-Yſſel an ſich, und beſaß alſo die
ſaͤmmtliche XVII. Niederlaͤndiſche Provintzien.
5. Deßgleichen auch ſein Sohn Philippus II.
und ließ ſie durch Gouverneurs adminiſtriren.
6. Da man aber unter ſeiner Regierung an-
fieng, der Niederlaͤnder ihre Freyheiten zu kraͤn-
cken, ſo entſtund 1571. eine groſſe Revolte, in
welcher ſich VII. Provintzen von dem Joch der
Spanier loß geriſſen.
7. Und alſo entſtund ſeit 1579. der Unter-
ſchied der Spaniſchen und Vereinigten Nie-
derlande; von dieſen wird unten folgen.
8. Die uͤbrigen blieben unter Spanien biß
1700. da nach Caroli II. Todt der Succeßions-
Krieg angieng, nach deſſen Endigung im Utrech-
tiſchen Frieden, dieſe Provintzen dem Kayſer
und Hauß Oeſterreich zu Theil worden; in
welchem Stand ſie ſich noch befinden.
9. Hieher gehoͤrige Schrifften, werden un-
ten vorkommen.
II. Von denen Vereinigten
Niederlanden.
I. Die Geographiſche Beſchaffenheit.
1. Nachricht von den alten und neuern Be-
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2. Lage, Zahl, Groͤſſe und Graͤntzen, auch
Clima, Longitudo und Latitudo derſelben.
3. Die
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 294. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/322>, abgerufen am 17.06.2024.
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