Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Ad V. Was Dithmarius von Käyser Henrico II, und Bolislao melde, sey ein Traum; denn Bolislaus hätte allezeit und überall wider die Böhmen und Sachsen gesieget. Ad VI. Was von Conrado angeführet würde, sey eben auch irrig; dann Bolislaus hätte nur einen Sohn, mit Nahmen Misico, hinterlassen, der ihme succediret wäre; es sey auch nicht glaublich, daß Conradus die Pohlen solte bekrieget haben, weil dessen Regierung ohne dem mit ziemlich vielen, so wol auswärtigen als einheimischen Unruhen verwickelt gewesen. Was wieder das VII. und VIII. Argum. eingewand wird, habe nicht gefunden, ausser daß Cromer. gedencket, es hätte Casimirus unter gewisser Bedingung dem Käyser wider die Ungarn Hülffe versprochen und geleistet. Ad IX. Des Lamberti Vorgeben von des Boleslai eigenmächtiger Crönung könte schwerlich Glauben finden, weil Pohlen schon 70 Jahr vorhero von Käyser Ottone zum Königreich gemachet worden; wozu noch komme, daß gedachter Lambertus melde, die Consecration des Boleslai sey von 15 Bischöffen geschehen; nun wären aber in Pohlen niemahlen so viel gewesen. Ad X. Käyser Henricus V hätte zwar von den Pohlen Tribut gefodert, aber nicht erhalten, und wäre Boleslaus das folgende Jahr darauf zu dem Käyser nach Bamberg gereiset, und hätte daselbst auf billige Conditiones mit demselben Friede gemachet. Ad XI. & XII. Was die Pohlen hiewieder einwenden, habe auch nicht gelesen. Ad XIII. Was Bolislaus gethan, dazu sey er aus grosser Noth gezwungen worden, weil er von Käyser Friderico von allen seinen Ländern verjaget gewesen, und keine Hoffnung gehabt solche auf andere Weise wieder zu bekommen, dahero er auch gleich nach geschehener restitution seinem Versprechen kein Genügen thun wollen, dabey es dann der Käyser auch bewenden lassen. Ad XIV. & XV. Daß zu Zeiten Ottonis IV und Friderici II jemand von den Pohlen auf den Reichs-Tägen gewesen, könte wol seyn, ob solche aber als Stände des Reichs, oder anderer Ursachen halber dahin kommen, sey noch nicht ausgemachet. Itziger Zustand. Es hat auf diese der Pohlen Einwendungen Conring in offt allegirtem 18 cap. zwar vieles repliciret, man lässet aber jedes an seinen Ort gestellet seyn, und mercket nur, daß in dem grossen Interregno, so nach Käyser Friderici II Tod im Reiche erfolget, und grosse Verwirrung verursachet, die Pohlen sich auch der Gelegenheit bedienet, und sich dem Reiche entzogen; dessen Premislaus Hertzog in Groß-Pohlen, Fürst zu Sendomir und Cracau, ein klares Merckmahl gegeben, indem er sich anno 1295 ohne Wissen des Käysers crönen, und den Königlichen Titul beylegen lassen, dessen Exempel die Successores gefolget; worinnen sie von dem Pabste, um die Käyserliche Macht zu schwächen, noch mehr gestärcket wurden. Zu welchem Ende Pabst Johannes Uladislao Loctitio eine Crone von Rom sandte, und ihn aus Päbstlicher angemasseter Macht zum Könige crönte. Und ob zwar einige Käyser sich noch einige Autorität über Pohlen genommen, als nemlich Albertus, der anno 1300 König Wenceslao inn Böheim, da ihn die Pohlen an des abgesetzten Uladislai Loctitii Stelle zum König erwehlet, Pohlen als ein Reichs-Lehen verliehen ; Ludovicus IV verboth, daß die zwischen dem Könige in Pohlen Casimiro, und den Kreutzherren in Preussen, entstandene Irrung, ohne seinen Consens vor keinen auswärtigen Richter gebracht würde ; und Carolus IV wolte denen Königen in Pohlen den Königlichen Titul durchaus nicht geben, zweiffels ohne wegen der alten dem Reich auf Pohlen zustehenden Gerechtigkeit; weiter aber hat er nichts vorgenommen, und findet man auch nicht, daß die Käyser der Polnischen angemasseten Freyheit nachdem wiedersprochen, vielmehr sind mit den Königen, und der Republique, gleich als mit souverainen Herren, und einem freyen Volcke, öffters Bündnüße und Frieden-Schlüsse gemachet worden, und ist dahero mit Conringio, Schvvedero, Francisco Irenico, und andern billig zu zweiffeln, ob die Käyser und das Reich noch einiges Recht an Pohlen haben. Ita tradit Bzovius ad Ann. Eccl. ad add. Crom. L. 3. p. 41. Cromer. d. l. L. 3. p. 46. Cromer. L. 4. Rer. Polon. p. 53. Cromer. L. 5. Rerum Polon. Cromer. L 5. p. 78. & seqq. vid. Cromer. L. 5. rer. polon. Conring. de fin. c. 29. §. 26. vid. Crantz. L. 8. Wandaliae. c. 2. Nicol. Burgundus L. 2. & ex eis Conring. d. l. §. 26. Literas Caesaris germanico idiomate edidit Goldastus in Reichs-Satzungen p. 24. & ex eo Conring. d. l. §. 27. Conring. d. l. §. 28. Conring. d. §. 28. d. §. 28. in fin. in jur. publ. Part. general. c. 4. §. 28. ad Burgold. Part. 3. Disc. 8. p. 88.
Ad V. Was Dithmarius von Käyser Henrico II, und Bolislao melde, sey ein Traum; denn Bolislaus hätte allezeit und überall wider die Böhmen und Sachsen gesieget. Ad VI. Was von Conrado angeführet würde, sey eben auch irrig; dann Bolislaus hätte nur einen Sohn, mit Nahmen Misico, hinterlassen, der ihme succediret wäre; es sey auch nicht glaublich, daß Conradus die Pohlen solte bekrieget haben, weil dessen Regierung ohne dem mit ziemlich vielen, so wol auswärtigen als einheimischen Unruhen verwickelt gewesen. Was wieder das VII. und VIII. Argum. eingewand wird, habe nicht gefunden, ausser daß Cromer. gedencket, es hätte Casimirus unter gewisser Bedingung dem Käyser wider die Ungarn Hülffe versprochen und geleistet. Ad IX. Des Lamberti Vorgeben von des Boleslai eigenmächtiger Crönung könte schwerlich Glauben finden, weil Pohlen schon 70 Jahr vorhero von Käyser Ottone zum Königreich gemachet worden; wozu noch komme, daß gedachter Lambertus melde, die Consecration des Boleslai sey von 15 Bischöffen geschehen; nun wären aber in Pohlen niemahlen so viel gewesen. Ad X. Käyser Henricus V hätte zwar von den Pohlen Tribut gefodert, aber nicht erhalten, und wäre Boleslaus das folgende Jahr darauf zu dem Käyser nach Bamberg gereiset, und hätte daselbst auf billige Conditiones mit demselben Friede gemachet. Ad XI. & XII. Was die Pohlen hiewieder einwenden, habe auch nicht gelesen. Ad XIII. Was Bolislaus gethan, dazu sey er aus grosser Noth gezwungen worden, weil er von Käyser Friderico von allen seinen Ländern verjaget gewesen, und keine Hoffnung gehabt solche auf andere Weise wieder zu bekommen, dahero er auch gleich nach geschehener restitution seinem Versprechen kein Genügen thun wollen, dabey es dann der Käyser auch bewenden lassen. Ad XIV. & XV. Daß zu Zeiten Ottonis IV und Friderici II jemand von den Pohlen auf den Reichs-Tägen gewesen, könte wol seyn, ob solche aber als Stände des Reichs, oder anderer Ursachen halber dahin kommen, sey noch nicht ausgemachet. Itziger Zustand. Es hat auf diese der Pohlen Einwendungen Conring in offt allegirtem 18 cap. zwar vieles repliciret, man lässet aber jedes an seinen Ort gestellet seyn, und mercket nur, daß in dem grossen Interregno, so nach Käyser Friderici II Tod im Reiche erfolget, und grosse Verwirrung verursachet, die Pohlen sich auch der Gelegenheit bedienet, und sich dem Reiche entzogen; dessen Premislaus Hertzog in Groß-Pohlen, Fürst zu Sendomir und Cracau, ein klares Merckmahl gegeben, indem er sich anno 1295 ohne Wissen des Käysers crönen, und den Königlichen Titul beylegen lassen, dessen Exempel die Successores gefolget; worinnen sie von dem Pabste, um die Käyserliche Macht zu schwächen, noch mehr gestärcket wurden. Zu welchem Ende Pabst Johannes Uladislao Loctitio eine Crone von Rom sandte, und ihn aus Päbstlicher angemasseter Macht zum Könige crönte. Und ob zwar einige Käyser sich noch einige Autorität über Pohlen genommen, als nemlich Albertus, der anno 1300 König Wenceslao inn Böheim, da ihn die Pohlen an des abgesetzten Uladislai Loctitii Stelle zum König erwehlet, Pohlen als ein Reichs-Lehen verliehen ; Ludovicus IV verboth, daß die zwischen dem Könige in Pohlen Casimiro, und den Kreutzherren in Preussen, entstandene Irrung, ohne seinen Consens vor keinen auswärtigen Richter gebracht würde ; und Carolus IV wolte denen Königen in Pohlen den Königlichen Titul durchaus nicht geben, zweiffels ohne wegen der alten dem Reich auf Pohlen zustehenden Gerechtigkeit; weiter aber hat er nichts vorgenommen, und findet man auch nicht, daß die Käyser der Polnischen angemasseten Freyheit nachdem wiedersprochen, vielmehr sind mit den Königen, und der Republique, gleich als mit souverainen Herren, und einem freyen Volcke, öffters Bündnüße und Frieden-Schlüsse gemachet worden, und ist dahero mit Conringio, Schvvedero, Francisco Irenico, und andern billig zu zweiffeln, ob die Käyser und das Reich noch einiges Recht an Pohlen haben. Ita tradit Bzovius ad Ann. Eccl. ad add. Crom. L. 3. p. 41. Cromer. d. l. L. 3. p. 46. Cromer. L. 4. Rer. Polon. p. 53. Cromer. L. 5. Rerum Polon. Cromer. L 5. p. 78. & seqq. vid. Cromer. L. 5. rer. polon. Conring. de fin. c. 29. §. 26. vid. Crantz. L. 8. Wandaliae. c. 2. Nicol. Burgundus L. 2. & ex eis Conring. d. l. §. 26. Literas Caesaris germanico idiomate edidit Goldastus in Reichs-Satzungen p. 24. & ex eo Conring. d. l. §. 27. Conring. d. l. §. 28. Conring. d. §. 28. d. §. 28. in fin. in jur. publ. Part. general. c. 4. §. 28. ad Burgold. Part. 3. Disc. 8. p. 88.
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Polon. p. 53.</note> gedencket, es hätte Casimirus unter gewisser Bedingung dem Käyser wider die Ungarn Hülffe versprochen und geleistet.</p> <p>Ad IX. Des Lamberti Vorgeben von des Boleslai eigenmächtiger Crönung könte schwerlich Glauben finden, weil Pohlen schon 70 Jahr vorhero von Käyser Ottone zum Königreich gemachet worden; wozu noch komme, daß gedachter Lambertus melde, die Consecration des Boleslai sey von 15 Bischöffen geschehen; nun wären aber in Pohlen niemahlen so viel gewesen. <note place="foot">Cromer. L. 5. Rerum Polon.</note></p> <p>Ad X. Käyser Henricus V hätte zwar von den Pohlen Tribut gefodert, aber nicht erhalten, und wäre Boleslaus das folgende Jahr darauf zu dem Käyser nach Bamberg gereiset, und hätte daselbst auf billige Conditiones mit demselben Friede gemachet. <note place="foot">Cromer. L 5. p. 78. & seqq.</note></p> <p>Ad XI. & XII. Was die Pohlen hiewieder einwenden, habe auch nicht gelesen.</p> <p>Ad XIII. Was Bolislaus gethan, dazu sey er aus grosser Noth gezwungen worden, weil er von Käyser Friderico von allen seinen Ländern verjaget gewesen, und keine Hoffnung gehabt solche auf andere Weise wieder zu bekommen, dahero er auch gleich nach geschehener restitution seinem Versprechen kein Genügen thun wollen, dabey es dann der Käyser auch bewenden lassen. <note place="foot">vid. Cromer. L. 5. rer. polon.</note></p> <p>Ad XIV. & XV. Daß zu Zeiten Ottonis IV und Friderici II jemand von den Pohlen auf den Reichs-Tägen gewesen, könte wol seyn, ob solche aber als Stände des Reichs, oder anderer Ursachen halber dahin kommen, sey noch nicht ausgemachet.</p> <p><note place="right">Itziger Zustand.</note> Es hat auf diese der Pohlen Einwendungen Conring in offt allegirtem 18 cap. zwar vieles repliciret, man lässet aber jedes an seinen Ort gestellet seyn, und mercket nur, daß in dem grossen Interregno, so nach Käyser Friderici II Tod im Reiche erfolget, und grosse Verwirrung verursachet, die Pohlen sich auch der Gelegenheit bedienet, und sich dem Reiche entzogen; dessen Premislaus Hertzog in Groß-Pohlen, Fürst zu Sendomir und Cracau, ein klares Merckmahl gegeben, indem er sich anno 1295 ohne Wissen des Käysers crönen, und den Königlichen Titul beylegen lassen, dessen Exempel die Successores gefolget; <note place="foot">Conring. de fin. c. 29. §. 26.</note> worinnen sie von dem Pabste, um die Käyserliche Macht zu schwächen, noch mehr gestärcket wurden. Zu welchem Ende Pabst Johannes Uladislao Loctitio eine Crone von Rom sandte, und ihn aus Päbstlicher angemasseter Macht zum Könige crönte. <note place="foot">vid. Crantz. L. 8. Wandaliae. c. 2. Nicol. Burgundus L. 2. & ex eis Conring. d. l. §. 26.</note> Und ob zwar einige Käyser sich noch einige Autorität über Pohlen genommen, als nemlich Albertus, der anno 1300 König Wenceslao inn Böheim, da ihn die Pohlen an des abgesetzten Uladislai Loctitii Stelle zum König erwehlet, Pohlen als ein Reichs-Lehen verliehen <note place="foot">Literas Caesaris germanico idiomate edidit Goldastus in Reichs-Satzungen p. 24. & ex eo Conring. d. l. §. 27.</note>; Ludovicus IV verboth, daß die zwischen dem Könige in Pohlen Casimiro, und den Kreutzherren in Preussen, entstandene Irrung, ohne seinen Consens vor keinen auswärtigen Richter gebracht würde <note place="foot">Conring. d. l. §. 28.</note>; und Carolus IV wolte denen Königen in Pohlen den Königlichen Titul durchaus nicht geben, zweiffels ohne wegen der alten dem Reich auf Pohlen zustehenden Gerechtigkeit; weiter aber hat er nichts vorgenommen, und findet man auch nicht, daß die Käyser der Polnischen angemasseten Freyheit nachdem wiedersprochen, vielmehr sind mit den Königen, und der Republique, gleich als mit souverainen Herren, und einem freyen Volcke, öffters Bündnüße und Frieden-Schlüsse gemachet worden, <note place="foot">Conring. d. §. 28.</note> und ist dahero mit Conringio, <note place="foot">d. §. 28. in fin.</note> Schvvedero, <note place="foot">in jur. publ. Part. general. c. 4. §. 28.</note> Francisco Irenico, <note place="foot">ad Burgold. Part. 3. Disc. 8. p. 88.</note> und andern billig zu zweiffeln, ob die Käyser und das Reich noch einiges Recht an Pohlen haben.</p> </div> </body> </text> </TEI> [73/0101]
Ad V. Was Dithmarius von Käyser Henrico II, und Bolislao melde, sey ein Traum; denn Bolislaus hätte allezeit und überall wider die Böhmen und Sachsen gesieget.
Ad VI. Was von Conrado angeführet würde, sey eben auch irrig; dann Bolislaus hätte nur einen Sohn, mit Nahmen Misico, hinterlassen, der ihme succediret wäre; es sey auch nicht glaublich, daß Conradus die Pohlen solte bekrieget haben, weil dessen Regierung ohne dem mit ziemlich vielen, so wol auswärtigen als einheimischen Unruhen verwickelt gewesen.
Was wieder das VII. und VIII. Argum. eingewand wird, habe nicht gefunden, ausser daß Cromer. gedencket, es hätte Casimirus unter gewisser Bedingung dem Käyser wider die Ungarn Hülffe versprochen und geleistet.
Ad IX. Des Lamberti Vorgeben von des Boleslai eigenmächtiger Crönung könte schwerlich Glauben finden, weil Pohlen schon 70 Jahr vorhero von Käyser Ottone zum Königreich gemachet worden; wozu noch komme, daß gedachter Lambertus melde, die Consecration des Boleslai sey von 15 Bischöffen geschehen; nun wären aber in Pohlen niemahlen so viel gewesen.
Ad X. Käyser Henricus V hätte zwar von den Pohlen Tribut gefodert, aber nicht erhalten, und wäre Boleslaus das folgende Jahr darauf zu dem Käyser nach Bamberg gereiset, und hätte daselbst auf billige Conditiones mit demselben Friede gemachet.
Ad XI. & XII. Was die Pohlen hiewieder einwenden, habe auch nicht gelesen.
Ad XIII. Was Bolislaus gethan, dazu sey er aus grosser Noth gezwungen worden, weil er von Käyser Friderico von allen seinen Ländern verjaget gewesen, und keine Hoffnung gehabt solche auf andere Weise wieder zu bekommen, dahero er auch gleich nach geschehener restitution seinem Versprechen kein Genügen thun wollen, dabey es dann der Käyser auch bewenden lassen.
Ad XIV. & XV. Daß zu Zeiten Ottonis IV und Friderici II jemand von den Pohlen auf den Reichs-Tägen gewesen, könte wol seyn, ob solche aber als Stände des Reichs, oder anderer Ursachen halber dahin kommen, sey noch nicht ausgemachet.
Es hat auf diese der Pohlen Einwendungen Conring in offt allegirtem 18 cap. zwar vieles repliciret, man lässet aber jedes an seinen Ort gestellet seyn, und mercket nur, daß in dem grossen Interregno, so nach Käyser Friderici II Tod im Reiche erfolget, und grosse Verwirrung verursachet, die Pohlen sich auch der Gelegenheit bedienet, und sich dem Reiche entzogen; dessen Premislaus Hertzog in Groß-Pohlen, Fürst zu Sendomir und Cracau, ein klares Merckmahl gegeben, indem er sich anno 1295 ohne Wissen des Käysers crönen, und den Königlichen Titul beylegen lassen, dessen Exempel die Successores gefolget; worinnen sie von dem Pabste, um die Käyserliche Macht zu schwächen, noch mehr gestärcket wurden. Zu welchem Ende Pabst Johannes Uladislao Loctitio eine Crone von Rom sandte, und ihn aus Päbstlicher angemasseter Macht zum Könige crönte. Und ob zwar einige Käyser sich noch einige Autorität über Pohlen genommen, als nemlich Albertus, der anno 1300 König Wenceslao inn Böheim, da ihn die Pohlen an des abgesetzten Uladislai Loctitii Stelle zum König erwehlet, Pohlen als ein Reichs-Lehen verliehen ; Ludovicus IV verboth, daß die zwischen dem Könige in Pohlen Casimiro, und den Kreutzherren in Preussen, entstandene Irrung, ohne seinen Consens vor keinen auswärtigen Richter gebracht würde ; und Carolus IV wolte denen Königen in Pohlen den Königlichen Titul durchaus nicht geben, zweiffels ohne wegen der alten dem Reich auf Pohlen zustehenden Gerechtigkeit; weiter aber hat er nichts vorgenommen, und findet man auch nicht, daß die Käyser der Polnischen angemasseten Freyheit nachdem wiedersprochen, vielmehr sind mit den Königen, und der Republique, gleich als mit souverainen Herren, und einem freyen Volcke, öffters Bündnüße und Frieden-Schlüsse gemachet worden, und ist dahero mit Conringio, Schvvedero, Francisco Irenico, und andern billig zu zweiffeln, ob die Käyser und das Reich noch einiges Recht an Pohlen haben.
Itziger Zustand.
Ita tradit Bzovius ad Ann. Eccl. ad add. Crom. L. 3. p. 41.
Cromer. d. l. L. 3. p. 46.
Cromer. L. 4. Rer. Polon. p. 53.
Cromer. L. 5. Rerum Polon.
Cromer. L 5. p. 78. & seqq.
vid. Cromer. L. 5. rer. polon.
Conring. de fin. c. 29. §. 26.
vid. Crantz. L. 8. Wandaliae. c. 2. Nicol. Burgundus L. 2. & ex eis Conring. d. l. §. 26.
Literas Caesaris germanico idiomate edidit Goldastus in Reichs-Satzungen p. 24. & ex eo Conring. d. l. §. 27.
Conring. d. l. §. 28.
Conring. d. §. 28.
d. §. 28. in fin.
in jur. publ. Part. general. c. 4. §. 28.
ad Burgold. Part. 3. Disc. 8. p. 88.
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Zitationshilfe: | Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/101>, abgerufen am 16.06.2024. |