anzusehen: und man umb Erhaltung derselben vornehmlich muß besorget seyn; so schiene es doch daß man selbige dieses mahl fast als eine Ceremo- nie tractiren wolte. Denn ob gleich die beyden Herren Plenipotentiarii abgeredet hatten, ihre höchste Herren Principalen dahin zu vermögen, daß selbige conjunctim an Päbstl. Heiligkeit schreiben, und die Dispensation aus bitten möch- ten; so meinete doch Don Louis de Haro, daß sein König zwar für gut befunden, daß beyde Cronen deswegen gleichstimmig wären, und zugleich nach Rom schrieben; allein es wäre solches auch nicht eben so wohl umb der Dispensation des Pabstes, als welcher doch selbige ohne dem nicht abschla- gen könte, als vielmehr darumb nöthig: daß man in Rom der Würckung dieses Friedens und der Vereinigung dieser beyden Cronen gewahr würde. So könte auch seine Catholische Majestät nicht begreiffen, warumb man solche Dispensation so eilfertig, und bevor noch die Heuraths-Articul unterschrieben und untersiegelt wären, (und der Duc de Grammont die Infantin ausgebethen hätte) suchen solte; weil doch nicht zu vermuthen, daß man das Letztere für dem Ersteren thun wolle, massen man zuvor eine Braut, als die Dispensa- tion haben müsse. Demnach schrieben die bey- den Plenipotentiarii allererst nach der letzten Conferentz nach Rom, an die Spanischen und Frantzösischen daselbst befindlichen Minister, mit
der
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Hoff-Ceremoniel.
anzuſehen: und man umb Erhaltung derſelben vornehmlich muß beſorget ſeyn; ſo ſchiene es doch daß man ſelbige dieſes mahl faſt als eine Ceremo- nie tractiren wolte. Denn ob gleich die beyden Herren Plenipotentiarii abgeredet hatten, ihre hoͤchſte Herren Principalen dahin zu vermoͤgen, daß ſelbige conjunctim an Paͤbſtl. Heiligkeit ſchreiben, und die Diſpenſation aus bitten moͤch- ten; ſo meinete doch Don Louis de Haro, daß ſein Koͤnig zwar fuͤr gut befunden, daß beyde Cronen deswegen gleichſtimmig waͤren, und zugleich nach Rom ſchrieben; allein es waͤre ſolches auch nicht eben ſo wohl umb der Diſpenſation des Pabſtes, als welcher doch ſelbige ohne dem nicht abſchla- gen koͤnte, als vielmehr darumb noͤthig: daß man in Rom der Wuͤrckung dieſes Friedens und der Veꝛeinigung dieſer beyden Cronen gewahr wuͤꝛde. So koͤnte auch ſeine Catholiſche Majeſtaͤt nicht begreiffen, warumb man ſolche Diſpenſation ſo eilfertig, und bevor noch die Heuraths-Articul unterſchrieben und unterſiegelt waͤren, (und der Duc de Grammont die Infantin ausgebethen haͤtte) ſuchen ſolte; weil doch nicht zu vermuthen, daß man das Letztere fuͤr dem Erſteren thun wolle, maſſen man zuvor eine Braut, als die Diſpenſa- tion haben muͤſſe. Demnach ſchrieben die bey- den Plenipotentiarii allererſt nach der letzten Conferentz nach Rom, an die Spaniſchen und Frantzoͤſiſchen daſelbſt befindlichen Miniſter, mit
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Hoff-Ceremoniel.
anzuſehen: und man umb Erhaltung derſelben
vornehmlich muß beſorget ſeyn; ſo ſchiene es doch
daß man ſelbige dieſes mahl faſt als eine Ceremo-
nie tractiren wolte. Denn ob gleich die beyden
Herren Plenipotentiarii abgeredet hatten, ihre
hoͤchſte Herren Principalen dahin zu vermoͤgen,
daß ſelbige conjunctim an Paͤbſtl. Heiligkeit
ſchreiben, und die Diſpenſation aus bitten moͤch-
ten; ſo meinete doch Don Louis de Haro, daß ſein
Koͤnig zwar fuͤr gut befunden, daß beyde Cronen
deswegen gleichſtimmig waͤren, und zugleich nach
Rom ſchrieben; allein es waͤre ſolches auch nicht
eben ſo wohl umb der Diſpenſation des Pabſtes,
als welcher doch ſelbige ohne dem nicht abſchla-
gen koͤnte, als vielmehr darumb noͤthig: daß man
in Rom der Wuͤrckung dieſes Friedens und der
Veꝛeinigung dieſer beyden Cronen gewahr wuͤꝛde.
So koͤnte auch ſeine Catholiſche Majeſtaͤt nicht
begreiffen, warumb man ſolche Diſpenſation ſo
eilfertig, und bevor noch die Heuraths-Articul
unterſchrieben und unterſiegelt waͤren, (und der
Duc de Grammont die Infantin ausgebethen
haͤtte) ſuchen ſolte; weil doch nicht zu vermuthen,
daß man das Letztere fuͤr dem Erſteren thun wolle,
maſſen man zuvor eine Braut, als die Diſpenſa-
tion haben muͤſſe. Demnach ſchrieben die bey-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 439. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/467>, abgerufen am 18.06.2024.
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