Jesu in der Wüste der Täufer gefangen genommen wor- den, und in Folge dessen Jesus nach Galiläa gegangen wäre, um daselbst öffentlich aufzutreten. Lukas freilich (4, 14.) erwähnt der Gefangennehmung des Täufers nicht als der Veranlassung von Jesu Auftreten in Galiläa, und von der Sendung der zwei Johannisjünger scheint er sich vorzustellen, sie sei noch während der freien Wirksam- keit des Täufers erfolgt (7, 18. ff.); noch bestimmter spricht sich das vierte Evangelium gegen die Vorstellung aus, als wäre Johannes so bald nach Jesu Taufe gefangen gesezt worden, indem es 3, 24. ausdrücklich bemerkt, dass noch nach dem ersten von Jesu während seines öffentlichen Lebens besuchten Pascha Johannes in freier Wirksamkeit gestanden habe. Allein theils kann diess Fortwirken des Täufers nach Jesu Auftritt doch nicht sehr lange mehr gedauert haben, da er geraume Zeit vor Jesu hingerichtet worden zu sein scheint (Luc. 9, 9. Matth. 14, 1. ff. Marc. 14, 16.); theils ersezt das, was man nach Jesu Auftritt der Wirk- samkeit des Johannes zusetzen mag, dasjenige nicht, was ihr vor diesem Zeitpunkt abgeht. Denn, abgesehen da- von, dass dem vierten Evangelium (1, 35.) zufolge der Täufer bei'm Auftritt Jesu schon einen bestimmten Kreis vertrauterer Schüler gesammelt hatte, so wäre überhaupt der feste Boden, welchen seine Schule gewann, schwer zu erklären, wenn er nur etliche Monate allein gewirkt hätte, und dann so frühe von Jesu überflügelt worden wäre.
Ein Ausweg ist allein noch übrig, nämlich der, zwi- schen der Taufe Jesu und seinem öffentlichen Auftritt zu unterscheiden und zu sagen: er ist zwar schon nach dem ersten Halbjahr der Wirksamkeit des Johannes von dessen Rufe so angezogen worden, dass er sich seiner Taufe un- terwarf; aber von da an hat er sich noch längere Zeit entweder im Gefolge und der Schule desselben, oder wie- der zu Hause in der Zurückgezogenheit aufgehalten, und ist erst geraume Zeit später selbstständig hervorgetreten.
Zweiter Abschnitt.
Jesu in der Wüste der Täufer gefangen genommen wor- den, und in Folge dessen Jesus nach Galiläa gegangen wäre, um daselbst öffentlich aufzutreten. Lukas freilich (4, 14.) erwähnt der Gefangennehmung des Täufers nicht als der Veranlassung von Jesu Auftreten in Galiläa, und von der Sendung der zwei Johannisjünger scheint er sich vorzustellen, sie sei noch während der freien Wirksam- keit des Täufers erfolgt (7, 18. ff.); noch bestimmter spricht sich das vierte Evangelium gegen die Vorstellung aus, als wäre Johannes so bald nach Jesu Taufe gefangen gesezt worden, indem es 3, 24. ausdrücklich bemerkt, daſs noch nach dem ersten von Jesu während seines öffentlichen Lebens besuchten Pascha Johannes in freier Wirksamkeit gestanden habe. Allein theils kann dieſs Fortwirken des Täufers nach Jesu Auftritt doch nicht sehr lange mehr gedauert haben, da er geraume Zeit vor Jesu hingerichtet worden zu sein scheint (Luc. 9, 9. Matth. 14, 1. ff. Marc. 14, 16.); theils ersezt das, was man nach Jesu Auftritt der Wirk- samkeit des Johannes zusetzen mag, dasjenige nicht, was ihr vor diesem Zeitpunkt abgeht. Denn, abgesehen da- von, daſs dem vierten Evangelium (1, 35.) zufolge der Täufer bei'm Auftritt Jesu schon einen bestimmten Kreis vertrauterer Schüler gesammelt hatte, so wäre überhaupt der feste Boden, welchen seine Schule gewann, schwer zu erklären, wenn er nur etliche Monate allein gewirkt hätte, und dann so frühe von Jesu überflügelt worden wäre.
Ein Ausweg ist allein noch übrig, nämlich der, zwi- schen der Taufe Jesu und seinem öffentlichen Auftritt zu unterscheiden und zu sagen: er ist zwar schon nach dem ersten Halbjahr der Wirksamkeit des Johannes von dessen Rufe so angezogen worden, daſs er sich seiner Taufe un- terwarf; aber von da an hat er sich noch längere Zeit entweder im Gefolge und der Schule desselben, oder wie- der zu Hause in der Zurückgezogenheit aufgehalten, und ist erst geraume Zeit später selbstständig hervorgetreten.
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Zweiter Abschnitt.
Jesu in der Wüste der Täufer gefangen genommen wor-
den, und in Folge dessen Jesus nach Galiläa gegangen
wäre, um daselbst öffentlich aufzutreten. Lukas freilich
(4, 14.) erwähnt der Gefangennehmung des Täufers nicht
als der Veranlassung von Jesu Auftreten in Galiläa, und
von der Sendung der zwei Johannisjünger scheint er sich
vorzustellen, sie sei noch während der freien Wirksam-
keit des Täufers erfolgt (7, 18. ff.); noch bestimmter spricht
sich das vierte Evangelium gegen die Vorstellung aus, als
wäre Johannes so bald nach Jesu Taufe gefangen gesezt
worden, indem es 3, 24. ausdrücklich bemerkt, daſs noch
nach dem ersten von Jesu während seines öffentlichen Lebens
besuchten Pascha Johannes in freier Wirksamkeit gestanden
habe. Allein theils kann dieſs Fortwirken des Täufers
nach Jesu Auftritt doch nicht sehr lange mehr gedauert
haben, da er geraume Zeit vor Jesu hingerichtet worden
zu sein scheint (Luc. 9, 9. Matth. 14, 1. ff. Marc. 14, 16.);
theils ersezt das, was man nach Jesu Auftritt der Wirk-
samkeit des Johannes zusetzen mag, dasjenige nicht, was
ihr vor diesem Zeitpunkt abgeht. Denn, abgesehen da-
von, daſs dem vierten Evangelium (1, 35.) zufolge der
Täufer bei'm Auftritt Jesu schon einen bestimmten Kreis
vertrauterer Schüler gesammelt hatte, so wäre überhaupt
der feste Boden, welchen seine Schule gewann, schwer
zu erklären, wenn er nur etliche Monate allein gewirkt
hätte, und dann so frühe von Jesu überflügelt worden wäre.
Ein Ausweg ist allein noch übrig, nämlich der, zwi-
schen der Taufe Jesu und seinem öffentlichen Auftritt zu
unterscheiden und zu sagen: er ist zwar schon nach dem
ersten Halbjahr der Wirksamkeit des Johannes von dessen
Rufe so angezogen worden, daſs er sich seiner Taufe un-
terwarf; aber von da an hat er sich noch längere Zeit
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Strauß, David Friedrich: Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet. Bd. 1. Tübingen, 1835, S. 316. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/strauss_jesus01_1835/340>, abgerufen am 13.06.2024.
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