Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

Bild:
<< vorherige Seite

nach mich vielmehr ereyfern und also kranck machen wolte; und also in der That bemühet war, diejenigen, so wieder mich geschrieben, durch diese ihre Defension zu trösten, und sie ihres über meiner Vorrede geschöpfften Verdrusses zu befreyen. Nachdem ich aber aus der allenthalben in der Schrifft selbst hervorscheinenden Tummheit und Grobheit des Concipienten gewahr wurde, daß eine dergleichen ingenieuse Satyre sein Werck nicht seyn könne, und also dieser Kobolds-Vater auch auff dem Kupfferblat mich beschimpffen wollen: habe ich es auch nicht allein gut seyn lassen; sondern ich bitte noch über dieses die Herren Patronos und Protectores dieses armen Stümpers von Hertzen, daß sie zu Bezeugung ihrer schuldigen Danckbarkeit denselben je ehe je lieber zum wenigsten mit einer austräglichen Dorff-Pfarre, oder mit einem Schuldienste versehen, und dabey auffgeben wollen, daß er seinen Zuhörern diesen Kobold zum wenigsten des Jahrs einmahl von Anfang biß zu Ende erklähre, und sie für denen Thomasischen Irrthümern warne, auch sie auff die Autorität der berühmten Leute, die er defendiren wollen, (die ich aber, wo und wer sie seyn, zu nennen nicht verlange) more [fremdsprachliches Material] orthodoxo blindlings verweise, und was sie sonst etwan für dienlich achten mögen, ihr Ansehen bey unverständigen Leuten zu mainteniren, und mich zu mortificiren. In übrigen werden mir meine Auditores Zeugniß geben, daß ich mich so wenig bemühet, dieses Werckgen verbieten oder confisciren zu lassen, daß ich vielmehr mich beflissen, ihnen selbiges zu recommendiren, als ein Werck, das mir zwar nach dem Hertzeu zielte, aber zu seinem Unglück den Absatz an Schuhe getroffen hatte; und daß ich selbst einen guten Freund vermocht, sich etliche und funffzig Exemplaria von dem Verleger aus Jena bringen zu lassen, auch so bald selbige angekommen, ich es ihnen notificirt, und nur eine vor etlichen Jahren wegen eines benachbarten Kobolds zu Trota verfertigte, und noch in der Rengerischen Buchhandlung befindliche Schrifft dabey binden zulassen recommendiret. Ja weil ich eben über das vierdte Buch des Lancelotti lase, in demselben aber der 5. Titul de sortilegis handelt, dahin die Materie von Hexen gehöret, als versprach ich, wenn ich dahin käme, in etlichen lectionibus ihnen theils die offenbah-

nach mich vielmehr ereyfern und also kranck machen wolte; und also in der That bemühet war, diejenigen, so wieder mich geschrieben, durch diese ihre Defension zu trösten, und sie ihres über meiner Vorrede geschöpfften Verdrusses zu befreyen. Nachdem ich aber aus der allenthalben in der Schrifft selbst hervorscheinenden Tummheit und Grobheit des Concipienten gewahr wurde, daß eine dergleichen ingenieuse Satyre sein Werck nicht seyn könne, und also dieser Kobolds-Vater auch auff dem Kupfferblat mich beschimpffen wollen: habe ich es auch nicht allein gut seyn lassen; sondern ich bitte noch über dieses die Herren Patronos und Protectores dieses armen Stümpers von Hertzen, daß sie zu Bezeugung ihrer schuldigen Danckbarkeit denselben je ehe je lieber zum wenigsten mit einer austräglichen Dorff-Pfarre, oder mit einem Schuldienste versehen, und dabey auffgeben wollen, daß er seinen Zuhörern diesen Kobold zum wenigsten des Jahrs einmahl von Anfang biß zu Ende erklähre, und sie für denen Thomasischen Irrthümern warne, auch sie auff die Autorität der berühmten Leute, die er defendiren wollen, (die ich aber, wo und wer sie seyn, zu nennen nicht verlange) more [fremdsprachliches Material] orthodoxo blindlings verweise, und was sie sonst etwan für dienlich achten mögen, ihr Ansehen bey unverständigen Leuten zu mainteniren, und mich zu mortificiren. In übrigen werden mir meine Auditores Zeugniß geben, daß ich mich so wenig bemühet, dieses Werckgen verbieten oder confisciren zu lassen, daß ich vielmehr mich beflissen, ihnen selbiges zu recommendiren, als ein Werck, das mir zwar nach dem Hertzeu zielte, aber zu seinem Unglück den Absatz an Schuhe getroffen hatte; und daß ich selbst einen guten Freund vermocht, sich etliche und funffzig Exemplaria von dem Verleger aus Jena bringen zu lassen, auch so bald selbige angekommen, ich es ihnen notificirt, und nur eine vor etlichen Jahren wegen eines benachbarten Kobolds zu Trota verfertigte, und noch in der Rengerischen Buchhandlung befindliche Schrifft dabey binden zulassen recommendiret. Ja weil ich eben über das vierdte Buch des Lancelotti lase, in demselben aber der 5. Titul de sortilegis handelt, dahin die Materie von Hexen gehöret, als versprach ich, wenn ich dahin käme, in etlichen lectionibus ihnen theils die offenbah-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0010"/>
nach mich vielmehr                      ereyfern und also kranck machen wolte; und also in der That bemühet war,                      diejenigen, so wieder mich geschrieben, durch diese ihre Defension zu trösten,                      und sie ihres über meiner Vorrede geschöpfften Verdrusses zu befreyen. Nachdem                      ich aber aus der allenthalben in der Schrifft selbst hervorscheinenden Tummheit                      und Grobheit des Concipienten gewahr wurde, daß eine dergleichen ingenieuse                      Satyre sein Werck nicht seyn könne, und also dieser Kobolds-Vater auch auff dem                      Kupfferblat mich beschimpffen wollen: habe ich es auch nicht allein gut seyn                      lassen; sondern ich bitte noch über dieses die Herren Patronos und Protectores                      dieses armen Stümpers von Hertzen, daß sie zu Bezeugung ihrer schuldigen                      Danckbarkeit denselben je ehe je lieber zum wenigsten mit einer austräglichen                      Dorff-Pfarre, oder mit einem Schuldienste versehen, und dabey auffgeben wollen,                      daß er seinen Zuhörern diesen Kobold zum wenigsten des Jahrs einmahl von Anfang                      biß zu Ende erklähre, und sie für denen Thomasischen Irrthümern warne, auch sie                      auff die Autorität der berühmten Leute, die er defendiren wollen, (die ich aber,                      wo und wer sie seyn, zu nennen nicht verlange) more <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign>                      orthodoxo blindlings verweise, und was sie sonst etwan für dienlich achten                      mögen, ihr Ansehen bey unverständigen Leuten zu mainteniren, und mich zu                      mortificiren. In übrigen werden mir meine Auditores Zeugniß geben, daß ich mich                      so wenig bemühet, dieses Werckgen verbieten oder confisciren zu lassen, daß ich                      vielmehr mich beflissen, ihnen selbiges zu recommendiren, als ein Werck, das mir                      zwar nach dem Hertzeu zielte, aber zu seinem Unglück den Absatz an Schuhe                      getroffen hatte; und daß ich selbst einen guten Freund vermocht, sich etliche                      und funffzig Exemplaria von dem Verleger aus Jena bringen zu lassen, auch so                      bald selbige angekommen, ich es ihnen notificirt, und nur eine vor etlichen                      Jahren wegen eines benachbarten Kobolds zu Trota verfertigte, und noch in der                      Rengerischen Buchhandlung befindliche Schrifft dabey binden zulassen                      recommendiret. Ja weil ich eben über das vierdte Buch des Lancelotti lase, in                      demselben aber der 5. Titul de sortilegis handelt, dahin die Materie von Hexen                      gehöret, als versprach ich, wenn ich dahin käme, in etlichen lectionibus ihnen                      theils die offenbah-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0010] nach mich vielmehr ereyfern und also kranck machen wolte; und also in der That bemühet war, diejenigen, so wieder mich geschrieben, durch diese ihre Defension zu trösten, und sie ihres über meiner Vorrede geschöpfften Verdrusses zu befreyen. Nachdem ich aber aus der allenthalben in der Schrifft selbst hervorscheinenden Tummheit und Grobheit des Concipienten gewahr wurde, daß eine dergleichen ingenieuse Satyre sein Werck nicht seyn könne, und also dieser Kobolds-Vater auch auff dem Kupfferblat mich beschimpffen wollen: habe ich es auch nicht allein gut seyn lassen; sondern ich bitte noch über dieses die Herren Patronos und Protectores dieses armen Stümpers von Hertzen, daß sie zu Bezeugung ihrer schuldigen Danckbarkeit denselben je ehe je lieber zum wenigsten mit einer austräglichen Dorff-Pfarre, oder mit einem Schuldienste versehen, und dabey auffgeben wollen, daß er seinen Zuhörern diesen Kobold zum wenigsten des Jahrs einmahl von Anfang biß zu Ende erklähre, und sie für denen Thomasischen Irrthümern warne, auch sie auff die Autorität der berühmten Leute, die er defendiren wollen, (die ich aber, wo und wer sie seyn, zu nennen nicht verlange) more _ orthodoxo blindlings verweise, und was sie sonst etwan für dienlich achten mögen, ihr Ansehen bey unverständigen Leuten zu mainteniren, und mich zu mortificiren. In übrigen werden mir meine Auditores Zeugniß geben, daß ich mich so wenig bemühet, dieses Werckgen verbieten oder confisciren zu lassen, daß ich vielmehr mich beflissen, ihnen selbiges zu recommendiren, als ein Werck, das mir zwar nach dem Hertzeu zielte, aber zu seinem Unglück den Absatz an Schuhe getroffen hatte; und daß ich selbst einen guten Freund vermocht, sich etliche und funffzig Exemplaria von dem Verleger aus Jena bringen zu lassen, auch so bald selbige angekommen, ich es ihnen notificirt, und nur eine vor etlichen Jahren wegen eines benachbarten Kobolds zu Trota verfertigte, und noch in der Rengerischen Buchhandlung befindliche Schrifft dabey binden zulassen recommendiret. Ja weil ich eben über das vierdte Buch des Lancelotti lase, in demselben aber der 5. Titul de sortilegis handelt, dahin die Materie von Hexen gehöret, als versprach ich, wenn ich dahin käme, in etlichen lectionibus ihnen theils die offenbah-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in TEI. (2012-11-23T14:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-11-23T14:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/10
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/10>, abgerufen am 26.04.2024.