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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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auch diese Heimlichhaltung der Schwangerschafft an und für sich selbst ohne Heimlichhaltung der Geburt

per dicta conclus. 4.

kein Indicium machet.

Ob auch ferner, so viel die Geburs-Zeit betrifft, bey herannahenden Geburts-Schmertzen und Entledigung von denselbigen niemand, als Ihre Mutter beständig bey Ihr gewesen, und dannenhero auch ex hoc capite offtberührter articulus hieher wieder Annen angeführet werden könte; so kan doch aus vielfältigen Ursachen behauptet werden, daß diese Anführung nur schlechterdinges ex captatione verborum, nicht aber ex intentione Legislatoris geschehe. Denn, da ist abermahls (1) kein dolus malus verhanden gewesen, weil Anna per modo dicta nicht gewust, daß Sie Schwanger wäre, und also die zugestossenen Schmertzen für Geburts-Schmertzen nicht achten können, (2) kan nicht gesaget werden, daß Sie das Kind heimlich zur Welt gebracht, weil Sie tempore partus sich nicht versteckt, und für denen Leuten verborgen gehalten, sondern in Ihre gewöhnliche Kammer gelegen, und jedermann der Sie nur besuchen wollen, für sich gelassen,

per deducta conclus. 2.

Denn es ist nicht alleine die Köchin bey ihr gewesen, und sponte, nicht aber auff zumuthen der Inquisitae wieder von Ihr gangen.

Vid. fol. 52. a. Vol. 1. Des Tages und Abends zuvor, (id est eben vor derselbigen Nacht, als die Rea das Kind bekommen, welches die andern Umbstände weisen) als die Tochter das Kind bekommen, wäre Sie die Köchin bey solcher in der Kammer gewesen, und diese hätte sich in Bette hin und her geworffen, und wäre sehr kranck gewesen, und als Sie gefragt, was ihr wäre, hätte Sie Wehe geschrien und gesaget; wenn Sie nur Ihre liebe Mutter noch einmahl sehen solte: und darauff hätte Sie die Köchin herunter zum Hopffenpflücken gehen müssen.

sondern es ist auch die Käse-Mutter zur selben Zeit zu Ihr kommen, Ihr auf den Leib gefühlt und ebenmäßig von freyen Stücken und nicht auf Bitte oder Geheiß der Inquisitin wieder davon gangen

Vol. 1. fol. 24. a. ubi der Praeceptor: der Tischer hätte Ihn berichtet, die Käse-Mutter hätte der Tochter auff den Leib fühlen müssen, welche gefragt, ob es bald besser mit Ihr werden würde, die aber geantwortet haben solte: Sie müste noch besser dran. Idem. d. fol. 24. b. Die älteste Tochter und die Käse-Mutter wären zuvor uneins gewesen, hernach aber solle die Tochter es selbiger abgebeten, und sie gebraucht haben. Item die Köchin fol. 33. 2. zuvor ehe die Mutter nach Hause kommen, hätte die Tochter Anna, nach der Käse-Mutter geschickt, (quod notet. Ergo hat Sie es nicht heimlich gehalten) und Ihr, weil Sie zuvor uneins gewesen, wegen des Schreibers, es Ihr abgebeten, allermassen solches die Käse-Mutter zu Ihr und der Zoffe gesagt, und erzehlet, Sie hätte der Schwangern auf den Leib gegriffen, welche gefragt, ob es bald werden würde, der Sie aber geantwortet, Sie würde noch besser dran müssen. Als Sie nun die Käse-Mutter gefraget, ob Sie nicht bey Ihr blieben, hat Sie geantwortet, wie die Mutter wäre kommen, wäre Sie davon gangen.

auch diese Heimlichhaltung der Schwangerschafft an und für sich selbst ohne Heimlichhaltung der Geburt

per dicta conclus. 4.

kein Indicium machet.

Ob auch ferner, so viel die Geburs-Zeit betrifft, bey herannahenden Geburts-Schmertzen und Entledigung von denselbigen niemand, als Ihre Mutter beständig bey Ihr gewesen, und dannenhero auch ex hoc capite offtberührter articulus hieher wieder Annen angeführet werden könte; so kan doch aus vielfältigen Ursachen behauptet werden, daß diese Anführung nur schlechterdinges ex captatione verborum, nicht aber ex intentione Legislatoris geschehe. Denn, da ist abermahls (1) kein dolus malus verhanden gewesen, weil Anna per modo dicta nicht gewust, daß Sie Schwanger wäre, und also die zugestossenen Schmertzen für Geburts-Schmertzen nicht achten können, (2) kan nicht gesaget werden, daß Sie das Kind heimlich zur Welt gebracht, weil Sie tempore partus sich nicht versteckt, und für denen Leuten verborgen gehalten, sondern in Ihre gewöhnliche Kammer gelegen, und jedermann der Sie nur besuchen wollen, für sich gelassen,

per deducta conclus. 2.

Denn es ist nicht alleine die Köchin bey ihr gewesen, und sponte, nicht aber auff zumuthen der Inquisitae wieder von Ihr gangen.

Vid. fol. 52. a. Vol. 1. Des Tages und Abends zuvor, (id est eben vor derselbigen Nacht, als die Rea das Kind bekommen, welches die andern Umbstände weisen) als die Tochter das Kind bekommen, wäre Sie die Köchin bey solcher in der Kammer gewesen, und diese hätte sich in Bette hin und her geworffen, und wäre sehr kranck gewesen, und als Sie gefragt, was ihr wäre, hätte Sie Wehe geschrien und gesaget; wenn Sie nur Ihre liebe Mutter noch einmahl sehen solte: und darauff hätte Sie die Köchin herunter zum Hopffenpflücken gehen müssen.

sondern es ist auch die Käse-Mutter zur selben Zeit zu Ihr kommen, Ihr auf den Leib gefühlt und ebenmäßig von freyen Stücken und nicht auf Bitte oder Geheiß der Inquisitin wieder davon gangen

Vol. 1. fol. 24. a. ubi der Praeceptor: der Tischer hätte Ihn berichtet, die Käse-Mutter hätte der Tochter auff den Leib fühlen müssen, welche gefragt, ob es bald besser mit Ihr werden würde, die aber geantwortet haben solte: Sie müste noch besser dran. Idem. d. fol. 24. b. Die älteste Tochter und die Käse-Mutter wären zuvor uneins gewesen, hernach aber solle die Tochter es selbiger abgebeten, und sie gebraucht haben. Item die Köchin fol. 33. 2. zuvor ehe die Mutter nach Hause kommen, hätte die Tochter Anna, nach der Käse-Mutter geschickt, (quod notet. Ergo hat Sie es nicht heimlich gehalten) und Ihr, weil Sie zuvor uneins gewesen, wegen des Schreibers, es Ihr abgebeten, allermassen solches die Käse-Mutter zu Ihr und der Zoffe gesagt, und erzehlet, Sie hätte der Schwangern auf den Leib gegriffen, welche gefragt, ob es bald werden würde, der Sie aber geantwortet, Sie würde noch besser dran müssen. Als Sie nun die Käse-Mutter gefraget, ob Sie nicht bey Ihr blieben, hat Sie geantwortet, wie die Mutter wäre kommen, wäre Sie davon gangen.
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        <l>Item die Köchin fol. 33. 2. zuvor ehe die Mutter nach Hause kommen, hätte die                      Tochter Anna, nach der Käse-Mutter geschickt, (quod notet. Ergo hat Sie es nicht                      heimlich gehalten) und Ihr, weil Sie zuvor uneins gewesen, wegen des Schreibers,                      es Ihr abgebeten, allermassen solches die Käse-Mutter zu Ihr und der Zoffe                      gesagt, und erzehlet, Sie hätte der Schwangern auf den Leib gegriffen, welche                      gefragt, ob es bald werden würde, der Sie aber geantwortet, Sie würde noch                      besser dran müssen. Als Sie nun die Käse-Mutter gefraget, ob Sie nicht bey Ihr                      blieben, hat Sie geantwortet, wie die Mutter wäre kommen, wäre Sie davon gangen.</l>
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[65/0081] auch diese Heimlichhaltung der Schwangerschafft an und für sich selbst ohne Heimlichhaltung der Geburt per dicta conclus. 4. kein Indicium machet. Ob auch ferner, so viel die Geburs-Zeit betrifft, bey herannahenden Geburts-Schmertzen und Entledigung von denselbigen niemand, als Ihre Mutter beständig bey Ihr gewesen, und dannenhero auch ex hoc capite offtberührter articulus hieher wieder Annen angeführet werden könte; so kan doch aus vielfältigen Ursachen behauptet werden, daß diese Anführung nur schlechterdinges ex captatione verborum, nicht aber ex intentione Legislatoris geschehe. Denn, da ist abermahls (1) kein dolus malus verhanden gewesen, weil Anna per modo dicta nicht gewust, daß Sie Schwanger wäre, und also die zugestossenen Schmertzen für Geburts-Schmertzen nicht achten können, (2) kan nicht gesaget werden, daß Sie das Kind heimlich zur Welt gebracht, weil Sie tempore partus sich nicht versteckt, und für denen Leuten verborgen gehalten, sondern in Ihre gewöhnliche Kammer gelegen, und jedermann der Sie nur besuchen wollen, für sich gelassen, per deducta conclus. 2. Denn es ist nicht alleine die Köchin bey ihr gewesen, und sponte, nicht aber auff zumuthen der Inquisitae wieder von Ihr gangen. Vid. fol. 52. a. Vol. 1. Des Tages und Abends zuvor, (id est eben vor derselbigen Nacht, als die Rea das Kind bekommen, welches die andern Umbstände weisen) als die Tochter das Kind bekommen, wäre Sie die Köchin bey solcher in der Kammer gewesen, und diese hätte sich in Bette hin und her geworffen, und wäre sehr kranck gewesen, und als Sie gefragt, was ihr wäre, hätte Sie Wehe geschrien und gesaget; wenn Sie nur Ihre liebe Mutter noch einmahl sehen solte: und darauff hätte Sie die Köchin herunter zum Hopffenpflücken gehen müssen. sondern es ist auch die Käse-Mutter zur selben Zeit zu Ihr kommen, Ihr auf den Leib gefühlt und ebenmäßig von freyen Stücken und nicht auf Bitte oder Geheiß der Inquisitin wieder davon gangen Vol. 1. fol. 24. a. ubi der Praeceptor: der Tischer hätte Ihn berichtet, die Käse-Mutter hätte der Tochter auff den Leib fühlen müssen, welche gefragt, ob es bald besser mit Ihr werden würde, die aber geantwortet haben solte: Sie müste noch besser dran. Idem. d. fol. 24. b. Die älteste Tochter und die Käse-Mutter wären zuvor uneins gewesen, hernach aber solle die Tochter es selbiger abgebeten, und sie gebraucht haben. Item die Köchin fol. 33. 2. zuvor ehe die Mutter nach Hause kommen, hätte die Tochter Anna, nach der Käse-Mutter geschickt, (quod notet. Ergo hat Sie es nicht heimlich gehalten) und Ihr, weil Sie zuvor uneins gewesen, wegen des Schreibers, es Ihr abgebeten, allermassen solches die Käse-Mutter zu Ihr und der Zoffe gesagt, und erzehlet, Sie hätte der Schwangern auf den Leib gegriffen, welche gefragt, ob es bald werden würde, der Sie aber geantwortet, Sie würde noch besser dran müssen. Als Sie nun die Käse-Mutter gefraget, ob Sie nicht bey Ihr blieben, hat Sie geantwortet, wie die Mutter wäre kommen, wäre Sie davon gangen.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/81>, abgerufen am 30.04.2024.