Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.die anno 1664. ediret war, nunmehro fünff gantzer Jahr hätte verstummen müssen. Bucholtz wolte seine Hurtigkeit nicht weniger sehen lassen, ließ noch in 69. Jahr einen gründlichen Beweiß, daß der Kehrab Strauchischer Erinnerung und Berichts noch feste stehe / und D. C. J. Bucholtz von D. AE. Strauchen zur Ungebühr und Unschuldig verläumder worden, drucken. In dieser Schrifft allegiret Bucholtz p. 55. seine, (wie er schreibet) itzo herauskommende Vindicias secundum dispensationem matrimonii cum defunctae uxoris sorore wieder Havemannen. Strauch war abermahls wie ein Blitz hinter drein und publicirte eine Endliche Entdeckung der erbärmlichen Verstockung Bucholtzens und seines Anhangs, (weil er nehmlich den Speichel der Witteb. Fac. nicht für Aquavit, oder ihre Scholastische Lehren nicht für GOttes Wort halten wolte.) Bucholtz ging auch nicht müßig, sonden, ehe man es sich versahe, erschiene noch in eben dem 69. Jahre unter seinem Namen eine so genannte abgenöthigte Remonstration der elenden ignorantz u. groben Schmähsucht D. AE. Strauchs samt gründlicher Ablehnung dero mir von ihm verleumbderisch beygemessenen Verstockung. Mehr ist mir von dem Streit dieser beyden nicht für Augen kommen. Nun kam zwar in diesen Schrifften nichts neues vor, das nicht vorher schon wäre anbracht worden; ja die teutschen Streitschrifften waren viel kurtzer gefaßt, indem Bucholtz mehrentheils das, was er im Lateinischen weiter ausgeführet hatte, kurtz zusammem zoge; aber es war doch gut, daß die jenigen die kein Latein verstunden, aber doch sonst gescheide Leute waren, das elende Wesen vieler gemeinen Theologischen Lehren nach ihren beywohnenden Judicio begreiffen / auch zugleich erkennen lerneten, wie ungezogen sich die Zäncker und Ketzermacher aufzuführen pflegen, wenn sie auf ihrem Miste seyn, und wie sehr sie sich eben damit prostituiren, wenn andre, die sich für ihnen zu fürchten keine Ursache haben, ihnen wiederum ein voll gedruckt, gerüttelt und überflüßig Maaß von bittern Warheiten oder Wahrscheinligkeiten wieder in ihren Schoß messen. §: XVII. Nach dieser Zeit hat so viel ich mich entsinne, dieser StreitNeue Untersuchung dieser Frage a. 1681. zu Oettingen u. was hierbey anzumercken. geruhet, ob wohl freylich ein jeder von beyden Partheyen bey seiner Meynung blieb, biß Anno 1681. ein Colloquium auf der Fürstlichen Refidentz zu Oettingen über dieser Frage gehalten wurde, weil der Fürst selbst gesonnen war, seiner gewesenen Gemahlin Schwester zu heyrathen. Und hier gieng es zum wenigsten ein bißgen erbahrer zu, als bey dem Schulfüchsischen Gezäncke, dessen bißher gedacht worden (wenn gleich die approbationes gantzer Theologischen Facultäten auf dem Titel stunden;) denn an die anno 1664. ediret war, nunmehro fünff gantzer Jahr hätte verstummen müssen. Bucholtz wolte seine Hurtigkeit nicht weniger sehen lassen, ließ noch in 69. Jahr einen gründlichen Beweiß, daß der Kehrab Strauchischer Erinnerung und Berichts noch feste stehe / und D. C. J. Bucholtz von D. AE. Strauchen zur Ungebühr und Unschuldig verläumder worden, drucken. In dieser Schrifft allegiret Bucholtz p. 55. seine, (wie er schreibet) itzo herauskommende Vindicias secundum dispensationem matrimonii cum defunctae uxoris sorore wieder Havemannen. Strauch war abermahls wie ein Blitz hinter drein und publicirte eine Endliche Entdeckung der erbärmlichen Verstockung Bucholtzens und seines Anhangs, (weil er nehmlich den Speichel der Witteb. Fac. nicht für Aquavit, oder ihre Scholastische Lehren nicht für GOttes Wort halten wolte.) Bucholtz ging auch nicht müßig, sonden, ehe man es sich versahe, erschiene noch in eben dem 69. Jahre unter seinem Namen eine so genannte abgenöthigte Remonstration der elenden ignorantz u. groben Schmähsucht D. AE. Strauchs samt gründlicher Ablehnung dero mir von ihm verleumbderisch beygemessenen Verstockung. Mehr ist mir von dem Streit dieser beyden nicht für Augen kommen. Nun kam zwar in diesen Schrifften nichts neues vor, das nicht vorher schon wäre anbracht wordẽ; ja die teutschen Streitschrifften waren viel kurtzer gefaßt, indem Bucholtz mehrentheils das, was er im Lateinischen weiter ausgeführet hatte, kurtz zusammem zoge; aber es war doch gut, daß die jenigen die kein Latein verstunden, aber doch sonst gescheide Leute waren, das elende Wesen vieler gemeinen Theologischen Lehren nach ihren beywohnenden Judicio begreiffen / auch zugleich erkennen lerneten, wie ungezogen sich die Zäncker und Ketzermacher aufzuführen pflegen, wenn sie auf ihrem Miste seyn, und wie sehr sie sich eben damit prostituiren, wenn andre, die sich für ihnen zu fürchten keine Ursache haben, ihnen wiederum ein voll gedruckt, gerüttelt und überflüßig Maaß von bittern Warheiten oder Wahrscheinligkeiten wieder in ihren Schoß messen. §: XVII. Nach dieser Zeit hat so viel ich mich entsinne, dieser StreitNeue Untersuchung dieser Frage a. 1681. zu Oettingen u. was hierbey anzumercken. geruhet, ob wohl freylich ein jeder von beydẽ Partheyen bey seiner Meynung blieb, biß Anno 1681. ein Colloquium auf der Fürstlichen Refidentz zu Oettingen über dieser Frage gehalten wurde, weil der Fürst selbst gesonnen war, seiner gewesenen Gemahlin Schwester zu heyrathen. Und hier gieng es zum wenigsten ein bißgen erbahrer zu, als bey dem Schulfüchsischen Gezäncke, dessen bißher gedacht worden (wenn gleich die approbationes gantzer Theologischen Facultäten auf dem Titel stunden;) denn an <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0287" n="279"/> die anno 1664. ediret war, nunmehro fünff gantzer Jahr hätte verstummen müssen. Bucholtz wolte seine Hurtigkeit nicht weniger sehen lassen, ließ noch in 69. Jahr einen gründlichen Beweiß, daß der Kehrab Strauchischer Erinnerung und Berichts noch feste stehe / und D. C. J. Bucholtz von D. AE. Strauchen zur Ungebühr und Unschuldig verläumder worden, drucken. In dieser Schrifft allegiret Bucholtz p. 55. seine, (wie er schreibet) itzo herauskommende Vindicias secundum dispensationem matrimonii cum defunctae uxoris sorore wieder Havemannen. Strauch war abermahls wie ein Blitz hinter drein und publicirte eine Endliche Entdeckung der erbärmlichen Verstockung Bucholtzens und seines Anhangs, (weil er nehmlich den Speichel der Witteb. Fac. nicht für Aquavit, oder ihre Scholastische Lehren nicht für GOttes Wort halten wolte.) Bucholtz ging auch nicht müßig, sonden, ehe man es sich versahe, erschiene noch in eben dem 69. Jahre unter seinem Namen eine so genannte abgenöthigte <hi rendition="#i">Remonstration</hi> der elenden ignorantz u. groben Schmähsucht D. AE. Strauchs samt gründlicher Ablehnung dero mir von ihm verleumbderisch beygemessenen Verstockung. Mehr ist mir von dem Streit dieser beyden nicht für Augen kommen. Nun kam zwar in diesen Schrifften nichts neues vor, das nicht vorher schon wäre anbracht wordẽ; ja die teutschen Streitschrifften waren viel kurtzer gefaßt, indem Bucholtz mehrentheils das, was er im Lateinischen weiter ausgeführet hatte, kurtz zusammem zoge; aber es war doch gut, daß die jenigen die kein Latein verstunden, aber doch sonst gescheide Leute waren, das elende Wesen vieler gemeinen Theologischen Lehren nach ihren beywohnenden Judicio begreiffen / auch zugleich erkennen lerneten, wie ungezogen sich die Zäncker und Ketzermacher aufzuführen pflegen, wenn sie auf ihrem Miste seyn, und wie sehr sie sich eben damit prostituiren, wenn andre, die sich für ihnen zu fürchten keine Ursache haben, ihnen wiederum ein voll gedruckt, gerüttelt und überflüßig Maaß von bittern Warheiten oder Wahrscheinligkeiten wieder in ihren Schoß messen.</p> <p>§: XVII. 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die anno 1664. ediret war, nunmehro fünff gantzer Jahr hätte verstummen müssen. Bucholtz wolte seine Hurtigkeit nicht weniger sehen lassen, ließ noch in 69. Jahr einen gründlichen Beweiß, daß der Kehrab Strauchischer Erinnerung und Berichts noch feste stehe / und D. C. J. Bucholtz von D. AE. Strauchen zur Ungebühr und Unschuldig verläumder worden, drucken. In dieser Schrifft allegiret Bucholtz p. 55. seine, (wie er schreibet) itzo herauskommende Vindicias secundum dispensationem matrimonii cum defunctae uxoris sorore wieder Havemannen. Strauch war abermahls wie ein Blitz hinter drein und publicirte eine Endliche Entdeckung der erbärmlichen Verstockung Bucholtzens und seines Anhangs, (weil er nehmlich den Speichel der Witteb. Fac. nicht für Aquavit, oder ihre Scholastische Lehren nicht für GOttes Wort halten wolte.) Bucholtz ging auch nicht müßig, sonden, ehe man es sich versahe, erschiene noch in eben dem 69. Jahre unter seinem Namen eine so genannte abgenöthigte Remonstration der elenden ignorantz u. groben Schmähsucht D. AE. Strauchs samt gründlicher Ablehnung dero mir von ihm verleumbderisch beygemessenen Verstockung. Mehr ist mir von dem Streit dieser beyden nicht für Augen kommen. Nun kam zwar in diesen Schrifften nichts neues vor, das nicht vorher schon wäre anbracht wordẽ; ja die teutschen Streitschrifften waren viel kurtzer gefaßt, indem Bucholtz mehrentheils das, was er im Lateinischen weiter ausgeführet hatte, kurtz zusammem zoge; aber es war doch gut, daß die jenigen die kein Latein verstunden, aber doch sonst gescheide Leute waren, das elende Wesen vieler gemeinen Theologischen Lehren nach ihren beywohnenden Judicio begreiffen / auch zugleich erkennen lerneten, wie ungezogen sich die Zäncker und Ketzermacher aufzuführen pflegen, wenn sie auf ihrem Miste seyn, und wie sehr sie sich eben damit prostituiren, wenn andre, die sich für ihnen zu fürchten keine Ursache haben, ihnen wiederum ein voll gedruckt, gerüttelt und überflüßig Maaß von bittern Warheiten oder Wahrscheinligkeiten wieder in ihren Schoß messen.
§: XVII. Nach dieser Zeit hat so viel ich mich entsinne, dieser Streit geruhet, ob wohl freylich ein jeder von beydẽ Partheyen bey seiner Meynung blieb, biß Anno 1681. ein Colloquium auf der Fürstlichen Refidentz zu Oettingen über dieser Frage gehalten wurde, weil der Fürst selbst gesonnen war, seiner gewesenen Gemahlin Schwester zu heyrathen. Und hier gieng es zum wenigsten ein bißgen erbahrer zu, als bey dem Schulfüchsischen Gezäncke, dessen bißher gedacht worden (wenn gleich die approbationes gantzer Theologischen Facultäten auf dem Titel stunden;) denn an
Neue Untersuchung dieser Frage a. 1681. zu Oettingen u. was hierbey anzumercken.
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 279. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/287>, abgerufen am 16.06.2024. |