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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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lieben tragen sollen, auch des unterthänigsten Vertrauens lebe, es werde das Hochlöbliche Ober Consistorium nicht ab Executione anfangen, sondern mich zuförderst hören; so erfordert doch die Nothwendigkeit, und weil mir die Connexion, wo rauf sich die Herren Philosophi verlassen, zur Gnüge bekannt, daß ich meines Orts auch in dieser gerechten Sache eine Protection von hoher Autorität suche. Wann dann Eure Hochwohlgebohrne Excellence bey dem gantzen Lande und bey auswärtigen / als ein Cavallier, der alle Petanterey hasset, renommiret sind; mein gantzes Laster aber darinnen bestehet, daß ich von Jugend auf keinem Pedanten habe flattiren können, als gelanget an Eure Hochwohlgebohrne Excellence mein nnterthäniges Bitten, in Dero Schutz und hochmögende Protection mich zu nehmen, und sich aller unterthänigen treuen Dienste zu mir um so viel mehr zuversehen, weil meine Wiederwärtigen durch ihre Verunglimpffung mich längst aller Hoffnung beraubet, an einige Promotion in meinem Vaterlande zu gedencken, durch welche ich abgehalten werden könte, Eure Hochwohlgebohrne Excellence mich eintzig zu wiedmen. Gleichwie aber zu Eurer Hochwohlgebohrnen Excellence Gnade ich ein so starckes Vertrauen trage, daß ich mich gnädiger Willfahrung auf mein unterthäniges Bitten ungezweiffelt versehe; also werde ich gezwungen, denen Herren Philosophis auch wieder meinen Willen höchst verbunden zu seyn, weil sie mir durch ihre Angebung den Weg gleichsamgewiesen, um Eurer Hochwohlgebohrnen Excellence Gnade mich unterthänig zu bewerben, und mir die Freyheit zu nehmen, mich mit unterthänigen Respect zu erklären, daß ich Lebens lang seyn werde etc. Ich erhielte auch in wenig Tagen folgende Antwort vom 4. Aprilis die mich nicht wenig consolirte. P. P. Desselben an mich abgelassenes Schreiben vom 1. dieses habe ich benebst denen überschickten drey Stücken derer Schertz und ernsthafften Gedancken gestern zurecht erhalten, und dessen Desiderium dabey mir mehrern vernommen; wie nun Meinem Hochgeehrten Herrn vor das zu mir tragende gute Vertrauen, als auch beschehene Communication höchlichen dancke; also wolle er sich versichert halten, daß ich alles dasjenige, worinnen demselben in dieser Angelegenheit, als auch sonsten zukünfftig bey ereignender Occasion durch meine Recommendation beym Hochlöblichen Ober-Consistorio dienlich werde seyn können, willigst beytragen, und sonst nichts unterlassen werde, gestalt denn es auch schon allbereit geschehen; und weiln ich nechstkommende Jubilate Messe selbst in Leipzig zu seyn verhoffe; so werde ich Gelegenheit nehmen,

lieben tragen sollen, auch des unterthänigsten Vertrauens lebe, es werde das Hochlöbliche Ober Consistorium nicht ab Executione anfangen, sondern mich zuförderst hören; so erfordert doch die Nothwendigkeit, und weil mir die Connexion, wo rauf sich die Herren Philosophi verlassen, zur Gnüge bekannt, daß ich meines Orts auch in dieser gerechten Sache eine Protection von hoher Autorität suche. Wann dann Eure Hochwohlgebohrne Excellence bey dem gantzen Lande und bey auswärtigen / als ein Cavallier, der alle Petanterey hasset, renommiret sind; mein gantzes Laster aber darinnen bestehet, daß ich von Jugend auf keinem Pedanten habe flattiren können, als gelanget an Eure Hochwohlgebohrne Excellence mein nnterthäniges Bitten, in Dero Schutz und hochmögende Protection mich zu nehmen, und sich aller unterthänigen treuen Dienste zu mir um so viel mehr zuversehen, weil meine Wiederwärtigen durch ihre Verunglimpffung mich längst aller Hoffnung beraubet, an einige Promotion in meinem Vaterlande zu gedencken, durch welche ich abgehalten werden könte, Eure Hochwohlgebohrne Excellence mich eintzig zu wiedmen. Gleichwie aber zu Eurer Hochwohlgebohrnen Excellence Gnade ich ein so starckes Vertrauen trage, daß ich mich gnädiger Willfahrung auf mein unterthäniges Bitten ungezweiffelt versehe; also werde ich gezwungen, denen Herren Philosophis auch wieder meinen Willen höchst verbunden zu seyn, weil sie mir durch ihre Angebung den Weg gleichsamgewiesen, um Eurer Hochwohlgebohrnen Excellence Gnade mich unterthänig zu bewerben, und mir die Freyheit zu nehmen, mich mit unterthänigen Respect zu erklären, daß ich Lebens lang seyn werde etc. Ich erhielte auch in wenig Tagen folgende Antwort vom 4. Aprilis die mich nicht wenig consolirte. P. P. Desselben an mich abgelassenes Schreiben vom 1. dieses habe ich benebst denen überschickten drey Stücken derer Schertz und ernsthafften Gedancken gestern zurecht erhalten, und dessen Desiderium dabey mir mehrern vernommen; wie nun Meinem Hochgeehrten Herrn vor das zu mir tragende gute Vertrauen, als auch beschehene Communication höchlichen dancke; also wolle er sich versichert halten, daß ich alles dasjenige, worinnen demselben in dieser Angelegenheit, als auch sonsten zukünfftig bey ereignender Occasion durch meine Recommendation beym Hochlöblichen Ober-Consistorio dienlich werde seyn können, willigst beytragen, und sonst nichts unterlassen werde, gestalt denn es auch schon allbereit geschehen; und weiln ich nechstkommende Jubilate Messe selbst in Leipzig zu seyn verhoffe; so werde ich Gelegenheit nehmen,

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[13/0019] lieben tragen sollen, auch des unterthänigsten Vertrauens lebe, es werde das Hochlöbliche Ober Consistorium nicht ab Executione anfangen, sondern mich zuförderst hören; so erfordert doch die Nothwendigkeit, und weil mir die Connexion, wo rauf sich die Herren Philosophi verlassen, zur Gnüge bekannt, daß ich meines Orts auch in dieser gerechten Sache eine Protection von hoher Autorität suche. Wann dann Eure Hochwohlgebohrne Excellence bey dem gantzen Lande und bey auswärtigen / als ein Cavallier, der alle Petanterey hasset, renommiret sind; mein gantzes Laster aber darinnen bestehet, daß ich von Jugend auf keinem Pedanten habe flattiren können, als gelanget an Eure Hochwohlgebohrne Excellence mein nnterthäniges Bitten, in Dero Schutz und hochmögende Protection mich zu nehmen, und sich aller unterthänigen treuen Dienste zu mir um so viel mehr zuversehen, weil meine Wiederwärtigen durch ihre Verunglimpffung mich längst aller Hoffnung beraubet, an einige Promotion in meinem Vaterlande zu gedencken, durch welche ich abgehalten werden könte, Eure Hochwohlgebohrne Excellence mich eintzig zu wiedmen. Gleichwie aber zu Eurer Hochwohlgebohrnen Excellence Gnade ich ein so starckes Vertrauen trage, daß ich mich gnädiger Willfahrung auf mein unterthäniges Bitten ungezweiffelt versehe; also werde ich gezwungen, denen Herren Philosophis auch wieder meinen Willen höchst verbunden zu seyn, weil sie mir durch ihre Angebung den Weg gleichsamgewiesen, um Eurer Hochwohlgebohrnen Excellence Gnade mich unterthänig zu bewerben, und mir die Freyheit zu nehmen, mich mit unterthänigen Respect zu erklären, daß ich Lebens lang seyn werde etc. Ich erhielte auch in wenig Tagen folgende Antwort vom 4. Aprilis die mich nicht wenig consolirte. P. P. Desselben an mich abgelassenes Schreiben vom 1. dieses habe ich benebst denen überschickten drey Stücken derer Schertz und ernsthafften Gedancken gestern zurecht erhalten, und dessen Desiderium dabey mir mehrern vernommen; wie nun Meinem Hochgeehrten Herrn vor das zu mir tragende gute Vertrauen, als auch beschehene Communication höchlichen dancke; also wolle er sich versichert halten, daß ich alles dasjenige, worinnen demselben in dieser Angelegenheit, als auch sonsten zukünfftig bey ereignender Occasion durch meine Recommendation beym Hochlöblichen Ober-Consistorio dienlich werde seyn können, willigst beytragen, und sonst nichts unterlassen werde, gestalt denn es auch schon allbereit geschehen; und weiln ich nechstkommende Jubilate Messe selbst in Leipzig zu seyn verhoffe; so werde ich Gelegenheit nehmen,

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/19>, abgerufen am 30.04.2024.