Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.Vierte Abtheilung Von dem Hause Pfaltz. Thes. I. Das Haus Pfaltz/ ist mit dem Hause Bayern einerley Ankunst. Von dem eigentlichen Ursprung dieses Durchl. Hauses/ ist vorher schon gehandelt worden/ und also unnöthig/ solches noch einmahl zu wiederhohlen. Und woher ihm der Nahme Pfaltz entstanden/ braucht ebenfals keiner grossen Untersuchung: Allein ob die Pfaltz Grafen Würde allemahl bey diesem Hause/ oder besser zu sagen/ beständig am Rhein-Strohm gewesen/ ist eine andere Frage. Die Pfältzischen Scriptores bejahen solches Die Bayrischen hingegen wollen nichts davon wissen. Doch diese thun der Sache ohnfehlbahr zu viel: und beweiset noch nichts hinlängliches / wenn sich einige auf die Antwort/ Pfaltz-Graf Johann, von Zweybrucken beruffen wollen/ die er dem Münstero gegeben/ ob sey nemlich unbekant/ wo die Pfaltz und Chur vor/ zu/ und nach den Zeiten Kayser Ottonis III. eigentl. ihren Sitz gehabt/ sintemahl eines Theils in diesen Worten ein Irthum stecket/ andern Theils die Unwissenheit von einer Sache/ nicht also bald/ deren Gewißheit selbst aufhebet. Daß die heutigen Pfaltzischen Lande allermeistens/ wo nicht gantz und gar/ aus lauter zusammen gekauften Güthern entstanden/ hat in soweit seine Richtigkeit; Alleine hieraus folget noch nicht/ als ob die Pfältzgräfliche Würde gleichsam in der Irre herum gegangen wäre. Es ist freylich ein Unglück zu nennen/ daß unsere Vorfahren so unfleissig in Aufzeichnen gewesen/ oder wenn die Münche ja etwas angemercket/ sie solches nur mit wenig Worten gethan/ indem diese ungeschickte Geschicht-Schreiber sich ohne Zweiffel eingebildet/ weil sie wüsten/ wie dies und jenes zu ihren Zeiten beschaffen gewesen/ so müsten die Nachkommen dergleichen auch verstehen/ brauche es also keiner ausführlichen und umständlichen Beschreib- und Anmerckung. Doch man mache von denen damahligen Zeiten sich nur einen rechten Begrif/ so wird sich ohne Zweiffel vieles von selbst erläutern. Bekannt ist/ daß die Teutschen Könige eben kein gewisses Hoflager gehabt/ sondern sie pflegten sich bald hier/ bald da aufzuhalten/ indessen waren doch einige Städte darzu verordnet/ in denen sie Hof hielten / die man nach Unterscheid der Häuser/ aus denen die Teutschen ihre Kayser er- Vid. Freher. Orig. Palat. Vid. Valles. rer. Francic. T. I.
Vierte Abtheilung Von dem Hause Pfaltz. Thes. I. Das Haus Pfaltz/ ist mit dem Hause Bayern einerley Ankunst. Von dem eigentlichen Ursprung dieses Durchl. Hauses/ ist vorher schon gehandelt worden/ und also unnöthig/ solches noch einmahl zu wiederhohlen. Und woher ihm der Nahme Pfaltz entstanden/ braucht ebenfals keiner grossen Untersuchung: Allein ob die Pfaltz Grafen Würde allemahl bey diesem Hause/ oder besser zu sagen/ beständig am Rhein-Strohm gewesen/ ist eine andere Frage. Die Pfältzischen Scriptores bejahen solches Die Bayrischen hingegen wollen nichts davon wissen. Doch diese thun der Sache ohnfehlbahr zu viel: und beweiset noch nichts hinlängliches / wenn sich einige auf die Antwort/ Pfaltz-Graf Johann, von Zweybrucken beruffen wollen/ die er dem Münstero gegeben/ ob sey nemlich unbekant/ wo die Pfaltz und Chur vor/ zu/ und nach den Zeiten Kayser Ottonis III. eigentl. ihren Sitz gehabt/ sintemahl eines Theils in diesen Worten ein Irthum stecket/ andern Theils die Unwissenheit von einer Sache/ nicht also bald/ deren Gewißheit selbst aufhebet. Daß die heutigen Pfaltzischen Lande allermeistens/ wo nicht gantz und gar/ aus lauter zusammen gekauften Güthern entstanden/ hat in soweit seine Richtigkeit; Alleine hieraus folget noch nicht/ als ob die Pfältzgräfliche Würde gleichsam in der Irre herum gegangen wäre. Es ist freylich ein Unglück zu nennen/ daß unsere Vorfahren so unfleissig in Aufzeichnen gewesen/ oder wenn die Münche ja etwas angemercket/ sie solches nur mit wenig Worten gethan/ indem diese ungeschickte Geschicht-Schreiber sich ohne Zweiffel eingebildet/ weil sie wüsten/ wie dies und jenes zu ihren Zeiten beschaffen gewesen/ so müsten die Nachkommen dergleichen auch verstehen/ brauche es also keiner ausführlichen und umständlichen Beschreib- und Anmerckung. Doch man mache von denen damahligen Zeiten sich nur einen rechten Begrif/ so wird sich ohne Zweiffel vieles von selbst erläutern. Bekannt ist/ daß die Teutschen Könige eben kein gewisses Hoflager gehabt/ sondern sie pflegten sich bald hier/ bald da aufzuhalten/ indessen waren doch einige Städte darzu verordnet/ in denen sie Hof hielten / die man nach Unterscheid der Häuser/ aus denen die Teutschen ihre Kayser er- Vid. Freher. Orig. Palat. Vid. Valles. rer. Francic. T. I.
<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0287" n="244"/> <head>Vierte Abtheilung</head> <p>Von dem Hause Pfaltz.</p> <p>Thes. I.</p> <p>Das Haus Pfaltz/ ist mit dem Hause Bayern einerley Ankunst.</p> <p>Von dem eigentlichen Ursprung dieses Durchl. Hauses/ ist vorher schon gehandelt worden/ und also unnöthig/ solches noch einmahl zu wiederhohlen. Und woher ihm der Nahme Pfaltz entstanden/ braucht ebenfals keiner grossen Untersuchung: Allein ob die Pfaltz Grafen Würde allemahl bey diesem Hause/ oder besser zu sagen/ beständig am Rhein-Strohm gewesen/ ist eine andere Frage. Die Pfältzischen Scriptores bejahen solches <note place="foot">Vid. Freher. Orig. Palat.</note> Die Bayrischen hingegen wollen nichts davon wissen. Doch diese thun der Sache ohnfehlbahr zu viel: und beweiset noch nichts hinlängliches / wenn sich einige auf die Antwort/ Pfaltz-Graf Johann, von Zweybrucken beruffen wollen/ die er dem Münstero gegeben/ ob sey nemlich unbekant/ wo die Pfaltz und Chur vor/ zu/ und nach den Zeiten Kayser Ottonis III. eigentl. ihren Sitz gehabt/ sintemahl eines Theils in diesen Worten ein Irthum stecket/ andern Theils die Unwissenheit von einer Sache/ nicht also bald/ deren Gewißheit selbst aufhebet. Daß die heutigen Pfaltzischen Lande allermeistens/ wo nicht gantz und gar/ aus lauter zusammen gekauften Güthern entstanden/ hat in soweit seine Richtigkeit; Alleine hieraus folget noch nicht/ als ob die Pfältzgräfliche Würde gleichsam in der Irre herum gegangen wäre. Es ist freylich ein Unglück zu nennen/ daß unsere Vorfahren so unfleissig in Aufzeichnen gewesen/ oder wenn die Münche ja etwas angemercket/ sie solches nur mit wenig Worten gethan/ indem diese ungeschickte Geschicht-Schreiber sich ohne Zweiffel eingebildet/ weil sie wüsten/ wie dies und jenes zu ihren Zeiten beschaffen gewesen/ so müsten die Nachkommen dergleichen auch verstehen/ brauche es also keiner ausführlichen und umständlichen Beschreib- und Anmerckung. Doch man mache von denen damahligen Zeiten sich nur einen rechten Begrif/ so wird sich ohne Zweiffel vieles von selbst erläutern. Bekannt ist/ daß die Teutschen Könige eben kein gewisses Hoflager gehabt/ sondern sie pflegten sich bald hier/ bald da aufzuhalten/ <note place="foot">Vid. Valles. rer. Francic. T. I.</note> indessen waren doch einige Städte darzu verordnet/ in denen sie Hof hielten / die man nach Unterscheid der Häuser/ aus denen die Teutschen ihre Kayser er- </p> </div> </body> </text> </TEI> [244/0287]
Vierte Abtheilung Von dem Hause Pfaltz.
Thes. I.
Das Haus Pfaltz/ ist mit dem Hause Bayern einerley Ankunst.
Von dem eigentlichen Ursprung dieses Durchl. Hauses/ ist vorher schon gehandelt worden/ und also unnöthig/ solches noch einmahl zu wiederhohlen. Und woher ihm der Nahme Pfaltz entstanden/ braucht ebenfals keiner grossen Untersuchung: Allein ob die Pfaltz Grafen Würde allemahl bey diesem Hause/ oder besser zu sagen/ beständig am Rhein-Strohm gewesen/ ist eine andere Frage. Die Pfältzischen Scriptores bejahen solches Die Bayrischen hingegen wollen nichts davon wissen. Doch diese thun der Sache ohnfehlbahr zu viel: und beweiset noch nichts hinlängliches / wenn sich einige auf die Antwort/ Pfaltz-Graf Johann, von Zweybrucken beruffen wollen/ die er dem Münstero gegeben/ ob sey nemlich unbekant/ wo die Pfaltz und Chur vor/ zu/ und nach den Zeiten Kayser Ottonis III. eigentl. ihren Sitz gehabt/ sintemahl eines Theils in diesen Worten ein Irthum stecket/ andern Theils die Unwissenheit von einer Sache/ nicht also bald/ deren Gewißheit selbst aufhebet. Daß die heutigen Pfaltzischen Lande allermeistens/ wo nicht gantz und gar/ aus lauter zusammen gekauften Güthern entstanden/ hat in soweit seine Richtigkeit; Alleine hieraus folget noch nicht/ als ob die Pfältzgräfliche Würde gleichsam in der Irre herum gegangen wäre. Es ist freylich ein Unglück zu nennen/ daß unsere Vorfahren so unfleissig in Aufzeichnen gewesen/ oder wenn die Münche ja etwas angemercket/ sie solches nur mit wenig Worten gethan/ indem diese ungeschickte Geschicht-Schreiber sich ohne Zweiffel eingebildet/ weil sie wüsten/ wie dies und jenes zu ihren Zeiten beschaffen gewesen/ so müsten die Nachkommen dergleichen auch verstehen/ brauche es also keiner ausführlichen und umständlichen Beschreib- und Anmerckung. Doch man mache von denen damahligen Zeiten sich nur einen rechten Begrif/ so wird sich ohne Zweiffel vieles von selbst erläutern. Bekannt ist/ daß die Teutschen Könige eben kein gewisses Hoflager gehabt/ sondern sie pflegten sich bald hier/ bald da aufzuhalten/ indessen waren doch einige Städte darzu verordnet/ in denen sie Hof hielten / die man nach Unterscheid der Häuser/ aus denen die Teutschen ihre Kayser er-
Vid. Freher. Orig. Palat.
Vid. Valles. rer. Francic. T. I.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/287 |
Zitationshilfe: | Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 244. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/287>, abgerufen am 16.06.2024. |