Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.(18) Uber obige Accords Puncta versprechen Se. Excellenz Herr General - Lieutenant von Brand/ von Sr. Churfürstl. Durchl. Die gnädigste Ratihabition unfehlbar zu halten. Zu mehrerer Festhaltung dieser Artickel, seynd zwey gleich lautende Exemplarie davon verfasset und mit beyderseits Theile Unterschrifft und Innsiegeln corroboriret und bekräfftiget worden. Sig. Elbingen den 11. Novembr. 1698. Thes. V. Die Macht des Königlichen Preussischen Hauses ist sehr groß. Es wird insgemein dafür gehalten/ das hohe Haus Brandenburg besitze an Landen soviel/ daß selbige den 7. Theil von Teutschland ausmacheten/ welches/ wenn manes genau erweget/ sich auch in der That also befindet/ daß also Brandenburg nicht nur eines der mächtigsten Häuser des Teutschen Reiches/ sondern desfals auch denen meisten überlegen ist/ das eintzige Haus Oestereich ausgenommen/ ob schon dessen Provinzien nicht alle beysammen liegen/ welches aber vielmehr ein Beweiß/ daß der Preussische Zepter sich in alle Theile von Teutschland erstrecke. Die Beschaffenheit der Brandenb. Lande betreffend/ so seynd solche dermahlen weit besser angebauet/ als sie vordem waren/ und haben zwar die Märckischen und Preussischen noch einige zu cultivirende Plätze/ jedoch hat man in die 20. bis 30. Jahr daher diesem Gebrechen der Natur allenthalben abzuhelffen gar emsig gesuchet/ indem nicht nur die aus Franckreich vertriebnen Reformirte sich darinnen häuffig niedergelassen/ sondern es find auch die itzo Glorwürdigst regierenden Königliche Majestät auf die noch mehrere Verbesserung mit gröstem Eyfer bedacht. Und weil der Märckische Adel durch die bisherige Lehns-Empfahungen öfters sich mehr geschadet/ als genützet hatte/ so suchten Sr. Maj. diesem übel abhelfliche Masse zu geben/ zu dem Ende Sie der Märckischen Ritterschaft Vorstellung thaten/ wie sie die sämtl. Lehn gegen gewisse Conditiones in Erbe zu verwandeln allergnädigst geneigt/ welches auch die Ritterschaft/ nach einigen Deliberationen, annahme/ zu welchen Ende dann unten angefügte Assecuration errichtet ward. Im übrigen ist ein König in Preussen und Churfürst zu Brandenburg von einer sehr grossen Macht: Und die Thaten die der unvergleichliche Churfürst Fridrich Wilhelm verrichtet/ die zahlreichen Armeen, welche der Weise König/ Fridrich I. gehalten/ und die ansehuliche Macht/ darein die gegenwärtige Königliche Majestät sich gesetzet / sind von alle dem gantz unverwerflichen Beweise. Der Himmel lasse auch dieses hohe haus in eine noch mehrere Gewalt/ Glantz und Ansehen aufsteigen/ und gebe / daß der brandenburgischen Zepter/ von einem grossen Theil der Welt verehret und gefürchtet werde. (18) Uber obige Accords Puncta versprechen Se. Excellenz Herr General - Lieutenant von Brand/ von Sr. Churfürstl. Durchl. Die gnädigste Ratihabition unfehlbar zu halten. Zu mehrerer Festhaltung dieser Artickel, seynd zwey gleich lautende Exemplarie davon verfasset und mit beyderseits Theile Unterschrifft und Innsiegeln corroboriret und bekräfftiget worden. Sig. Elbingen den 11. Novembr. 1698. Thes. V. Die Macht des Königlichen Preussischen Hauses ist sehr groß. Es wird insgemein dafür gehalten/ das hohe Haus Brandenburg besitze an Landen soviel/ daß selbige den 7. Theil von Teutschland ausmacheten/ welches/ wenn manes genau erweget/ sich auch in der That also befindet/ daß also Brandenburg nicht nur eines der mächtigsten Häuser des Teutschen Reiches/ sondern desfals auch denen meisten überlegen ist/ das eintzige Haus Oestereich ausgenommen/ ob schon dessen Provinzien nicht alle beysammen liegen/ welches aber vielmehr ein Beweiß/ daß der Preussische Zepter sich in alle Theile von Teutschland erstrecke. Die Beschaffenheit der Brandenb. Lande betreffend/ so seynd solche dermahlen weit besser angebauet/ als sie vordem waren/ und haben zwar die Märckischen und Preussischen noch einige zu cultivirende Plätze/ jedoch hat man in die 20. bis 30. Jahr daher diesem Gebrechen der Natur allenthalben abzuhelffen gar emsig gesuchet/ indem nicht nur die aus Franckreich vertriebnen Reformirte sich darinnen häuffig niedergelassen/ sondern es find auch die itzo Glorwürdigst regierenden Königliche Majestät auf die noch mehrere Verbesserung mit gröstem Eyfer bedacht. Und weil der Märckische Adel durch die bisherige Lehns-Empfahungen öfters sich mehr geschadet/ als genützet hatte/ so suchten Sr. Maj. diesem übel abhelfliche Masse zu geben/ zu dem Ende Sie der Märckischen Ritterschaft Vorstellung thaten/ wie sie die sämtl. Lehn gegen gewisse Conditiones in Erbe zu verwandeln allergnädigst geneigt/ welches auch die Ritterschaft/ nach einigen Deliberationen, annahme/ zu welchen Ende dann unten angefügte Assecuration errichtet ward. Im übrigen ist ein König in Preussen und Churfürst zu Brandenburg von einer sehr grossen Macht: Und die Thaten die der unvergleichliche Churfürst Fridrich Wilhelm verrichtet/ die zahlreichen Armeen, welche der Weise König/ Fridrich I. gehalten/ und die ansehuliche Macht/ darein die gegenwärtige Königliche Majestät sich gesetzet / sind von alle dem gantz unverwerflichen Beweise. Der Himmel lasse auch dieses hohe haus in eine noch mehrere Gewalt/ Glantz und Ansehen aufsteigen/ und gebe / daß der brandenburgischen Zepter/ von einem grossen Theil der Welt verehret und gefürchtet werde. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0351" n="304"/> <p>(18) Uber obige Accords Puncta versprechen Se. Excellenz Herr General - Lieutenant von Brand/ von Sr. Churfürstl. Durchl. Die gnädigste Ratihabition unfehlbar zu halten. Zu mehrerer Festhaltung dieser Artickel, seynd zwey gleich lautende Exemplarie davon verfasset und mit beyderseits Theile Unterschrifft und Innsiegeln corroboriret und bekräfftiget worden. Sig. Elbingen den 11. Novembr. 1698.</p> <p>Thes. V.</p> <p>Die Macht des Königlichen Preussischen Hauses ist sehr groß.</p> <p>Es wird insgemein dafür gehalten/ das hohe Haus Brandenburg besitze an Landen soviel/ daß selbige den 7. Theil von Teutschland ausmacheten/ welches/ wenn manes genau erweget/ sich auch in der That also befindet/ daß also Brandenburg nicht nur eines der mächtigsten Häuser des Teutschen Reiches/ sondern desfals auch denen meisten überlegen ist/ das eintzige Haus Oestereich ausgenommen/ ob schon dessen Provinzien nicht alle beysammen liegen/ welches aber vielmehr ein Beweiß/ daß der Preussische Zepter sich in alle Theile von Teutschland erstrecke. Die Beschaffenheit der Brandenb. Lande betreffend/ so seynd solche dermahlen weit besser angebauet/ als sie vordem waren/ und haben zwar die Märckischen und Preussischen noch einige zu cultivirende Plätze/ jedoch hat man in die 20. bis 30. Jahr daher diesem Gebrechen der Natur allenthalben abzuhelffen gar emsig gesuchet/ indem nicht nur die aus Franckreich vertriebnen Reformirte sich darinnen häuffig niedergelassen/ sondern es find auch die itzo Glorwürdigst regierenden Königliche Majestät auf die noch mehrere Verbesserung mit gröstem Eyfer bedacht. Und weil der Märckische Adel durch die bisherige Lehns-Empfahungen öfters sich mehr geschadet/ als genützet hatte/ so suchten Sr. Maj. diesem übel abhelfliche Masse zu geben/ zu dem Ende Sie der Märckischen Ritterschaft Vorstellung thaten/ wie sie die sämtl. Lehn gegen gewisse Conditiones in Erbe zu verwandeln allergnädigst geneigt/ welches auch die Ritterschaft/ nach einigen Deliberationen, annahme/ zu welchen Ende dann unten angefügte Assecuration errichtet ward. Im übrigen ist ein König in Preussen und Churfürst zu Brandenburg von einer sehr grossen Macht: Und die Thaten die der unvergleichliche Churfürst Fridrich Wilhelm verrichtet/ die zahlreichen Armeen, welche der Weise König/ Fridrich I. gehalten/ und die ansehuliche Macht/ darein die gegenwärtige Königliche Majestät sich gesetzet / sind von alle dem gantz unverwerflichen Beweise. Der Himmel lasse auch dieses hohe haus in eine noch mehrere Gewalt/ Glantz und Ansehen aufsteigen/ und gebe / daß der brandenburgischen Zepter/ von einem grossen Theil der Welt verehret und gefürchtet werde.</p> </div> </body> </text> </TEI> [304/0351]
(18) Uber obige Accords Puncta versprechen Se. Excellenz Herr General - Lieutenant von Brand/ von Sr. Churfürstl. Durchl. Die gnädigste Ratihabition unfehlbar zu halten. Zu mehrerer Festhaltung dieser Artickel, seynd zwey gleich lautende Exemplarie davon verfasset und mit beyderseits Theile Unterschrifft und Innsiegeln corroboriret und bekräfftiget worden. Sig. Elbingen den 11. Novembr. 1698.
Thes. V.
Die Macht des Königlichen Preussischen Hauses ist sehr groß.
Es wird insgemein dafür gehalten/ das hohe Haus Brandenburg besitze an Landen soviel/ daß selbige den 7. Theil von Teutschland ausmacheten/ welches/ wenn manes genau erweget/ sich auch in der That also befindet/ daß also Brandenburg nicht nur eines der mächtigsten Häuser des Teutschen Reiches/ sondern desfals auch denen meisten überlegen ist/ das eintzige Haus Oestereich ausgenommen/ ob schon dessen Provinzien nicht alle beysammen liegen/ welches aber vielmehr ein Beweiß/ daß der Preussische Zepter sich in alle Theile von Teutschland erstrecke. Die Beschaffenheit der Brandenb. Lande betreffend/ so seynd solche dermahlen weit besser angebauet/ als sie vordem waren/ und haben zwar die Märckischen und Preussischen noch einige zu cultivirende Plätze/ jedoch hat man in die 20. bis 30. Jahr daher diesem Gebrechen der Natur allenthalben abzuhelffen gar emsig gesuchet/ indem nicht nur die aus Franckreich vertriebnen Reformirte sich darinnen häuffig niedergelassen/ sondern es find auch die itzo Glorwürdigst regierenden Königliche Majestät auf die noch mehrere Verbesserung mit gröstem Eyfer bedacht. Und weil der Märckische Adel durch die bisherige Lehns-Empfahungen öfters sich mehr geschadet/ als genützet hatte/ so suchten Sr. Maj. diesem übel abhelfliche Masse zu geben/ zu dem Ende Sie der Märckischen Ritterschaft Vorstellung thaten/ wie sie die sämtl. Lehn gegen gewisse Conditiones in Erbe zu verwandeln allergnädigst geneigt/ welches auch die Ritterschaft/ nach einigen Deliberationen, annahme/ zu welchen Ende dann unten angefügte Assecuration errichtet ward. Im übrigen ist ein König in Preussen und Churfürst zu Brandenburg von einer sehr grossen Macht: Und die Thaten die der unvergleichliche Churfürst Fridrich Wilhelm verrichtet/ die zahlreichen Armeen, welche der Weise König/ Fridrich I. gehalten/ und die ansehuliche Macht/ darein die gegenwärtige Königliche Majestät sich gesetzet / sind von alle dem gantz unverwerflichen Beweise. Der Himmel lasse auch dieses hohe haus in eine noch mehrere Gewalt/ Glantz und Ansehen aufsteigen/ und gebe / daß der brandenburgischen Zepter/ von einem grossen Theil der Welt verehret und gefürchtet werde.
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Zitationshilfe: | Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 304. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/351>, abgerufen am 17.06.2024. |