Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

Bild:
<< vorherige Seite

wöllen wir auch gern / wie wir hieoben vns haben vernemmen lassen / vnsers theils / da ein gemeyne Christliche Kirchenordnung / vermög Göttlichs worts fürgenommen würt / der Kirchenkleyder halb nichts erwinden lassen.

Dieweil aber die sonderliche Leuitische vnd Priesterliche kleyder / so im alten Gesatz Mosi verordnet vnd gebreuchig gewesen / durch das recht war Liecht des heiligen Euangelions / wie auch das gantz Leuitisch Priesterthumb / auffgehaben vnd abgethan / vnd weder von vnserm Herrn Christo / noch von den Aposteln / andere eusserliche Kleyder in verrichtung der Kirchenämpter verordnet vnd auffgesetzt / Sonder hierinn der Kirchenjre freyheit / doch dz es alles erbarlich vnd erbawlich zügehe / gelassen. So mögen wir leiden / das die Kirchendiener in allen ämptern / so sie in der Kirchen verrichten sollen / den gewönlichen Chorrock / biß auff ferrner vnsern bescheydt gebrauchen / vnd sonst auch in allweg sich einer ehrlichen / gebürlichen kleydung fleissigen / damit nicht allein jr wort vnnd Predig / sondern auch jre kleydung / weiß vnd geberde / ein Lehr der tugent seyen.

Ordnung der Feyertag.

WIewol vor zeiten sich der Feyertag halben / allerley vnrichtigkeit inn der Kirchen zügetragen / jedoch so haben die H. Apostel vnd jre nachkommen / klärlich vnd gnügsam dargethan / das die Christlich Kirch / an keinen Leuitischen Feiertag gebunden sey / sonder hab hierinn freyheit / was nützlich vnd zü erbawung des glaubens in Christum dienstlich / nach gelegenheit jedes Lands vnd volcks / züordnen vnd zügebrauchen.

wöllen wir auch gern / wie wir hieoben vns haben vernem̃en lassen / vnsers theils / da ein gemeyne Christliche Kirchenordnũg / vermög Göttlichs worts fürgenom̃en würt / der Kirchenkleyder halb nichts erwinden lassen.

Dieweil aber die sonderliche Leuitische vñ Priesterliche kleyder / so im alten Gesatz Mosi verordnet vñ gebreuchig gewesen / durch das recht war Liecht des heiligen Euangelions / wie auch das gantz Leuitisch Priesterthumb / auffgehaben vnd abgethan / vnd weder von vnserm Herrn Christo / noch von den Aposteln / andere eusserliche Kleyder in verrichtung der Kirchenämpter verordnet vñ auffgesetzt / Sonder hieriñ der Kirchenjre freyheit / doch dz es alles erbarlich vñ erbawlich zügehe / gelassen. So mögen wir leiden / das die Kirchendiener in allen ämptern / so sie in der Kirchen verrichten sollen / den gewönlichen Chorrock / biß auff ferrner vnsern bescheydt gebrauchen / vnd sonst auch in allweg sich einer ehrlichen / gebürlichen kleydung fleissigen / damit nicht allein jr wort vnnd Predig / sondern auch jre kleydung / weiß vnd geberde / ein Lehr der tugent seyen.

Ordnung der Feyertag.

WIewol vor zeiten sich der Feyertag halben / allerley vnrichtigkeit inn der Kirchen zügetragen / jedoch so haben die H. Apostel vñ jre nachkom̃en / klärlich vñ gnügsam dargethan / das die Christlich Kirch / an keinen Leuitischẽ Feiertag gebundẽ sey / sonder hab hieriñ freyheit / was nützlich vnd zü erbawung des glaubens in Christum dienstlich / nach gelegenheit jedes Lands vñ volcks / züordnen vñ zügebrauchen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0083" n="40"/>
wöllen wir auch gern / wie wir hieoben vns haben vernem&#x0303;en                      lassen / vnsers theils / da ein gemeyne Christliche Kirchenordnu&#x0303;g                      / vermög Göttlichs worts fürgenom&#x0303;en würt / der Kirchenkleyder                      halb nichts erwinden lassen.</p>
        <p>Dieweil aber die sonderliche Leuitische vn&#x0303; Priesterliche kleyder /                      so im alten Gesatz Mosi verordnet vn&#x0303; gebreuchig gewesen / durch                      das recht war Liecht des heiligen Euangelions / wie auch das gantz Leuitisch                      Priesterthumb / auffgehaben vnd abgethan / vnd weder von vnserm Herrn Christo /                      noch von den Aposteln / andere eusserliche Kleyder in verrichtung der                      Kirchenämpter verordnet vn&#x0303; auffgesetzt / Sonder hierin&#x0303; der Kirchenjre freyheit / doch dz es alles erbarlich vn&#x0303; erbawlich zügehe / gelassen. So mögen wir leiden / das die                      Kirchendiener in allen ämptern / so sie in der Kirchen verrichten sollen / den                      gewönlichen Chorrock / biß auff ferrner vnsern bescheydt gebrauchen / vnd sonst                      auch in allweg sich einer ehrlichen / gebürlichen kleydung fleissigen / damit                      nicht allein jr wort vnnd Predig / sondern auch jre kleydung / weiß vnd geberde                      / ein Lehr der tugent seyen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Ordnung der Feyertag.<lb/></head>
        <p>WIewol vor zeiten sich der Feyertag halben / allerley vnrichtigkeit inn der                      Kirchen zügetragen / jedoch so haben die H. Apostel vn&#x0303; jre                          nachkom&#x0303;en / klärlich vn&#x0303; gnügsam dargethan /                      das die Christlich Kirch / an keinen Leuitische&#x0303; Feiertag                          gebunde&#x0303; sey / sonder hab hierin&#x0303; freyheit / was                      nützlich vnd zü erbawung des glaubens in Christum dienstlich / nach gelegenheit                      jedes Lands vn&#x0303; volcks / züordnen vn&#x0303;                      zügebrauchen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[40/0083] wöllen wir auch gern / wie wir hieoben vns haben vernem̃en lassen / vnsers theils / da ein gemeyne Christliche Kirchenordnũg / vermög Göttlichs worts fürgenom̃en würt / der Kirchenkleyder halb nichts erwinden lassen. Dieweil aber die sonderliche Leuitische vñ Priesterliche kleyder / so im alten Gesatz Mosi verordnet vñ gebreuchig gewesen / durch das recht war Liecht des heiligen Euangelions / wie auch das gantz Leuitisch Priesterthumb / auffgehaben vnd abgethan / vnd weder von vnserm Herrn Christo / noch von den Aposteln / andere eusserliche Kleyder in verrichtung der Kirchenämpter verordnet vñ auffgesetzt / Sonder hieriñ der Kirchenjre freyheit / doch dz es alles erbarlich vñ erbawlich zügehe / gelassen. So mögen wir leiden / das die Kirchendiener in allen ämptern / so sie in der Kirchen verrichten sollen / den gewönlichen Chorrock / biß auff ferrner vnsern bescheydt gebrauchen / vnd sonst auch in allweg sich einer ehrlichen / gebürlichen kleydung fleissigen / damit nicht allein jr wort vnnd Predig / sondern auch jre kleydung / weiß vnd geberde / ein Lehr der tugent seyen. Ordnung der Feyertag. WIewol vor zeiten sich der Feyertag halben / allerley vnrichtigkeit inn der Kirchen zügetragen / jedoch so haben die H. Apostel vñ jre nachkom̃en / klärlich vñ gnügsam dargethan / das die Christlich Kirch / an keinen Leuitischẽ Feiertag gebundẽ sey / sonder hab hieriñ freyheit / was nützlich vnd zü erbawung des glaubens in Christum dienstlich / nach gelegenheit jedes Lands vñ volcks / züordnen vñ zügebrauchen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/83
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/83>, abgerufen am 26.04.2024.