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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752.

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v. d. Ausbreitung u. Fortpflantzung etc.
§. 10.
Mündliche und schrifftliche Nachrichten
gelten gleich viel.

Wir machen unsere Gedancken theils durch
Reden, theils durch Schreiben einander be-
kannt. Dieses findet also auch sowohl beym Aus-
sagen,
als auch beym Nachsagen, und mit-
hin überhaupt beym Nachrichten statt, daß sie
entweder mündlich oder schrifftlich gegeben
werden. Wenn nun in beyden Arten von Nach-
richten die Erzehlung in einerley Worten abgefasset
ist, so gilt es fast gleich viel, ob man eine Nach-
richt mündlich oder aber schrifftlich erhält.
Jch sage, fast gleich viel: denn völlig liesse sich
ein solches nicht behaupten. Denn die Stimme
des Redenden, und seine Gebehrden, sein Jnne-
halten, ja der Ort wo er redet, kan etwas zu
mehreren Verstande der Worte beytragen (§. 5.
6. 7. 8. Einleitung zur Auslegekunst.): welches
alles bey einer schrifftlichen Nachricht hinwegfällt.
Jm übrigen kommen schrifftliche und mündliche
Nachrichten darinne überein, daß wie eine münd-
liche
Nachricht nicht allein auf einmahl sehr vie-
len Zuhörern ertheilet, sondern auch gar leichte
mehrmahls wiederhohlt werden kan, also können
sich auch sehr viele, ja unzehlige Menschen, aus
einer einigen schrifftlichen Nachricht belehren.

§. 11.
Schrifftliche Geschäffte werden leicht bekannt.

Jn Geschafften ist ein grosser Unterschied
ob solche mündlich, oder aber schrifftlich tra

ctire
L 3
v. d. Ausbreitung u. Fortpflantzung ꝛc.
§. 10.
Muͤndliche und ſchrifftliche Nachrichten
gelten gleich viel.

Wir machen unſere Gedancken theils durch
Reden, theils durch Schreiben einander be-
kannt. Dieſes findet alſo auch ſowohl beym Auſ-
ſagen,
als auch beym Nachſagen, und mit-
hin uͤberhaupt beym Nachrichten ſtatt, daß ſie
entweder muͤndlich oder ſchrifftlich gegeben
werden. Wenn nun in beyden Arten von Nach-
richten die Erzehlung in einerley Worten abgefaſſet
iſt, ſo gilt es faſt gleich viel, ob man eine Nach-
richt muͤndlich oder aber ſchrifftlich erhaͤlt.
Jch ſage, faſt gleich viel: denn voͤllig lieſſe ſich
ein ſolches nicht behaupten. Denn die Stimme
des Redenden, und ſeine Gebehrden, ſein Jnne-
halten, ja der Ort wo er redet, kan etwas zu
mehreren Verſtande der Worte beytragen (§. 5.
6. 7. 8. Einleitung zur Auslegekunſt.): welches
alles bey einer ſchrifftlichen Nachricht hinwegfaͤllt.
Jm uͤbrigen kommen ſchrifftliche und muͤndliche
Nachrichten darinne uͤberein, daß wie eine muͤnd-
liche
Nachricht nicht allein auf einmahl ſehr vie-
len Zuhoͤrern ertheilet, ſondern auch gar leichte
mehrmahls wiederhohlt werden kan, alſo koͤnnen
ſich auch ſehr viele, ja unzehlige Menſchen, aus
einer einigen ſchrifftlichen Nachricht belehren.

§. 11.
Schrifftliche Geſchaͤffte werden leicht bekannt.

Jn Geſchafften iſt ein groſſer Unterſchied
ob ſolche muͤndlich, oder aber ſchrifftlich tra

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L 3
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[165/0201] v. d. Ausbreitung u. Fortpflantzung ꝛc. §. 10. Muͤndliche und ſchrifftliche Nachrichten gelten gleich viel. Wir machen unſere Gedancken theils durch Reden, theils durch Schreiben einander be- kannt. Dieſes findet alſo auch ſowohl beym Auſ- ſagen, als auch beym Nachſagen, und mit- hin uͤberhaupt beym Nachrichten ſtatt, daß ſie entweder muͤndlich oder ſchrifftlich gegeben werden. Wenn nun in beyden Arten von Nach- richten die Erzehlung in einerley Worten abgefaſſet iſt, ſo gilt es faſt gleich viel, ob man eine Nach- richt muͤndlich oder aber ſchrifftlich erhaͤlt. Jch ſage, faſt gleich viel: denn voͤllig lieſſe ſich ein ſolches nicht behaupten. Denn die Stimme des Redenden, und ſeine Gebehrden, ſein Jnne- halten, ja der Ort wo er redet, kan etwas zu mehreren Verſtande der Worte beytragen (§. 5. 6. 7. 8. Einleitung zur Auslegekunſt.): welches alles bey einer ſchrifftlichen Nachricht hinwegfaͤllt. Jm uͤbrigen kommen ſchrifftliche und muͤndliche Nachrichten darinne uͤberein, daß wie eine muͤnd- liche Nachricht nicht allein auf einmahl ſehr vie- len Zuhoͤrern ertheilet, ſondern auch gar leichte mehrmahls wiederhohlt werden kan, alſo koͤnnen ſich auch ſehr viele, ja unzehlige Menſchen, aus einer einigen ſchrifftlichen Nachricht belehren. §. 11. Schrifftliche Geſchaͤffte werden leicht bekannt. Jn Geſchafften iſt ein groſſer Unterſchied ob ſolche muͤndlich, oder aber ſchrifftlich tra ctire L 3

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Zitationshilfe: Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 165. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/201>, abgerufen am 26.04.2024.