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Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.

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Erster Theil der Politik.
Vom Staate für sich selber.

Erster Abschnitt.
Von der Staatsverfassung
.

Erstes Capitel.
Von der Eintheilung der Verfassungen nach der Zahl
der regierenden Personen.

19. Von Alters her fing gleichwie in unseren Tagen
jede Rede über bestehende Verfassungen gern mit der Frage
an: Wer regiert im Staate? Alle? oder Einer? oder
eine Anzahl? und nach diesem Theilungsgrunde unterschied
man drei Regierungsformen, Demokratie, Monarchie
und Aristokratie. Dann fragte man weiter, welche
die vorzüglichere sey von den dreien.

20. Weil die Herrschaft begehrenswerth erscheint, trug
die Demokratie schon im hohen Alterthum den Preis
des allgemeinsten Beifalls davon. Von vollendeter Volks-
herrschaft forderte man 1) ihre Allgemeinheit, indem
sie Allen (Männern freilich nur) im Volk gleichen Zugang
zur Herrschaft und ihren Ämtern gewähren soll; 2) eine
Unumschränktheit, welche alle Gegenstände der Herr-

Erſter Theil der Politik.
Vom Staate fuͤr ſich ſelber.

Erſter Abſchnitt.
Von der Staatsverfaſſung
.

Erſtes Capitel.
Von der Eintheilung der Verfaſſungen nach der Zahl
der regierenden Perſonen.

19. Von Alters her fing gleichwie in unſeren Tagen
jede Rede uͤber beſtehende Verfaſſungen gern mit der Frage
an: Wer regiert im Staate? Alle? oder Einer? oder
eine Anzahl? und nach dieſem Theilungsgrunde unterſchied
man drei Regierungsformen, Demokratie, Monarchie
und Ariſtokratie. Dann fragte man weiter, welche
die vorzuͤglichere ſey von den dreien.

20. Weil die Herrſchaft begehrenswerth erſcheint, trug
die Demokratie ſchon im hohen Alterthum den Preis
des allgemeinſten Beifalls davon. Von vollendeter Volks-
herrſchaft forderte man 1) ihre Allgemeinheit, indem
ſie Allen (Maͤnnern freilich nur) im Volk gleichen Zugang
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[[13]/0025] Erſter Theil der Politik. Vom Staate fuͤr ſich ſelber. Erſter Abſchnitt. Von der Staatsverfaſſung. Erſtes Capitel. Von der Eintheilung der Verfaſſungen nach der Zahl der regierenden Perſonen. 19. Von Alters her fing gleichwie in unſeren Tagen jede Rede uͤber beſtehende Verfaſſungen gern mit der Frage an: Wer regiert im Staate? Alle? oder Einer? oder eine Anzahl? und nach dieſem Theilungsgrunde unterſchied man drei Regierungsformen, Demokratie, Monarchie und Ariſtokratie. Dann fragte man weiter, welche die vorzuͤglichere ſey von den dreien. 20. Weil die Herrſchaft begehrenswerth erſcheint, trug die Demokratie ſchon im hohen Alterthum den Preis des allgemeinſten Beifalls davon. Von vollendeter Volks- herrſchaft forderte man 1) ihre Allgemeinheit, indem ſie Allen (Maͤnnern freilich nur) im Volk gleichen Zugang zur Herrſchaft und ihren Ämtern gewaͤhren ſoll; 2) eine Unumſchraͤnktheit, welche alle Gegenſtaͤnde der Herr-

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. [13]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/25>, abgerufen am 19.03.2024.