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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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XXIII. Den 25. Julii 1615. haben die Arbeiter zum Zieder bey Grissa auf einer Wiesen einen Schober Heu zusammen getragen/ worauf eine Magd gestiegen/ welche das Heu genommen. Als sie nun herab steigen wollen/ und an den Schober ein Rechen mit aufgerichteten Stiehle gelehnet war/ ist ihr der Stiehl unten in den Leib hinein gefahren/ daß er bey der Achsel wieder heraus geraget/ und in drey Stücke entzwey gebrochen/ und das Mitlere bey ihr im Leibe geblieben/ worüber sie des dritten Tages/ mit unaussprechlichen Schmertzen gestorben.

Henr. Roch in der Schlesischen Chronic. p. 247.

XXIV. Anno 1633. haben die Kayserliche Soldaten zu Klöppelsdorf in Schlesien den Evangelischen Pfarrer nebst dem Kirch-Vater gespiesset/ ein Feuer unter sie gemacht und gebraten.

Idem pag. 286.

XXV. In der Insel Hispaniola werden die Diebe gespiesset.

Gontr. Oviedus lib. 5. c. 3. Hist. Indic. Camerar. tom. 1. Hor. Succis. c. 87. in fine pag. 408.

XXVI. Dergleichen ist mannichmahl den Wildprets-Dieben in Teutschland wiederfahren.

XXVII. Der Persianische Abgesandte Imanculechan so mit den Holsteinischen Ambassadeurs nach Teutschland gezogen/ hat Theils seiner bey sich habenden Völcker wenn sie was harttes verbrochen/ mit einen glüenden Bratspies über den blossen Rücken fahren/ einem andern aber mit einem Beil die Finger weich kloppen lassen.

Erasm. Francisci im Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 2. disc. 8. pag. 403.

CAPUT XXV.

Von der EXCORIATION, oder Schindung der lebendigen Menschen.

I.

DIe Haut/ in welcher das Fleisch und Knochen/ ja alle menschliche Glieder / gleichsam als einen Sack gefasset sind/ kan ohne die aller grösseste und unbeschreiblichste Schmertzen von dem Leibe nicht abgesondert werden.

XXIII. Den 25. Julii 1615. haben die Arbeiter zum Zieder bey Grissa auf einer Wiesen einen Schober Heu zusammen getragen/ worauf eine Magd gestiegen/ welche das Heu genommen. Als sie nun herab steigen wollen/ und an den Schober ein Rechen mit aufgerichteten Stiehle gelehnet war/ ist ihr der Stiehl unten in den Leib hinein gefahren/ daß er bey der Achsel wieder heraus geraget/ und in drey Stücke entzwey gebrochen/ und das Mitlere bey ihr im Leibe geblieben/ worüber sie des dritten Tages/ mit unaussprechlichen Schmertzen gestorben.

Henr. Roch in der Schlesischen Chronic. p. 247.

XXIV. Anno 1633. haben die Kayserliche Soldaten zu Klöppelsdorf in Schlesien den Evangelischen Pfarrer nebst dem Kirch-Vater gespiesset/ ein Feuer unter sie gemacht und gebraten.

Idem pag. 286.

XXV. In der Insel Hispaniola werden die Diebe gespiesset.

Gontr. Oviedus lib. 5. c. 3. Hist. Indic. Camerar. tom. 1. Hor. Succis. c. 87. in fine pag. 408.

XXVI. Dergleichen ist mannichmahl den Wildprets-Dieben in Teutschland wiederfahren.

XXVII. Der Persianische Abgesandte Imanculechan so mit den Holsteinischen Ambassadeurs nach Teutschland gezogen/ hat Theils seiner bey sich habenden Völcker wenn sie was harttes verbrochen/ mit einen glüenden Bratspies über den blossen Rücken fahren/ einem andern aber mit einem Beil die Finger weich kloppen lassen.

Erasm. Francisci im Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 2. disc. 8. pag. 403.

CAPUT XXV.

Von der EXCORIATION, oder Schindung der lebendigen Menschen.

I.

DIe Haut/ in welcher das Fleisch und Knochen/ ja alle menschliche Glieder / gleichsam als einen Sack gefasset sind/ kan ohne die aller grösseste und unbeschreiblichste Schmertzen von dem Leibe nicht abgesondert werden.

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        <p>Henr. Roch in der Schlesischen Chronic. p. 247.</p>
        <p>XXIV. Anno 1633. haben die Kayserliche Soldaten zu Klöppelsdorf in Schlesien den                      Evangelischen Pfarrer nebst dem Kirch-Vater gespiesset/ ein Feuer unter sie                      gemacht und gebraten.</p>
        <p>Idem pag. 286.</p>
        <p>XXV. In der Insel Hispaniola werden die Diebe gespiesset.</p>
        <l>Gontr. Oviedus lib. 5. c. 3. Hist. Indic.</l>
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        <p>XXVI. Dergleichen ist mannichmahl den Wildprets-Dieben in Teutschland                      wiederfahren.</p>
        <p>XXVII. Der Persianische Abgesandte Imanculechan so mit den Holsteinischen                      Ambassadeurs nach Teutschland gezogen/ hat Theils seiner bey sich habenden                      Völcker wenn sie was harttes verbrochen/ mit einen glüenden Bratspies über den                      blossen Rücken fahren/ einem andern aber mit einem Beil die Finger weich                      kloppen lassen.</p>
        <p>Erasm. Francisci im Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 2. disc.                      8. pag. 403.</p>
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[361/0371] XXIII. Den 25. Julii 1615. haben die Arbeiter zum Zieder bey Grissa auf einer Wiesen einen Schober Heu zusammen getragen/ worauf eine Magd gestiegen/ welche das Heu genommen. Als sie nun herab steigen wollen/ und an den Schober ein Rechen mit aufgerichteten Stiehle gelehnet war/ ist ihr der Stiehl unten in den Leib hinein gefahren/ daß er bey der Achsel wieder heraus geraget/ und in drey Stücke entzwey gebrochen/ und das Mitlere bey ihr im Leibe geblieben/ worüber sie des dritten Tages/ mit unaussprechlichen Schmertzen gestorben. Henr. Roch in der Schlesischen Chronic. p. 247. XXIV. Anno 1633. haben die Kayserliche Soldaten zu Klöppelsdorf in Schlesien den Evangelischen Pfarrer nebst dem Kirch-Vater gespiesset/ ein Feuer unter sie gemacht und gebraten. Idem pag. 286. XXV. In der Insel Hispaniola werden die Diebe gespiesset. Gontr. Oviedus lib. 5. c. 3. Hist. Indic. Camerar. tom. 1. Hor. Succis. c. 87. in fine pag. 408. XXVI. Dergleichen ist mannichmahl den Wildprets-Dieben in Teutschland wiederfahren. XXVII. Der Persianische Abgesandte Imanculechan so mit den Holsteinischen Ambassadeurs nach Teutschland gezogen/ hat Theils seiner bey sich habenden Völcker wenn sie was harttes verbrochen/ mit einen glüenden Bratspies über den blossen Rücken fahren/ einem andern aber mit einem Beil die Finger weich kloppen lassen. Erasm. Francisci im Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 2. disc. 8. pag. 403. CAPUT XXV. Von der EXCORIATION, oder Schindung der lebendigen Menschen. I. DIe Haut/ in welcher das Fleisch und Knochen/ ja alle menschliche Glieder / gleichsam als einen Sack gefasset sind/ kan ohne die aller grösseste und unbeschreiblichste Schmertzen von dem Leibe nicht abgesondert werden.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 361. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/371>, abgerufen am 28.04.2024.