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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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Barbarae

und vielen andern mehr das Fleisch vom Leibe gerissen worden.

II. Es waren aber dieselbe an Stiehle gemacht/ daß man sie füglich angreiffen / halten und damit kratzen konte. Die Figur ist bey dem Gallonio de Cruciatibus Martyrum zu sehen.

III. Doch ist hierbey zu mercken daß der Instrumenten womit man den Märtyrern und andern das Fleisch zerrissen dreyerley gewesen/ als (1.) Ungulae, (2.) Unci und (3.) Pectines ferrei.

Vid. Gallon. d. tr. pag. 262. & 263. Item 257. & seqq. usqve 261.

IV. Ja man schnitte ihnen auch wohl das Fleisch mit Glaß- und andern Schirben von zerbrochenen Gefässen von den Hüfften/ Armen und Beinen weg/ welches man sonsten nur denen grausamen Mördern zu thun pflegte.

Eusebius lib 8. Hist. e. 9.

V. So viel das Striegeln betrifft findet man bey dem Harsdörfer im Schauplatz Lehrreicher Geschichte/ lib. 1. n. 36. pag. 132. ein Exempel daß ein Französischer Edelmann sein Eheweib sammt den Ehebrecher/ die er beysammen ertappet/ zu tode gestriegelt habe.

VI. Von einem bösen Weibe/ welche zu Zischdorf in Schlesien/ ihren Mann/ daß er nicht bekennen wollen wo er das Geld hätte/ die Hände gebunden und mit einer Hechel gekratzet hatte/ vide Caput von Hinrichtung mit den Schwerd. nro

CAPUT XXVII.

Von Zerschneidung der Menschen mit eisernen und höltzernen Sägen.

I.

IM andern Buch Samuelis am 12. Capitel/ versu 21. stehet/ daß David/ nach dem er die Stadt Rabba der Kinder Ammon eingenommen/ das Volck/ so drinne gewesen / heraus geführet/ und sie unter eiserne Sägen und Zacken/ und eiserne Keile geleget/ und sie in Ziegelösen verbrand.

II. Der Gottlose König Manasses hat den Propheten Esaiam mit einer/ und wie etliche wollen/ höltzernen Sägen zerschneiden lassen.

Tertullianus lib. de Patientia.

Barbarae

und vielen andern mehr das Fleisch vom Leibe gerissen worden.

II. Es waren aber dieselbe an Stiehle gemacht/ daß man sie füglich angreiffen / halten und damit kratzen konte. Die Figur ist bey dem Gallonio de Cruciatibus Martyrum zu sehen.

III. Doch ist hierbey zu mercken daß der Instrumenten womit man den Märtyrern und andern das Fleisch zerrissen dreyerley gewesen/ als (1.) Ungulae, (2.) Unci und (3.) Pectines ferrei.

Vid. Gallon. d. tr. pag. 262. & 263. Item 257. & seqq. usqve 261.

IV. Ja man schnitte ihnen auch wohl das Fleisch mit Glaß- und andern Schirben von zerbrochenen Gefässen von den Hüfften/ Armen und Beinen weg/ welches man sonsten nur denen grausamen Mördern zu thun pflegte.

Eusebius lib 8. Hist. e. 9.

V. So viel das Striegeln betrifft findet man bey dem Harsdörfer im Schauplatz Lehrreicher Geschichte/ lib. 1. n. 36. pag. 132. ein Exempel daß ein Französischer Edelmann sein Eheweib sammt den Ehebrecher/ die er beysammen ertappet/ zu tode gestriegelt habe.

VI. Von einem bösen Weibe/ welche zu Zischdorf in Schlesien/ ihren Mann/ daß er nicht bekennen wollen wo er das Geld hätte/ die Hände gebunden und mit einer Hechel gekratzet hatte/ vide Caput von Hinrichtung mit den Schwerd. nro

CAPUT XXVII.

Von Zerschneidung der Menschen mit eisernen und höltzernen Sägen.

I.

IM andern Buch Samuelis am 12. Capitel/ versu 21. stehet/ daß David/ nach dem er die Stadt Rabba der Kinder Ammon eingenommen/ das Volck/ so drinne gewesen / heraus geführet/ und sie unter eiserne Sägen und Zacken/ und eiserne Keile geleget/ und sie in Ziegelösen verbrand.

II. Der Gottlose König Manasses hat den Propheten Esaiam mit einer/ und wie etliche wollen/ höltzernen Sägen zerschneiden lassen.

Tertullianus lib. de Patientia.
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[368/0378] Barbarae und vielen andern mehr das Fleisch vom Leibe gerissen worden. II. Es waren aber dieselbe an Stiehle gemacht/ daß man sie füglich angreiffen / halten und damit kratzen konte. Die Figur ist bey dem Gallonio de Cruciatibus Martyrum zu sehen. III. Doch ist hierbey zu mercken daß der Instrumenten womit man den Märtyrern und andern das Fleisch zerrissen dreyerley gewesen/ als (1.) Ungulae, (2.) Unci und (3.) Pectines ferrei. Vid. Gallon. d. tr. pag. 262. & 263. Item 257. & seqq. usqve 261. IV. Ja man schnitte ihnen auch wohl das Fleisch mit Glaß- und andern Schirben von zerbrochenen Gefässen von den Hüfften/ Armen und Beinen weg/ welches man sonsten nur denen grausamen Mördern zu thun pflegte. Eusebius lib 8. Hist. e. 9. V. So viel das Striegeln betrifft findet man bey dem Harsdörfer im Schauplatz Lehrreicher Geschichte/ lib. 1. n. 36. pag. 132. ein Exempel daß ein Französischer Edelmann sein Eheweib sammt den Ehebrecher/ die er beysammen ertappet/ zu tode gestriegelt habe. VI. Von einem bösen Weibe/ welche zu Zischdorf in Schlesien/ ihren Mann/ daß er nicht bekennen wollen wo er das Geld hätte/ die Hände gebunden und mit einer Hechel gekratzet hatte/ vide Caput von Hinrichtung mit den Schwerd. nro CAPUT XXVII. Von Zerschneidung der Menschen mit eisernen und höltzernen Sägen. I. IM andern Buch Samuelis am 12. Capitel/ versu 21. stehet/ daß David/ nach dem er die Stadt Rabba der Kinder Ammon eingenommen/ das Volck/ so drinne gewesen / heraus geführet/ und sie unter eiserne Sägen und Zacken/ und eiserne Keile geleget/ und sie in Ziegelösen verbrand. II. Der Gottlose König Manasses hat den Propheten Esaiam mit einer/ und wie etliche wollen/ höltzernen Sägen zerschneiden lassen. Tertullianus lib. de Patientia.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 368. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/378>, abgerufen am 29.04.2024.