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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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des Landes/ in der Versammlung des hohen Kriegs-Raths in Bode grave den 18. Novemb. 1672. und ist alles von seiner Hoheit geapprobiret worden.

JOHAN MOLENGRAAF.

Die Ausführung geschahe im Jahr 1673. den 26. Julii.

Dieser Mombas ward in seiner Lebens Grösse vom Scheitel biß zum Füßen abgemahlet / nach der Proportion seines Leibes rund umbeschnitten/ und sein Nahm mit grossen Buchstaben auff die Brust geschrieben/ BARTON de MOMBAS. Dieses Conterfait knüpffte der Scharffrichter öffentlich unterm Anschauen vieler Menschen/ auff der Gerichts-Bühne/ mit einem Strange an den Galgen.

Welches Bild aber daselbst eine kurtze Ruhe fand/ weil alsbald die Jungen hinterher waren/ denn kaum es eine Stunde gehangen/ da sie so gewaltig dasselbe mit Steinen begunten zu tractiren/ daß/ woferne es nicht ein gegenhaltendes Bild/ sondern Fleisch und Blut gewesen/ es bald in taufend Stücken solte seyn zerschmettert worden/ wie doch endlich geschahe. Denn sie ließen es dabey nicht bewenden/ sondern raseten noch ferner dawieder/ legten die Hände daran/ zauseten/ zerstümmelten/ schlugen und zerrissen es dermassen / daß nichts davon übrig blieb/ und ein jeglicher mit einer portion sich davon machte.

Dieses geschahe im Haag, gleich um die Zeit/ da Mombas den Niederlanden nicht mehr trauete/ sondern sich anderswo flüchtig enthielte.

CAPUT LIII.

DE DAMNATIONE MEMORIAE, Oder von Verdamm- und Ausrottung eines Ubelthäters Gedächtniß von der Erden.

I.

DIeses ist poena accessoria der Hinrichtung in Bildnüß/ oder auch wenn der Thäter selbst in Person das Leben hergeben muß.

des Landes/ in der Versammlung des hohen Kriegs-Raths in Bode grave den 18. Novemb. 1672. und ist alles von seiner Hoheit geapprobiret worden.

JOHAN MOLENGRAAF.

Die Ausführung geschahe im Jahr 1673. den 26. Julii.

Dieser Mombas ward in seiner Lebens Grösse vom Scheitel biß zum Füßen abgemahlet / nach der Proportion seines Leibes rund umbeschnitten/ und sein Nahm mit grossen Buchstaben auff die Brust geschrieben/ BARTON de MOMBAS. Dieses Conterfait knüpffte der Scharffrichter öffentlich unterm Anschauen vieler Menschen/ auff der Gerichts-Bühne/ mit einem Strange an den Galgen.

Welches Bild aber daselbst eine kurtze Ruhe fand/ weil alsbald die Jungen hinterher waren/ deñ kaum es eine Stunde gehangen/ da sie so gewaltig dasselbe mit Steinen begunten zu tractiren/ daß/ woferne es nicht ein gegenhaltendes Bild/ sondern Fleisch und Blut gewesen/ es bald in taufend Stücken solte seyn zerschmettert worden/ wie doch endlich geschahe. Denn sie ließen es dabey nicht bewenden/ sondern raseten noch ferner dawieder/ legten die Hände daran/ zauseten/ zerstümmelten/ schlugen und zerrissen es dermassen / daß nichts davon übrig blieb/ und ein jeglicher mit einer portion sich davon machte.

Dieses geschahe im Haag, gleich um die Zeit/ da Mombas den Niederlanden nicht mehr trauete/ sondern sich anderswo flüchtig enthielte.

CAPUT LIII.

DE DAMNATIONE MEMORIAE, Oder von Verdamm- und Ausrottung eines Ubelthäters Gedächtniß von der Erden.

I.

DIeses ist poena accessoria der Hinrichtung in Bildnüß/ oder auch wenn der Thäter selbst in Person das Leben hergeben muß.

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[644/0654] des Landes/ in der Versammlung des hohen Kriegs-Raths in Bode grave den 18. Novemb. 1672. und ist alles von seiner Hoheit geapprobiret worden. JOHAN MOLENGRAAF. Die Ausführung geschahe im Jahr 1673. den 26. Julii. Dieser Mombas ward in seiner Lebens Grösse vom Scheitel biß zum Füßen abgemahlet / nach der Proportion seines Leibes rund umbeschnitten/ und sein Nahm mit grossen Buchstaben auff die Brust geschrieben/ BARTON de MOMBAS. Dieses Conterfait knüpffte der Scharffrichter öffentlich unterm Anschauen vieler Menschen/ auff der Gerichts-Bühne/ mit einem Strange an den Galgen. Welches Bild aber daselbst eine kurtze Ruhe fand/ weil alsbald die Jungen hinterher waren/ deñ kaum es eine Stunde gehangen/ da sie so gewaltig dasselbe mit Steinen begunten zu tractiren/ daß/ woferne es nicht ein gegenhaltendes Bild/ sondern Fleisch und Blut gewesen/ es bald in taufend Stücken solte seyn zerschmettert worden/ wie doch endlich geschahe. Denn sie ließen es dabey nicht bewenden/ sondern raseten noch ferner dawieder/ legten die Hände daran/ zauseten/ zerstümmelten/ schlugen und zerrissen es dermassen / daß nichts davon übrig blieb/ und ein jeglicher mit einer portion sich davon machte. Dieses geschahe im Haag, gleich um die Zeit/ da Mombas den Niederlanden nicht mehr trauete/ sondern sich anderswo flüchtig enthielte. CAPUT LIII. DE DAMNATIONE MEMORIAE, Oder von Verdamm- und Ausrottung eines Ubelthäters Gedächtniß von der Erden. I. DIeses ist poena accessoria der Hinrichtung in Bildnüß/ oder auch wenn der Thäter selbst in Person das Leben hergeben muß.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 644. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/654>, abgerufen am 28.04.2024.