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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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Und ergehet/ wie in vorigen Capitel n. 17. auch berühret/ wieder die so ein dergestaltig Crimen laesae Majestatis begangen/ daß sie (wie in L. fin. ff. ad L. Jul. Maj. stehet) mit feindlichen/ vorsetzlichen und boßhafften Gemüthe wieder einen Estat solchen zu ändern/ Item wieder dessen Oberhaupt gehandelt / demselben heimlicher oder öffentlicher Weise hinzurichten und auß dem Wege zu räumen. Desgleichen wieder die so eine Rebellion erreget/ üm den Regierungs Stand zu turbiren/ oder wohl gar übern Hauffen zu werffen/ und sich selbst zum Regenten aufzuwerffen. Ferner contra die grausame und erschreckliche Gotteslästerer/ und dann endlich wieder die boßhafftige Ketzer/ die nicht zu bekehren sind.

Joh. Henr. Gerlach. dissert. de damn. mem. th. 25. Henr. Zobel. disp. inaug. de Exec. in effigie th. 33.

II. Es ist aber damnatio memoriae anders nichts als eine gäntzliche abolition und Vertilgung eines solchen Ubelthäters Nahmen/ Geschlechts und Andenckens/ sammt Einziehung Haab und Güther/ Benehmung aller dignitaet, Ehre/ Zierde/ Freyheit und Würden/ Recht und Gerechtigkeiten/ so er gehabt: Ja eine totale Ausrottung dessen Gedächtnüsses von dem Erdboden.

III. Welche auch schon vor alters bey den Heidnischen Völckern in Gebrauch gewesen/ allermassen denn das Exempel Herostrati, so den herrlichen Tempel der Dianae zu Epheso angestecket und abgebrandt/ nur daß er dadurch einen ewigen Nahmen bey der Nachwelt erlangen möchte/ ausweiset/ dem aber vorzukommen die Epheser sich/ wiewohl vergeblich/ bemühet/ in dem sie ein Gesetze gemachet daß keiner bey Verlust des Lebens seinen Nahmen weder nennen/ noch auch dessen gedecken solte.

Strabo lib. 14. Valer. Maxim. lib. 8. c. 14. Plinius lib. 36. c. 14.

IV. Als Darius wieder seinen Vater Artaxerxem König in Persien mit seinen Brüdern conspirirte und es auskahm/ wurden sie nicht allein hingerichtet/ sondern auch ihre Weiber und Kinder/ die doch unschuldig/ getodtet/ mit dem Vorwand/ daß solches darum geschehe daß mit Abgang des Geschlechts auch die Abelthat aus dem Andencken der Menschen gebracht werden/ und keine Spuhr mehr davon übrig bleiben möchte.

Justin. lib. 8. c. 2. lib. 16. c. 2. Curtius lib. 7. c. 11. lib 8. c. 9.

V. So findet man auch/ daß die Athenienser aus Haß und Neid sich unter-

Und ergehet/ wie in vorigen Capitel n. 17. auch berühret/ wieder die so ein dergestaltig Crimen laesae Majestatis begangen/ daß sie (wie in L. fin. ff. ad L. Jul. Maj. stehet) mit feindlichen/ vorsetzlichen und boßhafften Gemüthe wieder einen Estat solchen zu ändern/ Item wieder dessen Oberhaupt gehandelt / demselben heimlicher oder öffentlicher Weise hinzurichten und auß dem Wege zu räumen. Desgleichen wieder die so eine Rebellion erreget/ üm den Regierungs Stand zu turbiren/ oder wohl gar übern Hauffen zu werffen/ und sich selbst zum Regenten aufzuwerffen. Ferner contra die grausame und erschreckliche Gotteslästerer/ und dann endlich wieder die boßhafftige Ketzer/ die nicht zu bekehren sind.

Joh. Henr. Gerlach. dissert. de damn. mem. th. 25. Henr. Zobel. disp. inaug. de Exec. in effigie th. 33.

II. Es ist aber damnatio memoriae anders nichts als eine gäntzliche abolition und Vertilgung eines solchen Ubelthäters Nahmen/ Geschlechts und Andenckens/ sammt Einziehung Haab und Güther/ Benehmung aller dignitaet, Ehre/ Zierde/ Freyheit und Würden/ Recht und Gerechtigkeiten/ so er gehabt: Ja eine totale Ausrottung dessen Gedächtnüsses von dem Erdboden.

III. Welche auch schon vor alters bey den Heidnischen Völckern in Gebrauch gewesen/ allermassen denn das Exempel Herostrati, so den herrlichen Tempel der Dianae zu Epheso angestecket und abgebrandt/ nur daß er dadurch einen ewigen Nahmen bey der Nachwelt erlangen möchte/ ausweiset/ dem aber vorzukommen die Epheser sich/ wiewohl vergeblich/ bemühet/ in dem sie ein Gesetze gemachet daß keiner bey Verlust des Lebens seinen Nahmen weder nennen/ noch auch dessen gedecken solte.

Strabo lib. 14. Valer. Maxim. lib. 8. c. 14. Plinius lib. 36. c. 14.

IV. Als Darius wieder seinen Vater Artaxerxem König in Persien mit seinen Brüdern conspirirte und es auskahm/ wurden sie nicht allein hingerichtet/ sondern auch ihre Weiber und Kinder/ die doch unschuldig/ getodtet/ mit dem Vorwand/ daß solches darum geschehe daß mit Abgang des Geschlechts auch die Abelthat aus dem Andencken der Menschen gebracht werden/ und keine Spuhr mehr davon übrig bleiben möchte.

Justin. lib. 8. c. 2. lib. 16. c. 2. Curtius lib. 7. c. 11. lib 8. c. 9.

V. So findet man auch/ daß die Athenienser aus Haß und Neid sich unter-

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        <p>Und ergehet/ wie in vorigen Capitel n. 17. auch berühret/ wieder die so ein                      dergestaltig Crimen laesae Majestatis begangen/ daß sie (wie in L. fin. ff. ad                      L. Jul. Maj. stehet) mit feindlichen/ vorsetzlichen und boßhafften Gemüthe                      wieder einen Estat solchen zu ändern/ Item wieder dessen Oberhaupt gehandelt /                      demselben heimlicher oder öffentlicher Weise hinzurichten und auß dem Wege zu                      räumen. Desgleichen wieder die so eine Rebellion erreget/ üm den Regierungs                      Stand zu turbiren/ oder wohl gar übern Hauffen zu werffen/ und sich selbst zum                      Regenten aufzuwerffen. Ferner contra die grausame und erschreckliche                      Gotteslästerer/ und dann endlich wieder die boßhafftige Ketzer/ die nicht zu                      bekehren sind.</p>
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        <p>III. Welche auch schon vor alters bey den Heidnischen Völckern in Gebrauch                      gewesen/ allermassen denn das Exempel Herostrati, so den herrlichen Tempel der                      Dianae zu Epheso angestecket und abgebrandt/ nur daß er dadurch einen ewigen                      Nahmen bey der Nachwelt erlangen möchte/ ausweiset/ dem aber vorzukommen die                      Epheser sich/ wiewohl vergeblich/ bemühet/ in dem sie ein Gesetze gemachet                      daß keiner bey Verlust des Lebens seinen Nahmen weder nennen/ noch auch dessen                      gedecken solte.</p>
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        <p>IV. Als Darius wieder seinen Vater Artaxerxem König in Persien mit seinen Brüdern                      conspirirte und es auskahm/ wurden sie nicht allein hingerichtet/ sondern auch                      ihre Weiber und Kinder/ die doch unschuldig/ getodtet/ mit dem Vorwand/ daß                      solches darum geschehe daß mit Abgang des Geschlechts auch die Abelthat aus dem                      Andencken der Menschen gebracht werden/ und keine Spuhr mehr davon übrig                      bleiben möchte.</p>
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        <l>Curtius lib. 7. c. 11. lib 8. c. 9.</l>
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[645/0655] Und ergehet/ wie in vorigen Capitel n. 17. auch berühret/ wieder die so ein dergestaltig Crimen laesae Majestatis begangen/ daß sie (wie in L. fin. ff. ad L. Jul. Maj. stehet) mit feindlichen/ vorsetzlichen und boßhafften Gemüthe wieder einen Estat solchen zu ändern/ Item wieder dessen Oberhaupt gehandelt / demselben heimlicher oder öffentlicher Weise hinzurichten und auß dem Wege zu räumen. Desgleichen wieder die so eine Rebellion erreget/ üm den Regierungs Stand zu turbiren/ oder wohl gar übern Hauffen zu werffen/ und sich selbst zum Regenten aufzuwerffen. Ferner contra die grausame und erschreckliche Gotteslästerer/ und dann endlich wieder die boßhafftige Ketzer/ die nicht zu bekehren sind. Joh. Henr. Gerlach. dissert. de damn. mem. th. 25. Henr. Zobel. disp. inaug. de Exec. in effigie th. 33. II. Es ist aber damnatio memoriae anders nichts als eine gäntzliche abolition und Vertilgung eines solchen Ubelthäters Nahmen/ Geschlechts und Andenckens/ sammt Einziehung Haab und Güther/ Benehmung aller dignitaet, Ehre/ Zierde/ Freyheit und Würden/ Recht und Gerechtigkeiten/ so er gehabt: Ja eine totale Ausrottung dessen Gedächtnüsses von dem Erdboden. III. Welche auch schon vor alters bey den Heidnischen Völckern in Gebrauch gewesen/ allermassen denn das Exempel Herostrati, so den herrlichen Tempel der Dianae zu Epheso angestecket und abgebrandt/ nur daß er dadurch einen ewigen Nahmen bey der Nachwelt erlangen möchte/ ausweiset/ dem aber vorzukommen die Epheser sich/ wiewohl vergeblich/ bemühet/ in dem sie ein Gesetze gemachet daß keiner bey Verlust des Lebens seinen Nahmen weder nennen/ noch auch dessen gedecken solte. Strabo lib. 14. Valer. Maxim. lib. 8. c. 14. Plinius lib. 36. c. 14. IV. Als Darius wieder seinen Vater Artaxerxem König in Persien mit seinen Brüdern conspirirte und es auskahm/ wurden sie nicht allein hingerichtet/ sondern auch ihre Weiber und Kinder/ die doch unschuldig/ getodtet/ mit dem Vorwand/ daß solches darum geschehe daß mit Abgang des Geschlechts auch die Abelthat aus dem Andencken der Menschen gebracht werden/ und keine Spuhr mehr davon übrig bleiben möchte. Justin. lib. 8. c. 2. lib. 16. c. 2. Curtius lib. 7. c. 11. lib 8. c. 9. V. So findet man auch/ daß die Athenienser aus Haß und Neid sich unter-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 645. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/655>, abgerufen am 14.05.2024.