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Frauenfeld, Georg von: Die Grundlagen des Vogelschutzgesetzes. Wien, 1871.

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Schon seit Jahren ist man in Nord- und Mitteleuropa bestrebt, der in
sittlicher wie materieller Beziehung höchst verdammenswerthen Verfol-
gung und Vernichtung der für die Landwirthschaft besonders nützlichen In-
sektenfresser unter den Vögeln zu steuern. Dem aufmerksamen Beobachter
konnte der hohe Werth derselben für den Menschen betreffs ihrer Wirk-
samkeit in Feld und Wald nicht entgehen, und das dringende Verlangen
sich deren unschätzbare Hilfe in Bekämpfung schädlicher Einflüsse, welche
unsere Culturen durch Insekten erleiden, zu erhalten. um so lebhafter
werden, als bei dem Umstande, dass der grösste Theil derselben durch
seine Wanderung hoch von Norden bis weit nach dem Süden so viele
verschiedene Länder berührt, die Gefahren für dieselben ohne gleicharti-
gen überall bestehenden gesetzlichen Schutz sich ausserordentlich steigern
müssen.

Besonders war diess in Italien der Fall, dessen Gefilde bei der höchst
günstigen Lage zwischen zwei Meeren von dem grössten Theil jener Wan-
derer vorherrschend gerne, um auf ihrer Reise auszuruhen, entweder
zweimal des Jahres berührt, oder auch als Aufenthalt den ganzen Win-
ter hindurch benützt werden, und wo nach einer mehr als tausendjährigen
Cultur der kulinarische Genuss, von Feinschmeckern wie Apicius, Lucull
auf den höchsten Grad von Verfeinerung gebracht, sich alles erdenklich
Geniessbaren bemächtigt hatte, auch diese willkommene Gelegenheit in der
rücksichtslosesten Weise ausgebeutet wurde.

Es verdient daher die grösste Anerkennung, wenn die Regierung
jenes Landes, wo der Vogelfang seit Jahrhunderten so eingebürgert ist,
die Wichtigkeit der Erhaltung dieser Insektenfresser vollkommen würdi-
gend, dem Antrage der k. k. österreichischen Regierung eines internatio-
nalen Uebereinkommens zum Schutze dieser Vögel, an deren Fangverbot
sich selbst der Ausfall eines Erträgnisses knüpft, mit aller Bereitwilligkeit
entgegenkam.

Wie lebhaft übrigens und wie sehr verbreitet das Interesse für die-
sen Gegenstand ist, dürfte daraus entnommen werden, dass, als meine
Reise nach Italien zu dieser Vereinbarung verlautete, ich von mehreren
Seiten dringend ersucht wurde, in dieser Angelegenheit auf das eifrigste
zu wirken, und dass die Gesellschaft für Vogelschutz in Götheburg, die
Landwirthschaftsgesellschaft in Lemberg, die physiographische Commission
in Krakau mich hiezu besonders bevollmächtigte, sowie ich in diesem
Sinne zu wirken von Roveredo und Pest aufgefordert, vor allem aber

Schon seit Jahren ist man in Nord- und Mitteleuropa bestrebt, der in
sittlicher wie materieller Beziehung höchst verdammenswerthen Verfol-
gung und Vernichtung der für die Landwirthschaft besonders nützlichen In-
sektenfresser unter den Vögeln zu steuern. Dem aufmerksamen Beobachter
konnte der hohe Werth derselben für den Menschen betreffs ihrer Wirk-
samkeit in Feld und Wald nicht entgehen, und das dringende Verlangen
sich deren unschätzbare Hilfe in Bekämpfung schädlicher Einflüsse, welche
unsere Culturen durch Insekten erleiden, zu erhalten. um so lebhafter
werden, als bei dem Umstande, dass der grösste Theil derselben durch
seine Wanderung hoch von Norden bis weit nach dem Süden so viele
verschiedene Länder berührt, die Gefahren für dieselben ohne gleicharti-
gen überall bestehenden gesetzlichen Schutz sich ausserordentlich steigern
müssen.

Besonders war diess in Italien der Fall, dessen Gefilde bei der höchst
günstigen Lage zwischen zwei Meeren von dem grössten Theil jener Wan-
derer vorherrschend gerne, um auf ihrer Reise auszuruhen, entweder
zweimal des Jahres berührt, oder auch als Aufenthalt den ganzen Win-
ter hindurch benützt werden, und wo nach einer mehr als tausendjährigen
Cultur der kulinarische Genuss, von Feinschmeckern wie Apicius, Lucull
auf den höchsten Grad von Verfeinerung gebracht, sich alles erdenklich
Geniessbaren bemächtigt hatte, auch diese willkommene Gelegenheit in der
rücksichtslosesten Weise ausgebeutet wurde.

Es verdient daher die grösste Anerkennung, wenn die Regierung
jenes Landes, wo der Vogelfang seit Jahrhunderten so eingebürgert ist,
die Wichtigkeit der Erhaltung dieser Insektenfresser vollkommen würdi-
gend, dem Antrage der k. k. österreichischen Regierung eines internatio-
nalen Uebereinkommens zum Schutze dieser Vögel, an deren Fangverbot
sich selbst der Ausfall eines Erträgnisses knüpft, mit aller Bereitwilligkeit
entgegenkam.

Wie lebhaft übrigens und wie sehr verbreitet das Interesse für die-
sen Gegenstand ist, dürfte daraus entnommen werden, dass, als meine
Reise nach Italien zu dieser Vereinbarung verlautete, ich von mehreren
Seiten dringend ersucht wurde, in dieser Angelegenheit auf das eifrigste
zu wirken, und dass die Gesellschaft für Vogelschutz in Götheburg, die
Landwirthschaftsgesellschaft in Lemberg, die physiographische Commission
in Krakau mich hiezu besonders bevollmächtigte, sowie ich in diesem
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[[5]/0009] Schon seit Jahren ist man in Nord- und Mitteleuropa bestrebt, der in sittlicher wie materieller Beziehung höchst verdammenswerthen Verfol- gung und Vernichtung der für die Landwirthschaft besonders nützlichen In- sektenfresser unter den Vögeln zu steuern. Dem aufmerksamen Beobachter konnte der hohe Werth derselben für den Menschen betreffs ihrer Wirk- samkeit in Feld und Wald nicht entgehen, und das dringende Verlangen sich deren unschätzbare Hilfe in Bekämpfung schädlicher Einflüsse, welche unsere Culturen durch Insekten erleiden, zu erhalten. um so lebhafter werden, als bei dem Umstande, dass der grösste Theil derselben durch seine Wanderung hoch von Norden bis weit nach dem Süden so viele verschiedene Länder berührt, die Gefahren für dieselben ohne gleicharti- gen überall bestehenden gesetzlichen Schutz sich ausserordentlich steigern müssen. Besonders war diess in Italien der Fall, dessen Gefilde bei der höchst günstigen Lage zwischen zwei Meeren von dem grössten Theil jener Wan- derer vorherrschend gerne, um auf ihrer Reise auszuruhen, entweder zweimal des Jahres berührt, oder auch als Aufenthalt den ganzen Win- ter hindurch benützt werden, und wo nach einer mehr als tausendjährigen Cultur der kulinarische Genuss, von Feinschmeckern wie Apicius, Lucull auf den höchsten Grad von Verfeinerung gebracht, sich alles erdenklich Geniessbaren bemächtigt hatte, auch diese willkommene Gelegenheit in der rücksichtslosesten Weise ausgebeutet wurde. Es verdient daher die grösste Anerkennung, wenn die Regierung jenes Landes, wo der Vogelfang seit Jahrhunderten so eingebürgert ist, die Wichtigkeit der Erhaltung dieser Insektenfresser vollkommen würdi- gend, dem Antrage der k. k. österreichischen Regierung eines internatio- nalen Uebereinkommens zum Schutze dieser Vögel, an deren Fangverbot sich selbst der Ausfall eines Erträgnisses knüpft, mit aller Bereitwilligkeit entgegenkam. Wie lebhaft übrigens und wie sehr verbreitet das Interesse für die- sen Gegenstand ist, dürfte daraus entnommen werden, dass, als meine Reise nach Italien zu dieser Vereinbarung verlautete, ich von mehreren Seiten dringend ersucht wurde, in dieser Angelegenheit auf das eifrigste zu wirken, und dass die Gesellschaft für Vogelschutz in Götheburg, die Landwirthschaftsgesellschaft in Lemberg, die physiographische Commission in Krakau mich hiezu besonders bevollmächtigte, sowie ich in diesem Sinne zu wirken von Roveredo und Pest aufgefordert, vor allem aber

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Zitationshilfe: Frauenfeld, Georg von: Die Grundlagen des Vogelschutzgesetzes. Wien, 1871, S. [5]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/frauenfeld_vogelschutzgesetz_1871/9>, abgerufen am 19.03.2024.