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Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, I. Semester. I. Band.

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Kute machte, kein Zweifel, daß Deutschland wie die Pflicht so auch das
Recht hat, auf Erfüllung jener Versprechungen zu dringen, nöthigenfalls
dieselbe zu erzwingen. Die on>n der Bundesgewalt mit dem König von
Dänemark rücksichtlich Schleswigs abgeschlossenen Verträge tragen allerdings
einen rein völkerrechtlichen Charakter, sind aber deshalb nicht von geringe¬
rer Stärke, als die für Holstein genehmigten Vorschläge des Herzogs dieses
Landes. Der Bundestag gedenkt in dem Beschluß vom 29. Juli 1852 der
Fnedensstipulationeu in Betreff Schleswigs, nicht ausdrücklich, dennoch sind
dieselben als integrirender Theil des Friedensschlusses zu betrachten; denn
um Schleswig und dessen staatliche Beziehungen zu Holstein war ja gerade
Krieg geführt worden, und auch nachdem das historische Recht Holsteins auf¬
gegeben war, blieb die Ordnung der schleswigschen Verhältnisse noch immer
ein Interesse von hoher Wichtigkeit für Holstein und Deutschland. Für
alle Fälle würden Preußen und Oestreich als die völkerrechtlichen Vertreter
der von ihnen vereinbarten und von der Bundesversammlung in keinem
Punkt beanstandeten Fnedensbestimmungcn vorhanden sein. Wenn der
Bundestag später Schleswig unberücksichtigt gelassen und ruhig den dänischen
Maßnahmen zugesehen hat, welche fast auf eine faktische Einverleibung des
Herzogthums in Dänemark hinausliefen, so haben andere Gründe als die
der Jncomvctcnz denselben zu dieser Unthätigkeit vermocht. An seinem Rechte,
die Ausführung des in seinem Namen abgeschlossenen Friedens zu verlangen,
kann nicht gezweifelt werden.




Die Deutschen in Neuyork.

. Als man am letzten 10. November auch in Neuyork ein Schillerfest feierte,
wurde nicht ohne gewisse Berechtigung hervorgehoben, welche Fortschritte das
deutsche Element in den Vereinigten Staaten seit der Geburt des Dichters
gemacht habe. Man wies darauf hin, wie damals die deutschen Auswandrer
andern Völkern etwa so erschienen seien, wie uns jetzt die chinesischen Kukis,
wie sie damals zwar Pennsylvanien und das Mohawkthal der Cultur erobert,
als Führer der Bootsleute des Westens die Flüsse der Wildniß dem Verkehr
geöffnet, als Jndianerjäger die Barbarei zurückdrängen geholfen, aber ohne


Kute machte, kein Zweifel, daß Deutschland wie die Pflicht so auch das
Recht hat, auf Erfüllung jener Versprechungen zu dringen, nöthigenfalls
dieselbe zu erzwingen. Die on>n der Bundesgewalt mit dem König von
Dänemark rücksichtlich Schleswigs abgeschlossenen Verträge tragen allerdings
einen rein völkerrechtlichen Charakter, sind aber deshalb nicht von geringe¬
rer Stärke, als die für Holstein genehmigten Vorschläge des Herzogs dieses
Landes. Der Bundestag gedenkt in dem Beschluß vom 29. Juli 1852 der
Fnedensstipulationeu in Betreff Schleswigs, nicht ausdrücklich, dennoch sind
dieselben als integrirender Theil des Friedensschlusses zu betrachten; denn
um Schleswig und dessen staatliche Beziehungen zu Holstein war ja gerade
Krieg geführt worden, und auch nachdem das historische Recht Holsteins auf¬
gegeben war, blieb die Ordnung der schleswigschen Verhältnisse noch immer
ein Interesse von hoher Wichtigkeit für Holstein und Deutschland. Für
alle Fälle würden Preußen und Oestreich als die völkerrechtlichen Vertreter
der von ihnen vereinbarten und von der Bundesversammlung in keinem
Punkt beanstandeten Fnedensbestimmungcn vorhanden sein. Wenn der
Bundestag später Schleswig unberücksichtigt gelassen und ruhig den dänischen
Maßnahmen zugesehen hat, welche fast auf eine faktische Einverleibung des
Herzogthums in Dänemark hinausliefen, so haben andere Gründe als die
der Jncomvctcnz denselben zu dieser Unthätigkeit vermocht. An seinem Rechte,
die Ausführung des in seinem Namen abgeschlossenen Friedens zu verlangen,
kann nicht gezweifelt werden.




Die Deutschen in Neuyork.

. Als man am letzten 10. November auch in Neuyork ein Schillerfest feierte,
wurde nicht ohne gewisse Berechtigung hervorgehoben, welche Fortschritte das
deutsche Element in den Vereinigten Staaten seit der Geburt des Dichters
gemacht habe. Man wies darauf hin, wie damals die deutschen Auswandrer
andern Völkern etwa so erschienen seien, wie uns jetzt die chinesischen Kukis,
wie sie damals zwar Pennsylvanien und das Mohawkthal der Cultur erobert,
als Führer der Bootsleute des Westens die Flüsse der Wildniß dem Verkehr
geöffnet, als Jndianerjäger die Barbarei zurückdrängen geholfen, aber ohne


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[0387] Kute machte, kein Zweifel, daß Deutschland wie die Pflicht so auch das Recht hat, auf Erfüllung jener Versprechungen zu dringen, nöthigenfalls dieselbe zu erzwingen. Die on>n der Bundesgewalt mit dem König von Dänemark rücksichtlich Schleswigs abgeschlossenen Verträge tragen allerdings einen rein völkerrechtlichen Charakter, sind aber deshalb nicht von geringe¬ rer Stärke, als die für Holstein genehmigten Vorschläge des Herzogs dieses Landes. Der Bundestag gedenkt in dem Beschluß vom 29. Juli 1852 der Fnedensstipulationeu in Betreff Schleswigs, nicht ausdrücklich, dennoch sind dieselben als integrirender Theil des Friedensschlusses zu betrachten; denn um Schleswig und dessen staatliche Beziehungen zu Holstein war ja gerade Krieg geführt worden, und auch nachdem das historische Recht Holsteins auf¬ gegeben war, blieb die Ordnung der schleswigschen Verhältnisse noch immer ein Interesse von hoher Wichtigkeit für Holstein und Deutschland. Für alle Fälle würden Preußen und Oestreich als die völkerrechtlichen Vertreter der von ihnen vereinbarten und von der Bundesversammlung in keinem Punkt beanstandeten Fnedensbestimmungcn vorhanden sein. Wenn der Bundestag später Schleswig unberücksichtigt gelassen und ruhig den dänischen Maßnahmen zugesehen hat, welche fast auf eine faktische Einverleibung des Herzogthums in Dänemark hinausliefen, so haben andere Gründe als die der Jncomvctcnz denselben zu dieser Unthätigkeit vermocht. An seinem Rechte, die Ausführung des in seinem Namen abgeschlossenen Friedens zu verlangen, kann nicht gezweifelt werden. Die Deutschen in Neuyork. . Als man am letzten 10. November auch in Neuyork ein Schillerfest feierte, wurde nicht ohne gewisse Berechtigung hervorgehoben, welche Fortschritte das deutsche Element in den Vereinigten Staaten seit der Geburt des Dichters gemacht habe. Man wies darauf hin, wie damals die deutschen Auswandrer andern Völkern etwa so erschienen seien, wie uns jetzt die chinesischen Kukis, wie sie damals zwar Pennsylvanien und das Mohawkthal der Cultur erobert, als Führer der Bootsleute des Westens die Flüsse der Wildniß dem Verkehr geöffnet, als Jndianerjäger die Barbarei zurückdrängen geholfen, aber ohne

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_108721/387>, abgerufen am 29.04.2024.