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Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, I. Semester. II. Band.

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Ausstellungsräumen die ihn interessirenden Gegenstände aufsuchen. Trotz dem
besten Willen lief er deshalb Gefahr wichtige Gegenstände zu übersehen.
Ueberdies wurde ihm die Benutzung der aufgefundenen Gegenstände beschränkt;
schon bei dem Ausmessen derselben war eine Verständigung mit den Aufsichts-
beamten erforderlich, das Abzeichnen war nur ausnahmsweise gestattet.

Wenn ich es nun versuche dem Leser dasjenige vorzuführen, was auf
der Wiener Weltausstellung sich für die öffentliche Gesundheitspflege darge¬
boten hat, muß ich mich mit einer Skizzirung begnügen. Ich werde dabei
nur einzelne Fragen ins Auge fassen, und zwar solche, durch deren Beant¬
wortung die wichtigsten unter den ausgestellten Mitteln der öffentlichen Ge¬
sundheitspflege in den Kreis der Betrachtung eintreten können.




Wie brachte die Ausstellung diejenigen Ansprüche zur Anschauung, welche
von der öffentlichen Gesundheitspflege an die Wohnung gemacht werden?
Wie veranschaulichte sie die Ansprüche der öffentlichen Gesundheitspflege an
die Nahrungsmittel? Wie stellte sie die Anforderungen der öffentlichen Ge¬
sundheitspflege an die Schulen dar? Welchen Ausdruck gab sie denjenigen
Rücksichten, welche die öffentliche Gesundheitspflege aus den Gewerbebetrieb
nimmt? Wie veranschaulichte sie die Fürsorge, welche die öffentliche Gesund¬
heitspflege für die Kranken hegt?

Dies sind die Fragen, auf die ich mich beschränken muß; noch viele
andere ließen sich aufstellen, müssen aber hier unterbleiben.




1.
Wie brachte die Ausstellung diejenigen Ansprüche zur An¬
schauung, welche von der öffentlichen Gesundheitspflege an
die Wohnung gemacht werden?

Wenn das Wohnhaus den Ansprüchen der öffentlichen Gesundheitspflege
genügen soll, muß es von reiner Luft umgeben sein, auf einem trockenen^
von fäulnißfähigen Stoffen freien Boden stehen, trockne, helle, hinlänglich
geräumige Wohngelasse mit reiner Luft enthalten und die berechtigten For¬
derungen der Sittlichkeit und Volkswirthschaft befriedigen.

Die Feuchtigkeit des Baugrundes ist nicht nur deshalb gesundheitsschädlich,
weil sie sich dem Hause mittheilt, sondern auch deshalb, weil sie die Fäulniß
der in dem Boden vorhandenen, von dem Haushalte, Gewerbebetriebe u. s. w.
herrührenden organischen Stoffe befördert. Die Produkte dieser Fäulniß
nimmt die in dem Boden sehr reichlich vorhandene Luft auf und theilt sie
unserer Athmungsluft mit; außerdem können dieselben innerhalb des Bodens
in die Brunnen eindringen und das Trinkwasser verunreinigen. Ein gewisser
Grad von Anhäufung, oder eine besondere Beschaffenheit der in dem Boden


Ausstellungsräumen die ihn interessirenden Gegenstände aufsuchen. Trotz dem
besten Willen lief er deshalb Gefahr wichtige Gegenstände zu übersehen.
Ueberdies wurde ihm die Benutzung der aufgefundenen Gegenstände beschränkt;
schon bei dem Ausmessen derselben war eine Verständigung mit den Aufsichts-
beamten erforderlich, das Abzeichnen war nur ausnahmsweise gestattet.

Wenn ich es nun versuche dem Leser dasjenige vorzuführen, was auf
der Wiener Weltausstellung sich für die öffentliche Gesundheitspflege darge¬
boten hat, muß ich mich mit einer Skizzirung begnügen. Ich werde dabei
nur einzelne Fragen ins Auge fassen, und zwar solche, durch deren Beant¬
wortung die wichtigsten unter den ausgestellten Mitteln der öffentlichen Ge¬
sundheitspflege in den Kreis der Betrachtung eintreten können.




Wie brachte die Ausstellung diejenigen Ansprüche zur Anschauung, welche
von der öffentlichen Gesundheitspflege an die Wohnung gemacht werden?
Wie veranschaulichte sie die Ansprüche der öffentlichen Gesundheitspflege an
die Nahrungsmittel? Wie stellte sie die Anforderungen der öffentlichen Ge¬
sundheitspflege an die Schulen dar? Welchen Ausdruck gab sie denjenigen
Rücksichten, welche die öffentliche Gesundheitspflege aus den Gewerbebetrieb
nimmt? Wie veranschaulichte sie die Fürsorge, welche die öffentliche Gesund¬
heitspflege für die Kranken hegt?

Dies sind die Fragen, auf die ich mich beschränken muß; noch viele
andere ließen sich aufstellen, müssen aber hier unterbleiben.




1.
Wie brachte die Ausstellung diejenigen Ansprüche zur An¬
schauung, welche von der öffentlichen Gesundheitspflege an
die Wohnung gemacht werden?

Wenn das Wohnhaus den Ansprüchen der öffentlichen Gesundheitspflege
genügen soll, muß es von reiner Luft umgeben sein, auf einem trockenen^
von fäulnißfähigen Stoffen freien Boden stehen, trockne, helle, hinlänglich
geräumige Wohngelasse mit reiner Luft enthalten und die berechtigten For¬
derungen der Sittlichkeit und Volkswirthschaft befriedigen.

Die Feuchtigkeit des Baugrundes ist nicht nur deshalb gesundheitsschädlich,
weil sie sich dem Hause mittheilt, sondern auch deshalb, weil sie die Fäulniß
der in dem Boden vorhandenen, von dem Haushalte, Gewerbebetriebe u. s. w.
herrührenden organischen Stoffe befördert. Die Produkte dieser Fäulniß
nimmt die in dem Boden sehr reichlich vorhandene Luft auf und theilt sie
unserer Athmungsluft mit; außerdem können dieselben innerhalb des Bodens
in die Brunnen eindringen und das Trinkwasser verunreinigen. Ein gewisser
Grad von Anhäufung, oder eine besondere Beschaffenheit der in dem Boden


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_131175/371>, abgerufen am 07.05.2024.