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Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. I. Band.

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Was uns das Bankgesetz gegeben, ist eine Neichsbank, ein begrenzter
Gesammtumlauf der ungedeckten Noten, eine sicherstellende Normirung des
Betriebs der bisherigen Banken, eine gegenseitige Annahme ihrer Noten durch
alle Banken und damit die annähernde Herstellung einer einzigen Klasse von
Banknoten; endlich die Möglichkeit, in einer gemessenen Frist alle besondern
Bankprivilegien aufzuheben und, wenn die fernere Erfahrung dafür spricht,
zum System einer einzigen Bank überzugehen. Wo die neuen Bestimmungen
nach irgend einer Richtung sich zu eng erweisen sollten, wie von manchen
Seiten z. B. gefürchtet wird bei der Beschränkung der Noten auf den Mini¬
malbetrag von 100 Mark, da würde die Erweiterung, sobald der Erfahrungs-
deweis geliefert, vor dem Eintritt erheblichen Schadens möglich sein. So
darf man hoffen, daß dieses Gesetz sich als gelungenes Werk bewährt. Doch
glauben wir, daß seine Schranken eher enger als weiter mit der Zeit gezogen
werden, müssen.

Mit diesem Werk schließt der Reichstag seine Session. Er hat in dieser
Session ein großes Gesetzgebungswerk zum Abschluß gebracht, nämlich die
Heeresgesetzgebung durch das Landsturmgesetz; ein großes Gesetzgebungswerk
auf die ersten Wege geleitet, nämlich die Herstellung des einheitlichen deutschen
Rechts durch das Gesetz über die Ausnahmebefugnisse der Justizcommission;
ein großes Gesetzgebungswerk bis an das letzte Stadium gebracht, nämlich
die Regelung des Geldwesens durch das Bankgesetz, welches das vierte Gesetz
in der MÄMÄ enarw unseres neugeordneten Geldwesens ist; und ein großes
Gesetzgebungswerk in der Mitte der Arbeit um ein wichtiges Stück vermehrt,
nämlich die Kirchengesetzgebung durch das Gesetz über die bürgerliche Ehe¬
schließung und die bürgerlichen Standesbücher im ganzen Reich.


O--r.


Die Wirren in Louistana.

Die Ereignisse, welche in den letzten Monaten in Louisiana sich abgespielt
haben, und deren Endresultat für die arme Bevölkerung dieses Staates unsrer
Republik noch gar nicht zu bestimmen ist, werden auf die Entwickelung der
Geschichte der Vereinigten Staaten, einen weittragenderen Einfluß üben als
die leichtmüthigen Politiker, die sie in Scene setzten, wohl ahnen. Sie haben
gezeigt, wie eifersüchtig das ganze große Land wacht über den Freiheiten


Gmijl'öde" l. 1875. 2V

Was uns das Bankgesetz gegeben, ist eine Neichsbank, ein begrenzter
Gesammtumlauf der ungedeckten Noten, eine sicherstellende Normirung des
Betriebs der bisherigen Banken, eine gegenseitige Annahme ihrer Noten durch
alle Banken und damit die annähernde Herstellung einer einzigen Klasse von
Banknoten; endlich die Möglichkeit, in einer gemessenen Frist alle besondern
Bankprivilegien aufzuheben und, wenn die fernere Erfahrung dafür spricht,
zum System einer einzigen Bank überzugehen. Wo die neuen Bestimmungen
nach irgend einer Richtung sich zu eng erweisen sollten, wie von manchen
Seiten z. B. gefürchtet wird bei der Beschränkung der Noten auf den Mini¬
malbetrag von 100 Mark, da würde die Erweiterung, sobald der Erfahrungs-
deweis geliefert, vor dem Eintritt erheblichen Schadens möglich sein. So
darf man hoffen, daß dieses Gesetz sich als gelungenes Werk bewährt. Doch
glauben wir, daß seine Schranken eher enger als weiter mit der Zeit gezogen
werden, müssen.

Mit diesem Werk schließt der Reichstag seine Session. Er hat in dieser
Session ein großes Gesetzgebungswerk zum Abschluß gebracht, nämlich die
Heeresgesetzgebung durch das Landsturmgesetz; ein großes Gesetzgebungswerk
auf die ersten Wege geleitet, nämlich die Herstellung des einheitlichen deutschen
Rechts durch das Gesetz über die Ausnahmebefugnisse der Justizcommission;
ein großes Gesetzgebungswerk bis an das letzte Stadium gebracht, nämlich
die Regelung des Geldwesens durch das Bankgesetz, welches das vierte Gesetz
in der MÄMÄ enarw unseres neugeordneten Geldwesens ist; und ein großes
Gesetzgebungswerk in der Mitte der Arbeit um ein wichtiges Stück vermehrt,
nämlich die Kirchengesetzgebung durch das Gesetz über die bürgerliche Ehe¬
schließung und die bürgerlichen Standesbücher im ganzen Reich.


O—r.


Die Wirren in Louistana.

Die Ereignisse, welche in den letzten Monaten in Louisiana sich abgespielt
haben, und deren Endresultat für die arme Bevölkerung dieses Staates unsrer
Republik noch gar nicht zu bestimmen ist, werden auf die Entwickelung der
Geschichte der Vereinigten Staaten, einen weittragenderen Einfluß üben als
die leichtmüthigen Politiker, die sie in Scene setzten, wohl ahnen. Sie haben
gezeigt, wie eifersüchtig das ganze große Land wacht über den Freiheiten


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[0241] Was uns das Bankgesetz gegeben, ist eine Neichsbank, ein begrenzter Gesammtumlauf der ungedeckten Noten, eine sicherstellende Normirung des Betriebs der bisherigen Banken, eine gegenseitige Annahme ihrer Noten durch alle Banken und damit die annähernde Herstellung einer einzigen Klasse von Banknoten; endlich die Möglichkeit, in einer gemessenen Frist alle besondern Bankprivilegien aufzuheben und, wenn die fernere Erfahrung dafür spricht, zum System einer einzigen Bank überzugehen. Wo die neuen Bestimmungen nach irgend einer Richtung sich zu eng erweisen sollten, wie von manchen Seiten z. B. gefürchtet wird bei der Beschränkung der Noten auf den Mini¬ malbetrag von 100 Mark, da würde die Erweiterung, sobald der Erfahrungs- deweis geliefert, vor dem Eintritt erheblichen Schadens möglich sein. So darf man hoffen, daß dieses Gesetz sich als gelungenes Werk bewährt. Doch glauben wir, daß seine Schranken eher enger als weiter mit der Zeit gezogen werden, müssen. Mit diesem Werk schließt der Reichstag seine Session. Er hat in dieser Session ein großes Gesetzgebungswerk zum Abschluß gebracht, nämlich die Heeresgesetzgebung durch das Landsturmgesetz; ein großes Gesetzgebungswerk auf die ersten Wege geleitet, nämlich die Herstellung des einheitlichen deutschen Rechts durch das Gesetz über die Ausnahmebefugnisse der Justizcommission; ein großes Gesetzgebungswerk bis an das letzte Stadium gebracht, nämlich die Regelung des Geldwesens durch das Bankgesetz, welches das vierte Gesetz in der MÄMÄ enarw unseres neugeordneten Geldwesens ist; und ein großes Gesetzgebungswerk in der Mitte der Arbeit um ein wichtiges Stück vermehrt, nämlich die Kirchengesetzgebung durch das Gesetz über die bürgerliche Ehe¬ schließung und die bürgerlichen Standesbücher im ganzen Reich. O—r. Die Wirren in Louistana. Die Ereignisse, welche in den letzten Monaten in Louisiana sich abgespielt haben, und deren Endresultat für die arme Bevölkerung dieses Staates unsrer Republik noch gar nicht zu bestimmen ist, werden auf die Entwickelung der Geschichte der Vereinigten Staaten, einen weittragenderen Einfluß üben als die leichtmüthigen Politiker, die sie in Scene setzten, wohl ahnen. Sie haben gezeigt, wie eifersüchtig das ganze große Land wacht über den Freiheiten Gmijl'öde» l. 1875. 2V

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341821_134957/241>, abgerufen am 06.05.2024.