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Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, II. Semester. II. Band.

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republikanischen Nordens und Ostens und forderten ihre Parteigenossen ein
dringlich auf, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln den Leidenden und
Kranken im Süden zur Hülfe zu eilen. Solche Züge echter Menschlichkeit
versöhnen mit manchen Auswüchsen des amerikanischen Parteilebens.


Rud. Doehn.


Dom deutschen Keichstag.

In den Sitzungen vom 3. und 7. November hat der Reichstag sich
schlüssig gemacht über die Behandlung der Reichsjustizgesetze, der wichtigsten
Aufgabe der diesmaligen Session. Diese Gesetze, bestehend in einem Gesetz
über die Normen der Gerichtsverfassung, einer Civil-Prozeßordnung, einer
Strafprozeßordnung und einer Concursordnung wurden am 24. November
1874 seitens der Bundesregierungen dem Reichstag vorgelegt. Am 25. No¬
vember 1874 beschloß der Reichstag, die drei ersten dieser Gesetzentwürfe einer
Commission von 28 Mitgliedern zur Vorberathung zu überweisen. Durch
ein Reichsgesetz vom 23. Dezember desselben Jahres wurde diese Commission
ermächtigt, ihre Arbeiten über die laufende Session hinaus fortzusetzen. Jo
Herbst 187S, als der Reichstag wieder zusammentrat, hatte indeß die Com¬
mission ihr Werk noch nicht vollenden können. Das Mandat derselben
wurde daher vom Reichstag sofort erneuert. Da indeß vorauszusehen war,
daß die Zeit zur Vollendung des Werkes während der Reichstagsession sich
nicht finden könne, so wurde der Commission durch ein weiteres Reichsgesetz
vom 1. Februar 1876 abermals die Befugniß ertheilt, ihre Arbeit über die
laufende Session hinaus zu erstrecken. Jetzt liegt diese Arbeit vollendet vor
in den Abänderungsvorschlägen, welche die Commission zu jedem der drei
Gesetzentwürfe beschlossen hat. Zur Begründung der Abänderungsvorschläge
wird jeder der Gesetzentwürfe durch einen besonderen Bericht eingeleitet.
Der Bericht zu dem Gesetzentwurf über die Gerichtsverfassung ist von den
Commissionsmitgliedern Miquel und Hauck erstattet. Diesem Bericht geht
auch der Bericht über die Thätigkeit der Commission im Allgemeinen voran-
Der Bericht über die Civilprozeßordnung ist von den Commissionsmitgliedern
Becker und v. Forcade de Biaix erstattet; der Bericht über die Strafprozeß'
ordnung von den Commissionsmitgliedern Dr. v. Schwarze und Klotz.
Vorberathung der Concursordnung war eine besondere Commission gewählt


republikanischen Nordens und Ostens und forderten ihre Parteigenossen ein
dringlich auf, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln den Leidenden und
Kranken im Süden zur Hülfe zu eilen. Solche Züge echter Menschlichkeit
versöhnen mit manchen Auswüchsen des amerikanischen Parteilebens.


Rud. Doehn.


Dom deutschen Keichstag.

In den Sitzungen vom 3. und 7. November hat der Reichstag sich
schlüssig gemacht über die Behandlung der Reichsjustizgesetze, der wichtigsten
Aufgabe der diesmaligen Session. Diese Gesetze, bestehend in einem Gesetz
über die Normen der Gerichtsverfassung, einer Civil-Prozeßordnung, einer
Strafprozeßordnung und einer Concursordnung wurden am 24. November
1874 seitens der Bundesregierungen dem Reichstag vorgelegt. Am 25. No¬
vember 1874 beschloß der Reichstag, die drei ersten dieser Gesetzentwürfe einer
Commission von 28 Mitgliedern zur Vorberathung zu überweisen. Durch
ein Reichsgesetz vom 23. Dezember desselben Jahres wurde diese Commission
ermächtigt, ihre Arbeiten über die laufende Session hinaus fortzusetzen. Jo
Herbst 187S, als der Reichstag wieder zusammentrat, hatte indeß die Com¬
mission ihr Werk noch nicht vollenden können. Das Mandat derselben
wurde daher vom Reichstag sofort erneuert. Da indeß vorauszusehen war,
daß die Zeit zur Vollendung des Werkes während der Reichstagsession sich
nicht finden könne, so wurde der Commission durch ein weiteres Reichsgesetz
vom 1. Februar 1876 abermals die Befugniß ertheilt, ihre Arbeit über die
laufende Session hinaus zu erstrecken. Jetzt liegt diese Arbeit vollendet vor
in den Abänderungsvorschlägen, welche die Commission zu jedem der drei
Gesetzentwürfe beschlossen hat. Zur Begründung der Abänderungsvorschläge
wird jeder der Gesetzentwürfe durch einen besonderen Bericht eingeleitet.
Der Bericht zu dem Gesetzentwurf über die Gerichtsverfassung ist von den
Commissionsmitgliedern Miquel und Hauck erstattet. Diesem Bericht geht
auch der Bericht über die Thätigkeit der Commission im Allgemeinen voran-
Der Bericht über die Civilprozeßordnung ist von den Commissionsmitgliedern
Becker und v. Forcade de Biaix erstattet; der Bericht über die Strafprozeß'
ordnung von den Commissionsmitgliedern Dr. v. Schwarze und Klotz.
Vorberathung der Concursordnung war eine besondere Commission gewählt


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341823_157686/318>, abgerufen am 29.04.2024.