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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal.

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Gambetta und das Listenscrutinium.

in vorigen Donnerstage erhob das französische Abgeordnetenhaus
den Bardouxschen Antrag auf Einführung des Listenferutiniums
nach langen Debatten mit großer Mehrheit zum Gesetz, und Gam¬
betta, der Urheber desselben, hatte einen neuen Erfolg zu ver¬
zeichnen und einen neuen Schritt nach dem seit Jahren von ihm
ins Auge gefaßten und beharrlich verfolgten Ziele gethan. In der zweiten Hälfte
des September werden in Frankreich neue Wahlen für die Volksvertretung statt¬
finden, und die von Gambetta eingeleitete Bewegung bezweckte die Ersetzung des
bisherigen Wahlvcrfahrens durch ein neues oder, sagen wir, durch ein andres;
denn das Listenserutinium, das der cliotÄtsur ovenlls von seinem Freunde Bardvux
beantragen ließ, ist in Frankreich bereits dagewesen.

Der bisherige Wahlmodus, im December 187S eingeführt, ist ein fernem
ä'MronäiWöinönt, d. h. er besteht darin, daß in jedem der Arrondissements oder
Kreise, in welche die Departements in Frankreich zerfallen, und zwar im Haupt¬
orte desselben ein Abgeordneter gewählt wird. Nach dem von Bardoux einge¬
brachten und nunmehr zum Gesetze gewordnen Gesetzentwürfe dagegen soll der
Wähler eines Departements so viel Stimmen als dasselbe Arrondissements zählt,
und als es infolge dessen Deputirte nach Paris zu schicken hat, abgeben, also
statt, wie bis jetzt, nur einen, je nach der Größe und Bevölkerungsziffer des
Departements drei bis sieben Abgeordnete wählen dürfen.

Diese Methoden müssen verschieden wirken. Nach der bisher giltigen war
unter gewöhnlichen Zuständen anzunehmen, daß die Wahl auf Männer fallen
würde, die im Arrondissement wohnhaft, mit dessen Verhältnissen und Bedürf¬
nissen vertraut und darum im Besitze des Vertrauens ihrer Nachbarn waren.
Es war ein deeentralisirtes Wahlverfahrcn, bei welchem der Pariser Wahlbe-
cinflussuugsapparat mit seiner Empfehlung von Kandidaten nicht besonders stark
wirken konnte. Nach der neuen Methode, dem hornen as list-v dagegen wird
die Wahl centralisirt und die Arbeit jenes Apparats wesentlich erleichtert. Mit
andern Worten: die Pariser Wahleomitvs werden im Einvernehmen mit den
Parteigenossen in jeder einzelnen Departements-Hauptstadt eine Ccmdidatenliste
aufstellen und von den Zeitungen empfehlen lassen, und da der Franzose gewohnt
ist, sich von den großen Mittelpunkten der Verwaltung beeinflussen und bestimmen
zu lassen, so wird jene Liste in der Regel durchgehen. Was das unter den
gegenwärtigen Umständen bedeutet, werden wir später sehen. Vorläufig nur so
viel, daß die Departements-Hauptstädte hierbei die Arrondissements kräftiger be-


Gambetta und das Listenscrutinium.

in vorigen Donnerstage erhob das französische Abgeordnetenhaus
den Bardouxschen Antrag auf Einführung des Listenferutiniums
nach langen Debatten mit großer Mehrheit zum Gesetz, und Gam¬
betta, der Urheber desselben, hatte einen neuen Erfolg zu ver¬
zeichnen und einen neuen Schritt nach dem seit Jahren von ihm
ins Auge gefaßten und beharrlich verfolgten Ziele gethan. In der zweiten Hälfte
des September werden in Frankreich neue Wahlen für die Volksvertretung statt¬
finden, und die von Gambetta eingeleitete Bewegung bezweckte die Ersetzung des
bisherigen Wahlvcrfahrens durch ein neues oder, sagen wir, durch ein andres;
denn das Listenserutinium, das der cliotÄtsur ovenlls von seinem Freunde Bardvux
beantragen ließ, ist in Frankreich bereits dagewesen.

Der bisherige Wahlmodus, im December 187S eingeführt, ist ein fernem
ä'MronäiWöinönt, d. h. er besteht darin, daß in jedem der Arrondissements oder
Kreise, in welche die Departements in Frankreich zerfallen, und zwar im Haupt¬
orte desselben ein Abgeordneter gewählt wird. Nach dem von Bardoux einge¬
brachten und nunmehr zum Gesetze gewordnen Gesetzentwürfe dagegen soll der
Wähler eines Departements so viel Stimmen als dasselbe Arrondissements zählt,
und als es infolge dessen Deputirte nach Paris zu schicken hat, abgeben, also
statt, wie bis jetzt, nur einen, je nach der Größe und Bevölkerungsziffer des
Departements drei bis sieben Abgeordnete wählen dürfen.

Diese Methoden müssen verschieden wirken. Nach der bisher giltigen war
unter gewöhnlichen Zuständen anzunehmen, daß die Wahl auf Männer fallen
würde, die im Arrondissement wohnhaft, mit dessen Verhältnissen und Bedürf¬
nissen vertraut und darum im Besitze des Vertrauens ihrer Nachbarn waren.
Es war ein deeentralisirtes Wahlverfahrcn, bei welchem der Pariser Wahlbe-
cinflussuugsapparat mit seiner Empfehlung von Kandidaten nicht besonders stark
wirken konnte. Nach der neuen Methode, dem hornen as list-v dagegen wird
die Wahl centralisirt und die Arbeit jenes Apparats wesentlich erleichtert. Mit
andern Worten: die Pariser Wahleomitvs werden im Einvernehmen mit den
Parteigenossen in jeder einzelnen Departements-Hauptstadt eine Ccmdidatenliste
aufstellen und von den Zeitungen empfehlen lassen, und da der Franzose gewohnt
ist, sich von den großen Mittelpunkten der Verwaltung beeinflussen und bestimmen
zu lassen, so wird jene Liste in der Regel durchgehen. Was das unter den
gegenwärtigen Umständen bedeutet, werden wir später sehen. Vorläufig nur so
viel, daß die Departements-Hauptstädte hierbei die Arrondissements kräftiger be-


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[0382] Gambetta und das Listenscrutinium. in vorigen Donnerstage erhob das französische Abgeordnetenhaus den Bardouxschen Antrag auf Einführung des Listenferutiniums nach langen Debatten mit großer Mehrheit zum Gesetz, und Gam¬ betta, der Urheber desselben, hatte einen neuen Erfolg zu ver¬ zeichnen und einen neuen Schritt nach dem seit Jahren von ihm ins Auge gefaßten und beharrlich verfolgten Ziele gethan. In der zweiten Hälfte des September werden in Frankreich neue Wahlen für die Volksvertretung statt¬ finden, und die von Gambetta eingeleitete Bewegung bezweckte die Ersetzung des bisherigen Wahlvcrfahrens durch ein neues oder, sagen wir, durch ein andres; denn das Listenserutinium, das der cliotÄtsur ovenlls von seinem Freunde Bardvux beantragen ließ, ist in Frankreich bereits dagewesen. Der bisherige Wahlmodus, im December 187S eingeführt, ist ein fernem ä'MronäiWöinönt, d. h. er besteht darin, daß in jedem der Arrondissements oder Kreise, in welche die Departements in Frankreich zerfallen, und zwar im Haupt¬ orte desselben ein Abgeordneter gewählt wird. Nach dem von Bardoux einge¬ brachten und nunmehr zum Gesetze gewordnen Gesetzentwürfe dagegen soll der Wähler eines Departements so viel Stimmen als dasselbe Arrondissements zählt, und als es infolge dessen Deputirte nach Paris zu schicken hat, abgeben, also statt, wie bis jetzt, nur einen, je nach der Größe und Bevölkerungsziffer des Departements drei bis sieben Abgeordnete wählen dürfen. Diese Methoden müssen verschieden wirken. Nach der bisher giltigen war unter gewöhnlichen Zuständen anzunehmen, daß die Wahl auf Männer fallen würde, die im Arrondissement wohnhaft, mit dessen Verhältnissen und Bedürf¬ nissen vertraut und darum im Besitze des Vertrauens ihrer Nachbarn waren. Es war ein deeentralisirtes Wahlverfahrcn, bei welchem der Pariser Wahlbe- cinflussuugsapparat mit seiner Empfehlung von Kandidaten nicht besonders stark wirken konnte. Nach der neuen Methode, dem hornen as list-v dagegen wird die Wahl centralisirt und die Arbeit jenes Apparats wesentlich erleichtert. Mit andern Worten: die Pariser Wahleomitvs werden im Einvernehmen mit den Parteigenossen in jeder einzelnen Departements-Hauptstadt eine Ccmdidatenliste aufstellen und von den Zeitungen empfehlen lassen, und da der Franzose gewohnt ist, sich von den großen Mittelpunkten der Verwaltung beeinflussen und bestimmen zu lassen, so wird jene Liste in der Regel durchgehen. Was das unter den gegenwärtigen Umständen bedeutet, werden wir später sehen. Vorläufig nur so viel, daß die Departements-Hauptstädte hierbei die Arrondissements kräftiger be-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157699/382>, abgerufen am 06.05.2024.