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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr.

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Aleinere Mitteilungen.

danke ist furchtbar: wenn alle ihre Eier reiften, so würde die Welt von ihnen
überlaufen, erobert und verspeist werden, wie die Meere ausgefüllt werden
würden, wenn der Rogen jedes Herings zu Fischen werden sollte. Trotzdem
erzähle" die Araber, daß sie ein von Allah geliebtes Volk sind, und daß, als
Gabriel einst abgesandt wurde, Salomo vor einer Sünde zu warnen, der hohe,
vornehme Erzengel auf seinem Wege Befehl erhielt, Halt zu machen und einer
Ameise Beistand zu leisten, die in eine Regenpfütze gefallen war und Gefahr
lief, darin zu ertrinken.




Kleinere Mitteilungen.

Der deutsche Anwaltstag, der am 10. und 11. September in München
tagen sollte, ist bereits am ersten Tage geschlossen worden. Er hat im wesentlichen
nur geschäftliche innere Angelegenheiten erledigt, die außerhalb des Kreises der
Rechtsanwälte nur wenig oder gar nicht interessiren. Wenn wir trotzdem den
Verlauf des Anwaltstages besprechen, so geschieht das mehr um deswillen, was
nicht erledigt worden ist. Man erinnert sich, daß seit einer Reihe von Jahren
die alljährliche Versammlung deutscher Anwälte Anlaß gegeben hat, allerlei
Klagen und Beschwerden gegen unsre Strafprozeßordnung vorzubringen. Der über¬
große Einfluß der Staatsanwaltschaft auf das Strafverfahren wurde ebenso regel¬
mäßig betont, als die angebliche Einschränkung der Rechte des Angeschuldigten und
der Verteidigung beklagt. Praktische und unpraktische Vorschläge wurden zur Besse¬
rung dieser Mißstände gemacht, von denen einzelne, wie der der Wiedereinführung
der Berufung, sogar mehrfach zur Erwägung unsrer gesetzgebenden Faktoren ge¬
langten. Auch in diesem Jahre sollte sich der Anwaltstag nach der vorher ver¬
öffentlichten Tagesordnung mit Anträgen auf Abänderung der Strafprozeßordnung
in der angedeuteten Richtung befassen. Es waren Vonseiten der Berichterstatter
-- Rechtsanwälte Paper II. (Stuttgart) und Munkel (Berlin) -- eine Reihe von
Aenderungen vorgeschlagen worden, welche wesentlich die größere Sicherung der
Verteidigung bezwecken sollten. Es wurden empfohlen: Einführung der Vorunter¬
suchung für alle zur Zuständigkeit der Landgerichte gehörigen Strafsachen; Vor¬
schriften, welche im Vorbercitungsvcrfahreu und in der Voruntersuchung dem An¬
geschuldigten die Verteidigung besser als seither ermöglichen: Zugänglichkeit der
Akten für deu Verteidiger, Erleichterung des Verkehrs zwischen dem Angeschuldigten
und dem Verteidiger, Einräumung eines Beschwerderechtes für den Angeschuldigten
gegen die Beschlüsse über Eröffnung der Voruntersuchung und des Hcmptverscchreus.
Für das Hauptverfahren selbst wird verlangt: sofortige Zustellung des Beschlusses
über die Eröffnung des Hauptverfahrens an den Angeklagten, Beschwerde des An¬
geklagten an das Gericht bei Ablehnung von Beweisanträgen Vonseiten des
Vorsitzenden, Aussetzung der Verhandlung bei unvorhergesehener und unverschuldeter
Verhinderung des Verteidigers, Einschränkung des Rechtes zur Verbindung mehrerer
Strafsachen, Unzulässigkeit der Befragung durch die bcisitzeuden Richter, Aufnahme
des wesentlichen Inhalts der Vernehmungen in das Sitzungsprotokoll, ausdrückliches
Verbot der Würdigung der Beweise durch den Vorsitzenden im schwurgerichtlichen
Verfahren, Berechtigung der Verteidigung, nach Beendigung der Belehrung des Vor¬
sitzenden die Aufnahme bestimmt bezeichneter Abschnitte dieser Belehrung in das
Protokoll zu verlangen. Man sieht, ein ganz hübscher Wunschzettel. Warum der
diesjährige Anwaltstag ihn nicht zu dem seinigen gemacht hat, ist nicht ersichtlich.


Grenzboten III. 1887. 80
Aleinere Mitteilungen.

danke ist furchtbar: wenn alle ihre Eier reiften, so würde die Welt von ihnen
überlaufen, erobert und verspeist werden, wie die Meere ausgefüllt werden
würden, wenn der Rogen jedes Herings zu Fischen werden sollte. Trotzdem
erzähle» die Araber, daß sie ein von Allah geliebtes Volk sind, und daß, als
Gabriel einst abgesandt wurde, Salomo vor einer Sünde zu warnen, der hohe,
vornehme Erzengel auf seinem Wege Befehl erhielt, Halt zu machen und einer
Ameise Beistand zu leisten, die in eine Regenpfütze gefallen war und Gefahr
lief, darin zu ertrinken.




Kleinere Mitteilungen.

Der deutsche Anwaltstag, der am 10. und 11. September in München
tagen sollte, ist bereits am ersten Tage geschlossen worden. Er hat im wesentlichen
nur geschäftliche innere Angelegenheiten erledigt, die außerhalb des Kreises der
Rechtsanwälte nur wenig oder gar nicht interessiren. Wenn wir trotzdem den
Verlauf des Anwaltstages besprechen, so geschieht das mehr um deswillen, was
nicht erledigt worden ist. Man erinnert sich, daß seit einer Reihe von Jahren
die alljährliche Versammlung deutscher Anwälte Anlaß gegeben hat, allerlei
Klagen und Beschwerden gegen unsre Strafprozeßordnung vorzubringen. Der über¬
große Einfluß der Staatsanwaltschaft auf das Strafverfahren wurde ebenso regel¬
mäßig betont, als die angebliche Einschränkung der Rechte des Angeschuldigten und
der Verteidigung beklagt. Praktische und unpraktische Vorschläge wurden zur Besse¬
rung dieser Mißstände gemacht, von denen einzelne, wie der der Wiedereinführung
der Berufung, sogar mehrfach zur Erwägung unsrer gesetzgebenden Faktoren ge¬
langten. Auch in diesem Jahre sollte sich der Anwaltstag nach der vorher ver¬
öffentlichten Tagesordnung mit Anträgen auf Abänderung der Strafprozeßordnung
in der angedeuteten Richtung befassen. Es waren Vonseiten der Berichterstatter
— Rechtsanwälte Paper II. (Stuttgart) und Munkel (Berlin) — eine Reihe von
Aenderungen vorgeschlagen worden, welche wesentlich die größere Sicherung der
Verteidigung bezwecken sollten. Es wurden empfohlen: Einführung der Vorunter¬
suchung für alle zur Zuständigkeit der Landgerichte gehörigen Strafsachen; Vor¬
schriften, welche im Vorbercitungsvcrfahreu und in der Voruntersuchung dem An¬
geschuldigten die Verteidigung besser als seither ermöglichen: Zugänglichkeit der
Akten für deu Verteidiger, Erleichterung des Verkehrs zwischen dem Angeschuldigten
und dem Verteidiger, Einräumung eines Beschwerderechtes für den Angeschuldigten
gegen die Beschlüsse über Eröffnung der Voruntersuchung und des Hcmptverscchreus.
Für das Hauptverfahren selbst wird verlangt: sofortige Zustellung des Beschlusses
über die Eröffnung des Hauptverfahrens an den Angeklagten, Beschwerde des An¬
geklagten an das Gericht bei Ablehnung von Beweisanträgen Vonseiten des
Vorsitzenden, Aussetzung der Verhandlung bei unvorhergesehener und unverschuldeter
Verhinderung des Verteidigers, Einschränkung des Rechtes zur Verbindung mehrerer
Strafsachen, Unzulässigkeit der Befragung durch die bcisitzeuden Richter, Aufnahme
des wesentlichen Inhalts der Vernehmungen in das Sitzungsprotokoll, ausdrückliches
Verbot der Würdigung der Beweise durch den Vorsitzenden im schwurgerichtlichen
Verfahren, Berechtigung der Verteidigung, nach Beendigung der Belehrung des Vor¬
sitzenden die Aufnahme bestimmt bezeichneter Abschnitte dieser Belehrung in das
Protokoll zu verlangen. Man sieht, ein ganz hübscher Wunschzettel. Warum der
diesjährige Anwaltstag ihn nicht zu dem seinigen gemacht hat, ist nicht ersichtlich.


Grenzboten III. 1887. 80
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200778/641>, abgerufen am 29.04.2024.