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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

misere als Probleme aufzutischen. Freilich, ihr wollt die Wunden erst bloßlegen.
Da seid ihr ja tüchtige Ärzte. Wenn die Kunst ihre Probleme nicht lösen kann,
Gegensätze nicht versöhnen kann oder nicht wenigstens unlösbare Konflikte streng, ehrlich
und gerecht zum klaren, unvermeidlichen Ziele führen, so ist sie keine Kunst. Auf
die Frage: Was nun? den Vorhang fallen zu lassen, ist doch ein trauriges Be¬
kenntnis. Gott schenke unsern Übermenschen recht bald wieder gesunden Verstand
und unserm Volke eine gesunde Kunst!


----ohlgebvren.

Nicht wahr, es nimmt sich herrlich aus, wenn ich auf
einem vvrgedrnckten Formularbvgen eine amtliche Mitteilung erhalte, und die
Schreiberseele hat es vergessen, den kurzen leeren Raum vor dem vorgedruckteu
Euer ...ohlgebvren durch ein Hondo oder W auszufüllen! Ohne die Versicherung,
daß man den Empfänger eines Schreibens für hoch-, Hochwohl- oder wohlgeboren
halte, scheint es im amtlichen und militärischen deutscheu Reich gar nicht zu gehend)
Zwar wenn der deutsche Kaiser oder der König von Preußen an den Reichskanzler
oder nu einen Minister eine "Ordre" erläßt, so heißt es einfach: "Ich beauftrage
Sie" oder "Ich überlasse Ihnen," geht aber ein Schreiben der Minister, der
Oberpräsidenten, der Regierungspräsidenten oder der Landräte an die "Nachgeord¬
neten" Behörden, so giebt es das schlichte "Sie" nicht mehr; da werden Eure
Excellenz, Euer Hochwohlgeboren und Euer Wohlgeboren gebeten, ersucht, be¬
auftragt und gerüffelt. . , , . .

Dieser Geborenseinsnnsinn führt zu so lächerlichen Erscheinungen, daß man er¬
staunt sein muß, wie er sich bis in unsre Zeit herein hat erhalten können. Jeder
Zivilist, der nicht so vorsichtig gewesen ist, sich übliche Eltern aufzusuchen, ist von
vornherein wohlgeboren -- weniger kann er nicht sein. Aber unbekümmert um
alle noch so ängstlich aufrecht erhaltnen Standesunterschiede und Standcsvorurteile
ist in amtlichen Schreiben sowohl der Richter, als auch der subalternste Gerichts-
diener, der Postdirektvr sowohl wie sein unterster Briefträger, der Gymnasial¬
professor in derselben Weise wie der Schuldiener, und sie alle gleich dem armen
Tagelöhner wvhlgeboren; der siebzehnjährigste, eben aus der Kadettenanstalt ent¬
lassene Leutnant ist hochwohlgeboren, während der ergrauende Landrichter, der zum
"Rat" noch uicht "dran" ist, bloß wohlgeboren ist.

Während der beschränkte Unterthanenverstand glaubt, daß wir nnr einmal und
nur auf eine Weise geboren werden können, beweist uns der amtliche Sprach¬
gebrauch, daß wir ohne Wissen und Willen der Mutter, die uns geboren hat, in
höherm Lebensalter nachträglich noch um eine oder mehrere Stufen höher gehöre"
werden können, als wir es ursprünglich waren. Die meisten "Studirten" können
ja bei genügender Lebensdauer dem Ratstitel oder der Verleihung des Rangs eines
Rats soundsovielter Klasse uicht entgehen, und mit dem Augenblick, wo dies geschieht,
vollzieht sich an ihnen ein neuer Geburtsakt: sie werden aus Wohlgebornen zu
Hvchwvhlgebornen gemacht. Damit ist aber das schönste, nach § 169 des Straf¬
gesetzbuchs mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bedrohte Verbrechen begangen, denn
es liegt ohne Frage eine vorsätzliche Veränderung der Geburth-, also der Personen¬
standsverhältnisse eines andern vor. Aber nicht genug damit, wir bringen es sogar



*) Die einzige rühmliche Ausnahme, die mir bekannt ist, macht die freie und Hanse¬
stadt Lübeck, wo das Wohlgebore", wenn auch nicht ganz unbekannt -- dazu liegt Preußen
zu nahe - , so doch ungebräuchlich ist. Gleichwohl ist dort die staatliche Autorität noch nicht
ins Mäuler gekommen, und Anzeichen des Verfalls sind auch noch nicht zu bemerken. > >
Maßgebliches und Unmaßgebliches

misere als Probleme aufzutischen. Freilich, ihr wollt die Wunden erst bloßlegen.
Da seid ihr ja tüchtige Ärzte. Wenn die Kunst ihre Probleme nicht lösen kann,
Gegensätze nicht versöhnen kann oder nicht wenigstens unlösbare Konflikte streng, ehrlich
und gerecht zum klaren, unvermeidlichen Ziele führen, so ist sie keine Kunst. Auf
die Frage: Was nun? den Vorhang fallen zu lassen, ist doch ein trauriges Be¬
kenntnis. Gott schenke unsern Übermenschen recht bald wieder gesunden Verstand
und unserm Volke eine gesunde Kunst!


----ohlgebvren.

Nicht wahr, es nimmt sich herrlich aus, wenn ich auf
einem vvrgedrnckten Formularbvgen eine amtliche Mitteilung erhalte, und die
Schreiberseele hat es vergessen, den kurzen leeren Raum vor dem vorgedruckteu
Euer ...ohlgebvren durch ein Hondo oder W auszufüllen! Ohne die Versicherung,
daß man den Empfänger eines Schreibens für hoch-, Hochwohl- oder wohlgeboren
halte, scheint es im amtlichen und militärischen deutscheu Reich gar nicht zu gehend)
Zwar wenn der deutsche Kaiser oder der König von Preußen an den Reichskanzler
oder nu einen Minister eine „Ordre" erläßt, so heißt es einfach: „Ich beauftrage
Sie" oder „Ich überlasse Ihnen," geht aber ein Schreiben der Minister, der
Oberpräsidenten, der Regierungspräsidenten oder der Landräte an die „Nachgeord¬
neten" Behörden, so giebt es das schlichte „Sie" nicht mehr; da werden Eure
Excellenz, Euer Hochwohlgeboren und Euer Wohlgeboren gebeten, ersucht, be¬
auftragt und gerüffelt. . , , . .

Dieser Geborenseinsnnsinn führt zu so lächerlichen Erscheinungen, daß man er¬
staunt sein muß, wie er sich bis in unsre Zeit herein hat erhalten können. Jeder
Zivilist, der nicht so vorsichtig gewesen ist, sich übliche Eltern aufzusuchen, ist von
vornherein wohlgeboren — weniger kann er nicht sein. Aber unbekümmert um
alle noch so ängstlich aufrecht erhaltnen Standesunterschiede und Standcsvorurteile
ist in amtlichen Schreiben sowohl der Richter, als auch der subalternste Gerichts-
diener, der Postdirektvr sowohl wie sein unterster Briefträger, der Gymnasial¬
professor in derselben Weise wie der Schuldiener, und sie alle gleich dem armen
Tagelöhner wvhlgeboren; der siebzehnjährigste, eben aus der Kadettenanstalt ent¬
lassene Leutnant ist hochwohlgeboren, während der ergrauende Landrichter, der zum
„Rat" noch uicht „dran" ist, bloß wohlgeboren ist.

Während der beschränkte Unterthanenverstand glaubt, daß wir nnr einmal und
nur auf eine Weise geboren werden können, beweist uns der amtliche Sprach¬
gebrauch, daß wir ohne Wissen und Willen der Mutter, die uns geboren hat, in
höherm Lebensalter nachträglich noch um eine oder mehrere Stufen höher gehöre»
werden können, als wir es ursprünglich waren. Die meisten „Studirten" können
ja bei genügender Lebensdauer dem Ratstitel oder der Verleihung des Rangs eines
Rats soundsovielter Klasse uicht entgehen, und mit dem Augenblick, wo dies geschieht,
vollzieht sich an ihnen ein neuer Geburtsakt: sie werden aus Wohlgebornen zu
Hvchwvhlgebornen gemacht. Damit ist aber das schönste, nach § 169 des Straf¬
gesetzbuchs mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bedrohte Verbrechen begangen, denn
es liegt ohne Frage eine vorsätzliche Veränderung der Geburth-, also der Personen¬
standsverhältnisse eines andern vor. Aber nicht genug damit, wir bringen es sogar



*) Die einzige rühmliche Ausnahme, die mir bekannt ist, macht die freie und Hanse¬
stadt Lübeck, wo das Wohlgebore», wenn auch nicht ganz unbekannt — dazu liegt Preußen
zu nahe - , so doch ungebräuchlich ist. Gleichwohl ist dort die staatliche Autorität noch nicht
ins Mäuler gekommen, und Anzeichen des Verfalls sind auch noch nicht zu bemerken. > >
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[0159] Maßgebliches und Unmaßgebliches misere als Probleme aufzutischen. Freilich, ihr wollt die Wunden erst bloßlegen. Da seid ihr ja tüchtige Ärzte. Wenn die Kunst ihre Probleme nicht lösen kann, Gegensätze nicht versöhnen kann oder nicht wenigstens unlösbare Konflikte streng, ehrlich und gerecht zum klaren, unvermeidlichen Ziele führen, so ist sie keine Kunst. Auf die Frage: Was nun? den Vorhang fallen zu lassen, ist doch ein trauriges Be¬ kenntnis. Gott schenke unsern Übermenschen recht bald wieder gesunden Verstand und unserm Volke eine gesunde Kunst! ----ohlgebvren. Nicht wahr, es nimmt sich herrlich aus, wenn ich auf einem vvrgedrnckten Formularbvgen eine amtliche Mitteilung erhalte, und die Schreiberseele hat es vergessen, den kurzen leeren Raum vor dem vorgedruckteu Euer ...ohlgebvren durch ein Hondo oder W auszufüllen! Ohne die Versicherung, daß man den Empfänger eines Schreibens für hoch-, Hochwohl- oder wohlgeboren halte, scheint es im amtlichen und militärischen deutscheu Reich gar nicht zu gehend) Zwar wenn der deutsche Kaiser oder der König von Preußen an den Reichskanzler oder nu einen Minister eine „Ordre" erläßt, so heißt es einfach: „Ich beauftrage Sie" oder „Ich überlasse Ihnen," geht aber ein Schreiben der Minister, der Oberpräsidenten, der Regierungspräsidenten oder der Landräte an die „Nachgeord¬ neten" Behörden, so giebt es das schlichte „Sie" nicht mehr; da werden Eure Excellenz, Euer Hochwohlgeboren und Euer Wohlgeboren gebeten, ersucht, be¬ auftragt und gerüffelt. . , , . . Dieser Geborenseinsnnsinn führt zu so lächerlichen Erscheinungen, daß man er¬ staunt sein muß, wie er sich bis in unsre Zeit herein hat erhalten können. Jeder Zivilist, der nicht so vorsichtig gewesen ist, sich übliche Eltern aufzusuchen, ist von vornherein wohlgeboren — weniger kann er nicht sein. Aber unbekümmert um alle noch so ängstlich aufrecht erhaltnen Standesunterschiede und Standcsvorurteile ist in amtlichen Schreiben sowohl der Richter, als auch der subalternste Gerichts- diener, der Postdirektvr sowohl wie sein unterster Briefträger, der Gymnasial¬ professor in derselben Weise wie der Schuldiener, und sie alle gleich dem armen Tagelöhner wvhlgeboren; der siebzehnjährigste, eben aus der Kadettenanstalt ent¬ lassene Leutnant ist hochwohlgeboren, während der ergrauende Landrichter, der zum „Rat" noch uicht „dran" ist, bloß wohlgeboren ist. Während der beschränkte Unterthanenverstand glaubt, daß wir nnr einmal und nur auf eine Weise geboren werden können, beweist uns der amtliche Sprach¬ gebrauch, daß wir ohne Wissen und Willen der Mutter, die uns geboren hat, in höherm Lebensalter nachträglich noch um eine oder mehrere Stufen höher gehöre» werden können, als wir es ursprünglich waren. Die meisten „Studirten" können ja bei genügender Lebensdauer dem Ratstitel oder der Verleihung des Rangs eines Rats soundsovielter Klasse uicht entgehen, und mit dem Augenblick, wo dies geschieht, vollzieht sich an ihnen ein neuer Geburtsakt: sie werden aus Wohlgebornen zu Hvchwvhlgebornen gemacht. Damit ist aber das schönste, nach § 169 des Straf¬ gesetzbuchs mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bedrohte Verbrechen begangen, denn es liegt ohne Frage eine vorsätzliche Veränderung der Geburth-, also der Personen¬ standsverhältnisse eines andern vor. Aber nicht genug damit, wir bringen es sogar *) Die einzige rühmliche Ausnahme, die mir bekannt ist, macht die freie und Hanse¬ stadt Lübeck, wo das Wohlgebore», wenn auch nicht ganz unbekannt — dazu liegt Preußen zu nahe - , so doch ungebräuchlich ist. Gleichwohl ist dort die staatliche Autorität noch nicht ins Mäuler gekommen, und Anzeichen des Verfalls sind auch noch nicht zu bemerken. > >

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220975/159>, abgerufen am 22.05.2024.