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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Für die Erkenntnis der großen Tragweite seines Werkes War die Zeit nicht
reif. Zwar wurde Grimm von zwei Universitäten, 1828 von der Berliner und
1329 von der Breslauer, zum Doktor beider Rechte ernannt, wie auch von dem
Professor Eichhorn, einem der hervorragendsten damaligen Rechtsgelehrten, in den
Gllttinger Gelehrten Anzeigen sehr gepriesen; aber das geschah doch hauptsächlich
wegen der Vorteile, die ihm seine Beherrschung der altdeutschen Sprache geboten
habe. Grimm selbst schreibt hierüber an Lachmann: "Merkwürdig ist mir, das;
Männer wie Eichhorn nicht mehr darüber und dawider zu sagen wissen: ein Beweis,
wie das Fach noch bestellt ist, und woher sich auch das Lob erklärt, das mir die
Germanisten halb wider Willen erteilen. Tadeln will ich mein Buch schon selbst
am schärfsten dadurch, daß ich bei einer Umarbeitung wenig bestehen lassen werde."
Leider kam es nicht zu dieser Umarbeitung, sondern nur 1854 zu einem Neudruck.

Der bedeutendste Lobredner der Grimmschen Rechtsaltertümer ist Uhland ge¬
worden. Er sprach 1346 auf der Frankfurter Germanistenversammlung von dem
"Goldfäden der Poesie," den Grimm selbst "in der Wissenschaft, die man sonst
als eine trockne zu betrachten Pflegt, im deutschen Rechte, gesponnen" habe. Er
zog auch die Folgerungen aus der Grimmscheu Schrift und forderte wiederholt für
das deutsche Volk das alte deutsche Recht zurück. Und wenn sich jetzt das ganze
deutsche Volk der aus Laien gebildeten Geschwornengerichte sowie des öffentlichen
und mündlichen Nechtsverfahrens erfreut, wenn unsre Rechtsgelehrten nach der
Wiederaufrüstung des neuen deutschen Kaiserreichs angefangen haben, in diesem
Reiche das Recht nicht bloß einheitlich, sondern auch deutscher zu gestalten, indem
sie die römischen Satzungen dem deutschen Volkscharakter und Bolksbrauche mehr
anpaßten, so vor allem im Ehe- und Familienrecht, so ist uns hier eine Saat auf¬
gegangen, die Grimm gesät hat. Dem deutscheu Volke und den deutschen Rechts¬
gelehrten mußte sei" altes deutsches Recht wieder lebendig vor Angen gestellt werden,
nicht um selbst wieder lebendig zu werden, sondern um dem entlehnten römischen
das Von seinem Geiste einzuhauchen, was von bleibendem Werte ist. Auch später
hat Grimm für das deutsche Recht weiter gearbeitet. Bei Abfassung seiner Rechts¬
altertümer hatte er sich hauptsächlich auf die Weistümer gestützt; doch waren ihm
davon verhältnismäßig wenig zur Hand gewesen. Als er ihren Reichtum zu ahnen
begann, machte er sich daran, sie zu sammeln, und so erschien von ihm von 1840
bis 1863 in vier Bänden eine Sammlung deutscher Weistümer. Nach seinem
Tode haben dann Maurer und Schröder drei weitere Bände hinzugefügt. Diese
Sammlung gilt noch jetzt als ein Qnellenwerk ersten Ranges sür die Geschichte
des deutschen Rechts.


Erfolg.

Zu unsrer Freude höre" wir, daß die Radiruug von Stauffer, über
deren Entfernung aus der Reihe der aufgehängten Blätter im Münchner Knpferstich-
knbinct wir uns in dem Aufsatz "Kunst und Polizei" tadelnd ausgesprochen haben,
inzwischen auf besondern Wunsch des Herrn Knltusministers nebst andern Ra-
dirungen Stanffers wieder aufgehängt worden ist. Wir können dem königlich
bairischen Kultusministerium zu dieser weisen Maßregel nur glückwünschen und
bedauern, daß wir nicht schon, als der Artikel geschrieben wurde, die Rückgängig¬
machung einer so verfehlten Anordnung mitteilen konnten. Um Irrtümern vor¬
zubeugen, bemerken wir übrigens ausdrücklich, daß der betreffende Artikel weder
von. der Direktion des Münchner Kupferstichkabiuets veranlaßt noch mit ihrem
Wissen geschrieben worden ist. Die ihm zu Grunde liegenden Angaben gründen
sich teils auf Münchner Zeitungsnotizen, teils auf die jedem Besucher des Kupfer-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Für die Erkenntnis der großen Tragweite seines Werkes War die Zeit nicht
reif. Zwar wurde Grimm von zwei Universitäten, 1828 von der Berliner und
1329 von der Breslauer, zum Doktor beider Rechte ernannt, wie auch von dem
Professor Eichhorn, einem der hervorragendsten damaligen Rechtsgelehrten, in den
Gllttinger Gelehrten Anzeigen sehr gepriesen; aber das geschah doch hauptsächlich
wegen der Vorteile, die ihm seine Beherrschung der altdeutschen Sprache geboten
habe. Grimm selbst schreibt hierüber an Lachmann: „Merkwürdig ist mir, das;
Männer wie Eichhorn nicht mehr darüber und dawider zu sagen wissen: ein Beweis,
wie das Fach noch bestellt ist, und woher sich auch das Lob erklärt, das mir die
Germanisten halb wider Willen erteilen. Tadeln will ich mein Buch schon selbst
am schärfsten dadurch, daß ich bei einer Umarbeitung wenig bestehen lassen werde."
Leider kam es nicht zu dieser Umarbeitung, sondern nur 1854 zu einem Neudruck.

Der bedeutendste Lobredner der Grimmschen Rechtsaltertümer ist Uhland ge¬
worden. Er sprach 1346 auf der Frankfurter Germanistenversammlung von dem
„Goldfäden der Poesie," den Grimm selbst „in der Wissenschaft, die man sonst
als eine trockne zu betrachten Pflegt, im deutschen Rechte, gesponnen" habe. Er
zog auch die Folgerungen aus der Grimmscheu Schrift und forderte wiederholt für
das deutsche Volk das alte deutsche Recht zurück. Und wenn sich jetzt das ganze
deutsche Volk der aus Laien gebildeten Geschwornengerichte sowie des öffentlichen
und mündlichen Nechtsverfahrens erfreut, wenn unsre Rechtsgelehrten nach der
Wiederaufrüstung des neuen deutschen Kaiserreichs angefangen haben, in diesem
Reiche das Recht nicht bloß einheitlich, sondern auch deutscher zu gestalten, indem
sie die römischen Satzungen dem deutschen Volkscharakter und Bolksbrauche mehr
anpaßten, so vor allem im Ehe- und Familienrecht, so ist uns hier eine Saat auf¬
gegangen, die Grimm gesät hat. Dem deutscheu Volke und den deutschen Rechts¬
gelehrten mußte sei» altes deutsches Recht wieder lebendig vor Angen gestellt werden,
nicht um selbst wieder lebendig zu werden, sondern um dem entlehnten römischen
das Von seinem Geiste einzuhauchen, was von bleibendem Werte ist. Auch später
hat Grimm für das deutsche Recht weiter gearbeitet. Bei Abfassung seiner Rechts¬
altertümer hatte er sich hauptsächlich auf die Weistümer gestützt; doch waren ihm
davon verhältnismäßig wenig zur Hand gewesen. Als er ihren Reichtum zu ahnen
begann, machte er sich daran, sie zu sammeln, und so erschien von ihm von 1840
bis 1863 in vier Bänden eine Sammlung deutscher Weistümer. Nach seinem
Tode haben dann Maurer und Schröder drei weitere Bände hinzugefügt. Diese
Sammlung gilt noch jetzt als ein Qnellenwerk ersten Ranges sür die Geschichte
des deutschen Rechts.


Erfolg.

Zu unsrer Freude höre» wir, daß die Radiruug von Stauffer, über
deren Entfernung aus der Reihe der aufgehängten Blätter im Münchner Knpferstich-
knbinct wir uns in dem Aufsatz „Kunst und Polizei" tadelnd ausgesprochen haben,
inzwischen auf besondern Wunsch des Herrn Knltusministers nebst andern Ra-
dirungen Stanffers wieder aufgehängt worden ist. Wir können dem königlich
bairischen Kultusministerium zu dieser weisen Maßregel nur glückwünschen und
bedauern, daß wir nicht schon, als der Artikel geschrieben wurde, die Rückgängig¬
machung einer so verfehlten Anordnung mitteilen konnten. Um Irrtümern vor¬
zubeugen, bemerken wir übrigens ausdrücklich, daß der betreffende Artikel weder
von. der Direktion des Münchner Kupferstichkabiuets veranlaßt noch mit ihrem
Wissen geschrieben worden ist. Die ihm zu Grunde liegenden Angaben gründen
sich teils auf Münchner Zeitungsnotizen, teils auf die jedem Besucher des Kupfer-


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[0408] Maßgebliches und Unmaßgebliches Für die Erkenntnis der großen Tragweite seines Werkes War die Zeit nicht reif. Zwar wurde Grimm von zwei Universitäten, 1828 von der Berliner und 1329 von der Breslauer, zum Doktor beider Rechte ernannt, wie auch von dem Professor Eichhorn, einem der hervorragendsten damaligen Rechtsgelehrten, in den Gllttinger Gelehrten Anzeigen sehr gepriesen; aber das geschah doch hauptsächlich wegen der Vorteile, die ihm seine Beherrschung der altdeutschen Sprache geboten habe. Grimm selbst schreibt hierüber an Lachmann: „Merkwürdig ist mir, das; Männer wie Eichhorn nicht mehr darüber und dawider zu sagen wissen: ein Beweis, wie das Fach noch bestellt ist, und woher sich auch das Lob erklärt, das mir die Germanisten halb wider Willen erteilen. Tadeln will ich mein Buch schon selbst am schärfsten dadurch, daß ich bei einer Umarbeitung wenig bestehen lassen werde." Leider kam es nicht zu dieser Umarbeitung, sondern nur 1854 zu einem Neudruck. Der bedeutendste Lobredner der Grimmschen Rechtsaltertümer ist Uhland ge¬ worden. Er sprach 1346 auf der Frankfurter Germanistenversammlung von dem „Goldfäden der Poesie," den Grimm selbst „in der Wissenschaft, die man sonst als eine trockne zu betrachten Pflegt, im deutschen Rechte, gesponnen" habe. Er zog auch die Folgerungen aus der Grimmscheu Schrift und forderte wiederholt für das deutsche Volk das alte deutsche Recht zurück. Und wenn sich jetzt das ganze deutsche Volk der aus Laien gebildeten Geschwornengerichte sowie des öffentlichen und mündlichen Nechtsverfahrens erfreut, wenn unsre Rechtsgelehrten nach der Wiederaufrüstung des neuen deutschen Kaiserreichs angefangen haben, in diesem Reiche das Recht nicht bloß einheitlich, sondern auch deutscher zu gestalten, indem sie die römischen Satzungen dem deutschen Volkscharakter und Bolksbrauche mehr anpaßten, so vor allem im Ehe- und Familienrecht, so ist uns hier eine Saat auf¬ gegangen, die Grimm gesät hat. Dem deutscheu Volke und den deutschen Rechts¬ gelehrten mußte sei» altes deutsches Recht wieder lebendig vor Angen gestellt werden, nicht um selbst wieder lebendig zu werden, sondern um dem entlehnten römischen das Von seinem Geiste einzuhauchen, was von bleibendem Werte ist. Auch später hat Grimm für das deutsche Recht weiter gearbeitet. Bei Abfassung seiner Rechts¬ altertümer hatte er sich hauptsächlich auf die Weistümer gestützt; doch waren ihm davon verhältnismäßig wenig zur Hand gewesen. Als er ihren Reichtum zu ahnen begann, machte er sich daran, sie zu sammeln, und so erschien von ihm von 1840 bis 1863 in vier Bänden eine Sammlung deutscher Weistümer. Nach seinem Tode haben dann Maurer und Schröder drei weitere Bände hinzugefügt. Diese Sammlung gilt noch jetzt als ein Qnellenwerk ersten Ranges sür die Geschichte des deutschen Rechts. Erfolg. Zu unsrer Freude höre» wir, daß die Radiruug von Stauffer, über deren Entfernung aus der Reihe der aufgehängten Blätter im Münchner Knpferstich- knbinct wir uns in dem Aufsatz „Kunst und Polizei" tadelnd ausgesprochen haben, inzwischen auf besondern Wunsch des Herrn Knltusministers nebst andern Ra- dirungen Stanffers wieder aufgehängt worden ist. Wir können dem königlich bairischen Kultusministerium zu dieser weisen Maßregel nur glückwünschen und bedauern, daß wir nicht schon, als der Artikel geschrieben wurde, die Rückgängig¬ machung einer so verfehlten Anordnung mitteilen konnten. Um Irrtümern vor¬ zubeugen, bemerken wir übrigens ausdrücklich, daß der betreffende Artikel weder von. der Direktion des Münchner Kupferstichkabiuets veranlaßt noch mit ihrem Wissen geschrieben worden ist. Die ihm zu Grunde liegenden Angaben gründen sich teils auf Münchner Zeitungsnotizen, teils auf die jedem Besucher des Kupfer-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220975/408>, abgerufen am 22.05.2024.