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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr.

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Die spielhagenbanken und ihre Gesetzesumgehungen

aß Hypothekenbanken die für sie gegebne Vorschrift, nur bis zu
drei Fünfteln des Werth zu beleihen, dadurch umgingen, daß sie
sich zu hohe Taxen anfertigen ließen, ist schon in einem frühern
Aufsatz erörtert worden. Diese Gesetzumgebung ist ziemlich all¬
gemein. Heute sollen hier andre Umgehungen dargestellt werden,
deren sich eine Klasse von Banken, die sogenannten Spielhagenbanken, an erster
Stelle oder allein schuldig gemacht haben. Die Preußische Hypothekenaktien¬
bank zu Berlin fühlte sich namlich durch die preußische" Nvrmntivbestimmuugen,
die inzwischen dnrch das deutsche Neichshypothekenbankgesetz ersetzt worden sind,
i" ihrem geschäftlichen Wirkungskreis sehr beengt. Um auch Geschäfte frei
von diesen Beschränkungen machen zu können, gründete sie besondre Tochter¬
gesellschaften, die man unter dem Namen Spielhagenbanken zusammenfaßt, und
die jetzt mit der Preußischen Hypothekcnaktienbank zugleich in Not geraten sind.
Diese Tochtergesellschaften sind folgende Banken: I.Deutsche Grundschuldbank,
2. Aktiengesellschaft für Grundbesitz und Hypothetenverkchr, 3. Neue Berliner
Bangesellschnft, 4. Märkischer Jmmobilieuverein, 5. Kreditverein für Industrie
und Grundbesitz. Die Deutsche Grundschuldbank wurde kaum ein Jahr vor
dem Krach unter das Neichshypothekenbankgesetz gestellt und erhielt damit die
Befugnis zur Ausgabe von Jnhaberpapiereu (Pfandbriefen), sie wird deshalb
seitdem eine Schwestergesellschaft der Preußischen Hypothekcnaktienbank genannt.
Doch erscheint der Name, ob Schwester- oder Tochtergesellschaft, ziemlich gleich-
giltig.

Wenn sich nun die Preußische Hypothekenaktienbank darauf beschränkt
hätte, eine Anregung und Unterstützung zur Gründung einer Bank zu geben,
die gewisse ihr selbst fremde Geschäftszweige bearbeiten und sie dadurch zweck¬
entsprechend ergänzen sollte, so würde man dagegen nicht viel sagen können.
Aber eine solche Bank würde bald selbständig dagestanden haben und ihren
eignen Weg gegangen sein. Dies wollte die Preußische Hypothekennktienbank


Grenzboten 11 1901 73


Die spielhagenbanken und ihre Gesetzesumgehungen

aß Hypothekenbanken die für sie gegebne Vorschrift, nur bis zu
drei Fünfteln des Werth zu beleihen, dadurch umgingen, daß sie
sich zu hohe Taxen anfertigen ließen, ist schon in einem frühern
Aufsatz erörtert worden. Diese Gesetzumgebung ist ziemlich all¬
gemein. Heute sollen hier andre Umgehungen dargestellt werden,
deren sich eine Klasse von Banken, die sogenannten Spielhagenbanken, an erster
Stelle oder allein schuldig gemacht haben. Die Preußische Hypothekenaktien¬
bank zu Berlin fühlte sich namlich durch die preußische» Nvrmntivbestimmuugen,
die inzwischen dnrch das deutsche Neichshypothekenbankgesetz ersetzt worden sind,
i» ihrem geschäftlichen Wirkungskreis sehr beengt. Um auch Geschäfte frei
von diesen Beschränkungen machen zu können, gründete sie besondre Tochter¬
gesellschaften, die man unter dem Namen Spielhagenbanken zusammenfaßt, und
die jetzt mit der Preußischen Hypothekcnaktienbank zugleich in Not geraten sind.
Diese Tochtergesellschaften sind folgende Banken: I.Deutsche Grundschuldbank,
2. Aktiengesellschaft für Grundbesitz und Hypothetenverkchr, 3. Neue Berliner
Bangesellschnft, 4. Märkischer Jmmobilieuverein, 5. Kreditverein für Industrie
und Grundbesitz. Die Deutsche Grundschuldbank wurde kaum ein Jahr vor
dem Krach unter das Neichshypothekenbankgesetz gestellt und erhielt damit die
Befugnis zur Ausgabe von Jnhaberpapiereu (Pfandbriefen), sie wird deshalb
seitdem eine Schwestergesellschaft der Preußischen Hypothekcnaktienbank genannt.
Doch erscheint der Name, ob Schwester- oder Tochtergesellschaft, ziemlich gleich-
giltig.

Wenn sich nun die Preußische Hypothekenaktienbank darauf beschränkt
hätte, eine Anregung und Unterstützung zur Gründung einer Bank zu geben,
die gewisse ihr selbst fremde Geschäftszweige bearbeiten und sie dadurch zweck¬
entsprechend ergänzen sollte, so würde man dagegen nicht viel sagen können.
Aber eine solche Bank würde bald selbständig dagestanden haben und ihren
eignen Weg gegangen sein. Dies wollte die Preußische Hypothekennktienbank


Grenzboten 11 1901 73
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[0585] [Abbildung] Die spielhagenbanken und ihre Gesetzesumgehungen aß Hypothekenbanken die für sie gegebne Vorschrift, nur bis zu drei Fünfteln des Werth zu beleihen, dadurch umgingen, daß sie sich zu hohe Taxen anfertigen ließen, ist schon in einem frühern Aufsatz erörtert worden. Diese Gesetzumgebung ist ziemlich all¬ gemein. Heute sollen hier andre Umgehungen dargestellt werden, deren sich eine Klasse von Banken, die sogenannten Spielhagenbanken, an erster Stelle oder allein schuldig gemacht haben. Die Preußische Hypothekenaktien¬ bank zu Berlin fühlte sich namlich durch die preußische» Nvrmntivbestimmuugen, die inzwischen dnrch das deutsche Neichshypothekenbankgesetz ersetzt worden sind, i» ihrem geschäftlichen Wirkungskreis sehr beengt. Um auch Geschäfte frei von diesen Beschränkungen machen zu können, gründete sie besondre Tochter¬ gesellschaften, die man unter dem Namen Spielhagenbanken zusammenfaßt, und die jetzt mit der Preußischen Hypothekcnaktienbank zugleich in Not geraten sind. Diese Tochtergesellschaften sind folgende Banken: I.Deutsche Grundschuldbank, 2. Aktiengesellschaft für Grundbesitz und Hypothetenverkchr, 3. Neue Berliner Bangesellschnft, 4. Märkischer Jmmobilieuverein, 5. Kreditverein für Industrie und Grundbesitz. Die Deutsche Grundschuldbank wurde kaum ein Jahr vor dem Krach unter das Neichshypothekenbankgesetz gestellt und erhielt damit die Befugnis zur Ausgabe von Jnhaberpapiereu (Pfandbriefen), sie wird deshalb seitdem eine Schwestergesellschaft der Preußischen Hypothekcnaktienbank genannt. Doch erscheint der Name, ob Schwester- oder Tochtergesellschaft, ziemlich gleich- giltig. Wenn sich nun die Preußische Hypothekenaktienbank darauf beschränkt hätte, eine Anregung und Unterstützung zur Gründung einer Bank zu geben, die gewisse ihr selbst fremde Geschäftszweige bearbeiten und sie dadurch zweck¬ entsprechend ergänzen sollte, so würde man dagegen nicht viel sagen können. Aber eine solche Bank würde bald selbständig dagestanden haben und ihren eignen Weg gegangen sein. Dies wollte die Preußische Hypothekennktienbank Grenzboten 11 1901 73

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_234529/585>, abgerufen am 05.05.2024.